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Beilage

Montag, 22. April 1929

Der Abend

Shalausgabe des Vorwärts

Von denen unser Leben abhängt...

Notwendige Bemerkungen zur Eröffnung der ,, Deutschen Ausstellung Gas und Wasser"

Zum erstenmal beteiligt sich die Arbeiterschaft der Gas- und Wasserwerke an an einer großen Fachausstellung, wie es die ,, Deutsche Ausstellung Gas und Wasser, Berlin  1929" unbestritten ist. Von der Tätigkeit der Gas- und Wasser­mertsarbeiter ist der Deffentlichkeit nur wenig bekannt und aus der Leichtigkeit der Annahme schließt man gern auf den leichten Dienst, der mit der Produktion von Gas oder Förderung und Weiterleitung von Wasser beschäftigten Arbeiter, Angestellten und Beamten. Zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Sonn- und Feiertagen muß Gas und Wasser sowohl für Haushaltungen als auch für In­dustrie und Gewerbe zur Verfügung stehen. Die Feuerhausarbeiter in den Gaswerfen und die in Pumpenwerfen beschäftigten Maschi­niften und Heizer sowie die Rohrnehwachen arbeiten in Wechsel­schicht, und besonders in fleineren Betrieben muß der einzelne zu jeder Tages- und Nachtzeit einspringen. Fehlt an einer wichtigen Stelle, sei es im Betriebe oder bei Rohrbrüchen, ein Mann, so bleibt nichts anderes übrig als die Arbeit solange zu übernehmen, bis Ablösung erfolgt. Es darf eben nicht vorkommen, daß ein lebens­wichtiger Betrieb versagt. Aus diesen Gründen sind vielfach auch Dienstwohnungen vorhanden, deren Bewohner sich in fast ständiger Dienstbereitschaft befinden.

Die faiserliche, die schreckliche Zeit.

Ueber 80 Pro3. der Gas- und Wasserwerke sind im Besiz der Städte und Gemeinden. Beschäftigten die Städte in der Vorkriegs­zeit aus Gründen vorbeugender Armenpflege vielfach nicht. voll Arbeitsfähige, so war dieses in den Gas- und Wasserwerfen nicht möglich. Die Tätigkeit des Gasarbeiters gehört mit zu den schwersten, gefährlichsten und ungesündesten Arbeiten. Nur absolut gesunde Menschen, die nebenbei auch nicht die ungeschichtesten sein dürfen, eignen sich für diesen Beruf. Trozdem war bis zur Staatsumwälzung 1918 in diesen Betrieben die zehnstündige tägliche Arbeitszeit und für Wechsel­schichtler die Doppelschicht( 12 Stunden) mit weni. gen Ausnahmen üblich. Besonders die Feuerhausarbeiter mit ihrer lebensgefährlichen Tätigkeit haben unter der langen Arbeits­zeit furchtbar gelitten. Dasselbe trifft zu für die im Mittelpunkt der Wasserbersorgung beschäftigten Maschinisten und Heizer in den Pumpenwerfen. Dieselben arbeiteten durchweg in 12stündiger Schicht und sieben Schichten in der Woche. Achtzehn bis vierund­zwanzigstündige Arbeitszeit beim Schichtwechsel gab den Gas- und Wasserwerksarbeitern feinen Sonn- und Feiertag mehr. Von der Nachtschicht tommend, wurden und werden noch heute in den ärmlichen Wohnungen die durchschwitzten Betten aufgesucht, in denen des Nachts schon Familienangehörige geschlafen haben. Besonders bei den Gasarbeitern lag die Krankheitsziffer ständig hoch über den Durchschnitt. Trotzdem waren die Städte als Be­fizer der Werke nur schwer zu bewegen, eine Verkürzung der Arbeitszeit durchzuführen und die Arbeiterschaft der Bas- und Wasserwerte war nicht start genug, sich eine fürzere Arbeitszeit zu erfämpfen.

