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Der Buchstabe tötet...

Reichsarbeitsgericht gegen Maifeier.

In seiner letzten Sitzung beschäftigte sich das Reichsarbeits-| ihrer Abwesenheit die Dienstleistung regelrecht vor sich gericht unter Vorsitz von Reichsgerichtsrat Staffel mit der arbeits- ginge. Die Beteiligung der Kläger an der Maifeier hatte also rechtlichen Bedeutung des 1. Mai und fällte eine Entscheidung, die feinerlei wirtschaftliche Schädigung des Gutsbesitzers für die deutschen   Staaten, in denen der 1. Mai tein gesetz zur Folge. Unter dieser Voraussetzung ist aber dem Beklagten, licher Feiertag ist, von größter praktischer Bedeutung, für das auch wenn er ein politischer Gegner der Kläger   ist, in einem gefamte deutsche   Arbeitsrecht aber auch von höchster grundsätzlicher demokratischen Staatswesen, wie es das Deutsche Reich ist, zuzu­Wichtigkeit ist. muten, daß er den politischen Ansichten seiner Arbeiter bulbsam gegenübersteht. Insbesondere war von ihm zu bedenken, daß große Teile der Arbeiterschaft der Maifeier mit leiden­schaftlicher Hingebung anhängen,

Der Sachverhalt ist folgender: Auf dem Rittergut Greßtewig in Pommern   teilten am 30. April 1928 die Be­triebsratsmitglieder dem Rittergutsbesizer mit, daß sie auf Grund cines Beschlusses des Deutschen Landarbeiterver= bandes am 1. Mai nachmittags nicht zur Arbeit erscheinen würden. Der Unternehmer teilte ihnen darauf mit, daß er damit nicht einverstanden sei. Troßdem folgten die freigewerkschaftlichen Betriebsratsmitglieder der Parole ihrer Gewerkschaft. Die Folge war fristlose Entlassung. Die drei Betriebsratsmitglieder erhoben darauf Klage auf Weiterzahlung von Gehalt und Deputat­lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

diesen Erwägungen ergebe sich, daß ein allgemeiner Grund zur darauf war von ihm gebührend Rücksicht zu nehmen. Aus fristlosen Entlassung nicht vorgelegen habe und auch teine beharrliche Arbeitsverweigerung. Das Reichsarbeitsgericht hat es nicht für notwendig gehalten, sich diesen sozialen Erwägungen der beiden Borinstanzen anzuschließen, sondern hat die fristlose Entlassung der Be­triebsratsmitglieder für berechtigt erflärt. Begründung: Der in Preußen fein gesetzlicher Feiertag. Das Landesarbeitsgericht in Stettin   führte in der Urteils Im übrigen liege beharrliche Arbeitsverweigerung vor. begründung aus, daß zu prüfen sei, ob das Verhalten der Kläger   Die Tatsache, daß das Reichsarbeitsgericht aus einem ein= nach§ 16 der vorläufigen Landarbeitsordnung ein Grund zur maligen Fehlen eine beharrliche Arbeitsverweigerung" fristlosen Entlassung bildet, ob insbesondere eine betonſtruiert hat, beweist, wie wenig es im vorliegenden Falle gemillt harrliche Verweigerung der Dienstleistungen vorliege. Das war, die berechtigten Interessen der Arbeiterschaft zu berücksichtigen. mußte verneint werden. Die Maifeier findet in einer Jahreszeit Es ist das eine Entscheidung, die ähnlich der fürzlich getroffenen über statt, in der nur wenig landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet werden. die Anerkennung der gelben Berbände mit dem Geist des sozialen Auch hatten die Kläger   Vorsorge getroffen, daß auch in Arbeitsrechts durchaus unverträglich ist!

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht gaben der 1. Mai ist Klage statt.

Die Schulferien im Jahre 1929.

Bisher feststehende Termine.

