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Abschied von Joseph Geit.

Dic Trauerfeier im Krematorium.

Trüber Spätherbst lag über der Stadt, als sich gestern nach­mittag im Krematorium Gerichtstraße die große Trauer­gemeinde versammelte, umt dem plötzlich verstorbenen Vorsitzenden des Verbandes der Deutschen Buchdrucker, Joseph Seitz, das letzte Geleit zu geben.

Buchdrucker nicht nur aus allen Teilen Deutschlands  , sondern auch aus dem Auslande, standen erschüttert am Sarge des bewährten Führers. Unter den Tellnehmern sah man die alten Genossen und Stollegen Paul Löbe   und Beter Graßmann. Schwarzumflort mahnten das Banner Gutenbergs und die rote Fahne der Sozialdemokratischen Partei. Den prächtigen Kranz der Buchdrucker schmückte eine Schleife in den Buchdruderfarben. Kränze mit roten Schleifen und ehrender Widmung hatten der ADGB  . und Die Konzentrationsgesellschaft der sozialdemokratischen Buchdruckereien niederlegen lassen. Der Buchdruckergesangverein Typographia" leitete die Feier mit dem stimmungsvollen Vortrag des Liedes, Seigetreu" ein. Dann trat der zweite Borsitzende des Buchdruckerverbandes, Kraut, an den Sarg, um dem foten Freund und Mitkämpfer Worte der Berehrung und des Dankes nachzurufen. Eine große, nur schwer zu schließende Lücke sei durch den Tod von Joseph Seiß   in die Ge= werfiaftsbewegung geriffen worden. Das Bertrauen der Buchdrucker berief Seitz schon in jungen Jahren auf verantwortungs­volle Poften. Seit 1904 war er Gauvorsteher in Bayern  , bis er 1918 nach dem Tode Döblins zum ersten Vorsitzenden des Gesamtverbandes gewählt wurde. Der Wiederaufbau des Buchdruckerverbandes nach der Inflationszeit ist in erster Linie das Berdienst der umfichtigen und geschichten Führung von Joseph Seiz. Die deutschen   Buchbrucker gedenken in Liebe ihres mitten aus dem Schaffen geriffenen Führers. Sie werden sein Wert fortsetzen. Für die Redaktion des Korrespondent" sprach Krahl Abschiedsmorte. Der erste Borsigende des ADGB., Genosse Leipart  , hob hervor, daß die deutschen Gewerkschaften dem erfolgreichen Birken des Ver­storbenen immerdar eine dankbare Erinnerung bewahren werden. Worte des Gedenkens widmeten ferner Haß für die Arbeiterschaft des graphischen Gewerbes, Ne meczet Brag für die Buchdrucker­internationale und Braun für sämtliche Gaue des Verbandes der Deutschen   Buchdrucker. Genosse Barth dankte im Auftrage der SPD.  , welcher Seit 35 Jahre treu gedient hat. Der Gesang von Uthmanns Du fernes Land" schloß die erhebende Feier.

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Dann wurde der Sarg hinausgetragen, um nach München  übergeführt zu werden, wo Joseph Seig in heimatlicher Erde bei­gefeht wird.

Deutsche   Gefängnisse und Zuchthäuser.

Ein Vortragsabend ehemaliger Strafgefangener.

Die Deutsche Liga für Menschenrechte veranstaltete am Dienstag im Langenbeck- Birchow- Haus eine Kundgebung mit dem Thema Deutsche Gefängnisse und Zuchthäuser", die außerordentlich gut besucht war. Frühere Strafgefangene ¡ prachen.

Ernst Toller  , der Leiter der Kundgebung, wies darauf hin, wie das Interesse für die Fragen des Strafvollzugs zwar iminer mächtiger, wie die Einsicht immer allgemeiner würde, daß feine Individualschuld, sondern nur eine Kollektivschuld bestände. Auf der anderen Seite aber erstarkt die Reaktion auf dem Gebiete des Strafrechts. Gegen die Brutalität des heutigen Strafvollzuges zu fämpfen, ist Aufgabe aller menschlich Empfindenden. Felir Fechenbach schilderte in einer dramatisch aufgebauten Rede unter genauer Anführung einzelner befonders furchtbarer Fälle die Leiden des Zuchthäuslers. Er sprach von den Raubtierfäfigen, in die Ge­fangene gesperrt werden, denen die Nerven für Augenblicke durch gegangen sind. Er sprach von der Qual des Sprechverbots, er be­richtete davon, daß die Aufseher ja alle nur fleine, schlecht bezahlte Sicherheitsbeamte, aber feine psychologisch vorgebildete Pädagogen feien, wie es nötig wäre. Eelbstverständliche Dinge find verboten, der Mensch wird seiner Menschenwürde beraubt. Karl Blättner referierte über die Serualnot der Gefangenen, ein Thema, das wir schon ausführlich behandelt haben.

