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fpenftige nicht angewandt worden, wohl aber wurden bei Arbeits- wiesen und beantragte Freisprechung. Das Gericht 16. die Rückstände bedungener Zinsen, der Mieths- und Ptgelier, verweigerung die Handeisen angelegt. Andere Strafmittel waren bedauerte, daß kein gesetzlicher Maßstab für Numerirung und Pensionen, Besoldungen, Alimenten, Renten sowie die Rückdie Cachotte und Kostentziehung. Wegen Nichterfüllung des Bezeichnung der Rollen bestehe und sprach die Ange- stände von Abgaben, die infolge einer vom Staat verliehenen Benfums wurden gewöhnlich drei Tage Arrest mit kost- tlagten frei.- An diesem, allerdings ungeheuerlich klingen- Berechtigung an Privatpersonen zu entrichten sind, wie Wegeentziehung, bisweilen auch ohne Kostentziehung verhängt. Den Urtheile ist rühmend hervorzuheben, daß es den thatsäch- und Brückengelder; 7. die Forderungen auf Erstattung aus Er habe auch einmal einen Maultorb gesehen. Die Kor- lichen wirthschaftlichen Verhältnissen vollkommen ent- gelegter Prozeßgelder von dem dazu verpflichteten Gegner; 8. die rigendin Kranen fei ungemein frech gewesen; er hatte die Ueber- fpricht. Es giebt eben eine durchaus ehrliche Forderung auf Gerichtskosten und Steuern. Der Gläubiger zeugung gewonnen, daß die Kranen geistes gestört sei. Das tapitalistische Unredlichkeit und die muß so ver- unterbricht die Verjährung, wenn er bis spätestens am Arbeitspensum sei nicht zu hoch gewesen. Fleißige und langt es das wirthschaftliche System- auch geschützt werden! 31. Dezember 1895 seinem Schuldner einen Zahlungsbefehl oder gesunde Leute konnten das Arbeitspensum sehr gut bewältigen. eine Klage zu stellen läßt. Forderungen aus Darlehen und Auf Befragen des Direktors Schellmann bestätigt der Zeuge, daß Ueber die preußische Gewerbe Jnspektion und Reffel auf Zahlung für Waaren, die für den Gewerbebetrieb des wenn Schellmann sich überzeugt hatte, daß ein Häusling das revision schreibt die" Soziale Praxis": Benfum nicht leisten könne, dasselbe heruntergefeht worden Empfängers geliefert sind, verjähren erst in 30 Jahren. fei.- Staatsanwalt: Ist Ihnen genau bekannt, daß bei Arbeitsverweigerung die Handeisen angelegt wurden, die Leute konnten doch alsdann nicht arbeiten? Beuge: Ich kann mit voller Bestimmtheit befunden, daß Arbeitsver weigernden die Handeifen angelegt wurden. Diese Häuslinge sollten gar nicht arbeiten. Direktor Schellmann: Er müsse bemerken, daß die Anlegung von Handeisen nur als Vorsichtsmaßregel angewendet wurde. Es geschah dies lediglich um einen Erzeß zu verhüten. Wertheidiger: Wie fommt es, Herr Direktor Schellmann, daß Sie bis jetzt das Anlegen von Sandeisen bestritten Schellmann: Es ist mir nicht erinnerlich, daß ich das bestritten habe. Rechtsanwalt Gammersbach: Meines Wissens nach ist Herr Direktor Schellmann darüber noch gar nicht gefragt worden. Bertheidiger: Doch ist Dies geschehen; Herr Direttor Schellmann hat dies aber bisher ebenso bestritten, wie, daß auf seine Anordnung Häuslinge geschlagen wurden.
haben?-
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- Schellmann: Auch danach bin ich bis jetzt nicht gefragt worden. Landesrath Brandts befundet: Alle von dem Direktor Schellmann über die Häuslinge verhängten Strafen werden, nebst den Ursachen der Bestrafungen, genau gebucht und dem Landesdirektorium vorgelegt. Lehteres habe gegen diese Strafen nie mals etwas zu erinnern gehabt. Auf Antrag des Vertheidigers wird dem Landesrath Klausner aufgegeben: Ersterem die Akten in dem Falle Lipken zuzustellen. Ein weiterer Beuge ist der Hausirer Klee: Er fei zunächst als Korrigend, später als Landarmer in Brauweiler gewesen. Er habe als Land
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Beuge: Nein.
