III. Verkehrssteuern: 1. Grunderwerbsteuer.. 40 2. Kapitolvcrkehrssteuer. 164 3. Kraftfahrzeugsteuer.. 205 4. Persicherungssteuer.. 55 5. Rennwettsteuer... 40 6. Lotteriesteuer.... 50 7. Wechselsteuer ...-. 50 8. Obligationsstcuer.. II
IV. Sonst. Einnahmen: 1. Verzinlung d.Borzugs- aktiend.Rsichsbahngef. 2 Ueberschüsse d. Post u. der Reichsdruckerei. 3. Verwaltungseinn. der Reichsministerien und der Reichsbehörden.
615
51.20 140.90
224.50 416,60
Insgesamt Summe I— IV: 99? 2,6 Millionen. V. Die Einnahmen im Außerordentlichen chaushalt setzen sich zusammen aus der Rückzahlung von Darlehen und einigen kleinen außerordentlichen Einnahmebeträgen in der Gesamthöhe von........... 289,0 Die Nettoausgaben des Reichs nach Abzug derVerwaltungs- einnahmen und einiger kleinerer Posten betragen... 9325,3 Hiervon sind zunächst die durch den Krieg und die Folge- erscheinungen des Krieges entstandenen Ausgaben abzusetzen: a) Lonboncr Abkommen, Zahlungen aus dem Rsichshaushalt........... 1540,5 (Die Verpflichtungen aus dem Dienst der Reichs- bahn mit 660 und aus der Industriebelastung mit 300 Millionen belasten den Reichshaushalt direkt nicht) d) Innere Kriegslasten.......... 270,6 c) Versorgung der Kriegsteilnehmer und des alten Heeres einschl. der Kosten aller Versorgungs- Verwaltungen...........■ 1671,7 3482,8
Es bleiben................. 6342,5 Von diesem Betrage entfallen a) auf die gesamte Rcichsftnonzverwaltung.. 514,9 d) auf die Verzinsung und Tilgung der Reichs- schuld............... 435,5 950,4 Von dem verbleibenden Rest von....... 5392,1 hat das Reich auf Grund des geltenden Finanzausgleiches an die Länder zur Erfüllting der Aufgaben der Länder und Gemeinden abzuführen........... 3470,9 für die eigentlichen Reichsausgaben steht somit ein Betrag von................. 1921,2 zur Verfügung. Hiervon entfallen: o) für die Wehrmacht einschließlich Versorgung der neuen Wehrmacht................ 750,3 b) für soziale Zwecks............. 689,9 c) für wirtschaftliche Zwecke........... 255,4 d) für kulturelle Zwecke............ 39,6 e) für Gesundheitswesen............ 7,4 I) für polizeiliche Zwecke............ 5,8 g) für alle übrigen Verwaltungszweige(Reichspräsident, Reichskanzler, Parlamente, Auswärtines, Innen-, Wirtschafts-, Arbeits-, Ernährung?-, Verkehrs-, Justiz- Ministerium, Siatift. Amt).......... 124,8 h) für gemeinsame Verwaliungskosten(Postablösung, Beamtenfürsorge ufw.) außer Pensionen.... 48,0
1921,2 Eine kritische Würdigung der einzelnen Ausgabepositio- nen muß vorbehalten bleiben. Hier sei mir gesagt, daß die Ausgaben des Reichs für soziale, wirtschaftliche, gesundheit- liche und kulturelle Zwecke, so wenig sie an sich berechtigten Aniprüchen genügen, doch nicht so gering sind, wie sie nach der obigen Zweckaufteilung erscheinen. Nach der Kompetenz- abgrenzung zwischen. Reich, Landern und Gemeinden obsiegt die Fürsorge auf den genannten Gebieten zum Teil oder ganz den Ländern und Gemeinden, und in den Reichsüberwesiun- gey an die Länder sind hohe Beträge sür die aufgeführten Zwecke enthalten So betrug z. B. der Zuschußbedarf, also der Bedarf nach Abzug aller Einnahmen, für die Kullurauf- gaben in Deutschland (Schulen aller Arten, Wissenschaft und Kunst) 1913: 1048 Millionen, 1925: 1930 Millionen. 