1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 303.
Sonntag, den 29. Dezember 1895.
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12. Jahr.
Der Vorsitzende habe gebeten, die Politik aus dem Spiele gebe; seiner Ansicht nach liege hier nun einmal eine MajestätsMajestätsbeleidigungs- Prozek zu lassen; er willfahre gerne dieser Bitte, weil er die Hoff beleidigung vor. nung habe, daß auch der Gerichtshof sich von der Nach langer Berathung verkündete der Gerichtshof das gegen Kunert. tendenziösen Betrachtung des Falles fernhalten Urtheil, das auf 3 Monate Gefängniß lautet, und Vor der vierten Strafkammer des Landgerichts Berlins I und sich lediglich an den allein maßgebenden Wortlaut der begründet es etwa folgendermaßen: Es sei nicht zweifelwurde heute in öffentlicher Sigung gegen den verantwortlichen Notiz balten werde. Dann könne aber das Urtheil nicht zweifel- haft, daß die Spitmarke der Notiz ironisch aufzufassen Redakteur des Vorwärts", Genossen Friß Kunert, wegen haft sein. sei und damit ausgedrückt werden solle, den Beamten Majestätsbeleidigung verhandelt, die begangen sein Der Staatsanwalt Oppermann begann sein Plaidoyer habe keine Gnade gebührt, dennoch sei sie ihnen gewährt worden. foll durch eine Notiz in Nr. 260 unseres Blattes von diesem ganz entgegen der Mahnung des Prä Hierin licge aber eine Majestätsbeleidigung. Dazu brauche Jahre. Es war dort den Lefern in sechs Zeilen mitgetheilt, daß fidenten gleich mit der Bemerkung, man müsse davon man gar keine Politik. Wenn der Angeklagte hätte kritisiren zwei Polizeibeamte in Barmen wegen Körperverletzung im Amte ausgehen, daß die Notiz im Vorwärts" gestanden wollen, so hätte er ganz einfach sagen müssen:" Diesen Leuten zu je 3 Monaten Gefängniß verurtheilt, dann aber nach ein- habe. Dieses Blatt dente bekanntlich" von vornherein gebührt eigentlich keine Begnadigung, denn u. s. w." Das hat gereichtem Begnadigungsgesuche zu je 50 Mark Geldstrafe be- nicht daran, Regierungsaften und namentlich Handlungen des der Angeklagte aber gar nicht gewollt; er sei darauf gar nicht gnadigt feien. In dieser Notiz und ihrer Ueberschrift fand die Ber- Kaisers Anerkennung zu zollen, sondern sei immer bestrebt, die eingegangen und habe gerade dadurch seine Absicht liner Staatsanwaltschaft den Thatbestand der Majestätsbeleidigung, felben zu verhöhnen und herabzuwürdigen. zu erkennen gegeben, die Majestät zu ver eine Ansicht, der die 3. Kammer des Landgerichts nicht beitrat, Beweis: die vielen Prozesse. Aus diesem Gesichtspunkte legen. Damit feien aber alle Requisiten der Majestätsdie die Eröffnung eines Verfahrens vielmehr ablehnte. Erst das heraus sei es unzweifelhaft, daß hier nicht die Thatsache einer beleidigung gegeben. Wenn man noch die Politit in Kammergericht verfügte endgiltig die Eröffnung eines Ver- Begnadigung einfach mitgetheilt werden sollte, sondern daß Betracht ziehe, so sei es für jeden Leser des fahrens aus§ 95 R.-St.-G.-B. gegen Kunert. ein besonderer 3wed verfolgt wäre. Dieser Zweck Vorwärts" offenbar, daß der Inhalt der Notiz werde in der Ueberschrift der Notiz auf das prägnanteste aus- bezwecke, die Person des Kaisers lächerlich und gedrückt: es habe sich darum gehandelt, den Gnadenatt als be- verächtlich zu machen. wußt ungerecht und parteiisch hinzustellen und die Person In Rücksicht auf die Vorstrafen des Angeklagten sei auf des Kaisers dadurch verächtlich zu machen und 3 Monate Gefängniß erkannt worden, obwohl die Beleidigung zu verhöhnen. Auch die Form sei beleidigend: denn aus keine sehr schwere gewesen sei. der Einkleidung der Notiz in ein ironisches, höhnisches Gewand gehe die Absicht hervor, nicht fachlich zu kritisiren, sondern persönlich zu verlegen. Demi Angeklagten, der mit der Tendenz des Vorwärts" vertraut sei, hätte diese Absicht nicht entgehen können, ebensowenig die Thatsache, daß auch im Lesertreise die Notiz im verächtlich machenden Sinne aufgefaßt werden würde.
