patentgeseh-Reform. Erleichterungen für unbemiiielie Erfinder.
Em lanzwienger Streit umdievoltstümlicheErmSßi- g u n g der staatlichen Patentjahresgebühren scheint jetzt erfolgreich zu enden, denn der Rcichswirtschaftsrot erklärt in einem auf Wunsch der Reichsregierung erstatteten Gutachten, daß die Potentjahres- gebühren betragen sollen: in den ersten 6 Potentjohren je,.,,, SO M. in den folgenden ö Iahren je,,..., 50„ in den letzten S Jahren je 100„ Folgen Reichstag und Reichsrat diesem Gutachten des Reichs- mirtschoftsrates, so kostet künstig der lOjährig« deutsch « Patentschutz statt rund 8000 M. nur 10�5 M., zahlbar in 20 Raten. Da- mit wird künftig die Patentaufrechterhaltung den armen Erfindern erleichtert, und die verfrühte Patent l ö s ch u n g, durch die patentiert« Erfindungen schnell wieder schutzlos und Freibeut« für jedermann werden, wenigstens teilweise abgeschafft. Jetzt wird e» auch de« unbegütertcn Patentinhabern leichter, zu dem ihren Erfindungen entspringenden Gewinn zu gelangen. Da ober auch künftig der deutsche Patentschutz noch sechs- vi a l so teuer i st wie das amerikanische Potent, und der deutsche l�rkinder viel mehr der staatlichen Rücksicht bedarf, wie sie Amerika bietet, und wie sie Artikel 158 der Reichsversassung andeutet, so wird, sobald die Ueberschüsse des potentomtlichen Geschäftsbetriebe» es erlauben, eine weitere Ermäßigung der Iahresgebühren erforderlich. Außer dem Bestreben, die patentamtlichen Iahresgebühren niedrig zu holten, ist die Wirksamkeit und Widerstandsfähigkeit de» Patentschutzes unerläßlich, der gesetzmäßig nur neuen, nicht auch den bereits offenbarten und dadurch veralteten Erfindungen gebührt. Der Potenterteilung Hot also eine sorgfältig« Prüfung auf erfinderische Neuheit und Patentfähigkeit voranzugehen. Solche Prüfungen, zu denen Sachkundige, mit Richtersunktion versehene Techniker in dos Patentamt als dessen Mitglieder benifen werden, können trotz oller Sorgfalt nicht immer fehlerlos sein, weshalb manchmal für eine längst bekannte, gemein. frei« Erfindung ein Patenterteilt wird mit der Folge, daß sein Inhaber den Fabrikanten oder Benutzer jener gemeinfreie« Er- findung gesetzmäßig durch Patentverletzungsklage usw. verontwort- lich macht. Als Abwehr bestimmt in solchem Falle da» Patentgesetz, daß durch Nichtigkeitsklage die irrtümlich erteilten Potent« wieder beseitigt werden können. Diese Abwehrbestimmung galt von 1877 bis 1801. Aber im Jahre 1801 erfand und führt« man in Deutsch - land die sogenannte Präklusivfrist in das Potentwesen ein, dos ist eine Beschränkung der Frist zur Erhebung der Nichtigkeit?- klage auf die ersten fünf Jahre des irrtümlich erteilten Patents. Seit 1801 läßt sich nach ungenützter Präklusivfrist selbst mit irrtüm- lich erteilten PateMen die fernere Benutzung von frei zur Per- fügung der Allgemeinheit stehenden Erfindungen verbieten. Derartig unechte, nur durch die Präklsivfrist legitimiert« Patente verstoßen gegen den Sinn des Patentwesens mit seinem Kern, der die erfinderische Neuheit erfordert, sie schützen Schutzunfähiges und heißen „Wegelagererpatente". weil, ihre Inhaber oft erst nach Ablauf der Präklusivfrist ihre nun unangreifbar und unvernichtbor gewordenen