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Reichsarbeitsgericht vor lauter Paragraphen nicht sieht. Die Arbeitsgerichte find geschaffen worden, gerade um im Zuge der wirtschaftlichen Zusammenhänge das Recht zu bilden und nicht über Buchstaben zu stolpern. Das Reichsarbeits­gericht scheint jedoch unter dem Einfluß der Berufsrichter auf eine schiefe Bahn zu kommen. Es hat erst kürzlich aus formal- juristischen Gründen heraus einen gelben Wertverein als tariffähig anerkannt, nur weil dieser gelbe Wertverein seine Sagungen entsprechend formuliert hat. Nichts ist leichter, als Sagungen in Ueber einstimmung zu bringen mit irgendwelchen Gesezespara graphen. Deshalb ist ein gelber Werkverein nicht weniger geistig, moralisch und auch materiell abhängig von den Unter­nehmern.

Was wäre geschehen, wenn die Reichsregierung fich auf den formal- juristischen Standpunkt des Reichsarbeits­gerichts gestellt hätte? Der Reichsarbeitsminister hätte au nächst nicht den Versuch machen dürfen, einen Wirtschafts­tampf von dem Ausmaße der Aussperrung der Ruhrarbeiter zu verhindern. Er hätte weiter nicht den Versuch machen dürfen, trotz der Aussperrung eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Der Reichstag und die Reichs­regierung hätten das Urteil letter Instanz abwarten müssen, und nicht durch die Unterstübung der Ausgesperr ten die Ruhrindustriellen an den Verhandlungstisch zwingen dürfen.

Denn erst, als die Ruhrindustriellen sahen, daß Reichs­tag und Reichsregierung in Uebereinstimmung mit der ge samten öffentlichen Meinung die Ausgesperrten auch finanziell unterstützten, erst da begann die Bernunft auch bei den Ruhrindustriellen zu obfiegen. Da erst erflärten sie, daß sie sich der Staatsautorität, die sie bis dahin verkannt hatten, unterwerfen würden. Dann tam der Schieds. spruch Senerings, dem sich die Unternehmer von vorn herein unterwarfen und der die gesamte Materie sowohl hes Lohn wie des Manteltarifs neu regelte. Severing hat die wirtschaftlichen Zusammenhänge gesehen und hat sich nicht gestoßen an den formal- juristischen Einwänden der Unternehmersyndizi.

Was am 31. Oftober noch möglich schien, als die Unter nehmer die Aussperrungsorder bestätigten, als die großen Zwölf die Anweisung herausgehen ließen, den Dingen ihren Lauf zu laffen, das war am 2. Dezember plötzlich möglich ge­worden. Am 2. Dezember ging die Anweisung hinaus, die Betriebe überall wieder instand zu sehen und die Arbeit auf­

zunehmen.

Es braucht hier nicht geschildert zu werden, wie ganz anders der Berlauf des Kampfes gewesen wäre, wenn Reichs. tag und Reichsregierung dem Antrag der sozialdemokrati­fchen Reichstagsfraktion, die Ausgesperrten zu unterstützen, nicht ihre Zustimmung gegeben hätten. Wenn es sich wirk: lich um Paragraphen handelte, dann hätten die Unternehmer den Weg des Rechts beschritten und nicht den eines tarif widrigen Wirtschaftskampfes".

Die Unternehmer haben durch ihre Aussperrung die Kon­junttur aufs schwerste erschüttert. Es ist ihnen gelungen, einen formal- juristischen Erfolg beim Reichsarbeitsgericht baponzutragen. Die öffentliche Meinung, Regierung und Barlament, haben allerdings ein anderes Urteil gefällt. Und por dieser höheren Instanz haben die Ruhrindustriellen ve r foren. Daran ändert auch das Urteil des Reichsarbeits­gerichts nichts mehr.

Das Recht des unehelichen Kindes

Ein Reformgesetzentwurf des Reichsjustizministeriums.

Der Reichsminister der Justiz hat dem Reichstag den| ausbildung eines Kindes an diesem Zeitpunkt ohne sein Berschulden Entwurf eines Gesetzes über die unehelichen Kinder und die Annahme an Kindesstatt nach der Zustimmung des Reichsrates zugeleitet.

