Reichsgerichtspräsident Simons hat sich, wie erinnerlich. in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Staatsgerichtshoss für das Deutsche Reich beschwerdeführend an den Reichspräfidenten gewandt, von dem er Schutz und Sicherung der Autorität des Staatsgerichtshofs gegen Maß- nahmen der Reichsregierung fordert. Diese Beschwerde hat der Reichspräsident durch noch- stehendes Schreiben beantwortet: • Berlin , den 20. Dezember 1928. Sehr geehrter Herr Reichsgerichtspräsident! Ihre Beschwerde vom 16. Dezember in der zurzeit vor dem Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich schwebenden Streit. fache wegen der Besetzung der Stellen im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft hat mir Anlaß gegeben, den Sach. verhalt im allgemeinen und die Entscheidung der Reichsregierung über die Ztziederbesetzung der vier freigewordenen Stellen vom 14. Dezember im besonderen eingehend nachzuprüfen. Nach dem Ergebnis dieser Nachprüfung bin ich der Aufsassunz, daß die Reichsregierung vcrfassungs- und pflichtgemäß gehandelt hat, daß insbesondere weder ein Eingriff in die oerfasiungsmäßige Tätigkeit des Staalsgcrichtshofes noch irgendeine Minderung der Autorität feiner Gerichtsbarkeit vorliegt. Zu einer förmlichen Entscheidung über die Beschwerde er» achte ich mich aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht für zu- ständig. Mit der Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung und mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr sehr ergebener gez. von Hindenburg. Diese Entscheidung des Reichspräsidenten ist dem Reichs- gerichtspräsidenten durch Reichskanzler Müller übersandt worden, der namens der Reichsregierung nachstehendes Schreiben beigefügt hat: Berlin , den 20. Dezember 1928. In der Anlage übersendet die Reichsregierung Ihnen. Herr Reichsgerichtspräfident, die Entscheidung des Herrn Reichspräsidenten auf Ihre an ihn gerichtete Beschwerde vom 18. Dezember 1928. Das Reichstabinett beehrt sich, folgendes hinzuzufügen:
Die Gründe, durch die die Reichsregierung gezwungen wurde. die Besetzung der Stellen der Mitglieder de« Eisenbahnverwaltungs rats am 14. d. M. vorzunehmen, sind Ihnen inzwischen bekannt- geworden. Die Ernennung mußte an diesem Tage erfolgen, weil sonst schwere Schädigungen der Reichsbelange von der Reichsregierung befürchtet werden mußten. Sie bittet Sie da- her, davon Kenntnis nehmen zu wollen, daß von ein« Miß- achtung der Autorität des Staatsgerichtshofes durch die Reichs regierung keine Rede sein kann. Die Reichsregierung glaubt, diesen Hinwels mit der Fest- ftellung verbinden zu sollen, daß eine Frage nach den Gründen dem Staatssekretär des Reichsvertehrsministeriums bei seinem Telephongespräch mit Ihnen, Herr Reichsgerichtspräsident, nicht gestellt worden ist, daß vielmehr bei diesem Gespräch von Ihnen lediglich die Möglichkeit erwogen wurde, am folgenden Tage in der Hauptfach« zu oerhandeln. Unt« diesen Umständen konnte nicht erwartet werden, daß d« mit den politischen Ent- schließ ungen nicht vertraut« Sachreserent des Reichsverkehrsmtnisterium», d« zur Vertretung in der Hauptfache noch Leipzig entsandt war. über politische Gründe der Reichsregierung in öffentlicher Sitzung Aufschluß geben würde. Es bedarf nicht der Hervorhebung, daß auf eine Anfrage bei d« Reichsregie- gierung jede erbetene Aufklärung erfolgt wäre. Die Reichsregierung ist davon überzeugt, daß auch der Staat?- gerichtshof für das Deutsche Reich den vorstehenden Darlegungen entnehmen wird, daß sie ihm in keiner Weise die Achtung und das Vertrauen versagt hat, die ihm gebühren. Genehmigen Sie, Herr Reichsgerichtspräsident, die Versicherung meiner vorzüglichsten Hochachtung, mit der ich bin Ihr sehr ergebener gez. Müller. Reichspräsident von Hindenburg hat den Reichsgerichts- präsidenten Dr. Simons in einem persönlichen Schreiben ge- beten, baldmöglich st nochBerlinzutommen, um den zwischen der Reichsregierung und dem Staatsgerichtshof entstandenen Konflikt und zugleich das inzwischen einge- gangene Rücktrittsgesuch des Reichsgerichtspräsidenten zu besprechen. Der Reichsgerichtspräsident Dr. Simons hat mitgeteilt, daß er zu diesem Zwecke morgen beim Herrn Reichspräsidenten sich einfinden wird.