Potentrechte geltend machten. Da ober der Richter bei Entscheidungen über da» Bor - liegen von Patentverletzungen diese unechten, gekünstetten Patent- rechte ebenso zu beachten Hot wie das durch wirkliche Neuheit der Er- findung begründete echte Recht, und nach echtem Recht oft keinerlei Patentverletzung in Fällen vorliegt, wo Talmi recht sie bejaht, so befreit sich aus der durch solchen Widerspruch entstehenden Gewissenspein der Richter in der Weise, daß er aus eigener Macht- Vollkommenheit den Schutzbereich des Talmi rechts bzw.„Wege- lagererpatents" einschränkt. Wurde damit die Schädlichkeit des„Wegelagererpatent'-Wesens auch gemildert, so ist dennoch die seit 1801 durch die Präklusiv- frist eingetretene V e r w ä s f e r u» g des Begriff» „schuhfähige Erfindung" ebenso r« ch t s w i d r i g, wie die jetzt endlich stürzende, unsoziale Patentgebührenfestsetzung, durch die echtes Patentrecht gebrochen wurde, während die Präklusivfrist unechte» Patentrecht stützt. Daher muß die Präklusivfrist aus dem Patentrecht verschwinden und gegen irrtümlich erteilte Potente jederzeit die Nichtig- keitsklag« zulässig sein. Je genauer die Prüfung der Erfindung auf Patentfähigkeit ist, desto seltener werden die Patentnichtigkeitsklagen. Aber genaue Prüfungen gelingen den patentamtlichen Prüfern nur an Hand«ner lückenlosen Bibliothek über alle bisher bekanntgewordenen Erfindungen, deren Vergleich mit dem zum Patent angemeldeten Gegenstande dessen Patentfähigkeit oder Potentunfähigkeit ergibt. Diese Bibliothek muß als patentamtliches Vergleichs-
Material so vollständig sein, daß sie jederzeit richtige Feststellungen über den Stand der Technik in irgendeinem ihrer Zweige zu irgendeinem Zeitpunkt der letzten hundert Jahre zulassen. Potent- anmeldungen auf Erfindungen, die bereits in dem potentomtlichen Dergleichsmoteriol der letzten hundert Jahre geschildert sind, hat der Prüfer zurückzuweisen. Einflußreiche Kreise erstreben jedoch die Beschrankung der lOOOahr- Periode auf 50 Jahre und wollen eine Erfindung auch dann zu einer neuen machen, wenn feststeht, daß sie durch mehr als 50 Jahre alte druck- schriftlich« Veröffentlichungen offenbart war. Daraus erstünde eine neue Schädigung de» Patentwesen», das die Patent- erteilung zur Belohnung desjenigen macht, der als erster eine Erfindung durch Patentanmeldung offenbart, statt sie zu verheim- liche« und durch solche Verheimlichung den industriellen Fortschritt zu schädigen. Nur der erste Offenbarer und Patentanmelder ist hiernach schutzberechtigt.— Ist die erste Offenbarung der Erfindung älter al» die erste Patentanmeldung, und wird letzterer dennoch der Patentschutz zuteil, so äußert sich hierin eine neu« Verwirrung des deutschen Potentwesen». Daher ist die Einschränkung der druck- schriftlichen Tntneuungsfrist von 100 auf 50 Jahre ebensozu bekämpf e n wie die Patentgebührenüberlastung oder die Präklusivfrist Di« amtliche Feststellung der Patentfähigkeit leidet neben der Unvollständigkeit de» Prüfungsmoterial» auch unter dem Irrtum darüber, was zum Inholt der angemeldeten Erfindung gehört, und darüber, was durch da» amtliche Vergleichsmaterial bereits offenbart ist. Da solchem Irrtum selbst Erfinderheroen erliegen können und