Nach Artikel 121 der Reichsverfassung sind den unehelichen Kindern durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche, seelische und gesellschaftliche Entwicklung zu fchaffen wie den ehelichen Kindern. Die Vorschriften, die zurzeit die recht liche Stellung des unehelichen Kindes regeln, find völlig ver. altet und von schreiender Ungerechtigteit. Der Ent­wurf, der namentlich die Beschlüsse des 32. Deutschen Juristentages schriften des Artikels 121 anzupassen. Er enthält eine Reihe wich Dom Herbst 1921 berücksichtigt, versucht die Rechtslage den Bor tiger Berbefferungen, wenngleich er auch noch längst keine Aus. führung des Artikels 121 der Reichsverfassung darstellt. ist die Einer der schwersten Mängel des gegenwärtigen Rechtszustandes

Regelung der sogenannten Mehrverkehrsfrage § 1717 BGB. Der Umstand, daß ein Kind, dessen Mutter in der Empfängniszeit mit mehreren Männern verfehrt hat, ponteinem dieser Männer die Gewährung von Unterhalt verlangen fann, ftelli dieser Männer die Gewährung von Unterhalt verlangen kann, stellt eine schwere Härte für das Kind dar. Die sonstigen trüben Folgen dieser Regelung find befannt: Der Versuch der auf Unterhalt ver flagten Männer, sich ihrer moralischen Pflicht durch die Einrede des Mehrverkehrs zu entziehen, die Häufung der Fälle, in denen Mein eide geschworen werden, um einen Unterhaltspflichtigen von der Bahlung zu befreien.

Der Entwurf will diefe Unzuträglichkeiten dadurch beseitigen, daß er es dem Kinde ermöglicht, einen der in Betracht kommenden Männer auf Gewährung von Unterhalt in Anspruch zu nehmen, der dann, soweit er Zahlung leistet, von den anderen Tellerfah im Wege des Rückgriffs fordern kann.

2. Auch gegen die rechtliche Ausgestaltung des

Unterhaltsanspruches

bestehen in mehrfacher Hinsicht Bedenken. Es widerspricht geradezu

dem sittlichen Gefühl, daß sich die Unterhaltspflicht allein nach den einfacheren Berhältnissen der Mutter bemißt und die Verhältnisse des Baters völlig außer Betracht bleiben. Auch die zeitliche Begrenzung der Verpflichtung des Baters hat in der Bragis namentlich bei der Berufsfortbildung der unehelichen Kinder zu Schwierigkeiten geführt. Die in dem Entwurf vorgeschlagenen Reformmaßnahmen be­maß und die Dauer der Unterhaltspflicht, sowie der wegen sich in verschiedenen Richtungen. Einerseits werden das Kreis der unterhaltspflichtigen Personen erweitert, andererseits wer­den für den bedürftigen Bater, namentlich wenn er verheiratet ist und eheliche Kinder zu verforgen hat, gewiffe Erleichterungen bei der Unterhaltsgewährung vorgesehen, die vor allem das Ziel verfolgen, die Zahlungswilligkeit des Vaters im Interesse des Kindes zu erhöhen.

Bei der Bemeffung der Höhe foll wie bisher grund­fäßlich von der Lebensstellung der Mutter ausgegangen werden, jedoch sind zugunsten des Kindes auch die Vermögens­und Erwerbsverhältnisse des Vaters in Betracht zu besseren wirtschaftlichen Verhältnissen leben, als die Mütter.

noch nicht soweit fortgeschritten ist, daß es sich selbst unterhalten fann, hat ihm der Bater den Unterhalt solange weiterzuge­währen, bis es hierzu in der Lage ist. Für den Fall, daß sich der Vater bei der Geburt des Kindes noch in der Berufsausbildung befindet und von seinen Eltern unterhalten wird, gibt der Entwurf dem unehelichen Kind einen Unterhaltsanspruch gegen­über den Eltern des Baters.

der Verhältnisse des Kindes nach dem Tode des Vaters. Eine Reihe weiterer Bestimmungen bezieht sich auf die Regelung

Ansprüche der Mutter.

