hat das bisher augenscheinlich nichts. So mie bisher önnen die Dinge nicht weiterlaufen.
Die Angriffe und Anwürfe gegen die Finanzbeamten rähren ja auch nicht von individuellen, aus irgendwelchen Gründen gereizten oder verärgerten Steuerzahlern her, sondern sie werden hervorgerufen besonders durch die organifierten Bestrebungen des Landbundes.
Nach den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen sei es schwer, jemanden, der zum Steuerstreit auffordere, zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen. Um so nachdrücklicher müsse das Ministerium für seine Beamten eintreten. Auch in der Kyrißer Steuerrepofte feien die beiden Hauptangeklagten freigesprochen worden, trotzdem Aufforderung zum Steuerstreit vorlag.
Er habe nun gehört, daß die Entschließung, die zum Steuer streit auffordert und damit eine strafbare Handlung verlangt habe, die Billigung des damaligen Innenministers v. Keudell gefunden haben soll. Auch das Reichsfinanzministerium hatte von dieser Aufforderung Kenntnis erhalten und habe ersucht, die Entschließung zu ändern. Wenn sich diese Haltung des Reichsfinanzministeriums auch abhebe von der, die der damalige Reichsinnenminister eingenommen haben solle, so genüge sie doch keineswegs. Eine Organisation, die zum Steuerstreit auffordert, dürfe für das Finanzminifterium als Verhandlungskontrahent nicht mehr in Frage tommen und dürfe nicht mehr als Intereffentenvertretung angesehen werden. Das Finanzministerium müsse mit aller Kraft auch seinerseits den Gefeßen Achtung verschaffen.
Das Urteil in Sonnenburg.
15 Beamte freigesprochen, einer zu Gefängnis verurteilt, die übrigen Geldstrafen.
Sonnenburg, 1. februar.
Im Sonnenburger Zuchthausprozeß gegen 24 Anitaltsbeamte wurde heute vormittag das Urteil ver tündet. 15 Beamte, darunter die sämtlichen Hauptwachtmeister, wurden freigesprochen. Der Oberwachtmeister Naumann wurde wegen fortgesetten einfachen Diebstahls zu 4 Monaten Gefängnis berurteilt, von den übrigen wegen des gleichen Delikts bzw. wegen Hehlerei der Inspektor Hinkel zu 100 Mart Geldstrafe an Stelle einer an sich verwirkten Freiheitsstrafe von 20 Tagen Gefängnis und die übrigen zu Geldstrafen von 15-50 Mart an Stelle von an sich verwirkten Freiheitsstrafen von 3-20 Tagen Gefängnis.
In der Urteilsbegründung
jührte Amtsgerichtsdirektor Brede aus, daß es sich um einen in Jeber Beziehung ungewöhnlichen Prozeß gehandelt habe, denn afte bewährte Beamte hätten auf der Anklagebant gesessen und Strafgefangene feien als Zeugen gegen sie aufgetreten. Zu erklären sei dieser Zustand nur aus den Verhältnissen in der Anstalt Sonnenburg, die absolut ungewöhnlich gewesen seien, die Ursache liege nicht im modernen Strafvollzug, dessen Grundfäßen das Gericht nur beitreten tönne, der moderne Strafvollzug fönne aber nicht auf Zucht und Ordnung verzichten. Nur mit Milde und Nachsicht eine Strafanstalt zu leiten, märe eine Banterott erklärung. Jin übrigen sei das Gericht hinsichtlich der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der als Zeugen aufgetretenen Strafgefangenen der Auffassung der Berteidigung beigetreten und hätten nur den= jenigen Aussagen Glauben geschenkt, die durch äußere Momenie unterstützt worden seien.
.Gerefe gerüffelt.
Er soll in Zukunft nicht mehr landbündlern.
In der gestrigen Borstandssigung des Verbandes der Preußischen Landgemeinden ist die in der Bresse viel erörterte Rede, die der Geschäftsführer des Verbandes, Landrat a. D. Gerete in feiner Eigenschaft als Landbündler bei der Generalversammlung des Bommerschen Landbundes gehalten hat, ausführlich besprochen worden.