Die

Bon gleicher Bedeutung wie die Arbeitszeitfrage war die Lohn­regelung. Bis in den 90er Jahren wurde den Gas- und Wasser­merksarbeitern die Höhe ihres Lohnes nach der Leistungsfähig keit" und den Verhältnissen des Arbeitsmarktes" bemessen. Lohnfeftfehungen erfolgten von Fall zu Fall ohne einheitliche Ge sichtspunkte oder Lohntabellen. Hierbei spielte das willkürliche Er­messen des für die Lohnfestsetzung. maßgebenden Borgesetzten eine entscheidende Rolle. Um die Jahrhundertwende sind dann für die in Gas- und Wasserwerken Beschäftigten Lohntabellen ein­geführt worden, die die Lohnfestsetzung in die Gemeindepartamente und Magistrate verlegten. In der Zwischenzeit hatte die Arbeiter schaft, trotz des Dreiflassenwahlrechts, in den Gemeindeparlamenten eine, wenn auch bescheidene, Vertretung gefunden. Mit Hilfe der sozialdemokratischen Gemeindeftattionen wurden Lohntabellen festgesetzt, wobei die Höchstlöhne in der Regel nach zehn bis zwölfjähriger Dienstzeit erreicht wurden. In einer Reihe von Städten wurden an Verheiratete höhere Löhne gezahlt als an Ledige. In anderen Städten wurden neben dem Lohn Familienzulagen und Mietszuschüsse gewährt.

Hatte schon die Einführung von Lohntabellen mit bestimmten Lohnsteigerungen mit Zunahme der Dienstjahre und dann die Ein­führung eines Mindestlohnes erfreulicherweise mit der Lohnhöhe nach der angeblichen individuellen Leistungsfähigkeit des Arbeiters gebrochen, so geschah dies in noch stärkerem Maße dort, wo Familien­zulagen und Mietszuschüsse eingeführt wurden. Um die soziale, Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen wurde jahrzehntelang gefämpft. Von den tausenden größeren Städten und Gemeinden waren es nur wenige, die ihren Arbeitern Sommerurlaub, Bezahlung der Wochenfeiertage, Hinterbliebenen­versorgung usw. gewährten. Der Urlaub betrug selten mehr als eine Woche und war häufig nur ein bis drei Tage lang. Der Bildung von Arbeiterausschüssen wurde von den Werksleitungen der größte Widerstand entgegengesetzt. Wo aber Arbeiterausschüsse gewählt waren, wurde gleichzeitig eine Bestimmung erlassen, wonach Ver­handlungen nur stattfanden, wenn die Berwaltungs irettoren ihre Einberufung für erforderlich hielten.

Das Koalitionsrecht- ein Fehen Papier  Jede freie Meinungsäußerung wurde unterdrückt. Das Koalitionsrecht in diesen Betrieben stand nur auf dem Papier. Der Anschluß an eine freie Gewerkschaft war vielleicht gleich bedeutend mit Brotlosmachung. So hieß es z. B. in der Arbeitsordnung der Stadt 3ittau:

Wer Mitarbeiter zur Erzwingung höherer Löhne aufreizt, einem Verbande angehört, der Streit bewegungen fördert, oder Angestellte zum Eintritt in einen solchen Ber­band veranlaßt, wird die Stellung gefündigt. Unter Umständen erfolgt die fofortige Entlaffung.

In einer vom Direktorium der Altonaer   Gas- und Wassermerte einberufenen Betriebsversammlung im Jahre 1898 wurde den Arbeitern folgende Mitteilung gegeben:

Im Auftrage der Gas- und Wasserwerke und des Herrn Oberbürgermeisters hoffen wir, daß feiner der städtischen Arbeiter dem Verbande der Gas- und Wasserwerfs. arbeiter beitritt, und da ich gehört habe, daß von meinen Arbeitern bereits einige dem Verbande angehören, fordere ich sie auf, bis zum ersten Juni aus demselben auszutreten. Wer dies nicht getan hat, wird entlassen."

