/ das Volk von Transvaal fokdttt die Errlchtunz einer wahren konstitutionellen Republik niit Freiheit und gerechter Ver- rretung, mit Gleichstellung der holländischen und englischen Sprache, unabhängigen Gerichten und Freihandel für afrikanische Produkte. Einflußreiche Einwohner bemühen sich die öffentliche Meinung zu beruhigen gegenüber Gerüchten über den Plan einer Erhebnng der Fremden im Transvaal . George Albu hielt eine Ansprache, in welcher er zugab, daß eine Reform der Regie- rung nöthig sei, jedoch die Anwendung von Gewalt bekämpfte; diese würde nur Blutvergießen und Plünderung des Eigenthums der Einheimischen und Fremden durch die verbrecherischen Klaffen Johannesburgs herbeiführen. Redner appellirte an den gesunden Sinn der Fremden, sie möchten die schrecklichen Folgen einer Revolution erwägen, bevor sie handelten. Die Rede wurde mit großem Beifall aufgenommen.— Ter Interessengegensatz, der sich im Transvaal heraus- gebildet hat, ist: die ältere bäuerliche Bevölkerung hol- ländischen Ursprungs(mit starker Beiinischung oberdeutschen und französischen Hugenotteu-Blutcs), die Buren, wie sie sich selber nennen, und die englischen Einwanderer, die nicht als eigentliche Ansiedler, sondern als Händler und neuerdings hatiptsächlich als(Soldsucher ins Land gekommen sind. Auf diese Leute suchte sich die englische Regierung vor zwölf Jalren bei ihrem verunglückten Annexionsvcrsuch zu stutzen. Die letzten Jahre haben die Zahl der englischen Einwanderer erheblich anschwellen lassen, und da die Engländer nicht sind wie die geduldigen Deutschen , denen durch biireaukratische Bevormundung das wahre nationale Selbstgefühl, das mit dem auch bei uns heimischen Chau- vinismus nicht verwechselt werden darf, völlig ausgetrieben ist, so beanspruchen sie die nationale Gleichberechtigung im Transvaal . Da die Engländer durch Einwanderung sich stetig vermehren, werden die Buren ihnen schwerlich lange Widerstand leisten können, und dann ist Transvaal that- sächlich, wenn auch nicht dem Namen nach, englische Kolonie.— Chronik der Majeftätsbeleidigungs- Prozesse. In Rudolstadt wurde an, 21. Dezember unter Ausschluß der Oeffentlichkeit von der Strafkammer der Redakteur des „Saalselder Volksblatt", Genosse Karl Wagemann, wegen Majestätsbeleidigung zu drei Mo naten Gefängniß verurtheilt. Der Maler Christian Lorenz aus Saarlonis warf an, Sedantag in angeheiterter Stimmung in der Wirth- schaft„Zum Schiff" in Mannheim die Büsten des Kaiserpaares, die der Tapetendrucker Kurz vor sich auf einen Wirthstisch gestellt hatte, mit einem Auswischlappen zur Erde, so daß sie in Trümmer gingen, wobei er bemerkte, ein richtiger Arbeiter kaufe nicht solche Büsten, sondern Büsten von Marx und Lassalle. Er that noch weitere Sleußcrungen, die sich nicht wiedergebe» lassen. Lorenz wurde von der S t r a f k a m m e r in Mannheim zu d rei Monaten Gefängniß verurtheilt. Ju der vom Staatsanwalt erhobenen Anklage gegen Pastor P f a n u k u ch e in Wunstorf ist vom Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle entschieden worden, die Klage sei abzuweisen, da in den Worten, die am 27. Januar 1391 in der Konfirmanden- stunde gefallen sein sollten, eine Majeftätsbeleidignng nicht geseheyroerden könnte.