Beilage
Dienstag, 12. März 1929
Der Abend
Spalausgabe des Vorward
Gebärzwang oder freie Entscheidung
Um das Schicksal des Paragraphen 218
Der Rechtsausschuß des Reichstags schickt sich an, bei der Gesetz schafft die gesundheitlichen Gefahren. Es verhindert die Beratung des neuen Strafgesetzes eine der wichtigsten sozialen Aerzte, den hilfesuchenden Arbeiterfrauen Hilfe zu leisten. Es Fragen zu entscheiden: die Frage der Strafbarkeit der Unterzwingt diese, sich selbst zu helfen. Wieviel Menschen hat der§ 218 brechung der Schwangerschaft. Der berüchtigte Para son gemordet? Und dabei ist der Eingriff das sei nochmal graph 218, der sogenannte Abtreibungsparagraph, eines der ver- betont, wenn er von Fachleuten ausgeführt wird, unschädlich. hängnisvollsten lleberbleibsel einer antifozialen, reaktionären Gesetz Unvernunft und verbrecherische Klasseninteressen haben sich zusam gebung, wird in furzer Zeit im Rechtsausschuß zur Debatte stehen. mengetan, um diese Wahrheit zu vertuschen. Sagt doch der bekannte Berliner Frauenarzt Mag Hirsch, Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat bereits in früheren Jahren Anträge eingebracht, die die Auf der sich seit Jahren mit dem Problem der Schwangerschaftsunterhebung des§ 218 oder doch wenigstens die Straflosigkeit der Unterbrechung wissenschaftlich befaßt hat, in einer seiner Abhandlungen: ,, Seien wir doch ganz offen: Nur nicht, wenn auch aus löblicher Absicht, die Wahrheit entstellen! Der Prozentjag der Unglücksfälle bei Unterbrechung der Schwangerschaft ist doch verschwindend gering. Man mag dem Publikum die Gefahren so schwarz malen, wie man wolle, wir Aerzte dürfen uns aber nicht selber täuschen."
brechung der Schwangerschaft durch die schwangere Frau oder einen staatlich anerkannten approbierten Arzt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft verlangen. Die Sozialdemokratie wird auch diesmal mit allem Nachdruckt ihre Forderungen wiederholen. Sie stellt sich mit diesen Anträgen auf den Boden der realen Tatsachen, fie fordert etwas, was in den weiten Kreisen der Bevölkerung weder als unmoralisch, noch gar als verbrecherisch angesehen wird. Das bis jetzt gültige Gesetz hat dazu geführt, daß alljährlich Tausende Leben und Gesundheit aufs Spiel sehen, daß heimlich getrieben wird, was öffentliches Geheimnis ist.
Es ist übelste Heuchelei, menn Leute, die vom Bolt durch eine Kluft des Dentens und Fühlens getrennt sind, demselben durch Straffanttionen sittliche Normen vorschreiben wollen. Das Volk läßt sich nun einmal seine Sittlichkeit nicht von einer höheren Instanz vorschreiben. 11nfittlich ist der 3wang zur Mutterschaft. Unfittlich ist es, die Frau, die der Ueberzeugung ist, ihr Kind infolge der wirtschaftlichen Zwangslage nicht ernähren zu können, zu zwingen, das Kind zur Welt zu bringen. Unittlich ist es, durch gesetzlich festgelegte Moralbegriffe die ohnehin schwere wirtschaftliche Situation der Proletarierfamilien noch mehr zu ge= fährden, ja unmöglich zu machen. So sehr man auch das Recht auf Mutterschaft anerkennen mag, ebensosehr muß man unter Umständen auch die Ablehnung der Mutterschaft anerkennen. Unsiitlich ist vor allem der Klassencharakter des Paragraphen 218. Seine Drohung richtet sich ausschließlich gegen das Proletariat. Die Unterbrechung der Schwangerschaft bei einer Proletarierfrau, die infolge ihrer Wirtschaftslage gezwungen ist, den strafbaren Aft an sich selbst oder mit Hilfe einer Kurpfuscherin vorzunehmen, wird mit der vollen Strenge des Gesezes bestraft. Die Dame" aber, die ohne wirtschaftlichen Zwang sich in ein Sanatorium begibt und dort die Unterbrechung der Schwangerschaft vornehmen läßt, bleibt crfahrungsgemäß straflos. So sieht die Wirklichkeit aus.
