Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 16.

Sächsischer Landtag  .

Dresden  , 17. Januar. Zwei wichtige, die Schule betreffende Anträge beschäftigten die 2. Kammer am 15. Januar. Erstens der sozialdemokratische Antrag, der die Unentgeltlichkeit des Unterricht 3 in der Volksschule, die unentgeltliche Verabreichung von Lehrbüchern und die Einheitlichkeit der Lehrbücher fordert; sodann der konservative Antrag, der die lebernahme der Alterszulagen zu den Lehrer= gehältern auf die Staatstafse wünscht. Der fon­servative Antrag war, wie der Kultusminister sagte, der Ne­gierung überraschend gekommen. Den Sozialdemokraten dagegen fam er ganz erwünscht.

Sonntag, den 19. Januar 1896.

13. Jahrg.

nüßen, ihren minderwerthigen Antrag durchzudrücken. Aber auch Geld forderten, zog er den Revolver und drohte, die das wird Wasser auf unsere Mühle führen.

Soziale Heberlicht.

Arbeiter niederzuschießen. Hierfür stand er am 25. Oktober vor dem Schöffengericht in Charlottenburg  , das ihn aber freisprach, weil es annahm, daß der Betrüger in Noth­wehr gehandelt habe. Der Staatsanwalt hatte gegen dies Er Würz- kenntniß Berufung eingelegt, die er jedoch in der gestrigen Ver handlung vor dem Landgericht II zurückzog, weil er aus der Ver­handlung ebenfalls die Ueberzeugung gewann, daß es sich in dem Fall um Nothwehr handle.

Noch ein Arbeiterbudget. Ein Schneider in burg  , der Einnahmen und Ausgaben im verflossenen Jahre sorgsam buchte, stellt sein Budget folgendermaßen auf: Er verdiente mit einem Jungen vom 1. Januar 1895 bis 1. Januar 1896 633,57 M., davon gingen die Geschäfts­auslagen ab mit 50,73 M., Nähmaschinengeld 34 M., Haus miethe 84 M., Zeitungsgeld 5,40 M., Anschaffungs- und Haus haltungs- Gegenstände 72,06 m. Das ganze Jahr hindurch blieben für die Familie mit 5 Kindern zum Leben 387,38 M. Es kommt auf den Tag sage und schreibe mit Worten 1,07 m. bei einer durchschnittlich 12stündigen Arbeitszeit.

==

-

Gerichts- Beitung.

Ein Jugendbild. Aus der Strafhaft wurde gestern ein 19 jähriges Mädchen als Zeugin vorgeführt. Die Zeugin gab selbst an, daß sie seit 7 Jahren bereits unter fittenpolizeilicher Kontrolle stehe und daß sie im Alter von 12 Jahren schon gewerbsmäßige Unzucht betrieben habe. Vor furzer Zeit erzählte eine wegen Diebstahls Angeklagte, daß sie ebenfalls im Alter von 131/2 Jahren unter polizeiliche Kontrolle gestellt worden sei. Ob diese unglücklichen Mädchen jemals ein Familienleben kennen gelernt haben, ob sie sich zu Hause" überhaupt je satt essen konnten?