Wie von der staatlichen Auskunftsstelle für Schulwesen mit­gefeilt wird, stehen die Ferientermine Preußens und der meisten anderen Länder bereits feft. Nachstehend geben wir die bisher be­tannten Ferienordnungen für das Schuljahr 1929/30 wieder:

Preußen: Ditpreußen Brandenburg Pommern

Grenzmart

Oftern Pfingsten Commer

Meidung, Erfaz der Wäsche und ordentliche Woffungen Werharph nicht zu denken ist.

Bon dem fozialen Verständnis, das die Mansfelber Serren immer so gern nach außen fehren und in der Deffentlichkeit zum Ausdruck bringen, haben die Arbeiter Mansfelds in den letzten vier Jahren verdammt wenig gemerkt. Die Folgen dieser verkehrten Sozialpolitif, mie sie von der Mansfeld A.-G. getrieben murde, find deshalb auch nicht ausgeblieben. Ein großer Teil der besten Ar­beiter hat der Mansfeld A.-G. den Rücken gekehrt und sich anderswo lohnentere Beschäftigung gesucht. Die aufblühende Industrie Mitteldeutschlands   hat nicht zum geringsten Teil dazu beigetragen, daß auch den Mansfelder Arbeiter andere Arbeits­möglichkeit geboten wurde, als mur bei der Mansfeld A.-G. Früher mar die Mansfeld A.-G. Herrscher in ihrem Reich; die anfäffiger Arbeiter waren vollständig von ihr abhängig. Das ist heute durch die modernen Beförderungsmöglichkeiten schon wesentlich anders ge.. worden. Hunderte früher bei der Mansfeld A.-G. beschäftigte Ar­beiter arbeiten jetzt auf dem Leunawerk. Jugendliche Arbeiter denken gar nicht daran, noch bei der Mansfeld A.-G. unter den schlechten Lohn- und Arbeitsbedingungen Arbeit aufzunehmen. Die Bekanntmachungen, jugendliche Arbeiter werden ein­gestellt", verschwinden überhaupt nicht mehr von dem schwarzen Brett auf den Schächten. Im Frühjahr, wenn die Arbeitsmöglich teit in den anderen Berufen wieder größer wird, wird das große Laufen bei der Mansfeld A.-G. einsetzen. Die einzige Sicherheit für die Mansfeld A.-G., sich ihre Arbeiter zu erhalten, liegt darin, daß fie mit ihrer bisherigen Lohnpolitif gründlich bricht. Es ist jetzt an der Zeit, das Bersprechen, das die Mansfeld A.-G. den Ar­beitern in den letzten Jahren gegeben hat, bei höheren Rupferpreisen auch den Arbeitern höhere Löhne 3 3ahlen, jezt endlich einlöst. u

Die Einsicht reift.

Kommunistische Hochburg geftürmt.

Hanau   a M., 11. März.( Eigenbericht.) Bei der Wahl der Ortsverwaltung des Deutschen Metall­arbeiterverbandes im vorigen Jahre hatte die KPD.  - Liffe 456 Stim­men erhalten, während die SPD.  - Cifte mit 133 in der Minder­heit blieb.

Um gestrigen Sonntag haben die Hanauer   Metallarbeiter wiederum gewählt. Es wurden 1817 Stimmen abgegeben und dauon 1007 Stimmen für die Liste Gewerkschafts­So hat sich binnen Jahresfrist das Blatt gewendet!

ferien vom 13. Juli bis 27. August und die Weihnachtsferien vom einheit 20. Dezember bis 15. Jamuar.

Westfalen  : In den Orten des Minden  - Ravensberger Landes  ( Bielefeld  , Bünde  , Gütersloh  , Herford  , Lübbede, Minden  , Denn hausen, Petershagen   sowie Berleburg   und Laasphe  ) gilt folgende Herbst Weihnachten Ferienordnung: Ostern vom 23. März bis 4. April, Pfingsten vom 17. Mai bis 28. Mai, Sommer vom 28. Juni bis 30. Juli, Herbst vom 2. Oktober bis 15. Oftober, Weihnachten vom 21. Dezember bis 7. Januar.

