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Der Rabbi und der Dieb.

Ein entheiligter Versöhnungstag.

das Gericht sagte: 3u menig; hier ist Zuchthaus   am Plaze. Die Ansicht des Rabbi über die Straftat, erfuhr man nicht; er war nicht erschienen. Das Gericht hatte ausgerechnet für Sonnabend die Sizung bestimmt. Ein Rabbiner entheiligt aber nicht den Sonnabend mit einer Gerichtssigung. Soviel Respekt hätte das Gericht den religiösen Gefühlen des Hauptes der jüdischen Gemeinde entgegen­bringen und für die Sizung einen anderen Tag wählen können.

Als der Rabbiner N. nach vierundzwanzigstündigem schweren| meinte, man könne ihm die Vorstrafen nur nicht nachweisen. Der Fasten am letzten Versöhnungstag seine Wohnung betrat, erwartete Staatsanwalt hatte ein Jahr sechs Monate Gefängnis beantragt; ihn eine Ueberraschung: Während er in der Synagoge Gott Zebaoth unn Erlösung von allen Sünden anflehte und sie auch erhielt, sandte ihm der Strafende einen Dieb ins Haus, der ihn um seine fost barste Habe, um Silber und Schmuck, brachyte. Hatte ihn der liebe Herrgott deshalb weniger lieb, wollte er ihm nicht dadurch feine Gnade zeigen, wie er sie Hiob gewährt hatte? Der Rabbi teigte sein Haupt vor der Weisheit und Allmacht des Herrn, murrte nicht wider ihn und verschmerzte den Verlust. Nur bei der Polizei erstattete er Anzeige der Ordnung wegen. Bom Täter feine Spur! Aber an einem Lackkästchen fand sich ein Finger­abdruck, ein einziger. In der Fingerabdrucksammlung der Kriminal­polizei gab es feinen zweiten der Art. So wurde dieser in die Sammlung eingeordnet.

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Einige Monate waren ins Land gegangen. Ein polnischer Jude wurde wegen Paßübertretung zwangsgestellt. Wie üblich, wurden auch bei diesem Fingerabdrücke abgenommen, und siehe da der Fingerabdruck des mittleren Zeigefingers der rechten Hand wear identisch mit dem am lackierten Kästchen des Rabbiners gefundenen Abdrud. Der Zeigefinger der linken war identisch mit einem Fingerabdruck, der einige Tage nach dem Diebstahl beim Rabbiner an einem lackierten Etui in der Wohnung einer alten Näherin festgestellt worden war; ihre Double esachen waren Beute eines Diebes geworden. Der paßlose polnische Jude leugnete feine Täterschaft. Er ließ das Leugnen, als man ihm die Finger abdrücke vorwies. Er wollte es aber nicht allein gewesen sein. Der große Unbekannte habe die Diebstähle vollbracht und ihn bloß als Helfer missbraucht. In Wirklichkeit lagen die Dinge anders. Der paßlose polnische Jude ging bei dem Rabbi ein und aus. Durch ihn erhielt er Unterstügung von der jüdischen Gemeinde. Er hat aber nicht nur seinen Wohltäter bestohlen, nicht nur seinen Glaubensgenossen und das Haupt der jüdischen Gemeinde ausgeplündert, nein, den Versöhnungstag, das höchste jüdische Fest hatte er entheiligt. Er wußte, daß an diesem Tage in der Wohnung des Rabbiners niemand anwesend sein würde.

Und die arme Näherin? Ihr Verlust war gering; die Vor­stellung, daß in ihrem Hause Einbrecher gewesen waren, hielt aber die alte Frau wie eine Zwangsidee monatelang im Banne. Das Schöffengericht Berlin- Mitte verurteilte den Frevler zu einem Jahr acht Monaten Zuchthaus und drei Inren Ehrverlust. Wegen der ganz außerordentlichen Ge­meinheit und Verwerflichkeit der Gesinnung, sagte der Vorsitzende in der Begründung. Der Mann war unvorbestraft; das Gericht

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Eine Almosenschwindlerin.

Der Trick mit dem Ohnmachtsanfall.

