Einzelbild herunterladen
 

- Südafrikanische 3. Die Times" meldet aus Kap. Der Vorfall im Plchorrbräu vor

fabt unter dem 15. d. M.: Sir H. Robinson telegraphirte an Sen Premierminister der Kapkolonie   Sprigg, daß Jameson und die Offiziere als Gefangene nach England geschickt werden. würden, daß aber die Mannschaften von Jameson's Streitkraft, welche nicht in Südafrika   ansässig sind, entlassen und per Schub in thre Heimathsorte abgeführt werden würden. Das vorläufige Verhör der politischen Gefangenen beginnt in 14 Tagen,

Gericht.

Polizeiliches, Gerichtliches ze.

Wegen Beleidigung der Lüneburger   Bolizel standen am Donnerstag die Redakteure Thiel und Ottawa  15. d. M. vom tgl. Militäruntergericht wegen eines militärischen 4 Wochen Gefängniß. Das Urtheil lautete gegen Thiel auf Eefondelieutenant Scheffer des fgl. 2. Inf. Rgt. wurde am Staatsanwalt beantragte gegen Thiel 3 Monate, gegen Ottawa  vom Voltsblatt für Harburg" vor dem dortigen Gericht. Der Vergehens, der Dienstpflichtverlegung als Wachthabender, zu 3 Wochen Gefängniß, gegen Ottawa   auf 100 M. Geldstrafe. In der Berufungsinstanz wurden die Genossen Aus der Verhandlung heben wir nach Münchener   Blättern folgendes hervor: Den Vorsiz führt Herr Generallieutenant Stegmann, Schaaf und Klug vom Landgericht 1. in Altona  Stadtkommandant Freiherr   v. Steinling, als Richter freigesprochen, durch die Verbreitung eines Flugblattes fungirten Stabsauditeur Ganz und Rittmeister Maier des 1. Train- um 2. September sich gegen das Preßgefeß vergangen zu haben. Wegen einer Privatbeleidigung war der bataillons. Die Auflage vertrat als Staatsanwalts- Substitut Redakteur des Volksblatts für Hessen  ", Genosse John, vom

30 Tagen Stubenarrest verurtheilt.

und

-

Parlamentarisches. Session wurde die Wahl des Abg. Stroh( Hanau  - Gelnhausen  ) Antlage stützte sich auf folgende vier Punkte: 1. Daß Sefonde- Die eingelegte Berufung nugte ihm nichts, da das Landgericht Aus der Wahlprüfungs- Kommission. In der lehten lieutenant List des f. 1. Jnfanterie- Regiments jungirte. Die Schöffengericht zu einer Woche Gefängniß verurtheilt worden;

beaustandet, einmal weil ein in legter Stunde von den Konserva­tiven verbreitetes Flugblatt an die ultramontanen Wähler, in der

erklärung der bestrittenen Wahl.

lieutenant Echeffer, ohne daß eine Veranlassung hierzu vorgelegen hatte, eine Patrouille, bestehend aus

mit je einem

zuwider.

sich dem Urtheil der Vorinstanz anschloß. Wegen Beleidigung des Breslauer Polizeipräsidiums

-

Gewerkschaftliches.

