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15. November

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wie es im Entwurf heißt

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8 Uhr an geöffnet.

die nächsten Montag im

uzurg der Bbliothek und des reichhaltigen Zeitschriftenmaterials schon von ebantalte 72 Bfe und Disfuthflub Aufklärung. Freitag Uhr bei Ferger, talenter sind zu richten an Fried. Kortum, Manteufferfit, 19, v. 2. fiesta, Arbeiter Sörgerbund Berlins und Umgegend. Vorsitzender Ad. Numann, Tafewalterfiraße 3.- Alle Aenderungen im Bereinss Ueturasi un de Aberds 9-11 Ubr. Aufnahme von Mitgliedern. Collegia, Atolbertfr. 21 bet Roll. Raiser'scher Männerchor, Echönhaufer Arbetice Gefangverein Mord, Usedomstr. 33 bei Dlböter Buchbinder Wännerchor. Holzmarktür. 3 bei Deter. Ferliner Buchdrucker und Schriftgießer, Gohn's Restaurant( großer Saal). Gesangrer. Maig lödchen 1, Lindowerfir. 26 b. Eachs.- Gemüthlich feit, 2opographia, Gefangv.rein Beuthfir. 20. Neue Ziidrich firaße 44, bei Röllig.

allee 28, bet Stelle.

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Gefangverein Rheingold, Weinitr. 11 bei Feind.

Melch orstr. 15 bei Stehmann.

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Märkischer Hof.

