Einzelbild herunterladen
 

Parlamentarisches.

=

Unfallversicherung befassen sich mit dem Gegenstande natür- Agitation auszunüßen. Wie wenig die Maßnahmen der höheren lich" nicht. Behörden den Verhältnissen Gubens angepaßt feien, gehe daraus Die Lippe'sche Erbfolgefrage. Wie die Berliner Neuesten Nachrichten" melden, beabsichtigen die Konservativen nach den umgegen werden die Namen, ver Bäder regelmäßig veröffent- Stadtverordneten- Vorsteher an der Spize einer Deputation von Krähekrankheit bei Bäckern. Für Nürnberg und die hervor, daß sowohl der gesammte Magiftrat, wie auch der Herr Ferien im Reichstage eine Anfrage über die Thronfolge in licht, bie frägefranke Gehilfen beschäftigen. Der Bäckermeister Gastwirthen petitionirend beim Miniſter vorstellig geworden Lippe einzubringen. Man vertritt in diesen Kreiſen die Ansicht, Verein der Stadt bat den Magiftrat, diese Verfügung aufzuheben, wären, um die Rücknahme der betreffenden Anordnungen zu daß durch ein Reichsgesetz die Entscheidung dem Reichsgerichte was aber abgelehnt wurde; dabei bemerkte der Magistrats fich gefträubt gegen die Ausführung derfelben. Die Klage erwirken, leider vergeblich. Die Polizeiverwaltung ſelbſt babe übertragen werden sollte.- referent, daß in der kurzen Zeit vom 18. Oftober 1893 bis sich gefträubt gegen die Ausführung derfelben. Handwerkskammer - Vorlage. In der Kommiffion, die der 17. Februar 1894 nicht weniger wie 15 Bäckergehilfen ins Nürn - wurde mit folgender Begründung am 19. Dezember cr. 2 der erwähnten Ober Präsidial. Reichstag nach Neujahr zur Berathung der Handwerkskammer - berger Spital gebracht seien! Dieſe appetitlichen Zustände Verordnung befage: Kein Gastwirth oder Schantwirth hat abgewiesen:§ Borlage wählen wird, wird das Zentrum folgende Resolution müffen aber zur Rettung des deutschen Handwerkes" erhalten gegen Erfüllung gewiffer Bedingungen einen Anspruch auf die beantragen: Der Reichstag wolle beschließen: In Erwägung, werden! Ertheilung der zur Abhaltung einer öffentlichen, gewerbsmäßigen daß 1. eine ersprießliche Thätigkeit der Handwerkskammern nur dann zu erwarten ist, wenn diefelben sich auf einem beruflich Bolkszeitung": In der Kattunfabrik wurde ein Vorarbeiter, vom Ermessen der Polizeibehörde ab, und fie Wieder Einer! Aus Augsburg meldet die dortige Tanzluftbarkeit erforderlichen Erlaubniß, vielmehr hängt dieselbe und örtlich gegliederten organisatorischen Unterbau aufbauen; ber sich durch seine Chifanirereien bei den Arbeitern weiblich ist stets zu verfagen, wenn ihr Rücksichten der Ordnungs, daß 2. die gefeßliche Regelung des Lehrlings- und Gesellen verhaßt gemacht hatte, auf dem Trockenboden der Färberei Sicherheits-, Gesundheits- oder Sittenpolizei entgegen. wesens und die Schaffung einer entsprechenden obligatorischen mit einer ihm unterstehenden Arbeiterin in einer Situation be- ftehen. Die Rechtsgiltigkeit dieser Verordnung, welche in ihrer Organisation zur Durchführung derselben einerseits ohne vor­herige Bildung und Anhörung von Handwerkskammern er troffen, die feine sofortige Entlassung zur Folge hatte.

