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Die Reparationskonferenz. Ernennung der deutschen Sachverständigen.

Die Zieichsregierung hat zu Mitgliedern des..Zlusfchusies von unabhängigen Finai?zsachoerslSndlgen für die Ausarbeitung von Vorschlägen für eine vollständige und endgültige Regelung de» Reparationsproblems" den Reichsbankprästdenten Dr. Hjalmar Schacht und den Ruhrindustriellen Dr. Alben Vogler ernannt. Als Erjagmanner werden Bantdirektor Dr. Karl Melchior- Hamburg und der Industrielle Ludwig Kastl. zugezogen werden. Dazu schreibt derSoz. Pressedienst�: Wenn die Reichsregie» rung neben einem Vantsachoerständigen auch einen Industriellen ernannt hat. so sind dafür in erster Linie außenpolitische Erwägungen matzgebend gewesen. Bon den anderen Regierungen sind die Präsidenten der Notenbanken für die Rcparationsverhand- lungen erwählt worden. Dadurch war die Notnxndigkeit gegeben, den Reichsbankprästdenten Schacht zu ernennen. Daß neben ihm Herr Vogler als zweiter Delegierter bestimmt wurde, hängt mit der Tatsache zusammen, datz bei den Verhandlungen in erster Linie die allgemeinen Wirtschaftsprobkeme eine Rolle spielen werden. Es ist jedoch zu erwalten, daß die Delegierten und ihr« Stell- Vertreter bei den eigentlichen Verhandlungen unterstützt werden von etzrem gröberen Kreis von Dach verständigen. Bei deren Auswahl mutz selbstverständlich Wert darauf gelegt werden, datz all« Meinungen oertreten stnd. Daher erwarten wir,* daß zu Sachverständigen nicht nur unabhängige Männer er- namtt werden, die Vertraue » in de» breiten Massen

des Volkes haben, sondern auch Vertreter der Arbeiter. Angestellten und Beamten. Die Vertreter der USA - Paris < g. Januar.(Eig«nb«rich-i.s Di« nordamerikanischen Mitglieder des Sachoerständigentomi- tees werden laut einem zwischen den alliierten Mächten und Deutschland getroffenen Abkommen gemeinsam von der deun schen Regierung und der Rcparationskommisston ernannt werden. Die Ernennung erfolgt wahrscheinlich schon am Donnerstag mit der Ernennung der alliierten Sachverständigen zusammen. Die Zusage Owen Doungs wird noch erwartet. Als zweiter Dele- gierte? kommt der frühere amerikanisch« Beobachter bei der Reparattonstommissioll P« r k i n s in Frag«. Deficht-gung von Falschmeldungen. Di« Nachricht, daß zwischen der Reichsregierung und den R«. gierungen der Alliierten Vorverhandlungen über die Ernennung des L o r s i tz e n d e n der Sachverständigenkommission geführt würden, ist falsch. Die Experten werden den Präsidenten voraus- sichtlich aus ihrer Mitte wählen. Die Nachricht, datz B ä g l« r auf ausdrückliche» Wunsch d« r Schwerindustrie zum Sachoerstäitfcigcn ernannt worden sei. entspricht ebenfalls nicht den Tatsachen. Di« Ernennung ist aus- schließlich auf die Initiativ« der Reichsregierung zurückzuführen.

Einschränkung von polizeistrafen. Aufklärung statt Strafe. Keine Bestrafung bei geringer Schuld und unbedeutenden Folgen. Verwarnung statt Strafe. - Festsetzung der Strafe nach Tat und Person.