Daß man bei dieser Einstellung es ablehnte, mit den gewerk.| schaftlichen Organisationen der Arbeiter zu verhandeln, versteht sich am Rande. Der Abschluß von Tarifverträgen wurde aus gleichen Gründen abgelehnt. Vier Tarifverträge für sieben Gaswerke und ein Tarifvertrag für ein Wasserwert für insgesamt 1500 Beschäftigte war das bescheidene Resultat jahrzehntelanger, zäher, gewerkschaft licher Arbeit. Die sich auf das Dreitlassenwahlrecht stüzenden Ge­meindeverwaltungen der Vorkriegszeit waren eben stridte Gegner von Tarifverträgen, und die Organisationen der Arbeiter waren noch zu schwach, um sich Tarifverträge zu erzwingen.

Und heute...

Diese turze Schilderung der Borkriegsverhältnisse war not. wendig, um zu verstehen, wie es fam, daß nach dem Zusammen bruch 1918 die Arbeiter der Gas- und Wasserwerke zum Teil recht stürmisch eine Verbesserung ihrer Lebenslage verlangten. Durch Verordnung vom 23. November 1918 wurde das Tarifrecht eingeführt. Durch Abkommen vom 15. Novem­ber 1918 zwischen den Spizenverbänden der Arbeitgeber und Arbeit­nehmer wurden die Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeiter und die unbeschränkte Koalitionsfreiheit der Arbeiter an­ertannt. Die Reichsregierung ordnete an, diese Bestimmungen auch in den Reichsbetrieben zu beachten. Den Leitern der Landes- und fommunalen Betriebe wurde das gleiche empfohlen.

Damit war der Weg frei für die Schaffung von Tarifverträgen auch bei den Gemeinden und damit für die Gas- und Wasserwerke. Sind doch über 80 Pro3. aller Gas- und Wasserwerke kommunale Betriebe. Da auf seiten der Arbeitgeber feine fommunale Arbeit­geberorganisation als Tarifvertragspartei bestand, wurde am 3. Fe bruar 1919 zwischen einem vom Borstand des Deutschen Städtetages ernannten Ausschuß und dem Hauptvorstand des Verbandes der Gemeinde- und Staatsarbeiter Richtlinien über Tarifverträge zwischen Stadtgemeinden und städtischen Arbeitern und Grundsäge über Errichtung eines gemeindlichen Zentralaus.

schusses vereinbart. Diese Vereinbarung war die Grundlage für den tommenden Reichs manteltarifvertrag, der am 1. Juni 1920 für die gemeindlichen Betriebe und Berwaltungen abgeschlossen wurde. Der Träger dieses Vertrages ist für die Arbeitgeber der Reichsarbeitgeberverband Deutscher   Gemeinden und Kommunal­verbände, Siz Berlin  . Auf Arbeitnehmerseite zeichnete als größte Organisation der Verband der Gemeinde und Staatsarbeiter, Sitz Berlin  , und für die christlichen Gewerkschaften der Zentralverband der Gemeindearbeiter und Straßenbahner Deutschlands  , Sizz Köln ( jezt: Zentralverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und Verwaltungen, Sizz Köln). Neben diesem Reichstarif sind von den Bezirksorganisationen Bezirtstarife abgeschlossen worden.

An wichtigen sozialen Leistungen des Vertrages seien hier er­beiter ohne sein Berschulden an der Arbeit verhindert ist, und zwar wähnt, daß der Lohn weitergezahlt wird, wenn der Ar­für die Dauer von ein bis vier Tagen. Für ausgefallene Arbeits­stunden an Wochenfeiertagen wird der Lohn weitergezahlt. Die Dauer des Urlaubs beträgt je nach Dienstjahren vier bis siebzehn Kalendertage und bei Krankheitsfällen wird je nach Länge der Beschäftigungsdauer der Lohn mit 90 Pro3. fortgezahlt, und zwar für die Dauer von 6 bis 26 Wochen. Kinder- und Hausstandsgeld wird fast allen ohne Ausnahme gewährt, und von privaten Gas­und Wasserwerten abgesehen, besteht heute für fast alle Gas- und Wasserwerksarbeiter eine Ruhelohn- und Hinter bliebenenversorgung.