27.3.- 10.4. 17.5.- 28.5. 28.6.- 1.8. 25. 9.- 9.10. 21.12.- 7.1. 27.3.- 9.4. 16.5.- 29.5. 2.7.- 1.8. 1.10.- 17.10. 20.12.- 7.1. 27.3. 9.4. 17.5.- 28.5. 28.6.- 6.8. 27. 9.- 11.10.20.12.- 3.1.

Bosen- Westpr. 27.3.- 9.4. 17.5.- 29.5. 28.6.- 1.8. 26. 9.- 11.10. 23.12.- 8.1. Sachsen 27.3.- 11.4. 17.5.- 28.5. 28.6.- 30.7. 27. 9.- 11.10. 20.12.- 7.1. Schlesw. Holst. 23.3.- 5.4. 17.5.- 28.5 5.7.- 9.8. 3.10.- 17.10 21.12.- 7.1. 23.39.4. 17.5.- 28.5. 28.6.- 30.7. 2.10.- 15.10.21.12.- 7.1. 27.3.- 16.4.17.5.- 28.5. 30.7.- 6.9.

Hannover  

Beitjalen

Hessen- Nassau

Rheinproving

19.12.- 8.1.

27.3.- 10.4. 17.5.- 28.5.5.7.- 8.8. 3.10.- 16.10. 21.12.- 8.1. 27.8.- 16.4. 17.5.- 28.5.30.7. 6.9. 19.12.- 8.1. Streis Beglar. 27.3.- 10.4 17.5.- 28.5. 5.7.- 8.8. 3.10.- 16.10.21.12.- 8.1. Niederschlesien  . 27.3.- 10.4. 17.5.- 29.5. 4.7.7.8. 27. 9.- 9.10. 21.12.- 9.1. Oberschlesien  ..27.3.- 10.4. 17.5.- 28.5. 4.7.- 8.8. 27. 98.10. 21.12.- 9.1.

Sachsen: 23.3.6.4. 18.5.- 25.5.11.7.- 17.8. 27. 9.- 5.10. 23.12.- 6.1. Württemberg  : 28.3.- 15.4. 18.5.- 22.5, 29.7.- 8.9. 23.12.- 7.1.

Baden:

Höhere Schulen 25.3.- 13.4. 18.5.- 25.5. 1.8.- 11.9. Braunschweig  :

-

-

6.7.5.8 29. 9.- 14.10. 22.12.- 6.1. Anhalt: 27.3.- 11.4. 17.5.- 28.5. 28.6.- 30.7. 27, 9.- 11.10. 20.12.- 7.1. Medibg.- Strel.:

a) Städt.Schul. 23.3.- 3.4. 18.5.- 27.5. 6.7.- 5.8. 21. 9.- 7.10. 22.12.- 6.1. b) Ländl. 23.3.- 3.4,118.5.- 26.5. 21.7.- 18.8.122. 9.- 13.10. 22.12.- 5.1.

In Bayern   ist folgende für dauernd gültige Rege­fung getroffen: Gesamtferiendauer 85 Tage, davon 16 Tage Weih­ nachts  -, 20 Tage Oster, 47 Tage Sommerferien; hinzu tritt der Pfingstjamstag und der Pfingstdienstag. Die Weihnachtsferien be= ginnen am 23. Dezember morgens und endigen am 7. Januar abends; die Sommerferien beginnen am 16. Juli morgens und endigen am 31. August abends. Ist der erste Feiertag ein Sonn­tag, so beginnen die Ferien am vorausgehenden Samstag morgens, ist der letzte Tag ein Sonntag, so schließen die Ferien am folgenden

Montag abends.

Bei verschiedenen Städten treten jedoch einige Aenderungen ein: Ostpreußen  : Für Königsberg  : Sommerferien Dom 29. Juni bis 1. August, Herbstferien vom 25. September bis 10. Oftober.