Sicher hatten die Konservativen nicht bedacht, daß dieser Antrag dem sozialdemokratischen förderlich sein könnte; und doch war es so. Der Vorwurf der Verstaatlichungssucht konnte dem sozial: demokratischen Antrage nicht mehr gemacht werden von den konser­vativen Antragstellern, denn dieser Vorwurf hätte sich dann gegen ihren eigenen Antrag mit gerichtet. Weiter mußten die fonservativen Antragsteller die früher so sehr betonten schweren finanziellen Bedenken gegen den sozialdemokratischen Antrag Streif Plakate. Au 27. August v. J. wurde in einer nehmung eines Zeugen den Sigungsfaal verlassen mußte, damit Der seltene Fall, daß ein Angeklagter während der Ver­fallen lassen, denn auch ihr Antrag erfordert eine jährliche Mehr- Zimmererversammlung die Sperre über die Baufirma Stiebiß der Zeuge nicht durch seine Gegenwart beeinflußt und ein­ausgabe von ein paar Millionen Mark. Und drittens hob der u. Köppchen verhängt. Am 28. August legten etwa 15 Zimmerer geschüchtert werden soll, ereignete sich gestern vor der neunten Tonservative Antrag den sozialdemokratischen insofern, als jeder von 98, die auf dem Zimmerplaß diefer Firma in der Birken Strastammer des Landgerichts I  . Der Kaufmann Isidor Prinz zugeben muß, daß, wenn man auf dem Schulgebiete Erleichterungen straße arbeiteten, die Arbeit nieder. An dem nach der Birken- war angeklagt, am jüdischen Versöhnungsfeste v. J. seinen für die Gemeinden resp. die Staatsbürger schaffen will, dies viel straße gelegenen Zaun wurde darauf von dem Zimmerer Eis- war angeklagt, aur jüdischen Versöhnungsfeste v. J. seinen Schwiegervater, den 73 jährigen Benjamin Tarnowski gründlicher durch den sozialdemokratischen Antrag erreicht würde, brenner ein etwa quadratfußgroßer, aus einem Schulschreibheft mit dessen eigenem Spazierstock brutal mißhandelt das wurde selbst von gegnerischer Seite zugegeben. Ganz abgerissener Zettel angeklebt mit der Aufschrift: Verband der gesehen natürlich von der großen Bedeutung des sozialdemo- Zimmerer Berlins   und Umgegend. Jeder Zimmerer wird auf- fängniß verurtheilt, wogegen er Berufung einlegte. Vor der haben. Das Amtsgericht hatte ihn deshalb zu 14 Tagen Ge­fratifchen Antrags für die Hebung der allgemeinen Boltsbildung. merksam gemacht, daß der Platz von Stiebig u. Röppchen ge- Strastammer waren der Mißhandelte und der 10jährige Sohn Unzweifelhaft ist auch, daß der sozialdemokratische Antragsperrt ist."

immer größere Sympathie im Volke fand und daß man von Am Nachmittag des 28. August erschien der Vertrauens­konservativer Seite deshalb den Versuch machte, durch Kon- mann der Zimmerer Berlins  , Theodor Fischer  , vor dem Zimmer zessionen nach anderer Richtung dem sozialdemokratischen Antrag play, unterhielt sich mit dem Zimmerer Sm., der die Arbeit den Untergrund zu nehmen. Dieser Versuch schlägt fehl, wie die niedergelegt hatte, äußerte sich sehr ungehalten über die trotz der Kammerverhandlung über beide Anträge bewies. Die Debatte Sperre weiter arbeitenden Zimmerer und sprach, nach dem Zeug drehte sich vorwiegend um den sozialdemokratischen Antrag, ob- niß des Zimmerers August Horn  , der nahe am Zaun arbeitete, gleich über beide zugleich debattirt wurde; das wichtigere, um von verfluchten Hunden, die den ganzen Kram verderben und faffendere Material stand eben im Vordergrunde. acht Tage mit blutigen Nasen herumlausen sollten. Horn gerieth infolge dessen, wie er bekundete, derartig in Furcht, daß er den Polier bat, für den Tag nach Hause gehen zu dürfen, schließlich aber auf Zureden des Poliers weiter arbeitete.

=

:

zu

in der gehässigsten Weise, behauptete, daß er dem Tarnowski uur des Angeklagten als Zeugen erschienen. Prinz vertheidigte sich feine Kinder habe zuführen wollen und meinte, sein liebens­würdiger Schwiegervater" habe ihn zuerst angegriffen. Der Vorsitzende wies ihn wegen des letzteren Ausdrucks energisch habe ihn, als er von einer Andachtsübung gekommen sei, zur Ordnung. Der alte Benjamin befundete, der Angeklagte sofort mit den Worten: Da ist ja der lahme Hund", überfallen. Den Knaben möge doch der Gerichtshof nicht ver nehmen, denn wenn der die Wahrheit sage, dann schlage ihn sein Vater todt. Der Gerichtshof entfernte deshalb den Au­getlagten aus dem Gerichtssaale; zu einer Vernehmung des kleinen Der Gerichtshof verwarf die Berufung. Ein so rohes Benehmen Beugen fam es aber nicht, da dieser sein Zeugniß verweigerte. dem Schwiegervater gegenüber würde der Gerichtshof, hätte er als erste Justanz entschieden, viel strenger bestraft haben. Der alte Tarnowski wartete mit dem Knaben eine lange Zeit im Gerichtssaale, da er fürchtete, sonst sofort nochmals überfallen zu