Der preußisch« Innenminister Grzestnsti hat in einem Rund» erlaß an all« Polizeibehörden Richtlinien übzr den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen und die Erteilung von polizeilichen Derwarrrungen gegeben, i» den«» es heißt: Nach den Beobachtung«» des Minister«-wird von zahlreichen Ortspolizeibehärden »och zn viel und zu hoch gestraft. Polizeibehörden im modernen demokratischen Staat« sollen in erster Linie durch Aufklärung Einsicht und Verständnis für polizei- liche Notwendizkeiten fördern. Sie bedienen sich dazu der Presse wie der in Frage kommenden Verbände und Vereinigungen. Hinsichtlich der Frage, wann gestraft werden soll, bestimmt der § 153 SlPO.(in der Fassung der Novelle vom 22. März 1924) für Uebertrenmgen..-, daß von einer Strafe abzusehe« ist. wenn die Schuld des Täter, geriug ist uud die Folgen der Tal unbedeutend, es sei denn, daß ein öffentliches Intereste an einer Bestrafung besteht. Die Schuld ist im allgemeinen als..gering' anzusehen, wenn essichumer st malige Uebertretungen handelt, es sei denn, daß die Uebertretung augenscheinlich mutwillig begangen ist oder unter grob fahrlässiger Dernachlässigung von solchen Borschriften, deren Kenntnis und Beachtung mit Rücksicht daraus, daß sie sich auf «in dem Uebertreter örtlich oder sachlich besonders vertrautes Gebiet beziehen, von diesem unbedingt verlangt werden mutz. Die Folgen der Tat sind als unbedeutend anzusehen, wenn die Uebertretung lediglich geeignet war, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nach sich zu ziehen, nachteilige Folgen aber nicht gehabt hat. Falls geringe Schuld und unbedeutend« Folgen vorhanden sind. ist«in öffentliches Interesse an einer Bestrafung nur in beson. deren Ausnahmefällen anzuerkennen, imallgemsinen ist von einer Bestrafung abzusehen. In den Richtlinien über ein« Verwarnung heißt es: Die Verwarnung hat den Umständen des Falles und der beteiligten Per- sonen entsprechend sachgemäß und taktooll zu erfolgen. Bei schriftlicher Verwarnung ist für den Fall einer erneuten Zuw�er.

Handlung Bestrafung in Aussicht zu stellen. Hinsichtlich der münb» lichen Verwarnung durch den Polizeiverwalter oder die von ihm de- auftragte Stelle wünscht der Minister besondere Vorsicht. damit nicht ein« im Einzelfall« für angezeigt erachtete Vorladung. die In die Arbeitszeit oder Freizeit des Uebertreter» fällt. ihn empfindlicher trifft als«in« geringe polizeilich« Strafe. Muß gestraft werden, so ist die Strafe nach der Totund derPerson festzusetzen. Es wird noch Immer übersehen, daß die gleiche Strafe den Armen und de» Ivohlhabeudev völlig verschieden trifft. Di« wirtschaftlichen Verhältnisse des llebertreters, bis in der Regel genügend bekannt lein werden, stnd daher zu berücksichtigen. An- trägen auf Ratenzahlung ist stet» stattzugeben, fals» für die bestrafts Person die sofortige Zahlung einer Gcldsträs« ein»." unbillige wirtschaftliche Härte bedeutet. Uebertretungen ohne vor- herige Verwarnung sind in der Regel nift geringen Strusen- zu ahnden, erst im Wiederholungsfall« wird im allgemeinen«tipslftd* sicher zu strafen sein. Gegenvorstellungen gegen«in« polizeilich« Slrasverfügur.» lönnen, sofern sie vor Eintritt der Rechtskrast erhoben werden, als Antrag aus gerichtliche Entscheldung ausgesatzt werden. Den Polizei- Verwaltern ist es in diesen Fällen unbenommen, die Straf« nach Ab- schloß der erforderlichen Ermittelungen, auch falls dies« sich über die Frist zur Stellung dieses Antrages hinaus erstrecken sollten, von sich aus zu ermäßigen oder aufzuheben. Gegenoorstellun- gen nach Eintritt der Rechtskraft sind als Antrag auf B« g n a d i- gung aufzufassen und entsprechend zu behandeln. Die Vollstreckung einer anstatt der festgesehleu Geldstrafe ou- gedrohten haslstrase sollte nickst die Regel sein: Insbesondere gegenüber«rstmalig bestraften Personen, dt« wegen ihrer wirtschaftlichen Loge die Geldstraf« nicht zahlen könnet� sollte sie nicht zur Anwendung kommen. In diesen Fällen wird«in Be- gnadigungsoersahren einzuleiten sein. Zum Schlüsse verbietet der Mknist«?, die Zahl der von Polizei- und Landjägereibeamten vor- gelegtenAnzeigenzumMotzstabederBeurteilvng ihrerLeistungenzu machen.

