Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt

Ur. 13.

Herrenhaus.

1. Gigung vom 15. Januar 1896.

Am Ministertische niemand.

=

vorgenommen werden.

Donnerstag, den 16. Januar 1896.

13. Jahrg.

nicht aber als im Betriebsintereffe liegend bezeichnet hatten sich daher ungehindert aber doch unbefugt in die Gesell werden könne. Daraus zog sie den Schluß, daß Nie schaft gemischt und auch mitgetanzt, ohne von jemand daran be­mann nicht einem entschädigungspflichtigen Betriebs hindert worden zu sein. Der Vertheidiger suchte geltend zu Unfall erlegen sei. Das Schiedsgericht erkannte ebenfalls zu machen, daß dieses unbefugte Eindringen einzelner Personen die ungunsten der Klägerin. Das Retursgericht hob die Vor private Gesellschaft nicht zu einer öffentlichen machen könne. Es In Behinderung des erkrankten Präsidenten Fürſten zu entscheidung auf und verurtheilte die See- Berufsgenossenschaft, sei entschuldbar, daß, wenn ein Vergnügen um 4 Uhr nachmittags Stolberg- Wernigerode eröffnet der bisherige erste Vizepräsident die verlangte Rente zu zahlen. Der Vorsitzende, Geb. Regierungs - beginne, nach Mitternacht die Kontrolle etwas lay gehandhabt werde. Frhr. v. Manteuffel die Sigung. Zu provisorischen Schriftführern beruft der Präsident die rath Dr. Sarrazin gab folgende Gründe an: Bei der Der Staatsanwalt, Assessor Barnau , war derselben Ansicht und ganzen See: Unfallversicherung handele es sich, wie öfter hervor- plädirte ebenfalls für Freisprechung. Der Gerichtshof war das Herren Hammer, v. Klizing, v. Reinersdorff gehoben sei, um einen besonderen Rechtskreis, dessen Normen zu gegen der Ansicht, daß Personen zugelassen worden seien, die und Graf Seydlik. entnehmen seien aus den eigenartigen thatsächlichen Verhältnissen. nicht geladen oder eingeführt worden waren, Leute, die der Zufall Neu in das Herrenhaus berufen sind die Herren Nicht selten finde nun eine Ergänzung des mitgeführten Pro- herbeiführte. Der Verein mußte wissen und ebenso der Wirth, v. Frankenberg Proschlitz; v. 2oga, Edgar Fürft zu viants durch frische Fische statt, die auf hoher See gefangen daß beliebige Dritte Eintritt finden konnten, und wenn dagegen Rbeina Wolbet, Oberbürgermeister Schneider- Magde: würden. Einer solchen Abwechselung in der sonst ziemlich ein- keinerlei Vorkehrungen getroffen wurden, so machten sich die An­burg, Frhr. v. Schlichting und v. 3ize wit. Der Namensaufruf ergiebt die Anwesenheit von 122 Mit- seitigen Ernährung rühme man ja übrigens gewiffe gute Einflüsse geklagten eben der Uebertretung schuldig. Aus diesen Gründen gliedern; das Haus ist demnach beschlußfähig und die auf der auf das törperliche or fraglichen Fische, welches sich Kosten sämmtlicher Instanzen auferlegt. und wurden den Angeklagten die Storbut. Das Angeln der Tagesordnung stehende Konstituirung des Hauses kann unverweilt auf den ersten Blick als ein Vergnügen darstellte, und das, handelte es sich um binnenländische Verhältnisse, auch thatsächlich Vertreter von Besitz und Bildung. Pistolenduelle waren Der vorjährige Beschluß, die Büste des Fürsten Bismard den Charakter eines solchen hätte, fönne hier doch nicht aus der Anlaß zu einer gerichtlichen Verhandlung, die kürzlich in im Sizungsfaale aufstellen zu lassen, ist zur Ausführung gelangt. schließlich als Vergnügen betrachtet werden. Es käme hier die Beuthen stattfand. Angeklagt waren der Grubendirektor( Reserve­Die Marmorbüste hat ihren Play zur Rechten