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Coty hetzt gegen Deutschland .

Aber auf seine deutsche Kundschaft will er nicht verzichten. Frankfurt a. M. 19. September. ( Eigenbericht.)

Am 7. Februar veröffentlichte der Frankfurter Gene ralanzeiger" einen Artikel gegen den französischen Barfüm. fabrikanten und Zeitungsbefizer Coty . Ihm, den Inhaber ber beiden großen reaktionären Pariser Blätter Gavipis" und Figaro"( somie neuerdings des ausgesprochenen Faschistenblattes Ami du Peuple ". Red. d. V.") wurde seine Deutsch­feindlichkeit vorgeworfen, die ihn aber nicht hindere, gleich zeitig in den deutschen Zeitungen große Reflame für seine Parfüm produkte zu betreiben, um in Deutschland Geld zu verdienen. Gleich zeitig hieß es in dem Artikel, Coty habe sich in Frankreich großer Steuerhinterziehungen schuldig gemacht- pomit ein Bild von einem modernen Großindustriellen entworfen mar, das uns auch in Deutschland nicht fremd anmutet und mohi allgemein euro­päische Geltung zu befizen scheint. Schwerverdiener, Radaupatriot, Sozialistenfreffer, Inflationsgewinnler, Zeitungsbefizer und Steuer. hinterzieher: wir fennen das Lied, wir kennen den Text!

Der diesmal aus Paris geschilderte und deshalb in einem deut schen Generalanzeiger veröffentlichte Typ fühlte sich beleidigt und ließ durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Als berg die Privat. flage gegen das genannte Frankfurter Blatt einreichen. Der erste Haupttermin stieg am Mittwoch vor dem Frankfurter Amtsgericht. Der Bertreter des Beklagten erklärte, der Artikel sei einer deutschen Zeitungsforrespondenz entnommen und stüße sich auf die Angaben zweier großer und beachteter Pariser Zeitungen, des Popy. laire" und der Rumeur". Es sei doch erstaunlich, warum Herr Coty nicht die französischen Gerichte gegen diese fran. zöfifchen Zeitungen angerufen und warum er nicht Léon Blum Derflagt habe, der die Beschuldigungen im Populaire" wiederholt habe? Wahrscheinlich habe Herr Coin gefürchtet, in Paris fönne man den Wahrheitsbeweis für die Beschuldigungen Ieighter erbringen als in Deutschland . Es sei außerdem die Pflicht eines deutschen Rebatteurs, auf Cotys Deutschfeindlichteit und auf seine zweifelhaften Finanzgeschäfte aufmerksam zu machen. Auch fönne es nicht strafbar sein, wenn eine Zeitung Behauptungen meiter verbreite, die bereits unwiderlegt in anderen Blättern gestanden hätten. Im übrigen erflärte der Beklagte, den Wahr heitsbeweis für seine Beschuldigungen antreten zu können.

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Dem gegenüber erklärte der Rechtsbeistand des Beklagten, Dr. Alsberg, Coty habe dem französischen Ministerpräsidenten seine Ehrlichkeit nachgewiesen. Das genüge wohl. Die Rumeur" fei ein Binfelblatt allerschlimmster Sorte. Der Preffe müffe das Recht be ftritten werden, einen Politiker und Gegner in solch gewöhnlicher Weise anzugreifen, wie es in dem beklagten Artikel geschehen sei. Hinter den Angriffen gegen Coty stehe die deut. fche Ronturrenz. Coty babe bereits gegen die Korrespondenz getlagt, der der Artifel entnommen sei. Dabei sei es zu einem Bergleich gelommen, indem der Beklagte die Behauptungen gegen Coty volfinhaltlich mit dem Ausdrud des Bedauerns zurüd. genommen habe. Wenn das Gericht einen Wahrheitsbemeis 81. Laffe, müffe fich der Rechtsbeistand des Klägers Gegenanträge por behalten.

