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die Säße des Schiedsspruches herangehen wollen, ist nicht sicher zu erkennen. Man geht jedoch nicht fehl, wenn man annimmt, daß sich ihr Angebot in den Grenzen ihres Vorschlages von der letzten Woche halten wird, also allerhöchstens 30 Pro3. der Säße des Schiedsspruchs. Auf einen solchen Vorschlag einzugehen ist den Gewerkschaften ganz unmöglich.

Die Gewertschaftsvertreter erflärten, daß der Vor­schlag des Regierungspräsidenten von lezter Woche nach wie vor für sie die Grundlage der Verständigung bilde. Dieser Borschlag besteht, wie wohl noch erinnerlich sein dürfte, darin:

Unerkennung und Durchführung des verbindlich erklärten Schiedsspruchs. Und um ja fein Hindernis für die Wiederaufnahme der Arbeit zu bilden, haben sich die Gewerkschaftsvertreter bereit erklärt, von der Forderung auf Nachzahlung des Sohnes bis zum Tage der Urteilsperkündung durch das Reichsarbeitsgericht abzusehen und be­sonders die Laufbauer des Schiedsspruchs um ein Jahr, bis auf den 31. März 1929, zu verkürzen.

Diefe Rongeffionen fonnten die Gewertschaften nicht noch vermehren, um ihrer an sich schon schlecht entlohnten Kollegen und um des Schlichtungswesens willen. Den Unternehmern ging es auch jetzt noch vor allem um die Beseitigung des Schieds­spruchs.

Man tam sich daher nach tagelanger Verhandlung nicht näher als in der vorigen Woche. Dennoch wollten die Gewerkschaftsver treter den Faden, so dünn er auch war, nicht abreißen lassen, weil es ihnen ihr Verantwortungsgefühl verbietet, irgendeine Möglichkeit auszulassen, um diesen für die deutsche   Wirtschaft so unheilvollen Konflikt zu beenden. So waren die Gewerkschaftsvertreter auch noch zu weiteren Verhandlungen bereit, obwohl die Aussicht, zu einem Ergebnis zu kommen, verteufelt gering war.

Neuer Schiedsspruch für Hagen  - Schwelm  .

Arbeiter nehmen an, Unternehmer lehnen ab! Die Lohnverhandlungen in der Metallindustrie im Hagen  Schwelmer   Bezirk, die Mittwoch vormittag im Reichsarbeitsministe rimm begonnen haben, sind erst gegen Mitternacht beendet worden. Es ist unter Aufhebung des Schiedsspruches des Schlichters von Westfalen   ein neuer Schiedsspruch zustande gekommen, der von den Vertretern der Arbeiter fofort angenommen und dessen Berbindlichteitserklärung beantragt wurde.

Die Unternehmervertreter jedoch haben den Schiedsspruch abgelehnt. Dieser Schiedsspruch sieht vor, daß das bisherige Lohnabkommen am 1. Dezember 1928 wieber in Kraft treten, aber sofort eine Erhöhung der Spigen löhne um zwei Pfennig bringen foll, während nach dem ersten Schiebsspruch diese Lohnerhöhung ab 1. April 1929 erfolgen follte.

Wie Ill. meldet, hat sich der Arbeitgeberverband für den Fall der Verbindlichteitserttarung des Schiedsspruches ver: pflichtet, dafür sorge zu tragen, daß die von seinen Mitgliedswerken ausgesprochenen Kündigungen zurüdgenommen werden. Der Reichsarbeitsminister hat heute mittag den Schieds­spruch über die Cohntarifftreitigkeiten im Bezirk der märkischen Metallindustrie Hagen- Schwelm für verbindlich erklärt.

Der neue Botschafter in Moskau  . von Dirdsen ernannt.

Der Reichspräsident hat den Ministerialbirettor im Auswärtigen Amt  , Dr. v. Dirdfen, zum deutschen   Botschafter in Moskau  

ernannt.

Die Bettelprinzeß".

Oder Der ausgeträumte Hohenzollerntraum".

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Als ich Mutter nach dem Bater fragte, fagte fie: Es geht

Dich nichts an"; Stiefvater fchimpfte mich aber immer Beitel prinzeß". ( Martha Barth im Erfurter   Brozeß.)