B

Bon sozialdemokratischer Seite wurde der bezügliche Antrag vom Abg. Schulze- Cossebaude sehr gut begründet. Außerdem sprachen dazu die Abg. Horn Löbtau und Goldstein. Echulze wies darauf hin, daß der sozialdemokratische Antrag Die Staatsanwaltschaft erhob wegen des Bettels gegen E. vor 4 Jahren schon besser behandelt worden sei von der Kammer, Anklage wegen groben Unfugs, und gegen F. Anklage, andere als ver 10 Jahren. Und wir erkennen gern an, daß die neueſte durch Drohungen zur Theilnahme an einer Verabredung zur Behandlung unseres Antrages durch die Kammer ebenfalls vor Erlangung günstiger Lohnbedingungen zu bestimmen versucht zu theilhaft von der früheren absticht. Leute, die wie der Abg. haben.(§ 153 G.-D.) Schober Leipzig, die abgedroschenen, unhaltbaren Gründe aus Das Echöffengericht fand in dem Bettel feinen groben früheren Zeiten hervorsuchten zur Bekämpfung des sozialdemokrati- Unfug und sprach G. frei, verurtheilte aber F. aus werden. schen Antrags, fanden damit keinen Widerhall und werden von ihren§ 153 der Gewerbe Ordnung zu drei Tagen Gefängniß. Gegnern höchstens noch ironisirt. Dagegen gab selbst der Kultus: Der Staatsanwalt legte Berufung ein und beantragte Zahlung der Miethe vor dem Fälligkeitstage. Das minister die Durchführbarkeit des Antrags zu und von national- gestern vor der 6. Straftaminer gegen G. wegen des Kammergericht hat eine besonders für alle Miether wichtige Ent­liberaler Seite wurde dem Antrage auf unentgeltlichkeit des Bettels das höchste für groben Unfug zulässige Etrafmaß, scheidung gefällt, welcher folgender Thatbesland zu grunde liegt. Unterrichts prinzipiell zugestimmt. Nur die finanziellen Ve- 6 Wochen Haft, gegen F. 2 Monate Gefängniß. Für den durch die Gerichtsfasse I in Berlin   vertretenen preußi­denken tamen noch in betracht. Freilich, die Regierung wünscht Nach ausführlichem Plädoyer des Vertheidigers, Rechts- schen Justizfiskus war am 16. Juni 1892 auf einem Grundstück die unentgeltlichkeit des Unterrichts aus Furcht vor den Kon anwalt Dr. Herzfeld, der die Freisprechung der Angeklagten des Besizers R. eine Kostenforderung von 2986 M. als ein voll­sequenzen nicht; sie sieht schon die dreitheilige Volksschule zu beantragte, erkannte die Strafkammer, daß der Zettel den That streckbarer Anspruch eingetragen worden. Durch Zahlungsverbot fammentrachen, wenn der unentgeltliche Unterricht eingeführt bestand des groben Unfugs nicht enthalte und bestätigte die Frei vom 25. Juni 1892 ließ darauf die Gerichtskaffe, um eine theil würde und hält die Normalschule, die Einheitsschule für eine fprechung des E. wegen groben Unfugs, verurtheilte ihn aber weise Befriedigung ihres hypothekarisch gesicherten Anspruches zu sozialistische Einrichtung. 31 5 Mark Geldstrafe wegen lebertretung der erlangen, die von einem Miether R. vierteljährlich mit 375 M. zu Höchft bezeichnend ist es, wenn der Kultusminister immer Polizeiverordnung vom 26. Januar 1880, we I che zahlende Miethe für das dritte Bierteljahr 1892 pfänden. K lehnte noch an dem Gedanken festhält, daß die Normalschule den all- das Anschlagen von für die Oeffentlichkeit be aber die Zahlung ab, weil er die Miethe für die erwähnte gemeinen Bildungsstand herabdrücke. Es ist doch selbstverständ- stimmten Plafaten an öffentlichen Straßen Beit schon am 15. Juni 1892, also vor Eintragung der lich, daß alle Schichten der Bevölkerung ein Interesse daran ohne Genehmigung der