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Präsident:
bei den zuständigen Stellen in Preußen in diesem Jahre amt. Von gewöhnlich gut informirter Seite erfahren wir, daß Die Fälle, in denen Unternehmer ihren Arbeitern zwar liche Grörterungen darüber stattgefunden haben, ob nach den die Krankenkassen- Beiträge in Abzug bringen, diese Gelder aber für 1894 bie Verbindung zwischen Kesselrevision und Gewerbe- häufiger. letzten Berichten der preußischen Gewerbe Aufsichts Beamten dann in eigenem Nußen vermen en, werden in letzter Zeit immer Gestern wurde der Malermeister Franz Inspektion aufrecht zu erhalten ist. Der Inhalt der Berhand- Wensch aus Charlottenburg dieserhalb vor der 1. Straflungen soll als Amtsgeheimniß behandelt werden, obgleich doch fammer des Landgerichts II zur Verantwortung gezogen und die Deffentlichkeit und die praktische Sozialpolitik ein hervor zwar beträgt die Summe, um welche die Raffe geschädigt ist, 20,30 M. Der Angeklagte giebt zu, bei zwei von seinen Arbeitern ragendes Interesse an diesem Inhalte bat." Eine halbamtliche Notiz in der Berliner Korrespondenz" die Abzüge vorgenommen, aber nicht an die Krankenkasse abhat übrigens schon verrathen, daß an eine Trennung der Kessel geliefert zu haben, zwei anderen Arbeitern, nämlich feinem revision von der Gewerbe- Inspektion von der Regierung nicht Vater und feinem Bruder, habe er Abzüge überhaupt nicht gegedacht werde, da man es nicht dahin kommen lassen dürfe, macht. Die betreffenden Gelder habe er für sich verbraucht, da auf dem er sich in großer Noth befunden habe. Das Urtheil lautete daß es dem Staate an Beamten fehlt, die Gebiete des Dampskesselwesens an Kenntniffen und Er- auf 20 M. Geldstrafe. fahrungen auf der Revisionsvereine ständen; dahin würde es aber fommen, gleicher Linie mit den Ingenieuren wenn der Staat auf die Dampsteffel- Ueberwachung ganz verzichten wollte."
lösen.
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Versammlungen.
Gegen diese Ansicht der Regierung betont die„ Soziale Ueber die Revision des Handels- Gesetzbuches und ihre Praxis" mit recht, daß die Berbindung der Kesselrevision mit der Bedeutung für die Handlungsgehilfen hielt Rechtsanwalt Gewerbeaufsicht immer wieder die vorwiegend technische Heine einen lehrreichen Vortrag in der Freien Vers Qualifikation der Inspektoren bestimmt und die Anstellung von einigung der Kaufleute. Der Redner führte aus, Aerzten, Sozialpolitikern und Arbeitern als Aufsichtsbeamten daß zwar in Verbindung mit der Berathung des bürgerverhindert, die Frage also nur vertagt, statt sie endlich zu lichen Gesetzbuches auch eine Revision des Handels Gesetzbuches in Aussicht genommen wäre, daß aber von den Arbeiten hierzu noch nichts bekannt sei, und daß er deshalb auf den Entwurf Risiko der Arbeit. Bis zum Oktober waren bei der Polizei: des bürgerlichen Gesetzbuches eingehen wolle, soweit derselbe die bebörde in Duisburg 1046 Betriebsunfälle angemeldet, die mit Handelsangestellten betreffe. An dem Entwurfe sei zu loben, Verlegung oder Tödtung von Personen verbunden waren. daß es das erste Gesetzbuch wäre, das in verständlichem Teutsch des Juhalts müffe man aber Bau- Unglücke. Beachtenswerthe Einblicke in[ bas leicht abgefaßt fei; bezüglich armer einmal den Direktor Schellmann um Urlaub ersucht. finnige Treiben fapitalistischer Bau- Unternehmer gewährt ein sagen, daß es dem Geift der Zeit nicht Rechnung trage, Der Direktor habe ihn deshalb so furchtbar Artikel des in Budapest erscheinenden gestoßen, daß er drei Steinmeßen", denn die Urheber des Entwurfes ständen dem wirklichen Zage nicht schlucken Wolfsleben fern. So sei beispielsweise das Vereinsrecht founte. Er sei infolge dessen zum Anstaltsarzt gegangen, diefer aus dem wir folgendes wiedergeben: habe ihn aber hinaus gejagt. Einige Zeit darauf habe er