�— Deutsches Reich. — Die Entziehung des Wahlrechts wegen A r m e n» n t e r st ü tz u n g wird in Deutschland sehr ver- schiedentlich gehandhabt. Aus dem Bericht von Dr. Berthold über das Ergebmß einer Umfrage bei einer größeren Anzahl von Armenverwaltnngen geht hervor, daß in bezug auf das Reichs-Wahlrecht die Verschiedenheiten jedes sichtbare» inneren Grundes ermangeln. Beispielsweise begründet vorübergehende Unterstützung in Preußen den Verlust des Landtags- Wahlrechts, in Württemberg, Baden und Hessen nicht(oder nicht immer); dennoch ist für die R e i ch s mahlen vielfach gerade in Preußen eine mildere, in Süddeutschland eine strengere Auf- fassung maßgebend geworden. Die Wahlprüfungs-Kommission des Reichstages hat im Jahre 1874 sich dahin ausgesprochen, daß Lehrmittel-Freiheit nickt den Wahlausschluß begründet, ohne daß jedoch dieser Meinungs-Aeußerung autoritative Geltung beigelegt worden wäre. Frankfurt a. M. hat eine ortsftatularische Regelung versucht. Wie wir der„Sozialen Praxis" entnehme», hat nun der Landgerichtsrath Dr. Aschrotl dem„Deutschen Verein für Wohl- thätigkeit und Armenpflege" über diese Angelegenheit einen Bericht erstattet, in dem er zwar eine reichsgcsetzliche Beseitigung der bestehenden Willkür für nothwendig erklärt, aber nicht im selben auf den fast überladenen Pfeilertisch bekundete ihren guten Geschmack. „So," sagte sie,„ist das nicht nett? Ich setze mich nun zu Dir und nun erzähle," und schon hatte sie an Gcorginen's Seite Platz genommen. „Der König war also heute bei Brambach's?" „Bitte, bei Kommerzienrath Brambach," verbesserte Georgine. „Wie? Er ist— da bist ja auch Du--" „Frau Komnierzienräthin," sagte stolz Georgine.„Aber noch mehr." „Noch mehr?" „Ja, mein Mann hat einen Orden bekommen und noch mehr." „Noch mehr?" „Auch eine Subvention aus der Staatskasse für das Regierungsblatt bekommt mein Mann, Dir darf ich es vertrauen. Du sprichst nicht davon." O wir vom Hofe wissen Staatsgeheimnisse zu bewahren, sagte Blanka mit einem Seiteublick auf Clotilde. Clotilde hatte im Spiegel diesen Blick gesehen und wandte ihre Augen den Zlhnenbildern zu. Da fiel ihr der Auftrag der Mutter ein, und da sie merkte, daß sie den beiden Erzählerinnen eine unbequeme ZuHörerin war, drängte es sie, sich mit etwas zu beschäftigen. „O die wundervollen Bilder!" begann sie,„Tantchen, darf ich Sie bitten, mir das Album zu zeigen, das die Bildnisse Ihrer Ahnen enthält." „Sehr gern", sagte anfstcheud Blanka,„aber das eine möchte ich Dir sagen, daß ich mir den Namen„Tautchen" verbitte. Erstens bin ich nicht alt genug dazu, zweitens erwarte ich auch von Dir, daß Du mich meinem Range und Stande nach„gnädiges Fräulein" titulirst. Du bist zwar noch ein Kind, aber Du wirst immer größer und es wird Zeit, daß Du seinen Takt und guten Ton Dir aneignest." „Du mußt der Tochter des jüngsten Kommerzienrathes noch etwas Nachsicht schenken, daß sie in der Hosetiquelte zurück ist," sagte Georgine nicht ohne Schärfe. Blanka war indessen an die Seitcnwaud des Zimmers getreten. Was wollte sie dort? Mau sah nur die kahle Tapete an dieser Stelle.(Fortsetzung folgt.) Sinne einer Äbschassung b» bestehende« Beschränkung. Gr beschränkt sich darauf, gewiffe Arten von Unterstützung von der Wirkung des Wahlrechts- Verlustes auszunehmen und schlägt dem Verein folgende Resolution vor: Der Deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit erachtet den Erlaß eines Reichsgesetzes für erwünscht, welches die Bestimmungen im§ 3 Nr. 3 des Reichstags-Wahlgesetzes vom 3j. Mai 1363 wie folgt deklarirt: 1. Für den Verlust des Wahlrechts kommt nur diejenige Armenunterstützung in betrach», welche dem Unterstützten selbst oder einem alimentationsberechtigten Familicngliede desselben gewährt ist. 2. Die einem alimentationsberechtigten Familiengliede ge- währte Unterstützung wird jedoch dem Familienhaupte dann nicht angerechnet, a) wenn das Familienglied sich bereits in that- sächlich selbständiger Stellung außerhalb des Familienhaushalts befindet, b) wenn das Familienglied sich infolge von Krankheit oder Gebrechen in voraussichtlich dauernder Verpflegung in einer Anstalt befindet. 