1926: 2003 Millionen Mark. In den folgenden Iahren werden sich die Ausgaben nicht verringert, sondern unbedingt erhöht haben. Leider liegen die entsprechenden Zahlen noch nicht vor. Kampf um den Reichszufchuß für die Arbeitslosen. Der Reichshaushosisousschuß beriet gestern den Nachtragsetat für 1928. Der Berichterstotter, Genosse Stückle n. hatte im Ein- vernehmen mit der Regierung beantragt, die dem Reichsfinanz- minister zu gewährende Anleiheermächtigung um einen Betrag bis zu 250 Millionen Mark zu erhöhen: daraus sollen Darlehen an die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegeben werden.. Der Antrag war notwendig geworden, nicht etwa durch irgeird welche Schuld der gegenwärtigen Regierung oder der in ihr vcr- iretenen Parteien, sondern infolge des außerordentlichen Steigens der Arbeitslosigkeit, im vorigen Haushall aber trotz des voraus- zusehenden Ansteigens der Erwerbslosigkeit dafür nur ein Lee r- titel eingesetzt war! Dieser Leertitel muß jetzt ausgefüllt werden, da nach den Vorschriften der von der vorigen Regierung eingebrachten Arbeitslosigkeitsoersicherungsgesetze diese Darlehen nunmehr zu gewähren sind und zu«ineni Teil auch bereits g e- zahlt werdeil muhten. Gegen den Antrag,' der nur zwangsläufig Schlußfolgerungen aus Handlungen der früheren Regierung zieht, ritt der deutsche Abg. Dr. Zapf ein« Attacke: es müsse endlich Schluß gemacht werden mit Ausgabeerhöhungen, die Wirtschast ertrage das nicht länger. Der Etat müsse durch Abstriche ausgeglichen-wer- den. Genosse Keil erwiderte, daß die sozialdemokratische Fraktion bereits seit längeren: den Haushalt nach Strcichungsmöglichteiten durcharbeite und mit st arten Streichungsanträgen auf- warten werde. Die Doutschnationale Volkspartei habe bisher nur inhaltsleere allgemeine Forderungen ausgestellt: jetzt zeige sich, daß sie es mit ihre» Streichungsabsichten aus die Sozial- cinrichtungcn des Reiches abgesehen habe. Die Regierung»- Vertreter gaben zu bedenken, daß es sich hier um gesetzliche Ber- pflichtungen und um Kassentransaktionen handle, die in der gleichen Weife früher berells unbeonstanldet durchgeführt wurden. Die Schwierigkeiten seien doch dadurch entstanden, daß der außer- ordentliche Haushall seit 1926 mit etwa 600 Millionen Mark un- gedeckt sei. Schließlich wurde die Anleiheermächtigung mit 18 gegen 11 Stimmen erteilt. Dagegen stimmten Deutsche Volks- partei. Wirtschaftspartei und D e p t.s ch n a t i o n a l e. Das Zentrum enthielt sich der Stimme und behielt sich endgültige Stellungnahme zur dritten Lesung des Etats vor.
Strefemann,»INorgenpost- und Demokraten. Die„Morgen- post" veröffentlichte gestern eine„von führender demokratischer Seite" stammende Einladung an Strefemann, in die Demokratische Partei einzutreten. Vor zehn Jahren habe er vergeblich angeklopft, dies- mal würde ihm geöffnet werden. Dazu bemerkt der„Demokratische Zeitungsdienst", daß man in der Parteileitung den Verfasser dieser Eiilladum; nicht kenne. Daß sein ossener Brief die von ihm vertreten« Sache fördere, fej kaum anzunehmen.
