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Polizeiliches, Gerichtliches 2c. Genoise Klees in Magdeburg hat am 12. No­vember 1895 beim Schluß einer öffentlichen Versammlung die Anwesenden zum Singen der Arbeitermarseillaise veranlaßt. Klees soll hierdurch sowie durch ein Hoch auf die internationale Sozialdemokratie ungebührlicherweise ruheftörenden Lärm erregt und groben Unfug verübt haben und es wurde deshalb ihm ein Strafbefehl über 10 M. zugestellt. Beschlagnahmt wurden in Erfurt auf Anord­nung der Staatsanwaltschaft die Beilagen der Nummer 301 der " Thüringer Tribüne" und Nummer 190 des Nordhäuser Volks blatt". In den Blättern soll angeblich eine Beleidigung ent­Die Straftammer in Breslau verurtheilte in der Berufungsinstanz den Redakteur 3 ahn von der Volts wacht" wegen groben Unfugs, verübt durch die Auf­forderung zum Boytott, zu 100 M. Geldstrafe.

halten sein.

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Soziale Uebersicht.

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Die Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosen- Versicherungskasse in der Stadt Bern unterstützt zur Zeit( 30. Dezember) von 605 Versicherten 169 Arbeitslose. Ende 1894 waren 536 ver­sichert und 120 Mann unterstützt. In Frankfurt a. M. wurde den arbeitslosen Bauarbeitern auf ihren Wunsch nach Beschäftigung von der Armenverwaltung erklärt, daß Arbeiter, die nur saisonweise unbeschäftigt seien, namentlich alle Bau­arbeiter, feine solchen Arbeiten zugewiesen bekommen könnten. Es ist überaus traurig, daß nicht auch für derartige Be­schäftigungslose öffentliche Mothstandsarbeiten handen sind, denn die Löhne der Bauarbeiter sind so gering, daß die Leute nicht so viele Ersparnisse machen können, um ein Vierteljahr mit ihren Familien davon zu leben.- In Bremen hat die Arbeitslosigkeit bereits einen hohen Grad erreicht; nun find in diesen Tagen auch noch etwa 90 Arbeiter bei der Lagerhaus- Gesellschaft wegen Arbeitsmangel entlassen worden. Lagerhaus- Gesellschaft wegen Arbeitsmangel entlassen worden. Gewerkschaftliches.

vor=

In der Römer'schen Lederfabrik in Pankow wurden am 2. Januar sämmtliche 46 dort beschäftigte Arbeiter entlassen. Wie wir erfahren, ist die Entlassung auf den im Sommer bei dieser Firma vorgekommenen Streit zurückzuführen, der zu gunsten der Arbeiter verlief. Es wurde damals schriftlich ausgemacht, daß wenn nicht Einschränkung der Produktion es erheischt, niemand entlassen und im übrigen nie mand gemaßregelt werden solle. Bei der jetzigen Verhandlung ist nun von der Firma erklärt worden: Im Sommer haben die Arbeiter mit uns gestreift, jetzt werden wir mit den Arbeitern fireiken. Auch der Geist der Leute" gefällt der Firma nicht mehr, sie will andere haben. Die entlassenen Arbeiter sind mit glieder des Verbandes. Sie appelliren an die Solidarität der Lederarbeiter des In- und Auslandes.

Sollte die Reichskommission für Arbeiterstatiftit ihre Thätigkeit| Wiffens der Kaiser zur Zeit in Potsdam weile und nun erklärte der mit dem Ausscheiden des Unterstaatssekretärs Dr. v. Rottenburg Angeklagte: Dort muß ich hin" und verband damit eine unehrens wirklich eingestellt haben? bündige Bemerkung. Der Soldat glaubte nicht richtig gehört zu haben,

