Morgenausgabe
Nr. 411
A 209
45.Jahrgang
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Vorwärts
Berliner Boltsblatt
Freitag
31. Auguff 1928
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Hugo Stinnes junior verhaftet. Mängel im Arbeitslosenschutz.
Unter dem dringenden Verdacht des versuchten Betrugs am Reich.
des Reiches unternommen wurden.
In der Kriegsanleiheangelegenheit ist| Manipulationen, die in Deutschland und im Ausland zum Schaden heute Hugo Stinnes junior , gegen den bereits vor einigen Tagen die gerichtliche Voruntersuchung eröffnet worden war, vom Untersuchungsrichter des Landgerichts I Berlin eingehend, und unter Gegen überstellung mit weiteren Angeschuldigten, vernom men worden.
Auf Grund des Ergebnisses dieser Vernehmung hat sich, wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, der Untersuchungsrichter entschlossen, saftbefehl gegen Hugo Stinnes wegen dringenden Verdachts des versuchten Betrugs und wegen Vorliegens von Verdunkelungsgefahr zu erlassen.
Bei roher Schätzung fann man den Schaden, den das Deutsche Reich bei einem Gelingen der Betrügereien erlitten hätte, mit etwa 330 Millionen Goldmark beziffern.
In dieser riesenhaften Betrugsaffäre stellt auch den Fall Hugo Stinnes nur einen unter vielen dar. Denn es besteht fein Zweifel, daß die Zentrale dieser Betrügereien im Ausland, und zwar in Holland oder in Frankreich , zu suchen ist. Da die Aufwertungsanmeldungen ausländischer Gläubiger auch durch die deutschen diplomatischen Vertretungen laufen konnten, sind die Unterfuchungen der deutschen Kriminalpolizei natürlich sehr erschwert.
Ueber den Gang der Bernehmung teilt die BS.- Korrespondenz rat von 14 Industrie- und Schiffahrtsunternehmungen sigt. Obwohl Hugo Stinnes junior noch im Aufsichtsmit: Die Vernehmung, die etwa acht Stunden dauerte, hat er nach dem Zusammenbruch des Stinnes- Konzerns in erstreckte sich bis 6 llhr abends. Während sich Hugo Stinnes junior, der deutschen Wirtschaft keine Rolle mehr spielen fönnen. der mit seinem Hamburger Rechtsbeistand erschienen war, zuerst äußerst vorsichtig und zurückhaltend über seine Kenntnis der frag Von den Milliardenwerten, die der alte Hugo Stinnes in würdigen Geschäfte seiner beiden früheren Angestellten äußerte und der Inflationszeit zusammengerafft hatte, blieb der Famürdigen Geschäfte seiner beiden früheren Angestellten äußerte und milie Stinnes nur noch der allerdings wertvolle Zechenbesitz nur zugab, daß er die notwendigen Mittel gegeben nur zugab, daß er die notwendigen Mittel gegeben des Mülheimer Bergwerkvereins. Die eigentüchen Herren habe, änderte sich die Situation grundlegend, als Hugo Stinnes dieser Bechen sigen aber in New York , da Hugo Stinnes feinem ehemaligen Sekretär v. Baldom gegenübergestellt junior im Jahre 1925 eine 100- Millionen- Mart- Anleihe zur Stügung seiner Betriebe aufgenommen hatte.
wurde. Bei dieser Konfrontation tam es nämlich
zu dramatischen Szenen,
da v. Baldom seinen ehemaligen. Chef erheblich belastete da v. Baldom seinen ehemaligen. Chef erheblich belastete und vor dem Untersuchungsrichter erklärte, daß Hugo Stinnes junior von den Geschäften gewußt und daß sie zum Teil mit seinem Ein nerständnis unternommen worden seien. Unter der Wucht des gegen ihn vorgebrachten Materials mußte Hugo Stinnes dann auch zu= geben, daß er kenntnis von den Geschäften gehabt habe, ebenso von dem Verwendungszweck des Geldes.