ihr Patentschutz dadurch mangelhast wird, muß Irrtum in der richtigen Erkenntnis der Erfindung bei der Schutzerteilung möglichst ausgeschaltet werden. Hierzu gehört zunächst eine so vollständige Erläuterung der Erfindung, daß der Vergleich ihres Gesamtinhalts mit den druckschriftllch bereits offenbarten Erfindungen möglich ist, und sich daraufhin die Patentfähigkeit bejahen oder ver- neinen läßt. Für solche Prüfung komme» ost schwer erkennbare, technische Verhältnisse als Wesen der angemeldeten oder der druckschriftlich bereits offenbarten Erfindungen in Betracht, deren Nichtbeachtung zu irrigen Patenterteilungen oder Patentversagungen führt. War die Patenterteilung irrig, was erst nach Jahren sich zeigt, so schädigt sie den Patentinhaber durch die seinem Patent drohende Nichtigkeitsklage, zu der jeder greift, der durch das irrtüni- lich erteilte Patent gestört wird. Den Patentinhaber treffen mit der Vernichtung seines Patents und dem Zusammenbruch eines Fabri- kotionsmonnpols auch noch alle K o st e n der Nichtigkeitsklage. War die Patentversagung irrig, sei es infolge unrichtiger Schilderung der Erfindung oder irriger Beurteilung des amtlichen Vergleichsmateriols, so ist wiederum der Anmelder geschä- d i g t, der mangels Potentschutzes auf Bearbeitung und Verwertung seiner Erfindung verzichtet, da es verfehlt wäre, Geld und Mühe für ein« Erfindung zu opfern, die jedermann nachahmen darf. Die mit der Frage der Potentfähigkeit einer Erfindung verknüpften Irrwmsmöglichkeiten erfordern Maßnahmen zur Irrtumsver- hütung, wie sie in andere Zweigen der Rechtsprechung bestehen. So schreibt die Zivilprozeßordnung z. B. für den bürgerlichen Rechts- streit im Werte über 500 M. vor, daß die Streitgrundlage dem Richter durch Rechtsanwälle als Parteivertreter geschildert werde. So verläuft dieser Rechtsstreit in Verhandlungen unter drei fachwissenschastlich auf gleicher Höhe stehenden Parteien: den Richtern und den beiden Rechtsanwälten. Daher besteht die höchst erwünschte Möglichkeit, jede einzelne, vom Richter oder einem der Anwälte ausgehende, den Streit betreffende Angabe auf Richtigkeit durch zwei andere, nicht minder Rechtskundige zu prüfen, sie zu berichtigen und dadurch Irrtümer und Fehlentscheidungen zu verhüten. Bei Streiten um die Erlangung des Patentschutzes mit ihrem oft schwierigen, neu« naturwissenschaftliche Erkenntnis offenbarenden Inhatt sehst die Gesetzesvorschrift, daß die Streit- unterlagen von einem dem Patentrichter ebenbürtigen Parteiver- treter herrühren und vertreten werden müssen. Somit hat der patentamtliche Richter oft die Patentfähigkeit einer Erfindung nach unrichtigen Schilderungen eines patentrechtlich unge- schulten Anmelders zu beurteilen, und vom Patentrichter wird damit«ine Leistung beansprucht, die oft so erheblich schwieriger ist wie die in bürgerlichen Rechtsstreiten zu lösenden Ausgaben, daß sie sich von chm allein befriedigend kaum durchführen läßt und zu u n- begründeten Patenterteilungen und Patentversagungen führen können. Zu deren Eindämmung wird das Patenterteilungsverfahren die anderwärt, bereits bestehende erhöhte Bürgschaft für irrtums- freie Rechtsprechung ebenfalls einführen müssen. Patentanwalt Georg Neumann.
