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Jr. 589 45. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Kleine Vorlagen im Reichstag.

Freitag. 14. Dezember 1928

zur Entschließung werben abgelehnt, bie Entschließung selbst wirk angenommen.

Besteuerung der Toten Hand".- Novelle zur Unfallversicherung. - Die Arbeitssuchen, unverzüglich einen Gefeizentwurf zur Regelung der

inger entgegenz

lofenversicherung der Saisonarbeiter.

Damit ist die Angelegenheit erledigt. Es folgt der vom Ausschuß beantragte Gefeßentwurf über bie Sineusschlebung der Beranlagung der Toten Hand"( Kirche) der

Abg. Dr. Rademacher( Dnat.)

Der Reistag nahm Donnerstag nachmittag zunächst den Musichußbericht über die Anträge betr. die Rottage der beantragt, die Steuer gang zu befettigen, da sie eine Sonderreal Reichsernahrungsminister Dr. Dietrich: Die Reichsregierung vermögenssteuer fei, die nicht in bas Grunderwerbssteuergesetz ge= ift bereit, den Rûdzahlungstermin für die Notstandsdarlehen böre, das doch mur einen Umfag besteuern wolle. Im Ausschuß habe die Regierung felbst zugegeben, daß die Steuer in der bestehenden on die Binzer bis zum Ottober 1929 hinauszuschieben. Die Binger müffen fich aber auf diese spätere Rückzahlung beizeiten Form gar nicht durchführbar fei. Die Fibeitommiffe feien einrichten. Die Zahlungstermine werden rechtzeitig bekanntgebürften der Hilfe des Staates; die Besteuerung ihres Grundbesiges die Reichsverfassung zum Tode verurteilt. Die Kirchen be­geben werden. sei unpraktisch. Bei den Attiengesellschaften schließlich werbe zmar meist der Grundbesig selbst im allgemeinen nicht um­gesetzt, dafür aber die Aktien, bie erhebliche Summen an Börsen umfassteuer einbringen. Die Steuerlaft fei an fich fchon groß genug: Bermögenssteuer, Realsteuer, Rentenbantzinsen, Hauszins steuer, Industriebelastung usw. Bo follten die Aktiengesellschaften nun noch diese am 1. Januar 1929 fällige Sondersteuer hernehmen? Attiengesellschaften teine Sicherheit, fie tönnten ihre Bilanzen nicht Die Ausschußvorlage sei eine Rompro- mißgeburt; fie gebe den aufstellen. Die Berhältnisse feien soweit geflärt, daß die Steuer ganz fortfallen könne. Abg. Dr. Föhr( 3.)

Grunderwerbssteuer.

Abg. Keil( Goz.):

Aektere Stempelgefeße, so das bayerische, forderten bei jedem Befizwechfel eine fefte Gebühr. Dem schloß fich das Reichsgesetz von 1919 im mefentlichen an Dabei genoß der gebundene, also auch her Rirchenbeis, eine Sonberbehandlung durch eine fogenannte Erjagabgabe, und zwar rechtfertigte man das bamit, daß ber gebundene Befi mur feiten entgeltlich veräußert werde und dabei von der Bertzumachssteuer freibleiben fönnte. Schon bei der Ausschußberatung von 1919 find bagegen Bedenken erhoben, aber rom Regierungsvertreter, bem jezigen Staatssekretar Bopis, mit sehr einfeuchtenden Gründen widerlegt worden.( Der Redner zitiert ausführlich biele Berhandlungen.) Der damalige Finanzminister Erzberger hat die Besteuerung durchaus gebilligt und hatte die Abficht, fie zu vereinheitlichen.

Auf das entschiedenste wendete fich Erzberger gegen die Streichung ber Steuer, die heute die Deutschnatio nelen mit unterstütung der Deutschen Volkspartei

uuter Führung der Demokraten verlangen. Dabei ist das Gefeß von 1919 unter der Verantwortung des Staats ffretärs Dernburg vorbereitet worten. Nach dem Gesetz wird die bgobe erhoben auf Grund des gemeinen Wertes, der ist aber heute fehr schwer zu ermitteln, zumal es sich um Besiger handelt, die seinere arit den Mehrbetrag nicht zu zahlen brauchten. Ein großes Inter effe an biefer Steuer haben die Gemeinden. Es fann nur eine Furafriftige Auslegung in Frage tommen. Einer fristlosen Aus fegung haben wir auf das entschiebenste widersprochen. Der vor­fiegenbe Gelegentwurf feßt als äußersten Termin für die anderweitige Regelung den Jahresbeginn 1931 fest, im anderen Fall treten die alten Borschriften wieder in Kraft. In seiner Ent­hließung fordert der Ausschuß, daß diese Borschläge bis Ende prif 1930 porfiegen. Da für eine andere Beschlußfaffung eine Mehrheit nicht vorhanden ist, stellen wir feine Anträge im Blenum und frimmen bänderungsantragen zur Ausschußvorlage nicht zu ( hort, hört! bei ben Romm.) Cine so große Partei wie die unsere muß gelegentlich auch Zugeständnisse machen. handelten wir anders, mürbe ber beufich nationale Antrag angenomunen und bie Steuer ganz gestrichen werden. Eine Bartel, bie teine Berant wortung trägt und fich lediglich ber Agitation mibmen tann, ist an her Sage, fo vorzugehen. Eine Bartel aber, bie has Bertrauen eines Drittels des deutschen Boltes hai( Widerspruch bei ben Komm.), mus jo handeln, bei das Ergebnis ihren Abfichten nicht widerspricht. Wir haben bas Bertranen zur Regierung, daß fie night his Cube April 1980 warten wird, sondern frühzeitig Vorschläge für die Neuregelung einer Stener machen wird.

