2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Jr. 20.
Gerichts- Beifung.
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Freitag, den 24. Januar 1896.
13. Jahrg.
straften Wirthe waren jedoch der Ansicht, daß es ihnen un- Schöps, Moldenhauer; zu Vertretern der Kutscher benommen sei, bei Mangel an Gästen auch schon vor 11 Uhr die Kollegen Sparr und Hedtke, zum Vertreter der Möbelder Ruhe zu pflegen und demzufolge das Licht auszulöschen. transport Arbeiter Kollege Bachmann, zum VerDas Schöffengericht in Wadern pflichtete dieser Ansicht auch bei treter der Getreideträger Kollege Plö. Bu Revisoren und sprach der" N. A. 3." zufolge die Bestraften von Strafe die Kollegen Aug. Meyer, Gust. Meyer und Streitner. und Kosten frei. Kollege Dreher wurde zum zweiten Bureau- Arbeiter gewählt. Hierauf vertagte man die Versammlung bis zum 15. Januar.
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Soziale Uebersicht.
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Ueber die Entscheidung des Reichsgerichts in der Majestätsbeleidigungsfache unseres Kollegen Roland( Dierl), von der wir gestern bereits unter den letzten Nachrichten berichteten, liegt uns heute folgende ausführliche Meldung vor: Dierl hatte unter der Aufschrift: Wie man in Sachsen Sozialisten verurtheilt" In dieser Versammlung hielt zunächst Genosse Manasse über eine Verhandlung vor dem Landgericht Zwickau vom einen mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag über das 11. März 1895 berichtet. Er hatte aus der Notiz alles ausgemerzt, Ergebnisse der Einkommen und Ergänzungssteuer- Thema Urtheil und Recht. Hierauf nahm die Versammlung was im Manuskript bedenklich erscheinen konnte. Die erste Strafe Veranlagung in Preußen. Nach der dem Abgeordneten einige Aenderungen an dem Beschluß vor, der vom Vorstand kammer lehnte die Erhebung der Auflage ab; diese erfolgte erst hause zugegangenen vergleichenden Uebersicht ist in Preußen hinsichtlich der Unterſtüßungen, darunter auch der Begräbnißdurch Beschluß des Kammergerichts. Die Sache wurde dann an Gintommensteuer für das Jahr 1895/96 bei beihilfen, am 22. Januar 1892 gefaßt und in der General zuerst im vorigen Jahre vor einer Ferienkammer verhandelt, 2 605 183 Benfiten( gegen 2 520 930 im Vorjahr) der Betrag von versammlung vom 13. Januar 1895 angenommen worden ist. Auf und da Dierl zu seiner Entlastung geltend machte, daß er aus 123 433 466( 122 029 765) 2. veranlagt worden, gegen das Vor- Antrag Grauer heißt es in§ 2 Rechtsschutz" von jetzt dem von ihm benutzten Manuskript alles ausgemerzt zu haben jahr also ein Mehr an Zenfiten von 84 233 und an Steuern von ab nicht mehr: Antragsteller müssen 6 Monate dem Verbande geglaubt hätte, was zu einer Anklage Anlaß geben fönne, so 1 403 701 M., während die Veranlagung für 1894/95 au Bensiten angehören", sondern: Antragsteller müssen 3 Monat dem Ver wurde die Verhandlung vertagt und dem Dierl aufgegeben, zum zwar ein Mehr von 39 093, an Steuern dagegen ein Weniger bande angehören". In§ 4:" Sonstige Unterstüßungen" ist der Beweise seiner Aussage das fragliche Manuskript beizubringen. von 1 160 366 m. gegen 1893/94 ergab. Das Wehr des Jahres Passus:" In der Höhe bis zu 20 M." gestrichen. Dieser