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Morgenausgabe

Nr. 423

A 215 45.Jahrgang

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Zersetzung des Völkerbundsamtes. Das Todesurteil von Strelitz .

Offene Kritik an der Faschistenpolitik in Genf .

Das Rheinlandproblem.

V. Seh. Genf , 6. September. ( Eigenbericht.)

Die überaus lange Ratssitzung am Nachmittag, die erst us 7 Uhr abends zu Ende ging, hatte zur Folge, daß der Gegen­besuch Briands bei Hermann Müller heute noch nicht erfolgen fonnte. Vermutlich wird er morgen abend stattfinden. Ein be­fonderer Befuch Müllers bei den Bertretern Englands, Belgiens und Italiens , ähnlich der de Marche bei Briand ist nicht in Aus­ficht genommen, da Briand sich bereit erklärt hat, die übrigen Be­fahungsmächte direkt zu verständigen, um mit ihnen eine ge­meinsame Aussprache mit dem Reichskanzler zu ver­einbaren.

Zu den vorbereitenden Besprechungen über die Rhein­landräumung schreibt die Diplomatisch- politische Korre­spondenz":

Der Weiterverlauf wird sich zunächst so gestalten, daß Briand mit den übrigen Bertretern der an der Besagung interessierten Mächte jetzt wegen der Frage spricht. Vielleicht schließt sich dann auch noch von deutscher Seite eine Fühlungnahme mit einzelnen Vertretern dieser Mächte an und im weiteren Berlauf findet eine Erörterung der Frage und der sich hieraus ergebenden Möglichkeiten zwischen Deutschland und den Besatzungsmächten gemeinsam statt. Entgegen Annahmen, die in der französischen Preffe und auch in einem Genfer Blatt auftauchen, das zur französischen Delegation besondere Füh­hung hat, kommt die Ueberreichung einer Note oder eines Memo randums von deutscher Seite, in dem die Reichsregierung tonfrete Borschläge zur Frage der Rheinlandräumung niedergelegt habe, nicht in Frage. Denn man hat ja gerade die Gelegenheit des Genfer Bufammentreffens zur Aufrollung des Problems gewählt, weil dort die Möglichkeit persönlicher Fühlungnahme vorzeitige Festlegungen unnötig macht, wie sie durch den starren Charafter eines Rotenaustauschs und die damit verbundenen juristischen Formulierungen bewirkt würden. Die Basis für die Lösung der Aufgabe soll sich vielmehr aus den Verhandlungen ergeben, deren Charakter etwa durch die Form der geftrigen Besprechung bé­stimmt wird. Ebenso ist die Konstruktion unzutreffend, die in der gleichen Breffe vertreten wird, das Räumungsproblem mit einer Teilmobilisierung der Schuldverschreibungen aus dem

Auch die an führender Stelle beschäftigten Franzosen gelten allgemein als durchaus loyal und unparteiisch. Anders aber steht es mit den Italienern, insbesondere mit dem Generalsekretär des Böllerbundes Paulucci. Die faschistische Staatsideologie verlangt von jedem Italiener und zuerst von jedem italienischen Beamten eine solche unbeschränkte Ergebenheit zum Duce und dem faschistischen Baterlande, daß die Italiener im Bölferbundssekretariat längst

nicht mehr als zuverläffige Diener des Völkerbundes angesehen werden, sondern nur als Wertzeuge der italienischen Politit. Die Berichterstattung nach Rom auch über die internſten internationalen Angelegenheiten des Bölferbundes nimmt einen großen Teil ihrer Zeit in Anspruch. Manche Staaten, insbesondere Jugoslawien, betrachten diese mißbräuchliche Amtsausübung zu­gunsten der römischen Außenpolitik mit der größten Be­forgnis. Darüber hinaus fühlen sich die übrigen Beamten des Bölkerbundssekretariats auf Schritt und Tritt von den Faschisten beobachtet und bespielt und die Folge ist eine allgemeine Unsicherheit und ein gegenseitiges Miß trauen in den Reihen des Völkerbundspersonals. Das ist der Sinn eines überraschenden Vorstoßes von Mowinckel, der in der Rommissionsberatung von einem anderen norwegischen Delegierten weitergeführt werden soll. In der Debatte sprach ferner der belgische Außenminister Hyman's, der seine Rede zu einem plumpen inner­politischer Manöver der belgischen Regierung gegen die in der belgi­fchen Delegation nicht vertretene belgische Arbeiterpartei zu gestalteli perfuchte. Die jebige Belgische Regierung betreibt eine militärpolitit, die im Gegenjas zu den Abrüftungsbestre bungen steht. Aus diesem Grunde bemühte sich der nationalistische Außenminister, die Langsamkeit und Unfruchtbarkeit der Abrüstungs­verhandlungen zu beschönigen und das Thema der angeblich noch ungenügenden Sichrheit zu variieren. Er warnte vor Ueber eilung und Ungeduld und versuchte bei dieser Gelegenheit, seinen Borgänger de Broudère, dem die belgische Bürgerregie. rung bewußt aus der Delegation entfernt hat, zu tompromittieren, indem er einen Sag aus einer früheren Rede de Broudères in Genf aus dem Zusammenhang herausriß und lobend zitierte.