Der frühere fächsische Ministerpräsident 3eigner, der feiner­zeit megen einer Lappalie bestraft wurde, erörterte vom Standpunkt des Sachkenners aus die Frage der Strafvollzugsreform. Die Unfähigkeit der Bureartratie hat hier immer hindernd gewirkt. Theoretisch ist zwar das Sühneprinzip durch das Befferungsprinzip erfekt worden. Praktisch aber liegen die Dinge im argen. In der Haft ist der Bestrafte jeder Selbstbestimmung, jedes freien Willens beraubt. Dann aber verlangt man von ihm, daß er gebessert" Das ist offensichtlicher Wahnsinn. wieder heraustritt ins Leben. Bollkommen unvorbereitete Beamte, zu denen jedes Vertrauen fehlt, frühere Feldwebel, sollen den Bestraften ,, erziehen". Ueberall waltet heute starte öffentliche Kontrolle, nur bei den Gefängnissen, Zucht­häusern und Irrenanstalten   nicht.( 3uruf und bei den Für= forgeerziehungsanstalten!) Die Losung sei nicht: rächen und vergelten, sondern heilen und helfen. In seinem Schluß­wort gab Ioller noch einmal ergreifende Einzelheiten aus der Festungszeit der bayerischen politischen Gefangenen.

Leider blieb eine der wichtigsten Frogen des Strafvollzugs unerörtert: Was macht der wegen eines friminellen Deliftes Bestrafte nach der Strafverbüßung? Ihn nicht auf die Straße zu fehen und so zu neuen antifozialen Handlungen zu verleiten, sondern schon während der Zeit der Strafverbüßung für seine unauffällige Eingliederung in die Gesellschaft durch Eicherung von Arbeits­möglichkeit zu sorgen, fcheint uns mit die bedeutsamste Aufgabe bei einem verständigen Strafvollzug zu sein.

SCHIEL

Deiker

Ein neuer Gotteslästerungsprozeß

Das Wunder von Konnersreuth.  - Ein Redakteur verurteilt.

Das Wunder von Konnersreuth  " spuft schon seit langem nicht mehr in den Köpfen der Gläubigen, dafür aber noch immer in den Gerichtsfälen. Um seinetwillen mußte soeben ein Redakteur ein Urteil wegen Gotteslästerung über sich ergehen lassen. Statt der an sich verwirkten Gefängnisstrafe von einem Monat erhält er eine Geldstrafe in Höhe von 300 m.

rung?