Bir armarien, daß die Regierung babei grundläglich an dem gelten den Steuerrecht festhält, ba es noch ebenjo berechtigt ist wie 1919. Diese Steuer ift teine Bermögenssteuer, fondern eine Erfagabgabe für die Grunderwerbsabgabe aus einem bestimmten Grundbesig. Bäre es eine Bermögenssteuer, fo hätten die Bänder ihrer Einfüh rung burch bas Reich nicht zugestimmt. Wir erwarten von der Regierung affo, baß fie an ben jeßigen Grundsätzen festhält, zumal diele Steuer einen überaus leistungsfähigen Ber fonentrets trifft, und mir erwarten weiter, daß die neuen Bor­fchlage fa rafo, pie möglich gemacht merben, bamit die Steuer ordnungsgemäß burchgeführt werden fann.( Debhafter Beifall bei den Sozialbemofraten.)

erklärt sich mit der Zurüdverweisung an den Ausschuß einverstanden, menn gleichzeitig ein älterer Antrag der Zentrums. frattion mit überwiesen werde. Dieser Antrag verlangt Be­freiung von der Grunderwerbsftever im Falle der Anliegerfiedlung und der Grundstücsübertragung zum 3mede des Kleinwohnungs­baues. Eine Korrektur der Sonderbesteuerung der Toten Hand er­scheine notwendig. Der Redner tritt deshalb für die Ausschußvorlage ein, wenn er auch ihren Kompromißcharakter zugibt. Selbst die Kommunisten hätten eine Neuregelung für notwendig erklärt. ( Abg. Höllein[ Komm.]: Wir wollen aber nicht zwei Jahre damit warten, wie Ihr!). Diese Frist ist ja nur die Höchstgrenze. Pflicht der Regierung ist es, uns in einer neuen Vorlage die Vorschläge fobald wie möglich zu machen.

Abg. Höllein( Komm.): Was hier heute ertönt, ist das Grab geläute für den legten Rest der Erzbergerschen Steuergesetzgebung. Durch das Kompromiß ist die Katz nicht gerettet". Wenn der Retchsetat mit 700 Millionen Defizit abschließt, darf man auf feine Steuer verzichten, die schon da ist erst recht nicht auf eine, die einen folchen Berfonentreis trifft.

Abg: Schneider( Dem.): Diese Steuer war bereits mit erheb lichen Summen in viele Gemeindehaushaltspläne eingestellt. Wir find aber mit dem Aufschub einverstanden, damit eine gründliche Brüfung erfolgen fann. Die Stadt Berlin hat nicht, wie bg. höllein behauptet, mit 22 Millionen aus dieser Steuer gerechnet, sondern mit 18 Millionen.( Abg. Höllein: Und die wollen Sie ver fchenten!) Wir stimmen für die Borlage.

Abg. Dr. Beder- Hessen( D. Mp.):

Die Sozialdemokraten sollten bedenken, daß feit 1919 das ganze Steuerfyftem sig von Grund auf geändert hat. Damals hatten mir noch feine Bermögenssteueruim. 1919 gingen die Demetrajen mit uns, als mir ting fohmerer Bebenten dem Gefeh zustimmten Uns wäre es am liebsten, menn man die Bestimmung ganz beseitigte, aber dafür ist hier feine Stimmung. Deshalb ist hie vorgefchlagene Auslegung das beste. In bem Berliner Milliardenetat spielen bie 18 Millionen fast gar teine Rolle; bie Gemeinden tönnten anderswie bedeutend mehr sparen.

Das Rechtsverhältnis der Barteftandsbeamten. Der Haushaltsausfauß beantragt, die Reichsregierung zu er Rechtsverhältnisse der arteftandsbeamten vorzulegen und im Benehmen mit den Ländern im verstärkten Maße für die Bieber­beschäftigung der Bartestandsbeamten zu sorgen.

Nach turzen Ausführungen der Abgg. Dr. Frid( Raifoz.), Gott­heimer( Dnat.), Torgier( Komm.) und Cude( Wirtschp.) wirb ber Ausschußantrag angenommen.

Rechtsanwaltsgebühren in Armenrechtssachen. In der zweiten Beratung des Gefeßes über die Erstattung von

Rechtsanwaltsgebühren in Armenia chen spricht sehr notwendige Reform der Gebührenordnung. Aber es erscheint Abg. Marum( Soz.): Es handelt sich heute nicht um die freilich uns unangebracht, daß Brozeffe der Reichen anders geführt werden sollen als Prozesse der Armen. Der Anwaltberuf gehört heute zu ben notleidenden. Die Anwaltsgebühren im Armenrecht bleiben auch nach der Neuregelung noch erheblich zurück hinter den allge meinen Gebühren. Wir stimmen der Vorlage zu.