An die Holzarbeiter Verlins und Umgegend. Kolleger,

äußerste herabzudrücken, so daß wir ununterbrochen einen heftigen

fommt in die

Stichwahl für Stroh zu stimmen, fälschlicherweise mit der einem Unteroffizier und zwei Gemeinen, zum Pschorrbräu a 6- wurden in Stettin   der Redakteur des Boltsboten", Genosse Unterschrift: Das Zentrumswahlkomitee" versehen worden sei, sandte, 2. diese Patrouille entgegen den Vor: Ohl, zu 30 M. und der Parteitags- Delegirte Steinweg zu und weil in einem Wahlbezirke( Helfersdorf) 7 Wähler unter 15 M. Geldstrafe verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte gegen ihrem Eide bestätigen wollten, daß sie für den sozialdemokrati- chriften Rahmen scharfer Dhl 14 Tage Gefängniß, gegen Steinweg 150 M. Geldstrafe bes schen Randidaten ihre Stimme Patronen ausrüstete, 3. e& unterlassen abgegeben, während nur vier sozialdemokratische Stimmzettel als abgegeben proto­hatte, diese Patrouille über antragt. Die Beleidigung wird gefunden in einem Artikel des ihre Auf= Volksboten" und in dem Bericht, den Steinweg in einer follirt wurden. Die hierüber beschlossene amtliche Erhebung gabe, ihren 3weck und den Waffengebrauch Stettiner Versammlung über den Breslauer Parteitag und das zu instruiren und 4. diese Patrouille dem ergab für lettere Behauptung kein Resultat, da die Zeugen Sergeanten 3ech unterstellte, obwohl dieser in Verhalten der Breslauer Polizei zu diesem gegeben hatte. -In einem Preßprozeß gegen den Herausgeber brauch machten. Auch für die erste Protesterhebung erbrachte die privatperson zu betrachten war. Das Gericht nahm der Wiener Arbeiterzeitung  ", Dr. Victor Adler, und den amtliche Erhebung den Beweis nicht. Zwar hatte das Zentrums- fämmtliche( vier) Anklagepunkte als erwiesen an. Zur Absendung ich neider, sprachen die Wiener Geschworenen die beiden An­verantwortlichen Redakteur desselben Blattes, Ludwig Bret= Wahlkomitee die Aufrufe weder verfaßt noch in Druck gegeben, einer Patrouille fei absolut kein Grund vorhanden gewesen, da aber es stellte sich heraus, daß ein Mitglied des Komitees, der folche an Privatpersonen nur in Ausnahmefällen abgegeben geflagten am 16. d. M. frei. fatholische Pfarrer Arenhold in Groß- Anheim sein werden dürfen. Ein solcher sei aber nicht gegeben gewesen und staatsretterisches Gewissen dadurch beruhigen zu müssen glaubte, hätte es dem Angeklagten bei sorgfältiger Prüfung des Ausuchens daß er an den Landrath v. Dergen das Manuskript zur des aufgeregten Sergeanten Bech nicht entgehen können, daß Drucklegung fandte und ihn aufforderte, soviel Exemplare her: es diesem weniger um die Verhaftung des Soldaten Neuhaus zu stellen zu laſſen, als Aufrufe der konservativen Partei thun war, als darum, für die ihm zu theil gewordene, aller ſeit Jahren haben die Unternehmer die schlechte Geschäfts, gedruckt worden seien. Zur Bezahlung drängte ihn fein Eifer für Religion, Ordnung und Sitte nicht, denn bezahlt dings ungerechtfertigte und hüvische(!) Behandlung durch das konjunktur dazu benutzt, die Lohn- und Arbeitsverhältnisse aufs wurde das Flugblatt von den Konservativen. Die Wahl dadurch fahrlässiger Weise der Hilfeleistung dazu schuldig die Drganisation leider noch zu schwach ist, fonnte ein größerer Publitum" Rache zu nehmen. Pieutenant Scheffer habe sich Kampf gegen dieses rücksichtslose Treiben führen mußten Da prüfungs- Kommission tam unter diesen Umständen zur Giltig gemacht, welche zwar unter fein Strafgesetz falle, beim Straf widerstand nicht geleistet werden. Es ist geradezu beschämend Auch die Wahl des Abg. Pfarrer Colbus( Elsässer) wurde ausmaß jedoch zu berücksichtigen gewesen sei. Die Abgabe von mit Stimmenmehrheit für giltig erklärt. Zwar ergab die amt- Patronen, die unterlassene Instruktion der Patrouille und die für eine solche große Gewerkschaft, wie die unsere es ist, daß wir Stellung derselben unter den Befehl nicht fortgesetzt in der Lage sind, günstige Momente sofort liche Erhebung fast durchgängig die volle Richtigkeit der Proteſt Bech feien des Sergeanten den für uns auszunutzen. Kollegen! Das muß jezt anders werden; elementariten militärischen behauptung: daß die Vertheiler der sozialdemokratischen Stimm Grundsägen zettel und Wahlaufrufe furzerhand verhaftet, gefeifelt, tönne das zum theil berechtigte, wir müssen uns zu gemeinsamem Handeln fest zusammenschließen Für die Strafausmessung und müssen versuchen, bessere Lohn- und Arbeitsverhältnisse zu neilenweit wie Verbrecher transportirt und stunden­berechtigte, zum theil übertriebene erreichen. Wenn die Unternehmer in ihrem Konkurrenztampfe oder halbe Tage lang eingesperrt wurden. An' das geschah aber Aufsehen, welches der genugsam bekannte Vorfall hervorrief, feine Rücksicht auf ihre Arbeiter nehmen, dann liegt es an uns, Rechtens der Diktaturzustände in den wiedergewonnenen daraus entstehen konnten. Als straferschwerend wurde die un- nicht Löhne gezahlt werden, die den