munden werden, wenn nicht die heutige Undurchsichtigkeit der Ent- löhnung eine stetige Quelle von MißHelligkeiten werden soll. Bei der Bemessung der Lohnzulagen war zu berück- sichtigen, daß von jeder Teuerungswelle im deutschen Wirtschafts- leben die Angehörigen der rheinisch-westfälifchen Eisenindustrie sowohl als Konsumenten wie auch als Produzenten erfaßt werden. Der Lebensunterhalt ist im Westen verhältnismäßig teuer. Das Ziel einer planmäßigen Lohnaufbesierung mußte des- ivegen in erster Linie eine Ausbesserung der niedrigen Lohn» und Akkordsätze sein. Die finanziell« Auswirkung dies« Aufbesserungen hält sich in den Grenzen des Erträglichen. Die Leistungsfähigkeit der deutschen Industrie und insbesondere der Schwereisenindustrie des Westens Hot nicht nur eine Erleichterung der Ausfuhrbedingungen zur Vor- missetzung, sondern vor allen Dingen die Erhaltung einer gesunden und leistungsfähigen Arbeiterschaft. die am sichersten durch eine planmäßige Erhöhung des Lohn- Niveaus und durch eine verständige Arbeitszeitregelung erreicht wird. Im einzelnen ist zu der Lohn- und Arbeitszeitregelung zu bemerken, daß der Erhöhung der Akkordsicherung von 10 auf 15 Prozent nur insoweit eine Erhöhung d« Akkordver- dienste folgen muß, als der Durchschnittsarbeiter den Satz von 15 Prozent üb« seinen Tariflohn nicht erhält. Di« für die Ar- beitszeitregelung in den Gießereien, Waffergasschweißereien und Bcizonlagen vorgesehene Uebergongszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Die Art und Zeit der Lohnzahlung nach dem für verbindlich erklärten Schiedsspruch unterliegt der Verein- barung zwischen Werkleitung und Arbeiterrat Abweichend von der bisherigen Fasiung in Tarifverträgen ist die Schlußbestimmung, daß das Recht zur Kündigung für jede Ver- tragspartei davon abhängen soll, daß sie die Kündigungsabsicht den anderen Vertragsparteien wenigstens einen Monat vor dem Kündi- gungstermin anzeigt, um in gemeinsamen Verhandlungen die wirt- schaftliche und soziale Lage zu klären. Es ist sehr wahrscheinlich, daß, wenn eine d«artige Sicherung bereits die früheren Tarisbe- stinnmmgen enthalten hätten, der Lohnstreit in der beklagten Form vermieden worden wäre. An der Klärung der wirtschaftlichen und sozialen Lage haben beide Parteien dos größte Interesse. Die deutsche Wirtschast und Ihr Gedeihen sind nicht eine Privat- angelegenheil der Unternehmer, sondern auch Sache der Arbeit«. ja. des ganzen Volkes. Zur Klärung der wirtschaftlichen Lage genügt es nicht, erst zu den Lohnverhandlungen eine Reihe mehr oder weniger nachkontrollier- barer Zahlenreihen von hüben und drüben mitzubringen. Dazu ist eine ständige Information über olle einschlägigen Verhält- nisse oonnöten. Und den Arbeitgeb«Vertretern sollten auch nicht erst in den Lohnverhandlungen betriebliche und sozial« Mängel mitgeteilt werden. Auch hier wäre eine laufende Unterrichtung durch«in« beiderseitige Fühlungnahme«in wirksames Mittel, um Mißverständnissen vorzubeugen und Erschütterungen des Wirt- schaftslcbens zu oerhüten. Die festgesetzte Geltungsdauer der gettosfenen Entschei- dung ist diktiert worden von dem Wunsche, im Hinblick auf die wirtschaftliche und außenpolitische Situation Deutschlands eine längere Periode der Klärung und Festigung zu schaffen.