Kapstadt , 13. März. Der Senat hat den von dem Mitgliede der«nd- afrikanischen Partei, Senator Francis, eingebrachte« Antrag, dnrch den der Handelsvertrag mit Dcntfchlaad abgelehnt wird, mit 20 gegen 15 Stimmen angenommen. * Ob damit das Schicksal des deutsch -südafrikanischen Handelsvertrages besiegelt ist, ist eine offene Frage, well auch über die verfassungsreckft liche Seite dieses Kon- fliktes zwischen Regierung und Opvosition schwere M e i- nungsverschiedenheiten bestehen. Die Regierung H e r tz o g hatte mit der relatw kleinen Mehrheit, die chr zur Verfügung steht, die Vorlage im eigent- lichen Parlament durchgesetzt, trotz der erbitterten Gegnerschaft der unter Führung von'S m u t s stehenden Opposition. Als nun die Smuts -Partei ihre Absicht äußerte, die Angelegenheit vor den Senat zur Entscheidung zu bringen, erklärte der Ministerpräsident Hertzog, daß er hierzu verfassungsmäßig nicht verpflichtet fei. Dennoch hat die Oppo- fition, die im Senat über eine kleine Mehrheit verfügt, ihren Willen durchgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Konsequenzen die Regierung aus dieser Sachlage zieht. Es handelt sich hier weniger um eine eigentliche"Regierungskrise, als um eine Verfassungskrise, entstanden durch die verschiedene Zusammensetzung der beiden Kammern. Das eigentliche Parlament fetzt sich gegenwärtig zu- fammen aus 63„Rationalisten"(Regierungspartei Hertzogs), 53„Südafrikanern"(Oppositionspartei Smuts'), 18 Arbeiter- parteilern und 1 konstttuttonellen Demokraten. Der Senat hingegen besteht aus 40 Mitgliedern, von denen 32 von den Provinzialparlamenten gewählt und die acht übrigen vom britischen Generalgouverneur ernannt werden. Gegenwärtig zählen die Oppositionellen 17 Sena- toren, die Regierungsanhänger 13 und die Arbeiter- parteiler 2. Während im Parlament sich die A r b e i t e r p a r t e i in diesem Konflikt neutral verhiesi und dadurch die Amiahme
der Vorlage ermöglichte, scheinen ihre zwei Vertreter im Senat mit' der Regierung gestimmt zu haben, während ein Tell der durch den Vertreter des englischen Königs er- nannten Senatoren den Ausschlag zugunsten der Oppo» sition c)ab. Die Ursachen des Konflikts liegen bekanntlich in der kon- servativen Wirtschaftspolitik, die das englische Mutter- l a n d gegenüber den Dominien betreibt. Die englische In- dustrie sieht in jedem handelspolitischen Zugeständnis, das eines der Dominien einem nichtenglischen Lande macht, eine Gefährdung ihres Exports und der Vorzugsstellung, die sich die englische Industrie in allen britischen Dominien durch das sogenannte Preference-System mit seinen Vorzugs- zollen gesichert hat. Der am 1. September des vorigen Jahres abgeschlossene Handelsvertrag zwischen Deutschland und der südasritanlschen Union hat nun die Spannung zwischen dem englischen Mutterland und dem Willen zu einer gewissen wirtschaftlichen Selbständigkeit der südafrikanischen Union bedeutend ver- schärft. Die britische Industrie, insbesondere die britischen Handelskammern, haben gigen die Ratifizierung des Handelsvertrages mit Deutschland ununterbrochen Sturm gelaufen, und noch in den letzten Wochen vor der Anfang März vom Parlament vollzogenen Ratifizierung haben die brUischen Handelskammern eindring- llche Proteste nach Kapstadt gerichtet. Der Vertrag selbst bedeutet nämlich keineeiaentliche Einschrän-- tung des Systems der Borzugszölle, soweit dieses System bis heute ausgebaut ist. Für diesenigen Waren, für die Vorzugszölle im englischen Mutterland gewährt sind, erhält nämlich Deutschland keineswegs die Meistoeaünstigung. Der Vertrag sieht nämlich nur vor, daß die Liste der mit Vorzugszöllen ausgestatteten Waren nicht gegen das deutsche — und offenbar auch südafrikanische— Interesse noch erweitert wird. Der Konflikt ist also durch die Hartköpfig- keit der konservativen englischen Wirt- schaftspolitit verursacht, und es ist zu hoffen, daß die südafrikanische Regierung den Vertrag mit Deutschland im Interesse einer vernünftigeren Wirtschaftspolitik in der Welt dennoch durchsetzen wird.