An Dierl that dies und legte nun das Manuskript der zweiten Straf 1895/96 entfällt allein auf die physischen Personen, die bei trag wurde damit begründet, daß nach einem geltenden Beschluß kammer, die dann unter dem Vorsitze des damals wahrscheinlich 2 603 292( 2 519 008) Benfiten mit 116 516 284( 114 272 317) der Vorstand Ausgaben bis 50 M. machen könne. Zu§ 5:„ Bei Todesschon nicht mehr geistig zurechnungsfähigen Land- Mart, also mit einem Mehr von 2 243 967( 474 372) fällen" wurde ein Antrag angenommen, welcher den Vorstand gerichtsdirektors Brausewetter tagte, vor. Aber gerade Mart veranlagt find, wogegen die Veranlagung der unter gewissen Umständen ermächtigt, feine Kranzspende zu bewilligen. in der besonderen Sorgfalt, die der Angeklagte juristischen Personen wieder ein Weniger an Steuern, und zwar Beim letzten Punkt: Verbandsangelegenheiten, entspann sich eine aufgewandt hat, sah die Strafkammer nun im Gegensatz in Höhe von 840 266( 1 634 738) Mart bei 1891( 1922) lebhafte Debatte über die Umgehungen der Sonntagsruhe im zu der Ferienkammer einen Verschärfungsgrund 3enfiten mit 6 917 182( 7 757 448). ergeben hat. Die juristischen Handelsgewerbe; schließlich wurde ein Antrag angenommen, und verurtheilte Dierl 311 sechs Monaten Gefängniß. Personen sind nach ihren einzelnen Arten wie folgt veranlagt: welcher besagt, den Stadtverordneten solle eine Petition überreicht Die Revision des Angeklagten gegen das Urtheil 1324( 1382) Aftien- und Aktien- Kommanditgesellschaften mit werden, worin für die Verkürzung der Sonntagsruhe plädirt enthielt zunächst eine prozessuale Rüge: nach Verlesung des Be- 6 387 109( 6 763 108) M. Steuer, 93( 129) Berggewerkschaften wird; als Beweis der Nothwendigkeit dieser Forderung soll schlusses des Kammergerichts vom 18. Juli 1895 über Gröffnung mit 399 747( 844 852)., 305( 299) eingetragene Genossen- das gesammelte Material der früheren Sonntagsruhedes Hauptverfahrens erklärte der Angeflagte, er wolle einen Anfchaften mit 70 018( 59 293) M., 169( 162) Konsumvereine mit Kommission verwandt werden. Hierauf forderte Brischke trag auf Ablehnung des Vorsitzenden wegen Befangenbeit 66 308( 90 195) M. Die Zahl der Bevölkerung hat sich den Kollegen Grauer auf, nach dem Beschluß der stellen. Der Staatsanwalt erklärte, ein solcher Antrag nach der zum Zwecke der Veranlagung Veranlagung vorgenommenen letzten Versammlung die Erklärung abzugeben, von welcher Seite würde, jetzt erst gestellt, unzulässig sein, was der Ver- Personenstands- Aufnahme 1895/96 auf 30 812 583( 30 387 331) er( Grauer) denunzirt worden sei. Grauer bedauerte, daß in theidiger an fich auch anerkannte, jedoch daran die Köpfe gestellt. Ginkommensteuerfrei sind hiervon geblieben als einer Versammlung, wo er nicht zugegen war, ein derartiger Bitte knüpfte, dem Angeklagten wenigstens zu gestatten, die Exterritoriale u. bergl. 