3. Für den Verlust des Wahlrechts kommen diejenigen Unterstützungen nicht in betracht, welche lediglich gewährt werde», a) zu Erziehungszwecken, b) in der Form freier ärzt- licher Behandlung, freier Verabreichung von Arzeneien und Heilmitteln. 4. Der Verlust des Wahlrechts tritt dann nicht ein. wenn die gewährte Unterstützung vor Auslegung der Wählerliste zurückgezahlt worden ist. Im übrigen sollen die bestehen bleibenden Härten dadurch gemildert werben, daß die Armenverwaltungen nach Möglichkeit aus Stiftungs- und privaten Mitteln Fonds bilden, um in ge- eigneten Fällen aus ihnen, statt aus öffentlichen Mitteln die Unterstützung zu gewähren. So weit Dr. Aschrott. Enthalten seine Vorschläge auch eine Milderung der bestehenden Härten, so genügen sie doch nicht. Nur die völlige Umwandlung der heutigen Armenunterstützung aus einer Gnade in ein Recht auf Unterhalt kann die bestehenden Mißstände beseitigen und gleichzeitig der Gefahr einer Wahl- beeinflnssnng der Armen durch die Uiiterfti'itzungsspender vor- beugen.— — UeberdieVorgänge innerhalb der konfer- vativen Partei, bei denen es sich um Herrn Stöcker handelt, berichtet die„Köln . Volkszcitung":„Die konservative Partei des Abgeordnetenhauses wird alsbald nach dem Zusammentritt des Landtages Stellung zu nehmen haben zu der Frage, ob der Abg. Stöcker noch länger Mitglied der konservativen Partei bleiben solle. In dem Elfer-Ausschuß hatte, wie man jetzt erst erfährt, Graf S ch l i e b e n(Sanditten) den Antrag gestellt, Stöcker solle freiwillig ausscheiden, um der konservativen Sache erhalten zu bleiben. Gras Mirbach als Vorsitzender wies den Antrag aber mit der Begründung zurück, daß der Ausschuß mit der Annahme desselben seine Zuständigkeit überschreiten würde; Stöcker sei von dem Parteirath der Berliner Konser- vativen in den Parteivorstand und von diesem in den Elfer- Ausschuß gewählt worden. Der Oberstkämmerer und Reichstags- Abgeordnete Prinz Hohenlohe(Oehringcn), welcher mir der Abfassung einer Denkschrift über den Fall Slöcker für den Kaiser beauftragt war, bestand nun darauf, die Frage wegen Aus- schließung Slöcker's aus der konservativen Partei vor die Reichs- tagsfraklion zu bringen, welche denn auch am 12. Dezember über die Angelegenheit verhandelte. Dabei wurde die Zeitung„Volk" arg mitgenommen und namentlich deren vielfach erwähnter abfälliger Nekrolog auf den Minister v. Köller scharf verurtheilt, die kurz zuvor erschienene Erklärung Stöcker's. daß ihm eine direkte Einwirkung auf„DaS Voll" nicht zustehe, als durchaus ungenügend be- zeichnet. Der„Fall" selbst wurde zur endgiltigen Entscheidung an die Landtags-Fraktion verwiesen, welcher Stöcker angehört, während er bekanntlich nicht Mitglied des Reichs- tages ist." Ans alledem geht hervor. daß höfisch-gouvernementale Ein- flüsse auf die Beseitigung des Herrn s-löcker hinarbeiten. Und der Mann paßt doch so trefflich in das höflsch-gouvernemeutale Jntriguenspiel hinein!— — Zur Handwerksgesetzgeb�tng wird der„Köln . Volkszeilung" geschrieben: „Im preußischen Handelsminifiernim wird eifrig an der Herstellung des Entwurfs, betreffend die Organisation des Hand- werks gearbeitet; täglich finden mehrstündige Konferenzen zwischen Beamten des Handelsministerinnis und des Reichsamts des Innern statt, n»d was darin nicht erledigt wird, fällt den einzelne» Referenten als Hausarbeit zu. Es versteht sich von selbst, daß der Entivurf auf einer Grundlage ausgearbeitet wird, von welcher man annimmt, daß sie der Mehrheit des Reichs- tages genehm ist. Die Frage ist, welches Schicksal der Entwurf