Brandenburg  : Für Groß- Berlin sowie Bernau  , Erkner  , Glienicke  , Hennigsdorf  , Hermannswerder, Neuenhagen- Hoppegarten, Nowawes  , Potsdam  , Strausberg  , Belfen und Wolfersdorf  : Sommer­ferien vom 2. Juli bis 8. August, Herbstferien vom 1. Oktober bis 10. Oftober.

Pommern  : Für Greifswald  : Sommerferien vom 12. Juli bis 20. Auguft. Für die Staatliche Bildungsanstalt in Röslin fallen die Pfingstferien aus. Dafür Herbstferien vom 27. September bis 15. Oftober, Weihnachtsferien vom 20. Dezember bis 7. Januar. Grenzmart: Für Fraustadt  : Sommerferien vom 4. Juli bis 7. Auguſt.

Schleswig- Holstein  : Für Plön   keine Pfingstferien. Sommerferien vom 25. Juni bis 9. August. Für Wyk a. Föhr  : Pfingstferien vom 18. Mai bis 23. Mai, Sommerferien vom 29. Juni bis 9. Auguft.

Hannov r: Für Celle  , Clausthal- Zellerfeld   und Göttingen  : Sommerferien vom 13. Juft bis 14. August. Für Haselünne   fallen die Pfingstferien und Herbstferien aus. Dafür dauern die Sommer­

Zurückweisung einer Berleumdung.

Die Belegschaft der Wittenauer Heilstätten beschäf tigte sich in einer Betriebsversammlung mit einem Artifel der ,, Roten Fahne" vom 27. Februar:" Betriebsräte, mie sie nicht sein follen." Als Egebnis der Aussprache wurde folgende Ent­Hessen Nassau  : Für die Städte Camberg  , Diez  , Badchließung gegen drei Stimmen angenommen: Ems, Frankfurt   a. M., Geisenheim  , St. Goarshausen  , Hadamar  , Limburg   a. d. L., Marburg  , Montabaur  , Oberlahnstein  , Weilburg  und Wiesbaden  : Sommerferien vom 13. Jufi bis 16. August.

Riefengewinne und Hungerlöhne.

Der Lohnfonflift in Mansfeld  .

Die Nachrichten, die bisher über den Geschäftsbericht der Mansfeld A.-G. in die Presse gelangten, bestätigen, daß der Mans­felder Kupferbergbau im vergangenen Jahre sehr gut abgeschnitten hat. Die Gesellschaft hat einen erhöhten Reingewinn er zielt, ihre Unkosten trotz der Rationalisierungsumstellung um 100 000 m. herabjezzen können und ihre Abschreibungen gegen das Borjahr um dreiviertel Millionen Mark erhöht. Als Dividende werden wiederum 7 Proz. vorgeschlagen.

Außer einer Steigerung der Kupferproduktion sowie der Neben­produkte ist man im letzten Jahre dazu übergegangen, zwei ganz neue, bisher in Mansfeld   nicht erzeugte Produkte herzustellen. Aus diesen neuen Produkten( 3into gyd und Binkvitriol) dürfte der Gesellschaft eine nicht unbeträchtliche Mehreinnahme zu­fließen. Hinzu kommen die enormen Preissteigerungen der letzten Monate. Während 1927 der Kupferpreis pro 100 Kilo­gramm noch zwischen 130 m. bis 134 m., 1928 140 m. bis 148 M. schwankte, stand er Anfang März 1929 auf 185,25 M. Das be deutet Millionengewinne für die Mansfeld   A.-G.

Bei dieser Sachlage ist es selbstverständlich, wenn jetzt die Ar­beiter durch ihre Organisationen versuchen, sich auskömmlichere Löhne zu erkämpfen. Das Argument der wirtschaftlichen Notlage schaltet bei der Mansfeld A.-G. vollkommen aus. Wenn jemand über Not flagen kann, dann sind es die Mansfelder Arbeiter. Der Mansfelder   Arbeiter muß heute noch mit einem Lohn von 5 M. bis 6 M. nach neunstündiger Arbeit in der Bleihütte nach Hause gehen und soll eine Familie von sechs, manchmal noch mehr Köpfen davon ernähren. Ein Teil der Arbeiter hat jetzt noch einen Tariflohn von 4,70 m., während Förderleute im Alter von 25 bis 27 Jahren im Prämiengedinge 5,40 M. pro Schicht ver­dienen. Es gibt wohl Arbeiter, die durch ungeheure Bühlerei mehr verdienen, allgemein aber zahlt die Mansfeld A.-G. die niedrigsten Bergarbeiterlöhne in Mitteldeutschland  .