3. Die Unterhaltsansprüche der unehelichen Muffer werden er­die Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Ent­weltert. Nach der bisherigen Regelung hat der Vater der Mutter bindung zu ersehen Der Entwurf schlägt vor, ihr einen solchen Ersatzanspruch auch für die Dauer von vier Wochen vor der Ent­bindung zu gewähren. 4. Nach der bisherigen gefeßlichen Regelung steht der Mutter die

elterliche Gewalt

über das uneheliche Rind nicht zu. Der Gesetzgeber hat seinerzeit mit der Begründung von dieser Regelung abgesehen, daß die Gefahr bestehe, daß viele leichtsinnige Mütter das Bermögen des Kindes, insbesondere die Unterhaltsgelder vergeuben, auch das Recht der lat sächlichen Sorge ohne gleichzeitige Aufsicht eines Bormundes miß­brauchen könnten.

Dieser längst überholten Ansicht gegenüber ermächtigt der Entwurf das Vormundschaftsgericht, der Mutter die elterliche Gewalt über das Kind zu verleihen, wenn dies aus besonderen Gründen im Intereffe des Kindes liegt.

Bon einer generellen Verleihung der elterlichen Ge walt hat der Entwurf abgesehen In der Begründung heißt es ausdrücklich: Es wird sich im allgemeinen empfehlen, nur Müttern mit einer gewissen Reife der Lebensanschauungen die elter­liche Gewalt zu verleihen und eine solche Maßnahme erst in Er­wägung zu ziehen, wenn sich die Mutter schon eine nicht zu furze Zeit hindurch in der Pflege des Kindes bewährt hat, auch die Person des Baters und feine Zahlungspflicht bereits feststehen.

5. Nach dem bisherigen Recht erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.

Dieser Grundfas soll auch für die Zukunft bestehen bleiben. Der Entwurf geht davon aus, daß einem Kinde, das sich ständig bei der Mutter aufhalte, statt des Namens, den seine ganze Um gebung führt, nicht der Name eines Mannes aufgezwungen werden darf, der vielleicht mit der Mutter wegen des Unterhalts verfeindet

ist, und der nur zu unnötigen Bloßstellungen des Kindes und der

Mutter führen fönnte.

namens des Vaters in denjenigen Fällen, in denen der Bater selbst Der Entwurf fördert und erleichtert jedoch die Erteilung des wünscht, daß das Kind seinen Namen frage.

Ehelichkeitserklärung.

Die weiteren Bestimmungen des umfangreichen Entwurfes zielen darauf ab, die Einrichtungen, traft deren das Kind schon jetzt

Kölnische Volkszeitung fontra Brauns. ziehen. Das gilt besonders für Kinder, deren Bäter in wesentlich die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes erlangen kann( Chelich­

Freie Bahn der Schlichtungsreform."

Köln , 23. Januar.( Eigenbericht.)

Das Zentrumsblatt, die Kölnische Bolkszeitung", überſtürzt fich fast vor Freude über die Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts. Sie überschreibt ihre Stellungnahme: Freie Bahn der Schlichtungsreform" und fährt dann fort:

,, Selten ist ein Reichsminister so gründlich desavouiert worden mie der jetzige Reichsarbeitsminister Wissell in dem Lohnstreit der Nordwestlichen Gruppe der Eisenindustrie. Brattisch bedeutet das Urteil für die wirtschaftliche Seite des Arbeitskampfes in der Eisen­industrie nichts mehr, wohl aber für die zukünftige Handhabung bes Schlichtungswesens und feine als notwendig erkannte Reform. Die Autorität des Staates erleidet feinen Abbruch durch den Gerichtsentscheid, vielmehr wird sie start, wenn die verantwort lichen Stellen daraus den Schluß ziehen, sich auf ihre vorgesehenen Aufgaben zu beschränken, so daß alle Staatsbürger den Glauben zurückgewinnen, der Staat nuße seine ihm von der Ge­famtheit übertragenen Machtmittel nicht zu einseitiger Parteinahme aus. Dieser Glaube wird befestigt durch schnelle Inangriffnahme der Schlichtungsreform."

Das rheinische Zentrumsblatt, das in diesem Falle, wenn auch nicht besonders glücklich, von Herrn Peter Klöckner inspiriert zu sein fent, pergit, babie Schlichtungsordnung und ihre Handhabung das Wert des früheren Reichsarbeitsministers und Zentrumsabgeord neten Dr. Brauns ist. Vor Wissell hat Brauns ähnliche Schieds­sprüche für die nordwestliche Eisenindustrie wiederholt verbindlich erklärt. War das auch eine einseitige Barteinahme? Im übrigen macht vielleicht die Kölnische Volkszeitung" tontrete und brauch. bare Vorschläge zur Reform des Schlichtungswesens. Das hat sie

bisher versäumt.