möglichst furzer Zeit hergestellt werden; das babei verwendete dem vor 100 Jahren eingeführten und auf die kleinbürgerlichen Der Ronkurrenzkampf bringt mit sich, daß die Bauten in ungünstiger gestaltet als nach heute geltendem Recht. Gegenüber einen Ausschlag am Bein gehabt. Er fei wiederum zum Gerüstholz muß 15, auch oft 20 Neubauten dienen. Die Lange und kleinbäuerlichen Verhältnisse jener Zeit zugeschnittenen Arzt gegangen, lekterer habe ihn aber auch diesmal dännen find morsch durch das Stehen in der Erde. Man Preußischen Allgemeinen Landrecht ſtelle der Entwurf des bürgerhinausgejagt. entlaffen waren, haben Sie sich alsdann über Direktor Schell- benn dadurch würden dieselben zu kurz werden, und man tönnte thums dar. Wie nun im wirthschaftlichen und viel mehr noch im mann beschwert? Wußten Sie, daß Ihnen das Beschwerderecht zustand? sie bei dem vierten oder fünften Bau infolge der Kürze nicht geistigen Leben der Gegenwart bereits die Anfäße der zukünftigen Sie find doch mehrfach in Brauweiler gewesen?- Beuge: zukaufen. Dasselbe ist bei Streben der Fall, auch diese werden das bürgerliche Gesetzbuch solche Ansätze neuer Rechtsnormen mehr verwenden und die Baumeister wären gezwungen, neue an- Gesellschaft enthalten seien, so sollte man auch erwarten, daß Wir werden in Brauweiler bumm gehalten. ftets bünner und schwächer, aber fie müssen nach Ansicht der zeige; das sei aber nicht der Fall. Reduer geht auf den AbWenn die Herren aus Düsseldorf kamen, war das Effen Baumeister noch bei dem einen Bau halten und dann noch bei schnitt, der von den Verträgen handelt, ein und führt aus, daß beffer, souft war es schlecht.( Heiterkeit im Zuhörerraum.) einem u. f. w., so geht es fort, bis das Unglück gefchehen ist. Der Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches auf dem Grundfah Der Zeuge befundet im weiteren: Er habe einmal in früher& ist dies die reine Profitwuth. Das ganze Bauwesen in der vollständigen Vertragsfreiheit beruhe und die Morgenstunde im Biehstall einen Besen gesucht. Als er ihn gefunden hatte, wurde dieser ihm von dem Ausseher Korte aus unserer Stadt ist mit Proletarierblut übertüncht. Ist schon die durch die wirthschaftlichen Verhältnisse geschaffene Zwangslage, der Hand geriffen und er damit heftig geschlagen.- ganze Bauart ein Schwindel, so sollte man doch nicht glauben, daß worin der Vertragschließende fich häufig befindet, unberücksichtigt Praf.: Was veranlaßte den Aufseher, Sie zu schlagen? man so mit Menschenleben umgehen darf. Es wird nichts untersucht. laffe. Als einen Fortschritt gegenüber den jetzt geltenden Bes -Beuge: Das weiß ich nicht.- Beuge bekundet und konstatirt schließlich die Fahrlässigkeit, welche sich ber be- gesehene vollständige Formfreiheit des Vertrages, Geschieht ein Unglück, nun, dann kommt endlich die Kommission stimmungen bezeichnet er die im bürgerlichen Gesetzbuch vornoch: Er habe einmal, als er auf Außenarbeit war, gesehen, aussichtigende Polier zu schulden kommen ließ. Was geschieht wonach auch mündliche Verträge giltig sind, während bisher wie Aufseher Tappert einen jungen Häusling, weil dieser nicht aber dann? I'm strengsten Falle wird der Polier verhaftet, Werträge über 150 Mark schriftlich abgefchloffen werden arbeiten wollte, heftig mit einem Stock geschlagen habe. nach einer kurzen Zeit wieder auf freien Fuß gelaffen und der mußten. Nur müßte, da beim Abschluß mündlicher Verträge Eine andere Mißhandlung habe er nicht wahrgenommen.- Direktor Schellmann bestreitet, den Zeugen gegeflagt wird, das gilt mit mehr oder weniger Ginschränkungen Rücktritt vom Vertrage leichter ſein, wie bisher. Redner Schlendrian geht weiter." Was hier von Budapest gesagt und eine Uebereilung eher als bei schriftlichen vorkommen könne, der stoßen zu haben.