folgen fann, anderseits dringendst nothwendig ist, daß 3. eine Anhörung der Betheiligten, so weit eine solche zur Durchführung der Organisation im einzelnen erforderlich erscheint, auch direkt oder durch gewählte Vertrauensmänner möglichst ist; unter Ablehnung des Gefeßentwurfs betreffend die Errichtung von Handwerkskammern( Nr. 17 der Drucksachen) die verbündeten Regierungen zu ersuchen, thunlichst bald, jedenfalls innerhalb dieser Seffion einen entsprechenden Gefeßentwurf auf Grundlage der Grundzüge eines Gesetzes betreffend die Errich tung von Handwertstammern" de preußischen Ministers für Handel und Gewerbe, Freiherrn v. Berlepsch, unter möglichster Berücksichtigung der bezüglichen Beschlüsse der Handwerfertage zu Berlin ( 1894) und Halle auszuarbeiten und dem Reichstage vorzulegen."

"

Partei- Nachrichten.

Der Elberfelder Vertrauensmann, Genosse UIIen= baum, theilte in dem Bericht über seine Thätigkeit mit, daß im letzten Jahre 5147,84 M. eingekommen und 5071,56 M. aus gegeben sind. Die Agitation wurde lebhaft und erfolgreich be­

trieben.

Gewerkschaftliches.

Organisation tragen.

Art nicht vereinzelt dastehe, sei nicht zu bezweifeln. Es fei nun ein alter, anerkannter Grundsay, daß ein Uebermaß von Tanzvergnügungen leicht die Sittlichkeit gefährden könne; es handle sich also hier in der Verfügung der Polizeiverwaltung Sämmtlige Mittheilungen von Organisationen, vor allem folche über und in der in dieser mit angefochtenen Anordnung des Auslände oder Aussperrungen, müffen fiets den Stempel der betreffenden Regierungs- Präsidenten um eine Maßnahme, die durch den§ 2 der Verordnung des Ober- Präsidenten gerechtfertigt werde. Die Achtung, Schuhmacher! Nächsten Sonntag, vor flägerische Behauptung, die für Guben erlassenen Sonder mittags um 8 Uhr, wird eine Flugblatt- Wertheilung Bestimmungen seien unzweckmäßig, weil nicht den Verhältnissen vorgenommen; die Kollegen werden erfucht, fich zum Zwecke der angepaßt, bezögen fich nur auf die Art der Handhabung der Ver­Betheiligung recht zahlreich in folgenden Lokalen einzufinden: ordnung; in der Beziehung habe aber die Orts- Polizeibehörde im Nordwesten bei Krahl, Louisenstr. 31b; im 3entrum freies Ermessen. Dies tönne wohl indessen nur nach der Richtung bei Bohnenstengel, Seydelstr. 16, Keller; im Südosten bei nachgeprüft werden, ob etwa Willtür oder Chikane vorlägen. im Südwesten bei Werner Bülowstr. 59. Ferner theilen wir der höheren Behörden nach einem bestimmten System vorgegangen Röhn, Naunynstr. 86; im Süden bei Hertel, Lindenftr. 115; Davon tönne nun bier nicht die Rede sein, wo auf Anweisung den Kollegen mit, daß alle für die Agitationskommission be werde, niemand zur Liebe, niemand zum Leide. stimmten Briefe und Sendungen an E. Rott, Cotheniusstr. 19, zu richten sind. Die Agitationskommission.

Der Holzbildhauerstreik in Görlitz dauert fort. Für Würzburg genehmigte die bayerische Regierung die Errichtung eines Gewerbegerichts auf grund des von den städtischen Behörden beschlossenen Statuts.

Nur ein Glück, daß Puttkamer in Berlin nichts mehr zu fagen hat. Was sollten sonst wohl die Besizer der Blumenfäie und anderer Bergnügungsstätten der zahlungsfähigen Lebewelt anfangen?