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Lokales.
In Grünau sind folgende Lokale für die Arbeiter zu haben: R. Liedtke, Friedrichstr. 1; Duchaufour, Röpniderstr. 78; Lindenhayn, Friedrichstr. 2; Niggemann, Röpnickerstr. 108; Jahnke, Friedrichstr. 3 a und Schuchholz, Friedrich- und Köpnicker ftraßen- Ecfe.
Der grobe Unfugs- Paragraph geht rüstig weiter um. In Nr. 257 des Vorwärts" hatte der Vorsitzende der aufgelösten Lokalkommission, Genosse Schola bekannt gegeben, daß der erein der Bierfahrer und Berufsgenossen ant 27. November in den Konkordia- Sälen, Andreasstraße 64, Inhaber Säger), welches Lokal für Arbeiterversammlungen bekanntlich gesperrt ist, sein Stiftungsfest abhalte. bekanntlich gesperrt ist, fein Stiftungsfest abhalte. Wegen dieser Veröffentlichung sollen Scholz und unser Nedakteur Runert jeder 50 Mart Strafe sowie 4 M. 20 Bfg. Rosten an die Gerichtskasse blechen, denn, so heißt es im grausamsten Deutsch:
Der Vorsitzende, Landgerichtsrath Braun, verlas zu Beginn der Sitzung den ablehnenden Bescheid der dritten Straf fammer, in dem es heißt, eine Majestätsbeleidigung sei in der betreffenden Notiz nicht enthalten, sondern nur eine Ehrfurcht verlegung, die aber gesetzlich straffrei bleiben müsse; sodann bat er darum, in der ganzen Verhandlung möglichst die Politik aus dem Spiele zu lassen, vielmehr wenn es irgend angängig sei, die politische Seite der Frage gar nicht zu berühren. Genosse Kunert beftritt in seinen Ausführungen zunächst, daß er Bewußtsein und Vorsatz der Rechtswidrigkeit seiner Handlung gehabt habe, als er die Notiz in den Vorwärts" auf nahm. Er wies auf die ungemein schwere Arbeit eines verant wortlichen Redakteurs hin, der in ganz kurzer Zeit den ungeheuer Mit Rücksicht auf die Schwere der Beleidigung beantrage er reichhaltigen Stoff einer modernen Tageszeitung durchsehen und 6 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Herz auf seine strafrechtliche Folgen hin prüfen müsse. Der Staatsanwalt habe wohl eben so viel Tage und Stunden zur Nachfeld erinnerte im Eingang seiner wirkungsvollen Rede an die prüfung der Notiz und zur Formulirung der Anklage gebraucht, neuliche Debatte im Reichstag, wo darauf hingewiesen sei, daß als ihm( Kunert) im hastigen Betriebe der täglichen Arbeit Minuten allmälig jeder Prozeß gegen einen Sozialdemokraten auf einen und Sefunden zur Kontrolle geblieben seien. Nichtsdestoweniger reinen Tendenzprozeß hinauslaufe: Der Sozialdemokrat würde glaube er zuverlässig gearbeitet zu haben und habe auch zur Auf- verurtheilt, eben weil er ein Sozialdemokrat sei. So habe der nahme der fraglichen Zeilen seine Einwilligung gegeben, da von Staatsanwalt wieder erklärt, der Angeklagte hätte den ironischen einer Majestätsbeleidigungsabficht auch nicht im mindeſten hätte Charakter der Notiz erkennen müssen. Es sei aber doch keine die Rede sein können. Die Anklageschrift rede von einem Kontrast, Spur von Fronie darin enthalten; auch ein Vorwärts: den man hätte ausmalen wollen, aber zur Erzielung eines solchen Redakteur müsse sich in seinen Urtheilen an Effektes