er

von

Der Lohnkampf im schweizerischen Brauergewerbe ist als aber der Angeklagte die Aeußerung wiederholte, schritt er zu nun auf der ganzen Linie eröffnet. Der Vorstand des Verbandes dessen Verhaftung. Nun bat der Angeklagte, ihn doch laufen zu schweizerischer Brauereien erläßt eine Erklärung, aus der hervor- lassen, da er die Sache doch nicht so böse gemeint habe, er geht, daß die Besitzer die verlangten Forderungen nicht annehmen. wurde jedoch nicht frei gelassen. Im Termin äußerte er, von sondern den Kampf mit den Arbeitern aufnehmen werden. Der Vor- dem Vorfall überhaupt nichts zu wissen und der sozial­nicht Bartei mehr anzugehören. In stand erklärt zwar, daß er und seine Kollegen fich weniger an demokratischen den Lohnforderungen, desto mehr aber an den weiteren Zumuthungen folge von Nahrungssorgen und reichlich genossenem an jenem Abend den Arbeitsnachweis der Arbeiter obligatorisch zu benüßen und Alfohol sei vollständig nur gelernte, dem Fachverein angehörige Brauer im inneren Be- Sinnen gewesen. Der Wachtposten hat dies bestritten und den triebe zu beschäftigen, stoße. Den Arbeitern liegt aber gerade Angeklagten nur für etwas angetrunken" erklärt. Der Staats­an den beiden Forderungen am meisten, denn ohne diese wäre anivalt beantragte mit Rücksicht auf die Dreiftigkeit, mit welcher die Existenz der gelernten Brauer fast vernichtet. Ein der Angeklagte gerade einem Soldaten gegenüber jene Majestäte­neun Monate Gefängniß. Beispiel aus Basel möge dies beweisen. In dem Betriebe einer beleidigung ausgestoßen, Baseler Brauerei sind 41 Arbeiter beschäftigt. Davon find Der Gerichtshof erkannte nach diesem Antrage, lehnte aber die 26, die den Brauerberuf nicht gelernt haben. Also fast weiterhin beantragte sofortige Verhaftung des Bedauernswerthen, 2/8 Tagelöhner und 1/3 gelernte Arbeiter. In den übrigen der eine Frau und vier Kinder zu versorgen hat, ab. Brauereien wird es in dieser Beziehung nicht besser sein. Auch in bezug auf Lohn und Arbeitszeit möchten die Herren rückwärts revidiren. Den Minimallohn wollen fie auf 66 Fr. per 12 Ar­beitstage und die Arbeitszeit je nach Belieben auf 10 bis Eine öffentliche Versammlung der Maurer tagte am 11 Stunden festsetzen. 5. Januar bei Cohn in der Beuthstraße. Genosse Keßler Die belgischen Kohlenbergwerk Arbeiter haben in an- referirte über das Thema: Das preußische Vereins. betracht der günnigen Geschäftslage des belgischen Kohlenmarktes gefeß und die Gewerkschaftsorganisationen. durch die Nationale Vereinigung der belgischen Grubenarbeiter" Redner beleuchtete in interessanter Weise die verschiedenartige an die Grubenbarone das Verlangen nach Lohnaufbesserung Handhabung der Vereinsgesetze und bemerkte dabei: Durch den gestellt.

Gerichts- Beitung.

St.-G.=

"

Versammlungen.