Die Bettelprinzeß", das uneheliche Kind des adligen Forst: assessors ber richtige Name ist nicht bekannt geworden-, hat fich ungewollt an der Gesellschaft für das Unrecht, das ihr geschehen, gerächt. Domela war ein nicht wieder gut au machender Schlag für das Ansehen der Hohenzollern  , fein meiblicher Kollege bedeutete dies nicht minder. Und beide Male gebührt Erfurt   das historische Verdienst, die Hohenzollern  - Berchter ent­larot und sie in ihrer ganzen Lächerlichkeit gezeigt au haben, Bar das erftemal das feudale Hotel Kossenhaschen Ausgangs­punkt der Hohenzollern- Legende, so hat sie diesmal bei der ein­fältigen Spießerin, der Puhmacherin, ihren Anfang genommen.

Der

Natürlich mußte der Standal auf das unerläßliche Mindestmaß eingeschränkt werden. Die Suggestion von Doorn   und Dels ist immer noch zu groß, um den Gerichtssaal zum Tribunal über die Hohenzollern  - Berehrer werden au laffen. So wurden beide Domela Prozesse abgewürgt: In Köln   unter dem Borwande, die Geschädigten wohnten zu weit, um sie als Zeugen tommen zu laffen; in Erfurt  ... Ja, weshalb in Erfurt  ? Ein Jahr lang faß die Hochstaplerin" in Untersuchungshaft. Untersuchungsrichter schien unermüdlich im Freilegen aller Fäden, die von Martha Barth, alias Prinzessin Margarete von Preußen zu den verschiedensten Leuten führten die Atten tönnten hiervon etwas erzählen. Zwei Jahre dauerte es, bis Martha Barth vor ihren Richtern erschien und was blieb übrig? Sieht man von der gerupften Buhmacherin ab, nichts mehr als eine Lappalie. Ein großer Teil der Geschädigten hat es wohlweislich vorgezogen, im Dunkel feiner Hohenzollern  - Berehrung geborgen zu bleiben. Bon ihnen allen blieb nur der befchmißte Burschenschaft. fer, der Arzt, der Kavaller, der von der Prinzessin" betrogen sein wollte, obgleich der Wert der von ihr empfangenen Geschenke feine Darlehen an die Hoheit überwog. Mit wievielen Hohenzollern­Gläubigen mag er die prinzliche Hulb der Martha Barth geteilt haben. Sie hatte ein weites Herz für Männer.

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bedingt hinauf

Der fingierte Raubüberfall.

Brandstiftung zur Verdeckung von Unterschlagungen.

Unter großem Andrang des Publikums begann heute früh der Brandstiftungsprozeß gegen die Buchhalterin Helene H. vor dem Schwurgericht III. Die Angeklagte, eine schlanke, unverheiratete Frau im Alter von 29 Jahren, von gutem Aussehen hat bei der Mercedes  - Bureaugejell. schaft in der Bismardstraße in den Jahren 1925 bis 1927 Unterschlagungen in Höhe von 12 500 m. begangen und am 30. Dezember 1927 zur Berdeckung ihrer Berun­treuungen nach Geschäftsschluß die Belege aufgehäuft und in Brand gesetzt. Als das Feuer die Möbel ergriff, jo daß das bewohnte Gebäude in Gefahr geriet, stürzte sie auf den Flur, schrie um Hilfe und behauptete, daß sie von Räubern überfallen worden sei.