im Bundesrath haben wird, selbst wenn die preußische Regierung, wie zu erwarten ist, für denselben eintritt. Bei der Berathnng der Handwerkskammer - Vorlage machte der Minister von Bölticher schon darauf auf- merksam, daß die Meinungen unter den verbündete» Regierungen über die Organisationsfrage voraussichtlich nicht von vornherein übereinstinime» werden, und er nahm daher für die Berathnng im Bundesrath cine Mindestdauer von vier Wochen in Anschlag. Einzelne größere Regierungen werden schon jetzt als Gegner einer Zwangsorganisation genannt; indeß müßte es doch merkwürdig zugehe», wenn die preußische Regierung nicht die Mehrheit im Buudesralh finde» sollte." Die„Norddeutscke Allgemeine Zeitung" scheint durch den Abdruck vorstehender Notiz ihre Richtigkeit bestätigen zu wolle».— — Bildung neuer Stadtkreise in Preußen. Die KreiLordnung giebt Städten mit mehr als 25 000 Ein- wohnern(nur i» der Rheinprovinz ist die Grenze 40 000, i» Westsale» 30 000 Einwohner) das Recht, eine» eigenen Stadt- kreis zu bilden. Die Ergebniffe der jüngste» Volkszählung be- rechtigen nun mehrere preußische Städte, aus dem Kreisveroaude auszulrete». Die Stadt Solingen hatte schon vor einigen Monaten Verhandlungen wegen ihres Austritles eingeleitet, und diese waren bereits, ehe die Vollszählung die Bestälignng der dazu erforderlichen Einwohnerzahl brachte, so weit ge- diehen, daß die Slusscheidung aus dem landrälh- lichen Kreise und die Bildung eines eigenen Stadtkreises zum 1. April k. I. beschlossen wurde. Wenn der Austritt erfolgt ist, wird der Regierungsbezirk Düsseldorf nicht weniger als 9 Stadtkreise neben 16 durck Landrälhe verwalteten Kreisen umfassen, nämlick Barmen, Ersfeld , Düsseldorf , Duisburg , Elber- feld, Essen, M.-Gladbach, Remscheid und Solingen . Die Stadt Gelse» kirchen in Westfalen hat die Zahl von 30 000 Ein- wohnern überschritten. Magistrat und Stadtverordnete haben so- fort beschloffen, den Antrag auf Aussckeiden aus dem Land- kreise und Bildung eines eigenen Stadtkreises zu stellen. Gelsenkirchen ist noch eine sehr junge Stadt; im Jahre 1852 zählte das Dorf G. nur 844 Einwohner, 1874 wies die kurz vorher zur Stadt erhobene Gemeinde 7576 Einwohner auf, und heute sind es deren 31 635. Im Stadtgebiete liegt die Zeche Hibernia, die in den 50er Jahren von den Engländern angelegt wurde; ihr ist die scknelle Entwicklung des Ortes hauptsächlich zu danken. Im Regierungsbezirk Arnsberg , zu dem Gelsen- kirchen gehört, giedt es zur Zeil drei Stadtkreise, Bochum . Dort- mund und Hagen . Inden Ostprovinzen hoben Forst, die be- kannte Industriestadt der Lausitz , jetzt zum Kreise Sora» gehörig, und Stargard in Pommern die Berechtigung zum Austritt aus den Landkreisen erlangt. — Prenzlau , 26. Dezember. Landgerichtsrath Alisch, Mitglied des Abgeordnetenhauses für den Wahlkreis Prenzlau - Augermllnde, ist gestern an Herzlähmung plötzlich gestorben.— — In Thüringen ist in einer ganzen Reihe von Städten in letzter Zeit die Steuer sür Wanderlager und Wanderauktionen wesentlich erhöht worden.— Ein Kauf« mann in K o b u r g hatte in Gera ein Geschäft eröffnet, aber schon nach wenigen Tagen erfolgte eine Ausverkaufs-An- kündigung wegen angeblicher Aufgabe des Geschäfts. Das Landrathsamt sah dieses unter solchen Umständen als Wander- lager an und zog es in'.enlsprechender Weise zur Besteuerung heran Der Bezirksausschuß schloß sich der Auffassung de? Laitdraths" amtes an und verwarf die Berufung des Kaufmanns.