des Präsidiums Eigenart der ganzen Seeschifffahrt in betracht. Den ob- offizier) Paul Nolda und dessen Sohn Viktor. Der General­an dem einen der beiden Hauptpfeiler der Hinterwand gefunden. waltenden thatsächlichen Berhältnissen würde es hier nicht Amtsgericht, der mit ihm in Sachen der Regulirung von Ent­direktor war mit dem Gerichtsassessor Kühnemann vom Beuthener Zur Wahl des Präsidiums erhält Graf v. Schlieben genau entsprechen, zu fragen, ob das Fangen der Fische für Sanditten das Wort. Er bemerkt zunächst, daß es nur durch ein Versehen der Schriftführer, die ihm das Wort wendig gewesen wäre. die Ernährung der betheiligten drei Personen absolut noth- schädigungen für von den gräflichen Gruben unterminirte Häuser Es kam zu Thätlich­Ganz natürlich habe hier die Unter- zu thun hatte, in Konflikt gerathen. dadurch entzogen hätten, gekommen sei, daß am Schluſſe der vorigen Session das Haus seinem Präsidium den Dant brechung der gewöhnlichen Ernährung durch den Genuß frischer feiten, wobei Nolda und Sohn dem Assessor Schläge ins Gesicht versetten. Diese Vorgänge gaben dem Assessor für die Leitung der Geschäfte nicht habe aussprechen können. Fische eine andere Bedeutung wie auf dem Lande, und schon Kühnemann Veranlassung die beiden Nolda's zu fordern. deshalb sei sie anders zu beurtheilen. Dazu komme, daß die In der Annahme und Voraussetzung, daß der sich stetig, wenn Fische giftig waren, daß also ein im übrigen als normal anzu verwundet, Bei dem einen Duell wurde der Generaldirektor Nolda auch langsam beffernde das andere endete unblutig. Beide An­zu Stolberg diesem bald gestatten werde, wieder im Hause lehender Genuß, den das Meer bietet, unter Umständen giftig geklagte wurden des Zweikampfes für schuldig erklärt und unter fein fann. Diese Möglichkeit gehöre ohne weiteres damit dem zu erscheinen und dessen Geschäfte zu führen, beantragt Gefahrenkreise an, welcher den Seefahrer auf hohem Meere Auferlegung der Kosten Paul Nolda zu 6, Viktor Nolda zu drei er die Wiederwahl des Fürsten Stolberg und gleichzeitig der beiden bisherigen Vizepräsidenten durch Zuruf.( Allgemeine Zu- Ernährung, die auf dem Lande nur der Befriedigung rein per umaiebt. Unter diesen Umständen könnten die Folgen schädlicher Monaten Festungshaft verurtheilt. Solche Prachtterle werden den Staat schon vor dem Umsturz retten! stimmung) sönlicher Bedürfnisse zuzuschreiben und demgemäß zu behandeln Da ein Widerspruch nicht laut wird, erfolgt die Wahl durch wären, auf dem Meere als Betriebsunfall angesehen werden, mann vor dem Ehrengerichtshof in Leipzig , welche am 22. d. M. Die Verhandlung gegen den Rechtsanwalt Fritz Fried­Zurus; der Vorschlag des Grafen Schlieben findet einstimmige auch wenn der Anlaß als Vergnügen betrachtet werden könnte. stattfinden sollte, ist vertagt worden. Der Angeklagte wird jest Fürst Otto zu Stolberg wird von der Wiederwahl tele. Der Gerichtshof sei überzeugt, dem Willen des Gesetzgebers der voraussichtlich öffentlich geladen werden, wonach im Falle seines graphisch in Kenntniß gesezt werden; gleichzeitig wird Bize- See- Unfallversicherung entsprochen zu haben, wenn er hier an- Ausbleibens auch in seiner Abwesenheit gegen ihn verhandelt präsident v. Manteuffel ihm die Wünsche des Hauses auf seine gesichts des Umstandes, daß jenes Ereigniß auf hoher See werden dürfte. paffirte, den Begriff des Betriebsunfalles nicht zu eng zog. baldige Wiederherstellung ausdrücken( Zustimmung.)

