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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 292.

Reichstag  .

Sonnabend, den 14. Dezember 1895.

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12. Jahrg.

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nicht

als durch die ausdrückliche Bezeichnung der Geschäfts: junge Mann ist durch den Hunger und die Noth gezwungen, geheimnisse die jungen Leute geradezu auf die wichtigen jede Bedingung anzunehmen. Wer die sogenannten Geschäfts­Punkte mit der Nase gestoßen würden, während sie ordnungen, die mehr Sklaven- und Zuchthausordnungen sind, 7. Sigung vom 13. Dezember 1895, 1 Uhr. es sonst vielleicht gar nicht merkten. Berechtigter ist fennt, weiß, wie es mit der wirthschaftlichen Freiheit der An­Am Bundesrathstische: v. Bötticher, Nieberding. die Bestrafung dritter Personen, welche zum Ver gestellten bestellt ist. Die Firmen Kirschner u. Co. und Wachs u. Zur ersten Berathung steht der Gesetzentwurf zur Berath der Geheimnisse verleiten. Das Gefeß ist im großen und Flößner in Dresden   ließen beim Engagement einen Revers unter­kämpfung des unlauteren Wettbewerbs. ganzen akzeptabel mit Ausnahme der Bestimmungen über den zeichnen, in dem es hieß: Nachdem ich von den Herren Staatssekretär v. Bötticher: Nach den akademischen Er- Verrath der Geheimnisse nach Beendigung des Vertragsverhält- Kirschner u. Co. angestellt bin, verpflichte ich mich gegen örterungen der letzten Tage wird es Ihnen zur Befriedigung nisses. meine Prinzipale, vom Tage meines Ausscheidens in gereichen, an eine praktische Aufgabe der Gesetzgebung heran- Abg. Roeren( 3.): Die Einzelheiten können wir wohl Dresden   oder eine Stunde im Umkreis von Dresden  zutreten, umſomehr, als der Entwurf von den Anschauungen beffer der Kommission überlassen. Ich freue mich, daß die in fein Geschäft gleicher Art einzutreten ohne Unterschied und Anregungen des Reichstages getragen wird. Unseren Nationalliberalen sich im ganzen und großen auf den Boden der ob es schon besteht oder später errichtet wird, insbesondere aber ersten Entwurf gegen die unlauteren Bestrebungen Bestrebungen in Vorlage gestellt haben und hoffe, daß die übrigen Parteien die- und nun fommt ein Satz, auf den diejenigen Herren besonders Handel und G.werbe haben wir veröffentlicht, um felbe Stellung einnehmen werden; dann wird die Vorlage, nach merken mögen, die uns immer den Boykott vorwerfen. dem Publikum und den betheiligten Kreisen Gelegenheit zur welcher die Betheiligten so dringend verlangt haben, bald Gefeß in das Geschäft der Herren folgen etwa 20 Namen einzu Aeußerung darüber zu geben. Dankenswertherweise haben zahl- werden können. Der Betrug- Paragraph reicht nicht aus, weil treten; ebenso verpflichte ich mich, weder ein Geschäft der be­reiche große wirthschaftliche Korporationen und zahlreiche Fach- nicht immer eine Vermögensschädigung festzustellen ist. zeichneten Art weder für eigene noch für fremde Rechnung zu vereine ihre Meinung darüber geäußert; danach haben wir den Der Entwurf ist eine Anbahnung zur Bekämpfung des unlauteren errichten. Außerdem verpflichtet sich der junge Mann zu einer ersten Entwurf forrigirt und bei Betrachtung der Vorlage er- Wettbewerbs, wodurch wir unserem Gewerbe- und Kaufmanns- Konventionalfirafe von 10 000 m. Und das ist kein Schein. fennen Sie, in welchem Umfange der Nußen des uns zustand eine große Wohlthat erweisen. Ich werde deshalb, wenn Ein junger Mann wurde entlassen und mußte sich eine gefloffenen Materials hervortritt. Infolge der Veröffent- ich der Kommission, die ich in Stärke von 14 Mitgliedern be- andere Stellung suchen, und die Folge war, daß er auf­lichung hat sich auch der Kreis derjenigen, welche antrage, angehören werde, bei der Einzelberathung