werden

großen Prozeß, den die Maurerorganisation geführt hat, fei prinzipiell festgestellt worden, was in Berbindungtreten mit anderen Vereinen heißt. Troydem aber das Gefeß dasselbe geblieben, sei die Auslegung jetzt eine ganz andere und die in den früheren Nach§ 130 a St. G. B. soll ein Geistlicher An- Jahren durch ungeheuere Kosten erfochtenen verschiedenen gelegenheiten des Staates nicht in der Kirche vor Reichsgerichts- Entscheidungen wären längst wieder außer Geltung. mehreren auf eine den öffentlichen Frieden gefährdende Weise An einigen Beispielen wie der Redner nach, daß mitunter sogar zum Gegenstande einer Verkündigung oder Erörterung machen. Behörden nicht mehr wissen, was strafbar oder was zulässig ist. Ein fatholischer Pfarrer hatte die nach seiner Auffassung ver- Hoffentlich werde durch die behördliche Schließung der Partei­werfliche Abstimmung derjenigen Wähler seiner Pfarrgemeinde, organisationen einigermaßen Klärung geschaffen werden und eine Aenderung des jetzigen Zustandes welche bei der vorangegangenen Landtags= Wahl nicht für den voraussichtlich zumal fämmtliche andere Parteiorganisationen Zentrumskandidaten gestimmt hatten, einer abfälligen Beurtheilung eintreten, ebenfalls in Frage kämen und im Interesse unterzogen und die betreffenden Wähler als Männer ohne Charakter dabei etwas Bestimmtes geschaffen gekennzeichnet. Er war deshalb auf grund des§ 130 a verurtheilt der Deffentlichkeit Eine längere und eingehende Debatte zeitigte die Der worden. Die Revision bestritt, daß der Angeklagte eine An. müsse. gelegenheit des Etaates" zum Gegenstande der Erörterung ge- Stellung zur Gewerkschafts- Kommission. scheidungen veröffentlichten Erkenntnisse einen der Revision entgegen den Beitrag zur Unterhaltung des Bureaus abzuliefern, und daß macht habe. Das Reichsgericht hat in einem im 27. Bande der Ent- Vertrauensmann Kater theilte mit, daß er aufgefordert wurde, gesezten Standpunkt eingenon men und diefen, wie folgt be- man ihm Fragebogen zur Ausfüllung überfandt hätte. Er habe gründet: Ter dem Staate obliegende Schutz der Wähler ist nicht, sich weder verpflichtet gefühlt, die Fragebogen auszufüllen, da wie die Revision glaubt, auf diejenigen Fälle beschränkt, in welchen ihm deren Zweck gar nicht bekannt sei, noch habe er sich ver zufolge der vorgefallenen Bedrückungen oder Beeinflussungen die pflichtet geglaubt, die gewünschte Summe abzuführen, zumal bisher Giltigkeit der vorgenommenen Wahl in Frage gestellt von den Zelegirten troy wiederholter Aufforderung noch kein Bericht ift. Denn das Wahlverfahren wird nicht erst eine Angelegenheit gegeben worden sei. Keßler wünscht, man solle in dieser des Staates, wenn derartige Verstöße gegen dasselbe erfolgen, Frage eine verföhnliche Haltung einnehmen. In dem Baugeschäft des Rathszimmermeisters Ernst sondern es bildet in seiner rechtlichen Gesammtheit von Beginn Statistit auch viel Spielerei getrieben werde, so sei im vor­Meyer in Berlin , Hochstr. 