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verständigen eine Fliffe von Problemen zu bewältigen. Sie merden das Funktionieren des Dawes - Planes in den legien vier Jahren prüfen und die Konsequenzen erwägen, die sich baraus ergeben. Die Uebergangszeit der geringeren Repara­tionsleistung von 1924 bis 1928 ist zu furz gewesen. Die

Der Abbruch der Weichselbrücke.

lebertragung der deutschen Reparationszahlungen wurde Deutschland ersucht um Erhaltung der Brücke. - Die pps. bleibt in Opposition.

burch Anleihen Deutschlands im Auslande ermöglicht, eine Art der Reparationszahlung, die der Dawes- Plan nicht in Die Reichsregierung hat gegen den beabsichtigten Abbruch der Betracht zog. Die Höhe der Reparationslaft ist zu über Münsterwalder Brüde bei Marienwerder sowohl im vorigen as prüfen, die Anpassung an die interalliierten Schuldenabtom im laufenden Jahre bei der polnischen Regierung Borstellungen men zu vollziehen, die Endsumme in einer wirtschaftlich erhoben, weil nach dem Abbruch der Brücke die durch die deutsch­möglichen Höhe vorzuschlagen und dabei alle Einzelfragen polnische Vereinbarung vom 2. Dezember 1925 zugeficherte Benuhbar zu untersuchen, wie die Mobilisierung im ganzen oder in feit der über die Brücke führenden 3ollstraße Opalenie Teilbeträgen und eine Aufhebung des Transferschußes.( Münsterwalde)-klein Grabau nicht mehr gewährleistet Ganz von selbst werden daraus auch die Fragen aufsteigen, sei. Da der Abbruch der Brüde trotzdem in Angriff genommen die das Verhältnis der Reparationsempfänger untereinander wurde und bis heute dauernd fortgeführt wird, hat Gesandter berühren. Die öffentliche Meinung der alliierten Länder Rauscher der polnischen Regierung eine Note überreicht, worin. wird sicherlich mit dazu beitragen wollen, daß die End- unter Hinweis auf die Zollstraßenvereinbarung das förmliche liquidierung der Reparationen in allererster Linie dem Ersuchen um Aufrechterhaltung der Brücke gestellt wird. Lande zugute kommt, auf dessen Gebiet der Weltkrieg am Barshan, 1. Oktober. zerstörendsten wirfte. Tiefgehende Wirkungen werden von den fommenden Beratungen auch für die innere Berteilung der Kriegslaften auf die verschiedenen Klassen ausgehen. Daß der Ausschuß der Sachverständigen in einigen Bochen seine Arbeiten aufnimmt, liegt im Sinne der Genfer Bereinbarungen. Er wird seine Aufgaben um so besser er­füllen, je mehr seine Mitglieder von politischen Instruktionen ihrer Regierungen frei sind, dafür aber von wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten ausgehen.

Wie auch immer die Beratungen der Sachverständigen ausgehen mögen: für einen guten Anfang ist die Grundlage durch die Friedenspolitik des letzten Jahrfünftes geschaffen. In Bersailles follie das Reparationsproblem unter dem Gefichtspunkt der Rache und der Strafe erledigt werden. Diefer Erledigungsversuch ist an fachlichen Notwendigkeiten gescheitert.

Das Reparationsproblem wird nur noch von nationa­listischen Fanatikern unter dem Gesichtspunkt der Schuld" am Ausbruch des Weltkrieges gewertet. Diese Reparations grundlage ist verlassen. Die Schuldverpflichtungen der europäischen Sieger an den Sieger Amerita" sind die neue Berhandlungsgrundlage geworden. Es wird die Auf­gabe der kommenden Beratungen und Verhandlungen sein, immer flarer herauszuarbeiten, daß der Weltkrieg eine gemeinsame Katastrophe war, an der alle teilhaben. Diese Erkenntnis beginnt sich auch im Be­wußtsein durchzufezen. Das militaristisch- absolutistische Mächtesystem der Borkriegszeit wird allmählich durch die organisierte Zusammenarbeit im Bölkerbund ersetzt; an die Stelle des Rechts auf den Krieg tritt der Kampf in par­lamentarischen Formen. Ebenso gilt es, dem Gedanken Bahn zu brechen, daß die wirtschaftliche und finanzielle Biquidierung des Weltfrieges die internationale soziale Aufgabe der demokratisch organisierten Bölker darstellt.

