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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 13.

Reichstag.

16. Sigung vom 15. Januar 1896. 2 Uhr. Am Tische des Bundesrathes: Anfangs nur einige Kom­miffarien. Gingegangen ist der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Abänderung der Gewerbe- Ordnung.

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Donnerstag, den 16. Januar 1896.

4.

13. Jahrg.

statistik mitgetheilt, daß Vorarbeiten zu solchen Erhebungen im Gange wären. Von den Resultaten hat man bis heute nichts gehört. Aber selbst wenn es dazu kommt, haben die Unternehmer im § 154 der Gewerbe- Ordnung eine Freistatt , denn nach der Schluß­bestimmung dieses Paragraphen fallen Werkstätten, in welcher der Unternehmer ausschließlich zu seiner Familie gehörige Per­sonen beschäftigt, unter diese Bestimmung nicht. In dieser Art der Hausindustrie Tommen aber gerade die meisten Mißstände vor. Von 2886 Schulkindern eines bestimmten Bezirks in Thüringen arbeiteten 1177 und davon 1119 in der Haus.

Unterstaatssekretär im Ministerium für Handel und Ge- zu drücken. Sie könnten auch zu dem sogenannten Schwitz­werbe Lohmann: Der Vorredner hat selbst dargelegt, daß bereits system übergehen, fie fönnen z. B. sogenannte Schwihmeister aus eine Reihe von Verordnungen vom Bundesrath erlassen ist. Es stellen, welche eine geringe Anzahl von Arbeitern haben, so daß sind dies Vorschriften, welche sich auf die Gesundheit der Arbeiter also der Begriff Fabrik nicht mehr zutreffend ist. Die Ar­müßten die Schwigmeister mit bezahlen, wie beziehen. Redner zählt die einzelnen Verordnungen auf, durch beiter welche in gesundheitsschädlichen Betrieben Schußvorkehrungen dies bei bei der Konfektionsbranche der Fall gewesen ist. getroffen werden, ferner diejenigen, welche für jugendliche und Der Erlaß der bekannten bundesräthlichen Bestimmung hat viel­weibliche Arbeiter besondere Maßregeln anordnen für die fach dazu beigetragen, daß die Hausarbeit weiter ausgedehnt Auf der Tagesordnung steht zunächst der Antrag der Spinnereien, Zuckerfabriken, Ziegeleien u. f. w. Der Antragsteller worden ist. So lange nicht auch die Schutzbestimmungen auf Abgg. Size, Lieber und Genossen: Die verbündeten hat selbst hervorgehoben, daß sich die Form der Verordnung die Hausarbeit Anvendung finden, so lange wird mit den Regierungen zu ersuchen 1. die Durchführung der Bestimmungen nicht immer empfehlen würde, daß man vielleicht auf Schußbestimmungen überhaupt nichts erreicht werden können. Der§§ 120a- 120c der Gewerbe- Ordnung( betr. den Schutz von Ge- dem Wege Der fönne. Anweisung vorgehen Auch Nun kommt es aber noch vor, daß in solchen Erwerb zweigen, sundheit und Sittlichkeit) durch Anregung resp. Erlaß(§ 120e der dieser Weg ift bereits beschritten in Preußen. Das wo wenig Maschinen in Anwendung tommen, und in Betrieben Gewerbe- Ordnung) entsprechender Verordnungen mehr als bisher Handelsministerium hat hat verschiedentlich Anweisungen er mit leicht transportablen Waaren sehr viel Hausarbeit gegeben zu sichern; 2. die Ausdehnung der Bestimmungen der Ge- lassen z. B. über die Errichtung der Lumpenfortir- Anstalten und wird, wie in der Zigarrenindustrie, in der Schuhwaaren, werbe- Ordnung, betreffend den Schuß der jugendlichen und weib- die anderen Einzelregierungen dürften ebenfalls in dieser Richtung Mantel- und Konfektionsbranche. Sehr oft sind es gerade die lichen Arbeiter(§§ 135-139 b), auf die Hausindustrie vorgegangen sein. Nachdem die Verordnungen über Produkte dieser Hausarbeit, die in den glänzenden Schaufenstern unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungen der die Sonntagsruhe fertig gestellt sind, sind der Großstadt ausgestellt sind. Die Hausindustrie ist aber Fabrik Gesetzgebung auf die Vermehrung der weitere Vorarbeiten für die Ausführung der schon deshalb zu verurtheilen, weil für sie alle Schutzbestimmungen Hausindustrie durch Erhebungen wirksam vorzubereiten Gewerbe Ordnung in Angriff genommen. nicht Anwendung finden und unter Umständen die Ausbeutung und anzuregen. ( Redner ist schwer verständlich und weil während seiner Rede der Arbeiter viel schlimmer als in der Fabrif Antragsteller Abg. Hize( 3.): Schutz der Gesundheit und eine sehr ungenirie Unterhaltung von den Abgeordneten geführt betrieben werden kann, wie denn z. B. die Hausarbeiter oft Sittlichkeit der Arbeiter ist die vornehmste Aufgabe des Arbeiter- wird, bleiben die Schlußausführungen ganz unverständlich.) noch Gesellen, die bei ihnen logiren müssen, gleichzeitig als schutzes, weil die Arbeiter sich hierbei am wenigsten selbst helsen Abg. Höffel( Reichsp.): Die Fabrikinspektoren Kostgänger und Schlafleute ausbeuten. Gerade die Antrag fönnen. Freilich kann die Gesetzgebung die Frage nur allgemein Berichte haben uns ein Bild der Arbeiterverhältnisse gegeben, fteller haben haben seinerzeit seinerzeit diese Schutzbestimmungen nicht regeln; die Gewerbe- Ordnung spricht nur das Prinzip aus; die wie wir es bisher nicht fanuten, wenigstens nicht in der Ge- auf die Hausarbeit ausdehnen wollen, sie wollten vor spezielle Ausführung ist den einzelnen Ausführungsverordnungen nauigkeit. Wenn auch das Verständniß der Arbeitgeber und der Schwelle der Familie Halt machen, aber überlassen; denn es tönnen nicht alle Betriebe durch gleichmäßige nehmer für die Arbeiterschußgesetzgebung gewachsen ist, so ist es durch die Hausarbeit wird die Familie gerade Borschriften getroffen werden. Die Ortspolizei- Behörden sind doch dringend nothwendig, zum Schuß der Frauen und am meisten zerstört. Redner verweist u. a. auf den Be= nicht die geeigneten Behörden; die Ueberwachung dieser Be- der jugendlichen Arbeiter mit besonderem richt des Gewerbe- Inspektors in Kassel , Leipzig und Plauen. ftimmungen muß den Fabrikinspektoren vorbehalten bleiben. Nachdruck auf die Ausführung der Geseße zu Gewisse Zigarrenfabriken geben den Frauen den Tabak abends Soweit der Bundesrath nicht Verordnungen erlassen bringen, da nach den Berichten der Fabrikinspektoren die Zahl mit nach Hause unter der Voraussetzung, daß am andern Morgen hat, sind auch die Landesregierungen befugt, ihrerseits Vorschriften der weiblichen Arbeiter sich jährlich ganz erheb das fertige Produkt mitgebracht wird. Hier tönnte der dolus zu erlassen. Die Landesregierungen haben aber von dieser Be- lich vermehrt. Besonders bedenklich ist aber die eventualis fehr leicht eingreifen. Aber man weiß ja, hier sind fugniß nicht erheblich Gebrauch gemacht. Zahlreicher sind schon Beschäftigung der schußbedürftigen Arbeiter die zu Verurtheilenden Arbeitgeber, und da sind unsere Straf­einzelne Polizeiverordnungen. Wir wollen durch unseren Antrag in der Hausindustrie. Es werden die Kinder in der richter nicht so leicht bei der Hand.