über Birns- gefordert wurde, seine Stellung zu fündigen, widrigenfalls Bedenken gegen gegen dieses Vorgehen hatten, immer enger fäden nicht stolpern, sondern die Vorlage im ganzen ins Auge man seinen Austritt auf gerichtlichem Wege erzwingen würde. zufammengezogen und heute herrscht kaum noch eine fassen. Das Reichsgericht hat ja wiederholt ausgesprochen, daß solche Meinungsverschiedenheit darüber, daß es Pflicht der Gesetz- Abg. v. Czarlinski spricht namens der Polen   sein volles Verträge nur dann ungiltig sind, wenn sie weder räumlich noch gebung fei, gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Einverständniß mit dem Vorredner aus. zeitlich beschränkt sind. Das fördert nur das Unternehmerthum, Wir werden uns daher unschwer über den Entwurf verständigen Abg. Singer( Soz.): Es bedarf nicht erst der Versicherung, nicht die wirthschaftlich Schwachen. Der ganze Paragraph ist Fönnen. Der Entwurf soll zunächst die Auswüchse des daß wir allen Versuchen, die darauf gerichtet sind, Täuschungen in der Praxis überhaupt unhaltbar. Die Engagements von An­Reklamewesens, die dem ehrbaren und schwer um seine aus dem Handel und Wandel auszuschließen, sympathisch gegen gestellten erfolgen doch gerade unter der Vorausseßung, daß sie Existenz ringenden Gewerbetreibenden so überaus schädlich sind, überstehen; es fragt sich nur, ob die Hoffnungen, die an diesen die Kenntnisse, die sie sich in andern Geschäften erworben haben, einengen und ferner Schuß gegen die unberechtigte AusGefeßentwurf geknüpft werden, auch wirklich in Erfüllung gehen in den neuen Stellungen verwenden werden. Man erwartet, nuhung von Fabrik und Geschäftsgeheimnissen werden. Die Vorkommnisse, die Sie mit dem Gesetzentwurf daß der Neuangestellte möglichst mit der Kundschaft der Branche gewähren. Daneben enthält der Entwurf noch eine Reihe treffen wollen, sind mehr oder weniger nichts anderes, als die vertraut ist. Nach dieser Richtung erfolgen die Engagements anderer Bestimmungen von minderer Bedeutung, die ich in der logische Folge der kapitalistischen   Produktionsweise. In unserer nach bestimmten Provinzen und Ländern. Es ist bezeichnend für Generaldiskussion übergehen kann. Es scheint mir ein richtiges heutigen Gesellschaft ist eben jeder Unternehmer der ökonomische die ganze Art der Gefeßgebung, daß bei dieser Vorlage nicht Prinzip zu sein, daß nur gewiffe Formen der unlauteren Reflame Feind des Konkurrenten, und er muß es sein, wenn er nicht eine einzige Organisation der Handlungsgehilfen gefragt wird. den Rechtsfolgen des Entwurfes unterworfen sein sollen. unter die Räder kommen will. Der Kaufmann muß Sie haben ja Konferenzen zusammenberufen und Studien über Nach§ 1 tann jemandem, der unwahre Angaben macht über die dem Konkurrenten gegenüber als cin Mann auftreten, Geseze anderer Länder gemacht, aber sie haben die Leute, aus Beschaffenheit und die Herstellungsart, die Art des Bezugs oder der befferes bietet und versuchen, mit allen ihm zu Gebote deren Haut Riemen geschnitten werden sollen, nicht gefragt. der Bezugsquelle, durch den Richter die Wiederholung solcher stehenden Mitteln seinen Konkurrenten aus dem Felde zu schlagen. Was der Staatssekretär für eine Befferung des Entwurfs hält, Angaben untersagt werden, daneben steht den Geschädigten ein Will man also diese Echäden beseitigen, so muß man ihre halten wir für eine Verschlechterung. Früher hatten Sie die Ersatzanspruch zu, und endlich kann auch Strafe eintreten. Dem Ursachen beseitigen, die Basis der tapitalistischen Produktions- famosen 2 Jahre, für welche dem Angestellten das Schloß des § 1, welcher sich auf solchen unlauteren Wettbewerb bezieht, weise, und wenn wir das Vergnügen haben werden, den Herrn Papageno vor den Mund gelegt werden sollte, jetzt sollen die in