Der Redakteur des Paffenspiegels" Julius Gottlieb

| ,, Bunder von Konnersreuth" geglaubt haben und der örtliche Pfarrer, der auf Dummenfang ausgegangen war, sollten hier verspottet werden. Eine Beschimpfung des Priestertums als solchem habe ihm ferngelegen. Auch den fatholischen Wunderglauben habe er nicht treffen wollen. Das Gericht erster Instanz sprach den An­getlagten frei; es war der Ansicht, daß der Wunderglaube Das Wunder von Konnersreuth   und Gotteslästerung? Ist zwar zu den Wesensmerkmalen der römisch- katholischen Religion ge höre, jedoch eine Einrichtung der römit totho Therese Neumann   von der katholischen Kirche nicht endgültig ab­geschüttelt worden? Selbstverständlich! Und trotzdem Gottesläfte- hen Rirche sei; menn vielleicht auch der Priesterſtand als folcher getroffen werden sollte, so nicht das Priestertum. Der Treuber hatte nämlich in seinem Blatt das Titelbild einer in Staatsanwalt beruhigte sich nicht bei dem freisprecher: Urteil. In der Berufungsverhandlung zitierte er alte Reichs­Wien erschienenen Broschüre Das Wunder von Konnersreuth  " übernommen. Man sah da im Vordergrunde gerichtsentscheidungen. R.-. Genoffe Dr. Kurt Rosen­eine weibliche Person, die Wangen und beide Hände mit Bund- feld nannte sie veraltet. Vor der Revolution entstanden, ent­malen bedeckt, im Bett liegen. Im Hintergrunde rechts drängen sich sprächen sie nicht mehr dem Geist der neuen Zeit. Sollte das Gericht Menschen an der Tür zu ihrem Zimmer, begierig, bie wundertätige trotzdem zur Verurteilung tommen, so würde seine Entscheidung dem Therese zu schauen. Links steht schmunzelnd ein Mann, befleidet mit Rechtsausschuß des Reichstages als Material für die Un haltbarkeit des Gotteslästerungsparagraphen dienen. Die Berspottung der Therese Neumann  , des Wunders von Konnersreuth  " bedeutete für die Richter jedoch die Verhöhnung des fatholischen Wunderglaubens überhaupt; die Berhöhming bes Pfarrers von Konnersreuth   ein Verhöhnung des Priestertums im allgemeinen. So famen die Herren Richter zu der eingangs mit geteilten Berurteilung. Der Gotteslästerungsparagraph hatte best Sieg davongetragen.

dem Rock des fatholischen Geistlichen. In der rechten Hand hält er ein Nachtgeschirr, aus dem ein Blatt Papier   herausragt; in der linten eine Sammelbüchse. Unter dem Bilde steht: Ein Bunder, das wieder gefüllte Töpfchen!" Vielleicht nicht besonders geschmad. voll und nicht viel schlimmer als tausend ähnliche Karikaturen. Nach der Staatsanwaltschaft war es aber Gotteslästerung Beleidi gung einer Einrichtung der fatholischen Kirche". Der Redakteur sagte: Keine Idee!", bloß die Dummen, die an das

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Die Fahrt in der Einheitsdroschte.

Was fostet sie nach dem neuen Zarif?

Die Einheitsdroschke, die jetzt für Berlin   fommt, wird der Jagd nach dem Einstreifer ein Ende machen. Alle Droschten sind fünftig Einstreifer und alle haben einen und denselben neuen Tarif. Zwischen Tagfahrten und Nachtfahrten wird nicht unter­fchieden, wohl aber zwischen Fahrten für eine Person, für zwei Personen, für drei oder vier Personen. Künftig fosten: für eine Person..... die ersten 700 Meter 25 Pfg. dann je 140 für zwei Per onen

für drei oder vier Personen

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die ersten 525

5 25

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dann je 105

5

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die ersten 350 dann je 70

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25 5

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Eine Berechnung für die ersten 10 Kilometer ergibt, daß die Kosten( in Pfennig) für eine Person, für zwei Personen, für drei oder vier Personen betragen: eine Person 2 pers. 3 od. 4 Pers. 75 145

2

1 Kilometer

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34567810

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40

O

75

100

110

145

215

145

195

290

180

240

360

215

290

430

250

335

500

290

385

575

325

430

645

560

480

715

Der neue Tarif foll in den nächsten Tagen amtlich veröffentlicht werden und wird dann sofort in Kraft treten. Die bis dahin noch nicht mit Tarameteruhren nach dem neuen Tarif ausgerüsteten Kraftdroschten müssen einstweilen noch nach dem alten Tarif fahren. Die Aenderung der Tarameteruhren hat begonnen und wird in nicht ferner Zeit überall durchgeführt sein. Danach wird der alte Tarif endgültig außer Kraft gesetzt werden.

Die erste Verfehlung. Selbstmord eines jungen Defraudanten.