Bayerische Volkspartei gegen Biersteuer

Man behält sich politische Konsequenzen vor. Die Reichstagskorrespondenz der Bayerischen Volkspartei ver­öffentlicht über die Fraktionssihung folgendes Rommuniqué:

Was die Dauer des Unterhalts anbelangt, so hat der Entwurf für den Regelfall die bisherige Grenze( Vollendung des 16. Lebensjahres) beibehalten. In Fällen, in denen die Berufs­

teitserklärung, Annahme an Kindesstatt) im Interesse des Kindes auszubauen, das Verfahren zu erleichtern, die Schwierigkeiten zu beseitigen, die dabei zum Nachteil des Kindes vielfach hervorgetreten sind.

Verwaltungsreform und Reichsreform. ausgleich auf den Gebieten der Polizeifoſten und der Schulen

Zagung des Preußischen Landgemeindetages West.

"

Borstand und Hauptausschuß des Preußischen Landgemeinde­tages West traten am Mittwoch zu einer Tagung zusammen. Nach einer Begrüßungsansprache durch den ersten Borsigenden, Bürger­meister Ebberg, sprach Staatsminister a D. Dr. Drews, Präsident des preußischen Oberverwaltungsgerichts über Pro­bleme der Verwaltungsreform im Reich und in Preußen". Der Rebner ging zunächst ausführlich auf das vom preußischen Minister des Innern jüngst entwickelte Reformprogramm ein, zu dem er einige Aenderungsvorschläge machte. Er begrüßte es außerordentlich, daß der Minister die restlose Durchführung der grundsäglichen Gleichstellung von Stadt und Land verwirklichen will. Als Grundsatz stellte er die Forderung auf, daß den Gemeinden alle Aufgaben überlassen bleiben, die in wirtschaft. lich vernünftiger Weise von ihnen wahrgenommen werden können. Die Stärtung der kommunalen Leistungsfähigkeit des flachen Landes naler Gemeindeverbände zwischen die Kreise und die in Rheinland und Westfalen durch die Einschaltung fommu­naler Gemeindeverbände zwischen die Kreise und die schwachen Landgemeinden wünscht der Redner auf das ganze Staatsgebiet ausgedehnt. Zur Eingemeindungspolitit äußerte er, daß für die Eingemeindung von Landgemeinden in Städte nicht die Wünsche der letzteren hinsichtlich künftiger Ausbreitungsmöglich. teiten ausschlaggebend sein dürfen.

Sodann behandelte der Redner die Fragen der Reichs­reform. Er wies auf die großen Gefahren hin, die darin liegen, daß die Behördenapparate des Reichs und der Länder sich vielfach schneiden. Den Reformentwurf des Bundes zur Er neuerung des Reichs" lehnte er ab, weil Nord. deutschland in einseitiger Weise benachteiligt würde. In den vom Reich in den Kreis seiner Zuständigkeiten ge­zogenen Angelegenheiten müsse das Reich die unmittelbare Befehls­gewalt nicht nur gegenüber den Ländern, sondern auch gegenüber jedem mit der Ausführung betrauten Länderbeamten haben. Für die Zuständigkeit der Länder fämen vor allem sämtliche Kultur­fragen in Betracht.

Die heutigen Beratungen der Reichstagsfraktion der Bayerischen Volkspartei in Fortsetzung der Besprechung der durch die Steuer vorlagen gegebenen politischen Lage ergaben eine einmütige Auffassung der Fraktion über den Ernst der Situation. Die Fraktion hält eine Erhöhung der Bier steuer und damit des Bierpreises für untragbar, und zwar aus politischen, wirtschaftlichen und wegen ber daraus fich er. gebenden schweren Belastung der breiten Boltsschichten insbeschlag, daß den leistungsschwachen Gemeinden die Diffe­sondere auch aus fozialen Gründen. Die Fraktion billigt die vom Reichspoftminister Schäzle im Kabinett zu diesen oder anderen Steuerprojetten eingenommene Haltung und behält sich die politischen Konsequenzen vor.

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In Guatemala hat die Regierung eine Reihe Aufständische bin. richten laffen. Die Regierungstruppen verfolgen die Ueberrefte der Rebellen, die auf ihrer Flucht öffentliche und private Gelber geraubt und mitgenommen haben sollen.