dem jemand rücksichtlich seines eigenen Geschäfts oder Staatssekretär des Innern an der Spitze einer so organisirten Bestimmungen, wenn eine schriftliche Abmachung getroffen ist, Waarenlagers falsche Angaben macht, stehen die§§ 6 Gesellschaft zu sehen( Heiterkeit), dann werden wir in der Lage für alle Zeiten dauern. Es wird sich geradezu ein unlauterer und folgende zur Seite, mit welchen derjenige ge- fein, die Gefeßentwürfe, die er uns alsdann vorlegt, mit viel Wettbewerb entwickeln, um möglichst gefezwidrige troffen werden soll, der über das Geschäft eines anderen größerer Sympathie zu begrüßen. Dieses Gesetz wie alle Verträge zu machen. Wir leben in einer Zeit, wo auch unrichtige Angaben macht. Einen Schuh der Firma oder einer früheren ähnlichen Gesetze werden Hoffnungen erwecken, die andere Parteien die Organisation der wirthschaftlich Schwachen besonderen Bezeichnung eines Erwerbsgefd äfts gegen mißbräuch- innerhalb unserer Wirthschaftsverhältnisse einfach nicht erfüllt für nothwendig erachten, dennoch wird hier den Leuten die liche Benuzung von anderer Seite bietet§ 8. Das bestrittenfte werden können. Die Findigkeit der unternehmer, der Geschäfts- Möglichkeit geraubt, die Regierung über die Lage ihres Standes Kapitel bilden die Paragraphen, welche vom Verrath eines welt, wird es immer verstehen, diese Gesetze zu umgehen, wenn zu unterrichten. Sie werden es erleben, daß Sie, während Sie Fabrikgeheimnisses handeln. Man hat eine Schädigung nicht mit den heute beliebten Mitteln zur Täuschung des Moral, Treu und Redlichkeit schützen wollen, hierdurch gerade der Angestellten und Arbeiter durch die Vorschrift Publikums, so mit andern. Dazu kommt die sehr berechtigte die Niederträchtigkeit und kapitalistische Ausbeutung in der befürchtet und gemeint, daß wenn man eine Vorschrift erlasse, Frage: wo hört der reelle Wettbewerb auf und wo fängt der scheußlichsten Weise fördern. Wir werden niemals für ein Gefet wonach Mittheilungen und Auskünfte über ein Fabrit- oder Ge- unlautere an. Diese Frage wird durch das Gefeß nicht ent- stimmen, in welchem sich ein solcher Paragraph befindet, der das schäftsgeheimniß strafbar sind, es den Angestellten und Arbeitern schieden und je nach der Auffassung der Betroffenen sehr ver- unglaublichste darstellt von Einseitigkeit der Unternehmerintereffen. verwehrt werden könnte, von dem, was sie gelernt haben und zu ihrem fchieden beantwortet werden. ( Beifall bei den Sozialdemokraten.) späteren Fortkommen brauchen müssen, Gebrauch zu machen. Die Konservativen haben jedenfalls auch große Sympathie Staatssekretär b. Bötticher: Nach den fachlichen Erörte Nichts ist unbegründeter als diese Annahme. Die Tendenz des für die Vorlage; ich möchte sie aber frogen, ob sie es für erlaubten rungen der ersten Redner hoffte ich, die Distuffion würde auch Entwurfes ist gerade der Schutz des Schwachen. Andererseits Wettbewerb halten, wenn die Deutsche Tageszeitung" für eine seitens der Vertreter der übrigen Parteien ruhig und fachlich aber ist es auch geboten, den Lehrherrn gegen das Bestreben bestimmte Spiritus- Glühlichtlampe eintritt, weil die betreffende verlaufen. Ich glaubte, daß dieser Entwurf keine Veranlassung feiner Konkurrenten, von seinen Geheimnissen Gebrauch zu machen, Firma versprochen hat, gen ffe Prozente zur Agitation geben würde, so scharf vorzugehen, wie der Vorredner es that. zu schüßen. Ein Geheimniß ist, was sonst nicht bekannt ist und des Bundes der Landwirthe abzugeben.