7459( 6881), als solche, deren Einkommen Beschluß gefaßt wurde. Poliz, Hoffmann, SchuhBegründung des Antrages vorzutragen. Das Gericht lehnte 900 m. nicht über stieg 21 165 032( 21 223 024). Die ver- mann, Kahlen, Dreher u. a. sprachen für den Bees jedoch ab, wegen Verspätung des Antrages sich darauf anlagten Zenfiten ergeben 8,45( 8,29) v. H. der Gesammt schluß der Versammlung und gegen die Behauptungen Grauer's; einzulassen. In einer auf diese Beschwerde gerichteten Gegen- bevölkerung; von ihnen entfallen auf die Städte 1 541 453 dieser gab hierauf die Erklärung ab, daß er aus erklärung wurde ausgeführt, der Antrag sei thatsächlich gar nicht( 1476 809), auf das platte Land 1061 839( 1 042 199). Das ver- bestimmten Gründen jetzt erkläre, er sei nicht denunzirt. Wegen gestellt worden, der Angeklagte habe nur erklärt, er wolle es anlagte Einkommen der Zenfiten beträgt 5 936 867 635 dieser Bemerkung wandten sich Hoffmann, Schuhmann thun, habe sich aber dann auf die Mittheilung, daß es dazu( 5 784 797 517) M., von denen entfallen auf die Städte und Dreher in der schärfsten Weise gegen Grauer, worauf zu spät sei, beruhigt; an der Berathung darüber habe 4 060 179 427( 3 934 365 620) M. und auf das platte Land dieser entgegnete, daß er durch die Nörgeleien in den letzten aber ber abzulehnende Borſizende theilnehmen können, weil 1876 688 208( 1 850431 897) M. Das Durchschnitts- Monaten zu feinen Ausführungache bold agen Kollege es sich nur um die zeitliche 3ulässigkeit der Stellung einkommen der Zenfiten stellt sich daber in Brischte legte nun die Prozeßfache Abold gegen Perlmann des Antrages gehandelt habe. Materiell behauptet die Revision, den Städten auf 2 633,99( 2 664,10) W., auf dem tlar; nach längerer Debatte beauftragte man den Vorstand, die es fehlten Thatsachen dafür, daß eine Beleidigung überhaupt vor platten 2ande. auf 1767,89( 1775,51) M., über Sache nochmals zu prüfen. Hierauf wurde die Versammlung liege, was subjektiv nicht festgestellt sei. Der Angeklagte habe haupt auf 2280,52( 2296,46) M. Auf den Kopf der geschlossen. den ehrenkränkenden Charakter der Aeußerung bestritten und Bevölkerung entfallen an Steuern in den Städten jedenfalls nicht geglaubt, daß man in der Wiederholung der 6,94( 6,94) M., in den Stadtkreifen 9,74( 9,74) M., auf Worte eine neue Majestätsbeleidigung erblicken könne. Auch dem platten Lande 1,64( 1,64) M., überhaupt 3,78( 3,76) M. in den Baugeschäften von Radicke u. Pumplan. das Landgericht sei anfangs dieser Ansicht ge mit einem Einkommen von mehr als 3000 art wesen, indem es die Gröffnung des Haupt- find veranlagt 324 294( 821 296) Zenfiten( physische Personen) Die genannten Firmen zahlten ihren beim Bau der Gewerbeverfahrens ablehnte. Bestritten wurde auch das Inne- und zwar in den Städten 246 317( 242 703) und auf dem platten Ausstellung thätigen Arbeitern bisher einen Stundenlohn von wohnen der Absicht der Beleidigung, vielmehr sei der Angeklagte Lande 77 977( 78 593), mithin in den Städten 1,98( 2,00) v.. 50 Pf. Als am Montag die Zimmerer durch ihren zur Wiederholung der Worte durch die Absicht geleitet worden, der Bevölkerung und 15,48( 16,48) v. H. aller Zenfiten, auf dem Platzdeputirten um eine Lohnerhöhung auf 521/2 Pf. für die Genossen vor dem Begehen ähnlicher Handlungen zu platten Lande 0,42( 0,43) v. H. der Bevölkerung und 12,46( 12,75) für 50 Pf. weiter arbeiten wolle, tönne gehen. In beiden Gedie Stunde ersuchten, wurde ihnen bedeutet: wer nicht warnen. Damit habe er nicht, wie das Gericht v. H. aller Zenfiten.
Versammlungen.