In bezug auf den Begriff ,, öffentlicher Ort" hat_vor. gestern der Straffenat des Kammergerichts in der Revisions= instanz eine bemerkenswerthe Entscheidung getroffen. Der Beitungshändler N. hierfelbft, welcher in dem Vorbau eines Hauses in der Holzmarktstraße sein Geschäft betreibt, war, weil er an einem Sonntage vor 10 Uhr vormittags Zeitungen feil­geboten hatte, in erster wie in zweiter Instanz wegen Gewerbe­Von der Lohnbewegung der schweizerischen Eisenbahn- vergehens zu einer Geldstrafe von 5 M. verurtheilt worden, in­Angestellten und Arbeiter wird gemeldet, daß 4166 Nordost dem nämlich angenommen wurde, daß der betreffende Verkauf bahn- Angestellte ihre definitiven Forderungen mit Frist für die einem öffentlichen Orte stattgefunden habe. Auf die lauten: Erhöhung der Gehalte und Tagelöhne bis 2400 Franks Vorentscheidung auf und wies die Sache zur anderweiten Fest direktoriale Rückantwort bis 1. Zebruar 1896 eingereicht; ſie Revision bes Angeklagten hob das Rammergericht die um 25 pet., bis 3000 Franks um 15 pet., Erlaß einer Dienststellung und Entscheidung in die Borinstanz zurück. Habe der ordnung und eines Gehaltregulativs mit Erreichung des Angeklagte, so wurde ausgeführt, eine offene Verkaufsstelle gehabt, maximums nach 20 Dienstjahren, jährliche Aufbefferung, bis das so träfen ihn die beschränkenden Bestimmungen bezüglich des Maximum erreicht ist, zehnstündige Arbeitszeit. Haufirgewerbes nicht und er befinde sich in derselben Lage, wie

Gewerkschaftspreffe. Seit Oktober erscheint in Budapest Gemeindewahlen. Die Stadtverordnetenswahl am 1. und 15. jeden Monats ein Fachorgan der ungarischen in Offenbach hat mit einem glänzenden Siege unseres Ge- Maurer unter dem Namen Der Maurer." noffen Karl Ulrich geendet; Ulricht ist mit 2192 Stimmen auf neun Jahre zum Stadtverordneten gewählt. Es wird aber von unserem Offenbacher Partei- Organ über die ungenügende Wahlbetheiligung der Arbeiter geklagt: von 2200 der Urne ferngebliebenen Wählern gehören mehr als 1800 der Arbeiterklasse an. Wenn sie alle ihre Pflicht erfüllt hätten, so wäre es möglich gewesen, die ganze Lifte von 16 Umstürzlern" durchzubringen. In Tambach , in Sachsen - Koburg Gotha, wurde ein In Tambach , in Sachsen Koburg Gotha, wurde ein Parteigenosse bei der Ersatzwahl zum Gemeinde Ausschuß ge wählt, so daß nunmehr drei Sozialdemokraten im Ausschuß figen.

"

=

an

In Wien bereitet sich eine interessante Lohnbewegung unter jeder andere Ladenbefizer. Zum Begriff öffentliche Verkaufs den Perlmutter Drechslern vor. Der Meisterftelle" sei aber nicht durchaus ein besonderer Raum erforderlich, verein forderte nämlich die Gehilfen der Lochtnopf- Branche fondern es genüge auch schon ein solcher offener Raum, in welchem auf, sie mögen ihnen ehestens einen geregelten einheitlichen Lohn- ein Händler mit Genehmigung des Eigenthümers und derart, daß tarif vorlegen. In einer Versammlung der Gehilfen, wo über er das ausschließliche Recht zum Aufenthalt hat, sein Geschäft diefe Aufforderung verhandelt wurde, führte Genosse Niedl betreibt.