Boreley, Grün­

Sängerverein Sorgen Gangesfreund,

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zu müffent; zur Erreichung dieses Swedes verließ sie gegen das aust Neber die rechtliche Lage der Bureau- Angestellten gegen beschloß man, noch in diesem Jahre eine Statistik auf­drückliche Verbot derfelben das Hotel. Frau K. entließ sie darauf. sprach am Witwoch in einer gut befuchten Verfan mlung der in zunehmen. Gleichzeitig mit den Fragebogen wird ein Flugblatt Dem jest beim Gewerbegericht erhobenen Entschädigungsanspruche diesem Beruf Beschäftigten der Rechtsanwalt Heine. Die zur Verfendung gelangen. Da die 50- Pfennig- Sammlung ein­begegnete die Beklagte mit dem Einwande, daß sich die Ents Stellung der Bureau- Angestellten, so führte der Redner aus, fei geftellt ist, wurden die Vertrauensleute ersucht, schleunigst ab­laffung aus dem unbefugten Berlassen der Arbeit, rechtlich nicht fiyirt. In den gegenwärtig geltenden gefeßlichen zurechnen. als welches das Verhalten der Klägerin zu betrachten sei, Bestimmungen fehle jedes Recht auf Kündigung, auch sei über rechtfertige. Der Gerichtshof nahm indessen troh mancher die Lohnzahlungsfristen nichts festgesetzt. Dieser Zustand Eine Werkstatt und Geschäfts- Telegirten- Versamm­Bedenken" ant, daß fein unbefugtes Berlassen Arbeit vorliege. Es müßten bier, führte der Vorfißende Die bevorstehende Berathung des bürgerlichen Gesetzt uches Diantenstraße den Tarif für die Damenmäntel der reiche für die gegenwärtigen Verhältnisse nicht mehr aus. lung für die Arbeiter und Arbeiterinnen der Damenmäntel aus, die Anschauungen berücksichtigt werden, welche unter biete aber des bürgerlichen Gesetzt uches Branche berieth am 11. Dezember bei Rautenberg in der dienstfuchenden Personen üblich seien. Die Klägerin habe ge- lichen Gelegenheit, für die Echaffung einer recht: Ronfektion. Dieser Tarif ist das Ergebniß vieler Werk­Grundlage des Arbeitsverhältnisses der Bureau­glaubt, in ihrem guten Recht beeinträchtigt worden zu sein und Angestellten zu wirken. Der Entwurf dieses Gesetzbuches täme fattigungen, die in allen Stadttheilen Berlins   abgehalten zur Wahrung desselben polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen zu in manchen Stücken den Wünschen der Angestellten entgegen. wurden, und setzt in drei Abtheilungen die Löhne für bessere, müssen. In der von ihr im besten Glauben geübten Selbsthilfe Nach einer Bestimmung desselben haben Privatbeamte Anspruch mittlere und ordinäre Konfektion fest. Außerdem regelt er die könne deshalb nicht ein unbefugtes Verlassen der Arbeit gefehen auf eine fechswöchentliche Kündigung, die nur an den Quartals: Vergütung für Extra- Arbeiten, die bisher meist ohne Bezahlung werden. Demgemäß wurde der Klägerin die verlangte Ent- ersten erfolgen darf. Diese Bestimmung ist jedoch nach Ansicht geleistet werden mußten; ferner schreibt er vor, daß der Lohn fchädigung zugesprochen. des Redners nur anwendbar auf expedirende Beamte, aber nicht pünktlich jeden Sonnabend gezahlt werden soll. Die Lohusäge Gegen den Direktor Fritsche vom Theater Unter den Linden auf Kanzlisten. Die Bogen- und Alfordschreiber hätten dagegen des Tarifs wurden von den Delegirten eingehender Kritik unter flagte ber Maschiniſt S. auf Bahlung einer Lohnentschädigung, Anspruch auf eine vierzehntägige Kündigung gleich den Arbeitern. Acgen und erfuhren dementsprechende Abänderung. In der indem er behauptete, zum 15. November fest engagirt, aber nicht licher Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses- wozu auch wohl Englischen Garten, Alexanderstraße 27c, abgehalten wird, sollen Ferner beſtimme der Entwurf, daß bei fürzerer nicht erheb= öffentlichen Bersammlung, eingestellt worden zu sein. Der Kläger   berief sich auf einen militärische Uebungen zu rechnen seien- das Gehalt fortaus die Echneidermeister der Damenmäntel Konfettion mit dem Tarif schriftlichen Vertrag, den er am 10. November unterzeichnet hatte. Der Vertreter des Beklagten bestritt das Engagement. Der Kläger   sahlen ist. Alle diese Vorschriften gelten jedoch nur für den Fall, bekannt gemacht werden. daß durch Privatvertrag nicht etwas anderes verabredet wird Arbeiter Bildungsthule. Unterricht am Freitag. Güdoft- Schule, Es sei lediglich Sache der Praxis, hierzu Stellung zu ihm sei aber von diesem dabei gleich gesagt worden, daß der Gin Interesse am Ausschluß