BevNkerung lebt bekcqmttstch auf defn flachem Lande. Damit wird die Kirchenfrage zur Batuernsrnue und umgekehrt die Lauernfragc zur Kircheufragc. Es est intcrssscrnt zu verfolgen, wfie im Wandel der Zeit die Retigionspolitik der Sowjetmacht imrch ihre Vauernpolitit beeinflußt wurde. Die erzwungsneir-Kpnzessionen an die Bauernschaft führten immer auch zur Eisstellung, jedenfalls zur Dämpfung der antivligiösen Propaga,ida und der Ver» falgungen der Geislltchvn. Und umgekehrt jeder Feldzug gegen die Bauernschaft wurde von, einer verstärkten Attacke gegen die Kirche begleitet. Nicht anders auch jetzt- Der Kampf gegen die Bauern- schaft, der in der Form der Bekämpfung dqsKulakentums" (Großbatierntuins) entfesielt wird, mußte unter den russischen Berhältnissen unvermeidlich zur BerschÄrfung der antl- religiösen Propaganda und aum terroristischen...Kultur« kämpf" führen. Im Namen dgrSozialiperung der Land- Wirtschaft" soll nicht nur das wirtschaftliche,, sondern auch das geistige Rückgrat der russischen Bauernschaft auf einmal ge» brachen werden. Rußland scheint danach wieder vor einer Periode der oerschärften religiösen Verfolgungemzu stehen. Aber sowohl die Weltgeschichte als auch die Sowßetgeschichte lehrt, daß die Bekämpfung der Religion mit den Mitteln der rohen Gewalt nur zur Stärkung des religiösen Fanatismus und der Kirche führt. Dieselbe ortbodoxe Kirche, die frsäher die stärkste Säule und gehorsamste Dienerin des Zarismius war, wird jetzt in Sowjetrußland von Millionen und abqr Millionen wie vor- her hoch geehrt! Der neue Feldzug geDen die Religion wird auch diesmal analoge Folgen zeitigen? Das Freidenkertum kann wie ster Sozialismus den arbeitenden Massen nicht aufgezwungen we�>en. Die bolfchs- wiftischen Erfahrungen legen dafür beredtes Zeugnis ab!"