Litauen fämpft für Wilna .

Der Nachmittag war sigungsfrei. Dafür trat der Rat zu­

Wendung im Fall Jakubowski?

Wer gestern die Berliner Rechtspresse in die Hand nahm, mußte den Eindrud gewinnen, daß der Reaktion ein neues Zeitalter zu blühen beginne. Die auch von uns wieder­gegebene Mitteilung aus Neustrelitz zu der Angelegenheit des hingerichteten russischen Landarbeiters Jakubowski gab mill­fommenen Anlaß, die angeblich zu Unrecht angegriffene Justiz gegen die Heße" in Schutz zu nehmen, der sie ausgesetzt gewesen sei.

Die Freude derselben Leute, die im Magdeburger Mord­prozeß bedenkenlos einen Unschuldigen in den Händen der Justiz lassen wollten, nur weil er ein Jude war, ist auch im Fall Jakubowski nur sehr schwach fundiert. Denn was da aus der Konferenz beim Staatsminister v. Reibniz als Feststellung" der Deffentlichkeit übergeben wurde, ist kein gerichtliches Urteil, das aus öffentlicher Verhand lung gewonnen wurde und vor der Deffentlichkeit bestehen fann. Niemand fann mit gutem Gewissen sagen, daß der Mordfall Jakubowski völlig aufgeklärt sei nur auf Grund von Vernehmungen, deren Protokolle der Deffentlichkeit nicht zugänglich sind, deren Richtigkeit auch nicht von ihr nachge­prüft werden könne. Niemand kann auch mit absoluter Sicherheit sagen, daß Jakubowski, dessen Mund durch den Scharfrichter für immer geschlossen wurde, auf jeden Fall un­schuldig sei. Aber was die Erregung in der Defentlichkeit mit Recht hervorrief, ist die Tatsache, daß dieser russische Kriegs­gefangene und spätere Bandarbeiter auf Grund eines In Dizienbeweises zum Tode verurteilt und dem Tode" überliefert wurde, trotzdem dieser Indizien­beweis eine Lücke neben der anderen aufwies! Das ist ja das Ungeheuerliche bei der Todesstrafe, die vollstreckt wird, daß auch erwiesenes Unrecht nicht. mehr gutzumachen ist. Und wenn auch nur der ge­ringste 3weifel an der Richtigkeit eines Urteils besteht, dann erfordert das menschliche Gewissen, von der Bollstreckung eines Urteils abzusehen, die nicht mehr zu reparieren wäre.

"

Heute sagt uns die Konferenz der Kriminalisten und Juristen beim medlenburgischen Staatsminister, die Schuld des Hingerichteten sei zweifelsfrei, nur habe er mittäter ge= habt und diese seien jetzt in Untersuchung gezogen.

Dawes- Plan zu verknüpfen. Denn es besteht zwischen der Rheinland sammen, um noch einmal zum polnisch- litauischen Kon- Leute auf, die heute als Mittäter und Mitwisser

räumung und der Reparationsfrage fein Junctim. Der

deutsche Anspruch ist ein rechtlicher, da die Leistungen, die die Vor­ausfegung für sein Eintreten bilden, deutscherseits vollkommen er­füllt worden sind. Es ist kein deutsches Verschulden, wenn die Frage einer Kriegsschuldenbereinigung noch nicht erledigt werden konnte; die Räumungsforderung ergibt sich demgegenüber aus dem eigenen Recht."