der Kündigung, für den ja manche fchichte. Begirn 9 Uhr, Schluß 10% Uhr. Die Echulräume find zur Be Vertrag erst dem Direktor vorgelegt werden müffe, ohne deffen Bustimmung er nicht giltig sei. Direktor Fritsche habe sich nun gewerbliche Arbeiterorganisationen eingetveten feien, hätten die zu ungunsten des Klägers entschieden und der Sekretär hierauf ftimmung, wonach das Arbeitsverhältniß aus erheblichen Gründen" Bureau- Angestellten nicht. Der Redner bespricht ferner die Be diefem davon Mittheilung gemacht, daß es mit dem Engagement nichts sei. Der Sekretär bestätigte als Zeuge obige Angaben. und meint, es sei rathfam dafür zu agitiren, daß im fojort gelöst werden kann, Auf Befragen erklärt der Kläger  , daß er die Wiedereinhändigung Geschhuch bestimmte Auflösungsgründe angegeben würden, um seiner Papiere, welche dem Direktor zur Ansicht vorgelegen nicht der richterlichen Auslegung einen zu großen Spielraum zu hatten, und die Ablehnung seiner Einstellung mit den Worten beantwortet habe: Dann kann ich mir nicht helfen laffen. Die Ausdehnung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte es ist gut." Diese leichtsinnig hingeworfene Redensart hotte zur werth. Bestimmungen, analog den Vorschriften der Gewerbe­auf die Bureau- Angestellten hält Redner gleichfalls für wünschens: Folge, daß dem Kläger   die verlangte Entschädigung nicht Didnung über Arbeiterschutz, die nur für Fabritarbeiter gelten, durch Urtheil zugesprochen wurde. Der Vorsitzende Leo ton­ftatirte als Ansicht des Gerichts, daß der Arbeitsvertrag durch gäbe es für die Bureau- Angestellten nicht, auch fet es aussichts- Gefar gverein Melodia, Rigdorf, Bergftr. 162 bet Thomas.- Fris. los, im Reichstage mit einer Verbesserung des bürgerlichen Gefangverein Naunynstraße 86 bei Frig Bubeil. Brandenburger   Männer­die Unterschrift des Klägers unzweifelhaft zu stande gekommen Gesetzbuches nach dieser Richtung hin durchzukommen; da Bergfiraße. in Brandenburg   a. S., Mergerts Boltsgarten, fei. In der festgestellten Art und Weise des Engagements sehe Brete Siebertafel, Große Frankfurte straße 74 Nordwacht, Chauffeestr 72 bei Meißner. das Gericht einen gioben Mißgriff, der hier umsomehr zu muß gegen ließe fich mit Hilfe einer guten Organisation bet Breuer. Freie Gänger, Edmargendorf, Warnemünderstraße bei M. Schulze. billigen sei, als es sich um einen Arbeiter handelte. Anders ver- auf dem Wege der Selbsthilfe manches erreichen. Auf die beiter Gefangverein Gängertreis( Weißensee), Weißenburger­halte es sich mit der Frage, ob der Kläger   sich die ihm aus dem praktischen Forderungen der Angestellten eingehend, führt diedner maße und Eedanstraßen- Ecke bei Brennert. abgeschloffenen Arbeitsvertrage erwachsenen Rechte auch zu habe, während er hinsichtlich der Arbeitszeit der Ansicht ist, daß hor, Rofu thalerfir. 67 bet Wernau  . aus, daß er bezüglich der Lohnfrage teine eigenen Erfahrungenthalerstraße 4 bet Hämmerling. Luftige Sänger, Potsdam  , Bran denburger Kommunitation 16 bei Glaser.- Bieber'scher Männer sichern verstand. Derselbe sei mit den Worten: Dann tanu Geselligteit, Hennigsdorf  , ich mir nicht helfen, es ist gut," auf Sie Lösung sich im Anwaltsbureau der neunstündige Arbeitstag unter aller Böhmert's Gas haus. Orante, Weißensee  , Langhansstr. 187 bet des Vertrages eingegangen und habe sich auch nicht am führen laffe. Sonntagearbeit sei in Berlin   nicht nöthig fret, Admiralfiraße 18 c, Umständen, ja bei gutem Willen sogar der achtstündige durch: w. Busch. Gesangverein Vereinte Sangesbrüder, Moabit  , bet Hermerschmidt. Perlebergerfiraße 28 zur Erfüllung desselben erboten. Im Namen des Gerichtshofes sprach der Vorsitzende den Wunsch auf dem Gebiete des Lehrlingswesens herrschen sehr große Tragorerfir. 32 bei Kamlowsty.- Gefangverein Wacht auf, Wörther aus, der Vertreter des Beklagten möge dem Kläger frein- illig Organisation. Da die Organisation der Bureau- Angestellten aber grobiinn, Rummelsburg  , Göthefstraße, Ece Rantfraße, bei mertens. Uebelstände. Tiefe zu beseitigen sei eine Hauptaufgabe der raße 19 bei Schmidt. Gefangverein Treu und Ginigteit, Rigdorf, Prinz Handjerystraße Nr. 58 bet Reden. Gesangverein es nur auf die Unkenntniß des Klägers vom Wesen des Ver- vor der Hand noch zu schwach sei, um einen Streif erfolgreich- Gesangverein der Metallarbeiter( On), Blumenftr. 