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Tollwut.
60 Friedhofsschändungen in Deutschland .
Balter von Molo bittet um Abdrud und meiteften Rachdruck der folgenden Zeilen:
In Deutfájland gibt es friedhofsichänder. In Westfalen ist in diefen Tagen in furzen Folgen nach gleichen sinnlosen Gemeinbeiten die 60.( fechzigfte) Friedhofsschändung geschehen. Hysterisch robufte Zeitgenoffen werden sagen: Was geben uns die Toten an? Und, menden sie sagen, wenn sie niemand hört das ist das Entes ist das doch nur die 60. Shandung jüdischer Grab
icheidende, ftätten.
So meit sind wir heute.
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Spricht ein Jude gegen soiche irrsinnige Trottelet, so ist er Bartei, fagt der hysterisch- robuste und„ chriftliche" Zeitgenoffe, barum trete ich por, meil ich nicht Partei bin, und fage, im Bewußtfein, daß es eine Schande ist, solches in Deutschland sagen zu müssen: Es ist das umbeuticheste, unchriftlichste, rohefte, gemeinfte, feigste mit helfen bei dem Handeln einer Berkommenheit, deren wir uns nicht nur zu schämen gegen die jeder, ohne jegli hen Unterschied, mit gémaltigster Berachtung vorzugehen verpflichtet sind.
Das ist feine teine Sache, das ist feine Konfessions- oder Glaubensfade, das hat mit Bolitik nichts, aber schon gar nichts, mit gar nichts anderem zu tun, als damit, daß sich bei diesem Handeln Eigenschaften zeigen, zu denen verurteilende Worte, wie bübisch, bestialisch, viehisch nicht hinreichen; hier stodt wirklich das menschliche Bort, das der Anfang und das Ende ist das ist das Ende, jegfichen, auch nur hauchartigen Tier- und Menschseins.
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Das ist das Ende, die Verdammung, der umgestürzte Gipfelpunft der Bermalebeiung. Ich bitte alle großen Zeitungen aller Richtungen des Menschseins in Deutschland , alle Eltern, Lehrer, Geistlichen, jeden, der irgend sich auch nur einer Spur Mitverant wortung ber Gesamtheit gegenüber bewußt ist, sich aus der stumpfen Glei hgültigkeit des Zusehens bewußt zu werden, daß sich in diesen foftematisch betriebenen nächtlichen Friedhofsschändungen eine Ver bilderung zeigt, gegen die jedes Verbrechen anderer Ari gering und entschulbbar erscheint wieder stode ich, die Worte greifen daneben unb fehlen als unsere menschliche Sprache sich der Tierheit entmard, da war solches nicht vorhanden, nicht zu bezeichnen, was im Jahre 1928 in Deutschland lebt.
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Sind die Gräberbefudler, die Grabsteinzertrümmerer Rinder ber Halbreife, wie in den meisten Fällen, dann tragen in noch höherem Maße die Shuld die Erwachsenen", für die es erst recht tein Bort gibt, das verbannend genug wäre, für solche, bie jugendidhen Seelen derart durch Berheizung in den legten Geftant und Schlamm der Selbstentmenschung und dadurch Selbstverdammung binabfchleudern.
Ich hielte so gerne diese meine wenigen Zeilen jebem Dor Augen, aber so weit sind wir in Deutschland , daß ich nicht weiß, welcher Storrespondenz ich diese Zeilen anvertrauen sollte, damit sie le verbreitete, es ist ja alles Bartei. Man hieße das eine„ jüdische tion", oder man schwiege mich tot, und so verantwortungslos ist Der große Teil unferer Bresse geworden, so sensationsgierig, daß fie meine Borte mohl brudten, aber nur, wenn sie sie allein brucken fönnten, denn fast alles sieht nur mehr sich und nicht die Gesamtheit. Bas bleibt? Die Bitle: Spre hi jedes, das diese Zeilen liest, ledes, ohne jede Ausnahme, zu allen, die euch erreichbar sind, über all über die Friedhofsschänder, es barf feine Ausnahme, fein Aber oder Doch heimlicher oder offener Art geben! Macht euch und lebem tlar, daß Tollwültige burch unsere Rächte ftreifen, die für jebe Seele größte Gefahr bebeuben, bernichtet die tollmütigen Seelen der Schänder hurdy einen Sturmminb eiffiger Berachtung. Dher joll es nody Hefer hinabgehen?
Königlich Bayerisches.
Das Gchicfal einer banerischen Beschwerde.
Die Republitanische Beschwerdestelle Landesstelle Bayern in Bürzburg befchwerte fidh am 19. Ottober 1927 bei der Regierung von Oberbayern in München darüber, daß sich auf den Chiemsee Dampfern, Motorbooien und Landungsstegen eine Bekanntmachung, betreffend das Berhalten der Fahrgäste auf den Schiffen ufm. befindet, die unterschrieben ist mit gl. Regierung von Oberbayern , Rammer des Innern, Dr. von Kahr ".