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Der Kriegsanleiheschwindel. Eine Erflärung des Reichsfinanzminifteriums. Gegenüber ben in der Daffentlichkeit in fegler Seit wieberholt aufgetretenen, Gerüchten, das Reich fel in großem Umfange um Hunderte son milionen bei der Anmeldung von Anleihe- Altbefig; betrügerisch geschädigt worden, wird amtlich folgendes festgestellt: Sum Umtausch im Anleihe.Ablösungsverfahren tamen Mart anleihen des Reiches im Gesamtbetrage von nahezu 75 Milliarden Mart in Betracht. Als Altbesiz sind hiervon rund 39% Milliarden anerkannt worden, so daß Austofungs rechte von nicht ganz 1 milliarde Reichsmart ge Gläubiger verteilt. Bei dem Reichskommissar für die Ablösung ber Reichsanleihen alten Besizes sind von den Altbefiganmeldungen im Inland etwa 7 Prozent, im Ausland etwa 10 Pro zent der Anträge abgelehnt worden. Unter diesen ab gelehnten Anträgen befinden sich auch diejenigen, bei denen Stinnes, Ruhnert, Bela Groß, Calmon, Noth­mann, n. Waldom ufm. beteiligt sind und bezüglich deren das Berfahren bei der Staatsanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter bei dem Landgericht I Berlin geführt wird. Nach den bisherigen Ermittlungen ist also dem Reich in diesem Falle tein Schaden entstanden. Es stehen vielmehr vorläufig nur Fälle, verfuchten, nicht vollendeten Betruges zur Untersuchung. In einigen mit der großen Betrugsfache nicht im Zusammen hang stehenden Fällen, bei denen Auslosungsrechte in einem Ge­famtbetrage von rund 128 000 Reid smart bereits gewährt waren, ist festgestellt worden, daß die Zuertennung ber Auslosungsrechte zu Unrecht erfolgt ist. Die Aus. lofungsrechte sind zurückgefordert und bereits zu einem großen Teil, zum Beispiel in einem Falle im Betrage von 55 973

Reichsmart, dem Reiche zurüdgegeben worden.

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Unabhängig von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsrichters findet bereits seit längerer Zeit eine Durchsicht von Atten statt, in denen sich größere Altbesitz­anmeldungen befinden oder aus besonderem Grund eine Nach prüfung angezeigt erschien. Für die systematische Durchführung diefer Arbeit ist eine Rommission pon sachverständi­gen Personen bestellt worden, die mit dem früheren Buteilungsverfahren nichts zu tun gehabt haben. Ergeben sich irgendwelche Spuren, die einen hinreichenden Anhalt für eine Straf verfolgung bieten, so ist angeordnet, daß mit der Staatsanwalt schaft umgehend in Berbindung getreten wird.

Maroffaner am Rhein .

Würdige Bertreter Frankreichs ?

Landau , 1. Ottober.

Am Sonntagabend wurden auf dem Nachhauseweg zwei Bersonen eine davon Schriftleiter einer Landauer Zeitung- in der Stronftraße von zwei matottanischen Soldaten an­gerempelt und mit Faust stößen trattiert. Dabei wurde einer der Deutschen vom Gebsteig geworfen, während die Täter unter Hohngelächter davonellten.

Ueber den ersten Verhandlungstag des Parteiausschusses der Polnischen Sozialistischen Partei , der über die Haltung der Partel in der kommenden Parlamentstagung beraten soll, heißt es im parlamentarischen Bericht: Der Vorsitzende des Parteivorstandes Borlidi begründete in einem ausführlichen Bericht über die politiche und wirtschaftliche Lage des Landes, warum von einer enderung der oppofitionellen Stellung der Polnischen Sozia­liftifchen Partei zum gegenwärtigen Regierungssystem feine Rede sein fonnte.