"
Eine absolute Moral gibt es nicht und hat es nie gegeben. Zu allen Zeiten haben die moralischen Begriffe und Anschauungen gewechselt. Was heute als erlaubt, als unanstößig gilt, galt früheren Geschlechtern als anstößig und unerlaubt. Was heute unter dem 3mang der herrschenden Sitte moralisch verfemt, das galt in früheren Zeiten als natürlich und selbstverständlich. Die höchste Unfittlichkeit liegt aber darin, daß heute Interessen bestimmter Klassengruppen mit der Moral identifiziert werden.
Das
Man verweist auf die Bevölkerungsstatistit: Volk darf nicht aussterben. Je mehr die Volksziffer steigt, desto größer sei das Glück für die Nation. Darum predigen die ,, nationalen" Parteien: Schrankenlose Volksvermehrung, Aechtung und Berfolgung dem, der einen anderen Standpunkt einnimmt, harte Strafe dem, der diesen Interessen mit der Tat entgegenarbeitet. Die Moral ist aber nur der Vorwand, gewisse Interessen zu stützen. Wer sind diese Interessenten? Zunächst die Militaristen. Ihr Ideal ist ein starkes Kriegsheer. Je mehr Kinder geboren werden, desto mehr Soldaten gibt es. Die Produktion von Kanonen= futter ist ihre Weltanschauung". Damit Menschen zur Schlachtbant geführt werden können, müssen Menschen geboren werden! Die zweite Interessentengruppe find die Kapitalisten: Je mehr Menschen geboren werden, desto billiger werden die Arbeitsträfte. Auch der Kapitalismus braucht Soldaten. Je mehr Arbeitsuchende sich auf den Fabrikhöfen zusamemndrängen, desto größer ist die Auswahl, desto mehr können die Löhne gedrückt werden.
Das ist die tiefere Moral" des Schutzes des Kindeslebens". Soll das Proletariat für eine solche Sittlichkeit Verständnis haben? Nirgends trit die doppelte Moral stärker zutage als gerade bei der Unterbrechung der Schwangerschaft. Die Hüter der Sittlichkeit verschreiben die moralischen Rezepte für andere, hüten sich aber selbst, von ihnen ausgiebigen Gebrauch zu machen. In den Kreisen der Besitzenden versteht man sich sehr wohl auf die Kunst der Vorbeugung. Man forgt von vornherein dafür, daß neues Leben sich nicht erst bildet. Sollte aber das Unglück doch geschehen, mun, dann gibt es ja Sanatorien genug. Wird aber die Prävention dem Volk gepredigt, dann können sich diese Herren vor Entrüstung nicht fassen. Sie entsetzen sich, daß der Bestand der Nation gefährdet wird. In Wirklichkeit natürlich befürchten sie, daß zu wenig Soldaten, daß zu wenig billige Arbeitskräfte geboren werden. Die öffentliche Anpreisung von Schußmitteln wird von den Moralpredigern hart verfolgt. Dagegen aber, daß die Prävention in ihren Kreisen seit Jahr und Tag geübt wird, haben sie nichts. Sie fennen sehr wohl den Unterschied: Hier Prävention oder Sanatoriumsbehandlung, dort entweder jedes Jahr ein Kind oder furpfuscherische Abtreibung. Dort Straflosigkeit, hier harte Strafe. Das ist ihre Moral, ihre Sittlichkeit. Und sie sprechen über den Verfall der Sitte, das Zunehmen der Unmoral, wenn das Volk diese erbärmliche Heuchelei durchschaut und gleiches Recht für sich verlangt.
Sie sprechen vom Recht des ungeborenen Kindes. Eine demußte Fiftion. Sie wollen es mit Absicht nicht wahr wissen, mas doch dem gefunden Boltsempfinden und damit auch der Sittlichkeit entspricht, daß das Leben und Wohl der Mutter, also eines schon bestehenden menschlichen Wertes, vorangeht, daß auch die Mutter ein Recht auf menschenwürdige Existenz und Gesundheit hat, daß es Wahnsinn ist, das Leben und Glück der Mutter durch die noch nicht zum Bewußtsein erwachte Frucht gefährden zu lassen.