( Hört, hört! links.) Aus der scharfen Gefechtsart ziehe ich den Schluß, daß es ihm ein Fabrikgeheimniß oder ein Betriebsgeheimniß ist ein solches, Die Herren werden zugeben müssen, daß die Auffassung über weniger darauf ankommt, ein Gesetz zu stande zu bringen, das welches einer Fabrits oder Betriebsthätigkeit so eigenthümlich diese Manipulation bei anderen Leuten doch die sein muß, daß dem praktischen Gebrauch des Gewerbestandes genügt, als ift, daß es in einer andern Fabrik oder Betrieb nicht üblich ist. man ein foldes Verfahren unter die Fälle substituiren muß, vielmehr, auch diese Gelegenheit zu benußen, um nach Erlernte Kunstgriffe, die sich auf das rein Aeußerliche beziehen, sind welche dieser Gefeßentwurf treffen will. Wenn wir nun auch außen hin unzufriedenheit mit der Gesetzgebung zu erregen. davon natürlich ausgeschlossen. Erfahrungsmäßig wird von überzeugt sind, daß die auf diesem Gebiet zweifellos vorhandenen( Sehr wahr! rechts; Widerspruch bei den Sozialdemokraten.) diesen Vorschriften ein sehr seltener Gebrauch gemacht. Nach wirthschaftlichen Schäden durch dieses Gesetz nicht beseitigt Anders ist die Behauptung nicht erklärlich, daß dieses Gesetz eine der französischen   Statistit tommt auf das ganze Jahr etwa ein werden können, so wollen wir Sie doch in dem Vergnügen, alle Förderung der Niedertracht und Auswucherung der scheußlichsten Fall, wo wegen Verlegung des Geschäftsgeheimnisses Klage er Mittel anzuwenden, um wenigstens nach außen hin den guten Art sei.( Heiterkei rechts.) Ich glaubte, die Sozialdemokraten, hoben ist. Die Vorschrift wirkt daher auch außerordentlich Willen zu zeigen, nicht stören, um Ihnen die Möglichkeit zu die sich ja immer auf den Standpunkt strengfter Moralität günstig auf die Moralität der Betheiligten. Ich bitte Sie, den entziehen, in der bekannten Weise unseren sachlichen Widerspruch stellen und alle Unmoralität, wenigstens die in den höchsten Entwurf eingehend und fachlich zu prüfen und zweifle nicht, daß agitatorisch Das beste würden an allen Gesetz Kreifen der Gesellschaft, perhorresziren, würden wir uns verständigen werden. Er wird einen nicht unwesent entwurf ist der§ 5 über die Kenntlichmachung der Menge- Stellen, wo ein unmoralisches, unberechtigtes Gebahren sich lichen Beitrag zur Förderung des berechtigten Interesses der Ge- einheit. Diese Bestimmung soll aber nicht durch Gesetz festgelegt, zeigt, die beffernde Hand anlegen wollen. Der Vorredner ist werbetreibenden liefern. sondern es dem Belieben des Bundesraths überlassen werden, ob aber weit davon entfernt, er erkennt an, der unfautere Abg. Baffermann( natl.): In gewerblichen Kreisen besteht er solche Bestimmungen erlassen will, deren Uebertretung wiederum Wettbewerb ist vorhanden, aber er will nicht die Hand eine große Bewegung für den Erlaß eines solchen Gesetzes. Wir nicht mit kriminellen Strafen, sondern mit einer Ordnungsstrafe rühren( Abg. Bebel: Ist wieder nicht wahr), um dessen find weit davon entfernt, zu behaupten, daß Treue und Glauben geahndet werden soll. Tiefe Bestimmung ist charakteristisch für schädliche Folgen für die Klassen, deren Vertreter er ja auch sein im geschäftlichen Leben abhanden gekommen find; aber das die ganze fogenannte Reform- Gefeßgebung in Deutschland  . Die will, zu beseitigen. Nicht nur um die Arbeiter handelt es sich Zusammendrängen in die Großstädte, die scharf gewordene Kon Aeltesten der Kaufmannschaft in Magdeburg   wünschen gar in bei der sozialdemokratischen Propaganda, sondern auch um die kurrenz und das Mißverhältniß zwischen Einnahmen und Aus einer uns gestern zugegangenen Petition, daß die Beschlüsse fleinen Gewerbetreibenden. Nun, schützen Sie doch die kleinen gaben bringt viele Elemente zu unlauterer Konkurrenz. Man des Bundesraths in dieser Sache gebunden sein sollen Gewerbetreibenden, hier wird Gelegenheit dazu geboten. hat Bedenken geäußert, ob nicht ein solches Gesetz dem Verkehr an Die Zustimmung der Vertreter der betreffenden( Zwischenrufe bei den Sozialdemokraten. Unruhe.) Dafür haben