Nachdem Gerele die erforderlichen Aufklärungen gegeben hatte, fam der Borstand einstimmig zu folgender Stellungnahme: Es ist anzuerkennen, daß dem Präsidenten des Verbandes der Breußischen Landgemeinden genau wie jedem anderen Staatsbürger das Recht der freien politischen Meinungsäußerung zusteht. Andererseits wird jedoch anerkannt, daß sich auch der Bräfident des Landgemeindeverbandes annähernd wie ein im Dienste des Reiches oder Staates an feitender Stelle stehender Beamter Beschränkungen bei seinen politischen Meinungsäußerungen unterwerfen muß. Der Vorstand ist der Ansicht, daß diese Grenze bei der Stettiner Landbundrede in einzelnen Punkten überschritten ist. Der Vorftand wird deshalb dafür Sorge fragen, daß diefe bei fünftigen Reden gewahrt wird.
Jedoch glaubte der Borstand auch feststellen zu müssen, daß in der siebenjährigen Geschäftsführung des Verbandes nicht ein einziger Fall nachweisbar fei, wo eine Berlegung der parteipolitischen Neutralität des Verbandes durch Gerete stattgefunden habe.
Der völkische Schimpfbold. Zum vierten Male wegen Beschimpfung der Republik angeflagt.
Vor dem Großen Schöffengericht Charlottenburg hatte sich heute der frühere pölkische Abgeordnete Fahrenhorst megen Bergebens gegen das Republitschutzgesetz zu verantworten. Um 6. November hatte er in einer Veranstaltung der Deutschvöllischen Freiheitspartei auf Wunsch des Vorsitzenden eine furze Ansprache gehalten und soll dabei nach der Anklage gejagt haben: Diese in alle Ewigkeit verfluchte Republik, die auf Meineid und Berrat aufgebaut ist, werden wir Bölkischen niemals anerkennen." Der Angeklagte bestritt, daß er die Worte in der non den Kriminalbeamten, die in der geschlossenen Versammlung angelend waren, berichteten Form gebraucht habe. Er habe viel mehr hen Ausspruch bes kardinals Faulhaber unter Berufung auf diesen zitiert. Landgerichtsdirektor Schmidt hielt dem Angeklagten entgegen, daß der Kardinal von der Revolution und nicht von der Republit gesprochen habe. Der Angeklagte vertrat die Auffassung, daß das dasselbe sei, denn die Republit jei auf der Revolution aufgebaut.
Der Kranke und der Amtsschimmel
Der Leidensweg eines Arbeitsinvaliden.
Im Sozialen Ausschuß des Reichstages finden zurzeit Ausein-| foziale Gesichtspunkte bei der Beurteilung des Rentenfalles nicht andersetzungen darüber statt, ob es notwendig ist, auch in der In unberücksichtigt bleiben. Doch weit gefehlt. Die Gutachten zweier validenversicherung den Begriff der Berufsunfähigkeit ein Aerzte stellen nur eine 50 prozentige Ermerbszuführen und den Rentenanspruch bereits bei einer Berufsunfähigkeit minderung fest und damit ist der Fall für das Oberpervon 50 Broz. anzuerkennen. Wiederholt hatten wir Gelegenheit, sicherungsamt ,, erledigt": der Rentenantrag wird abgelehnt. an Hand erschütternder Borgänge die Notwendigkeit einer solchen Das Reichsversicherungsamt hebt auf Grund der eingelegten Regesetzlichen Reform nachzuweisen. Wir geben nachstehend wieder vifion das Urteil des Oberversicherungsamtes mit einer vernichtenden einmal Tatsachen bekannt, die in ihrer Eindringlichkeit taum über- Begründung auf. boten werden können. Sie zeigen gleichzeitig, wie notwendig es ist, daß die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung aufeinander abgestimmt werden, damit in jedem Falle ausreichende Hilfe zur Abstellung eines sozialen Notstandes gewährleistet ist.
Es handelt sich um einen im 38. Lebensjahr stehenden früheren Dreher, dem bereits im Jahre 1916 ein Lugenheilverfahren bewilligt wurde. Sein Gesundheitszustand blieb immer sehr fritisch, 1920 machte er eine Stur in Davos , 1923 eine Kur in Flinsberg durch. Die
weitere Berschlechterung des Gesundheitszustandes hatte den Verlust der Arbeitsstelle zur Folge. Das geht aus der Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers vom 30. April 1924 her: vor. Es heißt da:
,, Alle ihm übertragenen Arbeiten hat Herr.... zu meiner größten Zufriedenheit ausgeführt, sein Betragen war lobenswert. Seine Entlassung mußte erfolgen, meil seine geschwächte Gesundheit ihn an der Ausführung der erforderlichen Arbeiten behinderte."