Kritif am Ränkespiel.

flift Stellung zu nehmen. Er vernahm ein faſt dreistündiges Er­versuchte, die bisherige Ergebnislosigkeit der vom Rat seinerzeit empfohlenen direkten polnisch- litauischen Verhandlungen zu ent­schuldigen und die Schuld daran den Polen zuzuschieben. Die Ratsmitglieder waren zum Teil eingenidt, andere hörten sich diese Darlegungen mit unverhohlener Ungeduld an, zumal fie feinen neuen Gesichtspuntt enthielten. Man entnahm daraus, daß Litauen feinen Anspruch auf Wilna aufrechterhält und von jeder Ver= V. Sch. Genf , 6. September. ( Eigenbericht.) handlung eine Abschwächung dieses Anspruches befürchtet. Es läßt Der weitere Verlauf der politischen Generaldebatte brachte am fich nicht abstreiten, daß Woldemaras in der Verfechtung der Vormittag einen aufsehenerregenden Borstoß des norwegischen Militauischen These eine große Beharrlichkeit entfaltet. Aber ebenso nisterpräsidenten Momindel, der in manchen Kreisen des Böller unbestreitbar ist, daß der polnisch- litauische Streit um eine Stadt, bundssekretariat lebhafte Enttäuschung und in anderen Kreisen be- die weder polnisch noch litauisch, sondern in Wirklichkeit zu 60 Broz. greifliche Unruhe hervorgerufen hat. Der norwegische Haupt- jüdisch und 15 Broz. weiß- russisch ist, den osteuropäischen Frieden Delegierte kritisierte gewissermaßen die Tätigkeit des Bölker weiter bedroht. Daran wird auch die spätere Sigung des Bölker. nichts ändern tönnen.

Wenn das wahr wäre, so läge auch schon das ganze erfte verhängnisvolle Urteil des Schwurgerichts zerfetzt am Boden. Denn dieses Urteil baut sich auf den jetzt als meineidig ertánnten Aussagen der gleichen in Untersuchung kommen sollen. Von demselben Friz Nogens, der jetzt in Haft sigt, weil er seinen ermordeten leinen Neffen vergraben half, hat das Schwurgericht im ,, Nicht minder ist festgestellt, daß Friz Nogens, abgesehen Prozeß gegen Jakubowski noch festgestellt": davon, daß nach dem ganzen Eindruck seiner Persönlichkeit ihm diese Tat nicht zuzutrauen ist, um die Zeit der Tat mit seiner Schwester Gertrud zusammen gewesen ist."

Jezt hat, nach einem ergänzenden offiziellen Bericht aus Neustrelit, dieser Frig Nogens bereits zugestanden, daß er am Morde beteiligt war; er hat aber früher wie die übri= gen Verdächtigten unter dem Eide seine Beteiligung abgeleugnet. Das Schwurgericht hat ihm und den anderen geglaubt, den anderen, die jetzt vom Untersuchungs­richter und den Berliner Kriminalisten als des Meineids Derdächtig angesehen merden!

bundes. Er tadelte, daß sich im Bölferbundsrat die Neigung gezeigt bundsrates, in der die Wilnafrage weiter behandelt werden foll, Ansicht ist der Justiz fall noch feineswegs erledigt. Sind

hätte, fich mit vorläufigen Vereinbarungen zu begnügen", anstatt endgültige Lösung der sehr ernsten politischen Konflikte zu finden, die vor den Völkerbund gebracht werden. Dieser deutlichen An­spielung auf die verzögernde Behandlung des polnisch- litauischen Konflikts und des rumänisch - ungarischen Optantenstreits folgte eine zweite, noch schärfere Kritif: Was die Völkerbundsverwaltung be­trifft, so macht sich die Notwendigkeit unparteiischer Objektivität im

Sowjetunion für Friedenspakt.

Mit der Erklärung der Kriminalisten über ihre jezige wirklich die Frig Nogens, seine Brüder und Bekannten ber ,, Mittäterschaft" verdächtig, besteht auch nur die Möglichkeit. daß sie meineide schworen, um sich zu entlasten, dann bedarf das Todesurteil erst recht der Kassation, denn es ist im wesentlichen aufgebaut auf diesen Aussagen, von denen Bolfskommiffar Litwinow übergab dem französischen Bot- heute schon feststeht, daß sie wesentliches verschwie. höchsten Grade bemerkbar. Das Sekretariat und seine Beamten schafter Herbette den von Litwinow unterzeichneten Uft über den gen, anderes bewußt falsch darstellten.

müffen

dem Bölkerbund dienen und niemand anderem.