46. trages zurückzuführen sei, wenn die Verurtheilung des Beklagten   Ehrengerichts der Anwälte die schreiendsten Mißstände, wenn( Berlin   W), Pallasstraße Nr. 18 bei gaffer durchzuführen, so könnten die Angestellten vielleicht mit Hilfe des Morgenroth 2, Charlottenburg  , Bismarckstr. 74 bet Krause. Mofenthaler Borstadt, Bernauerftr. 47. Froh- Hoffnung nicht ausgesprochen werde. Die Parteien schloffen hierauf solche bestehen Brüderschaft, Alte einen Vergleich; den Beklagten   very flichtete fein Vertreter zur ei was dem Redner aus Erfahrung nicht bekannt gatobftraße Nr. 87- 88 bet Samprecht. Rosalia, Blumenftraße 46 bet beseitigen. Die Regelung der Frage des Lohnes und der Zomatiched Gyrene, Rofenthalerstr. 57 bei Julius Wernau. Gin Zahlung von 20 M. und der Kläger   verzichtete auf feine Mehr Arbeitszeit ließe sich jedenfalls durch Verhandlungen der Antracht III, Eberswalde  , Fretenwalderfiraße bet Weber.- Fortschritt forderung. gestellten mit dem Berliner   Anwaltsverein regeln, jedoch nur und der gelelligen Arbeitervereins Serline und Umgegend. Reichs- Versicherungsamt. Eine Mißhandlung als unter der Voraussetzung einer statfen Organisation der Bureau  - alle Zuſchriften find zu fenden an B. Gent, Dresdenerstr. 107-108, 1. Gift. IV. Betriebsunfall. Dem Arbeiter Gründer II, welcher auf Angestellten. der Zeche Piesberg bei den unterirdischen Maschinen beschäftigi Nachcem einige Redner über Mißstände, die in einzelnen war, wurde eines Tages von dem Steiger Franz über angeblich Bureaus befiehen sollen, fich ausgelaffen hatten, nahm Herr zu langsame Förderung Vorwürfe gemacht, mit der Drohung, Rechtsanwalt Magoninsti das Wort und tadelte zunächs er würde in Strafe genommen werden, wenn er nicht beffer die jeder thatsächlichen Grundlage entbehrende Hegerei" des fördere. G. antwortete darauf, an ihm liege der gerügte Organs der Bureau- Angestellten. Diese sollten doch eist ver­Mangel nicht, die Moschinen müßten schuld daran sein. fuchen, mit den Prinzipalen Hand in Hand zu gehen, die frag­Die Folge war ein Wortwechsel, in dessen Verlauf G. lichen Mißstände feststellen und den Prinzipalen vortragen, die die Aeußerung that: Na, daun schimpfe ein Lump den gewiß bereit wären, wirkliche schreiende Wrißstände beseitigen zu anderen aus." Hierauf schlug Franz auf ihn ein und verlegte helfen. Bis jetzt wären ihm eklatante Mißstände nicht bekannt. ihn am Auge, dessen Sehfähigkeit dadurch vermindert wurde. Die Lohnverhältnisse kenne er allerdings nur aus feinemgnügungsverein husnelda, abends 8 Uhr, bei gubeil, Sindenftr. 106. Gründer beantragte nunmehr bei der Knappschafts- Berufsgenossen- eigenen Bureau und dem einiger Freunde, diese fönne er aber schaft, ihm eine Rente zu gewähren, was diefelbe jedoch ab- nur als gut bezeichnen. Den achtfundigen Arbeitstag hält er nicht lehnte. Nach ihrer Meinung lag fein Betriebsunfall vor. Das tür durchführbar, der neunstündige sei seines Wissens allgemein vor Schiedsgericht verurtheilte aber die Genoffenschaft zur Zahlung handen. Der Bureauschluß um 7 Uhr sei auch nicht durch: der Reute. Die Handlung des Eteigers stelle eine Betriebsführbar, weil nach 7 Uhr noch eine Poft eintreffe. Das Lehrlings gefahr dar; Frans hätte sich wahrscheinlich nicht zu Thätlich wesen sei allerdings ein Uebelstand, der sich aber hier in der feiten hinreißen laffen, wenn der Kläger   nicht zufällig allem Versammlung nicht regeln lasse. Rechtsanwalt eine bemerkt beschäftigt gewesen wäre. Das gehe noch ganz besonders demgegenüber, daß die vom Borredner als Heßereien" be: Jeden Dienfiag und greitag, abends von 8-10 Uhr: 3. Männerabtheilung daraus hervor, daß Franz hinzukommenden Leuten zeichneten Auslassungen rhetorische Wendungen seien, die gegenüber es anfänglich leugnete, geschlagen zu haben. Die man dem Agitator nicht übel nehmen dürfe. Ferner 8. Lehrlingsabtheilung Boechstraße 27. Damenabtheilung Mariannen­Einrichtungen und Gefahren des Betriebes seien, wenn auch ist er der Ansicht, daß die nach 7 Uhr etwa noch nöthigen mittelbar, die Ursache der Verlegung des Klägers und darum Arbeiten vom Chef selber erledigt werden können. In der De­dieser selbst zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft legte batte, die sich bis nach Mitternacht hinzog, wurden noch manche Returs ein und betonte in der Begründung desselben vornehmlich, Einzelheiten aus verschiedenen Bureaus erwähnt. Un