Es beginnt jetzt ein Martyrium. N. wird erwerbsunfähig frant. Obwohl dieser Zustand anhält, muß die Krankenkasse die Unterstützung einstellen, meil er fagungsgemäß ausgesteuert ist. Es Unterstügung einstellen, weil er fagungsgemäß ausgesteuert ist. Es beginnt gleichzeitig der Kampf um die Invalidenrente. Was blieb meiter übrig angesichts der Tatsache, daß alle Bemühun Was blieb meiter übrig angesichts der Tatsache, daß alle Bemühun gen, Arbeit zu erlangen, ergebnislos verliefen. Der Arbeitsnach gen, Arbeit zu erlangen, ergebnislos verliefen. Der Arbeitsnach meis bescheinigt, daß er sich um Arbeit bemühte, auch vermittelt, jedoch von keinem Arbeitgeber eingestellt wurde. Die Gründe ergeben sich aus den Schreiben der Fachabteilung für die Metallindustrie. Es heißt da in einem Schreiben vom 25. April 1925:
Wir waren ständig bemüht, soweit er nicht erwerbsunfähig trant mar, ihm passende leichte Arbeit nachzuweisen. Obgleich zurzeit eine so starte Rachfrage nach angelernten Spezialarbeitern besteht, daß eine große Sahl von Stellen täglich offen bleiben, ist die Unterbringung des N. hier völlig aus geschlossen, da er den gestellten Anforderungen nidyt gewachsen ist, obgleich er die Kenntnisse besitzt, da er gesundheitlich die Arbeit nicht leisten fann."
Man sollte meinen, daß angesichts der Hoffnungslosigkeit, Arbeit zu finden, weil der schlechte Gesundheitszustand das ausschließt,
Es stellt fest, daß das Oberversicherungsamt die ihm obliegende Pflicht zur Sachaufklärung zweifach verlegt hat.
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Die Tragödie beginnt von neuem. Es folgt eine ärztliche Unterfuchung nach der anderen. Man hatte sich zur Anerkennung einer vorübergehenden Invalidität im Anschluß an die erwerbsunfähige Erkrankung bis zu dem Zeitpunkt durchgerungen, wo der Vertrauensarzt der Landesversicherungsanstalt festgestellt hat, daß wieder eine Arbeitsfähigkeit von 50 Proz. vorliegt. Die verschiedenartigen ärztlichen Gutachten beleuchten in höchst interessanter Weise ihren sozialen Wert oder besser Unwert. Man erkennt eine Ermerbsminderung von 50 Proz. an, ist auch bereit, bis zu 60 Proz. zu gehen. Zu diesem Ergebnis tommt das Gutachten vom 31. März 1926, das der vereidigte Gerichtsarzt auf Ersuchen des Oberverficherungsamts erstattete. Nachdem er alle Faftoren der Erwerbsminderung aufgezählt hat, erklärt er, daß er doch immer noch einen Rest von Arbeitsfähigkeit von 40 Broz. für vorliegend halten muß. Nur noch wenige Prozent, und die Invalidität wäre anerkannt. Mann staunt, mit welcher Sicherheit dieses Mehr an Arbeitsfähigteit nachgewiesen" wird. Daß man vom ärztlichen Standpuntt aus die Dinge auch anders beurteilen fann, zeigt das Gutachten jenes Arztes, der den Mann seit 1918 ununterbrochen in seiner Behandlung hat. Das Gutachten ist auf Verlangen des Wohlfahrtsamtes am 24. Ottober 1926 erstattet. Wir begnügen uns mit der Wiedergabe eines Sages: Während Herr N. noch vor ein bis zwei Jahren zu leichter Beschäftigung fähig war, ist er infolge rapider Verschlimmerung seines Nerven- und Herzleidens Döllig arbeits- und erwerbsunfähig." Ein neues Aufgebot von Aerzten beweist zwar nicht das Gegenteil, fommt aber doch immer wieder zu dem gleichen
Ergebnis, daß Invalidität nicht vorliegt!
Damit war dann der Fall für das Oberversicherungsant zur Ablehnung reif. Seit dem 1. März 1928 jchwebt die Repifion beini Reichsversicherungsamt gegen die legte Entscheidung des Oberversicherungsamts Berlin , Spruchtammer 2, nom 26. Januar 1928 J 1640/27. II. Es wird nicht nur Zeit, daß bald, sondern daß aud jozial gerecht entschieden wird. Der Borgang zeigt aber auch gleichzeitig eine wichtige Aufgabe, die der Gesetzgeber zu löjen hat.
murde er 1926 pom Amtsgericht Charlottenburg zu sechs Monaten| geistige Kulturgüter aus der Welt empfangen. Des Italieners Gefängnis megen desselben Bergehens verurteilt. Das Urteil murbe von der Straffommer in drei Monate Gefängnis mit Bemährungsfrist unter Auferlegung einer Buße pon 3000 m. umgewandelt. Bon der Buße maren erit 225 M. abgezahlt, als die lekte Amnestie in Anwendung fam.
Marconi große Erfindung richtet sich gegen den Faschismus, der sein Land in ein Zuchthaus verwandeln und wie ein Zuchthaus absperren will. Die Strahlentechnik im Dienste der Freiheit durchdringt die dichtesten Mauern und spottet aller Sperrung der Grenzen ing
Staatsanwaltschaftsrat Dr. Lesser vertrat die Meinung, daß angesichts der Schwere der Beschimpfung und der Tatsache, daß er zum vierten Male megen Bergehens gegen das Republitschußgefeß vor Gericht stehe, mur eine empfindliche Strafe Blaz greifen fönne. Er beantrage sechs Monate Gefängnis und spreche fich entschieden gegen eine neue Bemährungsfrist aus. Das Gericht verurteilte den völkischen Schimpfbold zu drei Monaten Gefängnis.
Der schimpfende Held.
Der Arbeitsgerichtsstandal.
Die Berliner Arbeitsrichter wollen ftreifen.
Die Raumperhältnisse am Arbeitsgericht Berlin werden immer fatastrophaler. Jetzt sind neuerdings im Haus in der Simmerstraße wieder die meisten Beratungszimmer ihrem 3med entzogen und zu Berhandlungsfälen umgebaut worden, so daß ein großer Teil der Berhandlungsfäle fein Beratungszimmer mehr hat. Die Arbeitsrichter haben nicht einmal einen Raum, wo fie ihre Mäntel und Hüte ablegen, wo sie frühstücken oder sich die Hände waschen können. Bei den Beratungen werden die Parteien und die Zuhörer aus den Verhandlungsjälen hinausgewiesen und müssen sich in den auch sonst schon zu engen Korridoren herum drücken, denn Wartesäle sind ein unbekannter Begriff.
Preußen will dem hessischen Bayern antworten. Der preußische Ministerpräsident hat den Ge. sandten des Freistaates Preußen in München ersucht, sofort nach Berlin zu kommen, um über bic preußenfeindlichen Aeußerungen des bayerischen Miertlärt haben, daß, wenn die Raumfrage nicht bald endlich geregelt nisterpräsidenten und eines weiteren bayerischen Ministers bei dem Münchener Prefseempfang mündlich Bc. nisters bei dem Münchener Presseempfang mündlich Bc. richt zu erstatten.
Am morgigen Sonnabend wird der preußische Minifterpräsident zu diesen Münchener Neußerungen eine fachliche Ertlärung in einer noch nicht stehenden Form veröffentlichen.
Das Radio dient der Freiheit. Antifaschistischer Preffezwang durchbrochen.
fejt.
Paris , 1. Februar.( Eigenbericht.) Die Strafkammer in Nizza hat am Donnerstag den italienischen Emigranten Bertini, einen früheren Rechtsanwalt, der in Nizza als Bauarbeiter tätig ist, zu einem Monat Gefängnis mit Strafaufschub verurteilt. Pertini hatte eine geheime Funk itation eingerichtet, mit der er seinen Landsleuten in Italien Nachrichten über die Tätigkeit der antifaschistischen Organisationen gab. Die Anklage wegen Spionage gegen ihn wurde fallengelassen.
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Damit sich die Sender nicht gegenseitig stören, gibt es überall eine amiliche Kontrolle der Sender. Das gilt auch für Frankreich . Der antifaschistische Emigrant in Nizza hat sich daher einer formellen Uebertretung der Radiovorschriften schuldig gemacht. Aber das fran zösische Schöffengericht hat Verständnis für die Motive seiner illezösische Schöffengericht hat Verständnis für die Motive seiner ille galen Sendungen gehabt: er hat Bewährungsfrist erhalten.
Der Fall ist aber grundsäglich intereffant. Er stellt den erfien bekanntgewordenen Bruch faschistischer Meinungsbittatur durch die Rethermellen dar. Die Breffefreiheit ist in Stofien vernichtet; die Diktatur fann Drud und Verbreitung von oppofitionellen Zeitungen in hohem Maße unterbinden. Gewiß finbet oud) illegale Literatur den Beg ins Land des Terrors. Aber das Radio tritt als naue Waffe geistiger Freiheit hinzu. Bon überall dorther, wo die Frei heit eine Stätte hat, tann das gesprochene Wort die Grenzen über Auf Antrag pon Staatsanwaltschaftsrat Dr. Leffer wurde durch fliegen. Es zu empfangen, tann der Diftator nur dann perhindern, Berlesung der entsprechenden Gerichtsurteile festgestellt, daß Fahren- wenn er auch selbst auf die Propagandawaffe des Radio verzichtet horst zunächst zweimal 1925 wegen Beschimpfung der und sein Land vom technischen Fortschritt ausschließt. Aber Musso Reinsflaggen und der Republit zu Geldstrafen verlini fann nicht wagen, die italienischen Senber stillzulegen. So wird urteilt, aber ammeftiert morben war. 3um brities Make er nicht verhindern, daß die Stallener non außen her Nachrichten und
Diese Berhältnisse haben dazu geführt, daß die Arbeitsrichter würde, fie in 3utunft nicht mehr ihr Amt ausüben wollen. Sie erklären die Zustände am Berliner Arbeitsgericht einfach für unmürdig. Schon heute ist es so, daß bei Erkrankung eines Arbeitsrichters die Verwaltungsabteilung faum noch einen Erfagbeisiger herbeiholen kann, denn unter den augenblidlichen RaumDerhältnissen versucht jeder Beifizer sich von dem Ehrenamt freizu
machen. Die Amtsgerichtsräte am Arbeitsgericht haben ebenfalls erflärt, daß sie bei unentschuldigtem Fehlen eines Arbeitsrichters diesen nicht in Ordnungsstrafe nehmen werden, denn in Anbetracht der geradezu standalöfen Zustände am Arbeitsgericht fann den Beisigern die ehrenamtliche Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zugemutet werden.
Die Metallindustriellen nüßen die Krise aus.
Dresden , 1. Februar.( Eigenbericht.) Die Bereinigung der Verbände sächsischer Metallindustrieller hat den Lohntarif für die sächsische Metallindustrie vom 4. Mai 1928 zum 31. März 1929 gekündigt. Sie schlägt in einem Schreiben an den Deutschen Metallarbeiterverband in Dresden und die übrigen beteiligten Gewerkschaften die Beibehaltung der jetzigen Löhne vor, aber die Berlängerung des Lohnabkommens bis 1931.
Es soll dann mit zweimonatiger Frist erstmalig zum 31. März 1931 gefündigt werden können. Die zweimonatige Kündigungsfrist an Stelle der bisherigen einmonatigen hält die Bereinigung der Arbeitgeberverbände für notwendig, weil die Verhandlungen in der Vergangenheit gezeigt hätten, daß die bisherige Frist eine Gewähr für die Vermeidung eines tariflosen Zustandes nicht boten. Die Bereinigung ladet die Gewerkschaften zu einer Verhandlung zum Donnerstag, dem 14. Februar, nach Dresden ein. Sie will in dieser Berhandlung eine ausführliche Begründung ihrer Vorschläge machen.
Kriegsschiffbauten seit dem Weltkrieg.
P
Unter dem Einbrud der Berhandlungen über die Kreuzervor loge im ameritanischen Senat peröffentlicht der Flotten- torrespon dent des Doily Expreß" eine Uebersicht über die englischen und amerikanischen Kriegsfchiffsbauten in der Nach triegszeit. Danach baute Großbritannien in der Nachkriegszeit 17 Schiffe mit 163 000 Tonnen, während die Bereinigten Staaten 18 Schiffe mit 155 000 Lounen auf Riel legten,