Polizei verbietet. F. Hypothek in das Grundbuch, sowie der Zustellung des Pfändungs­haben, daß der Bildungsstand gehoben wird; sie werden demnach wurde zu 14 Tagen Gefängniß verurtheit. Es komme und Ueberweisungsbeschlusses, an den Hausverwalter bezahlt habe. den besten Unterricht für die Einheitsschule wünschen. Und nicht darauf an, so begründete der Vorsitzende das Urtheil, Letzterer hatte von den Miethern die Miethen schon vor wenn das Kultusministerium dann aus purer Besorgniß vor der daß er die drohenden Worte den Arbeitern auf dem Ablauf des zweiten Vierteljahres mit dem Hinweise auf Herabdrückung des Bildungsniveaus für die beste Lehr- Blaze nicht zugerufen, sondern dieselben it feinem nöthige Ausbesserungen, für die es an Mitteln fehle, eingezogen. methode sich ins Zeug legt, den besten Lehrplan be- Kollegen Sm. int Der Unterhaltung geäußert habe; Der Fisfus, welcher mit seiner Forderung bei der Zwangs stimint, für gutes Lehrmaterial und so weiter sorgt, denn dieselben hätten von den Arbeitern auf dem Platz gehört versteigerung des Hauses ausgefallen war, strengte sodann so werden die ministeriellen Besorgnisse sich als un werden sollen und die Wirkung gehabt, daß der Zimmerer Horn gegen K. die Klage auf nochmalige Zahlung der Miethe für das begründete herausstellen. Welch' ein versöhnendes Moment in in Furcht versetzt wurde und die Arbeit niederlegen wollte. 3. Vierteljahr an ihn( den Kläger  ) an, indem er ausführte, daß Zeiten von Klassenfämpfen die Schule in sich birgt, dies Kapitel Das Gericht müsse die Freiheit der Arbeiter"(!) gegenüber den S. zur Zahlung der Miethe vor dem 1. Juli weder verpflichtet wollen wir hier unberührt lassen. Streifenden energisch wahren. Uebertrage man die Vorgänge noch berechtigt gewesen sei. Das Landgericht II erkannte auf Der Kultusminister sprach dann ebenfalls von den vielen auf die Landwirthschaft, so sei die Strafwürdigkeit sofort klar. Abweisung der Klage. Da3 Kammergericht aber hat Millionen, welche der sozialdemokratische Antrag erfordere. Die Arbeiter werden hieraus die Lehre zichen, daß sie in liegt die Vorentscheidung aufgehoben und nach Gleichwohl mußte der nationalliberale Abg. Georgi unserm Zukunft an den betr. Arbeitsstellen teine Plakate an dem Klage Antrage erkannt. Miethern mag diese Genossen Schulze zugestehen, daß, wenn man vor zehn Jahren heften oder aumalen, sondern das viel wirt- Entscheidung zur Warnung dienen. unsern Antrag angenommen hätte, man sich längst finanziell fa mere Mittel der Bekanntmachung durch die Wissentlich falsche Anschuldigung. darnach eingerichtet hätte, ohne den Etat aus dem Gleichgewicht 3eitung wählen. Unser modernes Gerichtsverfahren erhielt eine eigenthümliche Beleuchtung in zu bringen. Natürlich wurde von den sozialdemokratischen Rednern der das am 22. Oktober v. J. verkündete Urtheil des hiesigen Land- Prozeß, bei dem die Bureaustunden des Bürgermeisters von Die Revision des Mechanikers Karl Wiesenthal gegen cinem vor dem Reichsgericht als Revisionsinstanz verhandelten Vorzug unferes Antrages vor dem konservativen hervorgehoben und so war es außer Zweifel, daß die Diskussion dem sozialgerichts I, das gegen ihn wegen Aufreizung auf sechs Monate Groppenstedt eine Rolle spielten. Genaunter Bürgermeister, Demokratischen Antrag förderlich sein mußte. Gefängniß erkannte, ist am Freitag vom Reichsgericht ver ein früherer Regierungsreferendar Schmidt, stand Die