manchen daß die Mißhandlung die Antwort auf eine vorherige Be Stellen soll bis 9 und 10 Uhr abends und in etwa 2/3 aller schimpfung gewesen sei und daß somit die Verletzung als Folge Berliner   Bureaus des Sonntags, und zwar ohne besondere Ber­einer Gefahr des gemeinen Lebens betrachtet werden müsse, nidt gütung, gearbeitet werden. Auslömmliche Löhne seien eine Seltenheit, aber mit dem Betriebe im Zusammenbang stehe. Ter erste Senat dagegen gäbe es Fälle, wo Bureauvorsteher mit 40-50 Wif. monatlich des Rekursgerichts schloß sich dieser Auffassung nicht an und be- und Schreiber mit einem Monatslohn von 15-20 Wit. zufrieden ftätigte das Urtheil des Schiedsgerichts. fein müßten. Tie Bureau- Angestellten haben dabei noch mit der Konkurrenz aktiver Unteroffiziere 2c. zu rechnen, die in ihrer dienstfreien Zeit auf den Bureaus aushelfen. Diese Angaben beziehen sich auf Anwalts- Bureaus. In manchen Gerichts­vollzieher- Bureaus sollen noch viel schlechtere Zustände, nament­Die Geheimniffe einer bekannten Droschkenkutscher: lich betreffs der Ausbeutung junger Leute berrschen. Jm Sneipe, welche wegen ihres billigen Mittagstisches in gutem Januar nächsten Jahres sollen dem Berliner   Anwalts- Verem Rufe ftand, wurden heute von der 130. Abtheilung Amts- die Forderungen der Angestellten vorgelegt werden. Es wurde gerichts I. aufgedeckt. Angeflagt wegen wissentlicher Nahrungs- betont, daß der Standesdünkel, der noch vielfach unter den Soziale Brasis, Sentralblatt für Sozialpolitif, enthält in ihrer neueſten mittel Berfälschung waren die Dierberg'schen Eheleute, welche in Kollegen, namentlich bei den Bureau- Vorstehern, herrsche, ein der Ackerstr. 125 eine Schankwirthschaft betreiben. Von einem Hinderniß der Bestrebungen der Angestellten sei, daß diese aber Roßschlächter bezog die Ehefrau Fleisch unter der Angabe, daß nur durch eine starke Organisation auf dem Boden der modernen der Hund damit gefüttert werden sollte. Bald darauf wurden Arbeiterbewegung ihre Lage verbessern könnten. verschiedene Sorten, gebadtes und Suppenfleisch, auch Leber, in größeren Mengen bestellt, und die Mittagsgäfte erhielten diese Die öffentliche Versammlung der Metalldrücker, die Waare als Gullasch u. s. w. vorgesezt. Durch Dienstboten am 11. d.. im Luisenstäotijchen Konzenbauje tagte, nahm wurde das Geheimniß verrathen und ein Gait faufte fich Stellung zu dem Beschlusse vom 30. Oftober, allwöchentlich Bouletten, welche dem Gerichtschemiker Dr. Bischoff zur Begut 50 Pf. zum Unterstützungsfonds der Metallarbeiter zu zahlen, achtung vorgelegt wurden. Der Sachverständige fand bei der um für die in Aussicht genommene Lohnbewegung in den chemischen Untersuchung derfelben Glykogen, welches den Ber  - schlechtesten Werkstätten so wenig wie möglich auf die Unter­dacht bestätigte, daß auch Pferdefleisch in den Bouletten vorhanden tüßung anderer Gewerkschaften angewiefen zu sein. Trozdem, war. Die Beweisaufnahme ergab, daß täglich in großen Mengen wie der Bertrauensmann Bitfin mittheilte, das bisherige Er­Pferdefleisch als Suppenfleisch verabfolgt wurde, weshalb der gebniß der Eammlungen wenigstens unter den organisirten Staatsanwalt wegen der betrügerischen Manipulationen Trückern nicht unbefriedigend ist, indem in dem einen drei Wochen Gefängniß beantragte. Der Ausrede, daß nur zum Monat 350 Marten verausgabt und bis jezt 125. Hundefutter das Fleisch Verwendung fand, schenkte der Gerichts- eingekommen find, so weigern sich die Drücker doch im hof feinen Glauben, sondern nahm an, daß der Hund nur zu allgemeinen, die 50 Pf. fortzuzahlen, angeblich aus dem Grunde, dem Zwecke im vergangenen Winter angeschafft wurde, um als weil nichts gefchehe. Dem Berichte des Vertrauensmannes zu " Deckmantel" zu dienen. Da aber der Genuß von Pferdefleisch folge fonnte aber vor Weihnachten nichts unternommen werden, nicht gesundheitsschädlich und ekelerregend ist, sondern nur eine weil die mit den Werkstätten von Goldmann und von Bagel u. minderwerthige Waare geliefert wurde, so nahm man von einer Schulze gepflogenen Verhandlungen resultatlos verlaufen sind. Freiheitsstrafe Abstand und lautete das Urtheil wegen wiffent- itfin meinte, daß kein Grund zur Muthlosigkeit vorhanden sei, licher Nahrungsmittelverfälschung gegen jeden Ehegatten auf da die Konjunktur günftig bleiben werde. Für den Fall der 60 M. Geldstrafe oder 12 Tage Gefängniß.