Annahme.

Herr von Manteuffel und Oberbürgermeister Becker ( Köln ) nehmen die Wiederwahl dankend an.

Zu Schriftführern werden ebenfalls durch Zuruf die Herren Graf Garnier, Hammer, von Klizing, von Neumann, v. d. Often, von Reinersdorff, von Rohr und Graf von Seydlig Sandreczky( letzterer an stelle des Herrn von Wiedebach, der die Wiederwahl abgelehnt hat) gewählt.

Damit ist die Konstituirung vollzogen. Schluß 23/4 Uhr.

Abgeordnetenhaus.

1. Sigung vom 15. Januar 1896, 11/2 Uhr. Am Ministertische: Niemand. Der Präsident der vorigen Seffion, Abg. v. Köller, eröffnet die Signng mit folgenden Worten: Unsere Geschäftsordnung schreibt vor, daß bis zur vollbrachten Wahl des Präsidenten der Präsident der vorigen Session die Geschäfte führen soll. Infolge dessen übernehme ich den Vorsiz und eröffne die Sigung.

Angemeldet find 329 Mitglieder, das Haus ist also be schlußfähig.

Gerichts- Beifung.

-

"

"

feine Waare einer

-

-

Ju betreff der Sonntagsruhe hat jetzt das Justiz­ministerium eine besonders für die Gastwirthe sehr wichtige Ver­fügung erlaffen. Bekanntlich ist es nach dem Gesetz über die Eine interessante Auslegung fanden die Begriffe, ge: Sonntagsruhe im Handelsgewerbe den Restaurateuren verboten, fchloffene Gesellschaft" und öffentliche Luftbarkeit in waaren und Getränke an Sonntagen außerhalb der dem Handels. einer Verhandlung, welche am 9. Januar vor der 3. Strafgewerbe freigegebenen Stunden über die Straße zu verkaufen. Da fammer am Landgericht II. stattfand. Die Atheistische Gesell. hierdurch viele Unguträglichkeiten entstanden sind, hat nun der Justiz­schaft" in Charlottenburg hatte für den 25. Dezember 1894 welchem dieselben angewiesen werden, bei solchen Verstößen minister an die Staatsanwaltschaften einen Grlaß gerichtet, in den ersten Weihnachtsfeiertag im Triesethau'schen Lokale ein Nächste Sigung Donnerstag 1/2 Uhr.( Geschäftliche Mit- Bergnügen arrangirt, um das Feft der Sonnenwende zu feiern. gegen das Gesetz ein Verfahren nicht mehr ohne weiteres ein­theilungen und Beschlußfassungen.) Zu diesem Feste waren alle früheren Mitglieder des Vereins mit ihren zuleiten, sondern jeden einzelnen Fall zu prüfen und mit mög­lichster Milde zu verfahren. Nach den Erläuterungen, Familien, die Musiker und der Gesangverein Lyra"- sämmtlich welche dieser Verfügung beigegeben sind, liegt eine mit Familien geladen, so daß, obwohl der Verein nur 18 Mitglieder strafbare Handlung nicht vor, wenn der Gastwirth zählte, weit über 200 Personen beisammen waren. Die polizei liche Erlaubniß war mit der Beschränkung ertheilt, daß während Grunde am Ausgehen verhindert ist, aus Person, die irgend einem in fleinen Quanti des Konzerts nur Stücke ernsten Inhalts gespielt werden dürften täten über die Straße verkauft. Wohl aber würde es und das Fest um 11 Uhr abends beendet sein müsse. An diese einen strafbaren Verstoß gegen das Gesek über die Sonntagsruhe Erlaubniß fehrten sich die Arrangeure nicht, vielmehr wurde von bedeuten, wollte der Gastwirth außerhalb der von der Polizei 1 Uhr nachts bis früh um 5 Uhr getanzt trotz des Einspruchs freigegebenen Stunden jemandem z. B. eine ganze Riste Zigarren des Wirthes und der Polizei. Infolge dessen wurde der Vorsitzende Schloffer Franz Mary und der Gastwirth Adolph verkaufen, und sollen daher die Staatsanwaltschaften für die Triesethau wegen Uebertretung der Ober- Präsidial- Ver- Folge nur gegen solche thatsächlichen Gesetzesübertretungen ein­schreiten. ordnung für die Provinz Brandenburg vom 14. Juni 1892 angetfagt und vom Echöffengericht in Charlottenburg Ein Kind verurtheilt! Vorfäßliche Brandstiftung in verurtheilt, der Vorsitzende zu 20, der Gastwirth zu 10 M. Geld zwei Fällen