Das verruifchie Komma. vke Affäre Röchling. Ein sonderbarer Irrivm. Der Konnnerzienrat Hermann Röchling , ein Mitgsiei. i« laarlänbischen Großindtistriellenfamiiie, war kurz nach dem Waffen- stillstand in Saarbrücken wegen angeblicher Plünderungen im bc- fegten Nordfrankteich in Amiens zu einer drakonischen Zucht» hau» st rase verurteilt worden. Sicherlich ganz zu Unrecht. Dieses Verfahren war ein typischer Fall von Siegerp'ychose, und Röchling wurde nach relativ kurzer Zeit wieder freigelassen. Run kommt au» Saarbrücken die Meldung, daß das Gericht in Metz «inen Befehl auf Zahlung der Gerichtstosten binnen einer Woche Röchling zugestellt hat. Auch dieses ist«in« kleinliche Schikane, di» nur gseignet ist. böse» Blut in Deutschland zu erregen und di« Verständigungspolitik zu stören. War das etwa der Zweck der Uebung? Oder ist es nur eine Glanz» kcistung des b u r ea u k r at i s ch« n A m t s s ch: m m e ls, wie wir sie nicht selten auch in Deutschland erleben? Aber viel interessaister an diesem Fall ist folgender merk- würdiger Irrtum. Als erstes Berliner Blatt berichtete die2. A. am Mittag' in großer Aufmachung aus Saarbrücken , daß die Zahlungsaussorderung an Röchling «ruf 14 441410 Franken, d. h. 2,5 Millionen Gold mark betrag«. Am späten Abend veröffentlichte das Mirbachfch« T»k«- graphenbureau, das vor allem über die A.-�cleg-nheiten des besetzten Gebietes und der Saar berichtet und von dem offenbar die erste Meldung stammt, folgende Berichtigung: In unserer Meldung über die Beschlagnahmeversügung gegen den Großindustriellen Röchsing auf Blatt 6 unserer Berliner Ausgab« ist in der 10. Zeile von oben durchelnen Komma- fehler irrtümlich die Zahlung-aussorderung auf 14 441 410 Franken bestfferl. Wie uns dieSoarbrücker Zeitung' mitteilt. lautet die Zahliingsaussorderuttg jedoch auf 14 44t, 41 Franken. Unter welchem Titel von sranzösischer Seite diese Summe ange» fordert wird, konnte noch nicht festgestellt werden, da eine Er» klärung des Komtnorztenrat» H. Röchling bisher nicht zu er. langen war.' Also nicht 14 Millionen, sondern 1 4 000 Franken, nicht i'-b Millionen Goldmark, sondern nur 2500 Mari! Man mag sicherlich mit einem gewissen Recht (linwenden, datz e» grundsätzlich in diesem Falle nicht auf die H ö h«. andern auf di« Tatsache der Zustellung des Zahlungsbefehls ankomme, die jedenfalls zu verurtetlen fei. Aber gerade die horrende Höhe diestr Aufforderung nach der ursprünglichen Meldung hat be» sonder» aufreizend gewirkt, wie ein Blick In die bürgerliche Press« zeigt. Und der berechtigt« Protest gegen die Handlungsweise des Metze? Gerichtes muß noiwandigerweise verpuffen, wenn man nachträglich berichtigen muß. daß man sich infolge eines um drei Stellen oerrutschtea Kommas um da» Tausend­fache geirrt hat- Es ist geradezu sträflicher Leichtsinn, solche irrigen Meldungen mit außenpolitischer Tragweite zu ver- breiten. Man macht sich damit nur dem Ausland« gegenüber lächerlich und verhllst den Franzosen zu dem billigen Vergnügen, durch«inen Hinweis auf diese Art von deutscher Pressebericht. «rstattung von dem eigentlichen Tatbestand abzulenken. Wird damit dem Saarland und dem besetzten Gebiete etwa gedient?

Ein neiier Rechisanwali! Söhnke-Eutln hausiert mit längst widerlegten Ver» leomdongen In ein«? Dersammlung im Lübeckischen wärmte kürzlich«in nationalsozialistischer Rechtsanwalt Bahnte aus Eutin die längst widerlegt« blädstnnlg« Verlaumditng auf, daß derVorwärts' vom Luiden Goldschmidt' 800 000 Mark geschenkt bekommen kab«. Auf die Frage eines Genossen, od er denn nicht di« Berichtigung des vorwärts" kenne, in der dieser Schwindel widerlegt worden sei,- antwortet« Böhnke mit unglaublicher Frechheit, di« Berichtigung sei unwahr gewesen: er. Böhnke, sei in der Lasw zu beweisen, daß der »Vorwärts' die 800 000 Mark geschenkt beköttm-en hob«. W i r sind in der Lag« zu beweisen, daß Döhnie lügt und daß«r«in dreisterVerleumder ist. Di« Bescheinigung kann «r sich an der Stell« holen, die ihm als Rechtsanwalt bekannt ist.

Nachspiel zur Coioeatz Naliauasistenla!. Cor wenigen Monaten wurde an der Balustrade der Löwene? Universität ein« Inschrift ohne den ursprünglich vom anonikamschen Architekten vorgeschlagenen deutschfeindlichen Ztj t angebracht. Dieser Vorgang veranloßte die belgischen Natlonalimn zu einer maßlosen Hetz«, insbesondere auch gegen Deutschland . Als Opfer diese? Hetze ist ein Arbeiter �2 betrachten, der sich berufen fühlte, d i« Balustrade zu ze x st ö r e n. Der Täter hatte sich jetzt vor dem Gericht zu verantworten und wurde zu drei Monate:, Ge- fängntz mit Bewahrungcfrist verurteilt. Er hat außerdem di« Kästen zur Wiedergutmachung de» angerichteten Schadens zu tragen