Unterschlagungen zum größten Teil nur für sich verübt zu Die Kajfiererin gab zunächst auch zu, die umfangreichen haben. Später hat sie ihre Geständnisse widerrufen und den Haupt­anteil an den unterschlagenen Summen auf Rechnung ihrer im Sommer vorigen Jahres verstorbenen Kollegin Grußt geschoben. Bei dieser Darstellung blieb sie auch heute vor Gericht. Landgerichts­direktor Friedmann hielt der Angeklagten vor, daß sie wiederholt mit ihren Angaben gewechselt habe und daß es häßlich wäre, wenn sie wahrheitswidrig eine Tote, die sich nicht mehr verteidigen tönne, beschuldigte. Auf Veranlassung von Rechtsanwalt Walter Bahn find zur Begutachtung der Angeklagten eine Reihe von me dizinischen Sachyperständigen geladen. Die Angeklagte behauptete, feine Unterschlagungen begangen, sondern die fehlenden Summen als Borschüsse der Kasse entnommen zu haben. Für sich selbst nur einen fleinen Teil davon. Das übrige Geld habe sie einem inzwischen verstorbenen Fräulein G. gegeben. Regelmäßig habe sie Jettel als Belege für die Borschüsse in die Kasse hineingelegt. Auf die Frage, wie die Unterschlagungen so lange verdeckt werden tonnten, gab die Angeklagte an, daß die Kasse nie revidiert wurde. Sie habe auch Eingänge erst in dem nächsten Monat verbucht und Ausgaben für den folgenden Monat umgefehrt schon im Monat vorher so daß nichts bemerkt wurde. Vorf.: Wie fonnten die Borschüsse" die hohe Summe von 12 500 m. annehmen? Angefl.: Ich hoffte immer, daß Fräulein G. alles zurückzahlen werde. Sie hatte es versprochen.

Bors.: Wie sollte sie das bei ihrem kleinen Gehalt von 250 M. monatlich machen? Angefl.: Sie hatte das Geld ja nicht

fie tein Anrecht auf den Namen? Nirgends fand sie Ruhe. Sie ertlomm eine Stufe der feudalen Rangordnung nach der anderen, immer näher rüdie sie der Quelle des Hohenzollernglanzes, dem faiserlichen Hause selbst. Durch die Gnade der Bukmacherin Herold war ihre Kindheitssehnsucht erfüllt: sie wurde selbst Prin= effin. Traum mar nun Wirklichkeit, Dichtung Wahrheit.

Der Wunschtraum der Frau Herold bewegte sich gewissermaßen um den entgegengesetzten Pol wie der Wunschtraum der Martha Barth. Gipfelte er bei dieser im Prinzessinnendasein, so bei jener im Dienen. Sie war die Vertörperung des Untertanen, dieser blinden, gehorsamen, demütigen, unter­mürfigen, gläubigen Kreatur. Martha Barth, die falsche Hohen­zollernprinzessin brachte ihr die Erfüllung des Wunschtraumes ihres Lebens.

Man mag für die Martha Barth nicht viel übrig haben. Ihre Schlußworte flangen aber menschlich- schlicht: Ich schrieb die Briefe an den Vater meines Kindes," sagte sie, weil ich nicht wollte, daß es in der Welt so herumgestoßen werde wie ich." Wie wäre es, wenn ihre adligen Berwandten sich ihrer erinnert wollten? Es ist ja in fürstlichen Häusern früher einmal üblich gewesen, sich ihrer Bastarde anzunehmen. So wäre ihr und ihrer Mutter, der ehe­maligen Geliebten des Herrn von und zu... geholfen. Um mie­piel menschlicher ist doch jener einfache Eisenbahnangestellte. Er adoptiert ohne viel zu fragen das Kind des adligen Herrn. Dieser läßt Mutter und Kind im Stich. L. R.

Familientragödien.

Aus den Familiennachrichten eines bürgerlichen Blattes.

I.

Bekanntmachung

Auguft Prinz zu Hohenlohe- Dehringen, Berlin  - Grune malb, Sumboldtstraße 22, ist durch Befchluß des Amts. gerichts Cofel vom 1. 3. 1928- 3. E. 1. 28.- wegen Berschwendung entmündigt. Die für die Rechtswirt famteit von Schuldverbindlichkeiten des Entmündigten erforderliche Zustimmung tann ich nicht erteilen, da Mittel zur Begleichung von solchen in absehbarer Zeit nicht zur Berfügung stehen.

Das Urteil ist im Reichsanzeiger Nr. 61 vom 12. März 1928, Seite 4, veröffentlicht worden.

Der Vormund Lubbert Graf von Westphalen. Berlin  .

II.

Berichtigung!

