Sie fordert auf, Busammenftöße zu provozieren.
Hamburg , 18. April. ( Eigenbericht.)
Des Ponti- Bureau der Bezirtsleitung Baiser. fante der PD. hat an alle Unterbezirke, Ortsgruppen, Abteilungs, Bellengruppen, Straßenzellen imb Betriebszellen leitungen, sowie an alle Leitungen der Organisationen" folgendes Rundschreiben herausgegeben:
In allen Ortsgruppen find
froh Demonstrationsverbotes die Demonftrafionen zum 1. Mai vorzubereiten,
das heißt Aufmarsdpläne aufzustellen, bei der örtlichen Bolizei. behörde einzureichen. In den Arbeitsgebieten und Unterbezirken follen möglichst, je nach der Lage in einem großen Ort, zentrale Demonftrationen und Kundgebungen durchgeführt werden. Das beste ist, wenn in jeder Drisgruppe eine Rundgebung stattfindet. In den Orten, wo sich die Genossen RF.- Kameraben usw. an den größeren Demonstrationen der Nachbarstädte beteiligen, müssen fie abends eine Saalfundgebung abhalten. Tanz fällt dabei aus. Der 1. Mai ist kein Feiertag, sondern ein Kampftag.
An diesem Tag wird es in allen Ländern und besonders in Deulschland zu schweren Zusammenstößen kommen, wobei es eine Anzahl Toter gibt.
In einer solchen Lage, wo der Kampftag erhebliche Opfer tostet, gilt es, die revolutionäre Pflichterfüllung aufrechtzuerhalten." Kein Bort also darüber, daß Zusammenstöße oder Blutvergießen nach Möglichkeit verhindert werden sollen! Im Gegen teil, nur die Mitteilung, daß es eine Anzahl Loter geben werde, daß ein solcher Rampftag erhebliche Opfer toste, eine Ankündigung, die in dieser Form geradezu einer Aufforderung gleichtommt, blutige 3usammenstöße zu provozieren. Heißt es doch auch im Schlußsaz des Rundschreibens, die Bezirks leitung hege die beftimante Erwartung, daß alles daran gesezt merde, dem 1. Mai im Bezirk Wassertante ein revolutionäres Ge präge zu geben. So geht die KPD . mit dem Leben der Proletarier um, die immer noch ihren Parolen folgen!
Schulz' Gnadengesuch aufgegeben! Aufsehenerregender Schritt des Verteidigers Dr. Grimm.
3m Rechtsausschuß des Preußischen Landtags teilte am Donnerstagabend der Vorsitzende Dr. Eichhoff( D. Bp.) mit, daß von Profeffor Grimm, dem Berteidiger des Oberleutnants Schulz ein Schreiben eingelaufen ist, mit der Bitte, die weitere Beratung des Gnadengejudges für Schulz auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Der Ausschuß beschloß dementsprechend. Damit dürfte die Erledigung des Gefudes, für deffen Weiterberatung ursprünglich der 6. und 7. mai vorgesehen waren, prattlich aufgegeben fein. Im Rechtsausschus fah man in dem Schritt des Verteidigers ein deutliches Symptom dafür, daß die Sache des Schulz durch die Aussagen des verhafteten Fahlbusch eine bedeuffame, für Schulz höchst ungünstige Wendung genommen haben masse
Der Schritt des Profeffor Dr. Grimm bedeutet einen ende punt in der rechtsradikalen Agitation für Schulz Erft bände ftorte Rechtsgutachten, eine Bibliothet von Drudschriften, mie ber Regierungsvertreter treffend sagte, Bersammlungen und Brotest rejolutionen- jest bie bescheidene Bitte, die Sache möglichst geräuschios au begraben. Ein ungeheurer Aufmand an Schwerindustriellem und Hugenbergschem Gelb ist miklos nerton.
Boher tommt das? Jm Bandtag gibt man sich allerhand Mutmogungen hin. Bisher mar es nicht möglich, das Geheimnis der Aussage Fahlbuschs zu Lüften. Jeezt scheint sich ein Weg aufgetan zu haben: Offenbar muß Professor Dr. Grimm über Die Aussagen Fahlbuschs informiert worden sein. Dies ist auch möglich, nachdem der Berteidiger des Fahlbusch, Rechtsanmalt v. d. Golg die bisherigen Bernehmungsprotofolle hat einsehen und mit seinem Mandanten hat ein. gehend fonferieren fönnen. Der Berteidiger des Fahlbusch ist an ein Schweigegebot nicht gebunden, und es scheint möglich, daß er die ihm nahestehenden rechtsradikalen Kreise ins Bild gesetzt hat.