(Schichau verschleudert Reichsgelder. Der Unfug der Subventionen. Heute, wo die Uebersetzung in der Schiffbauindustri« zu übereilten und daher für die Belegschaften sehr harten Stillegungen geführt hat, zeigt sich mit aller Deutlichkeit, wie unsinnig die von den Werften erbettelten und von den bürgerlichen Regierunge» gewährten Millionensubven- t i o n e n für den Schiffbau gewesen sind. Der einzige Erfolg dieser den Werften zugeschanzten Millionen war, daß die schon por Iahren notwendige Sanierung und Rationalisierung im Schiff- bau auf Jahre hinaus verzögert wurde. Welche Auswüchse die von uns stets bekämpften Subventionen an die Privatindustrie zeitigen können, zeigt u. a. der Fall der Schichauwerft in Ebbing. Erst kürzlich wurde bekannt, daß diese Werft, trotz erheblicher Unterstützung aus Reichsmitteln, sich erneut in großen Schwierigkeiten befindet, und daß die Umbil- dung des Familienunternehmens in eine Aktiengesellschaft bevor- stehe. Heute schon steht fest, daß das Reich bei der geplanten Sanierung ganz erheblich wird bluten müssen, und ebenso gut steht fest, daß von der Schichauverwaltung«rneut« Subventions- anträg« gestellt wurden, damit das Reich durch die Zuführung neuer Gelder seine bereits früher gegebenen Kredllc retten könne. Abgesehen davon, daß diese neuen Forderungen der Schichou- werft überhaupt nicht zu diskutieren sind, erscheint es bei dieser Gelegenhell notwendig, die Art und Weis«, wie Schichau mll den Reichsgeldern umging, etwa, näher zu belauchten. Als der Schiff-
, bau keine genügenden Aufträge mehr bracht«, nahm Schichau den Wasserturbinenbau auf, obwohl auch in dieser Industrie ein« ziemlich« lleberfetzung und Auftragmangel vorherrschten. Es bestanden damals in diesem Industriezweig vier große-.und etwa zehn bi» vierzehn mittlere Werk«. Di« Zahl dieser mittleren Be- triebe ist inzwischen auf die Hälfte zusammengeschrumpft. und von den führenden Werken haben nur zwei den Wasser- turbinenbau aufrecht«hasten können, und dies auch nur mit 50 bis 60 Prozent ihr« Leistungsfähigkeit. Gerade in dieser Zeit der Deschäftigungslosigkeit fühlte sich die Schichauwerft berufen, ihrerseits den Wasserturbinenbau auf- zunehmen und hat in diesem neuen Produktionszweig dermaßen mll den Preisen geschleudert, daß die industriellen Fach- kreise betreff» der Wirtschaftlichkell der Schichauschen Turbinen- betriebe vor einem Rätsel standen. Unterbot doch diese Werst im allgemeinen die schon gedrückten Turbinenpreis« um rund 40 Prozent. Do« Rätsel löst« sich erst, als bekannt wurde, daß die Schichauwerft diese unglaublichen Preisschleude- reien mit Hilf« der ihr zugestandenen Reichsfubventionen durchführt«, also ihr geschenkt« Steuergelder dazu verwandte, die Stammwerke eines Industriezweiges beschäftigungslos und die Facharbellerschast abbaureif zu machen. Für die Verurteilung dieser Werkpolitik von Schichau kann kein Wort sckars genug sein. Der Fall als solcher, der in der Ge- schichte der Subventionspolitit sicher nicht allein steht, muß aber dazu dienen, daß in der Frage der Unterstützung privater Be- trieb« durch Reichsgelder grundsätzlich«in Wandel ge- schaffen wird. Dl« Erfahrungen i» Schiffba« und in her Loko-
motivmdustrie lehren, daß weder der Industrie noch auch ihren Belegschaften mit öffentlichen Geldern wirklich geholfen werden konn, und daß die Schaden einer Subventiouspolitik, die am stärksten die Arbeiterschaft treffen, die scheinbaren Bor - teile bei weitem übertreffen.