Arbeiter zwingen, neben ebenso wenig in betracht kommen, wie die Folgen, die etwa dafür zu sorgen, daß man mit uns menschenwürdig verfährt, daß Bruderländern. Das sozialdemokratische Wahlkomitee hatte in unbegreiicher Sorglofigfeit ganz außer Acht genügende Kenntniß und die mehrfachen Zuwiderhandlungen seiner schweren Arbeit zu hungern. Kollegen! Seid Ihr gelassen, daß in Den Reichslanden auch zu die Garnisonsvorschriften, der gänzliche Mangel an gegen Wahl zeiten zur Verbreitung von Wahlaufrufen, wenn sie nicht die die Straffreiheit und der Umstand, daß Scheffer, wenn auch irr- bie am Sonntag, Montag und Dienstag abgehalten Ueberlegung und Umsicht, als strafmildernd dagegen gewillt, für Gure Interessen felbft einzutreten, dann Versammlungen. Unterschrift des Kandidaten tragen und vorher bei der Staats: thümlich, im guten Glauben handelte, daß die Patrouille zur anwaltschaft deponirt worden sind, der Erlaubniß des Bezirks Aufrechterhaltung des militärischen Ansehens werden.( Siehe Säulenanschlag und Annonce.) Dort wollen präsidenten erforderlich ist. Alle diese Voraussetzungen fehlten, für die Befferung Die Polizei war aber auf ihrem Posten, wie folgende Verfügung nothwendig set. des Kreisdirektors von Saargemünd  , Freiherrn   v. Gagern, des Sergeanten Bech annehmen müſſen, daß es, wie es leider ind wir uns wohl alle einig; nur wie mir vortheilhaft, bre Lieutenant Scheffer gab an, er habe nach der Darstellung unserer Lage thun läßt. Daß etwas geschehen muß, darüber Saargemünd  , den 5. Juni 1895, nicht mehr ungewöhnlich sei, auf Verhöhnung, Verspottung, ja Sache zu behandeln haben, darüber müssen wir uns verständigen. An die Gendarmeriestationen des Kreises. auf einen thätlichen Angriff auf das Militär abgesehen sei. Er Deshalb möge jeder Kollege recht rege dafür agitiren, daß haupts Das Gesetz gestattet die Austheilung von Wahlflug vielmehr die Armee(!) beleidigt gesehen. Des habe nicht sowohl die Person des Bech, als sächlich die bisher indifferenten Kollegen zur Versammlung schriften ze ohne Genehmigung nur dann, wenn das betreffende halb habe er dem Zech eine Patrouille mitgegeben, die er Sache zu interessiren, dann muß die Bewegung zum Vortheil Gelingt es, die große Zahl der Kollegen für unsere Schriftstück von einem Kandidaten unterzeichnet ist. Personen, welche anders geartete Druckstücke verbreiten aber selbstverständlich habe so bewaffnen müssen, daß sie ausschlagen. Also Kollegen! Zeigt, daß Ihr gewilt seid, für ( z. B. unterzeichnet: Das sozialdemokratische rud auftreten fonnté. im alleräußersten Fall mit dem schärfen nach bessere Zustände, für Eure eigenen Intereffen selber mit zu sorgen Dann habe er die Patrouille Wahlkomitee") sind zu protokolliren und wenn sie außerhalb auch deswegen abgesendet, damit Zech noch einmal und vereinigt Euch in feſter Organisation! Der Vertrauens. des Kreises wohnen, wegen Fluchtverdachts zu ver- ins Lotal zurückkehren tönne, um sich nicht mann: E. Wiedemann. Der Kreisdirektor. des leicht möglichen Verdachtes der Feigheit Der Streik der Former und Gießer bei der Firma Die Gendarmen verstanden natürlich diese Anweisung gleich feitens des Publikums zeiben lassen zu müssen. Weiß u. Peters in Berlin  , Gitschinerstr. 79, dauert dahin, alle fozialdemokratischen Flugblatt und Stimmzettel Vertheiler, obgleich sie im Allerdings könne er nicht leugnen, daß er es unterlassen habe, unverändert fort. Der Vorstand des Verbandes aller in Kreise wohnhaft und mit Militärausweispapieren legitimirt den Unteroffizieren von der Wache die Patrouille zu unterstellen. der Metallindustrie beschäftigten Arbeiter Berlins   und Um waren, schlankerhand zu verhaften, der Sicherheit halber gleich Daß ein Punsch gelage am fritischen Abend auf der Hauptwache gegend. zu feffeln und in geschilderter Weise zu transportiren. Und stattgefunden habe, sei unwahr; er sei den ganzen Abend allein schließlich wurden die so Verhafteten später für ihre gewesen. Sorglosigkeit und Nichtbeachtung der gesetzlichen Ausnahme­stände auch noch mit Geldstrafen von 40 bezw. 100 m. event. 4 und 10 Tagen Gefängniß belegt. Zwar fand fogar ein fonservatives Mitglied der Wahlprüfungs- Kommission diese Ver­haftungen materiell ungerechtfertigt, und der Vorsitzende der Wahlprüfungs Kommission die generelle Verhaftungsverfügung des Kreisdirektors gefeßlich für sehr brüchig, aber mit 5 gegen 5 Stimmen wurde die Erheblichkeit dieser Protestpunkte ab gelehnt, ebenso ein zweiter Protestpunkt, daß in einem Wahl bezirke die Wahlhandlung erst nachmittags 3 Uhr beginnen fonnte, weil der Wahlvorstand infolge Urlaubsverweigerung eines Fabrikanten an seine Angestellten und Arbeiter sich nicht tonstituiren konnte. Dementsprechend wurde mit Stimmen mehrheit die Giltigkeit der Wahl ausgesprochen. In weiteren Sigungen wurden giltig erklärt die Wahlen der Abg. Kleist Regow  ( 4. Röslin), Pauli( 5. Potsdam  ) und Böckel ( Marburg  ).