So fursieren denn seit einigen Tagen Gerüchte im Landtag, die mit immer größer werdender Bestimmtheit behaupten, daß Fahlbusch namentlich in einer Fememordsache den Oberleutnant Schulz ganz außerordentlich schwer belastet haben soll.
Wir fönnen das nicht nochtontrollieren. Tatsache ist jeden falls, daß die früher so beredten Verteidiger des Schulz auf der Rechten, ein äußerst niedergeschlagenes Besen zeigen.
Daß gegen die Bertagung des Gnadengefuches ouf umbe ftimmte Zeit, d. h. möglicherweise auf Jahre, sich im Rechts. ausschuß nicht eine einzige Stimme des Widerspruchs erhoben hat, past vollfommen in dieses Bild.
Verlängerung der Krisenfürsorge.
Bis Ende Juni 1929.
Nach Ueberwindung großer Schwierigkeiten ist es Anfang diefes Jahres gelungen, gemisse Verbesserungen in der Strifen fürsorge durchzusetzen. Diese Berbesserungen beziehen sich
1. auf die Ausdehnung der Krisenfürsorge auf alle Berufe, 2 auf die Verlängerung der Bezugsdauer auf 52 Wochen und 3. auf die unbeschränkte Bezugsdauer der über 40 Jahre alten Unterstützungsempfänger.
Für diese Ermeiterung aber war die Zustimmung der bürger lichen Parteien nur unter der Bedingung zu erhalten, daß die Gültigkeit bis zum 4. mai 1929 bajchränft werbe. Bei den interfrattionellen Verhandlungen über den Etat haben die sozialdemokratischen Vertreter jedoch durchgesezt, daß eine weitere Berlängerung der Krisenfürsorge erfolgt. In folgedessen steht gegenwärtig im Haushaltsausschuß des Reichstags bei der Beratung des Etats des Reichsarbeitsministeriums die folgende Entschließung der Regierungsparteien zur Diskussion:
Der Schatten auf dem Papier.
G- Kay Schützen- DiY
nechts
Bum Prozeß über die Untersuchung des Liebknecht- Luremburg- Mordes.
Ermordung Rosa Luxen
Jorns
Kriegsgerichtsrat Jorns: Bon einer Berdunkelungsgefahr habe ich nichts bemerkt.
Programm des Arbeitsministers.
Reichsarbeitsminister Wissell über die sozialpolitischen Arbeiten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags begann am Donnerstag| helt zustande tommnt, unmöglich gemacht, da Schlichtungsbehörden feine Gigung mit einer Chrung für seinen Vorsitzenden Hugo feine Sprüche fällen werden, die im Gegensatz zur Auffassung des Heimann. Reichsarbeitsgerichts stehen. Damit ist der vom Reichsarbeits minifterium von jeher auf Grund der geltenden Gefehgebung bisher vertretene Grundfah durchbrochen, daß ein Schiedsspruch zustande tommen muß.
Nach längerer Aussprache wurde der Etat des Er nahrungsministeriums verabschiedet. Es begann dann die Beratung des Etats des Reichsarbeitsministe. nahrungsministeriums verabschiedet. Es begann dann riums. Nach den Darlegungen der Berichterstatter erhielt das Wort
Reichsarbeitsminister Wissell:
Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Tatsache sind nicht ab. zusehen. Um dem Reichstag die Möglichkeit zu geben, zu den schwe benden Fragen Stellung zu nehmen, wird demnächst eine eingehenda Denkschrift über das Schlichtungswesen vorgelegt werden. Ich famme
nun zu dem Kapitel
Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung.
Hatten mir 1927 eine besonders günstige wirtschaftliche Entwidlung jo mar es 1928 umgekehrt. Ab Juli 1928 muchs bie Zahl der ArbeitsLosen, zunächst bis November langsam, dann sprunghaft. 1929 zählten wir mehr als zwei millionen Arbeitslose. Besent.