führte gestern den 15 jährigen Dienstjungen Otto strafe. Die gegen dieses Urtheil eingelegte Berufung wurde von Freitag vor die zweite Straitaminer am Landgericht II. Der der Straffammer verworfen. Nun wandten sich die Angeklagten fleine Bursche, der kaum über die Anklagebant hinwegsehen an den Rechtsanwalt Morris und legten mit dessen Hilfe Revi- tonnte, diente bei dem Gutsbesitzer Schade in Gosen . Dort fion ein. Das Kammergericht hielt die Revision für begründet zündete er am 26. November den Ruhstall seines Dienst­indem er und führte aus, daß erstens das Tanzvergnügen nicht am herrn an, auf dem Futterboden ein Streich 25. Dezember an welchem Tage jede Tanzluftbarkeit verboten holz entzündete und damit die Heu- und Strohvorräthe in Brand ist sondern erst am 26. Dezember stattgefunden habe. Außerdem fezte. Niemand ahnte, daß der Junge den Brand gelegt habe. wurde eine Verkennung des Begriffes öffentliche Luftbarkeit" in Bald darauf erwischte ihn sein Dienstherr, als er mit einer dem Urtheil der Vorinstanzen gefunden. Eine Gesellschaft werde Färse widernatürliche Unzucht trieb. Er bekam dafür eine derbe Interessant und für Seeleute und deren Angehörige dadurch noch keine öffentliche, wenn sie nicht zum Zweck des Tanzes, Tracht Prügel und aus Rache dafür zündete er am 5. Dezember von großer Bedeutung ist eine Entscheidung des teichs- sondern zu anderen Zwecken zufammentritt und nur nebenbei die Scheune seines Herrn an, die ebenso niederbrannte, wie der Versicherungsamtes, welche dieser Tage der Seefenat" tagt, sofern verhindert wird, daß beliebige Personen aus dem Kuhstall. Diesmal lenkte sich der Verdacht der Thäterschaft auf fällte. Gelegentlich einer Reise zwischen Savannah und Peters- Publikum ob eingeladen oder nicht in beliebiger Menge den Jungen. Dem Gendarm, der ihn scharf inquirirte, gestand er burg angelte der Kapitän eines Schiffes der Firma Ballis u. Sohn theilnehmen können. Ob Gäste anwesend waren, sei gleichgiltig, erst die eine und dann auch die andere Brandstiftung. Dasselbe Ge­fünf gleichartige Fische. Er ließ dieselben braten und verzehrte zwei wenn dieselben geladen waren und ein Eintrittsgeld nicht erständniß legte er auch vor Gericht ab. Der Gerichtshof war der An­davon, während zwei weitere der Steuermann Niemann und den hoben wurde. Durch die Zulassung geladener Gäfte werde der sicht, daß nur eine strenge Strafe den Knaben für die mensche legten der Schiffskoch. Alle drei erkrankten unter den Anzeichen Charakter der privaten Gesellschaft nicht aufgehoben und solche liche Gesellschaft wieder tauglich machen könne, das Urtheil einer Vergiftung; der Steuermann erholte sich nicht wieder, er Gesellschaften bedürfen der der polizeilichen Erlaubniß zur lautete daher auf ein Jahr und sechs Monate Ge mußte den Fischgenuß mit dem Leben bezahlen. Der Anspruch Veranstaltung eines Tanzvergnügens nicht. Nach dieser fängniß. seiner Wittwe auf Unfallrente wurde von der See- Berufsgenossen: Entscheidung der hochenen fen, indeſſen trefen Drei ſeinen Geisteszustand untersuchen zu lassen oder in entsprechender hätten die Angeklagten Wäre es nicht zweckmäßiger gewesen, den Knaben auf ursache in den Fischen gelegen habe, daß jedoch die Versorgung Beugen auf, welche nicht geladen, sondern nur zufällig in das Form für seine Erziehung zu sorgen? Oder glaubt man wirklich, des Körpers mit Speise und Trant wesentlich im persönlichen betreffende Lokal gekommen waren. Sie hatten die Thür des daß die furchtbare Gefängnißstrafe das unglückliche Geschöpf der Intereffe erfolge, der Aufrechterhaltung der Kräfte diene, Saales offen und keinerlei Kontrolle an der Thür gefunden, fie menschlichen Gesellschaft wieder zuführen wird?