Todtenlifte der Partei. In München starb Josef Böfinger, ein sowohl in politischer als gewerkschaftlicher Beziehung zielbewußter und thätiger Genosse. Polizeiliches, Gerichtliches: c. -Genosse Stücklen in Hof soll sich gegen die Religion dadurch vergangen haben, daß er bei einer Beerdi­gung seinen Hut nicht abnahm. Der Staatsanwalt erhob An­flage wegen Bergehens gegen die Religion. Die Straffammer Streit in Hof lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, fchon einen großen Umfang gewinnen, weil auch in der sich jüngst wieder mit zwei folchen Fällen zu beschäftigen. Im weshalb der Staatsanwalt Berufung zum Ober- Landesgericht in Proving, in Böhmen, Mähren und Niederösterreich , die Arbeiter ersten war ein Bäcker von hier mit einem Bierführer in Streit München erhob. Dieses hob den Beschluß der Straftammer auf, die Durchführung des euen Lohntarifs verlangen werden. gerathen und brauchte in der Hiße des Mortgefechts die Wen­ordnete die Eröffnung des Hauptverfahrens an, und nunmehr ist Schon der Umstand, daß die Meister ganz diefelbe bung, der Bierführer möge nicht so stolz auf seinen Lohnherrn Termin zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht in Hof auf Kampfesmethode benügen wie die Arbeiter, fein, denn diesem werde es gerade foergehen wie Schwartz. Seine Montag, den 30. Dezember 1895 angesetzt. Es ist dies der beweist deutlich, wie die Meister, speziell in der Perlmutter damalige Aufgeregtheit hat er mit 4 Monaten Gefängniß zu büßen. legte Prozeß, der gegen den so hart betroffenen Genossen Stücklen branche, einsehen gelernt haben, daß es mit der rücksichtslosen Im zweiten Fall lag der Thatbestand so: Ein Taglöhner von Altkirch zur Zeit schwebt.­Ausbeutung der Arbeiter sowie der unsinnigen gegenseitigen war aus einer Fabrit wegen längeren Ausbleibens entlassen worden. -Ist Bontott grober Unfug? Von der Straf. Ronkurrens nicht weitergehen fann. Der neue Lohntarif wurde Die Schuld hieran schrieb er einem Fabrikangestellten zu, bem des fammer in Gera wurde der Redakteur der Reußischen von der Versammlung angenommen. wegen seine verbrecherischen Drohungen galten. Eines Tages Tribüne", Genoffe Seifarth, am 19. Dezember mit Hilfe des fagte er auch: wie es Schwarz ergangen, so tönne es jenem dolus eventualis zu 25 M. event. 5 Tagen Haft verurtheilt, weil Angestellten ergehen. Und wirklich lauerte er diesem abends auf er in seinem Blatte vor dem Besuche einer bestimmten Wirth­der Straße mefferbewaffnet auf, allerdings vergebens, da der schaft gewarnt hatte und dadurch groben Unfug verübt Bedrohte eines anderen Weges gegangen war. Das Gericht haben soll. Das Schöffengericht hatte seinerzeit auf Freisprechung erkannte auf 6 Monate Gefängniß. Staatseinrichtungen follte Genoffe Schmidt in Plauen verächtlich gemacht haben, weil er der Wahrheit zuwider behauptet habe, ein Kind sei infolge des Impfens gestorben. Das Gericht verurtheilte ihn nur wegen, Groben Unfugs" zu 25 Mart Geldstrafe.

aus, daß, seitdem zwei Branchenfireiks den Meistern gelungen, Nachflänge zum Fall Schwarh. Aus Mülhausen i. Els. nunmehr die Meifter der Perlmutterknopf- Branche, die die wird der Franti. 3tg." geschrieben: Bedrohungen, in denen das miserabelsten Verhältnisse aufzuweisen haben, ebenfalls einen Attentat auf Herrn Schwarz nachklingt, find noch immer Gegen­durchführen wollen. Der Streit wird deshalb ftand von Gerichtsverhandlungen. Die hiesige Straftammer hatte

erkannt.

-

Soziale Meberlicht.