Arbeitsmartt mar ber ungewöhnliche Winter, der alles zum Erliegen gebracht hat. Diesen Verhältnissen mußte natürlich auch die Krisenfürsorge Rechnung tragen. Besonders brüdens after hie
Man sagt, die Sozialversicherungen lähmen nur den Willen zur Selbsthilfe, schmächen den Sparfinn und züchten nur Faulenzer. Man bedenkt dabei nicht, daß die Sozialversicherung nur der form nach Staatsfürsorge, ihrem tieferen Wesen nach aber nichts anderes als organisierte Selbsthilfe ist, da boch der Bersicherungsbeitrag aus Lohn ftammt. Cr ist ein- menn auch unfreiwilliger Barbeitrag der Wohn- und Gehalts. empfänger und der Untenehmer. Die Sozialversicherung ist eine foleftin- iparmäßige Fürsorge für die Zukunft. Das ersparte Berlichste Ursache dieser ungehuerlichen Berschärfung der Lage auf dem ficherungstapital steht unter Selbstverwaltung der verficherten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Die Striliter der Sozialversicherung übersehen auch, daß nicht nur ber Arbeitnehmer, fondern doch auch her Arbeitgeber, daß die deutsche Industriewirtschaft Nuznießer der durch die Sozialnerficherung wieder hergestellten und tonserpierten Arbeitstraft tit. Sie übersehen weiter bie fehr wichtige foziql ethische Bedeutung der Sozialversicherung, die harin gegeben ist, daß der Stärfere, Gefündere mitipart für Den meniger Starten und weniger Gefunden gemeinnügigen, solidarischen, sozialen Sparen der Gesamtheit der Werttätigen gegenüber erscheint der private Sparer, der nur für sich und seine Familie und nicht für die Gesamtheit fpart, als ein Egoist. Die Forderung, fparen flatt nerfichern, zerschneidet die Wurzel der Solidarität, ohne die auch die privaten Versicherungen nicht bestehen können.
Diefem
Ich bin bestrebt, die Sozialversicherung meiter auszubauen Ich verweise auf die zahlreichen Gefeße und Verordnungen, die bas Arbeitsministerium dazu erlassen hat.
Ich komme zum
Entwurf eines Arbeitsschuhgefehes,
wohl dent wichtigsten sozialpolitischen Gesezentwurf in diesem Haushaltsjahr. Der Entwurf ist der Anfang zum einheit lichen Arbeitsrecht, wie ich es mir dente. Eine notwendige Ergänzung bildet der Entwurf eines Bergarbeitsgefeges, der Anfang März hem Reichsrat zugegangen ist. Ein in Vorbereitung befindlicher Gesegentwurf über Unfallverhütung in der Reichsversicherung bietet eine meitere Ergänzung des Arbeitsschuhgefeßes.
Das Zustandekommen der beiden porerwähnten Gefeße ist Bor. auslegung für die von der Reichsregierung beabsichtigte Ratifi. taitoa einer Anzahl von
Uebereinkommen der Jufernationalen Arbeitsorganisation. Deutschland ist natürlich an einer der deutschen gleichwertigen Arbeits. schuhgesezgebung in den Wettbewerbsländern intereffiert. Das gilt insbefondere für das umstrittene Uebereinkommen über bie Arbeitszeit, deffen Ratifitation durch einen beson beren, non mir bei der ersten Lesung des Arbeitsschußgefeßentwurfs angefündigten Gefeßentmurf herbeigeführt werden sol. Nachdem alle auf eine Revision des Uebereinkommens abzielenben Anträge Bom Berwaltungsrat abgelehnt sind, dürfte die Entscheidung des Reichskabinetts über meinen Antrag balb zu ermatten fein. Zum Tarifvertragsrecht bemühen wir uns auch hier um die Angleichung an das österreichische Recht. Enigegen der Ent. scheidung des Reichsarbeitsgerichts, burch welchen in einem Einzel. falle einem dem Reichsbund vaterländischer Arbeiter und Wert vereine angeschlossenen Wertverein Tariffähigteit zugesprochen ist, bin id nach wie vor, wie auch mein Herr Borgänger, überzeugt davon, daß ein auf den örtlichen Betrieb eines Arbeitgebers befchränkter Werkverein nicht unabhängig von Arbeitgeberseite und daher auch nicht tariffähig ist.
Die Reform des Schlichtungswesens bemest alle interessierten Kreise schon seit Frühsommer 1928. Cine am 16. Ottober 1928 in meinem Minifterium abgehaltene Konferenz der Spizenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zeigte, da B die Arbeitnehmer teine gefegliche Aenderung münschen.
