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Professor Rastet.
Einer der bedeutendsten Arbeitsrechtler gestorben.
Die deutsche Arbeitsrechtswissenschaft hat einen imeren Berluft erlitten. An den Folgen einer Operation it noch turzem Leiden der Berliner Universitätsprofeffor Dr. Walter Rastel gestorben. Kastel, ein geborener Berliner , war zu nächst als Hilfsarbeiter im Reichsversicherungsamt, jodann einige Zeit während des Krieges und furz nachher als Stadtrat in Schöne berg tätig. Daneben war er Bripatdozent an der Berliner Unicerfität. Seit dem Jahre 1920 widmete er sich als außerordentlicher Profeffor ausschließlich der Lehrtätigteit. Sastels erstes größeres Berf war ein von ihm gemeinsam mit dem jezigen Ministerial. direftor Sigler 1912 herausgegebener Grundriß des sozialen Berlicherungsrechts, eine systematische Darstellung, die trotz aller Stürme, die die Sozialversicherung inzwischen durchlebt hat, noch heute ihren wissenschaftlichen Bert besigt. In einer Festgabe f: Heinrich Brunner schrieb Kastel dann eine Abhandlung über die Rechts natur des Arbeiterschutes, in der er mit der ihm eigenen logischen Schärfe den Rechtsdjarakter dieses Zweiges des Gaziairechts herausarbeitete. 1920 erschien aus seiner Feder„ Das reue Arbeitsrecht", die erste größere fn stematische Darstel lung des nach dem Kriege neu entstandenen Arbeits. redts, insbesondere feiner follettiprechtlichen Bestandteile. tem„ Neuen Arbeitsrecht" murde 1924„ Das Arbeitsrett", pom Verfasser bescheiden als der„ Versuch einer Gesamtdarstellung bes Canzen Abelisrechts auf rechtswissenschaftlicher Grundlage" be ridnet, 1927 in britter erweiterter Auflage.
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Neben diesen großen Werten hat Kastel in den beiden von ihm herausgegebenen Zeitschriften, der„ Menatsschrift für Arbeiter, und 2ngestelitenversicherung" und der„ Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht" eine Menge fleinerer Auffäße und Gutachten veröffentlicht. Zugleich aber entfaltete er eine umfangreiche Lehrtätigteit an der Ber. liner Universität, an der seine Vorlesungen über Arbeits- und Wirt schaftsrecht zu den meistbesuchten gehörten, sowie an der Handels hochschule und der Verwaltungsafademie und in zahlreichen Einzelfurfen und Beranstaltungen, zu denen nicht zuletzt auch die Berliner Gewertschaftsschule und andere gewerkschaftliche Bildungs. einrichtungen zählten.
Sein Winterliches Seminar an der Uniperfität war in gleichem Maße von den jungen Studenten wie von älteren Praktikern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen und aus den Sozialbehörden ohne Unterschied der Partei und Richtung besucht, und diese Zufammenlegung förderte er in jeder Weise, um dadurch ein einseitiges Theoretisieren zu verhüten und die Berührung mit der lebendigen Pragis sicherzustellen. Oft genug dauerte die Diskussion dort weit über den vorgesehenen Seminarschluß hinaus.
Kastels geistige Stärke in Wort und Schrift war seine außer ordentliche Klarheit, felne Fähigkeit, den kompliziertesten Rechts. toff systematisch zu zergliedern und dem Hörer oder Lefer, dem Alalemiker wie dem Gewerkschaftler faßlich zu machen. Seine Lebensaufgabe erblickte er darin, mie er es in der Einleitung feines Arbeitsrechts" formulierte, dem Arbeitsrecht den ihm ge. bührenden Platz einer in vollem Umfang jedem anderen Rechtsfach gleichwertigen und gleichberechtigten Rechtsdiszi plin erobern zu helfen". Gewiß war Kastels Wirfen nur auf der Grundlage des gegenwärtigen jozialen Geschehens denkbar, aber daß er die Zeichen der Zeit begriff und mit aller Energie für sie eintrat, bleibt fein Verdienst, das nicht geschmälert werden fall. Saum ein arbeitsgerichtliches Urteil gibt es heute, für das nicht Sastels Arbeiten mitbestimmend find. Biele der jüngeren arbeitsrechtlichen Juristen verdanten Kastels Schrift und Wort ihr geistiges Gepräge.