Ein großer Schuhmacherstreit ist in Kopenhagen ausgebrochen, weil die Unternehmer sich weigerten, den Lohn zu erhöhen. Vom Wolff'schen Bureau wird die Zahl der Aus ständigen auf etwa 500 angegeben. Die Fachvereine der dänischen Hauptstadt beschlossen in einer Sigung am Donnerstag Abend, den Streit zu unterstützen.

In Glasgow fordern jetzt auch die Schiffszimmer leute Lohnerhöhung.

Von der Freitagssitzung des Branweiler Prozesses ( siehe 2. Beilage) liegt eine Weldung aus Köln vor, wonach vormittags 11 Uhr die Beweisaufnahme geschlossen wurde. E3 haben noch weitere Zeugen bestätigt, daß in der Anstalt die Prügelstrafe eingeführt war, während ein Priester bekräftigte, daß er lieber Schweinehirt als Seelsorger in folcher Die Polizei als Schuhengel der Sittlichkeit. Eine Anstalt sein möchte. Nachmittags 4 Uhr begann der Vortrag Oberpräsidial- Verordnung für die Provinz Brandenburg vom des Staatsanwalts. Man hofft, heute Mittag den Prozeß zu Tezember 1879, welche im Juni 1892 durch erneuten Ende zu führen.

Gerichts- Beifung.

E lediglich bestätigt wurde, macht die Abhaltung öffentlicher Tanglustbarkeiten von einer vorherigen orispolizeilichen Erlaubniß

abhängig und bestimmt u. a. auch, daß an Bebe Depeschen und lehte Nachrichten.

Köln , 20. Dezember .( W. T. B.) Jn dem Prozesse auläßlich der Vorgänge in der Provinzial- Arbeitsanstalt Brauweiler beantragte der Staatsanwalt gegen den Augekagten, Redakteur Hofrichter, 6 Monate Gefängniß. Der Vertreter der Nebenklage schloß sich diesem Antrage an. Nach der Nede des Vertheidigers, welcher prinzipaliter für Freisprechung plädirte, wurde die Verhandlung auf Sonnabend Nachmittag 4 Uhr vertagt.