Ein besseres Noiprogramm. planmäßiger Absah in der Landwirtschaft. Das Reichskurotarium für Wirtschaftlichkeit Hot«ine umfange reiche Schrift über die planmäßige Absatzgestaltung in der Landwirt- schaft sVcrfosscr Dr. O. Jüngst) herausgebracht. In dem Vorwort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß man nicht denken soll, daß die Vorschläge durch das landwirtschaftliche Rot Programm in- zwischen überholt worden seien, das Notprogromm ist ein Unter- ftützungs-, ober kein umfassendes Arbeitsprogramm. Der planmäßigen A b f a tz gestoltung für die gesamte deutsche Land- Wirtschaft ist«in weiteres großes Kapitel gewidmet. Rur ein einheitlicher, all« Absatzfragen der Landwirtschast um- schließender Plan, schnell und tatkräftig durchgeführt, kann der Auf- gäbe gewachsen sein. Die Absatznot ist so groß, daß nicht obgc- wartet tverden kann, bis sich die einzelnen Ansätze in allmählicher Entwicklung noch 20 oder 30 Iahren durchgesetzt haben. Die zur Behebung der Abfatznot zu ergreifenden Maßnahmen müssen mit völlig anderenMittelnalsderbisherigenZollgesetz» g« b u n g oder der Einfuhrbeschränkung gehondhobt werden. Der Ruf nach Stoatshilfe wird ersetzt werden müssen durch den festen Willen zu zielbewußter Gemeinschaftsarbeit aller beteiligten Wirt- fchaftstreife. Es handelt sich darum, oll« bisherigen Ansätze zur Absatzoerbesserung zusammenzufassen. Eine olle Vertreter umfassende Spitzengruppe muß einen einheitlichen umfassenden Plan entwerfen und diesen zur Ausführung bringen. Der Arbeitsplan mutz Ver- einborungen zwischen allen an der Erzeugung, dem Handel und dem Derbrauch landwirtschaftlicher Erzeugnisse interessierten Kreisen sowie Einrichtungen zum Zweck der Durchführimg der Ver- einborungen in die Praxis umfassen. Im Gegensatz zu Kartellen, Trusts usw. erscheint es angezeigt, bei der Aufstellung von Richt- linicn Verbraucher und Erzeuger sowie all« sonst Bc- teiligtcn grundfätzlich in engster Weife zusammenwirken zu lassen. Selbst der Anschein monopolistischer Absichten muß vermieden wer- den. Die Vereinbarungen bezichen sich auf die einheitliche Fest- lcgung von Stoffeln, Prüfverfohren, Verpackungsformen. Stoffel- marken und ergänzende Gesichtspunkte.
Tleue Belebung am(Sifenrnarfl? Der Bericht des Stahlwerkoerband«» über die Entwicklung der in- und ausländischen Eisemnärkt« zeigt, daß sich gegenüber dem Juli die Lage gebessert hat.' Geklagt wird nur über unzureichende Aufträge in Eisenbahn - oberbaustoffen. Dagegen hat sich der Absatz nicht allein in Fonn- eisen, sondern auch in Stab- und Bandeisen verstärkt, wobei bc- merkenswert ist, daß die Belebung vom Inlandsmarkt ausgeht. Zu gleicher Zeit meldet auch der Röhrenverband, daß im August der Absatz in Gas- und Siederohren sich«cht unwesent» lich belebt habe.