Der betlagte Rebatteur des Generalanzeigers stellte barquf den Antrag, durch einen Sachverständigen, und zmar durch den Lektor für Zeitungswesen an der Universität Frankfurt , feststellen zu lassen, daß die Rumeur" eine ernsthafte politische Zeitung und die Behauptungen des Klägers, man habe es mit einem Stanbalblatt zu tun, unwahr jei. Das Gericht gab biefem Antrag statt, worauf die Berhandlung auf unbestimmte Zeit pertag

murde.

Fort mit dem Revolver! Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Schußwaffen

und Munition.

Das Räumungsproblem. O

შენ

RHEIN LAND

Che der alte Mieter nicht geräumt hat, kann der neue nicht einziehen.

Gefahr in Mitteldeutschland !

Die Schlichtungsverhandlungen aufgeflogen!

Berhandlungen. Dieser Antrag wurde von den Unternehmern ab­gelehnt. Warum? Das ist eigentlich unverständlich; denn bei ihrer Haltung war ja ein Berhandeln völlig sinnlos. Die Ar­beiter machten schließlich kurzen Prozeß: die Berhandlungen wurden abgebrochen. Der Schlichter beabsichtigt nun, in den nächsten Tagen einen neuen Berhandlungstermin anzuberaumen. Want fcheinlich werden diese Berhandlungen am Sonnabend beginnen.21090 Mit welcher Frivolität die Unternehmer in dem Cohn­tonflikt des mitteldeutschen Braunkohlenreviers vorgehen, zeigt sich an ihrer Haltung in der Urlaubsfrage. Man ftelle fich vor: drei Tage Urlaub für Bergarbeiter bis hinauf zu 21 Jahren!

Es fieht im Augenblid ganz so aus, als ob ta furzer Zelf der miffeldeutsche Braunfohlenbergbau wieder einmal zum& ampfplat eines scharfen, sehr ernsten Arbeitskon flifts wird. Der Ausgang der Schlichtungsverhandlungen im Reichsarbeitsministerium zur Neuregelung der Löhne, der Arbeits seit und des Manteltarifs für die mitteldeutschen Braunkohlenarbel. fer muß fehr peffimistisch stimmen. Wie die Dinge im Augen­blid liegen, ist eine neue und größere kraftprobe un­vermeidlich eine Kraftprobe, bei der das kann man jekt schon voraussagen auf seiten der Arbeiterschaft mit größter Erbitterung gefämpft werden wird; denn die Haltung der mitteldeutschen Braunkohlenherren bei den Verhandlungen hat dem Drei Tage Urlaub für Jugendliche, in einer Zeit, wo unendlich Jaß den Boden ausgeschlagen.

viel über gefeßliche Berankerung einer ausreichenden Urlaubszeif Die Schlichtungsverhandlungen sind am Mittwoch für die Jugendlichen und die jüngeren Arbeiter geredet und ge­abend aufgeflogen. Die Kluft zwischen den Forderungen der schrieben wird! Und diese Provokation genügt den Braunkohlen­Der preußische Minister des Innern hat dem Staatsrat den Arbeiter und der Haltung der Unternehmer, die auch zu dem gering herren noch nicht. Sie fordern auch noch kürzung des e- Entwurf einer Ausführungsvorschrift zum Gesetz über Schußwaffen ften Zugeständnis nicht bereit waren und noch verschlechte. laubs ganz allgemein um 50 Proz. für die Randrevjere. und Munition vom 12. April d. 3. und zu seiner Ausführungsverrungen in den Arbeitsbedingungen erzwingen wollten, war un- d. h. Kürzung des Urlaubs für zirka 8000 Bergarbeiter. Und daza ordnung vom 13. Juli. 3. mit der Bitte um beschleunigte Stellung überbrüdbar. Ein Weiterverhandeln war unter diejen Um- 2blehnung der Arbeitszeitverkürzung, bleh­nahme zukommen laffen. Aus den Ausführungsporschriften gibt ständen 3 medios. nung der Cohnerhöhung! Die mitteldeutschen Braun­der Amiliche Preußische Pressedienst folgendes befannt: Die Arbeitervertreter beantragten schließlich Bertagung der fohlenherren spielen ein gefährlich Spiel.