in dem
Als betammt darf ich voraussehen, daß von Arbeitgeberseite der Tarifftreif bei Gruppe Nordwest
Die Reichsregierung zu ersuchen, die Geltungsbauer des Erlasses über Bersonentreis und Dauer der Krisenunterstügung Dom 22. Februar 1929( Reichsarbeitsblatt Seite I 37) über den 4. Mai d. J. hinaus bis Ende Juni 1929 zu verlängern." Un der Annahme dieser Entschließung ist nicht zu zweifeln für verbindlich erklärte Schiedsspruch im Klagewege angefochten wurde, weil die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gegeben hat. Sie bedeutet, daß zunächst die Krisenfürsorge in der erweiterten Außerdem wurde behauptet, daß der Spruch in den geltenden MantelForm verlängert wird und daß vor dem Ablauf dieser tarif eingreife. Die Klägerische Partei, der Arbeitgeberverband, hat Berordnung, also vor Ende Juni, unter den Regierungsein obliegendes Urteil beim Reichsarbeitsgericht parteien eine Bereinbarung getroffen werden muß über das meltere Schidjal ber Strifenfürsorge
1
Sorge um die Existenz auf den älteren Arbeitnehmern. Dur Fortbildungs- und Umschulungsturse sucht die Reichsanstalt es älteren Arbeitslojen zu ermöglichen, wieder in das Erwerbslaben zurückzukehren. Ich habe Darlehnsmittel bereitgeftelt, um es alteren, ermerbslosen Angestellten zu erleichtern, sich pirtschaftlich selbständig zu machen. Des weiteren bin ich bestrebt, auf dem Gebiete der mertschaffenden Arbeitstofenfürsorge normärts zu lommen. Der Aufbau der
Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist trph der wirtschaftlichen Schwierigkeiten im vergangenen Jahre fast vollständig zum Abschluß gebracht worden. Ich verweise hierzu auf den Bericht der Reichsanstalt. Ich bin mit allen, denen die Er haltung einer lebensfähigen Arbeitslosenversicherung am Herzen liegt, darin einig, daß die Finanzen der Reichsanstalt auf eine Grundlage geftelt werden müssen, die es der Anstalt ermöglicht, in normalen Beiben ihre Einnahmen und Ausgaben auf längere Eight ge fehen auszugleichen. Bei starten Spantungen auf bem Arbeitsmartt werden natürlich zeitweise die Ausgaben über die Einnahmen anschwellen. In solchen Fällen wird die Reichsanstalt immer genötigt sein, nach Erschöpfung des Not ftodes fich der Hilfe des Reiches zu bedienen. Das ist nichts lingewöhnliches; aber in normalen Zeiten dürfen Darlehen nur fp meit in Anspruch genommen werden, wie die Rüdzahlung gefichert bleibt.
Eine wesentliche Entlastung bringt der Reichsanstalt die im porigen Herbst vom Reichstage befchloffene Sonderregefung der Unterstügung bei berufsüblicher Arbeits. Tofigfeit. Es bleibt zu erwägen, ob durch Umgestaltung dieser Sonderregelung eine weitere Entlastung herbeigeführt werden fann oder melche anderen Maßnahmen diefem Ziele zu dienen geeignet find. Die Reichsregierung hofft, dem Reichstag bath bestimmte Borschläge unterbreiten zu tönnen
Zum Wohnungsbau- und Siedlungswesen führt der Minister aus: Mir haben noraussichtlich 1928 mindestens die gleiche 3ahl, wahrscheinlich sogar mehr Wohnungen gehaut, gis 1927 und haben dabei noch 700 Millionen Mart Rüdstände aus 1927 gebedt. Unmittelbare Reichsgelder sind auch im Haushalt 1929 für den allgemeinen Wohnungsbou nicht gegeben. Eine Uenderung der Wohnungszwangswirtschaft ist nicht in Aussicht genommen. Eine Aenderung der zurzeit geltenden gesetzlichen Miefe von 120 Proz erscheint zurzeit unzulässig.
Die Beiterberatung wird auf Freitag vertagt.
Ein Bauernheter. Strafverfahren gegen den Landvolfführer Hamfens. Edernförde, 18, April. Gegen den Bandooltführer Samtens Letenbüll, der gegenwärtig pegen Beteiligung an den usigreituntgen in Hohenwestedt angeflagt ist, ist megen Aeußerun gen, die Hamtens in einer Rede bei einer Bandooltversammlung in Edernförde Ende Januar d. 3. getan haben soll, ein neues Strafperfahren anhängig gemacht worden. Hamtens soll in feiner Rede den Reichsminister des Heußeren angegriffen und zu Gemalttätigteiten aufgefordert haben.
Hamtens, der im Beidenflether Bouernprozeß als Zeuge auftrat, murde in der Urteissbegründung als der intellektuelle- heber der Borgänge in Beidenfleth bezeichnet, für die 30 Bquern Durch dieses Urteil ist praktisch der Stimmenentscheid des Bar- verurteilt werden sind, die töricht genug waren, für ihn ihre Haut henden für den Fall, daß in der Schlichtungstammer teine Mehrau Martte zu tragen,
erzielt.