Berufsgenossenschaftliche Agitationen. Man schreibt uns: Die Agitationen im Bereiche einzelner gewerblicher Beruis genoffenschaften zur Zeit der Jahresversammlungen haben all­gemach einen Umfang angenommen, der für die Interessen der bezeichneter Tage überhaupt keine öffentlichen Tanglustbar Arbeiter große Gefahren in sich trägt. Sie sind lediglich eine feiten abgehalten werden dürfen. Es befinden sich darunter Folge der gesetzlichen Bestimmung, daß Mitglieder, die der Ge- die sogenannten ersten Feiertage, der Bußtag u. f. f. nossenschaftsver ſammlung nicht persönlich beiwohnen wollen, Ter Hegierungspräsident von Puttfamer zu Frankfurt a. D. sich durch andere Mitglieder vertreten laffen fönnen. Wer die ließ unter dem 18. Auguft 1891 der Polizeiverwaltung zu Guben Berhältnisse tennt, weiß wie die Folgen dieser Bestimmung die Mittheilung zugehen, daß in dieser Stadt die Möglichkeit der fich gestalten. Wenn von einer Genossenschaft, die vielleicht mehr Veranstaltung öffentlicher gewerbsmäßiger Tanzluftbarkeiten neben als zwanzigtausend Betriebe umfaßt, hundert Mitglieder in der den in der Verordnung des Oberpräsidenten gegebenen noch fol­Genossenschafts- Bersammlung anwesend sind, so ist das schon genden weiteren Beschränkungen unterworfen werde: Vom viel. Acht bis zehntausend lassen sich durch die Anwesenden ver 1. Oftober 1892 ab finden öffentliche gewerbsmäßige Tanz­treten, der Rest bleibt gänzlich unvertreten. Diese letzteren vergnügungen nicht mehr statt: an allen letzten Monats- Sonn- Frankfurt a. M., 20. Dezember .( W. T. B.) Die Frants halten sich grundsäßlich der Versammlung fern, weil sie die er- tagen, an den dritten Feiertagen; vom 1. Oftober 1894 ab außer furter Zeitung" meldet aus Konstantinopel : Die in Zeitun eins wähnte gefeßliche Bestimmung nicht für das richtige Mittel dem auch an den Sonntagen, welche auf das Oster, Pfingst, geschlossenen 400 türkischen Soldaten, fowie 500 Einwohner, halten, um in der Genossenschafts Versammlung den Weihnachts, Neujahrs-, Kaifers- Geburtstags- und Sedanjeft, fo- daunter Frauen und Kinder, find am Sonntag von den sie be Die Pforte Willen der Mehrheit der Berufsgenossen zum Ausdruck zu bringen. wie auf die Jahrmarkts- Montage bezw. Donnerstage folgen; und lagernden 12 000 Armeniern niedergemacht worden. Thatsache ist, daß die Mehrheit der vertretenen Stimmen sich ferner müssen derartige Lustbarkeiten vom 1. Oftober 1896 ab hat dies den Botschaftern notifizirt und gestern an Mustapha­gewöhnlich auf einige wenige Personen, meist außer an den vorbezeichneten Tagen auch noch an einem Hemsi- Bascha den Befehl ertheilt, mit 10 000 Soldaten und Vorstandsmitglieder, vereinigt, die es fertig gebracht weiteren, noch näher zu bezeichnenden Sonntag jeden 2 Batterien heute früh Zeitun anzugreifen, zu beschießen und zu haben, möglichst viele Vollmachten zu erhalten. In deren Monats unterbleiben. Unter den Gastwirthen in Guben haben zerstören, sowie die Armenier niederzumachen. Händen liegt dann die Entscheidung über alle Angelegenheiten, diese Bestimmungen und ihre bisherigen wie noch zu erwartenden Bremen , 20. Dezember .( W. T. B.) Boesmann's Tele­die in der Versammlung verhandelt werden, also auch über materiellen Schädigungen eine heftige Gährung hervorgerufen, graphisches Bureau" meldet aus Totland- Bay: Um Mitternacht Prinzipienfragen, die sich auf verunglückte und in Frankfurt a. D. hat das gleiche Vorgehen des Herrn und heute Mittag wurden seitens der Bugfirdampfer Ver Arbeiter beziehen. Daß die Entscheidung im v. Puitkamer daffelbe Resultat gezeitigt. Um zu sehen, was es fuche zur Flottmachung des Dampfers Spree" unternommen, Sinne aller Vollmachtgeber ausfällt. ist damit durch denn eigentlich rechtlich mit dem Vorgehen des Regierungs- welche, obgleich fie längere Zeit dauerten, erfolglos waren, Bereits heute aus nicht gesagt, weil erfahrungsgemäß die Verhandlungen präsidenten auf sich habe, ersuchten fünf der Gubener