29a, haben auf den einzelnen bis zur Beendigung der Wahl eine durch die Normen des öffent- liegenden Falle immerhin die gute Absicht vorhanden. Die Frage­Arbeitsstätten die Zimmerer die Arbeit niederlichen Rechts geordnete staatliche Angelegenheit. Die Kritik des bogen selbst enthielten manche unnüße und auch für größere Dr. gelegt, weil der Unternehmer sich weigerte, den Stundenlohn Angeklagten fonnte nun zwar feine Rückwirkung auf den Ausfall ganisationen unbeantwortbare Fragen. Zu den Roften des von 4712 auf 50 Pf. zu erhöhen. Also wegen der Bagatelle von des bereits beendigten Wahlverfahrens haben. Das Urtheil stellt Bureaus rathe er beizutragen. Gerade mit dem Submissions­21/2 Pf. müssen die Arbeiter auch noch zum Streik greifen! aber in thatsächlicher Beziehung fest, daß der Angeklagte, indem wesen sowie mit denjenigen Unternehmern, die die Arbeiter um 21/2 Pf. Mehrforderung pro Stunde fann Herr Meyer doch gewiß er das Ergebniß der Wahl in der angegebenen Weise einer ihre Löhne betri gen oder Krankenkassengelder unterschlagen, felber nicht unbescheiden nennen. Hinzu kommt, daß die Zimmerer Kritit unterzog, in die Freiheit der Wahlausübung selbst ein- babe das Bureau sich eingehend beschäftigt und Namen feftgestellt, bei ihm, wie man uns angiebt, wegen der Art der Arbeit ihre gegriffen habe, da zufolge der Kundgebung die von ihr be- viel Mühe und Fleiß tausende von Gesundheit und ihr Leben gar oft aufs Spiel segen müssen. Und troffenen Wähler befürchten mußten, bei Wiederkehr einer Wahl vor denen sich die Bauarbeiter zu hüten hätten. Gegen dennoch soll es erst des Streiks bedürfen, ehe die Zimmerer die von geweihter Stätte aus abermals der Mißachtung ihrer Mit- die Beantwortung der Fragebogen und gegen die Unterstüßung winzige Forderung bewillig bekommen. bürger preisgegeben zu werden. Diese Auslegung der vom An- sprach sich Fiedler aus, der der Meinung ist, die Maurer Die Versammlung, die sich unter Umständen noch mit dieser geflagten zur Kritik gebrauchten Worte fällt in das Gebiet wären durch die jetzigen Delegirten( zentraler Richtung) nicht Angelegenheit beschäftigen wird, wird durch Annonce und Flug- ber thatsächlichen Feststellungen und ist mit der Revision nicht vertreten, infolge dessen habe man auch nichts zu zahlen. blatt bekannt gemacht werden. anfechtbar. Klebchen behauptete, die Gewerkschaftskommission habe ihre Pflicht in keiner Weise erfüllt und für die Arbeiter bisher nichts geleistet. Wenn der Großinquifitor der Kommission" Maffini habe, man sollte aus den Gewerkschaften die Politit fernhalten, in der letzten Gewerkschaftskommissions- Versammlung verlangt und wenn hierauf fein Widerspruch erhoben worden wäre, so fennzeichne dies die Kommission genügend. Er halte es daher für falsch, sie durch Geldmittel zu unterstüßen oder sich an ihren kennzeichne dies die Kommission genügend. Er halte es daher Arbeiten zu betheiligen. Bla urod und Berndt wünschen