Deusscher Schokoladen-Außenhandel. Die deutsche Schokos ladeneinfuhr hat sich in den beiden letzten Jahren nahezu ver- vie-rfacht. Im 1. Halbjahr 1026 wurden 756 ä?:' Schokolade und Schokoladcnersatzmittel importiert, im 1. Halbjahr 1927 dagegen 2004 Doppelzentner und in der ersten Hälfte dieses Jahres 3057 dz im Werte von 1,1 Mill. RM. Diese starke Cinfuhrsteigerung ist aus- schließlich der schweizerischen Schokoladenindustrie zuzu- schreiben, die ihren Absatz in Deutschland im laufenden Jahre aus 2841 ck erhöht hat und damit über 90 Pro z. der gesamten Schokoladenimporte lieferte. Andererseits ist auch die Schokoladen- ausfuhr Deutschlands beträchtlich gestiegen, mengen- mäßig sogar etwas stärker als die Einfuhr. Prozentual ist die Ausfuhrft'eigerung dagegen weniger ausgeprägt. In der ersten Hälfte dieses Jahres wurden 4726 dz im Werte von IL Mill. RM. ex- portiert gegen 3008 dz in der gleichen Zeit des Vorjahres und 2350 dz 1926. Besondere Beachtung verdient die Entwicklung des Absatzes am amerikanischen Markte, der sich im laufenden Jahre aus 2174 ck verdreifacht hat. Die Aussuhr nach Däne- mark, dem früher wichtigsten Markte, ist dagegen gegenüber dem Vorjahre um 238 auf IIA)<k zurückgegangen. Nennenswerte Exporte finden außerdem nur noch im Saargebiete und in Groß- britannien Absatz. lieber sechs Milliarden Sparguthaben. Nach der vebersicht des Statistischen Reichsamts betrugen die Spareinlagen bei den Spar- lassen des Deutschen Reiches Ende Juli 6074,4 Millionen Mark. Während die Fünf-Milliarden- Grenze im Februar 1928 überschritten wurde, konnte im Juli zum erstenmal die Sech s- Milliarden- Stufe überschritten werden. Im Juli 192D de- trugen die Sparkasseneinlogen erst 4,12 Milliarden, so daß ein Zu- wachs von rund 1,9 Milliarden Mark im letzten Jahre zu ver- zeichnen war. Die deulsch-rnmänischen Mrsschaslsverhandlungen. Die vor drei Wochen aufgenommenen d« u t s ch- r u m ä n i s ch e n Finanz- und Wirtschaftsbesprechungen in Berlin haben zu einer ideitgehenden Annäherung in den bisher strittigen Punkten geführt. Allerdings fft einer der wichtigsten Punkte der Verhandlungen, nämlich die Regelung einer Entschädigung für die deutschen Besitzer rumänischer Vorkriegsonleihen, bisher noch nicht geklärt war- den. Da die rumänisch« Delegation für die Fortführung der Der- Handlungen noch Einzellinterloge und besondere Vollmachten nötig hat, ist sie setzt nach Bukarest zurückgekehrt, wo sie zugleich der rumänischen Regierung über den bisherigen Verlauf der Verhond- lungen Bericht erstatten wird. Di« Besprechungen werden noch vor Mitte September rn Berlin wieder ausgenommen. Deutschland im polnischen Außenhandel. Auf Grund der soeben veröffentlichten Daten über den Anteil der einzelnen Länder am polnischen Außenhandel ergibt sich für Juni d. I. eine deutsche Einfuhr nach Polen von 70,6 Millionen und eine polnische Ausfuhr nach Deutschland von 63,5 Millionen Zloty. In den ersten fünf Monaten 1928 betrug die deutsche Einfuhr nach Polen 454,7 Millionen, die polnische Ausfuhr nach Deutschland 390.6 Millionen Zloty gegenüber 347,2 bzw. 363.6 Mil- lionen im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der deutsche Export nach Polen ist demnach im Vergleich zum Vorjahre von 24,6 auf 25,7 Proz. der polnischen Gssamteinfuhr, der polnisch« Export nach Deutschland von 29,7 auf 32,5 Proz. der polnischen Gesamtausfuhr gestiegen.» Aufnahme der deuffch. estnischen Handelsvertrags- Verhandlungen. Der deuffche Gesandte in Reval hat dem Minister des Aeußcren R e b a n e mitgeteilt, daß Deutschland den estnischen Borschlag wegen der Aufnahme der Handelsoertragsverhandlungen angenommkn habe. Die Verhandlungen sollen in der ersten Hälfte des September in Reval beginnen.— Es ist zu begrüßen, daß sich weder Deutsch - land noch Estland in die strittige Frage der Abfindung der reichs- deutschen Gutsbesitzer in Estland auf Grund der Enteignung durch die Agrarreform so verbissen haben, daß an die Aufnahme von Verhartdlungcri nicht zu denken war. Die gegenseitigen Wirtschaft- lichen Interessen beider Länder sind auch viel zu eng, al, daß sie durch die Abfindungsfrage unterbrochen werde» dürfte».
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