Mit den Gemertschaften hatte Rastel mandjeriet persönliche Beziehungen. Berknüpften ihn auch teine politischen beale im engeren Sinne mit der Arbeiterbewegung, so stand er doch allem fezialpolitischen Streben verständnisvoll gegenüber und mit be fonderer Freude hielt er, mie er öfter betonte, vor einem gewerf. fchaftlichen Hörerfreis Vorträge. Ihm war die feltene Gabe verliehen, in einer Zeit schärffter sozialer Spannungen als Jurist Bertrauen bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu genießen. Sein Andenken wird in der Geschichte bes Arbeitsrechts unvergessen bleiben und wir glauben, ihn am meisten zu ehren, menn mir die Hoffnung ausJurechen, daß ein würdiger Nachfolger auf den Berliner Lehrstuhl fein Bert fortfege. Georg Flat ow.
Wieviel Anleihe: Altbesih gibt es?
Eine Erklärung des Reichsfinanzminifteriums. Die allgemeine Erregung, die in der Deffentlichkeit durch die Kriegsanleihefchiebungen herrschen, hat das Reichsfinanzministerium zu der Erklärung veranlaßt, daß die Schiebungen fast ausschließlich Betrugsversuche darstellen und taß die tatsächliche Schädi gung des Reiches sich bisher nur auf etwa 128 000 m. erstreckt. Diese Mitteilungen non amtlicher Seite wurden von einem Teil der Bresse mit dem Hinweis angezweifelt, daß die vom Finanzmint fterium anerkannten 39 Milliarden Altbefit unmöglich die rich tigen Ziffern plebergeben fönnten, ba schon 1922 von den im Um. lauf befindlichen 46 Milliarden Kriegsanleihe 15 Milliarden von der Reichsanleihe A.G. verkauft worden seien, die damit schon unter Neubesitz zu rechnen wären.
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Am Montag in aller Frühe war das Feld in den Händen der Heimwehr . Die Sozialdemokraten aber fah man allenthalben truppweise abziehen
zur Arbeit!
Um die Strafrechtsreform.
Unnütze Anträge der Kommunisten. - Welches Gesetz bestimmt die Strafe?
Die geftrigen Beratungen des Strafgesegausschusses| nis für die Beurteilung der gerade zu beratenden Bestimmungen des wurden zunächst durch eine Anzahl höchft überflüssiger Anträge der Strafgesetzes notwendig sei. Kommunisten aufgehalten.
Zunächst beantragten sie, die im Reichstage vorliegenden Anträge auf Abschaffung der Todesstrafe vormeg zu beraten. Genosse Dr. Rosenfeld bekämpfte diesen Antrag, indem er darauf himpies, daß die Borwegberatung der Bestimmungen über die Todesstrafe geradezu die Aufhebung dieser Strafe gefährde. Die Sozial. demokraten jeten gewiß Gegner der Todesstrafe und zwar unbe bingt und überall, nicht wie die Kommunisten, die lediglich die Todesstrafe in Deutschland bekämpften, ohne aber ihre Abschaffung auch für Rußland zu fördern. Nur wenn man die Todesstrafe aufrecht erhalten molle, fönne man dem kommunistischen Antrag Folge leiften.
Der tommunistische Antrag wurde alsdann gegen die Stimmen der Kommunisten abgelehnt.
Darauf beantragte Abg. Alexander( Komm.) die Beratung des Entwurfes eines Strafvollzugsgefezes mit der Beratung des Strafgefeßentmurfs zu verbinden.
Genoffe Landsberg trat diesem Antrag entgegen, da die gleich zeitige Verabschiedung des Strafvollzugsgesetzes und Strafgesetzes selbstverständlich sei, beide Geseze aber nicht durcheinander beraten werden könnten. Nach der ersten Lesung des Strafgesetzes müsse die erste Lesung des Strafvollzugsgesetzes, erfolgen, anders gehe es nicht.
Der tommunistische Antrag wurde darauf gegen die kommu nistischen Stimmen abgelehnt.