( Hört! Hört!) Nun soll ja die Anregung geben, daß zunächst der Bundesrath selbst von ausindustrie oft bis zu 15 Stunden täglich der Bundesrath bezüglich der Hausindustrie seinem Rechte Gebrauch macht, und soll auch die Einzelstaaten beschäftigt. Die Kinder gehören bis zum 13. oder 14. Jahre bereits Erhebungen stattfinden lassen. Es auregen, ihrerseits vorzugehen. Die Anregung wird wohl schon in die Schule und nicht in die Werkstatt. Allerdings sagt man, wurde uns schon im Juni 1893 in der Kommission für Arbeiter­dann Erfolg haben, wenn die verbündeten Regierungen um Mit die deutsche Industrie würde geschädigt und auf dem Weltmarkt theilung dessen ersuchen, was geschehen ist auf diesem Gebiet, nicht mehr fonkurrenzfähig sein. Da wäre es eine gute Aufgabe wenn dabei bemerkt wird, daß, wenn nichts geschehen für die Diplomatie, wenn sie den Versuch machen wollte, die ift, der Bundesrath seinerseits eingreifen würde. Die Frage der Kinderarbeit einer internationalen Regelung entgegen Unfallverhütung und Unfallversicherung ist vereinigt bei den zuführen. Wünschenswerth wäre es auch, wenn wir ebenso wie Berufsgenossenschaften; die Fabrifinspektoren haben ebenfalls Frankreich , England und amerikanische Staaten auch weibliche über die Beobachtung der Vorschriften zu wachen, welche zum Fabritinspettoren einführen könnten. Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassen sind. Abg. v. Stumm beantragt, in dem Antrage Hiße in Nr. 1 Aber es besteht auf diesem Gebiete noch eine große Verschieden- am Schluffe die Worte mehr als bisher" zu streichen und dafür heit und hier müßte zur einheitlichen Gestaltung der Vorschriften zu sehen: immer wirksamer". für alle Betriebe der gleichen Art eine Verordnung von Reichs Abg. Molkenbuhr( Soz.): Mit den versprochenen industrie, von diesen noch 42 pet. abends nach 7 Uhr, ja selbst wegen erlassen werden. Denn es bestehen manchmal erhebliche Verordnungen tann den bestehenden Mißbis nach 10 Uhr, und das bei den erbärmlichsten Löhnen in ganz Schwierigkeiten, daß die Berufsgenossenständen nicht abgeholfen werden, damit würde ein Deutschland . Die Leute müssen sich todtarbeiten oder verhungern. schaften die Unfallverhütungs- Vorschriften ganz minimaler Fortschritt erzielt werden.§ 120 a der Gewerbe- Hier muß die Gesetzgebung eingreifen. Gerade in der Hausindustrie gleichmäßig durchführen. Was auf diesem Gebiete noch Ordnung schreibt bereits vor, daß die Fabrikräume den sanitären herrschen Zustände, wie sie z. B. in Hauptmann's fchlesischen geschehen muß, daß fann man aus dem Handbuch des Herrn Anforderungen entsprechen sollen. Diese Bestimmung wird aber Webern geschildert werden. Sie wollen die Familie schützen, Dr. Albrecht über die Gewerbehygiene ersehen, und das ersieht fast gar nicht befolgt. So hatten z. B. in Hamburg die aber gerade diese Zustände sind geeignet, das Familienleben zut man auch aus den Berichten der Fabrikinspektoren. Bäckergesellen eine Umfrage über die Zustände in den Bäder zerstören. Die Wohnung ist zur Werkstätte geworden; Es würde vortheilhaft sein, wenn die Krankenkassen- Aerzte zu- wertstätten gehalten. Ueber 157 Werkstätten ist Auskunft die Frau ist nicht Hausfrau, sie ist Arbeiterin. sich den häuslichen Pflichten nicht gezogen würden zur Mitwirkung bei der Fürsorge für die Ge- eingegangen. Nicht weniger wie 14 dieser Werkstätten haben sie fann sundheit der Arbeiter. Auch auf den Universitäten tönnte nicht einmal eine Höhe von 2 Metern, mehr als 30 follen eine vidmen, auch nicht der Kinderpflege. Beweis für die Gewerbehygiene noch mehr geschehen. Für die folche bis zu 2,50 Meter haben, was durchaus nicht genügt bei dafür ist die Kindersterölichkeit bei den Haus. Krankheitsverhütung fann man die Krankentassen als 35 bis 40 Grad Celsius; in 3 Betrieben wird außer durch den arbeitern und der Heerd der Epidemien. Auch die Organe nicht gebrauchen, denn sie sind dazu zu klein und der Dampfkessel und die Schornsteinklappe noch gleichzeitig durch das öffentliche Gesundheitspflege hätte Gelegenheit hier einzu Einfluß der Arbeitgeber