Auch die Gegenüberstellung des ebenfalls in Untersuchungshaft befindlichen beschuldigten Nothmann führte zu lebhaften 3 wischenfällen, und auch diese Aussagen belasteten Hugo Stinnes erheblich. Gegen 6 Uhr hatte sich dann der gegen Hugo Stinnes vorliegende dringende Tatverdacht, daß er an dem Kriegsanleihebetrugsversuch mitschuldig und beteiligt ist, so stark verdichtet, daß der Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Dr. Brühl, trotz schwerer Bedenken sich dazu entschließen mußte, die
Ausstellung des Haftbefehls gegen Hugo Sfinnes junior zu veranlassen.
Charakteristisch für den verhafteten Hugo Stinnes war die Rüdsichtslosigkeit, um nicht zu sagen Brutalität in geschäftlichen Fragen. Auf ihn war in der Glanzzeit des Stinnes- Konzerns das Wort eines findigen amerikanischen Journalisten gemünzt, daß er der Mann sei to stinnesy Europe"( Europa zu ftnnisieren). Daß nicht nur bei dem alten Hansemann, sondern auch bei Hugo Stinnes junior in Geldsachen die Gemütlichkeit aufhörte, zeigte der nicht ben die Brüder" Stinnes vor aller Deffentlichkeit in recht gerade saubere Erbschaftsstreit mit seinem Bruder Edmund, unfairer Weise austrugen.
"
Eine Erfärung der Stinnes- Verteidigung.
Von der Verteidigung des Herrn Stinnes jr., die in die Hände der Rechtsanwälte Dr. Alsberg Berlin , Dr. Hoed- Hamburg und Dr. Alfred Friedmann- Berlin gelegt wird, geht uns folgende Mitteilung zu:
,, Das Verfahren gegen Herrn Stinnes jr. Schwebt, wenngleich fich die Staatsanwaltschaft anderer Namen von Angeschuldigten zu bedienen beliebte, in Wahrheit seit über einem Jahr. Man glaubte, Trog der sensationellen Wirkung, die diese Maßnahme in der nachdem die Kriegsanleihe- tbesibanmeldung das überraschende ErOeffentlichkeit angesichts des Ansehens und der wirtschaftlichen Stel- gebnis einer die Vorberechnung um beinahe 20 Milliarden über lung von Hugo Stinnes auslösen mußte, entschloß sich der Unter- steigenden Zahl gezeigt hatte, von dem fogenannten Fall Kuhnert suchungsrichter zu diesem Schritt, da noch der dringende Berausgehend, eine ungeheure finanzielle Verschwörung gegen das Reich bacht der Berbuntelungsgefahr bestand und zu be- aufbeden zu können. Man vermochte aber trotz der Schaffung eines fürchten war, daß die weiteren Ermittlungen der Behörden irgend Sonderdezernats bei der Berliner Staatsanwaltschaft die großen Bahlen nicht zu finden. Als man dann in zwei Fällen auf den wie durchkreuzt werden würden. Namen„ Stinnes" stieß, meinte die Staatsanwaltschaft, die richtige Fährte entdeckt zu haben. Es ist seit länger als einem Jahr befannt, daß Herr Hugo Stinnes jr. bei zwei aus dem Ausland stammenden Altbesiganmeldungen Gelder zur Verfügung gestellt hat. In beiden Fällen, bei denen es sich insgesamt um 400 000 art handelt, find Kriegsanleiheftücke beschlagnahmt worden, und zwar seit geraumer Zeit.
Auf Hugo Stinnes , der wohl faum einen derartigen Ausgang der Bernehmung vorausgesehen hatte, machte die plöglich erfolgende Verhaftung einen niederschmetternden Einbrud. Er wurde sofort in das Untersuchungsgefängnis übergeführt. Die Bernehmungen werden am Freitag fortgesetzt. Da sich für den Angeschuldigten v. Waldom die Situation geändert hat, soll heute von seinem Berteidiger in einem Haftprüfungstermin ver. sucht werden, seine Freilassung durchzusetzen. Die Verteidigung v. Waldows steht scheinbar auf dem Standpunkt, daß Hugo Stinnes bei den Verfehlungen die treibende Kraft gewesen ist.
Der eine Fall betrifft eine Anmeldung in Paris . Die Anmeldefrift lief dort am 20. November 1926 ab. Es steht fest, das Herr Stinnes jr. von Schwindeleien, die dort vorgekommen find, bis zum Ablauf der Anmeldefrist nichts gewußt hat. Seine Weigerung, zu zahlen, entsprach dem von ihm stets eingenommenen Standpunkt, daß er teine strafbare Handlung begannen hat.