Zu provisorischen Schriftführern beruft der Präsident die Abgg. Bode, Jmwalle, Weyerbusch und Worzewski. Die Verloosung der Mitglieder in die Abtheilungen wird wie bisher durch das Bureau erfolgen. Schluß 1 Uhr 35 Minuten. Nächste Sitzung: Donnerstag 12 Uhr.( Wahl des Präsidiums und Entgegennahme von Vor­lagen der Regierung.)

Soziale Rechtspflege.

-

-

schaft zurückgewiesen. Diese nahm an, daß zwar die Todes- eigentlich freigesprochen werden

6 große öffentliche Versammlungen Achtung, Holzarbeiter Charlottenburgs.

der Mäntelnäherinnen, Bügler, Zuschneider, Stepper, Stepperinnen, Kinderkonfektions­Näherinnen, Hertenkonfektions- Schneider und Näherinnen, sowie Schneider und Näherinnen

aller Branchen der

Konfektions- Industrie

am Montag, den 20. Januar.

Für den Osten: Für den Südosten: Für den Norden:

Für Wedding und Gesundbrunnen : Für Moabit :

L. Keller's Festsäle( großer Saal), Koppenffr. 29. Konzerthaus Sanssouci , Rottbuferffe. 4a. Berliner Prater, Ralfanien- Allee 7 und Gründel's Festsäle, Brunnenstraße 188, in der Nähe des Rosenthaler Thores.

( Bernh. Raabe's Salon( früher Kolberger Salon), Kolbergerrakže 23.

Schmiedke's Lokal, Stromstraße 28. Tagesordnung in allen Versammlungen:

1. Gedenken wir Forderungen zu Wellen und welche? 2. Diskussion und Beschlußfallung darüber.

Referenten: Ottilie Baader , Emma Ihrer , Adolf Schulz, Joh. Timm, A. Zander, L. Pfeiffer. Die Agitations- Kommission der Schneider und Schneiderinnen Berlins . Im Auftrage: J. Timm, Vertrauensmann.

164/9

80/10

Donnerstag, den 16. Januar 1896, abends hr: Vertrauensmänner- Bihung im Lokale Bismarckstraße Nr. 74.

Jede Werkstelle hat sich dort durch einen Delegirten vertreten zu lassen. Die Kommission.

Achtung, Parteigenossen!

Sonnabend, den 18. Januar:

Gr. Wiener Maskenball

in Keller's Festsälen, Koppenstr. 29. Arrangirt vont ,, Skatklub Treff" sowie den Parteigenossen des 4. Berliner Reichstags- Wahlkreises.

264b

Billets sind bei den Mitgliedern des Klubs sowie bei den bekannteren Parteigenossen zu haben. Künstl. Zähne meals eingesetzt, feſtſigend. Reparaturen fofort. Weniger

Bemittelte Grmäßigung. Kreslawski, Spittelmarkt 18