beweist:

haften.

"

Der Zeuge Sergeant Sellmayer( 2. Juf.- Neg.), der als erster

tommen.

Gerichts- Beitung. Unteroffizier der Hauptwache kommandirt war, deponirte, wie Eine große konservative Staatsstüte, der bislang in ech zu ihn gelommen sei und ihm erzählt habe, was im den fal. Werkstätten zu Spandau   beschäftigt gewesene Mechaniker " Bichorrbräu" vorgegangen sei. Er habe dem Rech abgerathen, Bluhm wurde am Donnerstag vom Spandauer   Schöffen deshalb eine Patrouille zu verlangen. Als Zech jedoch den gericht wegen der Veruntreuungen, die er gegenüber seinen eine Patrouille auszusuchen und mit Patronen auszurüsten. Ghe verübt hatte, Vorfall dem Lieutenant Scheffer gemeldet hatte, befahl dieser, Arbeitskollegen beim gemeinsamen Einkauf von Koblen die Patrouille abmarscbirte, fagte der Zeuge zu dem der Er hatte im ganzen 587. 41 Pf. unterschlagen. Er gab zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Patrouille beigegebenen Unteroffizier Gallenstein  ( 2. Inf. Reg.): an, er sei zu dieser That deswegen veranlaßt worden, weil Sei vernünftig, wenn Ihr angegriffen werdet, laß er durch die großen Koften feiner Agitation zuerst aufpflanzen, damit nicht ein Saustall heraus für den Abgeordneten Scha II in Geldverlegenheit gerathen tommt!" worauf dieser erwiderte: Verlass Dich nur auf war. Es läßt sich annehmen, daß diese Angabe der Wahrheit mich, es fehlt sich nichts!" entspricht. Denn früher befand sich Herr Bluhm in ganz ge Diefer Zeuge, sowie der Unteroffizier Gallenstein und der ordneten Verhältnissen; er soll lediglich dadurch ruinirt worden. Sergeant Zech bestätigen übereinstimmend, daß Lieutenant fein, daß ihn die Konservativen als Mittel für ihre Zwecke be­Scheffer zu Sergeant Zech gesagt hat:" Bech, Sie nehmen die nugten, ehne ihn entsprechend zu entschädigen. Als er ausgenukt Leute und Sie, Gallenstein, geben auch mit!" woraus sie ge- war, ließen sie ihn in Stich. Erwähnt sei, daß Bluhm durch schlossen haben, daß die Patrouille der Führung des, Sergeanten feine Agitation oft längere Zeit von der Arbeit in den könig­Bech unterstellt fei. lichen Fabriken fern gehalten wurde. Der Verurtheilte war ebe Nach geschlossener Beweisaufnahme begründete der Staats- mals auch Stadtverordneter in Spandau. anwalts- Bertreter, Militärpraktikant Lukas die Anklage und be­antragte die Verurtheilung des Angeklagten zu 35 Tagen Stuben arrest.