Als zweiter Redner sprach Ministerialrat Dr. Surén über Intertommunalen Laftenausgleich". Er gelangte zu dem Vor­Interkommunalen Lastenausgleich". Er gelangte zu dem Vor­renz zwischen ihrem eigenen Kopfbetrag und dem durchschnittlichen reng zwischen ihrem eigenen Kopfbetrag und dem durchschnittlichen Stopfbetrag zugelegt werden soll. Daneben könne man unter Be­rücksichtigung des Umstandes, daß in ärmeren Gemeinden die Aus­gaben verhältnismäßig hoch seien, die Erfahrungstatsache berüc fichtigen, daß in Gemeinden mit ärmerer Bevölkerung die Zahl der Kinder in der Regel einen relativ größeren Prozentsatz der Gesamt­bevölkerung ausmache. Deshalb sei es zweckmäßig, bei der Be rechnung des Kopfbetrages für ärmere Gemeinden eine fünftlich erhöhte Einwohnerzahl zugrunde zu legen. Zu dieser Aenderung des allgemeinen Lastenausgleichs müsse ein besonderer Lasten

hinzukommen. Der gegenwärtige Zeitpunkt sei allerdings für solche Reformen ungünstig.

Den Vorträgen folgte eine sehr ausführliche Aussprache. Der Haushaltsplan des Berbandes murde einstimmig genehmigt.

Polen leiten deutsche Schulen. Kein deutscher Reftor mehr in Rattowih! Kattowih, 23. Januar. schule in tattowig, Urbanet, Dom Dienst suspendiert wurde, Nachdem ohne Angabe von Gründen der Reftor der Minderheits­haben nunmehr auch die beiden legten deutschen Rettoren an den Minderheitsschulen in Rattowig, Soita und Bania ohne Angabe von Gründen den Dienst verlassen müffen, nachdem vor etwa vierzehn Tagen eine Inspizierung der Bolfsschule für Mädchen und Knaben durch den Kreisschulinspektor erfolgt war, ohne daß damals irgendwelche Beanstandungen erhoben worden Lehrer gesetzt worden, ohne daß die Rangordnung befolgt wurde. wären. An die Stelle des Rektors Soita ist ein polnischer Der Nachfolger des Rettors Bania ist noch nicht bekannt, doch Lehrer gesetzt worden, ohne daß die Rangordnung befolgt wurde. Der Nachfolger des Rettors Bania ist noch nicht bekannt, doch dürfte auch diese Schule einem polnischen Lehrer unterstellt werden, obwohl nach dem Genfer Abkommen nicht nur die Lehrer, sondern auch die Leiter der Minderheitsschule der Minderheit angehören sollen.

oder an den Bölkerbund abgestellt werden kann, werben bie bölfer­Bevor diese neue Rechtsverletzung durch Beschwerde an Calonder rechtlich gesicherten" deutschen Schulen unter polnischer Leitung, ent­sprechend den Weisungen des Erzchauvinisten Graczynski, des Wojewoden für Oberschlesien , längere Zeit geführt werden!

Chauvinistendurchfall im Kattowiger Geim. Kattowih, 23. Jamuar.

Der Dringlichkeitsantrag der Regierungsfrattion im schlesischen Sejm ( ehemalige Korfantnsten, abgespaltene polnische Sozialisten und nationale Arbeiterpartei) auf Registrierung der deutschen Ingenieure und Techniker in der ostoberschlesischen Industrie fam heute im Sejm zur Beratung, nachdem die Dringlichkeit am letzten Mittwoch an­erkannt worden war. Die Antragsteller brachten noch einen Zusatz­antrag ein, wonach die Registrierung durch den Wojewoden er. folgen müsse, und daß darauf die Regierung veranlaßt werden solle, die betreffenden deutschen und ausländischen Techniker und In­genieure auszuweisen. Korfanty sprach sehr scharf gegen den Antrag und stellte den Antrag, den Dringlichkeitsantrag der War schauer Regierung zu überweisen. In der namentlichen Abstimmung über den Antrag Korfanty wurde dieser mit den 32 Stimmen der deutschen Klubs, der Korfanty - Partei sowie der deutschen und der polnischen Sozialdemokraten angenommen, während für den Antrag der Regierungspartei nur 12 Abgeordnete stimmten.