Geguer mit einem Theile des Magistrats nicht in gutem Ginvernehmen. konnten eben des Eindrucks sich nicht erwehren, daß die sozial­worfen worden. Die Revision des freireligiösen Predigers Tr. Titus der Landwirth Julius Hörneke und der Landwirth Julius demokratischen Abgeordneten mit starkem inneren Drange nach Drei Mitglieder des Magistrats, der Rentner Friedrich Hörnete, einer Erfüllung dieser ihren Wählern und deren Familien, also ölkel zu Braunschweig  , die sich gegen eine Verurthei: Meißner, ferner die Stadtverordneten Landwirth Friedrich dem größten Theile des Voltes am Herzen liegenden Wunsche lung zu 2 Monaten Gefängniß richtete, welche das Landgericht Wilhelm Böttcher, die Landwirthe Hermann 2 ange, der Magdeburg   wegen angeblichen Religionsvergebens gegen ihn Maurer   Julius Sagebaum und der Landwirth Karl 23ilke Und selbst wenn den Gegnern die Durchführung aller ausgesprochen hatte, wurde am 16. Januar vom Reichsgericht richteten deshalb an Wünsche des sozialdemokratischen Antrags wirklich finanzielle verworfen. Dr. Völkel hatte eine humoristische Bemerkung eine Beschwerdeschrift, in die Regierung in Magdeburg  Bedenken erregen würde, dann hätten sie es in der Hand, zu über die Auferweckung des Lazarus gemacht, in welcher das er eine Reihe von Nachlässigkeiten vorwarfen und u. a. auch der sie dem Bürgermeister nächst ten Haupttheil die Unentgeltlichkeit des Unterrichts wähnte Verbrechen gefunden wurde. behaupteten, er sei vormittags nur zwei Stunden und in Angriff zu nehmen. Man könnte daraus wenigstens den guten Willen erkennen, daß die Mehrheit etwas zur Hebung der Als ein falsches Sparsamkeitsprinzip muß die Gepflogen nachmittags nur eine auf dem Rathhause zu finden. In Schule und zur Entlastung der mittleren und niederen Schichten heit mancher Mütter bezeichnet werden, bei Eisenbahnfahrten diesem einen Punkte erwies sich nun ihre Behauptung als un­der Bevölkerung thun wolle. ihren Kindern ein geringeres Alter zuzuschreiben, um dadurch wahr und das Landgericht Halberstadt   verurtheilte am September vorigen Jahres die sämmtlichen eine billigere oder freie Fahrt für dieselben zu erzielen. In 25. wissentlich falscher Anschuldigung zu Ge das Billet für das Kind noch doch haben aus, außerdem Monaten, die übrigen zu je einem Monat. solche Einwände bei Die Re= nachzulösen, der Beflissen heit aller Parteien, Stimmung für sich im noch einen nicht niedrigen Strafzuschlag zu bezahlen und vision der Angeklagten, vertreten durch die Leipziger   Rechts­Lande schließlich muß sie noch versuchten Betruges auf anwälte Putler und Freytag II, wurde vom Reichsanwalt für be wegen zu machen, feine weitere Bedeutung. Dasselbe ist ja Derselbe führte aus: In Beziehung auf auch bezüglich des konservativen Antrages der Fall. Die be- mehr todt als lebendig vor Angst und Aufregung die Auflage den subjektiven Thatbestand sagt das Urtheil nur: die Auflagebant. Eo erging es der Frau eines Beamten, die aründet erklärt. treffenden Redner hatten wohl recht, wenn sie die ungleiche bank der 1835. Abtheilung des Schöffengerichts betrat. Sie hatte geklagten mußten wissen, daß der Bürgermeister täglich! ä iger Die Au Wirkung des konservativen Antrags für die einzelnen Gemeinden eines Tages mit ihrem franken Mann und 5jährigen Kinde eine auf dem Rathhause verweile und sie durften deshalb nicht den hervorhoben, weil ja die ärmeren Gemeinden dabei wieder am schlechtesten