41

"

Die VII. Kommission( Erwerbs- und Wirthschafts­Genossenschaften) sette am Freitag, den 17. d. M. die Berathung fort und beschäftigte sich mit dem Antrag Osann, der die Be­schränkung, der die Konsumgenossenschaften unterworfen werden sollen( Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder) auf alle Konsumaustalten, Offizier, Beamtenvereine und ähnliche nicht Der Vertheidiger, Premier lieutenant iit, konnte den ob- Depelien und lehte Nachrichten. unter das Genossenschaftsgesetz fallende Vereinigung ausdehnt. jektiven Thatbestand der Anklage nicht in Abrede stellen und Berlin  , 17. Januar.  ( W. T. B.) Der außerordentliche G- Die Regierungsvertreter bekämpften diesen Antrag, ebenso der suchte dafür in subjektiver Beziehung eine Reihe von Gut- fandte und bevollmächtigte Minister der Hauſeſtädte, Dr. Krüger, Abg. Dr. Schneider( freis. Bollspartei), der ihn für einen schuldigungsgründen für den Angeklagten vorzuführen, wobei er ist heute Nachmittag infolge einer Magenblutung hier gestorben. Eingriff in die Gewerbe- Ordnung erklärte. Wurm wies nach, auch weidlich über das pöbelbafte" Verhalten Der   Bremerhaven, 17. Januar  .( W. T. B.) Der englische wie gerade Offizier und Beamtenvereine unbedingt diesen Beerzeßsüchtigen" Gäste im Pschorrbräu, über die über die ten Dampfer Drumelzier" von New-   Orleans fommend und die schränkungen unterworfen werden müßten, wenn bes nicht benziöse Aufbauschung" Vorfalles in deutsche Bark Möwe", legtere auf der Fahrt nach Harburg systematische Verheyung' aweierlei Recht geschaffen werden solle: ein günstiges für der Presse, über die stießen gestern in der Nordsee zusammen. Die Bart sant. Die Bersonen, die fich Vereine gründen fönnen, welche des Publikums und über die künstlich gemachte die Rechte einer juristischen Person vom Landesherrn verliehen feindselige Stimmung gegen das Militär" los ganze Besatzung derselben wurde von dem Dampfer aufgenommen und hier gelandet. erhalten, und ein ungünstiges für solche, die sich dem Genossen- 30g. Der Angeklagte habe in gutem Glauben gehandelt und be­schafts: Gesetz unterwerfen, weil sie jene Rechte nicht erlangen. Der antrage er deshalb Freisprechung, eventuell das Straf Antrag wurde mit 12 gegen 2 Stimmen Schneider( frs. Vp.), minimum von 14 Tagen Stubenarrest. Galler( dem. Voltsp.), angenommen. Zum§ 145a der Vor­Nach kurzer Berathung verkündete das Gericht das bereits lage( Strafbestimmung für Verkauf der Mitglieder) liegt Antrag mitgetheilte Urtheil, welches auf 30 Tage Stubenarrest lautete. Mehner( 3.) vor, der zu gunsten des gleichen Antrages Lieutenant Scheffer erklärte, sich dem gefällten Urtheile unter Dr. Hitze( 3) zurückgezogen wird. Letzterer will die Bestrafung werfen zu wollen, bat aber um Strafaufschub bis nach Be ausdehnen auf denjenigen, welcher gewohnheitsmäßig endigung der Rekrutenvorstellung, da er der einzige Refruten­oder gewerbsmäßig Waaren, die er aus einem offizier der Kompagnie sei. Konsumverein bezogen hat, an Nichtmitglieder gegen Entgelt abgiebt." Wurm weist nach, daß dann jeder Arbeiter, der als Mitglied einer Konsumgenossenschaft feinem Logismiether eine Tasse Kaffee oder sonstige Nahrungs­