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Wenn mit der

mit

Ein bürgerlicher Berichterstatter erzählt: Einen a II. Sur Illustration der Moral, die in den durch Bildung gemeinen Ausstand der Berliner Schriftgießer und Besiz maßgebenden Gesellschaftsschichten zum theil geübt glauben die Leiter des hiesigen Schriftgießer Vereins in der wird, brachten wir in der Freitagsnummer aus der Volts: nächsten Zeit durchseßen zu können. Am Sonnabend verlangten die Beitung" zwei Gerichtsberichte, von denen der eine, wie wir von Gießer der Wollmer'schen Gießerei in der Friedrich- intereffirter Seite erfahren, an verschiedenen, zur Beurtheilung ftraße 226 für die Folgezeit den achtstündigen Arbeitstag unter des Falles sehr in betracht kommenden Unrichtigkeiten leidet. Ausschluß jeder Ueberstundenarbeit. Für den Fall, daß Es handelt sich um den Fall des Arztes, der nach dauernd oder vorübergehend mehr Arbeit geleistet werden dem Gerichtsbericht die Abfindungssumme von 3000. an dagegen, daß man einen solchen unsolidarischen Standpunkt nicht muß, sollen nicht Ueberstunden gemacht, sondern neue feine frühere Geliebte voll ausgezahlt haben und dann, entgegen Maschinen und beschäftigungslose Arbeiter eingestellt werden. allen Bestimmungen im Bertrage, von dieser arg belästigt sein einnehmen möge. Wenn geglaubt werde, daß die Kommission Der Plan geht jedoch nicht dahin, für die Werkürzung soll. Sieran ist zunächst unrichtig, daß der Arzt die 3000 m. nicht leistungsfähig sei, fo hätte man dies schon seit Jahren der Arbeitszeit etwa einen geringen Ausfall am Lohne voll gezahlt hat; der Herr hat vielmehr den Bestimmungen immiffen müssen und das Bauarbeiter- Kartell nicht auflösen sollen. An­will im Gegentheil, erfannt müßte aber jedenfalls werden, daß die BerlinerMaurer wieder. hinzunehmen, sondern man wenn Vertrage zum Troß sich nur zur Erstattung einer Rate in Höhe holt von anderen Gewerkschaften materielle Unterstüßung ers die erste Forderung bewilligt ist, nach etwa acht von 500 m bereit finden lassen. Die übrigen Raten, die nach bis 14 Tagen auch noch eine Lohnerhöhung fordern. Die In- den Bestimmungen des Vertrages von Bierteljahr zu Bierteljahr halten haben. Nachdem noch Pfeil, Megte, Beier u. a. haber der Wöllmer'schen Gießerei haben die Forderung, die zufällig sein sollten, ist der Arzt bis heute schuldig geblieben. Die Besuche zu diesen Punkt gesprochen hatten, wurde folgender Antrag nächst gestellt wurde, rundweg abgelehnt. Die Abgewiesenen, bei der Geliebten feien zum Zwecke der Beschwichtigung von dem angenommen:" Die Versammlung beauftragt den Genoffen darunter die Hauptleiter des Vereins, wollen schon in den Rater, an die Gewerkschaftskommission den Antrag zu stellen, die Delegirten der Maurer zu verpflichten, in einer allgemeinen nächsten Tagen eine allgemeine öffentliche Versammlung der öffentlichen Maurer Versammlung Bericht zu erstatten. Schriftgießer Berlins einberufen, um den allgemeinen Ausstand für den Fall beschließen zu lassen, daß die Forderungen auch von scheinen die Delegirten in derselben nicht, so ist deren zu erklären und bei einer ten anderen Gießereien abgelehnt werden. Dem Anscheine event. Neuwahl find sie als Delegirte nicht anzuerkennen." nach hat man durch Offizinversammlungen für diese Rater fritisirte noch, daß bei fleineren Streits von der Bewegung schon vorgearbeitet. Die Kompletgießer, die vor Gewerkschaftskommission Listen gestempelt und allen Gewerk­allem in betracht kommen, verdienen jetzt den Monat 200 schaften zugesandt würden. Hierauf wurde der Beschluß erneuert, Gewerkschaftskommission Listen gestempelt und allen Gewerk nur auf Listen für den Generalfonds der Maurer zu sammeln und Unterstützungen aus diesem Fonds zu leisten, Zum Schluß wurde bekannt gegeben, daß sich jetzt die Bahlstelle für den Wedding( Vertrauensmann W. Dams) bei Raabe, Rolberger straße 23, befindet.

bis 400 Mark.

um

Mann noch eine zeitlang fortgesetzt worden, nachdem schon der Vertrag abgeschlossen und nachdem ferner die Verlobung mit seiner jezigen Frau schon gefeiert worden wäre. Die Belästi gung", die jetzt die Geliebte" begangen haben soll, habe in einem Besuch bestanden, in dem sie Erkundigungen habe einziehen wollen über die angeblichen Folgen eines Liebesverhältnisses, welches der Arzt noch mit dem Dienstmädchen seiner Eltern gehabt habe. Das Mädchen sei später auf Denunziation des Arztes wegen Erpressung zu einer Gefängnißstrafe von 14 Tagen ver urtheilt worden. Gegen die erkannte Haftstrafe habe das Fräu­lein, um das es sich im Prozeß handle, übrigens Berufung ein gelegt, Termin in der Sache stehe in 8 Tagen an.