Was ist Ehre? Zwei Kälte aus der Wirklichkeit. Es gibt viele Dinge, die gemein, roh, sadistisch und hasseus- wert sind. 2Iber nichts wirkt auf einen anständigen Menschen so deprimierend, al» wenn Zemand, aus gesicherter Stellung Gifipfell« verschießend, die Ehre eines Wehslosen in den Kot zerrt. Dafür sind im Augenblick zwei Mllo präsent. ./ i.,•... Erster FaiI:'G?richie1«ak. AngeMttzt ein unsympathischer Zwan- zigjähriger, der seine Vroß'tnülle� viehifö erschlagen hat. Die Mutier des Täters wird als Zeugin vernommen. Sie ist fest Jahrzehnten von ihrem Mann geschieden, kennt ihr mißratenes Kind seit seiner frühesten Jugend nicht mehr. Nun geht das Examinatorium durch die Verteidigung los: War der Vater des Angeklagten wirklich der Vater? Können Sie, Frau Zeugin, beschwören, daß kein anderer als Erzeuger in Frage kommt? Weinend und im tiefsten verletzt ist die Zeugin zu diesem Schwur bereit. Aber die Verteidigung ist nicht zufrieden. In dem Ehescheidungsoerfahven vor anderthalb Dutzend Jahren sei doch von einem Bauunternehmer Sowieso die Rede ge- wesen, den der Dater des Angeklagten im Verdacht des Ehebruches gehabt habe. Man müsse ihn als Zeugen laden, denn sei er der Erzeuger des Angeklagten, so komme sür diesen nur gewöhnlicher Totschlag, nicht Verwandtentotschlag in Frage. So weit geht das juristische Recht der Verteidigung. Nichts dagegen zu sagen. Aber nun das ganz Unerhörte: Die unglückselige Mutter, die nach bald zwanzigjähriger Trennung ihr Kind als angeklagten Mörder wieder. sieht, jie wird als Zeugin von der Verteidigung, wie der schöne Ausdruck lautet,„madig gemacht": sie habe sich gefühlskalt be- nommen, nicht die nötige pachetische Rührung an den Tag gelegt, auch habe sie jetzt erst ini Gerichtssaal von dem Gifttod der Schwester des Angeklagten erfahren.— Wer kennt Schicksal und Innenleben dieser Frau? Wer weiß, wie weit sie die Erinnerung an«ine ver- unglückte Ehe in sich begraben hatte? Wer gibt einer Verteidigung das Recht zu einer derartigen Einmischung in die innersten Gefühl« eines anderen Menschen, der nichts verbrochen hat, als die geschiedene Mutter eines angeklagten Mörders zu sein?! Das„Pfui", mit dem die getretene Frau den Gerichtsfal verlieh, sollte von der ganzen Oeffentlichkeit wiederholt werden. * Zweiter Fall: Diesmal geht es ins Hochpolitische. Trotzli erhält von Moskau seine Eselssutztritte. Das ist das Schöne an einer Diktatur� sobald einer es mit den Machthaber» verdorben hat, kann man ihm die gemeinsten Absichten unterstellen, kann man seine Ehre durch Verdrehung und Verleumdung in den Kot zerren, ohne daß es für den Betroffenen noch irg«ndeine Gegenwehr, irgendeine Er- widerung gibt. Herr E. Jaroslawsky aus Moskau zeigt auf drei Spalten der„Roten Fahne", wie das Amt eines Henkers der persönlichen Ehre ausgeübt wird. Beispiele: Beim Ueberschreiten der türkischen Grenze hat Trotz'! an den Präsidenten der türlischcn Republik die Erklärung gerichtet, daß er nicht aus freien Stücken, sondern nur unier dem Zwang der Sowjet- regierung die Grenze überschreite. Folgerung des Herrn Jaroslawsky: „Der erste Schritt Trotzkis in«mein kapitalistischen Lande war also eine Beschimpfung der Sowjetunion."— Beschimpfung! Es ist nicht bekannt, daß die Sowjetunion Trotzki irgendwelche Subsistenz mittel in die Verbannung mitgegeben hat. Auch ein Verbannter kann schließlich nicht von Lust leben. Trotzki hat mit einer englischen Agentur einen Vertrag über Abdruck seiner„Er- innerungen" abgeschiossen. Was Trotzki dafür erhält, weiß Herr Jaroslawsky nicht. Bei einem Ehrabschneider, dem der Angegrifscnc nicht antworten kann, kommt es auch nicht darauf an. Er verbreitet Gerüchle, das ist noch weit wirksamer. Darum schreibt Herr Jaroslawsky: Wir wissen nicht, worin Trotzki mit den Agenten der bürger- lichen Presse übcreingekommen ist. Nach einigen Angaben wurden Trotzki für seine Artikel mehr als 10 000 Dollar, nach anderen Angaben etwa 25 000 Dollar ausgezahlt. Uns interessiert das nicht. Als der ver- st o r b c n e Josse sich über die Partei beklagie, weil sie ihm nicht gestallet hatte, seine Memoiren bei bürgerlichen Berlage» herauszugeben, die ihm dafür gutes Honorar versprachen, so rief das ein Gefühl des Ekels hervor.