Sie sprechen von der Gefährlichkeit der Schwangerschaftsunterbrechung. Sie wissen aber ganz genau, daß gerade durch den heutigen, durch das Gesetz hervorgerufenen Zustand Tausende von Frauen gesundheitlich gefährdet sind, daß da gegen der ärztliche Eingriff rechtzeitig vorgenommen feineswegs mit Gefahren verknüpft ist. Das haben hervorragende Wissenschaftler wiederholt bestätigt. Gerade das
Und der Direktor der Medizinischen Frauenklinik an der Universität Halle, Geheimrat Dr. Sellheim, erklärt in einer vor turzem erschienenen Abhandlung:
,, In den Händen des geschulten und gewissenhaften Arztes ist der unter den üblichen Vorsichtsmaßregeln, wie sie auch zu anderen Operationen notwendig sind, ausgeübte künstliche Abort vor allem in früher Zeit der Schwangerschaft im großen und ganzen leicht und relativ ungefährlich." Besizenden und kann vor den natürlichen Rechtsgrundsätzen nicht Das heutige Juristenrecht entspricht nur den Interessen der wird von ihr selbst nicht befolgt. Der Gebärzwang muß bestehen. Die Moral, auf die sich die bürgerliche Gesellschaft stützt, ein menschenwürdiges Dasein zu beschaffen, soll für den Zuwachs aufhören. Nur wer will, nur wer imstande ist, dem Kind der Bevölkerung sorgen. Wo aber dieser Wille nach der Lage der Dinge nicht vorhanden. sein kann, da darf das Gesetz weder Mutter noch Kind zum Unglüd zwingen.
Die Sozialdemokratie wird auch diesmal alles aufwenden, um den§ 218 in seiner veralteten, unmoralischen und verbrecherischen Form zu beseitigen. Die Verantwortung für alles kommende Unheil tomme auf jene Parteien, die diese Absicht durchkreuzen. Dr. Julius Moses .
Zu unzüchtigem Gebrauche"
Randbemerkungen zum Paragraphen 184 Z.3. StGB.
Es ist vielleicht das krasseste Zeichen der schiefen Weltbetrach| nicht zur Welt bringen fönnen und sich von der unerwünschten tung vergangener Zeiten, daß man die höchsten und eigentlich Schwangerschaft befreien lassen, ins Gefängnis geschickt, und ,, Im weitesttragenden, mit dem Seelenleben des Menschen auf das engste Namen des Volkes" wird das weiter gehen, wenn nicht die Mehrverbundenen förperlichen Triebe, das Geschlechtsleben, mit dem ver- heit des Reichstages dieser Justiz in den Arm fällt. ächtlich machenden Begriff der Unzucht" in Berbindung bringen tonnte. Das hat sich gewandelt.
Uneheliche Schwangerschaft gilt heute längst nicht mehr als eine Schmach, die den Menschen aus dem Kreise seiner Gesellschaft ausstößt. Die ledige Mutter genießt heute in den verständigen Schichten des Volkes die gleiche Achtung, wie die hoffende Ehefrau, und man achtet oft an ihr den Mut, einem werdenden Menschen das Leben zu schenken, auch wenn sie nicht in der wohlbehüteten Umgebung einer bürgerlichen Ehe lebt. Auch die Aerzteschaft hat sich gewandelt!
Es gibt einen Beschluß der Berliner Aerztekammer, wonad bei der Beurteilung der Berechtigung einer Schwangerschaftsunterbrechung auch wirtschaftliche und soziale Gründe und nicht nur schwere Krankheiten berücksichtigt werden sollen. Wenn auch der weitaus größte Teil der Aerzte leider diesem Fort schritt noch verständnislos und pft aggressiv ablehnend gegenüber steht, so ist die in die Mauer der Rückständigkeit geschlagene Bresche so groß, daß es fein Zurück mehr gibt, und daß alles zurückbleibende sich nur noch lächerlich machen kann.