Mandat als

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Bon Arbeitsverdiensten, wie sie in dieser offenbar aus den interesfirten Unternehmerfreifen stammenden Mittheilung angeführt find, hat man bisher in Berlin noch nichts gehört. Wenn sie wirklich vorfommen sollten, kann es sich nur um Ausnahmefälle handeln, aber auch dann wäre das Vorkommen der angegebenen Verdienste nur Das formalistische Recht, das gegenwärtig besonders vom ein weiterer Beweis dafür, daß die Berliner Schriftgießereibesiger Reichsgericht gesprochen wird, erscheint auch unfern Staats. finanziell durchaus in der Lage sind, den schon aus fanitären erhaltenden bedenklich, wenn es die Heiligkeit des eigenthums Depeschen und lehte Nachrichten. Gründen gerade im lebenverkürzenden Echriftgießergewerbe nicht genügend schüßt. So nehmen ordnungsparteiliche Blätter nöthigen Achtstundentag einzuführen, denn die Unternehmer find Der Arbeitsbursche Ernst Biester hatte ein Spartaffenbuch ge- wird aus London gemeldet: Das Unterhausmitglied John Burns mit tiefem Bedauern von folgendem Gerichtsfall Kenntniß: Frankfurt a. M., 6. Januar. ( B. H. ) Der Franks. 3tg." Die legten, mehr Lohn zu zahlen, als sie bezahlen können, un stohlen, auf dasselbe 100 m. abgehoben und dem Fiesbach 30 M. hat einen Vortrag über die politische Lage gehalten, in dem dabei selbst einen gehörigen Profit zu machen. hiervon abgegeben. Der Hausdiener Fiesbach wurde der Hehlerei er ebenso wie die Daily News" heute zum sofortigen Widerruf Um Irrthümern vorzubeugen sei mitgetheilt, daß der angeklagt und von der dritten Strafkammer am Landgericht I zu des Chatered und zur Sequestration des Landes aufforderte, welches Freien Bereinigung der Bauarbeiter Berlins 1 Woche Gefängniß verurtheilt. Hiergegen legte fein Vertheidiger die Kompany durch Betrug und Täuschung erworben habe. nicht mehr Karl Deredder, Falckensteinstr. 29, sondern Revision ein. Er führte aus, daß das Geld, welches Fiesbach Burns schlug vor, nach Deutschland zu melden, daß die Engländer D3tar Böttcher präsidirt, dessen Wohnung Frankfurter erhalten habe, nicht mittels einer strafbaren Handlung erlangt für die Nationalehre, nicht aber für die Interessen von Spekulanten Allee 137 ist. Wir kommen damit einem Wunsche des Erst- sei, denn Piester labe einen Hundertmarkschein erhalten, den- zu kämpfen bereit seien. genannten nach. selben gewechselt und dann erst dem Fiesbach 30 M. gegeben. Hannover , 6. Januar. ( W. Z. B.) Der Redakteur des Eine Holzarbeiter Konferenz für das Gebiet der Das Wechseln eines Geldscheins sei aber teine ftraibare Hand sozialdemokratischen Boltswille", Rauch, ist wegen Beleidigung Provinz Sachsen sowie der Herzogthümer Anhalt und lung, folglich fei, wie das Reichsgericht fonftant angenommen der Staatsanwaltschaft am Landgericht 1 Berlin zu 3 Monaten Ge= Braunschweig fand am 1. Januar in Halberstadt habe, das Geld, das Fiesbach erhalten habe, auch nicht mittels fängniß verurtheilt worden. Der Oberstaatsanwalt Drescher statt. Beschlossen wurde u. a.: Bestehende Lokalorganisationen einer strafbaren Handlung auf ihn übergegangen. Das Reichs: war bei der Verhandlung als Zeuge mit dem Aftenmaterial in find, sobald die Generalfommission der Gewerkschaften Deutsch gericht wies dann auch die Sache an die Borinstanz zurück und Hammerstein anwesend. lands Beiträge von ihnen annimmt, als vollberechtigte Organi - führte aus, daß es, falls das Wechseln des Geldes erwiesen fationen anzuerkennen. Die internationale Verbindung der Holz- werde, ganz gleichgiltig sei, ob der Angeklagte von dem Dieb­arbeiter ist möglichst zu beschleunigen. Die Vereinigung auer stahl des Buches Kenntniß gehabt habe; denn es liege dann eben Gewerkschaften ist anzuftreben. Reisenden Mitgliedern des Ver- teine Hehlerei vor. Gestern beantragte der Vertheidiger nicht bandes soll während einer Tour nur Reise- Unterstützung gewährt nur die Freisprechung, sondern auch die Uebernahme der Kosten werden. Die Arbeitslosenunterstüßung ist abzulehnen. für die Bertheidigung auf die Staatskaffe, da hier überhaupt teine Anlage hätte erhoben werden dürfen. Der Gerichtshof er fannte nach diesem Antrage, auch wegen der Roften.