Die Zimmerer beschäftigten sich am Mittwoch in einer öffentlichen Versammlung mit der Arbeitsniederlegung
meint, diesen Zweck überhaupt nicht verfolgt, sondern mit Zur Ergänzungsftener nach dem Gesetz vom 14. Juli 1893 fchäften legte darauf ein Theil der Zimmerer die Arbeit, nieder. überflüssigen Mitteln verfolgt. Der Reichsanwalt erklärte die sind veranlagt i 152 332 Benfiten, gleich 3,74 v. H. der Gesummt- An deren Stelle wurden nun zum theil andere Arbeiter einBeschwerde für unbegründet. Der Antrag wurde nur bevölkerung und zwar in den Städten 520 192 und auf dem gestellt, anderntheils nahm auch bei Pumplun ein Theil der angekündigt und auch das nur erst nach Verlefung des Er platten Lande 682 140. Das gesammte steuerpflichtige Vermögen Ausständigen die Arbeit wieder auf. Es wurde festgestellt, daß öffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung; an dem Beschlusse der Zenfiten in Höhe von 63 917 805 052 2. entfällt auf die die genannten beiden Firmen jetzt den verlangten Stundenlohn auf Abweisung des avisirten Antrages fonnte jeder Richter Städte mit 38 350 204 175 M., auf das platte Land mit von 521/2 Pfennigen zahlen, wodurch also die Differenzen theilnehmen, zumal es zu einem formellen Ablehnungsgesuche 25 567 600 877 M. Daz den Arbeitern und Unternehmern ausgeglichen zwischen Durchschnittsvermögen gar nicht gekommen war. Auch materiell liege zweifellos objektiv jedes Bensiten stellt sich daher in den Städten find. Es wurde hierzu folgende Resolution gefaßt:" Die Bereine Majestätsbeleidigung vor, ebenso wie der Verfasser das Beauf 73723, auf dem platten Lande auf 40446, geschäften von Radicke und Pumplun für richtig und konsequent, fammlung hält das Vorgehen der Zimmerer bei den Bauwußtsein des ehrenfräntenden Charakters der Aeußerung gehabt überhaupt auf 55468 M. habe. Weder dem ungenannten Verfasser noch dem Angeklagten bemerkt aber ausdrücklich, daß ein Stundenlohn von 5212 Pf. sei die Bezeichnung der inkriminirten Worte auf den Kaiser noch nicht die endgiltige Forderung der Berliner Zimmerer ist, zweifelhaft gewesen, da sie ja beide das Urtheil des Landgerichts welche sich weitere Schritte in der Lohnfrage vorbehalten; die Zwickau fannten. Das Reichsgericht erklärte die Prozeßbeschwerde Versammlung erklärt die Differenzen mit den genannten Baufür haltles, materiell fehle es jedoch an einer ausreichenden Sonntags- und Ueberstundenarbeit geklagt, die auf den Bauten der geschäften für erledigt." Im weiteren wurde lebhaft über die Feststellung des Dolus des Angeklagten. Da das Urtheil in dieser Beziehung nicht klar sei, hob das Reichsgericht auf die feit und Lebensgefährlichkeit der dort verwendeten Gewerbe- Ausstellung üblich ist, sowie über die UnzulänglichRevision des Angeklagten das Urtheil auf und verwies die Sache Rüstungen. Die gegenwärtige, namentlich durch die Aus= zur nochmaligen Verhandlung an die Vorinstanz zurück. stellungsarbeiten verursachte günstige Geschäftslage hielt man für geeignet, mit einer Aufbesserung der Löhne im Zimmerer gewerbe vorzugehen. Zur Berathung der in dieser Hinsicht zu unternehmenden Schritte soll anfangs Februar eine öffentliche Versammlung stattfinden. Den Kameraden wurde gerathen, auf jedem Bau einen Plat deputirten zu bestimmen, der den Vertrauensmann über die dort herrschenden Verhältnisse zu unters richten hat.
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Arbeiter- Bildungsschule. Unterricht am Freitag. Südo ft Schule, Waldemarfir. 14: Rede- lebung. Heute, am 24. Januar beginnt der Unter= endet um 10 Uhr. Nord Schule, Müllerstraße 179 a: Gen
8 Uhr au geöffnet.
Bentral- Kranken- und Sterbekasse der deutschen Wagenbauer.
( Filiale Moabit .) Versammlung am Sonnabend, den 25. Januar, abends Uhr, im Lokal Drendel, Jagowstr. 16. Tagesordnung: Abrechnung und Wahl des Borstands Stellvertreters.
Bund der gelelligen Arbeitervereine Berlins und Umgegend.
Alle Buſchriften find zu senden an P. Gent, Dresdenerstr. 107-108, 1. Gift. IV. Freitag: Musikverein Soffnung, Große Frankfurterfir. 138 bet Gold. Lotterietlub Fortuna, Görligerstr. 50 bet Stewert.
Berein der Tanzmeister tagt jeden Freitag Abend Annenstr. 16.
ist nachzutragen, daß nicht die Lohnkommission in ihrem Schreiben Zu den Mittheilungen über die Lackirerversammlung bloßen Arbeiten" nicht verhandeln will gehörten jetzt auch an die Innung gesagt hat, der Innung die bekanntlich mit ehemalige Strumpfwirker als Mitglieder an, sondern diese Be mertung ist lediglich in der Versammlung am Montag von dem Ein Hoch auf die internationale, revolutionäre Berichterstatter der Lohnkommission, Rauten haus, gemacht Sozialdemokratie hatte der Gelbgießer Otto Kräfer als Vor- worden. Bei dieser Gelegenheit sei noch mitgetheilt, daß die sitzender einer Versammlung, welche am 27. November v. J. im Lohnbewegung der Lackirer sich nur auf diese und auf die im Märkischen Hof, Admiralstraße 18c, tagte, am Schluß der Dis Ladirergewerbe beschäftigten Personen, nicht auf Maler und Anfussion ausgebracht. Der die Versammlung überwachende Polizei- streicher erstreckt. Wie übel die Lage der Lackirer Berlins jetzt lieutenant Kolb machte seine Meldung und Kräfer erhielt wegen ist, läßt sich daraus entnehmen, daß die im Lackirergewerbe begroben Unfugs einen richterlichen Strafbefehl von vierzehn Arbeiterinnen wöchentlich 7-12 M. für dieselbe Arbeit Tagen Saft. Er beantragte richterliche Entscheidung. Im wöchentlich bekommen, für die früber ihren männlichen Kollegen gestrigen Termin vor der 143. Abtheilung des Schöffengerichts bis 24 M. und mehr bezahlt worden sein soll. beantragte der Amtsanwalt, es bei der Haftstrafe von vierzehn Tagen zu belassen. Der Vertheidiger des Ange Der Verband aller im Handels- und Transportgewerbe richt in der Südost- Schule ausnahmsweise um 8½ Uhr und flagten, Rechtsanwalt Morris, wies dagegen darauf beschäftigten Hilfsarbeiter hielt am 12. Januar feine Geschichte. Beginn 9 Uhr, Schluß 10% Uhr. Die Schulräume find zur Behin, daß sich der grobe Unfugsparagraph überhaupt neralversammlung ab. Poliz beglückwünschte die nugung der Bibliothek und des reichhaltigen Beitschriftenmaterials schon von auf Fälle wie den vorliegenden nicht anwenden lasse, da der Kollegen zum neuen Jahre und theilte mit, daß 3. 3. 8 Kollegen Begriff des groben Unfugs offenbar die Erregung von Lärm frank sind und daß das frühere Mitglied Oskar Wiemer u. dergl. voraussetze. Beunruhigt habe sich durch das Hoch gestorben ist. Die Versammlung ehrt dessen Andenken in der niemand fühlen können, denn es sei das Hoch erst ausgebracht üblichen Weise. Hierauf gab Rocher den Kassenbericht. worden, nachdem auf die Frage, ob Gegner in der Versammlung Danach betrug im vorigen Jahr die Einnahme 28 931,95 M., feien, sich niemand gemeldet habe. Aus diefen Gründen beantrage die Ausgabe 27 845,78 M., der Ueberschuß 1086,17 M. Gin er die Freisprechung des bisher völlig unbescholtenen Angeklagten. Schließlich des Kassenbestandes vom 1. Jannar v. J., der sich Der Gerichtshof fand jedoch in dem Busay" international", weil auf 5491,38. belief, betrug somit das Vermögen des Verdamit eine Vereinigung von Parteien, welche den Umfturz bandes 6577,55 M. Es wurden 55 759 Beiträge à 15 Pf., wollen, bezeichnet werde, einen groben Unfug und erkannte auf und in 737 Fällen Ausnahmegelder à 50 Pf. bezahlt. An Unter30 M. Geldstrafe oder 3 Tage Haft. stützungen sind geleistet worden: 520,44 M. Ertra- Unterstützungen, 620 W. Krankenbeihilfe, 736 M. Beerdigungsbeihilfen. Nach Vom ,, groben Umfug". In einem Preßprozeß gegen die furzer Debatte, woran sich Rein, Schult und andere Kollegen be fozialdemokratische Neue Wurzener Zeitung" fällte das Wurzener Schöffengericht insofern ein interessantes Urtheil, als theiligten, wurde der Wunsch ausgesprochen, den Generalversammlungen solle in Zukunft der Vierteljahresbericht es im Gegensatz zu dem Erkenntniß höherer Gerichte die schriftlich werden. vorgelegt Möglichkeit des Begehens eines groben Unfugs" durch die die Richtigkeit der Abrechnung bestätigt hatten, bewilligte Nachdem die Revisoren Presse verneinte. Es heißt in der Urtheilsbegründung: Wenn nach der neueren Rechtsprechung der Obergerichte die Versammlung dem Rassirer ein Mankogelb auch durch die Presse grober Unfug verübt werden kann, so kann 59 M. Brüsch ke hob im Geschäftsbericht hervor, daß doch der§ 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuchs nach seiner Ent- Generalversammlungen, ferner 46 Vorstandssigungen abgehalten im vergangenen Jahre 4 ordentliche und 2 außerordentliche stehung und feiner Zusammenstellung mit dem Thatbestand worden sind, und daß der Verband jetzt 1592 zahlende Mitglieder des rubestörenben Lärmes nicht ohne weiteres auf jeden hat. Ka ßí er berichtete dann über die Bibliothek, wobei politischen Zeitungsartikel, durch dessen Inhalt die Empfindungen er bedauerte, daß immer noch hauptsächlich Romane von den und politischen Ueberzeugungen andersdenkender Staats- Mitgliedern gelesen werden. Es folgte der Bericht über den angehöriger verlegt werden, Anwendung finden. Dies würde Arbeitsnachweis. Im letzten Quartal wurden dort dahin führen, daß die ursprünglich nur bubenhaften Straßen- 240 offene Stellen angemeldet, davon sind 115 besetzt worden; unfug verbietende Strafnorm eine subsidière Strafvorschrift uns bie übrigen blieben theils wegen schlechter Lohnbedingungen unbesetzt, bestimmtester Allgemeinheit wird, welcher der Strafrichter alles theils weil besondere Branchenkenntniß gefordert wurde. Nach zu unterstellen befugt ist, was ihm ungehörig erscheint und doch Erledigung der Berichte wurde dem Kassirer und dem Gesammtunter die sonstigen Strafandrohungen mit ihren wohlerwogenen vorstand Decharge ertheilt und dann auf Antrag Schuhmann begrifflichen Grenzen nicht paßt.( Vergl. Entscheidung des beschlossen, den Bureau- Arbeitern wöchentlich 27 M. zu zahlen. Reichsgerichts in Strassachen B 196 194 fg." Die Vorstandswahl hatte folgendes Ergebniß: Poliz,
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von
Der sonderbare Fall, daß Wirthe in Polizeistrase ver- erster Vorsitzender, Mugwer, zweiter Vorsitzender, Rein, fallen, wenn sie zu früh schließen, hat sich in Losheim Schrist ührer, Kaßler, Kassirer und Arbeitsvermittler; bei Merzig zugetragen. Die Bestrafung erfolgte auf grund der zu Beisigern wurden gewählt: für den Often: Freude, Polizeibestimmung, daß am Hauseingange eines Wirthe hauses bis Blu m und Fuchs; für den Norden: Stange, zum Eintritt der Polizeistunde ein Licht zu brennen habe. Die be& ielib, Wiez; für den Südosten: Ladewig,
Eingelaufene Druckschriften. Neue Brune". Die Wochenschrift für Politit, Wissenschaft, Kunft und öffentliches Leben Neue Revue" veröffentlicht in Heft Nr. 8( 7. Jahrgang) vom 15. Januar 1896 folgende Auffäße: Prof. Dr. F. H. Geffcken: Die religiöse Grundlage der ruffifchen Politit; Prof. Dr. G. Ferrero: Kinder als Verbrecher. Das hohe Haus, parlamentarische Köpfe; Dr. Eduard Gregr, Stanislaus Szczepanowsti, Dr. Ernst Bareuther ; G. Juftus: Bur Naturgeschichte des wirthschaftlichen Aufschwungs und des Krachs. J. Fischer: Neue Mufit; R. Wayreder: Mit dreizehn Jahren; Kunst und Litratur; Miniaturbilder aus der Beit.
Von der Wiener Wochenschrift Die Brit" ist soeben das 68. Seft erschienen Aus dem Inhalt desselben heben wir hervor: Die Curie des allgemeinen Wahlrechts. Von Dr. Michael Hainisch . Die apoftolische Politik
Leo XIII Von einem römischen Kleritalen. Die Neuorganisation ber österreichischen Staatsbahnen. Von Dr. Albert Eder. Die industrielle Frauenbewegung in England. Von H. Minos. Ein Unbekannter. Bon Stanislaw Przybyszewsky. Offener Brief von Wilhelm Kienzl . Verlaine . Von Heimann Bahr. Toni Stürmer. Von Wilhelm Hegeler . - Oper. Von Dr. Heinrich Schenker . Die Woche.- Bücher. der Revuen. Tutta tua. Von Nicolo Mifast.
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Stevue
Volks- Lexikon. Die Hefte 43 und 44, herausgegeben von Emanuel Wurm , Verlag von Wörlein u. Comp., Nürnberg , find erschienen und enthalten folgende größere Artikel: Gcometrie( Echluß, 2 Tafeln mit 31 Figuren als Beispiele), Geradflügler. Germania , Germanium, Geschichte, Gesinde ( Gefindevertrag, Gesinderecht und Büchtigungsrecht, Gesindevermiether, Gesindebücher), Gesundheitspflege( Sygtene, private, persönliche und öffent liche), Gewerbehygiene, Seuchenwesen( Infektionstrantheiten), Kaiserliches Gesundheitsamt, Getreide, Getreidezölle, Gewerbe( Entwickelung deffelben), Wandergewerbe, Gewerbefreiheit, Gewerbe- Aufsicht( 1. England, 2. Frant reich, 3. Echweiz, 4. Deutschland , 5. Desterreich, 6. Ungarn , 7. Amerika und 8. Sonstiges Ausland), Gewerbegerichte( Anfang). Alle 14 Tage er scheint ein Geft a 20 f. Das Bolts Leriton tann durch alle Buchhandlungen, Kolporteure 2c. und auch durch jede Postanstalt bezogen werden. G ist im deutschen Pofizeitungs- Katalog unter Nr. 7089, im bayerischen PostZeitungs- Katalog unter Nr. 772 eingetragen.
Georg Plechanow , Beiträge zur Geschichte des Materialismus. VIII, und 264 Geiten 8 in 1 Bande brochirt, Preis 8,60 M. Stuttgart , Berlag von J. H. W. Diez.