- Häusling Meyer: Er sei das fünfte auch von dem Bauwesen in Deutschland : Dem Profit zu bespricht nun die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches Mal in Brauweiler , er habe, als er wiederum als Obdachloser liebe wird rücksichtslos gehaftet, und wenn dann einmal ein über den Arbeitsvertrag, welche in 16 Paragraphen niedergelegt aufgegriffen und der Landespolizeibehörde überwiesen wurde, ge- furchtbares Unglück, wie neulich in München , die Gesellschaft sind. Danach bleibt für die Handlungsgehilfen die sechswöchent beten, ihn wieder nach Brauweiler zu schicken, da er dort mit der Arbeit bereits vertraut sei. Er fönne das Pensum in Brau auffchreckt nun, es sind ja nicht die Unternehmer, die hier liche Kündigung an den Quartalstagen, wie sie das Handels. gesetzbuch bestimmt, bestehen. Während es bisher zweifelhaft weiler sehr gut bewältigen und sei auch im übrigen ganz zuwar, ob ein Handelsangestellter, der aus einem der im frieden. Er habe niemals etwas von Mißhandlungen anderer Gesetz vorgeschriebenen Gründe seine Stellung ohne Kündigung Häuslinge wahrgenommen.- Möbelfabrikant Füllen bekundet: verließ, den Lohn für die Zeit bis zum Ablauf der Die freien Arbeiter leisten gewöhnlich ein Drittel mehr als die Kündigungsfrist zu beanspruchen habe, bestimmt das bürgerliche Häuslinge in Brauweiler . Gesetzbuch, daß in solchen Fällen der Lohn zu zahlen ist. Nach dem Handelsgesetz hat ein Angestellter, wenn er infolge " Die Krisis, welche seit vielen Jahren unsere Industrien eines unverschuldeten Unglücks die Arbeit unterbrechen muß, Ane bedrückt, vergrößert sich jetzt durch die neue Steuer und spruch auf Lohn bis zur Dauer von sechs Wochen. Nach dem durch die erhöhten Lasten an die Ricchezza mobile" bis zu bürgerlichen Gesetzbuch ist dagegen bei unverschuldeter unerheb dem Grade, daß unsere Gesellschaft nicht mehr ihre Rechnung licher Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses( hierzu feien auch darin findet, die eigenen Etablissements in Betrieb zu erhalten, militärische Uebungen zu rechnen) der Lohn fortzuzahlen. Diese weshalb sie die Schließung derselben vom 28. cr. ab beschlossen Bestimmungen könnten jedoch durch Privatvertrag auf bat. Diese Nachricht soll dem gesammten Personal und den gehoben werden. Sache der Handlungsgehilfen Arbeitern als Kündigung dienen, damit sie sich anderswo Arbeit ei es nun, durch ihre Organisation dahin verschaffen können. Ligurische Baumwoll- Spinnerei. Der Direktoru wirken, daß die für fie günstigen Bes dingungen nicht auf dem Wege privater Ver. Es handelt sich um 800 Arbeiter in Teglia, 500 der Spiunerei abredungen aus der Welt geschafft würden. Ein von Larvego in Campomorone , 600 von Masone , 1250 von Barezze, ganz leiser Hauch des modernen sozialen Gedankens wehe im§ 558, 500 der Spinnerei von Maffa, 500 von Serravalle, 300 von ber dem Geschäftsinhaber die Pflicht auferlegt, die Arbeitsräume Fagnane Olona und um die Arbeiter sämmtlicher Privat- und Geräthe in einem solchen Zustand zu erhalten, daß Leben und Etabliffements, die für Rechnung der Baumwoll Spinnerei in Gesundheit der Angestellten nicht gefährdet werde. Es sei jedoch sehr Genua , in Roffiglione und in Campoligure arbeiten. Befragt, wahrscheinlich, daß diese Vorschrift durch die Mehrheit des worin die Steuererhöhung bestände, die die Schließung veranlaffe, Reichstages beseitigt werde. Redner ist der Meinung, daß das erhielt man die Antwort, daß eine zehnfache Steuererhöhung von bürgerliche Gesetzbuch nicht so lange in fraft bleiben wird, als der Ricchezza mobile" projektirt fei. das Allgemeine Landrecht galt. Da es der heutigen Zeit nicht angepaßt sei, würde es bald geändert werden müssen, um schließlich mit dem Untergang der gegenwärtigen Gesellschaft sein Ende zu erreichen.
Die Verhandlung wird danach gegen 81/2 Uhr abends auf morgen( Donnerstag) vormittags 9 Uhr vertagt.