Diefe Beschwerde wurde mit der Begründung abgelehnt, daß ble Berordnung aus einer Zeit noch vorhanden fet, in bar bie Unteridrift Röniglich- bayerisch noch zu Recht bestanden hat und daß u einer Abänderung infolgedessen feine Ursache ist". Darauf wandte sich die Republikanische Beschwerbestelle Landestelle Bayern an das Bayerische Staatsministerium des Innern und belam den Bescheid, daß das Staatsministerium des Innern die Gache oberaufsichtlich geprüft, aber feinen Grund zur Benderung ber angefochtenen Enilchließung wahrgenommen hat. Die Beschwerde bird daher toftenfällig abgewiesen.
Tatfächlich verlangt aljo bie bayerische Regierung für diese Beichwerde etwas über 5 M. unb erflärt dabei gleichzeitig, daß die Bezeichnung Königlich- bayerisch" polltemmen in Ordnung fei!
Rommunisten untereinander.
Einer schlägt dem andern den Stuhl auf den Kopf. Köln , 10. Dttober.( Mtb.)
Unsere Verleumder!
Die Note Sahne Norwärts mit 800.000 MK
von Jakob Goldschmid
bestochent
Der Volksstaat " Vorwärts
mit
9>>>
800.000 Mkvar JakobGoldschmid bestochen!!
W
Reus
Preußische Zeitung Vorwärts mit 800,000Mx
von Jakob Gold Schmidt besto chen!
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Sie lügen vereint. Gie fä fchen vereint,
Sie haben alle nur einen Feind: Den Borwärts!
Das Jugendstrafalter.
Die Gozialdemokratie für Heraufsetzung auf 16 Jahre.
Der Strafgefegausichuß erledigte gestern zunächst die zurückgestellten Abstimmungen zu§ 3.
Ein fozialdemokratischer Berbesserungsantrag wurde abgelehnt, und die Borlage in ihrem Sah 1 angenommen, dagegen Sap 2 mit den sozialdemokratischen, bemokratischen und tommimistischen Stim men abgelehnt. Damit ist bie Frage der Rückwirtung der Aufhebung von Vorschriften, die wegen besonderer tatsächlicher Ber. bältnisse erlassen worden sind, unentschieden geblieben. Der Ausschuß beschäftigte sich dann mit den Bestimmungen über die räumliche Geltung des Strafgesetzes. Das Strafgefch soll für Taten gelten, die im Inland begangen wurden. Bet gemiffen fchweren Deliften sollen die Strafgefeße des Deutschen Reiches aber auch dann Anwendung finden, wenn die Taten im Ausland begangen find: Bei Hoch- und Landesverrat gegen das Reich oder Wehrmacht eins der Länder und Bergehen gegen bie Behr macht oder Bolfstraft, bei meineid, alfomünzerei, Frauen Handel und Rinderhande
Justizminister Koch ertlärte zu brefette Beftimgungen, daß bie Regierung die Möglichkeit haben muß, auch in allen, wo der Latori im Ausland liegt, und wo es fid) nicht um Inländer handelt, heutiches Gesetz zur Amenbung zu bringen
Die Stontrolle barüber, nb bei bar Anwendung diefer Grundsäge nicht zuweit gegangen wird, liegt beim Reichsjustizminister, der entfcheiben foll, mann es erwünscht ist, in solchem Falle Anlage zu er heben. Die Kontrolle des Justizministers wird durch das Parlament ausgeübt und fo die nötige Sicherheit gegen Mißbrauch geschaffen. Genoffe Dr. Marum begründete einige foglaldemokratische Anträge, die eine Einschränkung der Anwendung deutschen Strafrechts auf im Ausland begangene strafbare Handlungen bezweckt. Nur bei ben wichtigsten Delitten sollte das Beltstrafrecht anerkannt werden. In der Vorlage wird zu weit gegangen, wenn auch Landes
verrat gegen ein Land als ein Delitt bezeichnet wird, das auch dann zu verfolgen ist, wenn es von einem Auslander im Ausland begangen wurde. Ueberhaupt nötigt die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Landesverratsparagraphen zu befonderer Borlicht bei der Formulierung dieser Bestimmungen.
Abg. Alexander( Komm.) macht der deutschen Republik überhaupt das Redyt ftreifig, sich gegen Hoch- und Landesverrat zu
wehren.