hätte der Vorwärts" viel besser den Bericht irgend einer die Regeln der deutschen Sprache halten. Da der gedachte Aufruf geeignet erscheint, nicht allein dem Elberfelder Zeitung abdrucken können. Ganz im Gegentheil ver- Die ganze Anklage sei nichts weiter als ein Phantasiemeide der Vorwärts" prinzipiell die Majestätsbeleidigungen, flückchen der Staatsanwaltschaft, denn wenn man sage, jemandem eft zu besuchen beabsichtigten zu beunruhigen, sondern auch Juhaber Säger und diejenigen, welche das erwähnte Stiftungser brächte noch lange nicht alles, was von anderen gebühre eine Begnadigung nicht, so liege darin noch lange keine fest zu besuchen beabsichtigten zu beunruhigen, sondern auch andere Gewerbetreibende zu belästigen und in Unruhe zit deutschen, geschweige denn von den ausländischen Zeitungen Beleidigung des Begnadigenden, auch keine Ehrfurchtverletzung, versetzen, indem er in ihnen den Glauben hervorruft, daß auch über den deutschen Kaiser geschrieben würde. Zum Beweise wie die dritte Kammer gemeint habe, sondern höchstens eine ihnen eine gleiche Beeinträchtigung ihres Gewerbes in Aussicht steht, dafür legte Kunert einige Fahnen" und Zeitungsblätter vor. völlig berechtigte Kritik. Zu einer Beleidigung gehöre außerdem sobald sie den Wünschen und dem Willen der Partei, von deren AnIn dieser Zeit der Majestätsbeleidigungen hätten die Redakteure das Bewußtsein derselben. Das habe aber der Angeklagte gehörigen die Aufforderung ausgeht, entgegenhandeln, so haben des„ Vorwärts" alles nur irgend Denkbare gethan, um ihren zweifellos nicht gehabt; im Gegentheil würde er unbedingt Sie sich durch die Veröffentlichung des Aufrufs der Verübung Lesern die nothwendigen Nachrichten in einer strafrechtlich un- und kraft seines Amtes die Notiz verändert haben, wenn er in anfechtbaren Form zu übermitteln. Und so handele es sich auch ihr auch nur eine Spur von Majestätsbeleidigung entdeckt hätte. groben Unfugs schuldig gemacht. hier um eine einfache, konstatirende Mittheilung an die Lefer. Aber nicht nur der Angeklagte habe die Notiz Die Anklageschrift interpretire freilich in die Worte hinein,„ daß für unverfänglich gehalten, sondern auch die drei hier unzweideutig zum Ausdruck gebracht sei, daß das Be- gelehrten Richter des Landgerichts. gnadigungsrecht zu Ungebühr und parteiisch ausgeübt sei", Das Begnadigungsrecht sei ein Hoheitsrecht des Staates und aber das werde eben von der Staatsanwaltschaft in die nicht mit der Person des Monarchen per se verbunden. Seine Worte hineingelegt, wie denn das Kammergericht sogar fage, in der Notiz sei der Kaiser einer ungebührlichen Handlung geziehen. Wenn man die Kunst der Aus legung aber foweit treibe, dann gäbe es schließlich für diese Art für diese Art von Phantasie. fpielen gar teine Grenzen mehr.
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Und darum 50 M. Geldstrafe.
Scholz und Kunert werden vorläufig wohl nicht blechen und die sozialdemokratische Arbeiterschaft wird für ihre Feste nach wie vor diejenigen Säle benügen, welche ihnen auch zu ihren Bersammlungen zur Verfügung stehen.