Partei- Nachrichten.

und Genußmittel aus dem Konsumverein liefert, bestraft würde, Der Kampf gegen die sächsische Reaktion. Jm 10., 14. wobei noch die Gefahr entstehe, daß das elendeste Spigel und und 15. fächsischen Reichstags- Wahkreis hält im Laufe dieser Denunziantenwesen um sich greifen könne. Auch jeder Klein- Woche Genosse Adé aus   Leipzig Protestversammlungen ab und meister, der seinen Gesellen Frühstück liefere, fomme in Gejahr, zwar in   Döbeln, Marbach,   Geringswalde,   Hartha falls er Konsumvereins Waare benutze, und selbst den und   Waldheim. eigenen Kindern dürften die Bereinsmitglieter nicht Von der Agitation. In   Oranienburg hielt fürzlich Waaren ablassen, falls die Kinder selbständig erwerbsthätig find und die Waare den Eltern bezahlen. Von seiten der Re- Genoffe Rohrlack aus   Berlin in einer Volksversamm= gierung werden diese Einwände als berechtigt zugegeben; derung einen beifällig aufgenommenen Vortrag über das Thema: Abg. Fuch 3( 3.) erklärt, daß der Antrag den Zwischenhandel Der Druck der befizenden Klassen auf die Lebenshaltung der treffen solle, der von Botenfrauen oder anderen Personen, welche Mitglieder sind, betrieben werde. Der Antrag wird vom Antrag steller zurückgezogen, um ihn in anderer Form, welche den Ginwänden Wurm's Rechnung trägt, wieder einzubringen. Nächste Sigung Mittwoch Bormittag 11 Uhr.

Arbeiter.

Der Rechenschaftsbericht des rheinischen Agitations­komitee's über seine Thätigkeit im Jahre 1895, der ein sehr lehrreiches Bild der Bewegung in den Rheinlanden giebt, ent­hält folgende Angaben über die Rassenverhältnisse: Einnahme 8896,74 m., Ausgabe 3694,98 M., Kassenbestand am 10. Januar 1896: 201,76 M.

Koburg, 17. Januar  .( W. Z. B.) Der Herzog hat alle Personen amnestirt, welche wegen Uebertretung oder Bergehen zu einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen oder einer Geld= strafe bis zu 150 m. verurtheilt sind, soweit das Urtheil noch nicht vollstreckt ist. Gleichzeitig ist eine Aussehung der Straf vollstreckung angeordnet für diejenigen Verurtheilten, für welche bei längerer guter Führung eine Begnadigung in Aussicht

genommen werden kann.  

München, 17. Januar  .( W. Z. B.) Im Finanzausschusse der Abgeordnetenkammer theilte heute vor Eintritt in die Tages= ordnung der Justizminister von Leonrod mit, daß der Prinz regent aus Anlaß des 25. Jahrestages der Errichtung des Deutschen Reiches einen Gnadenakt erlassen habe. Derfelbe er= fireckt sich auf alle sechs Wochen nicht überiteigenden Freiheits straien wegen Uebertretungen und alle Geldstrafen bis zur Höhe von 150 M. Außerdem wird den im Fuchsmühler Prozesse Vers urtheilten die Strafe erlassen, zwei ausgenommen.

=  

Kapstadt, 17. Januar  .( W. Z. B.)( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Chamberlain beauftragte Sir Hercules Robinson, er möge dem Präsidenten des Oranje   Freistaates für den Beschluß des Volksraads in   Bloemfontein vom 13. d. MR. danken und ihm versichern, daß schon wirksame Schritte unter= nommen seien. um eine Wiederholung des letzten beklagenswerthen

Borfalls unmöglich zu machen.  

London, 17. Januar  .( W. T. B.) Wie zuverlässig verlautet, ist ein Abkommen behufs Beendigung des Schiffbanerausstandes erzielt worden. Dasselbe wird nunmehr von den Vertretern der Arbeitern der Arbeiterschaft vorgelegt und dürfte ohne besondere Abstimmung angenommen werden; in diesem Falle ist die Wiederaufnahme der Arbeit am Montag zu erwarten.

Verantwortlicher Redakteur: August Jacobey,   Berlin. Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in   Berlin. Druck und Verlag von Mag Bading in   Berlin. Hierzu 2 Beilagen