Bon besonderer Bedeutung ist die im Vertrage vorgesehene Einrichtung von Schiedsstellen über Schlichtung und Streitig teiten. Die Schiedsstellen haben zweifellos mit dazu beigetragen, daß tommunale Werte bis auf einzelne Ausnahmen von Streits und Aussperrungen verschont blieben. Die Besetzung der Schiedsstellen durch Mitglieder der vertragschließenden Organisationen ist richtig und bedingt durch die Eigenart des Arbeitsvertrages in öffentlichen Betrieben. Aus Zweckmäßigkeitsgründen geboren, hat sich in der 3wischenzeit gezeigt, daß der Gedante der zentralen Regelung der Arbeiterverhältnisse richtig ist. Josef Orlopp  .

Das Geheimnis des Doberg.

Herb und eintönig ist die westfälische Ebene im Vorfrüh­ling. In den kleinen Gehölzen und Waldungen liegt das ver­

moderte Laub des pergangenen Herbstes und die kahlen Felder verstärken noch

die schwer­mütige Stimmung der Land­schaft. Nur wenn die Strahlen der Sonne durch die Wolfen brechen, verändert sie sich. Alles Eintönige, Farblose ist ver und das schwunden, Land leuchtet plötzlich von innen heraus wie das auf Gold­grund gemalte Bild eines alten Meisters.

ganze

Un alten Wasserburgen, an geheimnisvollen Weihern und verträumten Friedhöfen führt der Weg vorüber. Schon neigt

sich der Tag dem Ende zu. Die Sonne steht tief und Nebel steigen. Aus den Teichen tönt der dumpfe Ruf der Unten. Nur durch ihre hellere Färbung hebt sich die Landstraße noch von Feldern und Weideflächen ab.

Der Weg führt in die Nacht hinein. Noch sind teine Anzeichen einer größeren Siedlung, in der man die Nacht verbringen tönnte, zu sehen. Endlos ist die Ebene. Aber da, unmittelbar vor uns, steigt plöglich eine riesenhafte Wand auf. Bis in den Himmel scheint fie zu ragen. Ist es Nebel? Ist es der Dunst, der unaufhörlich

aus den nassen Wiesen steigt? Oder ist es eine Täuschung der über­mübeten Sinnesnerven? Nein, es ist Wirklichkeit, so unerklärlich und schreckhaft sie auch anmutet. Es scheint eine ungeheure Fels wand zu sein, die sich plötzlich hier auftürmt. Aber wie tommen diese riesenhaften Massen mitten hinein in die westfälische Ebene? Nun stehen wir so nahe vor der geheimnisvollen Wand, daß wir sie mit den Händen berühren können. Langsam taften wir uns an dem harten talten Gestein entlang. Im gleichen Augenblid tritt der Mond aus den Wolken, und nun sehen wir, wo wir uns be­finden. Wir stehen am Eingang einer bizarr geformten Schlucht, die in gähnendes Dunkel übergeht. Boll Staunen und Erwartung gehen wir hinein, um endlich die Aufflärung des rätselhaften An­blicks zu finden. Aber immer geheimnisvoller, immer unwirklicher wird die Umgebung. Kein Schritt tönt mehr auf dem weichen Boden, tein Laut ist vernehmbar, wie ein Reich des Todes ist das seltsame Land, in das wir uns verirrt haben. Alte westfälische Sagen fommen uns in den Sinn. Sie erzählen von Menschen, die plößlich in unbekannte Gegenden versezt wurden und erst nach