Nunmehr beantragten die Kommunisten, die Reichsregierung zu erfuchen, den Entwurf eines Einführungsgefeges zum Strafgesetzbuch vorzulegen und mit der Beratung des Strafgesetzentwurfs zu perbinden.
Ministerialdirektor Bumfe wandte sich gegen diesen Antrag, da auch der vorläufige Entwurf eines Einführungsgesetzes noch nicht fertiggestellt sei und auch bei seinem großen limfang, etwa 200 Artifel, por Weihnachten nicht fertig zu stellen sei.
Genoffe Rosenfeld bat die Reichsregierung, wenigstens jeweilig die Bestimmungen des Einführungsgefeges vorzulegen, deren Kennt
Die Ermordung Rasputins.
Reichsjustizminister Soch fagte zu, diesen Wunsch zu erfüllen und damit war auch dieser fommunistische Antrag erledigt.
Bei der nächsten Beratung murde§ 1 des Gesetzes, der vorschreibt, daß eine Tat nur dann mit einer Strafe belegt werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde, ohne Debatte angenommen.
Bei den zusammen beraienden§§ 2 und 4 des Gesetzes handelt es sich darum, daß eine Strafe nach dem Gesez bestimmt werdent
muß, das zur Zeit der Tat gilt, während über Maßregeln der Besserung und Sicherung nach dem Gesetz zu entscheiden ist,
das zur Zeit der Entscheidung gilt.
Ein sozialdemokratischer Antrag. Der von Genossen Landsberg und Rosenfeld begründet wurde, forbert, daß wenigstens bei Sicherungspermahrung und Arbeitshaus folche Anordnungen nur follen getroffen werden dürfen, wenn sie schon zur Zeit der Tat nicht erst zur Zeit der Entscheidung zulässig waren.
Ministerialdirektor Bumte wies barauf hin, daß bezüglich des Arbeitshauses eine den sozialdemokratischen Wünschen entsprechende Borschrift in das Einführungsgeseh aufgenommen werden soll, worauf dieser Teil des sozialdemokratischen Antrages zurüdgezogen wurde.
Der andere Teil des Antrages, der sich auf die Sicherungs= verwahrung bezog, wurde abgelehnt und mir ein sozials demotrailscher Eventualanirag angenommen, nach welchem, über Maßregeln der Besserung und Sicherung dann nach dem Geseg zur Zeit der Entscheidung zu entscheiden ist, wenn nicht anders be ftimmt. Deutschnationale und Boltsparteiler stimmten auch gegen diesen Antrag.
$ 3 des Gesetzes betrifft die Wirkung der Abänderungen eines Gesetzes zwischen der Zeit der Tat und der Aburteilung.
Genosse Landsberg begründete einen fozialdemokratischen An trag, der den 3wed verfolgt, den Gesetzgeber zu zwingen, ausdrücklich bel Neufchaffung eines Gesetzes Bestimmungen darüber zu treffent, ob es rüdwirkende Kraft haben soll.
Der Antrag entfesselte eine mehrstündige Debatte. Die Abstimmung wurde auf morgen vertogt.
und er felbft habe erst durch die Zeitungen Renninis er halten. Der Standal dieser verfaffungswidrigen Durchbrechung der Latengefchgebung wird also immer mysteriöser, zumal man heute im Quotidien nochmals lesen muß, daß auch Briand nichts gemußt und daß Poincarés guter Glaube von einem unverantwortlichen Beamten des Quai d'Orsay in übelster Weise miß
In einer neuen Erflärung widerlegt das Reichsfinanzgurini ftertum diese Presseäußerungen damit, daß eine Reichsablösungsanleihe nicht nur für Kriegsanleihen, sondern für Reichsschaganweisungen aus der Kriegszeit, für Sparprämienanleihen und außer. bein für die auf das Reich übertragenen Länderanleihen gewährt mönchs Rasputin , hat alle hände voll zu tun, um seine ge- braucht worden sei.