Wie das Reich betrogen werden sollte. bie ihm nahegelegte Ordnungsstrafe( nach§ 55 des Ablösungsgefeßes)
Um 330 Millionen Goldmart.
Bezüglich des zweiten Falles, eines in Rumänien spielenden Geschäftes, ist Herrn Stinnes noch heute feine Kenntnis von irgend welchen Inforrektheiten oder Schwindeleien geworden.
Der Kriegsanleihebetrug, in den Hugo Stinnes jr. verwickelt ift, hat sich im Laufe der Untersuchung als ein Standal herausgestellt, der in der Geschichte der, internationalen Finanzstandale einzig daDie Staatsanwaltschaft steht aber auf dem Standpunkt, es steht. Das deutsche Aufwertungsgefeß unterscheidet zwischen Alt. müßten bezüglich des zweiten, rumänischen Falles noch Urkunden befiz und Neubefig. Der Kriegsanleihe Altbesig, also sämtliche bei Herrn Stinnes jr. vorhanden sein; es wird kein Hehl daraus Kriegsanleihen, die vor dem Juni 1920 erworben waren, wird mit gemacht, daß die Berhängung der Untersuchungshaft bezwedt, die 15 Broz. des Goldwertes aufgewertet, während die neu- Herausgabe solcher bei den rücksichtslosesten Durchsuchungen nicht besigftude, die erst in der Inflation erworben wurden, nur auffindbarer Urfunden herbeizuführen. Fluchtverdacht wird mit 5 Proz. aufgewertet werden. bei Herrn Stinnes jr., der zu seiner Vernehmung eigens aus England zurüdgefehrt ist, nicht angenommen. Die Verdunte lungsgefahr" soll darin liegen, daß Herr Hugo Stinnes ir. Urtunden, die man nicht einmal bestimmt bezeichnen fann, beiseite schaffen tönnte. Wohl verstanden, nachdem die Verhandlungen länger als ein Jahr gefchwebt haben und obwohl das Vorhandensein solcher Urtunden nicht erwiesen ist. Die Verteidigung wird mit allen gesetzlichen Mitteln gegen die nach ihrer Ansicht ungesetzliche Verhängung der Untersuchungshaft vorgehen."
. Der Aufwertungszentrale in Berlin- Schöneberg war es schon por längerer Zeit aufgefallen, daß speziell aus Frankreich und Holland enorme Beträge Altbesig zur Aufwertung angemeldet wurden. Nach den Berechnungen der Finanzbehörde beträgt der Anleihe- Altbesib, der mit 15 Proz. aufgewertet merden soll, etwa 20 milliarden Mart; angemeldet aber wurden 42 Milliarden, also mehr als das Doppelte. Daraus ergibt sich schon der riesenhafte Umfang der betrügerischen
Notwendigkeit einer Reichsarbeitslosenfürsorge.
Die Berschlechterung der Arbeitsmarktlage lenkt die Aufmerksamkeit auf die bestehenden Mängel im Arbeitslosenschutz. Es ist dringend notwendig, rechtzeitig Vorfehrungen zu treffen, um diese Mängel zu beseitigen.
Der Reichstag hat in seiner Entschließung vom 10. Juli unzweideutig seinen Willen zu einem stärkeren Ausbau des Arbeitslosenschutes befundet. Dazu gehört insbesondere auch, daß bei einer weiteren Verschlechterung des Arbeitsmarktes die Krisenfürsorge auf fämtliche Bereufsgruppen auszudehnen ist und die Bedürftigkeitsprüfung, soweit sie sich als ungerecht erwiesen hat, neu geregelt werden soll. Für die Neuregelung der Bedürftigkeitsprüfung sind bereits die Vorarbeiten eingeleitet. So notwendig es ist, hierbei die praktischen Erfahrungen der Arbeitsnachweise zu verwerten, muß angesichts der Dringlichkeit doch auf eine Beschleunigung Wert gelegt werden.