Gastwirthe, da der Wasserstand ein zu niedriger war. oft eine ganz unvorhergesehene Wendung nehmen. Die gemein Baschte und Genossen, die Polizeiverwaltung um die Erlaubniß, wurden die Passagiere der 1. und 2. Klasse in ihrer größeren schädlichen Wühlereien, wie das Protokoll über die am 24. Februar 1895, dem legten Sonntag dieses Monats, öffent- Mehrzahl über den Landweg nach Deutschland befördert. Die lette Genossenschaftsversammlung einer dem Umfange nach be- liche Tanzlusti arkeiten abhalten zu dürfen. Natürli wurde übrigen Passagiere dieser Klassen, sowie die Passagiere der deutenden Berufsgenossenschaft mit fast bewundernswerther Offen- ihnen die Erlaubnis versagt und zwar mit der Begründung, daß 3. Klaffe dürften bereits morgen früh auf demselben Wege folgen. heit sich ausdrückt, sind soweit gegangen, daß an Mitglieder die Polizeiverwaltung dieselbe nicht ertheilen könne, denn der Karlsruhe , 20. Dezember .( W. T. B.) Bei der heutigen die Zumuthung gestellt worden ist, falls sie schon Vollmacht Regierungspräsident habe angeordnet u. f. w. Die also Zurück- Landtagswahl im Wahlkreise Lahr - Land wurde Fluege( natl.) ertheilt hätten, diese rückgängig zu machen und einem gewiesenen beschwerten sich beim Regierungspräsidenten zu Frank mit 63 Stiminen gewählt; Heimburger( Demokrat) erhielt anderen Mitgliede zu übertragen. In solchen Zuständen liegt furt und gegen deffen abweisenden Bescheid beim Oberpräsidenten 62 Stimmen. mit der Grund für die vielbemerkte, überaus schwache Bethei- Staatsminister Achenbach, jedoch vergeblich. Der letztere meinte Budapest , 20. Dezember .( W. T.-B.) In dem Prozesse ligung an den Genossenschaftsversammlungen und für in den in feinem Befcheide, die fraglichen Anordnungen des Regierungs- wegen Verleumdung des ehemaligen Ministerpräsidenten selben gefaßte Beschlüsse, die selbst bei den Unternehmern Kopf- präsidenten feien aufrecht zu erhalten, weil sie bezweckten, die in Dr Wekerle durch einen Artikel, in welchem die Regierung be= schütteln hervorrufen und ihnen den Vorstand oder doch einzelne Guben stattfindenden Tanzlustbarkeiten auf dasjenige Maß zu schuldigt wird, den Ankauf oppofitioneller Blätter feitens eines Mitglieder desselben in recht zweifelhaftem Lichte erscheinen lassen. beschränken, welches mit dem Interesse der öffentlichen Ordnung ihr durch die Ueberlassung großer öffentlicher Arbeiten vers Für den Arbeitnehmer ist der Rückschluß nicht schwer. und Sittlichkeit vereinbar sei. Gegen diesen Bescheid er pflichteten Konfortiums begünstigt zu haben, wurden die Re­Kann er Vertrauen 11 der Leitung einer hoben Baschte und Genossen Klage beim Ober- Verwaltungsgericht. dakteure und Abgeordneten Hollo und Bartha zu je 6 Monaten Berufsgenossenschaft haben, wenn es schon Ihr Vertreter, Rechtsanwalt Lewi aus Guben berief sich auf den Gefängniß und je 1000 Gulden Geldstrafe verurtheilt. tausenden von zugehörigen Betriebs- Unter-§ 127, Absatz 4, 3iffer 2 des Landes- Verwaltungsgesetzes und Paris , 20. Dezember .( B. H .) Die Polizei hat gestern in nehmern fehlt? Unmöglich! Um eine Aenderung suchte nachzuweisen, daß gerade in Guben die angefochtene Ber - der Wohnung des Abbé Palmade, den die Blätter als falschen zu erzielen, ist u. a. eine gesetzliche Bestimmung vorgeschlagen fügung jeder thatsächlichen Voranssegung entbehre. Vorher sei dort Priester bezeichneten und der wegen Spionage verhaftet worden, daß ein einzelnes Mitglied nur eine gewisse Anzahl nichts paffirt, was sie hätte rechtfertigen fönnen. Jetzt fuchten die wurde, Haussuchung gehalten. Eine Anzahl Papiere und ume fremder Stimmen vertreten dürfe. Die neuen Gefeßentwürfe zur Sozialdemokrateno, diese Bösen! die Situation für ihre fangreiche Korrespondenzen wurden beschlagnahunt. Verantwortlicher Redakteur: Fritz Kunert , Echöneberg- Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Lind und Verlag von Wing Vading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen

-