wegkommen, aber wenn durchaus dieser Antrag vor größere Reise mit der Hamburger Bahn gemacht. Für das Vorwurf der Pflichtvernachlässigung erheben," ferner: ihre Be­Der kontrollirende Beamte hauptung ist deshalb", also lediglich, weil sie es dem sozialdemokratischen durchgeführt werden soll, dann wird Rind hatte sie kein Billet gelöst. und diese Folgerung nicht siehen die sozialdemokratische Partei daraus wahrscheinlich Veranlassung erfundigte sich nach dem Alter des Kindes, das ihm als wissen mußten nehmen, auf die entlasteten Gemeinden insofern einzuwirken, als stellte sich heraus, die Angeklagte mußte 6 Mart Strafe Diese nicht ganz 4 Jahre bezeichnet wurde. Das höhere Alter durften ,, wider besseres Wissen erhoben worden." des Schulgeldes Folgerung ist eine durchaus unschlüssige diese zur Herabseßung resp. Beseitigung angehalten werden. Das bezahlen und das Billet nachlösen und die Anklage legte ihr unn und rechtfertigt in einer Weise die Annahme, ist zwar ein Umweg, der obendrein zu noch größeren Ungleichheiten in Schulangelegen- peruchten Betrug zur Baft. Der Staatsanwalt hielt ein solches daß die Angeklagten thatsächlich wider besseres Wissen ge= heiten des Landes führte, aber er wird nicht unbetreten bleiben Bergehen für vorliegend und beantragte 20 M. Strafe; der Ge- handelt haben. Es mußte positiv festgestellt werden, daß sie die im Intereffe der Schulgeldzahler. Auf diesen Umweg drängen richtshof glaubte der Angeklagten aber, daß nicht sie, sondern unwahrheit nicht nur kennen mußten, sondern gekannt Gemäß dem gestellten Antrage hob das Reichs­die Konservativen die Frage, weil sie teine Hebung der eine andere Frau, die mit in dem Wagenabtheil fuhr und sich haben. Boltsschule wollen, wie der Abg. Schober verrieth, der ihres kleinen Kindes angenommen hatte, weil sie sich mit ihrem gericht das Urtheil auf und verwies die Sache an das Land­da meinte, daß die Voltsschule bereits allen vernünftigen angegeben habe, während sie dem Beamten nachher die Wahr­franken Mann beschäftigen mußte, das Alter des Kindes falsch gericht Halle a. S. Forderungen Rechnung trage. Tanach wünscht der Herr eine Versteinerung der jetzigen heit gesagt habe. Es erfolgte deshalb die Freisprechung der Angeklagten. Wie nun der sozialdemokratische Antrag in der Deputations- Der Bauunternehmer und Bildhauer Friedrich Stein berathung behandelt werden wird, von der die Sozialdemokraten mann aus der Alten Jakobstraße hatte in der Villenkolonie ausgeschlossen sind, darüber werden wir später berichten. Die ein Haus gebaut" und dabei seine Arbeiter um den Lohn von Stonservativen haben die Majorität und werden sie dahin aus vier Wochen gebracht. Als die Pußer Duntel und Knoop ihr

streben.

( Sie

In der Debatte wurde, wie das gar nicht mehr anders zu erwarten ist, nun den Sozialdemokraten der seltenen Fällen entgeht es den vielbeschäftigten Eisenbahnbeamten, nannten wegen zwar Vorwurf gemacht, fie nüßen den Antrag nur agitatorisch daß man sie belügt, zumeist ist die sparsame Mutter genöthigt, fängnißstrafen, und zwar die beiden Hörneke zu je zwei

Echulverhältnisse.

-

Die Croppenstedter Bürger haben Glück gehabt. Wie worden, ohne daß das erkennende Gericht die Frage, ob er denn aufgestellt hatte, besser als die Halberstädter Straffammer ers auch wirklich wider besseres Wissen eine inkriminirte Behauptung örtert hatte.

mancher sozialdemokratische Redakteur ist rechtskräftig verurtheilt