Genoffe Landsberg erwidert ihm, daß die Republit fich danach auch nicht gegen einen hochperret non rechts schützen dürfe. Das stände im Widerspruch mit dem sonstigen Berhalten der Kommu nisten, die zum Beispiel bei der Debatte über die vorlegte Rabinettsbildung ihm lebhaften Beifall gezout batten, als er ein Mitglieb des damaligen Rabinetts angriff, weil es dem Kapp- Butsch gegen Danach billigten bie über mohlwollende Haltung gezeigt habe. Danach billigten bie Rommunisten body wohl, daß die Republit fich gegen Hochperrat Don rechts schüße. Es sei auch möglich, baß die deutsche Republit mit Sowjetrußland ein Bündnis schließe. Die Sowjetregierung babe ja mid teine Bedenten gehabt, der deutschen Reichswehr Giftgafe 31 verkaufen und Frau Bettin babe von der Reichstagstribüne ein Bündnis zwischen Reichswehr und Roter Armee propagiert. Wenn dann beide Armeen nad) ihrem Wunsche zufammen fämpften, müßte nach dem heute vorgetragenen Wunsche der Kommunisten Deutschland jedem Landesverrat preisgegeben fein, ber sich dann auch gegen Rußland richten würde.
Bei der Abstimmung wurden die sozialdemokratischen Berbefferungsanfrage zu den§§ 6, 7 und 8 bes Strafgefetzbuches abgelehnt und die Regierungsvorlage angenommen. 3u§ 9 lag ein fozialdemokratischer Antrag vor, das Jugendffrafaller von 14 auf 16 Jahre zu erhöhen und als Jugendliche zu bezeichnen, die leichter als bie Erwachsenen zu bestrafen feien, Jugendliche zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr. Genoffe Saenger
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Fraftion gegen die Bestrafung der Jugendlichen unter 16 Jahren zu zerstreuen. Heute sei es noch so, daß sogar junge Menschen, die lediglich wegen Schulschwänzens, bestraft feien, immer noch in Gefängnis famen, und daß Jugendliche, die sogar megen Strafen, die weniger als einen Monat betrugen, mit dem Strafvollzus. tanntschaft machen mußten. Das sollte nicht geschehen. Bierzehn bis Sechzehnjährige gehören nicht ins Gefängnis! Das Gefängnis jei feine geeignete Stelle für den Wiederaufstieg Jugendlicher! Für den jugendlichen Kriminellen fei es nötig, eine pädagogische Atmosphäre um ihn zu fchaffen, statt ihn ins Gefängnis au schicken. Aus dem Leben der Jugendlichen bis 16 Jahre müßte endlich alles entfernt merben, was nach Gericht oder Strafvollzug ausficht. Auch das Jugendgericht bleibt trop aller Reform immer noch ein Gerich Lebenshilfe und Bebensförderung tonne das Jugendgericht den Jugendlichen nicht geben
Wenn ichon neben jedem Angeflagten die Gesellschaft auf der 2ntlagebant ftebe, fo geile bas erit recht für einen jugendlichen Ungeflagten
Die Gefellschaft habe die Blicht, den Jugendlichen nicht zu jgen, fondern ihm burch soziale Hilfe und Erziehung zu helfen. Der Aus Schuß möge jeg genügend Optimismus aufbringen, um eine Epoche, cinguleiten, die der Jugend gerecht werde und bie, ob Sie, meine Damen und Herren, mollen oder nicht, fommen wird und fommen muß
Ministerialbirettor Dr. Bumte erklärte auf die Frage des sozialdemokratischen Redners, ob auch der jeßige Suftigminifter wie der frühere unliaminister Hergt der Auffaffung fei, baß an dem Jugendstrafalter von 14 Jahren unbedingt feftgehalten werden müsse, baß der Minister in der nächsten Sizung auf diese Frage antworten merbe.
Abg. Höllein( Komm.) beantragte nochmals, wie schon im Aus schuß des alten Reichstags, Sachverständige über das Jugendstrafalter zu hören.
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Genpfie Dr. Rosenfeld befämpfte diesen Antrag, indem erklärte, die sozialdemokratische Fraktion habe schon früher und auch heute wieder durch die Rede des Abg. Saenger bewiesen, baß sie der herauffezung des Jugendstrafalters auf 16 Jahre große Bedeutung beimesse.
Diese Frage ist geradezu ein Kardinalpunkt bei der Beurteilung des Strafgesetzes und der Stellungnahme der sozialdemokratischen Frattion zur Annahme des ganzen Gelehes.
Jeht aber tonne man fich pon der abermaligen Vernehmung voR Sachverständigen nichts mehr verfprechen, ba die von dem früher pernommenen Sachverständigen abgegebenen Gutachten gebrudt porliegen und weitere Gutachten durch den Abgeordneten Moses befchafft feien, die jeder lefen tönne. Jest würde ber tommunistische Antrag mur zu einer völlig überflüssigen Berzöger rung der Berhandlungen führen.