Zlllerdings ist Joffe ein Toter, der es vor seinem Tode schrieb. Hier kuhhandell aber ein lebenderpolitischer Leich- n a m,«in lebender Renegat, über den Preis, für den er berell ist, seine Verleumdungen gegen die Kommu- nistische Partei, gegen deren Führer, gegen die Sonsset- macht zu verkaufen. Zwei Fliegen mit einer Klappe! Gleich noch den toten Joffe mit erwischt, den das Aushungerungssystem der Machthaber zum Selbstmord getrieben hat. Am Schluß noch ein prächtiges Beispiel offizieller bolschewistischer • Verdrehung»- und Verleumdungskunsi. Trotzki hat in einem Artikel i erklärt:„Diesenigen, die einen boldigen Sturz des(bolschewistischen) ! Regimes erwarten, sind zu einer neuen grausamen Eni- ! täuschungoerurteil!.' Mas macht ein geschickter Verleumder hiermit? Jaroslawsky weih es: Er druckt das Wort„baldigen" fett und schreibt: Trotzki habe mit diesem Satz ausdrücken wollen, ,chaß man immerhin mit einem, wenn auch nicht baldigen, aber auch nicht sehr weit entfernten Sturz des Sowjetregimes rechnen könne". Gib mir drei Zeilen eines anständigen Mannes— und ich werde ihn an den Galgen bringen! Vor 150 Jahren ist dieser Satz in Frankreich geprägt worden. In Rußland gilt er gegenwärtig.
Asylrecht sür Trotzki ! Ein Mahnruf CübeS. Der Reichstagspräsident, Genosse Paul Lobe , veröffentlicht in einer parteigenössischcn Korrespondenz einen Üllissotz, in dem er nach einem Rückblick auf die Geschichte des Asylrcchts in England, Frankreich und der Schweiz zu folgender Schlußfolgerung gelangt: „Die deutsche Republik kann eine große Tradition fort- führen, und ein wichtiges Freiheitsgut sichern, wenn sie den politischen Verfolgten eine Freistatt bietet, solang« diese die Sicher- hell des eigenen Landes nicht gesährden. Sie tut es auch praktisch. Unzählig« der verfolgten russischen Monarchisten, bis zum Kriegs- minister Suchomlinow . haben Deutschland als Zusluchtsort gewählt und leben heut« noch hier, ebenso wie Angehörige anderer politischer Richtungen Groß ist die Zahl der ehemaligen oder gegenwärtigen bolschewistischen Volksbeaustragten, die in Reichen- hall, in Wiesbaden oder anderen Orten Kuraufenthalt suchen oder sich sonst in Deutschland erholen, wie T s ch i t s ch e r i n, der nun bald seit einem Jahr sich in der Nähe von Berlin aufhält. Was ihnen allen Recht ist, sollte man auch Trotzki nicht ver- sagen, nicht aus Freundschaft sür sein« Person oder seine Ideen, sondern in Wahrung eines hohen Menschenrechts der politischen Freiheit, das diejenigen niemals enteh''t«, die es den Verfolgten gewährten." Trohki als Gast der Türkei . konstanlinopel, 13. März. In einem Interview mit dem Vertreter der Agentur Reuter er- klärte Trotzki, der sich einer sehr guten Gesundheit zu ersreucn schien und der seinen Schnurr- und Kinnbart jetzt rasiert hat, er werde in Konstantinopel so lange bleiben, bis er eine Ein- reisebewilligung nach einem anderen Land erhalte. Obwohl er aus Rußland verbannt sei, habe ihn der Wali von Konstantinopel ver- sichert, er sei als ausländischer Gast betrachtet, der die türkische Gastfreundschafl genieße. Trotzki fügte hinzu, er Hobe den Schritt beim Reichsprästdenien L ö b e unternommen, weil er und seine Frau sich in die ärztliche Pjlege deutscher Spezialisten begeben möchten. Mexiko . Giandesrechi-iche Erschießungen. Vlexiko-Etty. 13. März.(Eigenbericht.) Der gefangene Rebellenführer Simon Aguirre, der Bruder des noch siüchf gen Rebellengenerols Aguirre, wurde nach einer-sum- marischen Varhandlung vor dem Kriegsgericht in Lucrezia(Veracruz - Staat erschossen. Angesichts der ständigen Besserung der Loge Hot di« Regierung die Anordnung zur Rekrutierung neuer Truppen- teile und zur Formierung freiwilliger Korps aufgehoben.