Gerichts- Beifung.

Versammlungen.

Aufhebung des Beschlusses vom 30. Oktober empfahl Litfin,

Freitag: Staitlub katro, abends 8 Uhr bei Fr. Botge, Reftaurateur, Ritterfir. 58. Musttverein offnung, Große Frankfurterftr. 183 bef Gold.  - Lotterieklub Fortuna  , Görligerstr. 50 bet Stewert. Arbeiter- Raucherbund Berlins   und Umgegend. Freitag: Apfel fraße 63, bet Felete. blüthe, Hochfädterstr. 30 bei Graminsky. Nauchflub Südost, Wieners Gefang-, Turn- und gesellige Vereine. Freitag. Quartettverein Wedding, Abends 8 Uhr, bet Echäfer, Steue Sochitraße 49. Gesangs verein starta abends of uhr, Sigung Blumenftr. 16 bet omfan Karthaus'icher Gefangverein. Uebungshunde: abends Uhr bet Wiedemann, Blumenfir. 38. Bitherflub Ipengruß"( Direktion . Wolferty), bet C. Gomoll, Waldemarfir. 88, abends Uhr. Privat beaterverein Grescendo, 9 Uhr, bei Schulz, Burbuferite. 85.

Große Santfuiterfiraße 183 bei Gold.