Der fommunistische Antrag wurde alsdenn abgelehnt und die Sigung auf morgen vertagt.
Preußenregierung und Konkordat.
Minister Becker erstattet Bericht.
Der Amtliche Breußische Breffebienst tett mit: In einer Sigung des preußischen Staatsministeriums hat zu bildung über bie bisherigen Berhandlungen mit dem gestern nachmittag der Minister für Wissenschaft, Kunst und Boltspäpstlichen Nuntius Bericht erstattet. Die Beratungen in: Staatsministerium werden demnä hit fortgesetzt.
Bu einer regelrechten Reilerei fam es in dem benachbarten Biesdorf gelegentlich der letzten Stadtverordnetennersammlung. Als der Frattionsführer der Kommunisten mit amei tommunistischen Stadtverordneten eine scharfe Abrechnung nornahm, stürmten mehrere anwesende Kommunisten egen die Rednertribüne. Es tam zu Tätlichkeiten, während der einer der Kommunisten einem anberen mit einem Stuhl auf den Kopfschlug. Aber auch nachdem die Schlagfertigen aus dem Saal verwiesen waren, hielt her Tumult an, Indem bie noch anwesenden Kommunisten auf jede mögliche Art die feffelte die Aufmerksamkeit des ganzen Ausschusses, als er zur BeSigung zu stören persuchten. Schließlich gelang es boch, die Lages ftrafrechts eintrat. Die Kriminalität der Jugendlichen bis 14 Jahre ordnung zu Ende zu bringen.
Das Stahlhelm- Maul.
Landesverrat
dunkle
Die neueste Nummer des Stahlhelm beschäftigt sich wieder hit Sozialdemokraten, Demofraten und Zentrum. Bir zitieren: erbärmliche Denunzianten Ehrenmänner- findliche Bemühungen täglich fällige Lüge- Unehrlichkeit in ein System gebracht prachtvoller RorruptionsGut gebrült! Besten Dank, meine Herren!
fall.
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Landtagsabgeordneter v. Mirbach geftorben. Das Mitglied der
gründung dieser Anträge aufs wärmste für biefe Reform des Jugend
habe bis vor furzem erschreckend zugenommen. Deshalb habe man lange gezögert, das Jugendstrafalter auf 14 Jahre heraufzusetzen, bis das Jugendgerichtsgesetz das endlich bestimmt habe. Allmählich fei die Ueberzeugung immer allgemeiner geworden, daß für Jugend liche statt Gefängnis Fürsorgemaßnahmen geboten feien
Die Kriminalität der Jugendlichen werde nur dann geringer werden, wenn man mit geeigneten Fürsorgemaknahmen statt mit Gefängnis gegen Jugendliche vorgehe, die straffällig wurden. Der Hauptgrund sei der unentwickelte physische und psychische Stand der Jugend, ihre seelische Eigenart, die Strafmaßnahmen ausschließen sollte. Der tschechischflomatische Strafgefeßentwurf molle bereits das Schuhalter des Kindes auf 18 Jahre erhöhen. Es sei unbedingt notmendig, bei der jetzigen deutschen Strafrechtsreform grundfäßlich geltende Strafgesek stebe gelienbe Strafgefek stebe Gewiß babe das Jugendgerichtsgesen große Befferungen gebracht, aber der Hinweis auf diese Besserungen reicht nicht aus, bie grunbjäßlichen Bedenken ber fozialbemokratischen
Deutichnationalen Frattion des preußischen Landtages, Freiherr einen anderen Standpunkt einzunehmen als ben, auf welchem das
Berner D.
Mirbach, Landrat von Reidenburg( Ostpreußen ), ist am Donnerstag in Bad Nauheim an den Folgen eines Hergleibens
eftorben
Der neue Reichswehretat.
Der neue Reichswehretat ist, wie der Soz. Breffedienst" erfährt, auf Anregung des Reichssparkommiffars wesentlich übersichtlicher und einfacher gestaltet als der frühere. So werden im Marineetat alle persönlichen und fachlichen Ausgaben in einem Kapitel zusammengefaßt; die Erläuterungen erfolgen nach englischem Borbild im Anhang. Sämtliche Beamten find in einem Kapitel vereinigt, um eine Einheitslaufbahn herzustellen mit dem
Ziel, die Berwendungsfähigkeit der Beamten vielseitiger zu gestalten. 3m übrigen ist ein großer Organisationsplan für Heer und Marine ausgearbeitet, der eine Vereinfachung des ganzen inneren Geschäftsganges und besonders die Bermeidung von Doppelarbeit vorsteht.
Das Reichswehrministerium hat schließlich darauf verzichtet mittel für die Entfendung von Militär- und Marine attachés anzufordern. Der neue Reichswehretat ent hält feinen einzigen Boften für derartige Aemter.