Das Gesetz hat die Erteilung und Rücknahme der Genehmigung zur Herstellung von Shußwaffen und Munition sowie zum Handel mit diesen Gegenständen nicht von fest umschriebenen Voraus fegungen abhängig gemacht, die Entscheidung hierüber vielmehr dem pflichtmäßigen Ermessen der zuständigen Behörde überlassen. Nur in negativer Hinsicht ist be ftimint(§ 2 Abs 2,§ 5. 26. 2), daß die Bedürfnisfrage nicht entscheidend fein darf. Hierdurch soll die Schaffung non Monopolen verhindert werden.

Ban der Befugnis, Waffenfcheine mit Gültigkeit für das ganze Reichsgebiet auszustellen, ist nur in besonders begründeten Ein 3effäffen Gebrauch zu machen. In der Regel wird eine B2 fchräntung des Geltungsbereichs- je nach Lage des Einzelfalles auf Preußen, eine Provinz oder einon fleineren bestimmten Verwaltungsbezirk den begründeten Bedürfnissen ge­nügen. Auch wird in geeigneten Fällen von der gegebenen Mög­lichkeit, in dem Waffenschein das Waffenführen auf bestimmte aus drücklich bezeichnete Gelegenheiten und Dertlichkeiten zu bef hränken, in weitgehendem Maße Gebrauch zu machen sein.

Zur Vermeidung von Strafverfahren wird es sich empfehlen, biejenigen Bersonen, die beim Infrafttreten dieses Gesetzes Schuß maffen oder Munition beligen, ohne nach den Vor­Ichriffen dieses Gefeßes hierzu berechtigt zu sein, zu ihrer schleunigen Abgabe im Wege öffentlicher Bekanntmachung aufzufordern. Dabei ist auf die Borteile Der unverzügligen Ablieferung der zu Unrecht beseffe nen Schußwoffen und Munition hinzuweisen, die darin liegen, daß die Ablieferer alsdann straffrei bleiben und darüber hinaus noch eine Entschädigung nach dem gemeinen Wert der ab gelieferten Gegenstände zu ermarten haben, sofern sie barüber nicht binnen 6 Monaten zugunsten eines im Sinne des Schußwaffen gefeges Berechtigten durch Abtretung des Herausgabeanspruchs ver. fügen. In der Bekanntmachung darf fein 3weifel darüber ge­laffen werden, daß die Aufforderung zur Ablieferung der im un rechtmäßigen Befiz gehaltenen Waffen und Munition sich nur auf diejenigen Waffen- und Munitionsarten bezieht, die vom Geset über Schußwaffen und Munition erfaßt werden( nicht aber auf Militärwaffen usw., die dem Reich entschädigungs­Ios verfallen find).

Kommunisten für Obrigkeitsstaat. Gegen die Parlamentarisierung des Danziger Senats.

Danzig, 19. September .( Eigenbericht.)

Der Volkstag beschäftigte sich am Mittwoch wiederum mit der rage der Berfaffungsänderung. Nachdem die frühere Vorlage der Linksregierung auf pöllige Parlamentarisie rung bes Senats die erforderliche Zweibittelmehrheit nicht ge funden hatte, stand jetzt der von den Deutschnationalen eingebrachte Entwurf zur Entscheidung. Der Regierungsmehrheit war es in den Ausschußberatungen gelungen, den Entwurf seiner re attionä. ren Bestimumngen zu entkleiden und ihm die Gestalt der früheren Regierungsvorlage zu geben. Trotzdem die darin festgelegte Be feitigung des Beamtensenats im Intereffe der werflätt gen Bevölkerung liegt, lehnten auch diesmal die Kommu­nisten die Borlage ab. Auch das Zugeständnis, das die Regie­rungsparteien in der Frage der Abgeordnetenzahl machten, indem fie statt einer Herabsetzung von 120 auf 72 Abgeordnete nur eine solche auf 90 vornehmen wollten, brachte die Kommunisten nicht von ihrer unverständlichen und voltsfeindlichen Gegnerschaft gegen die Berfassungsreform ab. Benn bis zur Schlußabftimmung, die in der nächsten Woche erfolgt, nicht noch eine Aenderung in der Haltung der KPD. eintritt, wird mit ihrer Hilfe das reaktio­näre Beamtensystem zum Schaden einer fortschrittlichen politischen und wirtschaftlichen, Entwicklung des Freistaates verewigt.