Jugendlicher Leichtsinn und eine geradezu strafbare mangelhafte Kontrolle verleiteten den 23jährigen Buchhalter und Kontoristen Bruno T. aus der Hobrechtstraße in Lichterfelde   zu fortgesetzten größeren Unterschlagungen, die in fnapp einem Jahr die stattliche Höhe von 40 000 m. er­reichten. Als gestern bei einer plöhlichen Revision die Ver­unfreuungen ans Tageslicht famen, griff T. zum Revol­ver und jagte fich im Tiergarten eine Rugel in den Kopf. Der junge Mann war in einer Fabrit als Lohnbuch halter angestellt. Er lebte weit über feine Verhältnisse, fleidete sich sehr elegant und neigte zu to stspieligen Vergnügungen. Einer gleichaltrigen Freundin machte er in der letzten Zeit teure Geschenke. Da die Ausgaben mit dem Gehalt in feinem Einklang standen, vergriff sich T. an Geschäftsgeldern. In den Lohn­büchern setzte er höhere Beträge ein, als er tatsächlich auszahlte, und steckte die Differenz in seine Tasche. Bei der Revision stellten fidh   Unstimmigkeiten heraus, und als man dem jungen Menschen die Betrügereien auf den Kopf zusagte, gab er seine Ber fehlungen sofort zu. Er entfernte sich von seiner Arbeitsstelle und tötete fich auf dem Floraplaz durch einen Schuß in die Schläfe.

Ein Teil des Geldes, das T. auf sein Konto bei einer Banf eingezahlt hatte, tonnte sichergestellt werden. Die Unter­schlagungen follen nach den bisherigen Feststellungen bis in das.

Jahr 1927 zurüddatieren. Man fragt sich, wie es möglich war, daß in einem geregelten faufmännischen Betrieb fortgejegie Unterschlagungen bis zu 40 000 M. überhaupt möglich waren.

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Das Urteil im Werkspionageprozeß. Ein Jahr Gefängnis für Hellinann.

Ludwigshafen  , 5. Dezember.

Nach etwa einstündiger Beratung verkündete das Gericht am Mittmochabend folgendes Urteil: Der Angeflagte Hellmann wird des Vergehens gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbes in Tateinheit mit einem Vergehen der Anstiftung für schuldig erffait und zu einer Gefängnisstrafe von ein Jahr verurteilt. Im übrigen wird der Angeklagte freigesprochen. Der Angeflagte Schwarzwälder wird gleichfalls wegen Bergehens gegen den unlauteren Wettbewerb für schuldig erklärt und zu einer Ge fängnisstrafe von neun Monaten verurteilt. Im übrigen erfolgt Freisprechung. Der Angeklagte Müller wird wegen eines Bergehens des unfauteren Wettbewerbs und Beihilfe zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, im übrigen freigesprodell. Soweit Berurteilungen erfolgen, werden die Angeklagten die Kosten tragen. Der Haftbefehl gegen Müller wird aufgehoben, gegen die Angeklagten Hellmann und Schwarzwälder jedoch aufrecht erhalten.

Parteijubilare in Charlottenburg  .

Am Sonntag, dem 2. Dezember, veranstaltete die 57. Abtei fung eine stimmungsvolle Feier zur Ehrung der Alten, die 25 und mehr Jahre der Partei angehören. Der große Vortragsiaal des Cecilienhaufes war geschmackvoll deforiert und mit den Büsten von Marr und Bebel geschmückt. Nach Begrüßungsworten des Ge noffen Marcus begann die Feier mit dem Streichquartett Coll op. 18 von Beethoven   unter Führung von Anita Marcus. Genoffe Woywod fand warme Worte zur Ehrung der Jubilare, worauf Genosse Simon agenstein, selbst einer der Jubilare, mit jugendlicher Begeisterung dantte. Darauf folgten einige Rezita tionen. Abgeschlossen wurde die schöne Feier mit dem Lied: Die Wolgafchiffer" und der Vorführung der beide Filme: Der 21. Oftober in Berlin  " und Der schwarze Sonntag in Mosfou". Der Bezirksausfchuß für sozialistische Bildungsarbeit und die Lei tung der 57. Abteilung haben sich durch die Veranstaltung dieser gut gelungenen Feier ein großes Verdienst um die Arbeiterbewe gung erworben.

Bom elektrischen Schlag getroffen. Auf dem Grundstüd der Pumpftation am Krankenhaus Luckenwalde   werden Kanalisationsarbeiten ausgeführt, die durch die Grundwasserverhältniffe besonders schwierig find. Bei dieser Arbeit geriet einer der Filter mit der Lichtleitung in Verbindung. Sofort wurden fämtliche Arbeiter vo 3wei Arbeiter elektrischen Schlag getroffen. wurden sofort getötet, mährend vier andere zum Teil schmer verletzt wurden.

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