Nicht ganz angeschlossen dieser geistigen und politischen Wandlung hat sich die Justiz. Das wirkt sich um so schlimmer aus, als mit ihren Paragraphen den rückwärts strebenden Kräften ge= fährliche Waffen in die Hände gegeben werden.„ Im Namen des Volkes" werden heute weiter unglückliche Frauen, die ein Kind
Aus einer Denkschrift...
Zu den sozialdemokratischen Anträgen auf Abänderung des Abtreibungsparagraphen haben die Bereinigung Evangelischer Frauenverbände und der Katholische Frauenbund Deutschland Eingaben an den Reichstag gerichtet, von denen die eine Abtreibung ein Verbrechen und das Kind ein von Gott ge= schenktes und anvertrautes selbständiges Wesen nennt, während es in der anderen heißt: Millionen christlicher Frauen ist gottgewolltes Leben heilig." Ein Pastor Hoppe aus Lichterfelde bezeichnet in einer Schrift den Kampf gegen§ 218 als seguellen Bolsche
mismus.
Demgegenüber zitieren wir aus einer Denkschrift des Bayeri fchen Statistischen Landesamtes:
Hohe Geburtenhäufigkeit stehen mit hoher Säuglingssterblichkeit in engster Wechselbeziehung, bewirkt doch häufiges Gebären oft dauernde Schwächezustände der Mutter, namentlich, wenn die Entbindungen so schnell aufeinanderfolgen, daß die neue Schwangerschaft der Mutter keine Zeit läßt, sich von den Anstrengungen der letzten Niederkunft zu erholen. Dabei kommt erfahrungsgemäß die Nachkommenschaft mehr oder minder lebensunfähig zur Welt und leidet gewöhnlich unter dem Mangel der natürlichen Ernährung an der Mutterbrust. Die hohe Geburtenzahl wird in solchem Zusammenhang- weil auf Ueberproduktion, auf Raubbau am Boltsförper, an der Boltstraft beruhend zu einem recht fraglichen Gut. Sie verschlechtert die Konstitution der Bevölkerung und stellt schließlich die Fortdauer der Generation und der Rasse sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bevölkerung in Frage." Kann sich die Vereinigung Evangelischer Frauenverbände, tann sich der Katholische Frauenbund Deutschland, kann sich Herr Pastor Hoppe diesen Argumenten entziehen? Sie schreien nach einer Geburtenregelung. Schreien nach einer Geburtenregelung wie die Tatsache, daß vom Jahre 1871 bis zum Jahre 1912 in Deutschland über 17 millionen Säuglinge vor Ablauf des ersten Lebensjahres wieder in die Grube gesunken sind. Diese Vertreter einer christlichen Weltanschauung können sich auch nicht darauf berufen, daß die Sittlichkeit, wie sie sie meinen, sich in Gegenden, in die die Aufklärung über die Geburtenregelung noch nicht gedrungen ist, reiner erhalten hat. Laut Reichsstatistik fielen n- ich den letzten Zählungen auf 100 Lebendgeborene in Berlin 17,2 uneheliche Kinder, in Bayern 20,5, in München jogar 31,9. Diese Zahlen sprechen deutlich genug!
Wir haben immer betont, daß nur die Geburt berechtigt und wahrhaft segensreich für die Familie und damit letzten Endes für das Land sein kann, die beabsichtigt und gewollt ist, und daß mit versehentlichen Schwangerschaften in der Mehrzahl der Fälle Unglück und Elend in die Welt kommt. Aerztlich einwandfreie und sichere Maßnahmen ermöglichen es heute, die Entstehung einer unerwünschten Schwangerschaft zu verhindern, ohne daß dem menschlichen Körper geschadet wird und ohne, daß spätere gewollte Schwangerschaften unmöglich gemacht werden. Die Justiz aber, die nur ihren Buchstaben kennt, nimmt von diesem Forischritt und von dieser Wandlung der Geister keine Kenntnis. Für sie sind solche Mittel ,, zu unzüchtigem Gebrauch" bestimmt, und war fie verbreitet, muß verfolgt und bestraft werden.