Es bleibt die Frage zu prüfen übrig, ob bei Ausnuzung aller vorhandenen Möglichkeiten der gegenDas muß auf Grund aller bisherigen Erfahrungen vermärtige gefeßliche Arbeitslosenschuß ausreichend ist. neint werden. Gewisse Sicherungen, die das Gesetz vorsieht, erweisen sich in der Praxis als unwirksam oder unzulänglich. So erklärt es sich, daß ein großer Teil arbeitsfähiger und arbeitswilliger Arbeitslosen weder eine Unterftügung aus der Arbeitslosenversicherung noch aus der Krisenfürsorge erhält. Am deutlichsten tritt das in die Erscheinung bei einem Vergleich der Zahl der verfügbaren Arbeitsuchenden mit der Zahl der Hauptunterstüßungs empfänger in der Arbeitslosenversicherung und in der Krisenfürsorge. Unter zugrundelegung der amtlichen Veröffentlichungen ergibt sich feit Anfang dieses Jahres folgende Entwicklung:
Monat
Februar Januar Wärz. April.
Mai
Juni Juli
Zahl der verfügbaren Arbeit fuchenden am Ende des Monats
Zahl der Saupt unterftügungs
empfänger in der Alo. und Kri.
Auf 100 Arbeit
Bon 100 Arbeit suchenden
unter
suchenden
Keine Unterftügung
tommen erhielten
wurd. nicht
Unterft. Empfäng.
ins gesamt
ftügt
1 525 660
75,8
486 552
24,2
1 441 393
74,7
488 951
25,3
1 673 111
1 194 916
71,4
478 195
28,6
1 386 514
885622
63,9
500 892
36,1
1 248 895
759 398
60,8
489 497
39,2
1 207 410 1147 266
716 986 648 106
59,4 56,5
490 424
40,6
499 160
43,5
2012 212 1.930 344
Aus diesen Zahlen ergibt sich mit erschütternder Deutlichkeit, daß sich das Verhältnis der Arbeitsuchenden, die nicht unterstützt wurden, zur Gesamtzahl der Arbeitsuchenden dauernd verschlechterte. Während im Januar nur rund ein Biertel der Arbeitslosen nicht unterstützt wurde, ist dieses Verhältnis im Juli bereits auf 43,5 Proz. angewachsen. Deutlicher fann nicht bewiesen werden, wie notwendig es ist, die Krisenfürsorge auf sämtliche Berufsgruppen aus= zudehnen.
Daß die Lage des Arbeitsmarktes eine solche Maßnahme rechtfertigt und damit auch die Voraussetzungen des § 101 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erfüllt sind, ergibt insbesondere die Ge= wertschaftsstatistik über die Entwidlung der Kurzarbeit. In dem Anwachsen der Kurzarbeit tritt zunächst in verschleierter Form die bereits eingetrete e Verschlechterung der Arbeitsmarktlage in Erscheinung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt in den amtlichen Veröffentlichungen über die Zahl der verfügbaren Arbeitsuchenden sichtbar wird. Nach dieser Gewerkschaftsstatistik, die rund 4 Millionen Arbeitnehmer erfaßt, waren im Ja nuar 1928 rund 140 000 Kurzarbeiter, im Juli ist die Zahl auf 260 000 Kurzarbeiter angewachsen, es trat also fast eine Verdoppelung ein. Aber auch sonst zeigt die Jahres 1927 mit 1928, daß in diesem Jahre seit Ende Mai eine merkbare Verschlechterung eingetreten ist. Im vergangenen Jahre hatten wir bis zum September eine anhaltende Entlastung, die jedoch in diesem Jahre aus= geblieben ist.
Entwicklung des Arbeitsmarktes bei einem Bergleich des
Angesichts solcher bedrohlichen Tatsachen ist natürlich doppelte Wachsamkeit geboten. Nun sieht das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zwar vor, daß der Berwaltungsrat der Reichsanstalt bei besonders ungünstigem Arbeitsmarkt die Höchstdauer der Arbeitslosenunterstützung mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers auf 39 Wochen ausdehnen kann. Sobald jedoch von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht werden soll, zeigt fich, daß dies nicht ganz einfach ist. Bei einer ungünstigen Arbeitsmarktlage finfen automatisch die Einnahmen der Reichsanstalt, während die Ausgaben ebenso automatisch wachsen. Im vergangenen Winter reichte der Notstod gerade noch aus, um die Mehrbelastung zu decken, wobei auch im vergangenen Jahr von einer Berlängerung der Unterstützungsdauer abgesehen wurde. In diesem Jahre