ist in ihnen zu start. Gießen mit heißem Wasser auf den Fußboden der Hiße nach- greifen, denn der Keim der Krankheit wird aus den Man hätte aber die Invalidenversicherung zur Trägerin der geholfen. In 37 Betrieben arbeiten die Leute blos im Hemde, Häusern der Armen in die Wohnungen der Reichen verschleppt. Krankheitsverhütung machen sollen. Wenn nach dem ursprüng- in 83 Betrieben haben sie um die Hüften einen kurzen Rock, in Die Gesetzgebung hat nach dieser Richtung hin fast gar lichen preußischen Plane die Berufsgenossenschaften mit der einigen Betrieben wird ganz nadt gearbeitet. Man glaubt nichts gethan, höchstens nur einmal nach Schlesien Invalidenversicherung betraut wären, so wäre das sehr leicht bei solcher Hiße größeres Brot zu stande zu bringen, ohne mehr einen Regierungstommissar gefchidt, wenn dort durchführbar gewesen. Mehl gebrauchen zu müssen, und darum müssen die Arbeiter ihre der Hungertyphus ausgebrochen ist, oder den Die Fabritinfpettoren würden zunächst zu befragen Gesundheit aufs Spiel segen. Aehnlich liegen die Verhältnisse Bettelsad geschwungen, noch öfter aber bei Hunger­fein, auf welchem Gebiet man zunächst vorgehen müßte und auf in den Wäschereien und Plättereien, wo sonst nur aufständen Militär hingeschickt und durch blaue Bohnen welchem Gebiet eine einheitliche Regelung möglich ist. Wie die weibliche Arbeiter beschäftigt sind und zwar unendlich lange Zeit, die Hungernden von der Noth befreit, höchstens also bietet man einheitliche Regelung sich gestaltet, das zeigen namentlich die weil diese Betriebe nicht unter den Begriff Fabrit" fallen, ohne den Lenten einmal milde Gaben an, und auch da wird noch Vorschriften über die Sonntagsruhe, die in daß der Bundesrath oder die Polizei etwas thut. Nicht beffer gefragt, ob sie nicht etwa Sozialdemokraten sind; technischer Beziehung ausgezeichnet gestaltet sind; die Sonntags steht es mit den Hutfabriten und Schneiderwert die dürfen auch nichts bekommen. Man tönnte doch sehr wohl ruhe hat sich ziemlich schnell eingelebt. 1879 wurde eine Vor- tätten. Für die zich orienfabriten ist nur die Vor- die Schutzbestimmungen auf die Hausarbeit ausdehnen und auch lage von Preußen an den Bundesrath gebracht über die Regelung schrift erlassen, daß in den Darrräumen keine weiblichen und noch den letzten Absah des§ 154 in Wegfall bringen, wie es Unter Da jugendlichen Arbeiter beschäftigt werden. In diesen Räumen auch die Plauen 'sche Handelskammer, also das des Arbeiterschußes bezüglich der Gesundheit der Arbeiter. mals scheiterte die Vorlage, aber es würde sich fragen, ob ist nach meiner eigenen Erfahrung eigenen Erfahrung ein solcher Staub, nehmerthum bezüglich der einzelnen Stickmaschinen verlangt nicht, was damals auf dem Wege des Gesetzes versucht daß man keine zwei Meter weit sehen kann. In diesen hat. Dann wird der Hausindustrie das Grab gegraben sein. wurde, jetzt im Wege der Verordnung geschehen Räumen bekommen die Arbeiter nach einigen Wochen eine Die Zigarrenarbeiter haben bereits in den siebziger Jahren An­Tönne. Zenn auch die Arbeitgeber selbst haben ein Interesse, rothe Haut und Haarfarbe. Was die Tabakfabriken betrifft, so strengungen gemacht, die Hausarbeit zu beseitigen und die daß diese Vorschriften für das ganze Reich gleichmäßig sind; erstrecken sich die Bestimmungen des Bundesraths vorwiegend Schneider befinden sich jetzt in der Agitation. dann reiß jeder Unternehmer von vornherein, was er zu thun nur auf die Zigarrenfabriken in bezug auf besondere Schutz- Es muß auf diesem Gebiete etwas geschehen, mit bloßen und wie er seinen Betrieb einzurichten hat. Bei