Dies wird um so mehr beachtet, als heute beim Sejm­

der aus der Ortschaft Nowoswienciany stammt. Er habe sich der echielfälschung schuldig gemacht und u. a. durch seine Fälschungen audy die offiztöse Beitung Epota" geschädigt, weshalb er verhaftet werden sollte. Aus diesem Grunde sei er nach Litauer geflohen; noch vor Ueberschreitung der Grenze hätte er feine Brief talche weggeworfen, in welcher gefälschte Legitimationspapiere ge funden worden seien.

Deutschenverfolgung in Osoberschlesien.

der Richter- Schächte nach jahrzehntelanger Dienstzeit gea In Polnisch Oberschlesien sind fünf deutsche Beamte fündigt und zum Teil fojort vom Dienst enthoper Dienstzeit gea enthoben worden!, Dene Boimoden Graszyniti haben die ehemaligen Aufständischen die wohlverdiente Ehrenurkunde überreicht.

Deutsche Presse gegen 3aleffi. odst

Der Vorstand des Reichsverbandes der Deute

fchen Breffe e. V. hat sich in seiner Sigung vom 30. September auch mit den Angriffen beschäftigt, die der polnische Minister des Auswärtigen Baleffi gelegentlich seiner Durchreise durch die Reihs hauptstadt gegen die deutsche Presse gerichtet hat und dazu folgende Entschließung gefaßt:

Der Reichsverband der Deutschen Breffe e. B. als die berufene marschall Daszynffi eine Konferenz der Borsigenden aller Sejm - Bertretung der deutschen Journalisten schließt sich in vollem Um fraktionen tagt, die zu dem Arbeitsplan für die nächste Seim- fange der Berwahrung der in Warschau ansässigen deutschen Presse­fagung und die Aussicht auf die Bildung einer parlamenvertreter gegen die Angriffe an, die der polnische Minister des farichen Mehrheit erörtert. Aeußern gegen die deutsche Presse in ihrer Gesamtheit gerichtet hat. Er stellt fest, daß das Vorgehen des Ministers, aus führender staatsmännischer Stellung die Breffe eines anderen Landes generell der Lügenhaftigkeit zu zeihen, im internationalen Berkehr der Völ­ter ohne Beispiel ist. Ein solches Verhalten ist unvereins bar mit dem Wunsch nach einer Besserung der Be­ziehungen zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk und nach einem Ausgleich noch bestehender Gegenfäße.

Der verschwundene General.

Seinerzeit hat das Berschwinden des nach Barschau berufenen Generals Sagorffi, eines befannten Biffubfti- Gegners, bas größte Aufsehen erregt. Bor furzem tam aus Kowno bie Meldung, ein höherer polnischer Offizier sei nach Litauen desertiert und habe berichtet, daß Sagorski von Pilsudski - Freunden erschossen worden sei, als er sich weigerte, eine Erklärung zugunsten des Marschalls zu unterzeichnen. Als darauf ein Warschauer Dementi fam, nannte Litauen den Namen seines Gewährsmannes: es sei der polnische Generalstabsoffizier Pietkiewicz, der im Dienst Bolestaro Bremowa" heiße, Dazu schreibt nun wieder das Warschauer Pilsudsti- Blatt Glos Brandy"( Stimme der Wahr­beit), dieser Pjetfjewicz sei in Wirklichkeit ein Arbeitstofer,

... Einheitliche Justiz?

Die Länder für eine Angleichung.