Bon der liberalen Hausbefizergruppe ist für den Fall, daß die Borlage endgültig scheitert, die Einleitung eines Boits.

Unser neuer Roman.

Der Ball Barcier, die Novelle von Tristan Ber nard, mit deren Veröffentlichung wir heute beginnen, ist ein Stimmungs und Charakterbild aus dem franzöfifchen Soldaten Mit dem Außerfrafttreten der Berordnung des Rates der leben. Für ihren literarischen Wert bürgt der Name des Ber­Boltsbeauftragten find die auf Grund dieser Berordnung falfers, ber einer der gefchäßteften Roman- und Lustspieldichter des feinerzeit abgelieferten und noch im behördlichen Gewahrjam bezeitgenössischen Frankreichs ist. Ueber den Inhalt dürfen wir findlichen Waffen auf Antrag an die Ablieferer zurüdzugeben, so nichts verraten, ba bie Erzählung sonst einen ihrer mefentlichsten meit diese zum Besiz non Waffen nach dem Schußmaffengele be Reize, den ber Spannung und der Ueberraschung, für unsere Lejer rechtigt fab einbüßen mürbe

entfelbes angekündigt, der mit der Unterstügung ber Regie rungsparteien zweifellos eine Mehrheit für die pöllige Parlamentarisierung des Senats ergeben wird.:

" Deutsche Ehrenlegion."

Mit Fälschung und Betrug.

Frankfurt a. M., 19. September .( Eigenbericht.)

In Offenbach am Main wurden der 25jährige Kaufmann Frig ich und der 30jährige Bankbeamte Roland Runtel. mann wegen Betruges und Urfundenfälschung feft­genommen. Beide haben in der letzten Zeit bei den verschiedensten Firmen und Geschäftsleuten größere Geldbeträge gesammelt. Sie bebienten sich bei ihren Betrügereien eines amtlichen Ausweises", der jedoch gefälscht war. Außerdem zeigten sie ein Schreiben por, daß die Sammlung im Auftrage ber vaterländischen Berbände erfolge und die gezeichneten Gelbbeträge zur Unter­ftügung der Kriegsopfer verwendet werden sollten. Dieses Schreiben war ebenfalls gefälscht. Die beiben..Ehrenmänner" sind der Kaffierer. und der Schriftführer der rechtsgerichteten Deutschen Ehren­legion, Ortsgruppe Offenbach am Main.

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Die Rotfronttönigin.

In der Roten Fahne" som 19. September fieft man den fal genden Sag: Dr. Bergemann ist der gleiche Scharfmacher, der den RFB. Kameraden zu Liebe der holländischen Königin den Grenz übertritt zu einem internationalen Roten Treffen verweigert. Die Königin, bie ein internationales Rotfronttämpfertreffen be fuchen will, und der sozialdemokratische Regierungspräsident, ber aus Liebe zu Rotfrontfämpfern Rotfront vor der Königin von Holland beschüßt das ist allerliebst. Aber warum dann Scharf­macher?

Studienfahrt der Bildungszentrale Bien, an der sich eine Deflerreichische Ehrung für Friedrich Ebert, Anläßlich einer starte Delegation von Wiener Zeitungsbeamten zweds Besuches der Breffa" in Röln beteiligte, wurde in Heidelberg an der Grabftätte des Reichspräsidenten Friedrich Ebert von den Beltungsbeamten eft Lorbeertrang niedergelegt.