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ihre Knochen ristiren.
Ans Genus . Den Arbeitern der Baumwoll- Spinnerei von Teglia wurde eine schmerzliche Ueberraschung bereitet. Als die Arbeiter dieser Tage im Begriffe waren, das Etablissement zu betreten, fanden sie an der Thür eine Bekanntmachung folgenden Inhalts angeschlagen:
Boziale Uebersicht. Krankenkaffenwesen. Vom preußischen Handelsminifterium ift der Ziegler'schen Kranken- und Sterbetaffe zu Brandenburg a. H.( E. H.), der Maurer- Kranken- Unterstüßungskasse für Gaarden, Riel, Ellerbek und Neumühlen( E. H.) in Gaarden, der Krankenund Sterbekaffe der Schreinergesellen( E. H.) in Frankfurt a. M., der Kranken Unterstüßungstasse zur Bruderliebe in Bischofsheim G. B. Figari." ( E. H.) und dem Kranken Unterstützungs- Verein für Niendorf, genannt„ Gintracht"( E. H.) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des§ 75 des Kranken- Versicherungsgesetzes genügen. Kapitalistische Unreblichkeit. In der kapitalistischen Ent wickelung der Völker giebt es eine ganz bestimmte Epoche, wo ihre Industrie und ihr Handel zu unreblichen Mitteln im großen Stile greift, um sich einer mächtigeren Konkurrenz gegenüber zu halten. England hat diese Epoche im wesentlichen bereits über- Die Ricchezza mobile" ist eine Art Einkommensteuer, die wunden, Deutschland steckt noch mitten in ihr; charakteristisch ist von dem Grirage des beweglichen Kapitals und des Gewerbes dafür der Verfuch, durch die Gesetzgebung den unlauteren Wett- erhoben wird. Die hierfür angestellten Beamten beziehen außer bewerb" eindämmen zu wollen. Ein vortreffliches Beispiel für ihrem festen Gehalt noch gemiffe Prozente con den Steuerdie geschäftsmäßige, gebräuchliche" tapitalistische Unredlichkeit eingängen. lieferte neulich eine Straffammer- Verhandlung in Elberfeld . Angeklagt war eine Bamberger Firma wegen Betruges. Sie hatte an ein Elberfelder Posamentiergeschäft Seide in verschiebener Dicke geliefert, deren Röllchen nicht das darauf au gegebene Maaß von 50 Yards enthielten.
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Gerichts- Beifung.
In der Diskussion wurde wenig über den Inhalt des Vors trages, eingehend aber über die Art, wie die Vereinigung am zweckmäßigsten ihre Agitation zu betreiben hätte, gesprochen. Der Vorsitzende verlas zum Schluß ein Schreiben, das er im Namen der Freien Vereinigung der Kaufleute an den Reichsfanzler zu senden gedenkt, und worin der Ayutation einzelner Großkaufleute für Offenhaltung der Geschäfte bis 7 Uhr an den Sonntagen vor den hohen Festen entgegengetreten und ausgeführt wird, daß für die besagte Offenhaltung an Sonntagabenden kein Bedürfniß vorhanden sei.