Die Betriebsversammlung am 6. März nimmt mit Entrüftung Kentnis von der Art und Weise, wie in einem Artikel der Roten Fahne" mit dem Thema: Betriebsräte, wie sie nicht sein sollen" von einem fogenannten Angestellten der Wittenauer Heilstätten in verleumderischer Absicht die Ansicht erweckt wird, als ob die Kole­gen Bollnberg und Peŋrce Wohnungsschieber seien. Die Versammlung spricht den Kollegen Bollnberg und Pearce das Bertrauen der Belegschaft der Witte­nauer Heilstätten aus, das die beiden Kollegen sich in jahre. langer, uneigennüßiger Arbeit für die Belegschaft er­worben haben, und kennzeichnet den Artikel als ein von politischer Rache diftierten, schlechten Auftakt zur Betriebsrätewahl.

Die Aussperrung bei Salamander.

Stuttgart  , 11. März.( Eigenbericht.)

Bei den Berhandlungen zur Beilegung der Aussperrung von 4500 Arbeitern und Arbeiterinnen der Schuhfabrik des Salamandertonzerns Siegle u. Co. in Korn­

west heim, die in den letzten Tagen stattfanden, hatte die Firma

vorschlages verlangt. Dieser Vorschlag wurde der Firma unter­vor der Arbeiterorganisation die Vorlegung eines Bermittlungs­breitet. Er enthält lediglich die Rückgängigmachung der von der Firma vorgenommenen Verschlechterung in der Berechnung der Lohnsäze, in der Vergütung für das Warten auf Arbeit und in der Sicherung des Lohnes der älteren Arbeiter. Die Firma hat, obwohl sie selbst erklärt hatte, daß sie für eine Bei­legung des Konflikts fei, jetzt jedes Verhandeln über den Ver­mittlungsvorschlag der Arbeiter abgelehnt. Die Aussperrung bleibt also bestehen.

Sowjetbotschaft Kabul   ausgeräumt.

Der Emir   auf Zeit läßt haussuchen.

Der Führer der afghanischen   Rebellen und gegenwärtige Macht haber Bachai i Safao hat nach Meldungen aus Kabul   eine Haus. fu chung in der russischen Gesandtschaft vornehmen laffen. Es heißt, wie immer bei solchen Aktionen, daß hierbei eine Menge wichtiger Papiere und Dokumente beschlagnahmt worden. jeien. Ihre Veröffentlichung soll in Kürze erfolgen, da sie aufsehen. erregende Angaben über den Umfang und die Wege der bolsche. wistischen Propaganda in Britisch Indien enthalten, für die Afghanistan   als Zentrum gedient habe.

Die Not und das Elend, die infolgedessen unter den Arbeitern im Mansfelder Lande herrschen, kommen am besten in den Ber­öffentlichungen der Gesundheitsbehörden zum Ausdruck. Die Tuber­tulose unter den Kindern der Mansfelder Bergarbeiter ist ungeheuer start verbreitet und größtenteils auf die schlechten Wohnver­hältnisse der Arbeiter zurückzuführen. In den letzten Jahren ist es des österen vorgekommen, daß Familien, deren Ernährer bei der Mansfeld   2.-G. beschäftigt find, die Armenfürsorge in Anspruch nehmen mußten, um sich über Waffer zu halten. Es ist deshalb kein Wunder, daß der Lohn, den die Arbeiter verdienen, taum ausreicht, um die Familien fatt zu machen, während an Frostschäden, Fabrik, Berlin   SW 6, Alexandrinenstraße 29 a.

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