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Ber

Mufitverein offnung( Oh), abends von 9-11 Uhr. Uebungsunde Tambourverein Frei- weg, abends 9 Uhr, Vianteuffelfir. 86, Parterre. Reftaurant. Uebungsflunde bei Oberschmidt, Weinbergsweg 11.- Bitherflub Waldrose, Verein Grüne anne, abends 9 Uhr, bet Kaiser, Martuširaße 8. Vergnügungsverein 3m Brand, Sigung abends» Uhr bei Feind, Weinftr. 11. Gefang verein der Bauansa läger Berlins  , abends 8 hr bet J. Wernau, Blumenftr. 82. Rosenthalerftr. 67. Bitherklub Frohsinn, abends 8% Uhr bet Reich, Zurnverein Fichte. Mitglied des deutschen   Arbeiter- Turnerbundes. Staligerstraße 65-56.- 4. Männerabtheilung Stephanstraße 3.5. Männer abtheilung Ackerstr. 67. 1. Behrlingsabtheilung Friedenftr. 37. Turnverein Gesundbrunnen  . Die erste Männer­Abend von 8%-10% Uhr in der Turn­

Ufer 1a.

Waldemar ftr. 42.

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abtheilung turnt heute balle des Leffing Gymrafiums, Pantfir. 9-10.- Kraft und Artisten= tub Berolina. Jeden Dienstag und Freitag Uebungsstunde bei Grüßner, bei Nowat, Manteuffelstraße 9. Kraft Turnverein offnung, abends von 9-11 Uhr Jugend- Athletentiub" Junge Kraft" übt jeden Montag und Freitag, abends von 8-10 Uhr, bet ftcert, Stall­fchreiberstr. 19. Gäste willkommen. Berein der Tanameister tagt jeben Freitag Abend Annenftr. 16.

Eingelaufene Druckschriften.

der Solaldemokrat, Sentral- Wochenblatt ber fozialdemokratischen Bartet Deutschlands  ( Expedition in Berlin   SW., Beuthstraße 8). Die Nr. 60 hat folgenden Inhalt: Wechenschau. Agrarpolitische Abhandlungen. Die Glasgewerts Genoffenschaft von Carmaux. Sungrige Kinder und bie Londoner   Schulbehörde. Bardowsti und Genossen. Parteinachrichten. Arbeitsatiftit des Labour Departement des englischen Handels­minifters.- Vom Buchbindergewerbe.- Arbeiterorganisationen. Abetter­schutz. Wie man uns behandelt. Todtenlifte. Biterarisches.

Vermischtes.

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Mr. 11 folgenden letzenden Auffaz: Der Begriff des Bei eins". Bon Justizrath A. Mundel. Aus dem Notigentheil heben wir hervor: Der deutsche Koi.fumveren Gesetzentwurf. Bon Dr. Crüger. Gemeinsame Lungen Heilansialt für die hefftfchen Städte unter Mitwirkung der Ber­ficherungsanftalt. Städtische Wärmezelte in Paris  . Kommunale Ar­beitslosenfürsorge in Wünchen und Malmedy.-Städttiche Arbeitsnachweis Stellen. Berliner   Riefelwirthschaft. Verbot von Nebenbeschäftigung für städtische Beamte in Diesden. Die Unterstüßungen in den Deutschen Geweitschaften. Von Br. Boerfch.- Chriftliche Bergarbeiter- Organisationen in Deutschland  . Firirung eines Minimallohnes für Turtilarbeiter durch die russische   Regierung. Erfolg des Fabrit- und Wertftätte Gefezes für Neu Seeland. Fabrikinsp.ttion in Lübeck  . Mathematische ritit der Beitragshöhe in der Invaliden- Berficherung. Bergütung für Einziehung ber Juvalidenversicherungs- Beiträge in Braunschweig   Einwirkung der Arbeiterversicherung auf die Armenlaft der Stadt Frankfurt   a. M Armenpflegerinnen in Breslau.  - Städtische Armen- Brotbäckerei in Leipzig  . Entschädigung für gefezwidrige Untersuchungshaft. Beschränkung der Gefängnißarbeit für Unternehmer in Preußen.