werden mußte. Alle diese Beträge aufammen ergaben rund 75 milliarden Mort. Bon diesen 75 Milliarden Mark find 39,5 Mililarden Mart als Alibejizanleihen vorschriftsmäßig anerfannt worden. Der Rest gilt als Reubefizanleihe. Bei dieser Richtigstellung weist das Reichsfinanzministerium hochmals darauf hin, daß bisher fein Anlaß zu der Annahme be teht, daß ein erheblicher Teil von Martanleihen zu Unrecht als Mitbefiganteibe anerkannt worden set. Das Ministerium bat fent eine Stommiffion zur Nadprüfung der Altbesiganerkennun gen eingesetzt, die dem Reichstag in wenigen Wochen eine Dent. Idriji porlegen wird. Da die versuchten Millionenbe trügerelen in der Deffentlichkeit eine begreifliche Unruhe hervorge zujen haben, und diese besonders ben hohen Millionenanmeldungan großer Firmen auf Altbesig mißtrauisch gegenüberstehen, ist zu offen, daß die Kommission biose bas allgemeine Interesse berühren. den Fragen restlos auftlären wird.
Der Bürgermeister der Hafenstadt Gdingen im polnischen Korri bor ist seiner Amtsgeschäfte vorläufig enthoben worden. Darauf it der gesamte Magistrat zurüdgetreten. Der Grund für diese Borgänge wird nicht bekanntgegeben.
Wegen Ausfpähung für Sowjetrußland wurde in Cherbourg ein französischer Matrofe zu 3% Jahren Gefängnis verurteilt.
Paris , 10. Oktober. ( Eigenbericht.) Fürst Sussupoff, der Mörder des russischen Bundertränkte Ehre zu verteidigen. Am Mittwoch vormittag wurde vor Die Erklärung Herriots dürfte den Ministerpräsidenten einem Barijer Gericht feine Beleidigungsflage verhandelt, die er Poincaré in nicht geringe Berlegenheit jezen, da in der Begrüngegen ein von dem ehemaligen russischen Ministerpräsidenten Kedung des Gesetzes ausdrücklich steht: Die Regierung hat sich auf rensti herausgegebenes Blatt angestrengt hat. Das Blatt be- Berlangen des Ministers des Aeußeren im Intereffe des religiösen fchuldigte Jufſupoff verschiedener Sittlichkeitsvergehen. Ist über die Friedens für die Artikel entschieden." Klage entschieben, so wird die Klage der Tochter Rasputins gegen Juffupoff an die Reihe kommen. Sie fordert 25 Millionen Franken Schadenersez für die Ermordung ihres Vaters. Der Fürst, der in einer Bariser Revue mit den Talenten eines Schauer romandichters der französischen Deffentlichkeit die Schilderung seiner Heldentat zum Besten gab, hat diese Wirkung feiner Memoiren wohl taum vorausgesehen.
Rückgabe enteigneter Kirchengüter. Eine französische Regierungsvorlage, von der mehrere Minister nichts wissen!
Paris , 10. Oktober. ( Eigenbericht.) Unterrichtsminister Herriot hat gestern in Lyon in einer Wahlversammlung erklärt, daß er von der geplanten Südgabe der sequestrierten Kirchengüter und der Wiederzulassung der religlöfen Orden nach Frankreich nicht das geringste gewußt habe. Es sei davon im Ministerrat niemals die Rede gewesen
Leon Blum schreibt in einem viel beachteten Artikel im Bopulaire", die ganze Streitfrage werde nach einiger Erregung der irgendeiner Iransaktion enden; denn entweber werde Poincaré , Nadikalen zweifellos doch schließlich mit Berhandlungen und der ja im Berhandeln geschickt sei, vor der Beratung im Plenum die Einigkeit im Kabinett wieder herstellen oder, falls nicht, werde er dennoch seine Mehrheit erhalten.
Es spricht trog aller radikalen Protestresolutionen der letzten Seit viel dafür, daß diese Einschätzung der Lage durch Blum sich als zutreffend erweisen wird,
Die Reichsregierung hat einen Bortrag von Dr. Hermes über die Wirtschafstverhandlungen mit Bolen entgegengenommen und den Entwurf eines Gefehes über die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Borschriften des Reichsrechts dem Reichstage vorzulegen beschlossen.
Dem Jraffiaat gefdenkt hat England 190 englische Meilen Normal und 620 Meilen Schmalspurbahn, die es dort nach dem Weltkriege gebaut bat.