Ausübung sei ein Regierungsakt und an die Gegenzeichnung Bei den Omnibus: und Pferdebahn- Gesellschaften hat eines Minifters gebunden. Sie unterliege selbstverständlich der das Personal mit die längste Arbeitszeit. Das Berliner öffentlichen Kritif, wie jede andere Regierungsbandlung, etwa Statist. Jahrbuch" bringt in seinem neuesten Bande zum ersten Minister- Ernennungen, Thronreden u. a. Zum Beweise sitirte Male einige Mittheilungen darüber. Die Allgemeine Omnibus. Dr. Herzfeld die Ausführungen von Laband, und von Bruder, eines Gesellschaft hat die Arbeitszeit für die im Außendienst angestellten anderen Staatsrechtslehrers, über das Begnadigungsrecht. Wahr- Kutscher und Schaffner mit 161/4 Stunden im Sommer und Nun behaupte die Staatsanwaltschaft, es läge Ironie vor. scheinlich handele es sich hier außerdem noch um eine selbst. 153/4 Stunden im Winter angegeben Die dazwischen Angenommen einmal, das sei der Fall: was sei dann der Sinn ständige Ausübung des Begnadigungsrechtes durch den Justiz liegenden Pausen sollen durchschnittlich 3 Stunden betragen. des Gesagten? Doch nichts anderes als eine sehr ab- minister, dessen Vernehmung über diesen Punkt er beantrage. Die Sie bestehen bekanntlich aus lauter fleinen, über den ganzen Tag geschwächte und durchaus berechtigte ritit. Rritit der Regierungshandlung sei nun in die aller mildeste vertheilten Abschnitten von wenigen Minuten, die nur ein furzes Wenn man darüber hinaus eine bestimmte Person hätte treffen Form gebracht worden und doch werde hier der Verfuch gemacht Verschnaufen, aber kein Ruben gestatten. Bei Verspätungen wollen, so hätte der Wortlaut des fleinen Artikels ganz anders entgegen unserer ganzen politischen Entwickelung von 1848 ab infolge von Schneefällen oder Straßenabsperrungen werden die Iauten müffen. Ueberdies sei es eine durch nichts erwiesene sie durch Richterspruch unmöglich zu machen. furzen Pausen überdies noch weiter gefürzt, soweit es die Rücksicht Annahme des Anklägers, daß hier wirklich Fronie vorläge. Man stabilire auf diese Weise eine Art auf die theuren Pferde gestattet. Bezahlte Ruhetage giebt Sei dem übrigens wie ihm wolle: Die öffentliche Meinung unantastbarkeit, nicht etwa nur der höchsten es vier im Monat. Die Große Pferdebahn- Gesellgehe dahin, daß der Monarch in allen solchen Fällen, wo es sich Person, sondern aller Regierungsatte, die schaft hat die Arbeitszeit folgendermaßen angegeben: von um Begnadigungen handele, nicht selbständig ein Urtheil finden weit über ein vernünftiges Maß hinausginge. morgens um 6 bis abends 11111 6 mit einer Stunde könne, sondern auf seine Berather, hier Staatsanwalt und Justiz- Da nach alledem von einer Majestätsbeleidigung ganz und Mittagspause, oder von morgens um 6 bis mittags um 12 minister, angewiesen sei; die" Berliner Abendpost" habe sogar gar nicht die Rede sein könne, so beantrage er die tostenlose und von abends um 6 bis nachts um 12, oder von mittags um unlängst behauptet, daß sich der Kaiser diese Sachen gar nicht Freisprechung seines Klienten. 12 bis nachts um 12. Die Zeitangaben sind überall mit einem einmal ansehen und nicht immer Vortrag darüber halten lassen In einer furzen Replit bemerkte der Staatsanwalt, etwa" versehen; die Arbeitsdauer fann also unter Umständen könne; nun, dann richte sich auch die Kritik nicht gegen den noch, aus den Ausführungen des Vertheidigers gehe hervor, daß noch länger sein. Auf den Monat kommen auch hier 4 freie Monarchen, sondern gegen irgend eine andere Stelle. es eben verschiedene Anschauungen über die Sache Tage ohne Die. Lohnabzug. übrigen Transport Ge
Momentbilder
aus der
Berliner Arbeiter Geschichte des Jahres 1895. Ein ereignißreiches Jahr vollendet feinen Lauf, ein Jahr des Kampfes und der Verfolgungen gegen unsere Partei und unsere Parteigenossen, so scharf und schwer, wie schon seit langem nicht.