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von der tener Wochenschrift Die Zeit" if soeben das 62. Seft erfchtenen. Aus dem Jubalt desselben heben wir hervor: Graf Taaffe  . Bon R. Das böhmische Staatsrecht Bom Reichsraths Abgeo dieten Dr. Karct Kramár. Gin getrönter Sondeiling. Mitgetheilt von Dr. M. Schwann. Realistische" Nationalöt omie. Von Prof. Julius Platter. Der Abel als soziologisches Problem. Bon M. In purpurner Finsterniß. Bon Otto Julius Bierbaum  . Adolph Menzel  . Bon Friz Stahl. Alexandre Tumas fils. Von Hermann Bahr   Die Woche. Bücher. Revue der Revuen. Ein Fragment. Von Wilhelm Wetyand. Der fünfte Prophet, Roman von§. v. Gumppenberg  . Berlin  , Ber­Ein Theil der Bibliothek des Freiherrn von Hammerstein wird jetzt

für

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von der Buchhandlung von Hermann Lazarus in Berlin   W. vertauft. Dieselbe hat neben Büchern des Freiherrn von Hammerstein eine Reihe anderer Werte in ihrem soeben erschienenen Katalog 4 zufammengeftelt.

Briefkasten der Redaktion.

bie möchentlichen Sammlungen wenigstens in Höhe von 25 Pf. fortzusehen; es tönne dann versucht werden, die alten Forderungen: Berkürzung der Arbeitszeit, Beseitigung der Ueberstundenarbeit, Mindeſtſtundenlohn von 50 Pf., im nächsten Der Fachverein der Konfektions- und Maaßschneider Jahre durchzuführen. Auch gab Litfin zur Erwägung, noch in 7. 2. B. N. 100. 1. Ja. Ist im Vertrag dreimonatliche hielt am 9. d. M. eine außerordentliche Generalversamu.lung ab, diefem Jahre einen Fragebogen in Umlauf zu setzen, um über die Kündigungsrin vereinbart, so muß dem, welchem gekündigt wo über den Antrag verhandelt wurde, den Fachverein auf gewerblichen Verhältnisse Klarheit zu schaffen. Nach der vor- werden soll spätenens am 31. Dezember die Kündigung zu zulösen und sich dem Verband deutscher Schneider und Schneidefährigen Statiftit bleibe der Durchschnittslohn der Erücker hinter gegangen( nicht blos an ihn abgefchickt) sein. Gine frühere rinnen anzuschließen. Nach längerer Diskussion wurde der An- dem der Dreher zc. zurück. Nach längerer Verhandlung, wobei Kündigung ist aber durchaus zulässig und rechtsgiltig. 2. Ja. trag mit allen gegen 6 Stimmen abgelehnt. Ein zweiter Antrag, die verschiedensten Ansichten zu tage traten, beschloß man, die O. K. 106. Mein P. 6. Es geht aus der Anfrage das Statut nach der Richtung hin abzuändern, daß auch weib wöchentlichen freiwilligen Sammlungen von 50 Pf. fallen nicht hervor, welche Art Führungsattest Sie meinen, Sprechen liche Mitglieder aufgenommen werden könnten, wurde vom Antrag au laffen. Um so energischer sollen die wöchentlichen Sie gelegentlich in der juristischen Sprechstunde vor. feller zurficfgezogen. Zwei Vorstandsmitglieder wurden neu ge- Behnpfennig- Sammlungen betrieben werden. In Beziehung auf Klamg. Sie sind der Krankenkasse gegenüber verpflichtet. wählt. Der Verein hält am 11. Januar n. J. im Alten Schützen die Lohnbewegung im nächsten Jahre wurde kein Beschluß gefaßt; Schendorff. In der Sache müssen Sie fich baase, Linienstr. 5, seinen Maskenball ab. diese Frage soll vielmehr später in betracht gezogen werden. Daleinen dortigen Anwalt wenden: uns ist feiner befannt

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