Ohne im übrigen auf das Verhalten der polnischen Presse ein zugehen und ohne die Verschiedenartigkeit zuverlässiger Informa­tionsmöglichkeiten der Presse über deutsche Verhältnisse einerseits und polnische andererseits zu untersuchen, weist der Reichsverband der Deutschen Presse die Unterstellung einer generellen Böswillige felt der deutschen Presse gegenüber Bolen als jeder Grund­lage entbehrend mit allem Nadbrud zurüd."

ads onies

Beseitigung der Todesstrafe das Begnadigungsrecht gegenüber Lobesurteilen anzuwenden. Diese Stellungnahme der Reichsregierung hat der Reichsjustizminister on Auf Einladung der fächsischen Justizverwaltung fand zur Fort Schreiben bes Reichsjuftizministers ist feineswegs wie in einem 10. Juli zur Kenntnis der Bandesregierungen gebracht. Das fegung von Besprechungen, die im Sommer 1927 in Berlin be rechtstehenden Blate behauptet mird, ein Borstoß gegen die Justiz­gonnen haben, am 28. und 29. September b. 3. in Dresden sine rechtstehenben Blate behauptet mird, ein Borstoß gegen die Justiz neue Konferenz von Bortretern der Justizverwaltungen der Länder hoheit der Länder. Es hatte lediglich den 3wed, in Ausführung einschließlich Danzigs , Desterreichs und bes Gaarber erwähnten Erklärung der Reichsregierung bei den Ländern gebietes statt. Bis der Amtliche Breußische Breffedienst mit anzuregen, bei Ausübung des ihnen zustehenden Gnabenrechts teilt, wanbie fich nach her Erörterung von Fachfragen, die die aus den möglichen Wegfall der Todesstrafe in dem neuen Strafgeſch­gestaltung des Gerichtsvollzieherwesens und die Aus- und Fort buch zu berücksichtigen. bildung der Beamten des mittleren Justizdienstes betrafen, die Dis. fuffion der Frage zu, ob es möglich fei, auf dem arg zeriplitterten Gebiet der Justizverwaltung, aber auch bes Rpitenwejens ufm. im Bege freiwilliger Uebereinkunft zu einer Angleichung zu tom men. Die einhellige Ansicht ging dahin, daß troß der unfeugbar großen Schwierigkeiten beschleunigt ein Bersuch in Richtung unternommen werden müffe. Ein fleinerer Ausschuß ist beauftragt, alsbald das für die An gleichung in Frage kommende Material zu sammeln und baldigst Borschläge darüber auszuarbeiten, wie der Gedanke der Verwal tungs- und Rechtsangleichung in naher Zukunft verwirklicht wer­den könne.

Doch noch Todesstrafe?

Eine Erflärung gegen partifularistische Anhänger der Todesstrafe.

der Justizhoheit der Länder verbirgt sich der Wille zur Auf­Hinter dem Beschrei gegen eine angebliche Verlegung rechterhaltung der Todesstrafe. Man wird sehr balb sehen, ber Justizhoheit der Länder verbirgt sich ber Wille zur Auf­rechterhaltung der Todesstrafe. Man wird sehr balb sehen, ob Bayern fich aus partitularistischen Gründen der Unre­gung des Reichsjustizministeriums entziehen wird.

Entrüftung bei Hugenberg.

Sie haben das Wort Sozialismus im Radio gehört. Der Berliner , otal- Anzeiger" entrüstet sich darüber, baß am Sonntag der Berliner Rundfunt die Jugendweihe der Arbeiterschaft Groß Berlins übertragen hat. Er lügt diese Feier in eine Feier der tommunistischen Jugend um, damit er besser hezen tann. Die Rede des Genossen West­phal, Mitglied des Parteivorstandes, hat ihm höllisch mißfallen:

,, Bei den weiteren Worten des Redners jedoch horchte man erstaunt auf. Ja, was war denn das? Die Arbeitera jugend dürfe nicht erlahmen im Kampf um menfchenwürdigere Existenzbedingungen. Dürfe nicht mit den Gedantenlosen gehen, die mit ihrem Lose zufrieden mären? Müsse das Wert der Bäter voll enden, um nicht an ihnen zum Verräter zu werden. Der So zialismus allein sei es, dem die Zukunft gehöre."