— — Vereine in Anhalt . Die„Deutsche Tageszeitung' beklagt sich darüber, daß wir die ungestört« Vereinsthätigkeit des„landivirthschaftlichen Zentralvereins für Anhalt" der Aktion gegen die sozialdemokratischen Vereine und Komitees in Berlin gegenübergestellt haben. Das Blatt sagt:„Der„Vorwärts" ver- schweigt hier, daß die Auflösung der sozialdemokratischen Vereine in Berlin auf grund des preußischen Vereinsrechtes erfolgt. Was soll also die Heranziehung eines a n h a l t i s ch e n Vereins?" Die Thatsache» um die es sich hier handelt, haben wir garnicht zu„verschweigen". Wir können bei unseren Lesern vor- aussetzen, sowohl daß sie wissen, daß Berlin nicht im Herzog- thum Anhalt liegt, wie daß das Herzogthum Anhalt nicht zu Preußen gehört. Die Mittheilung war unserem Anhalter Partei- organ entnommen, das gleichfalls mit der nämlichen selbstver- ständlichen Voraussetzung rechnen kann. Im ganzen Deutschen Reiche aber ist die Behandlung, die der Sozialdemokratie von dm Behörden zu theil wird, eine andere, als man sie den anderen Parteien angedeihen läßt. Deshalb lohnt es sich allerdings, auch auf die Uugestörtheit eines bürgerlichen Vereins in Anhalt hinzuweisen. Zum Verständniß der„Deutschen Tageszeitung" wollen wir unsere Mittheilnugen durch den Hinwels darauf ergänzen, daH das anhaltische Vereinsgesetz der Landespolizeibehörde das Recht giebt,„ans Gründen der öffentliche» Sicherheit und Ordnung jede Verbindung" von Vereinen„durch Komilee's, Ausschüsse, Zentralorgane oder ähnliche Einrichtungen zu verbieten". Ent- scheidend in dieser Sache ist nun, daß die anhalter Landes- Polizeibehörde es'ni cht für nöthig gefunden hat, der Organi» sation der Grundbesitz- Interessenten solche Hemmnisse in den Weg zu legen.— --Leipzig , 24. Dezember. Wie da?„Leipziger Tage« bla tt" meldet, wurde der Reichsanwalt Galli zum R e i ch s- G e r i ch t s r a t h und der Ober- Landcsgerichtsrath Heinemann, bisher Hilfsbeamter der Reichscunvaltschaft, zum Reichsanwalt ernannt.— Altenburg, 21. Dezember. Die meisten thüringischen Staaten haben mit dem Königreich Sachsen Verträge abgeschlossen, wonach sie die königl. Sächsische Landeslotterie in ihren Ländern zulaffen und dafür vom sächsischen Staat eine bci-rpf jährliche Abfindung bekommen, die recht gering ist. Altenburg erhält z. B. 8750 M. jährlich. Im Landtag kam dies zur Sprache, und es wurde nach der„Frankfurter Zeitung " beschlossen, 1. daß der neu abzuschließende Vertrag— der alte läuft am 1. No- vember 1397 ab— dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt werde; 2. die herzogl. Staatsregierung solle mit den anderen thüringische» Regierungen Verhandlungen behufs baldmöglichster Gründung einer eigenen Lotterie der thüringischen Staaten einleiten. Man sieht an Eifer für ven Spielteufel wollen es die Klein« staaten den Großstaaten gleich thun.— — Der hessische La irdtag tritt im Januar zu seiner letzten Session zusammen, nach deren Schluß das Mandat von 25 Abgeordnete», die gesetzlich ausscheidende Hälfte, erlischt. Die vorzunehmenden Neuwahlen finden im Herbst 1396 statt. Von den 25 ausscheidende» Abgeordneten entfallen 10 auf die Städte und 15 auf das Land. Die sozialdemokratische Partei ist dabei insoweit engagirt, als unter den ausscheidenden Ab« geordneten die beiden Vertreter für Mainz , die Ge- noffen Ulrich- Offen dach und I ö st- M a i; und der Vertreter von O f f e n b a ch-Land, Genosse Philipp M ü I l e r- A r h e i l g e n sich befinden. Weiter erlöschen die Mandate für die Städte Darmstadt , Worms , Gießen , Friedberg und A l s f el d. Vertreten ist unsere Partei im hessischen Landtag gegenwärtig durch vier Abgeordnete. Bei reger Agitation wird sie nicht nur ihre Sitze behaupten, sondern ihren Besitzstand erweitern können. Die Vorbedingungen dafür sind vorhanden.— Miinchen, 22. Dezember.