Oer Schiedsspruch für die Wersten Ende des Kampfes bevorstehend. 3t» Werflarbeiter streik, in dem der Reichsarbeils- minist«, wie bereits mitgeteilt wurde, im öffentlichen Interesse ein neues Schlichtungso«fahren eingeleitet hatte, ist nach zweitägigen v«handlung«n heute in den frühen Morgenstunden ein Schieds- spruch zustande gekommen. Er seht die regelmäßige Ar- beitszeit aus fünfzig Stunden wöchentlich und vom l. November 1929 an auf 49 Stunden wöchentlich fest. Darüber hinaus können nach der Arbeitsordnung od« im Einverständnis mit dem Arbett«rat Ueberstunden geleistet werden. Der regelmäßig 25 Proz. betragende Ueberstandenlohn- Zuschlag ist künftig für jede über 48 Stunden wöchentlich hinaus- gehende Arbeitszeil zu zahlen. Die Cohns äh« sind unter weg. fall des bish« für die Mehrarbeit gezahlten Zuschlag« von 1 Pf. aus den Sloadenlohn gegenüber dem ersten Schiedsspruch um 1 Pf., also aus 5 P f. die Stunde erhöhl. Zür die llrlaubslage wird Cohn in Höhe des Vurchschnittsv«dienstes des Einzelarbelter» gezahlt. Sämtliche tariflichen Vereinbarung«» sollen bis 30. Juni 1930 laufen und, falls sie zu diesem Termin nicht gekündigt n»«den. sich jeweils um ein Tahr v«läng«n. Die Parteien haben sich üb« die Annahme od« Ablehnung d« Schiedsspruch« bis zum 2 8. De- zember 1928 zu erklären. Erfolgt die Annahme od« verbind- »chkeitserklärang, ja fall die w i e d e r e i n st e l l u n g d« Arbeiter möglichst sofort nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten des Betriebes und ohne Maßregelung erfolgen. ' Mit diesem Schiedsspruch wird der seit 12 Wochen geführte Streik der 450 00 Arbeiter der Seeschiffswerften de- endet werden. Sollten die Parteien den Schiedsspruch ablehnen, ist dessen Verbin dlicherklärung zu erwarten. Der erste Schiedsspruch, dessen Ablehnung zum Streik geführt Hot, sah«ine Verkürzung der Arbeltszeit von 52 auf 51 Stunden vor und eine Erhöhung der Löhne um zwei bis vier Pfennig, wäh- rend der neue Schiedsspruch um einen Pfennig darüber hinausgeht und eine bessere Regelung der II«der- st u n d e n b e ,z a h l u n g bedeutet. Auch die Arbeitszeitregelung ist wesentlich günstiger als in dem ursprünglichen Schiedsspruch. Rechtsrheinischer Textilschiedsspruch. Barmen. 21. Dezember. Der Schiichlungsausschuß für das Bergische Land fällte am Donnerstag nach zwölfstündiger Sitzung unter dem Vorsitz des Beigeordneten Dr. B r a g a r d- Barmen einen Schiedsspruch, der das bisherige Arbeitszeitabkommen, das Lohnabkommen und den Hilfsmeistertarif über den 1. Januar 1929 verlängert. Jni Arbeitszeitabkommen wurden Aenderungen dahin getrosten, baß die Verteilung der 48-Stunden-Woche und her Mehr- arbeit über 4« Stunden der Zustimmung der Betriebsoertretung bedarf. Bei der Einführung von Kurzarbeit unter 48 Stunden muß vorher auf die 48-Stunden-Woche zurückgeggangen werdcii. Im Lohnabkommen wurde für die Nachtschicht- st u n d« n, die auf den Sonntag fallen, ein Zuschlag von 7 5 Proz. festgesetzt. Außerdem wurden in einzelnen Branche- tariien(vor allem Streichgarnspinnerei, Breitgarnweberei. Tuch- meberei, Teppich- und Möbelstofsweberei) Verbesserungen der Ar- beitsbedingungen vorgenommen. Im übrigen bleiben die Löhne ii n v e r ä n d e r t. Die neue Regelung ist zunächst bis zum 14. Februar 1930
festgesetzt. Später kann danach mit sechswöchiger Frist jeweils zum Quartalsschluß gekündigt werden. Die Erklärungsfrist läuft bis Montag, den 24. Dezember, vormittags 11 Uhr.