der Herstellung bedingungen für Darrräume, während doch gerade in den Erhebungen ist nichts gethan. E3 muß eine Aus­eines neuen Fabrikgebäudes und bei der Einrichtung der neuen Rauchta bat Fabriken der Dunst infolge des Trocknens dehnung der Gesetzgebung stattfinden und dem Ausbeuterthum Maschinen sind solche Dinge leicht zu berücksichtigen; sehr des Tabaks ein viel stärkerer ist, als in einer gewöhnlichen Fabrik. der letzte Zufluchtsort, die Hausarbeit abgeschnitten werden. schwierig wird die Sache aber, wenn erst später solche An- Die Bestimmungen des Bundesraths werden dazu noch durch die Diesen ärmsten Arbeitern sollten wir mit der Gefeßgebung zit ordnungen befolgt werden sollen. Für Neuanlagen Rechtsprechung durchbrochen; so hat in diesem Sommer das Hilfe kommen, aber es scheint, als wenn heute noch nicht daran sollte man von vornherein strengere Vor- Kammergericht in Berlin erkannt, daß eine gedacht wird, als wenn man diese legte Freistätte für alle Zus schriften geben, die ein für allemal durchgeführt werden Bigarettenfabrit als eine Bigarrenfabrik im funft erhalten will, als wenn eine Noth, wie sie gräßlicher nicht Sinne der bundesräthlichen Bestimmungen gedacht werden kann, verewigt werden foll.( Beifall bei den Die Trennung der Geschlechter in den Fanicht angesehen Zigaretten Sozialdemokraten.) briten sollte viel strenger durchgeführt werden als es bis jetzt tabat sei weniger gesundheitsschädlich als der Bigarren Abg. v. Stumm( Rp.): Der Antrag Hihe enthält in seinem geschehen ist. In bezug auf die Bigarrenfabriten bestehen schon tabak . Bei kann ich nicht einsehen. der ersten Saße einen Vorwurf gegen die verbündeten Regierungen, so besondere Vorschriften darüber, daß die Arbeiterinnen nicht von Bigarrenfabrikation ist alles genau bei der daß sie bisher ihre Schuldigkeit nicht gethan haben auf diesem anderen Arbeitern abhängig sein sollen; früher wurden die Bigarettenfabrikation. Vielleicht findet auch ein Gericht heraus, daß Gebiete. Mein Antrag bezweckt, die Form des Hize'schen Antrages Wicklerinnen von den Bigarrenarbeitern bezahlt. Diese Vorschrift z. B. die sogenannten Zigarrillos, d. h. die Bigarren ohne Spize, zu mildern. Wenn die verbündeten Regierungen drei Jahre ge fönnte leicht ausgedehnt werden und man tönnte damit vielleicht auch feine Bigarren sind. wartet haben, bis sie die Bestimmungen über die Sonntagsruhe 2c. auch das Schwibsystem beseitigen und die Zwischen= Die Arbeitszeit der Bäcker soll in der allernächsten Zeit eingeführt haben, wie ihnen dies von radikaler Seite vor­meister entbehrlich machen. In§ 120d ist die abgekürzt werden. Auch bei den Müllern, den Handels- geworfen worden ist, so liegt dies an der Schwierigkeit der Frage Vorschrift enthalten, daß die daß die Ortspolizei die Gin- angestellten, den Gastwirthsgehilfen ist eine un- und der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen richtung von ßsälen zum Aufenthalt der menschlich lange Arbeitszeit vorhanden, und das Fabriken. Was die Dringlichkeit folcher Forde Arbeiter während der Mittagspause obliga Reichs- Gesundheitsamt hat wenigstens bezüglich der ersten drei rungen betrifft, so bauscht man sie einerseits viel au torisch vorschreiben kann. Diese Bestimmung müßte entschieden, daß hier auch eine Gefährdung der Gesund sehr auf und glaubt andererseits viel zu sehr an eine absolut fireng durchgeführt werden und es müßten diese Säle auch für heit stattfindet durch übermäßig lange Arbeitszeit. heilende Wirkung reglementirender Bestimmungen. Viele Be­die jugendlichen Arbeiter als Aufenthaltsräume angewiesen Ein Mangel unserer Gewerbe- Ordnung