Die geschiedene Frau Domschi führte einem früheren Auslands­deutschen die Wirtschaft. Eines Tages erschien sie im Stadthaus bei einer Wohlfahrtsstelle, die dem Oberbürgermeister untersteht und die der schnellen Hilfeleistung für verschämte Arme dient. Sie gab sich als die Ehefrau des Afrikaners aus und erzählte, daß ihr Mann krank liege und daß große Not im Hause herrsche, da das Verfahren beim Reichsentschädigungsamt noch immer in der Schwebe jei. Der Vorsteher der Wohlfahtrskasse gab der armen Frau sofort eine Unterstügung von 50 Marf, und als diese nach einiger Zeit mit ihren Klagen wiederfam, nochmals denselben Betrag. Bald darauf wurde eines Tages dem Obermagistratsrat gemeldet, daß in der Halle des Stadthauses eine Frau ohnmächtig zusammengebrochen sei, die nur noch mit schwacher Stimme ihren Namen hätte hauchen können. Er eilte hinunter und erkannte Frau D., die, nachdem sie aus ihrer angeblichen Ohnmacht erwacht war, weinend schilderte, sie sei vor Entkräftung zusammengebrochen, ihr armer Mann liege zu Hause frank und dem Hungertode nahe. Der Beamte griff in seine Tasche und gab der Frau zunächst 20 Mart, damit sie gleich etwas essen könne und ihrem franken Manne auch Hilfe bringen könne. Da man mun aber der bedauerns­werten Familie nachträgliche Hilfe gewähren wollte, und Ermittlungen anstellte, ergab fich, daß das Ganze Schwindel war. Der Afrikaner, der der gar nicht ihr Mann war, befand sich keineswegs in Not, sondern in einer aus­kömmlichen Stellung bei einer Behörde. Er hatte von dem Mißbrauch seines Namens durch seine Wirtschafterin keine Ahnung gehabt. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht Mitte stellte sich heraus, daß die Angeklagte schon vor vier Jahren wegen eines ähnlichen Falles von Almosenschwindels bestraft worden war. Damals war fie vor einem Sanatorium im Westen ebenfalls vor Hunger und Er­

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schöpfung zusammengebrochen. Der so start bemitleideten Frau mar damals eine sehr reiche Spende zugeflossen. Trogdem hatte sie den­selben Trick noch an anderer Stelle wiederholt, bis man den Schwindel entdeckte. Das Gericht verurteilte die Angeklagte wegen dieses neuen Betruges zu einem Monat Gefängnis.

Soldatenmord in Schwedt  .

Die Zäter noch unbekannt.

In der Nacht zum Sonntag wurde der 24 Jahre alte Gefreite Otto Benter, der seit kurzem bei der 4. Eskadron des 6. Reiter­regiments in Schwedt   a. d. Oder stand, sterbend aufgefunden. Ein Auto, das zu jener Zeit die Berliner Straße in Schwedt   passierte, sah plößlich im Licht des Scheinwerfers einen Mann regungslos mitten auf der Fahrbahn liegen. Die Insassen des Wagens brachten ihn sofort nach dem Krankenhaus, wo er drei Stunden später ver­schied, ohne das Bewußtsein wiedererlangt zu haben. Man nahm zunächst an, daß Benter in der Dunkelheit von einem Auto ange= fahren und tödlich verletzt worden sei. Da aber später verschiedene Anzeichen darauf hindeuteten, daß der Gefreite einem Verbrechen zum Opfer gefallen sein könnte, so wurde die Berliner   Mord= fommission benachrichtigt.

Es ergab sich nun, daß Benter am Sonnabend abend mit mehreren Kameraden einige Gastwirtschaften, in denen auch getanzt wurde, aufgesucht hatte. Zwischen den Soldaten und den Zivilisten Es fonnte aber noch nicht festgestellt werden, ob Benter in diese war es wiederholt der Mädchen wegen zu Streitigkeiten gekommen. Streitereien verwickelt gewesen ist. Die von Professor Strauch vor­genommene Sektion ergab, daß der Schädel Benters mehrmals gespalten ist, offenbar von Hieben mit einem stumpfen Werk­zeug. Der Gefreite ist ohne Zweifel überfallen und niedergeschlagen worden. Für die Aufklärung hat die Staatsanwaltschaft Prenzlau  eine Belohnung von 1000 Marf ausgesetzt. Benter wird als ein ruhiger Mensch geschildert, der Händeln gern aus dem Bege ging. Er stammt aus einer Fischerfamilie in Warthe auf der Insel

Usedom  .

Ausstellung Wien   im Bild".

Das Bezirksamt Kreuzberg   und der Desterreichisch- Deutsche Volksbund veranstalten im Gesundheitshaus Kreuzberg( Am Urban 10/11) eine bild statistische Ausstellung des Wiener   Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseums, die weiteren Kreisen soziale Tatsachen einprägsam zeigen soll. Nicht nur österreichische, sondern auch deutsche und im besonderen Ber­ liner   Verhältnisse sind berücksichtigt. Angegliedert ist eine funst­gewerbliche Abteilung, die das alte und das neue Wien  gegenüberstellt. Auch Modelle und Photographien von Neubauten der Gemeinde Wien   werden gezeigt. Die Ausstellung ist vom 9. bis 31. März an. Werktagen 9 bis 21 Uhr und an Sonntagen 10 bis 14 1hr geöffnet. Der Zutritt ist, unentgeltlich.

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