England kann jeden Tag räumen. Thcht an Ironkreichs Politik gebunden. London . 21. Dezember. Im Verlauf der Unterhausdebait« griff auch Chamberloin ein. Er erklärte: Eine mißverständliche Auffassung hat ein Mitglied des Hauses gezeigt, das sich mit den gemeinsamen Manövern zwischen einem britischen Kavallerieregiment und sranzöstschen Truppen im Rheinland befaßt. Die Sache ist so, daß wir unsere Streitkräfte im Rheinland derartig vermindert haben, daß es unmöglich ist, diese kleine Truppe ihren jährlichen Ausbildungskursus durchmachen zu lassen. Unsere Militärbehörden waren daher sroh, der französi- schcn Einladung folgen zu können, um unserer Kavallerie Ge- legenheit zu regulären Uebungen zu geben. Darin liegt die einzig« Bedeutung des Vorganges, und jeder Versuch, ihn als eine Aenderung der Locarno -Politik oder als ein neues militärssches Einverständnis mit Frankreich auszulegen, ist nicht nur völlig unbegründet, sondern auch höchst schädlich, weil er Mißtrauen erregt, dos wir gerade ver- hindern sollten. Auf eine Zwischensrage, ob eine Vereinbarung b«- stehe, die besage, daß die britischen Truppen nicht ohne Zustimmung Frankreichs aus dem Rheinlande zurückgezogen werden würden, antwortete Chamberloin: Es gibt keine offizielle oder inoffizielle Vereinbarung dieser Art.— Malone(Arbeiterpartei) rief dazwischen: wir können also selbständig räumen, wenn wir wollen?— Ehamberlain«widerte: 3a! Die Truppen Seiner Majestät unterstehen dem Befehl der britischen Regierung und keiner anderen Instanz. Wir hatten in dieser Sache keinerlei Verpflichtungen und haben auch keine Der- pflichtungen in Locarno od« Lugano oder bei sonstigen Besprechun- gen übernommen, die darauf hinausgekommen wären, unsere Truppen länger im Rheinland zu lassen, als wir selbst e« für richtig halten. Aber ich glaube nicht, daß irgendein wertvolles Ergebnis durch die Zurückziehung der 7000 britischen Soldaten erreicht werden würde, wenn alle anderen Besatzungstruppen an Ort und Stelle blieben._____ Die Kulmbacher Räuber. Oas Opfer und einer der Räuber gestorben. D« von einem d« beiden Kulmbacher Raub« durch vi« Bauchschüsse schw« verletzte Gendarmerie- Stalionstomman- dank Krauh von Neuenmartt ist heule morgen im krankenhau» zu Bayreuth seinen tödlichen V«lehungen erlegen. Der zweite Kulmbacher Stationskassenräuber. der, wie bereits gemeldet, verhastet wurde, heißt Wilhelm Werner , geboren am 4. Februar 1898 zu Webelsburg in West- falen. Er ist bereits wegen Raubes mit8 Iahren Zuchthaus vorbestraft. Werner hat ein Geständnis abgelegt. Seine Festnahm« erfolgte gegen 8 Uhr abends in der Streitmühl« bei Marktschorgast . Die dortige Bevölkerung, die an der Festnahme des Räubers starkes Interesse hatte, verständigte die Polizei. Ein« Polizeistreife der Landespolizei Bayreuth war alsbald zur Stelle und schrill zur Festnahm«, die durch die Verwendung eines Polizei- Hundes, der dem Räuber stark zusetzte, erleichtert wurde. Werner Halle sich verdächtig gemacht, als er nach einer Erfrischung fragt». Er Halle versucht zu schießen, dock) hatte anscheinend der Schuß oersagt. Werner wurde in das Leztrksanitsgebäud« nach Kulmdach gebracht und dort einem eingehenden Verhör unterzogen, da» bis heute früh 4 Uhr dauert«. Wern« legte«in umfassende» Ge- ständnis ob. Aus seinen Aussagen ging hervor, daß er nicht nur den Raub aus die Stationskasse In Kulmbach , sondern mehrere derartige Verbrechen verübt hat. Der andere Räuber, der sich selbst schwere Schuß- Verletzungen beigebracht hatte, ist gegen Mitternacht gestorben.