In den Annalen der Berliner Arbeiter- Geschichte wird das Jahr 1895 als ein ruhmreiches verzeichnet stehen, nicht für die Berfolger, wohl aber für die Verfolgten!
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Am 18., dem Gedenktage der Friedrichshain - Affäre, fanden acht Arbeitslosen Versammlungen statt, welche in deffen kein polizeiliches Nachspiel hatten.
Wegen Verrufserklärung wurden I am 20. die Maurer Schulz und Wegener zu je 3 Monaten Gefängniß ver urtheilt.
Am 20. und 21. tagte in Berlin der B. deutsche Bäcker. Der Monat Februar schloß ab mit 8 am 28. stattgehabten Protestversammlungen gegen die Tabatsteuer und einer Voltsversammlung in Charlottenburg , welche die Einführung der Parteifpedition beschloß.
Wegen Verrufserklärung wurden am 24. der Töpfer Richard Topf und der verantwortliche Redakteur des Vor- Rongreß. wärts", DierI( Roland) zur Verantwortung gezogen und mit einer Gefängnißstrafe von 1 Monat bezw. 3 Tagen belegt. Redakteur Dr. Braun vom Vorwärts" hatte eine Zeugniß verweigerung mit 50 M. Strafe zu büßen.
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Ein Vergehen gegen das Vereinsgesetz mußten am 26. die Genossen Kelle und Löwenstein mit je 15 M. fühnen. Am selben Tage fand in Nixdorf eine Arbeitslosen Versammlung statt und am 28. veranstalteten eine solche die Da ch deder in Berlin .
Im Monat März, und zwar am 10. wurde ein gleicher Beschluß für Lankwiz, Mariendorf , Marienfelde und Tempelhof gefaßt. Der 13. brachte dem Genossen Ernst wegen Vergehen gegen Friede tönte ihm bei seiner Geburt entgegen, denn Friede das Preßgesetz 6 Wochen Gefängniß ein. war furz zuvor geschlossen in dem großen Bierkriege, der Der Monat Januar endete mit zwei gerichtlichen Ber- Ronfiszirt wurde am 14. die Nummer 61 des„ Vorin Berlin getobt hatte, Friede war geschlossen worden, um urtheilungen. Am 29. erhielt der Schantwirth Hermerwärts" und am 16. als Vorspiel zum 18. März die übliche andere Feinde zu betriegen, au besiegen die Umsturzvorlage, fch midt wegen Bergehens gegen§ 166( Heligionsstörung) rothe Nummer. mit welcher die Sozialdemokratie gänzlich todt gemacht werden 1 Monat Gefängniß und am 31. Genosse Friz Kaspar Die März feier am 18. ging ohne Störung von statten. ( Steyli) wegen Beleidigung( Bierboykott) 50 M. Geldstrafe Neben der Feier auf dem Friedhofe der Märzgefallenen im Mit dem neuen Jahre trat im 6. Wahlkreise auch die neue event!, 10 Tage Gefängniß zudiktirt. Friedrichshain fanden 12 Wolfsversammlungen statt. Einrichtung der Parteispedition in kraft. Die in der Am 21. wurde wieder einmal gehaussucht in der Expedition Der Monat Februar brachte an seinem ersten Tage ArLederfabrikation beschäftigten Arbeiter( Weißgerber 2c.) beitslosen- Versammlungen in Schöneberg und des Vorwärts" nach dem Flugblatt: Sklamerei in Deutschland rüfteten fich zu einer Lohnbewegung. Am 5. Jannar brach der Charlottenburg . oder die Rechtlosigkeit des Gesindes und der ländlichen ArStreit aus; damit wurden die gewerkschaftlichen Kämpfe eröffnet, Am 4. wurden verurtheilt wegen Polizeibeleidigung