Abg. Dr. Frid( Nat.- Soz.) nimmt den vom Ausschuß ab gelehnten Antrag des Reichsrats wieder auf, wonach die den Reiche erfeht werden. Ländern durch die Gebührenerhöhung entstandenen Kosten von

Abg. Dr. Everling( Dnat.) lehnt diesen Antrag ab, weil er der Meinung ist, daß die vom Ausschuß vorgelegte Entschließung genüge, wonach beim nächsten Finanzausgleich die Kosten den Ländern ersetzt werden sollen.

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Abg. Kling( Dt. Bauernp.) tritt für den Reichsratsantrag ein. Der Reichsratsantrag wird gegen die Stimmen der National­sozialisten und der Deutschen Bauernpartel abgelehnt, die Borlage felbst in der Ausschußfaffung in zweiter und dritter Lefung an­genommen, ebenso die Ausschußentschließung.

Verabschiedung der Unfallversicherungs- Novelle.

Bei der dann folgenden britten Beratung der 3. Novelfe zur Unfallversicherung ertlärt

Abg. Gandorfer( Dt. Bauernp.), ber Entwurf bringe große Härten für die Bauern; er lehne ihn deshalb ab.

Abg. Gof( Dnat.) beantragt, faufmännisches Berfo nat nur dann mitzuversichern, wenn die faufmännische Abteilung zu dem versicherten Betrieb in einem dent 3med entsprechenden, eine Betriebsunfallsgefahr bedingenden örtlichen Berhältnis steht. Abg. Aufhäufer( S03.): Dem deutschnationalen Berschlechte rungsversuch muß man entschieden entgegentreten. Das Gesetz bringt nur eine ganze geringe Berbefferung, indem es bloß diejenigen An­gestellten versicherungspflichtig macht, die direkt im Betriebe tätig find. Selbst diefes Wenige wollen die Deutschnationalen ftreichen. Seitdem die Deutschnationalen aus dem Sozialen Ausschuß alle Sozialpolititer zurüdgezogen, Herrn Lambach durch Herrn Gof erfekt haben, menden sie sich gegen jede Sozial­politi t. Die Angestellten aber, die am 20. Mai b. 3. noch deutsch. national gewählt haben, werden nun erkennen, wie sie hier ver­treten werden.( Beifall bei den Soz., Unruhe rechts.)

Der deutschnationale Berschlechterungsantrag mird abgelehnt, das Gefetz in der Ausschußfassung endgültig angenommen.

Berufsübliche Arbeitslosigkeit.

Es folgt das Gefeß über die Gonderfürsorge bei be rufsüblicher Arbeitslosigkeit

Abg. Domich( Dnat.): Wenn dudh die Bandarbeiterversicherung reformbedürftig ist, so glauben mir boch nicht, daß diese Borlage genügt, um die bauernde unzufriedenheit zu beseitigen. Der Aus

Abg. v. Sybel( dhrnot Bauernp.): Einnahmen aus diefer Steuerhus hat nur mit einer Stimme Mehrheit für die Borlage ent­verleiten Gemeinben zu hohen einmaligen Ausgaben, und die Er überwälzt. Durch die leicht zu erhaltende Unterstügung fällt der Erchieben. Der Löwenanteil on der Unterſtügung wird auf das Reich haltung dieser Einrichtungen bedeutet nachher eine dauernde Benreiz faftung. In dieser schweren Zeit dürfen die Gemeindehaushalte nicht unreiz meg, Arbeit anzunehmen. Wir halten es für richtig, bas Gesamteinfommen des betreffenden Arbeitslosen im ver­immer noch ausgedehnt werden. Die periodische Grunderwerbs. gangenen Jahr der Rentenbemessung zugrunde steuer sollte verschwinden. zu legen; die Aussicht, unter Umständen in eine höhere Unter­ftügungsflaffe zu fommen, würde die Leute veranlassen, durch eifrigere Arbeit ein höheres Einkommen zu erzielen.

Die private Siedlung, die beste von allen, wirb burch diese Steuer gehindert. Sogar die aus Neupolen ver jagten deutschen Ansiedler müssen diese Steuer zahlen, wenn sie hier wieder Bauern werden.

Das Gesez mird unverändert in zmeiter Beratung an­genommen. Kommunistische Gegenanträge werden bem Steuer­ausschuß zugewiefen. Der fofortigen britten Beratung widerspricht Abg. Höllein( Komm.), fie erfolgt morgen. Rommunistische Anträge

Abg. Müller- Lichtenberg( Soz.):

Wir haben uns mur' sehr schwer entschließen tönnen, im Aus­schuß dem Regierungsentwurf zuzustimmen. Am 1. Dezember, 1927 hatte der Reichshaushalt einen Fond von 178 Millionen Mart, er ist in einem Jahr auf 97 Millionen zusammengeschmolzen, und an der

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