Amtlich wird mitgeteilt: In der Presse finden sich Angriffe gegen ein Schreiben, das der Reichsminister der Justiz an die 2andesregierungen gerichtet hat und das sich mit der wirb. bemerkt: Der Reichskanzler hat am 3. Juli d. I. in der Bollstreckung von Todesurteilen beschäftigt. Hierzu Erklärung der Reichsregierung im Reichstag zum Ausbrud gebracht, daß die Reichsregierung bei den Landesregierungen anregen werde, bis zur gesetzgeberischen Entscheidung über die Frage berwürdige Eristenzbedingungen für Arbeiter gehören so wenig zu

Dor fünfzig Jahren.

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Das Gesetz" in der Kommission.

2. Oktober 1878. Die Reichstagskommission zur Beratung des Gesekes gegen die Sozialdemokratie nimmt den Entwurf mit 11 Stimmen gegen 8 Stimmen der Fortschrittler und des Sentrums an. Don den Nationalliberalen hatte v. Stauffenberg gefehlt, Lasker sich der Abstimmung enthalten. Der§ 1 des Gesetzes, das bis zum 31. März 1881 gelten soll, war in erster Lesung folgender­maßen gebaut worden:

Ini§ 1. Dereine, welche durch sozialdemokratische, sozialistische ober kommunistische Bestrebungen den Umfturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung bezwecken, find zu ver­

bieten.

Dasselbe gilt von Dereinen, in welchen sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehen­den Staats- oder Gesellschaftsordnungen gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden ober die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zutage

treten.

In der zweiten Lesung wurden die Worte oder die Eintracht der Bevölkerungsklassen gestrichen. Ein 3usazantrag, der den geftatten wollte, wurde unter Stimmengleichheit abgelehnt.

Wir verstehen die Aufregung des Hugenberg- Blattes: Menschen­Hugenbergs Programm wie dentende Arbeiter, die nicht bei fargem Lohn das Lob der Zufriedenheit fingen! Und Sozialismus- das wirft wie das rote Tuch auf den Stier.

Uber deswegen Rundfunksfandal? Sachte wie wäre es mit einer Abstimmung bei den Rundfunkhörern in Berlin , ob fie mit den firchlichen Morgenfeiern einverstanden finb? Wer den Rundfunk nicht als einseitiges Propagandamittel mißbrauchen mill, muß Toleranz üben. Aber Toleranz bas gehört nicht zu Hugenbergs Programm.

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Das MG. beim Polizeimajor.

Drei Monate Gefängnis als Strafe. Unter dem Borsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Simon fand gestern vor dem Schöffengericht Lichterfelde der Prozeß gegen den Polizeimajor La Baule, den früheren Hauptmana ohie und den Polizeioberwachtmeister Thieme wegen Vers ftoßes gegen das Gesetz zum Schuße der Republif statt. Der Ma. jor und der Oberwachtmeister wurden zu drei Monaten Ge­fängnis, der frühere Hauptmann wurde an Stelle einer vers wirften Gefängnisstrafe von zehn Tagen zu 300 Mart Geld. strafe perurteilt.

Der Tatbestand ist dieser: Im Keller beim Polizeimajor La Baule wurde ein Maschinengewehr gefunden. Der Major fagte, er fei erft seit einigen Wochen im Befiz dieser Waffe. Vom Torbefizer der Dienstwohnung, einem inzwischen verfekten Polizei­

Malonnen, die Rönigswürbe verliehen. Am 7. Oftober Sozialdemokraten Freiheit der Wahlversammlung wiederum von dem Beamten übernommen, der vor ihm die gleiche

Allerhöchstes. Die Kaijerin von Aethiopien , Avifo, hat dem Thronfolger und bevollmächtigten Regenten, Prinzen Tafari wird er gefrönt. Die Rückgabe der Besizungen des ehemaligen deutschen Kaisers in Südafrika foll unverzüglich er­folgen.

Surgerichte in Japan find in Straft getreten,

n

Jn dieser Form geht der Gesezentwurf an das Plenum des Reichstags zurück. Die Sozialdemokraten waren pon den Kommissionsberatungen ausgeschloffer

einem Berschlag aufbewahrt worden. Wohnung innegehabt hätte. Zuerst set das Maschinengewehr in

Alle brei Beamten find mit ben gefeßlich zulässigen Mindeste #rafen davongelommen.