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zu große Fesseln anlegt, wenn eine eingehende Stasuistit aufgestellt Interessententreife. Das beweist, daß die Interessenten- die Herren tein warmes Herz, es scheint ihnen viel mehr darauf würde. Eine allgemeine Norm hätte ja vieles für sich; aber die freise eine außerordentliche Echeu davor haben, gesetzlichen Be- anzukommen, daß die ungeordneten und unlauteren Zustände deutsche Rechtsprechung ist nicht so beweglich, wie die fran- ftimmungen unterworfen zu werden, welche die Quantitäts im Handel und Wandel in ihrem Interesse weiter be­zöfifche, welche den Begriff der concurrence déloyale sehr ent- verschleierung unmöglich macht. Die Kommission wind gut thun, stehen.( Sehr richtig! rechts.) Dazu werden die übrigen wickelt hat. Das Gefeß, wie es vorliegt, stellt an den an die Stelle des distretionären Ermessens Parteien des Hauses nicht die Hand bieten.( Beifall.) Gerichtshof schon große Anforderungen, es stellt vieles ins des Bundesraths die gefeßliche Norm zu setzen. Alle anständigen Mittel tönnen in der Konkurrens angewendet freie Ermessen des Richters, au dessen sach- Gegen den§ 9 möchte ich die Herren besonders scharf machen, werden, aber der Kampf ums Dasein tann niemals gestatten, licher Entscheidung wir wohl volles Vertrauen haben können. Damit nicht etwa die Nationalliberalen und Bentrumsherren auf unlautere Mittel anzuwenden. Von der Einschränkung der Reklame erhoffen wir eine Eindem Wege vom Plenum ins Kommissionszimmer ihren guten Durch ein Gesez fann man den Bedürfnissen des Handels schränkung der permanenten Ausverkäufe, der Willen wieder aufgeben. Würde dieser Paragraph Gefeß, so würde und Wandels nicht so schnell folgen; daß der Bundesrath feine Wanderlager und der sogenannten Konkurs. damit die einseitige Klaffengefeggebung gegen Verordnungen erst nach Anhörung der Interessenten erlassen ausverkäufe. Es wird sich nur fragen, ob man nicht auch eine große Kategorie von Bürgern inaugurirt werden. Für wird, ist selbstverständlich; die Zustimmung der Interessenten den Vereinen und Verbänden, welche feine juristische Person find, Handlungsangestellten würde mit dieser Bestimmung ein Aus einzuholen, würde aber sehr bedenklich sein, weil die das Klagerecht geben fann, ob man einstweilige Verfügungen zu- nahmegefeß geschaffen allerschlimmster Art. Ein sehr großer Konkurrenz zwischen dem ehrbaren Gewerbetreibenden lassen tann und ob man nicht von der vorgesehenen Kautions Tbeil dieser Angestellten ist in seinen wirthschaftlichen Verhält- und dem unehrlichen dabei binderlich fein würde. stellung seitens der Kläger   abfehen kann. Die zweite Materie ist niffen der Gnade und Ungnade ihres Chefs preisgegeben. Sie Das Verlangen nach einem Schutz der Fabrik- und Betriebs­der Schutz gegen die Herabwürdigung durch die Konkurrenz; ibre fommen jegt aus der Scylla der vertragsrechtlichen Ausbildung geheimnisse ist nicht erst von heute; es ist seit Jahren gestellt Regelung ist sehr wünschenswerth, weil die Bestimmungen des in die Charybdis der kriminellen Bestrafung. Wie lange haben worden. England hat einen solchen Schuß nicht, aber Frank­Strafgesetzbuches nicht ausreichen. Wenn dadurch das Auskunfts- sie auf die Sonntagsruhe gewartet und vergeblich warten reich, Belgien   und andere gewerbetreibende Länder haben ihn. wesen etwas beschränkt wird, damit jeder Gewerbetreibende, der über sie darauf, daß endlich einmal die schamlose Konkurrenz Ich bin fest überzeugt, daß der ganze Handlungsgehilfenstand einen anderen Auskunft giebt, vorsichtig in seinen Mittheilungen laufel beseitigt wird. Statt dessen kommen die verbündeten von einer Degradation seiner Würdigkeit und Ehre bisher noch wird, so ist das nur zu billigen. Einverstanden können wir sein Regierungen mit einem