beiter. die im Laufe dieses Jahres ganz besonders zahlreich geführt der Dreher Endrikatis zu 1 Monat, der Arbeiter Wittmann zu 4 Mo- Wegen Verbreitung einer beschlagnahmten Schrift wurde naten Gefängniß. Von der Frauen- Agitationstommission am 22. der Metallschleifer Roth zu einem Monat Gefängniß Der Reichstag nahm nach den Weihnachtsferien am 8. Januar wurden am 5. und 6. je zwei Voltsversammlungen verurtheilt. feine Thätigkeit wieder auf und trat in die Berathung der veranstaltet, deren Tagesordnung lautete: Fordern die Frauen Umsturz vorlage ein. An demselben Tage bildete das das politische Wahlrecht?( Referenten: Bebel, Liebknecht , Frau Regel'sche Liederbuch den Gegenstand von Haussuchungen Ihrer, Fräulein Baader.) in den Buchhandlungen des Vorwärts", von A. Hoffmann und Am 7. hatten die Maler und Lackirer eine Arbeit&= J. Münz. In der ersteren wurden 211 Exemplare beschlag- Iosen- Versammlung. Am gleichen Tage fand auch das nahmt. Weitere Haussuchungen und Konfistationen Begräbniß der Genoffin Anna Schulz geb. Niederstraß( vierter folgten am 10. und 11., diefelben betrafen Corvin's Pfaffenspiegel. Wahlkreis, Often) statt. Gegen die Umsturzvorlage wurde am 11. in 16 Volts. versammlungen für Berlin und die Umgegend protestirt. An demselben Tage bestätigte die Revisionsinstanz das gegen den Redakteur Pötsch vom Vorwärts" wegen Beleidigung des Landgerichtsdirektors Brausewetter gefällte Urtheil, lautend auf 600 M. Geldstrafe.
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Der 13. brachte die Eröffnung des Landtages und eine von der Frauen Agitationstommission veranstaltete Boltsversammlung, in welcher Reichstags- Abgeordneter Molten buhr über bezw. gegen die Gesinde- Ordnung sprach.
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Der 29. brachte wiederum eine Hansuchung in der Expedition und Buchhandlung des Vorwärts". Gesucht wurden Märkische Landboten" von 1894 und 1895,
Würdig endigte der Monat März durch dte am 30. erfolgte Schließung des Frauen und Mädchen- Bildungsvereins. Der Monat April verlief verhältnißmäßig ruhig. Mit dem 1. trat im 4. Wahlkreise und in Charlottenburg Parteifpedition in kraft.
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Der 4. brachte eine Haussuchung in der Druckerei von Janiszewski u. Quitt nach einem umstürzlerischen Liede. Der Verbandstag der Glaser trat während der Ostertage Im allgemeinen rüstete sich die Arbeiterschaft zur Begehung Der 19. brachte die polizeiliche Schließung der der Maifeier. Die Töpfer begannen einen gewerkschaftlichen Frauen Agitationstommission, Begleit- Kampi durch die Bausperren zur Abwehr von Tarifreduktionen erscheinung die obligaten aussuchungen bei Kommiffions- der Meisterschaft. mitgliedern waren.
Eine Polizeibeleidigung brachte am 9. dem Redakteur Dier!( Vorwärts") eine Geldstrafe von 300 m. ein. Am 15. wurde die Einführung der Parteispedition am 14. und 15. in Berlin zufammen. auch im 4. Wahlkreise beschlossen.
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Am 26. erfolgte die Beschlagnahme der Maifest=