Die am 18. b. 9. erschienene Todesanzeige der fo plöglich verstorbenen Frau

Gertrud St....

aus Beuthen  , D.-G., bebarf infofern einer Berichtigung, als ihre Mutter, Frau Bantbirektor Hedwig M. nicht Berlin  , Wilhelmstraße, sondern

wohnt.

Berlin- Charlottenburg  , Sybelstraße 18-19, Arthur St..

nebst Töchterchen.

Beuthen  , D.-S., den 26. November 1928.

Beide Anzeigen find wörtlich der Anzeigenrubrik Familien nachrichten" der Boffischen Zeitung" vom 29. November 1928 ent nommen...

Millionenstrafen für Spritschieber.

Dies die gesellschaftliche Seite des Martha Barth- Prozesses. Und die rein menschliche? Bettelprinzeß" nannte die Bierzehn jährige der Stiefvater. Das war die zweite Dosis Gift; die erste hatte ihr die Tante eingegeben, als fie ihr das Geheimnis ihrer Abstammung offenbarte. Alles Weitere war nur die folge richtige Entwicklung ihrer Minderwertigkeitsgefühle durch die uneheliche Geburt und ihres Geltungstriebes Am 28. Juli 1928 wurde der Inhaber der im Jahre 1927 in zum Abel. Sie, Tochter eines Freiherrn von Preusch Arheiligen bei Darmstadt   gegründeten Firma Zimbo u. Co., Arheiligen   bei Darmstadt   gegründeten Firma Zimbo u. Co., Brandenstein- Näherin?! Rein! Sie gehört in fürstliche G. m. b. 5., der im Kreis Bilna geborene Raufmann Baul Häufer. So wurde sie deren Dienerin. In Wirklichkeit diente fie 3immer, unter dem Berdacht des Bergehens gegen das Brannt­bloß der figen Jbee ihrer adligen Hertunft. Sie lebte ihren wachen weinmonopolgefeh verhaftet. Der dem Reich hinterzogene Betrag Wunschtraum, so gut fie tonnte: teilte sie nicht den Tisch, so das wird auf 195 056 M. beziffert, mit 3immer jaßen gestern auf Bett ihrer Herrschaft, gebar ihr uneheliche Kinder war sie ja der Anklagebant der Brennermeister Ferdinand Lenz aus felbft ein solches spielte die Dame, machte auf den Namen der Kizingen in Unterfranken.   der Kaufmann Hermann Rothen äter ihrer Kinder Einkäufe, und erntete Gefängnisstrafe. Hattest ein aus Frankfurt   a. M. und der Brenner Samuel Bolotin

für sich gebraucht und sollte es zurückbekommen. Ich möchte aber Näheres nicht angeben, um sie nicht noch mehr zu beloften. Ich müßte jemand anderes sonst hineinziehen. Der würde das alles aber abstreiten und ich stände als Lügnerin da. Die Tote kann ja feine Strafe mehr treffen. Ich habe das Geld herausgegeben und bin dafür verantwortlich. Bors.: Es ist ein erheblicher Unter­schied, ob Sie das Geld selbst verbraucht haben, um ein gutes Leben zu führen, oder ob Sie es für andere verwendet haben. Angel.: Ich habe für Fräulein G. 10 200 m. herausgegeben und für mich nur 2300 m. verbraucht. Vors. Bei der ersten polizeilichen Ber­nehmung haben Sie angegeben, daß auf das Konto von Fräulein G. mur 500 m, fämen, daß Ihr Bruder, der bei der Polizei beschäftigt war und wegen Unregelmäßigfeiten entlassen worden ist, etma 2000 m. bekommen hätte, daß Sie den Rest für Reisen, Kleidung und Anschaffungen verbraucht haben. Als Sie dann in Freiheit waren, haben Sie alles als nicht wahr widerrufen. Sie hätten das alles so aus Angst gefagt und gar tein luguriöses Leben geführt. Ihr Bruber habe nur 700 m. bekommen. AngetL: Nach dem Tode von Fräulein G. erschien ein Herr Rauscher bei mir im Bureau und legte mir Schuldscheine von der Toten vor, über 2500 m. Er verlangte Bezahlung, fonft würde er die Unterschla gungen anzeigen. Ich habe das zuerst nicht gesagt, weil ich Fräu­lein G. nicht belasten wollte. Borf.: Sie hatten die G. doch schon längst belastet. Dieser Herr Rauscher ist nicht aufzufinden gewesen. Angeft. Ich will darüber nichts Weiteres sagen. Bors.: Sie haben doch selbst zugegeben, daß Sie Geschente gemacht haben, u. a. an einige Männer, mit denen Sie in Be ziehungen standen. Dann haben Sie body auch eine Möbel­einrichtung für 2000 m. getauft?