ist, rufsgenossenschaften haben z. B. hinsichtlich der Unfall­werden. Ju bezug auf die jugendlichen und weiblichen Arbeiter daß der Begriff der Fabrit nicht genau feftverhütungen viel mehr Reglements erlassen, als eigentlich noth­könnte die französische Gesetzgebung als Muster gelten. Es wird gestellt ist. Infolgedessen ist die Rechtsprechung geneigt, den wendig war, jedenfalls haben sie alles gethan, was auf dort unterschieden zwischen den gesundheitsschädlichen und den Fabriken unter Umständen einen recht weiten Spielraum zu diesem Gebiet geschehen tann. Streng ge weniger gesundheitsschädlichen Betrieben und Judustrien. Zu gönnen. So hat man z. B. den Begriff der Fabrik nicht nommen ist keine dieser Bestimmungen überflüssig, aber den. ersteren werden die jugendlichen Arbeiter garnicht zugelassen. angenommen bei den Posamentierfabriken in Plauen , wo die einzelnen Arbeitgeber können sehr leicht auf den Vor allem ist aber die Ausdehnung des Ardie Arbeit im Hause besorgt wird. Man hat ohne Gedanken kommen, daß der Schwerpunkt in den Unfall­beiterschutzes auf die Hausindustrie nöthig, weiteres gefagt, dieser Artikel sei kein Fabrikartikel. verhütungs- Reglements liege. Unfälle werden da am und zivar umsomehr, als die Vorschriften über die Die Konfektionsbranche wurde früher einem Reichsgerichs- meisten vermieden, wo die persönliche Aufsicht die schärffte ist. Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter in den Fabriken Erkenntniß entsprechend den Schutzbestimmungen unterstellt. Im Auch in bezug auf die Hygiene sind zahlreiche Vorschriften und zur Ausdehnung der Hausindustrie geführt haben. Auch vorigen Jahre wurde die Firma Leßmann freigesprochen, welche Reglements erlassen, und nach den Berichten der Fabrik­hier müßte man das Gutachten der Fabrik Inspektoren gegen diese Bestimmungen verstoßen hatte. Das Landgericht in inspektoren bleibt in diesem Betracht sehr wenig zu thun hören und prüfen, auf welchem Gebiete man zunächst vor- Bremen fonnte nicht anerkennen, daß die Firma Leßmann eine übrig. Die Berufsgenossenschaften haben ihre Schuldigkeit gehen kann. Fabrik betreibe. Das Reichsgericht bestätigte dieses Erkenntniß gethan, aber ihr Einfluß ist heute sehr gering, denn ihre Es handelt sich bei unserm Antrage nicht um ein neues( Sört, hört! links) entgegengefeßt einem früheren Beschlusse von Entscheidungen werden zunächst von den Schiedsgerichten Prinzip und um neue Gesetze, sondern nur um strengere und 1886. Auch nach einem anderen Erkenntniß ist für Hamburg fontrollirt und kommen dann an das Reichs- Versicherungsamt. Wir der Begriff Fabrit auf Konfektionsgeschäfte Es ist nichts gefährlicher, als wenn der Bundes= wollen nicht drängen zu voreiligen Schritten, wir wollen, daß maß nicht mehr anwendbar. Nach dieser Judikatur find rath auf diesem Gebiet generelle Vorschriften erlassen voll, aber mit voller Erfassung des Ziels vorgegangen wird. auch die Zigarrenfabriken feine Fabriken mehr, da sehr oft die wollte. Noch gefährlicher steht es mit der Schabloni­Die Regierung kann auf diesem Gebiete der Zustimmung des Bigarrenarbeiter den Tabak ausgearbeitet bekommen und daraus firung des Maximal- Arbeitstages; es muß vor Reichstags sicher sein. Deshalb bitte ich, den Antrag an die fertigen Zigarren herstellen. Durch diese Flüssigkeit des allem hierbei berücksichtigt werden der Unterschied zwischen Groß­zunehmen. Begriffs Fabrik" werden die Unternehmer veranlaßt, sich beiseite und Kleinbetrieb. Man kann Man tann gar leicht durch generelle

müssen.

Warum,

werden fann.

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