Welche Forderungen verjähren mit Ablauf diefes Mehrere Dugend Zeugen und einige Sachverständige waren Jahres? In Berlin und im größten Gebiet Preußens( ins nun geladen um festzustellen, ob diese geschäftliche Täuschung besondere in den Provinzen Brandenburg , Pommern , Oft- und des Käufers zulässig sei. Der Vertheidiger entfaltete Westpreußen , Pofen, Schlesien , Sachsen , Westfalen , Hohenzollern , einen ganz außerordentlichen Gifer zur Bertheidigung des Schleswig- Holstein und Frankfurt a. M.) verjähren mit dem charakteristischen Ehrlichkeitsprinzips, daß niemand das Maaß 31. Dezember 1895: Die im Jahre 1893 entstandenen Forde In der öffentlichen Lithographenversammlung am dem Kunden zu liefern brauche, das er verkaufe und sich be- rungen der Fabrikunternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler und 10. Dezember befprach Kettner die im lithographischen Gewerbe zahlen laffe. Bon allen Seiten, selbst aus der Schweiz hatten Handwerker für Waaren und Arbeiten, sowie der Apotheker für herrschenden Mißstände. Als solche nannte er niedrige Be die Angeklagten Interessenten, die es auch so machen, als Beugen Arzneimittel, jedoch mit Ausnahme solcher Forderungen, zahlung und inbumane Behandlung der Arbeiter. Nur bei und Sachverständige geladen, welche bekundeten, daß das welche in bezug auf den Gewerbebetrieb des Em Ginigteit der Kollegen, durch gemeinsames, folidares Vorauf den Röllchen stehende Längenmaaß eine pfängers entstanden sind; die Forderungen der Fabrik- gehen auf dem Boden der Organisation sei Besserung zu falfche Angabe ist. Ja, man war in der Vertretung der unternehmer, Kaufleute, Krämer, Künstler und Handwerker schaffen. Die Siege, die bei Lohndifferenzen in letzter Zeit von den Unredlichkeit so frei, sich auf den Betrug zu berufen, der viel wegen der an ihre Arbeiter gegebenen Vorschüsse, der Schul- und Kollegen errungen wurden, feien lediglich der Organisation fach im Garnhandel vorkommt. Da erhält derjenige, der Erziehungsanstalten aller Art für Unterricht, Erziehung und zu verdanken. Man möge den sogenannten Künstlerftolz fallen 100 Gramm Strickgarn im Laden verlangt, in der Regel bei weitem Unterhalt, der Lehrer für Honorar, der Fabrikarbeiter, lassen, denn dem Kapitalismus gegenüber sei jedermann Arbeiter, feine 100 Gramm, sondern viel weniger, wurde behauptet. Gesellen und Handarbeiter wegen des rückgleichviel welchem Beruf er angehört. Wären die Lithographen Die vielen Beugen befundeten, daß es allgemein bis in die ständigen Lohnes, der Fuhrleute und Schiffer wegen des jezt, wo der Geschäftsgang verhältnißmäßig gut fei, beffer orga Schweiz hinein, und dort erst recht, Regel fei, daß die Nollen Fuhrlohnes und Frachtgeldes fowie ihrer Auslagen, der Gast- nifirt, so tönnten sie einen großen Schritt vorwärts fommen. nicht 50 Yards Seide enthielten, wenn diese Angabe auch auf und Speisewirthe für Wohnung und Beköstigung. Die Lithographen möchten daber endlich die alte Gleichgiltigkeit jeber Stolle stebe. Da die Angeklagten nur gethan, Ferner verjähren mit Ablauf des 31. Dezember 1895 die im gegenüber dem Gewertschaftswesen abschütteln und sich der Organis was von den Fabrikanten vielfach geschehe, Jahre 1891 entstandenen Forderungen 1. der Kirchen, Geistlichen fation anschließen. In der Diskussion vertraten sämmtliche Redner tönne man nicht von Betrug reben. Jeder Fabri- und Kirchenbeamten wegen Gebühren für kirchliche Handlungen, den Standpunkt Kettner's. Schrader empfahl auch eine Organis tant tönne das machen wie er wolle; die Grossisten 2. der Kommiffare von öffentlichen Behörden, der Anwälte, fation der Privat- Lithographen und griff dann die Privats wüßten, daß die Maaßangaben falsch Notare und Medizinalpersonen( mit Ausnahme der Apotheker), Lithographen von Frommholz an, was von Kettner zurücks feien, об e 3 bie Detailisten und Laien Auktions- Rommiffare, Makler und überhaupt aller derjenigen gewiefen wurde. Die Versammlung nahm hierauf einstimmig wüßten, darauf fomme nichts an, meinte der Personen, welche zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich eine Resolution an, worin sie sich mit dem Referenten einvers Vertheidiger. Die Staatsanwaltschaft bielt bestellt oder zugelassen sind oder sonst aus der Uebernahme ftanden und Mann für Mann der bestehenden gegenüber den zahlreichen Mitschuldigen der einzelner Arten von Aufträgen ein Gewerbe machen, 3. der Organisation, dem Verein der graphischen Arbeiter und Arbeite Angeklagten, die auch dem weitverbreiteten Haus und Wirthschafts Offizianten, 4. der Handlung 3 rinnen Deutschlands beizutreten versprach. Nach dem dann durch Mißbrauch ber unrichtigen Maaßangaben gehilfen und des Gesindes an Lohn, Gehalt oder Schüssel gegebenen Bericht über den Unterffügungsfonds der huldigen, den Dolus des Betrugs nicht für er anderen Bezügen; 5. der Lehrherren wegen des Lehrgeldes, Lithographen Berlins betrug dieser Fonds 1021,88 m. Die
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