Fort mii der Zensur! Ojchterakadrmis gegen Muckerfront im Landtag. Der Amtliche Preußisch« Pressedienst teilt die folgend« Kimd- gebung der Sektion für Dichtkunst der Preußischen Atademi« der Künste mit: Der Preußische Landtag hat sich kurz vor seinen Weih- nachtsserien mit Fragen der Wiedereinführung der Zen. für im Deutschen Reich« befaßt. Wir sind der Ueberzeugung, datz Zensur zumeist das Gegenteil dessen bewirkt, was der Gesetz- gebe? gewollt hat. Durch«in Verbot werde» wesenlose Erzeugnisse der Literatur und Kunst, die sonst im Dunkel blieben oder bald wieder im Dunkel verschwänden, wie durch Scheinwerfer grell be» leuchtet. Mißverstandene Kunstwetk« dagegen geraten in Gefahr. verboten zu werden. Das kann der Gesetzgeber auch nicht wollen. da dies der Verfassung widerspricht. Darum werden wir grundsätzlich jede Zensur bekämpfen, um so mehr/ als die bestehenden Gesetz« zum Schutze des Volkes durchaus genügen. Zensur bringt neue Zwtstigkeii und Parteiung in unser Kulturleben.

Neue Vesoldungsvorschristen. Verhandlungen im Jteichstagsausschoß. Im 14. Ausschuß für Beamtenangelegenheiten des Reichstags begannen heut« di« Beratungen über Aenderungen der Befaldungs- Vorschriften unter Beteiligung der Vertreter dar Epitzenorgani- sationen: Deutscher Beamtenbund, Allgemeiner Deutscher Beamten- bund und Reichsbund höherer Beamten. Nachdem die Vertreter der Vpitzenorganilationen ihre Wünsche dem 14. Ausschutz und den anwesenden Regierungsoertretern vorgetragen hatten, erstattete der sozialdemokratische Abg. S t« i a t 0 p f den Bericht. Der Berichterstatter schlug vor, nicht m ein« Generaldebatte

einzutreten, sondern die einzelnen Nummern der Besoldung?- Vorschriften durchzuberaten. Dieser Vorschlag fand allseitig« Zu- stimmung. In de? nunmehr beginnenden Beratung wurde bei Punkt 0 und 10 eine Verbesserung der Vorschriften betreffend Ver- leihung einer planmäßigen Stell» bzw. des Besoldungsdienstalters erreicht. In der zu Punkt 10(Vesoldungsdienstaller) wurde eine entsprechende Entschlietzung angenommen, ebenso auch bei Punkt 11 (Verleihung einer freien Stelle). In der Entschließung wird die Anpassung an die preußischen Besoldungsoorschriftcn' verlangt. Der Ausschuß vertagte sich um 6 Uhr auf Donnerstag, den 10. Januar, 2 Ühr nachmittags. Der Abg. Steinkopf wurde«in- stimmig zum Berichterstatter für das Plenum bsstimmt.

Sozia?« Enifletwngsfürforge. Am Mittwochabend versammelten sich auf Einladung und unter dem Vorsitz des Reichstagsabgeordneten Dr. Moses im Reich». tagsgebäude Vertreter der ärztlichen Wissenschaft, der Krankenkassen und sonstigen Versscherungsträger. des Reichsgesundheitsamts, des Reichsversicherungsamts, des Hauptgesundheitsamts von Berlin so- wie Abgeordnete der Länder und des Reichs, um die Frage der Eingliederung der Entstellungsfürsorge(ärztliche Behand- lung Verunstalteter) in die Sozialversicherung zu prüfen. Einleitend wie» Abg. Dr. Moses darauf hin. daß heut« die kosmetische Medizin ein wissenschaftliches Gebiet fei. auf dem die großartigsten Erfolge erzielt werden. Leider stehe aber die kos- metische Medizin vorläufig nur den Begüterten zur Verfügung. Di» breit« Masse der proletarischen Arbeiter, für die törpersich« Eni- stellung unüberwindlich« Hindernisse im sozialen Kampf sind, komme hier zu kurz. Wissenschaftlich« Borträge über die Wichtigkeit und di« Aufgaben der Entstellungsfürsorge und eine rege Diskussion folgten. Dr. Mose» dankt« dem Vortragenden für di« Anregungen und ver- sprach, bit Vorschlag« an geigneier Stell« und zu geeignet« Zeit zu verwerten.