Oer tägliche Oachstuhlbrand. Ein Leerzug in Fiamme«. Wieder geriet heute früh aus bisher noch ungeklärter Ursache der Dachstuhl des Haus« Artillerie st r. 36, Eck« Linien- st r o ß e, in Brand. Die alarmiert« Feuerwehr, die mit vier Zügen anrückt«, konnte das Feuer nach zweistündiger Tätigkeit nieder- kämpfen. D« Dachstuhl ist zum größten Teil ein Raub der Flammen geworden. Der Wasserschaden in den Wohnungen der ob«en Stockwerke ist erheblich. Durch den Brand war eine ein- stündige Umleitung des gesamten Straßenverkehrs notwendig. Von einem eigenartigen Unfall wurde heute früh um 5 Uhr der Vorortzug Lehrter Bahnho f— R a u e n, der in Spandau als Leerzug eingesetzt werden sollte, betroffen. Auf der Höhe des Bahnhofes Spandou-West geriet ein Wogen 2. Klaffe plötzlich in Brand. In kurz« Zeit stand d« Wogen völlig in Flammen gehüllt. Zum Glück gelang es. durch das geistes- gegenwärtig« D«halten des Zugpersonal», den brennenden Wagen aus der Zugmille rechtzeitig abzukoppeln, so daß der übrige Teil des Zuges vom F«u« wenig in Milleidenschoft gezogen wurde. Die Spandouer Feuerwehr, die auf den Alarm herbeigeeilt war. hatte mit den Löscharbeiten ein« halb« Stund « zu tun. Durch den Vor- fall erlillen einig« Züge aus dies« Vorortstrecke Verspätungen. Die Entstehungsursache de» Brande », der sehr verhängnisvoll hätte auslaufen können, ist noch ungeklärt. » Auf den Fernglessen bei Zeuthen wurde heute früh die Leiche eines Mannes von etwa 25 bis 30 Iahren gefunden, dem der Schädel zertrümmert war. Die Polizei ist mit den Ermittlungen über die Personalien des Toten beschäftigt. Nach dem Befund liegt zweifellos Selbstmord vor.
Wer Hai„Schuld"? Oos junge Mädchen oder Herr Trohki? Man schreibt uns: Es ist gar keine Frage, daß der Leiter des Rodiobetriebes in der Schönletnstraße die alleinig« Schuld an der furchtbaren Katastrophe trägt. E, ist ganz gleichgültig, ob das junge Mädchen zum Anzünden der Gasflamme— offenbar eines Bunsenbrenners— ein Stücken Zulluloid oder ein Streichholz genommen hätte. Mit einem Streichholz hätte das Unglück genau so verursacht werden können wie mit dem Fidibus aus Zelluloid. Allerdings ging's mit dem schneller. Das Wesentliche an der ganzen Sache ist. daß in ein« Fabrik oder in«inen Fabrikationsraum, wo Zelluloid verarbeitet wirdüberhauptkeineoffeneFlammeund kein Streich- holz hineingehören. Da» hat aber bisher noch niemand hervor- gehoben. Die Anwärmung des zum Prägen notwendigen Stempels hätte eben elektrisch erfolgen müssen. Aber davon verstand Herr Trotzki als Buchhändler ofsenbar nichts oder es war ihm trotz der unterschlagenen Krankenkassengelder zu teuers Im übrigen scheint ja Herr Trotzki so der richtige Profitmacher gewesen zu sein: ein Mann, der selbst keine Ahnung von technischen Dingen hat, engagiert junge und jüngste Mädchen, läßt die in ein« vorsintflutlichen Fabrikquetsche mit nur einem Ausgang und ver- gitterten Fenstern für sich arbeiten, sackt den Prosit ein und— läßt Zelluloid mit einer offenen Flamme anwärmen. Da» ist der richttg« auferstandene Kriegsgewinnler! Maxe aus'm Betrieb. Di« Gebvrlenmindervng tu Zkalien. Trotz der Anstrengungen Mussolini » geht der Geburtenüberschuß in Italien ständig zurück. In den ersten elf Monaten diese« Jahre» betrug er 399 000 gegen 413000 im gleichen Zeilraum de» vergangenen äahre». Be,irt,bildung»au»fchuß: Die noch nicht oerkauften Karten für die Theorernorstellung am 2. Meihnochtsfeiertag(Die Weber) müssen sofort an die Ausgabestellen zurückgegeben und dürfen nicht mehr verkauft werden.