So fürzlich erst geschehen gegen eine Firma der chemischen Industrie, die das Speton, eines der bekanntesten chemischen Verhütungsmittel, herstellt. 3u unzüchtigem Gebrauch" nämlich find solche Mittel bestimmt:
Sind Spefon- Tabletten aber empfängnisverhütend, so sind sie damit Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauch beftimmt sind, da sie zum Gebrauch nicht nur beim ehelichen, sondern auch zum außerehelichen Geschlechtsverkehr geeignet sind und erfahrungsgemäß dabei Anwendung zu finden pflegen."
Das soll so bleiben ,, Im Namen des Boltes", wenn sich nicht machtvoll der Volkswille gegen diese Bergewaltigung anstemmt und das Bestehen des Mittelalters auf diesem Gebiet verhindert. Kurze Zeit nur trennt uns noch von den Beratungen dieser Fragen im Strafrechtsausschuß, eine Zeit, die gut ausgenügt werden muß, soll nicht für Jahrzehnte der Mensch auf diesem Gebiet Stlave einer volksfremden Gesetzgebung sein.
In einem Artifel des Dr. Lezius, der erschienen ist furz. vor dem Kriege in der Zeitschrift Die Reformation", die seinerzeit vom Sofprediger Stöder begründet, dann von Pastor Philipps herausgegeben wurde und an der Herr Mumm eifrigster Mitarbeiter gewesen, heißt es:
,, Ebenso verwerflich ist es, wenn viele Aerzte den Ge brauch antikonzeptioneller Mittel empfehlen. Sie raten Bordelläusern dazu, um sie vor der Syphilis zu Gebrauch der antifonzeptionellen Mittel ist in ethischer, hygienischer schützen. Ich kann das durchaus nicht billigen. Der und ethnischer Hinsicht so verderblich, daß ihre Fabrikation, ihre Aupreifung und ihr Verkauf mit 10 Jahren Zuchthaus zu bestrafen ist. Diese Mittel sind von der Erde zu vertilgen. Mögen daher alle Bordelläufer sich der Ansteckung durch Syphilis aussehen und ein Prozentsatz von ihnen an der Lues eingehen. Das ist besser, als daß Millionen von Eheleuten es erleichtert wird, sich dem Präventivverkehr zu ergeben.
Ich kann es auch nicht billigen, wenn Aerzte, um herzleidenden und tuberkulösen Ehefrauen vielleicht zu einem längeren Leben zu er helfen, ihnen den Gebrauch antikonzeptioneller Mittel empfehlen. t eine Frau an einem unheilbaren Leiden erkrankt, das es ihr erschwert, eine Niederkunft zu überstehen, so hat sie mit ihrem Gatten auf den geschlechtlichen Umgang zu verzichten, oder sie muß sich scheiden lassen, oder endlich, sie muß eine Schwangerschaft ristieren
und vielleicht die Geburt eines gefunden Kindes mit dem Tode büßen. Die letzte Alternative wäre in jeder Hinsicht zu begrüßen.
Die franke Frau stürbe auf dem Felde der Ehre mit Hinterlassung eines Kindes, und der Mann wäre frei, zu heiraten und andere Kinder zu zeugen. Das mag hart flingen in den Ohren moderner Sentimentalisten, die ein Leben in naturwidriger ehelicher Gemeinschaft einem ehrenvollen Tode vorziehen, ist aber medizinisch und moralisch der allein mögliche Etandpunkt. Die Völker müssen fich reinigen durch den Tod aller für die Fortpflanzung unbrauchbarer Elemente. Kranke dieser Art haben keine Existenzberechtigung.
Die natürliche Selbstreinigung eines Volkes darf nicht durch naturwidrige Künsteleien im Geschlechtsverkehr verhindert werden."
Gibt es heute noch einen Menschen, der diese Ausführungen ohne Abschen und Entsetzen liest? Und doch, die Gefeßgebung, wie sie heute ist, wird nech völlig von diesem Geist der Finsternis beherrscht. Menich und Wissenschaft sind inzwischen fortgeschritten. Wer will es verantworten, daß die Gesetzgebung dem Geist des Mittelalters verhaftet Heibt?