Neuerdings ist des Gefühl entstanden, daß bis zu einem gewissen Grade die verschiedenen Staaten in den Mitgliedern des Sekretariats ihrer Nationalität Bertreter ihrer Sonderinteressen und ihrer politischen Ziele erblicken. Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung. Wenn ein Mann in den Dienst des Bölkerbundes tritt, fo kann man natürlich nicht von ihm verlangen, daß er seine eigene Nationalität vergeffe, aber er muß sein Möglichstes tun, um niemals zu vergeffen, daß er im Dienste einer Institution steht, die in gleichem Maße alle Nationen vertritt, die ihm angehören. Die Leiter des Getretariats müffen im eigenen Interesse sowie im Interesse des Bölkerbundes fich diesen Grundsatz stets vergegenwärtigen; aus dem gleichen Grunde müssen die Staaten der Bersuchung widerstehen, ihre in der Verwaltung des Bölterbundes tätigen Angehörigen für die Förderung ihrer besonderen Belange zu benutzen. Dieser Borstoß berührt eines der heikelsten Kapitel der Bölferbundsdiplo maten. Er soll sich feineswegs gegen den Generalsekretär Drum mond richten, von dem neuerdings gesagt wird, daß ihm im Londoner Auswärtigen Amt seine Tätigkeit in Genf verübelt wird, weil sie den Interessen der britischen Diplomaten zumeilen zuwiderlaufe.

Beitritt bereits vollzogen.

Mostau, 6. September.

Beitritt der Sowjetunion zu dem Kellogg- Pakt.

Kindersturm auf einen Sandberg.

Ein Zwischenfall im belgischen Badeort.

Brüffel, 6. September. ( Eigenbericht.)

Auf Grund eines solchen Urteils darf niemand dem Scharfrichter überliefert werden. Das ist, ganz abgesehen von der prinzipiellen Seite der Stellung zur Todesstrafe, eine Sache des einfachsten Rechtsempfindens. Dieses Rechts­empfinden fordert, nachdem die private und amtliche Unter­suchung immer neue Tatsachen ans Licht förderten, die die Feststellungen des ersten Urteils erschütterten, um so nach­drücklicher das Wiederaufnahmeverfahren, bei dem in voller Deffentlichkeit und unter Mitwirkung von Verteidigern die mirklichen Täter festgestellt werden, ohne Rücksicht auf Sentimentalitäten, die greise Richter oder Staatsanwälte für sich in Anspruch nehmen möchten.

In dem Badeort Blankenberghe bauten deutsche und belgische Kinder am Donnerstag im Seefand eine Festung mit der Aufschrift Nürnberg". Einer der belgischen Zuschauer bat, diese Inschrift zu entfernen. Dem wurde sofort entsprochen. In­zwischen hatte ein Anabe die belgische Flagge auf die Festung gepflanzt. Als ein deutsches Mädchen die Fahne entfernte, entfesselten die belgischen Zuschauer ein lautes Geschreier Man bewarf die deutschen Kinder mit Sand und veranlaßte etwa 50 an dem Bau unbeteiligte belgische Kinder, die Festung sozu fagen im Sturm zu nehmen. Die Polizei war schließlich ge­zwungen, einzugreifen und die deutschen Kinder unter ihrem Schuß in das Hotel zu begleiten. Hunderte von erwachsenen Belgiern zogen den Kindern bis vor die Hoteltür schreiend und Iärmend nach.

Wenn der Fall Jakubowsti eine so große Bedeutung im Rampf gegen die Todesstrafe erlangt hat, wenn darüber hinaus auch zum Symbol des Kampfes gegen Juftizirrtümer wurde, so hat das seine besonderen psycholo= gischen Gründe. Dieser russische Landarbeiter, der der deutschen Sprache nur in dem fleinen Kreise mächtig war, den der tägliche Umgang auf dem Lande ihm zeichnete, mar vom Schwurgericht ohne zuziehung eines Dolmetschers ver­nommen worden. Hilflos wurde er der Justizmaschine über­liefert. Sein Verteidiger, der medlenburgische Anwalt aus