Gesetzentwurf, der die Interessen nichts empfunden hat, und wenn er sie in Zukunft empfindet, so mit dem besseren Schutz der Namen und Firmen. Die letzte des Unternehmerthums schüßen und bevor hat er das den Ausführungen des Abg. Singer zu ver­Materie des Gesetzes ist der Echuß der Fabrik- und Geschäfts- zugen will. Man beruft sich mit unrecht auf andere danken. Hätte man die Betheiligten einberufen wollen, geheimnisse. Daß die Diensttreue während der Dauer des Ver- Staaten. England und Amerika  , die industrieösesten so hätte man mit einem Parlament verhandeln müssen. trages unbedingt gehalten werden muß, ist selbstverständlich. Es Länder, kennen eine solche Bestimmung nicht. Das ganze Wir glaubten dessen überhoben zu sein, indem wir den taucht aber doch auch die Frage auf, was Geschäfts- und Material scheint einer Schrift des Herrn Stegemann in Braun- Entwurf der öffentlichen Kritik aussetten. Der Vorredner hat Betriebsgeheimniß ist. Die Lehrlinge, die in das Geschäft fchweig entnommen zu sein, der eine Reihe von Fällen aufführt, uns Verträge mitgetheilt, daß die Geschäftsinhaber geneigt ge­eintreten, und die Arbeiter befizen vielleicht nicht die als Verrath von Geschäftsgeheimnissen gelten sollen. Die wesen find, ihre Leute festzumachen. Das betrifft doch aber Kenntniß von dem, was Geschäfts- und Betriebs. Begründung meint, daß der Verrath und die unbefugte Aus- nicht dieses Gesetz, sondern das Handelsgesetzbuch. Wird die geheimniß ist. Bedenken liegen aber vor bezüglich des beutung fremder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an einzelnen Vorschrift Gesez, so wird der Geschäftsinhaber gar nicht mehr Schutzes des Betriebsgeheimnisses nach Beendigung der Vertragszeit. Stellen geradezu die Form einer geschäftlichen Organisation an- nöthig haben, seine Leute so stark zu binden. Daß ein Reisender Vorgeschrieben ist allerdings, daß ein bestimmter Zeitraum vorgenommen habe. Wo ist das Material für eine so pofitive Be- zu einem anderen Unternehmer geht und die Kunden seines gesehen werden muß für den Schutz und daß das Geheimniß behauptung? Das einzige Material scheint das von Stegemann früheren Prinzipals besucht, wird fein Richter als den Bruch zeichnet wird. Es müßte eine kurze Daner gesetzlich festgelegt angezogene Gutachten der Handelskammer in Mannheim   zu sein, eines Geschäftsgeheimnisses bezeichnen fönnen. Ich glaube, daß oder eine Abkürzung zu langer Fristen durch gerichtliches Er wo es heißt: Der Mißbrauch von gewerblichen Geheimnissen in in der Kommission noch Gelegenheit gegeben sein wird, die Be messen zugelassen werden. Durch zu strenge Bestimmungen Deutschland   scheint in Deutschland   geradezu organisirt zu sein. denken des Vorredners sämmtlich als unbegründet zu erweisen. werden die jüngeren Leute in ihrem Forttommen Die Möglichkeit dieser Praktiken ist doch noch kein Beweis und( Zustimmung rechts.) geschädigt; es würden viele jungen Leute, um schneller vor- tein Anlaß zu einem legislatorischen Vorgehen, welches in Abg. Schmidt- Elberfeld( frf. Vp.) hält auch dafür, daß die wärts zu fommen, ins Ausland gehen. Die Bestimmungen schlimmster Weise den ganzen Kaufmannsstand degradirt. Vorschriften nicht die Wirkung haben werden, welche man er= werden praktisch zum theil unausführbar sein. Die jungen Leute Die geradezu schamlose Ronturrengklansel liefert die Leute dem wartet. Bezüglich der Quantitätsverschleierung sind allerdings würden schließlich gar nicht mehr wissen, worüber sie sprechen Unternehmerthum hilflos aus. Von einer gleichmaßigen gefeßliche Bestimmungen nicht möglich; aber bedenklich ist es dürfen oder nicht. Die Vorschrift ist auch insofern bedenklich, Vertragsfreiheit tann gar teine Rede sein. Der doch, die Sache dem Bundesrath zu überlassen. In den Motiven