(Eig. Bericht.) Am vergangenen Freitag hat sich der Landlag bis zum 3. Januar beurlaubt. Ueberblickl man die fast dreimonatliche Thätigkeit der Ab- geordnetenkammer, so erfährt man dabei wieder einmal, wie wenig berechtigt das jammervolle Geschrei der bürgerlichen Presse ist. die Sozialdemokraten hätten Heuer die Arbeit des hohen Hauses mit großen Reden und„überflüssigen Anträgen" un- nöthig verzögert. Die Geschäfte sind nämlich ungefähr gerade so weit erledigt, wie vor zwei Jahren. Berathcn wurden die Etats deS k. Hauses, der Grundgefälle. der Zinsen, der Finanzen der Militärverwaltung und der Eisenbahnen Hierzu kamen die Interpellationen betr. Fuchsmühl , die betr. Epidemien beim Militär, letztere von unsere» Genossen eingebracht, desgl. die betr. der Zuckersteucrgesetznovelle. ferner die Interpellation Schädler betr. Bauarbeiterschutz. Bon Initiativ« antrügen sind zu nennen: Antrag Grillenberger betr. Abänderung des Landtagswahlgesetzes, Antrag Grillenberger, Tadelsvotuin betreffend, Antrag Ehrhart auf Beseitigung der Frachtfreiheit des Hoses. An Gesetzentwürfen wurden vorberathen oder vor- beschieden das Viehversickerungsgesetz, Abänderung des Notariats« gesetzes, Gesetz über Neu- und Erweiterungsbauten bei den StaatSbabnen. Ferner wurden noch an von bürgerlicher Seite eingebrachten Anträgen berathen, die betr. Ab- änderung des Forstgesetzes, Antrag Ratzing« aus Abänderung des Wuchergesetzes und der Maß- und Gewichtsordnung, Antrag Picllcr zur Mobiliarbrand-Versicherungsanstalt mit deni Zusatzantrag des Gen. Ehrhart, Antrag Geiger-Lerno zum Gesetz über Heimath und Verehelickung mit Zusatz- resp. Abänderungs- anträgen Dr. Ratzingers und des Genossen Löwenstein. Schließ- lich noch der famose Antrag Lutz, betr.„unverschämte Besteue- rung" der Großuuternehmungen in Handel und Gewerbe. Bon bcraihenen Petitionen erregten allgemeineres Interesse die zum Forslgcsetz(Rulpoldinger Petition), zur Kiefernspannerkalamität und die wegen des„unsittlichen" Flaschenbierhandels. So viel sich zur Zeil beMtheilen läßt, wird der Landtag in den ersten Tagen des Juni seine Geschäfte erledigt haben können.— ' Freiherr v. Z o l l e r, der Leheusinhaber von Fuchs- m ü h l ist, wie die„Augsb. Post< Zeitung" bestimmt wissen ivill, unter Beförderung zum Laudgerichts-Direktor nach Regensburg versetzt. Das ultramontane Blatt bemerkt dazu: „selbstverständlich kann Zoller als gut qualifizirter Richter(!) nicht zurückgesetzt werden. Allein es hätte sein Avancement in der O b e r p f a l z ausgeschlossen sein müssen. Freilich ist Herr von Zoller in der Oberpfalz (Fuchsmühl ) begütert, indeß kann er unmöglich nach den peinlichen Fuchsmiihler Vorgängen verlangen. daß sein Avancement ihn nach der Kreis-Haupt- stadl der Oberpfalz führe. Daß es dennoch geschieht, zeigt eine unglaubliche Verkennung der Verhältnisse im Lande. Für diesen Vorgang ist der I u st i z m i n i st e r verantwortlich; er halte in der Fuchsmiihler Debatte ziemlich gut abgeschnitten (Na, na!), jetzt hat er offenbar den Drang gefühlt, sich der Fuchsmühl « Solidarität mit dem Ministerpräsidenten und Minister des Innern zu versichern. Ist denn diesesRe- gime von allen guten Geistern verlassen"? Dies „von allen guten Geistern verlassene Regime" ist übrigens dasselbe, demgegenüber anläßlich des Grillenbcrger'schen Miß- trauensvotums die politischen Freunde des verwunderten ullramon tauen Blattes in tiesst« Devotion jämmerlichst«starten. Wer Scrvilismus sät, wird eben Fußtritte ernten.— — Für die Findigkeit der P oft. welche servile Reporter in und außerhalb des Stephau'schen MachibcreichS
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