tagelangen Wanderungen die Heimat wiederfanden. Könnte das hier nicht ein amerikanischer Canon sein? Sind es die Vogelberge Jslands oder die Massive Norwegens  ? Und was ist hier drüben für ein seltsamer Vorsprung, auf dem der volle Schein des Mondes liegt? Ein riesenhaftes Antlig sieht uns drohend an. Daneben ein Löwentopf mit ungeheurer Mähne und zum Sprung geducktem Körper. Alles scheint lebendig zu werden, überall Frazen von Menschen und Tieren, verzerrt, zerfurcht, wild und gespenstisch. Damit einem Male, so unvermittelt und überraschend, wie der Spuf begonnen hatte, ist er verschwunden. Vor uns liegt wieder die vertraute Ebene und in der Ferne schimmern Lichter, freund­liche Boten menschlicher Wohnungen. Ist es Wirklichkeit, was wir erlebt haben? Steil und riesenhaft droht die Schlucht hinter uns, bis das Dunkel der Nacht sie verschlingt.

Die alte westfälische Bäuerin, die uns gastlich aufgenommen hat, sieht schweigend vor sich hin, als wir ihr unser Erlebnis er­zählen. Endlich sagt sie langsam:" Se wern in Doberg wesen un dor is nachts, nich geheuer."

Am nächsten Morgen gilt unser erster Gang dem Doberg", von dem unsere Wirtin uns erst widerstrebend, dann immer ge­sprächiger werdend, so manche seltsame Geschichte erzählt hatte. Schon von weitem tönnen wir seine Umriffe erkennen. Aber wie verändert ist das Bild im hellen Strahl der Morgensonne. Alle Schrecniffe find verschwunden. Die Schlucht allerdings zeigt auch jezt noch seltsame Figuren und Köpfe, aber sie sind tot, in lebloses Gestein gebannt. Unterhalb des schroff emporragenden Gipfels dehnt sich eine freundliche, grüne Weidefläche, und auf den Abhängen blüht im Sommer dunkelrotes Heidekraut. Und doch ist auch jetzt der Anblick wunderbar genug. In den Schichtungen des Sand­steins liegen versteinerte Muscheln und Blätter, Farrenkräuter und Schachtelhalme. Ihre seinen, zarten Berästelungen sind so flar zu ertennen, als feien sie von dem Stift eines geschickten Kupferstechers in den Stein gerigt worden. Es sind Reste einer früheren Epoche der Erde, als hier noch Meer war, das seltsame Tiere, ausgestorbene Pflanzenarten belebt hatten. Als ein letztes, ungeheures Ueber­bleibsel ragt heute noch ber Doberg in die stille, westfälische Landschaft.

Schon hat nüchterner Profit seine Hand nach ihm ausgeftredt. Sandgruben find angelegt und ein großer Teil des Berges ist be reits abgetragen und zu Bauzweden verwendet worden. Aber die geheimnisvolle Schlucht mit ihren Ueberresten aus der Urgeschichte der Erde wird erhalten bleiben, bis ja, bis eines Tages Sturm

-

und Regen, Bereifung und Tauwetter den Sieg davontragen werden und der letzte Abhang zusammengestürzt und zerbröckelt ist.

Vielleicht wird sein Name

als Bezeichnung einer Flur. grenze oder einer Straße weiter. leben, vielleicht werden alte Er­zählungen, die sich an ihn tnüpfen, sich noch eine Zeitlang im Volksmund erhalten. Viel leicht wird man noch Jahr. hunderte später in alten Büchern Don einem seltsamen, geheim­nisvollen Berg lesen tönnen, der 3eugen aus fernſter Ber gangenheit in feinem Innern barg. Der Doberg se bft aber wird dann längst das Schicksal alles Lebens geteilt haben, er wird verweht und vergangen sein und feine Spur wird zu den neuen Entwicklungsformen führen, die seine zerbröckelten Erdmassen angenommen haben.

Dr. Else Möbus,