Zu der Hauptanklage der Brandstiftung, zu der auch noch eine Anflage wegen Sachbeschädigung durch 3erschneiden der Telephonleitungen hinzufommt, äußerte sich die Angeklagte, daß sie aus Angst, daß nach dem Tode des Fräulein G. der Fehl­betrag nicht gedeckt werden konnte, auf die Idee gekommen sei, die Belege zu verbrennen. Sie habe die Zettel zusammengehäuft und angezündet. Blöglich sei eine Flamme hochgeschlagen und sie habe den Kopf verloren. Wie sich dann alles mit dem fingierten Raub­überfall entwidelt habe, tönne sie jest gar nicht mehr sagen. Es murde dann in die Beweisaufnahme eingetreten und zunächst die Mutter der Angeflagten pernommen.

In Kirchhain.  

Der Landrat von Gilfa wurde feines Amtes enthoben, weil er militärische Uebungen bewaffneter Hakenkreuzler begünstigte.

EW:

Ber unter dem Schirm des Landrats sigt, und unter dem Schatten des Gewaltigen schießet,

Der spricht zu diesem Herrn: Meine Zuversicht beim nächsten Putsch bist Du, auf den ich hoffe!

( Frei nach dem 91. Pfalm.)

aus Mostau, in Darmstadt   wohnhaft. Die Verhandlung dauerte bis in die späten Abendstunden. Das Gericht erkannte gegen Zimmer auf 8 Monate Gefängnis abzüglich) 4 Monaten Untersuchungs­haft und eine Geldstrafe von 702 400 m., die im Unvermögensfalle mit 10 Monaten Gefängnis zu verbüßen ist. Gegen Lenz wurden 600 M. Geldstrafe ausgesprochen, evtl. 2 Monate Gefängnis und eine weitere Geldstrafe von 702 400 m., evil, 10 Monate Gefängnis. Rothenstein   und Bolotin wurden freigesprochen. Der Antrag des Berteidigers auf Aufhebung des Haftbefehls gegen Zimmer wurde abgelehnt. Ferner wurde auf die Einziehung des Wertes erkannt.

Leichenfund am Schiffahrifanal.

Mord oder Selbstmord?

En verdächtiger Leichenfund rief heute vormittag die Berliner  Mordtommiffion nach der Kieler Straße im Norden Berlins  .

Bassanten entdeckten an der Böschung des Spandauer  Schiffahrtsfanals dicht an der Sellerbrüde ten Körper eines Mannes Der Kopf war start mit Blut bejubel. Die Polizei und ein Arzt wurden benachrichtigt, die den Tod des Un­bekannten feststellten. Verschiedene Umstände geben zu dem Ber­dacht Anlaß, daß der Mann, der Chauffeurtleidung trug. einem Berbrechen zum Opfer gefallen sei. Die Morfommiffion murle darauf benachrichtigt, die unter Leitung des Kriminalfommillars Dr. Annuschat, alsbald am Fundort eintrof. Bie jetzt feitgeftelt wurde, hatte der Tote, der als ein 43jähriger Droschlenchauffeur Start Shinita aus der Elsasser Straße 71 ermittelt wurde, eine Karl Schußwunde im Kopf. Der Schußkanal verläuft von der Stirn schräg nach oben. Zuerst lag die Vermutung nahe, daß Sch. felbft Hand an sich gelegt hatte, doch wurde weder bei der Leiche noch in der näheren Umgebung eine Bajje gefunden. Men hin besh an, daß Schinfdyta erschossen worden ist.

Die Polizei ist zurzeit mit weiteren Feststellungen beschäftigt.

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