Wien , 6. Januar. ( W. Z. B.) Morgen Vormittag findet eine Besprechung zwischen dem österreichischen und dem ungari schen Finanzminister statt. Den Parlamenten in Wien und Budapest dürfte bereits gegen Mitte des nächsten Monats die Aufforderung zur Wahl einer Regnikolar- Deputation zugehen. Wien , 6. Januar. ( W. T. B.) Morgen Vormittag findet Der Kampf gegen das Schwinsystem nimmt, wie man eine Besprechung zwischen dem österreichischen und dem unga­rischen Finanzminister statt. Den Parlamenten in Wien uns schreibt, in Deutschland seinen planmäßigen Fortgang. Aller­orts, namentlich dort, wo vorwiegend Ronfettion hergestellt wird, Einer unbegreiflichen Thorheit hat sich der Schneider und Budapest dürfte bereits gegen Mitte des nächsten Monats ist man in reger Agitation begriffen. Ende Januar foll überall Jacob Ohler schuldig gemacht, der sich gestern vor der 3. Straf die Aufforderung zur Wahl einer Regnitolardeputation zugehen. London , 6. Januar. ( W. T. B.) Das Reuter'sche Bureau" ein Flugblatt verbreitet werden, worin die Zustände in der fammer wegen Majestätsbeleidigung zu verantworten hatte. Der Konfettions Industrie dargelegt find. Die Auflage beträgt Angeklagte ist, wie der Vorfißende aus den Atten feststellte, meldet aus Durban ( Natal ): Bei dem bereits gemeldeten Eisen­mehrere Millionen Exemplare, da alle Orte, unter dem Sozialistengesetz wegen geheimer Verbindung mit drei bahn- Unglück auf der Natal- Eisenbahn wurden 32 Personen ge­wo sich organisirte Schneider und Näherinnen befinden, Monaten Gefängniß bestraft worden. Seinem jezigen iogenannten tödtet, darunter siebzehn einer Familie angehörige Personen. an der Verbreitung theilnehmen wollen. Der Vorstand des Vergehen liegt der Anklageschrift zufolge folgender Vorgang zu Fünfzig Personen wurden verlegt, viele davon gefährlich. London , 6. Januar. Dem Reuter'schen Bureau wird aus Deutschen Schneider- und Schneiderinnen- Verbandes richtete im grunde: Er trat eines Abends an den vor der Garde- Füsilier- Kaserne Juli vorigen Jahres eine Eingabe an das Reichstanzle.- Amt, ftehenden Wachtposten mit der Frage heran, wohin die Straße Effiamantuma von heute gemeldet, ein Kundschafter habe be­worin um eine eingehende Erhebung über die zu führe. Auf den Bescheid, daß man geraden Weges nach der richtet, der Kriegshäuptling der Aschantis, Rotofutu, babe Ru stände in der Konfettions Industrie ersucht wird; Straße Unter den Linden gelange, erfolgte die weitere Frage, ob masst mit Friedensvorschlägen für den englischen Befehlshaber Antwort darauf ist bis heute noch nicht erfolgt. I der Kaiser wohl dort sei. Der Soldat antwortete, daß seines Scott verlassen.

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Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen.