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Angesichts der Erklärung des Grafen Findenstein| kommt". Weblan gerieth schließlich derartig in Wuth, daß erleine Sünde wider die gefchlechtliche Gittlich. erscheint es sehr bedauerlich, daß dieser nicht als Zeuge zu der verfügte; Etecké solle ein Strick um den Leib gelegt, über Bord teit verblaßt oie schwärzeste That, d. h. wohlgemerkt, nur, wenn Straffammer- Verhandlung in Hannover geladen war. Eine dem geworfen werden, so daß er die Wassertaufe erhalte. Eine Ver- die Unsittlichkeit" offenbar ward denn im Geheimen zweiten Theil seiner Erklärung entsprechende Aussage wäre, nehmung des Etecké hat nicht stattgefunden. Einem Polizei- und Verschwiegenen, da feiert Venus noch heute Triumphe. falls Oberstaatsanwalt Drescher sie nicht etwa widerlegen konnte, soldaten, namens Glassar, der den Gehorsam verweigert hatte, Der Kampf zwischen dem unzähmbaren Naturtrieb und den vielleicht für das Urtheil gegen den , Sittlichkeit" hat unserer an ließ Wehlan zwanzig Siebe geben, daß es durchkommt", Forderungen der konvenionellen getlagteu fozialdemokratischen Redatteur alsdann ließ Wehlan den Glassar in Retten legen, ins Gefängniß modernen Gesellschaft jenen eigenthümlichen Geisteszustand gis von Belang gewesen. Jedenfalls wird die hiesige Staats- sperren und ordnete an, dem Glasfar uur Bananen und Wasser schenkt, den wir Prüderie" nennen. Ein unheilvoller, anwaltschaft auf die Angaben des Grafen Finckenstein nicht zu verabreichen, und zwar nur so viel, daß er nicht verhungere. Würde und Wahrheit vernichtender Geisteszustand, aber ein schweigen dürfen." Weiter hat Wehlan bei einem Streifzug gegen aufständische natürlicher Sproß der gesellschaftlichen Entwicklung. Hauptsächlich wird Herr Drescher sich noch näher Neger drei Gefangene gemacht. Ein Koch der Wörmann'schen Und hier haben wir wohl den Schlüssel zum Verständniß darüber äußern müssen, wie die Staatsanwaltschaft dazu Faktorei begünstigte die Flucht eines dieser Gefangenen. Wehlan des Potsdamer Urtheils gefunden: weil Wehlan teine Un tam, jenen Finckenstein'schen Brief vom 1. August einem ordnete an, daß die zwei Gefangenen und der er sittlichkeiten" begangen hat, weil er nicht, wie weiland wähnte Roch todtgeschlagen werden. Die drei sein Kollege Leist, sich Pfandweiber nächtlicherweile in buhles Untersuchungsrichter als Sache Flinsch" zu übergeben und dieses wichtige Aktenstück der Sache Gefangenen wurden unter Büffen und Stößen and Land gerischer Luft herbeischleppen ließ darum ist er würdig und Hammerstein" zu schleppt, so daß sie dadurch schon halbtodt waren. Alsdann wohlgeschickt, in Ghren graue Haare als deutscher Beamter entziehen. Stellt man sich selbst wurden sie durch Stöße ins Genick und Schläge zu bekommen. Die Prüderie der modernen Ges einmal auf den Boden der Drescher'schen Auffassung, auf den Kopf getödtet. Die drei Leichen, die ganz fellschaft hat ihn gerettet, deren äußerliche Wohlanständig daß der Brief zweideutig war, so war er doch jeden- entfeßlich aussahen, blieben bis zum folgenden Tage am Strande feit sich so schön verträgt mit dem Lob des verschwiegenen falls nicht eindeutig belastend für Herrn Flinsch, liegen. Lafters". sondern mindestens ebenso belastend für Herrn v. Hammer- Das alles hat die Anklageschrift vorgebracht, das hat die Ist darum das Urtheil gerechter? Ist es überhaupt nur stein. Herr Drescher hat aber selbst erklärt, daß die Staats- Verhandlung bewiesen; und doch haben die Scheußlichkeiten, die gerecht? Das mögen Leute entscheiden, die mit feststehenden anwaltschaft nur auf die Suspension Hammerstein's, die von dem Vertreter der Staatsgewalt, dem Legationsrath Rose Moralitätsbegriffen an die Lösung solcher Fragen herantreten. als Rohheiten bezeichnet wurden, wie man sie von einem Uns genügt es, einmal festzustellen, daß es aus dem Geiste der am 9. Juli erfolgte, gewartet habe, um energisch gegen gefitteten Menschen nicht für möglich halten sollte" und herrschenden Klassen geboren ist, und daß es zum anderen in ihn vorzugehen. Wie konnten da der nämlichen Behörde noch doch haben nicht sie den Grundton der Verhandlung ab- Wolfe feinen Widerhall finden konnte, weil eben das Volk Zweifel aufstoßen, ob vielleicht auch auf grund des Fincken gegeben. Mit aller Gewalt wurde dagegen der strenge anderen Geistes ist. Da ist ein Streit unnüß, wo ein gemein­stein'schen Briefes vom 1. August neue Anklagemomente aber gerechte" Mann in den Vordergrund geschoben: als ob famer Kampfesboden fehlt. gegen diesen sowieso schlimm verdächtigen Mann sich ergaben? seine Robbeiten zarte Echattirungen waren, durch die die Was nun die weitere Behandlung der Sache anlangt, fo Momente, die die Ueberweisung des Finckenstein'schen Briefes Konturen des strengen aber gerechten" Mannes nur um so müsse der Staatsanwalt sich noch mit ihr befassen, wenn die an den Untersuchungsrichter in der Hammerstein- Sache rathsam deutlicher hervortreten sollten. Es giebt einfach keinen Ausdruck Neger als Menschen im Sinne unseres Strafgesetzbuches an­machen? Da mußte Unzweifelhaft hat Wehlan nach der An­erst bei Finckenstein um nähere für das Verhalten eines Mannes wie Wehlan in unserer Sprache; erkannt würden. Erläuterung gebeten werden und mittlerweile wanderte der er hat sich ſittlich von unserer Gemeinschaft losgelöst, er hat sich flagefchrift gegen folgende Paragraphen des Reichs- Strafgesetz­Erläuterung gebeten werden und mittlerweile wanderte der jenseits von Gut und Böse gestellt und ist deshalb für unser buchs sich vergangen: Brief in eine andere Rubrik hinein. Die Auskunfts- Bolt into mmensurabel geworden. Solche abgetrennten§ 211. Wer vorfäßlich einen Menschen tödtet, wir wenn erlangung bei Finckenstein verzögerte sich aber bis zum Glieder eines Organismus sterben, fie verdorren und vergehen... er die Tödtung mit Ueberlegung ausgeführt hat, wegen... ordes -9. September durch dieses, durch jenes Hinderniß! mit dem Tode bestraft.

Das spricht nicht für den kriminalistischen Scharfsinn und die kriminalistische Schnelligkeit der Berliner Staats­anwaltschaft.

Weitere Aufklärung ist dringend erforderlich. Vielleicht wird sie dadurch herbeigeführt, daß das Reichsgericht dem Revisionsantrage unseres Genossen Rauch stattgiebt.

Wehlan.

Den patentirten und uniformirten Vertretern von Ordnung, Sitte und Religion wird dieser Name noch lange unangenehm in den Ohren flingen. Nicht genug, daß der schneidige Assessor, des Deutschen Reiches Vizekanzler in Kamerun , durch unerhörte, fchauerliche Grausamkeiten den deutschen Namen schändete, er fand auch noch deutsche Richter, die seine Verbrechen äußerst milde be­urtheilten zum einen Falle Wehlan kam so der andere. Und der eine ist genau so charakteristisch, genau so bemerkenswerth, fordert die forgfame Betrachtung genau so wie der andere.

A13 Grundlagen zu dem Disziplinarverfahren gegen Wehlan dienten seine, unseren Lesern aus dem Prozeßbericht hinlänglich bekannten Thaten; solche Abscheulichkeiten pflegen sich dem Ge­dächtniß eines mitfühlenden, entrüsteten Menschen mit eiferner Schärfe einzubohren, und wir brauchen deshalb nur das aller­wesentlichste turz zu rekapituliren:

Aber wie kamen, so fragt man unwillkürlich, wie kamen die Richter in Potsdam zu einer so ungleich milderen Auffassung der Verbrechen Wehlan's? Wie konnten sie ihn für würdig halten, noch ferner ein ihnen gleichberechtigtes Mitglied der Beamtenhierarchie zu sein? Haben sie denn kein Gefühl für die umfaßbaren Leiden der armen Kameruner, die durch ein Gesetz geschützt find gegen die Brutalitäten ihrer weißen Beiniger? Haben sie in ihrem Herzen teine Regung mehr für die ergreifende Lehre von der Gleichwerthigkeit aller Krentur, die Menschenantlig trägt? O, daran zweifeln wir nicht; die Herren sind Christen, sie sind Beamte von empfindsainer Ebre, sie sind getreue Ausleger des Rechtes.

eine Sache

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§ 339. Ein Beamter, welcher durch Mißbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Miß­brauchs derselben jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nöthigt, wird mit Gefängniß bestraft.

§ 340. Gin Beamter, welcher in Ausübung oder in Ver­anlassung der Ausübung seines Amtes vorfäßlich eine Körper­verletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft.

Ist die Körperverlegung eine schwere, so ist auf Buchthaus nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

§ 343. Ein Beamter, welcher in einer Untersuchung Zwangsmittel anwendet oder anvenden läßt, um Geständnisse oder Aussagen zu erpressen, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.

§ 345. Gleiche Strafe( Buchthaus) trifft den Beamten, welcher vorsätzlich eine Strafe vollstrecken läßt, von der er weiß, daß sie überhaupt nicht oder nicht der Art oder dem Maße nach vollstreckt werden darf.

unsere schwarzen Brüder" find recht los; über das Büchtigungs. Aber gerade das Recht versagt in diesem Falle, denn recht in unseren Kolonien und über die Grenzen eines solchen Büchtigungsrechtes giebt es keinerlei Vorschriften, was für Schneidige Kolonisatoren den unzweifelhaften Vorzug hat, daß sie feine verlegen können. Darum sind auch im Disziplinar. verfahren derartige Ausschreitungen unserer afrikanischen Kulturstüßen so schwer faßbar: einer bezeugt immer dem andern, daß es ohne Schläge" nicht gebe, daß die Welchen Verlauf nun auch die Sache weiter nehmen mag: Schindereien, I andesüblich" seien und so fort mit Grazie. Der Fall Wehlan wird immer ein bedeutungsvolles Beichen für Das heißt eigentlich nichts anderes, als daß die farbigen Bewohner den fortschreitenden fittlichen Berfall der Bourgeoisie bleiben. deutscher Rolonien eigentlich noch unter Stla venrecht stehen, baß fie noch als Sachen, nicht als Personen gelten; und Daß selbst unsere politischen Antipoden ähnlich urtheilen nun, die kann man mißhandeln, schlagen, ver- wie wir, geht aus einem telegraphisch übermittelten Leitartikel nichten, furz mit ihr machen was man will. Darum können auch der Kölnischen Zeitung " hervor. Derfelbe wendet sich in überaus Es wird Weblan zur Last gelegt, daß er durch Folterung Bergehen, wie die Wehlan's, vor einem Disziplinar- Gerichts scharfer Weise gegen das Urtheil des Disziplinar- Gerichtshofes zu Geständnisse erzielt habe. Gin Polizeijoldat namens Agatje war bof nie fo strenge bestraft werden, als wenn sie gegen rechtlich Potsdam im Prozeß Wehlan, wodurch den Deutschen die Schamröthe beschuldigt, einen Koffer gestohlen und den Inhalt an einen Neger verkauft zu haben. Agatje wurde aufgefordert, den Mann geschützte Subjekte begangen wären: die Richter haben Geseze ins Gesicht steigen müsse, wenn man sich vorstelle, daß im Aus­lande die sittlich rechtliche Denkungsweise des deutschen Volkes zu nennen, dem er die Sachen verkauft habe. Da Agatje be- anzuwenden, nicht zu schaffen. theuerte, daß er den Mann nicht kenne, so ordnete Wehlan an, Agatje Aber sie sind nicht nur Jinder und Ausleger des Rechtes nach den Entscheidungsgründen dieses Urtheils beurtheil werden folle fo lange mit einer Flußpferbpeitsche gepeitscht sie sind auch Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsschicht, sie fönnte. Das Urtheil werde vom auswärtigen Amte bestimmt werden, bis er den Mann nenne. Nach einigen Tagen wurde find einer Konvenienz unterworfen, gegen die alle Gebote angefochten werden. Die Köln . Btg." betont, es wäre ihm gemeldet, daß das Schlagen nichts nüße. Darauf befahl der Religion an Kraft zurückstehen, sie sind unbewußt die Träger wünschenswerth zu erfahren, auf grund welcher gesetzlichen oder Wehlan, dem Agatje noch täglich zehn Hiebe zu geben. der unserer Gesellschaft eigenthümlichen Sittlichkeitsbegriffe. Ein völkerrechtlichen Vorschriften der Gerichtshof ein Tödtungs. Ein Boy, der im Verdacht stand, dem Angeschuldigten in der gesellschaftlichen Entwicklung der Menschheit höchst recht des Angeklagten angenommen habe. Wehrlose Ge. Bigarren gestohlen 811 haben, wurde mit zwanzig bemerkenswerther Prozeß hat dahin geführt, daß wir fangene zu tödten, sei eine Sitte verthierte ber Begriffe Sittlichkeit neben dem Hieben bestraft. Gin Roch hatte ein fettes Huhn gestohlen. dem allge Barbaren und wilder Naturvölfer. Die ganze Wehlan ordnete an, daß er 15 Tage lang 15 Hiebe erhalte, und meinen noch einen besonderen Inhalt geben, nämlich Angelegenheit bilde eine der traurigsten Episoden in zwar so, daß es durchkommt". Der Gouvernementsdolmetscher ben der geschlechtlichen 3urüdhaltung". So ist der deutschen Kolonialgeschichte. Etecté hatte Kleidungsstücke, baares Geld und Spirituosen ge- ein unittliche 3 Mädchen", das sich dem Manne hingiebt, stohlen. Dieser wurde von Wehlan mit Fußtritten regalirt. und mag die höchste Sittlich feit es treiben; so spricht man Politische Webersicht. Wehlan hat außerdem verfügt, daß Etecké 15 Hiebe von der Unsittlichkeit auf dem Lande" und meint nicht damit mit Berlin , 10. Januar. einer Gummipeitsche. einem Instrument, die schreckliche Ausbeutung ländlicher Proletarier und Prole­mindestens ebensolche Schmerzen wie die Flußpferd- tarierinnen, sondern die den Lebensgewohnheiten schlichter Lente Der Reichstag konnte auch heute die schläfrige Stims peitsche verursacht, erhalte, und zwar, daß es durch entsprechenden geschlechtlichen Bustände. Und gegen mung nicht abschütteln, die bleiern über der gestrigen

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Die Ideologen werden freilich entrüst et ausrufen: wo bleibt Daß wachsender Besitz in der Hand einzelner die Massen da die göttliche, die sittliche Weltordnung, der Rechtsstaat und arm macht, sei unumstößlich wahr, aber: Auch das ist wahr, wie die schönen Dinge alle heißen. Aber wenn man wirklich wenn die Folgen dieses Volksverderbens sichtbar werden, so wirft man logisch denken und mit beiden Füßen fest auf dem Grunde der die Schuld auf diejenigen, die verdorben worden sind, und nicht gegebenen und beobachteten Thatsachen stehen bleiben will, so auf diejenigen, so verdorben haben, und immer fortfahren bleibt einem nichts übrig, als jene schönen Sachen: sittliche zur Befriedigung ihrer Selbstsucht und ihrer Gelüste tausend Weltordnung, Rechtsstaat u. f. w. für überlebte Begriffe Umstände zu veranstalten, cinzulenken, durchschlüpfen zu lassen zu erklären, über deren Inhalt alle Menschen unter und sogar mit Gewalt zu erzwingen, durch deren Dasein das einen Hut zu bringen ein schwer Stück ist. Alle Volt immer von Schlechtigkeit zu Schlechtigkeit, von Verderben solche Begriffe tristallisiren sich aus den Tausenden zu Verderben, von Niedrigkeit zu Niedrigkeit herabfinten muß." Wenn aber irgendwo in dem, was für gesellschaftliches Recht erklärt wird, die darin vermummte Thierheit der Macht haber vom Volte erkannt werde, so entstehe Empörung. Er drückt das so aus:

und Millionen von finnlichen Einzelerfahrungen, die jeder in Natur und Leben, in sich selbst und in der menschlichen Ge­sellschaft macht. Das, was uns allen erkennbar gemeinsam ist, bleibt am Ende doch die materielle Seite unseres Wesens und Daseins, die irdische, leibliche oder wie Pestalozzi sagt: thierische Seite.*)

Das mag verletzend klingen, ist es aber nicht. Von unserer animalischen Natur, wenn das Fremdwort beffer tlingen mag, bezeichnet es doch diefelbe Sache!-fönnen wir nicht abstrahiren, nicht absehen, sie ist da und zwar weit fefter faßbar, er fennbar und beurtheilbar wie alle ideologischen Begriffe, die sich beiläufig ganz folgerichtig aus den materiellen Dingen und ihrer Beobachtung durch unsere Sinne in ihrer Entwickelung erkennen laffen.

Der Grund der Unterwerfung des Menschen unter das ge­sellschaftliche Recht ist nach Pestalozzi Selbstsorge"; Lebens fürsorge nennt es Lippert und führt auf diese alle sittlichen Be­griffe zurück, die nach ihm deshalb nicht primär, sondern sekundär sind.

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Wenn der Mensch einsiehet, daß er durch sie( die gefeßlose Macht) rechtlos ist, so macht es ihm keine Freude mehr, für sie rechtlich zu sein. Ebenso wenn er einfiehet, daß das gesell schaftliche Recht für ihn feine Kraft hat, so bekümmert er sich auch nicht drum, ob es für einen anderen Kraft habe, er nähret also unter diesen Umständen immer Gefühle, die ihn dahin lenken, wenn der Fall da ist, im Strom der Empörung mit zufchwimmen und in der Thierprobe, wer der stärkste im Lande sei, seine Rolle mitzufpielen."

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An anderer Stelle heißt es: Wenn die Macht einmal zur Untreue versunken und das Unrecht des Wortbruchs mit taltem Geschwäß zu übertünchen gelernt hat, so ist das Recht des Menschengeschlechts von der Erde gewichen."

Von der Wichtigkeit und Nothwendigkeit der steten Kritik des Gesellschaftszustandes und des gesellschaftlichen echtes ift unser Autor ganz felfenfest überzeugt:

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auf die Leichtigkeit der Eingriffe in die Tasche der Bürger."

Was ist aber davon die Folge? " Der Mißbrauch der Macht planzt sich beim ungebrochenen Thiersinn des Menschen von Anfang an hinüber in den geselligen Zustand und verwildert denselben. Das ist das ewige Gesetz, daß sich das sterbliche Wesen immer zum Uebergewicht seines Thiersinns und seiner Thierkraft lenkt und daß der Mensch, der mächtig und thierisch zugleich ist, zu der Schwäche seines Geschlechtes(= zu den Schwächeren) sagt: Du bist um meinet­willen da. An den Retten der Macht, die fein Recht kennt, sinkt der Mensch wieder zu aller Inbehilflichkeit und Gefühl. losigkeit seines verdorbenen Naturzustandes herab, dann nähert sich die Auflösung der Staaten durch das Allgemeinwerden des iuneren Gefühls des Sansculottismus".

Mit dem Sprüchlein: Die Religion muß dem Bolte erhalten bleiben, weiß Pestalozzi dagegen auch nicht3 rechtes anzufangen: Die Religion", meint er, muß Sache der Sittlichkeit sein, als Sache der Macht ist sie ihrem Wesen nach nicht Religion, und das Finanzgeschrei der durch ihre philosophischen Irrthümer und durch ihre politischen Gewaltthätigkeiten bankrott gewordenen Staatstünstler, daß wir wieder zur Religion zurückgestimmt werden müßten, dieses Finanzgefchrei einer Staatskunst, die, nachdem sie das Menschengeschlecht auf das Aeußerste gebracht hat, sich nun auch selber auf diesem Aeußersten findet, wird uns, so wie es ist, weder zur Religion, noch zur Sittlichkeit, noch irgend wohin bringen.

Wir sind durch die Gewaltsamkeit und das Naturleben ihrer Eelbstfucht selber aller Empfänglichkeit für ihre Großmutter. Der dem Staat und seiner Macht sich Unterwerfende hat fünfte beraubet worden und wären nun, wenn wir auch wollten, nach Pestalozzi Anspruch an eine weise Organisation des bürger- Freilich ist es wahr, wenn das Volk rechtlos ist, so ist das nicht mehr im stande, an( heute: auf) diesem Seil, das sie uns lichen Erwerbs, an gefeßliche Sicherstellung der niederen Rechte, heitere( schweizerisch für: flare) Denken über diesen Gegenstand selber verächtlich gemacht haben, für sie forthin zu tanzen und an gesicherte und allgemeine Boltsbildungs Anstalten, an Schuh ihm und der öffentlichen Ruhe gefährlich. Wenn es aber nicht für sie forthin Brot zu verdienen." eines jeden, dem Armen möglichen Erwerbs, an gefeßlicher rechtlos ist, sondern ein Recht hat und Formen des Rechts, die An anderer Stelle lesen wir: Beschränkung der Reichen in jeder gemeines schüßen, so darf es denn auch über diesen Punkt heiter denken. Die Masse des Volkes hat keinen Begriff von seinem gefell schädlichen Benugung ihrer Fonds". Das gesellschaftliche Recht sichert den Fortschritt der menschlichen schaftlichen Recht also auch keinen gesellschaftlichen Willen; Eigenthum und Besitz auf fittliche Wurzeln zurückzuführen, Veredelung ebenso allgemein, als ihn Rechtlosigkeit allgemein und Bertleisterungsmittel unserer bürgerlichen Entmannung find stille stellt. Daher nimmt immer in dem Grade, weder ein Ersatz des mangelnden bürgerlichen Rechtes, erklärt Pestalozzi für unmöglich. Eine ursprüngliche Rechtmäßigkeit des Besißstandes oder als die Rechtlosigteit in einem Lande groß ist, ein Fundament einer wahren gesellschaftlichen Ordnung und eine Möglichkeit, den ursprünglich rechtmäßigen Besißstand zu auch die sittliche Abstumpfung zu." die Gewaltordnung, die die Macht nicht für das Menschens sondern, vermag ich mir nicht zu denken." Aber wie stehen die Dinge in Wirklichkeit? geschlecht, sondern für ihren Dienst einrichtet, ist noch schlimmer als das Unding, das uns die Here gekocht hat."

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Zu solchen radikalen Folgerungen fommt unser Denter gemäß seinem Grundsatze: Nur Betrüger und Betrogene berühren die Ursachen nicht, wenn von Wirkungen die Rede ist.

Wir hören auf mit Anführen, am besten wäre wohl eine vielleicht gekürzte Neu Ausgabe dieses hochbedeutenden Werkes des großen Anwalts der Enterbten.

Die Frage nach dem Ursprung des Besitzes, erklärt Pestalozzi" Das gesellschaftliche Recht weiß, daß aller Menschen Augen weiter, gehe uns auch weiter nichts an,- aber wie er gefeben, aller Menschen Ohren hören, aber auch aller Menschen braucht wird und wie er gebraucht werben Köpfe denken sollen, nach ihrer Kraft und nach ihrer Nothdurft. dürfe, das geht uns unendlich viel an". Mit Eus gesellschaftliche Unrecht dagegen meint, feine Augen sehen dem Besitz müsse die Nußnießungsbeschränkung für alle, seine Dhren hören für alle, und sein Schädel dente wachsen und dabei handle es sich mehr um Grundsäge als für alle. un Almosen, mehr um Rechtsgefühl als um Spitäler, mehr um Das gesellschaftliche Recht gründet die Selbständigkeit des Selbständigkeit als um Gnaden". Staates auf die Selbständigkeit der Bürger und der Reichthum Höchst interessant müßte auch eine Vergleichung der Arbeit des Staates( wir würden heute sagen: der Nationalreichthum) Pestalozzi's mit Schiller's ästhetischen Briefen ausfallen, die auf den sicheren Wohlstand der Individuen. Aber die gese offenkundig auch start von Rousseau beeinflußt sind.. Doch ist lofe Gewalt gründet die Selbständigkeit des hier dazu nicht der Raum vorhanden. Ebenso wenig dazu, Staates auf den willenlosen Gehorsam eines Pestalozzi's unsterbliche Verdienste um das Erziehungs- und Irechtlosen Bolts, und den Nationalreichthum Boltsschulwesen zu würdigen.

* Man vergleiche dazu Goethe '3 prächtigen Ausspruch, daß Religion, Verfassungen u. dergl. polirter Nationen" nichts find als Draperie( Gewandung), von der man höchstens fagen tann, wie sie der Nation ansteht".