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mentet nicht belegbaren Widerstand. Auch hier wurden die üb. lichen Klasse- Wagen genommen. Sie haben eine Unmenge Türen, und in dem Abteil sind nur höchstens acht Kinder unterzubringen. Das erschnert dem Helfer völlig die Uebersicht. Man half sich mit dem Bestreben, alle Türen zu verschließen, sofern tein Helfer an­wesend war. Nach den bahnamtlichen Bestimmungen darf das aber wie im nur auf der einen Seite geschehen, so daß immer noch vorliegenden Falle fünf Türen geöffnet sind

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Bei weiten Fahrten da in legter Zeit D- Zug- Benutzung immer verweigert wird, dauern sie manchmal 12 und 15 Stunden erstehen dann für den Begleiter die stärksten Besorgnisse. Bei Nacht­fahrten fönnen schlaftrunkene Kinder beim Austreten leicht an die falsche Tür geraten. Der Helfer selbst darf die ganze Zeit nicht in seiner Aufmerksamkeit gehindert werden. Er darf eventuell 10, 12 und mehr Stunden feinerlei eigene Bedürf. nisse haben, will er sicher gehen, daß alles gut verläuft. Das stellt Anforderungen, die jene Fahrten wahrhaft zu einem schweren Dienst machen.( Auch bei der Rückreise wird trotz der langen Fahrten von der Reichshahn den Begleitern nicht einmal die Berechtigung zur D- Zug- Benugung erteilt.) Darum sollte man den Helfern von allen Stellen aus auch alle nur erdenklichen Erleichterungen bieten, dann ist der Sicherheitsgrad um ein Bedeutendes gesteigert. Und die dringendste Forderung geht dahin, für größere und länger dauernde Transporte: mehr Begleiter und nur D 3ug. Wagen für Kinder.

Streit um die Reparation.

( Fortsetzung von der 1. Seite.)

die europäischen Alliierten ihm ihre Kriegsschulden nach dem Schuldenablommen von 1924/25 62 Jahre lang zurüdzahlen; die Vereinigten Staaten haben eine innere Kriegsschuld von 80 Milliarden Mark, so daß es feine amerikanische Regierung wagt, dem amerikanischen Steuerzahler höhere Steuern wegen eines Verzichts auf Zahlungen aus Europa zuzumuten. An­dererseits beruhen diese Abkommen auf der Annahme, daß Deutschland jährlich 2% Milliarden aufbringt, also den euro päischen Siegern ihre gesamten Kriegsschulden an Amerika und dazu noch Frankreich und Belgien die Wiederaufbaukosten erstattet. Deshalb sind die deutschen Reparationen zuerst 1921 in Spa und dann später( 1925) so unter den Alliierten verteilt worden, daß Frankreich 54%, England 23%, Italien 10, Belgien 4% Proz. erhalten.

Frankreich hat nun bisher grundsäglich darauf verzichtet, daß ihm der Wiederaufbau völlig wiedererstattet werde. Aber es ist nicht damit einverstanden, daß es auf 54 Proz. von den 500 Millionen verzichten soll, die Deutschland nach dem Vorschlage Schacht- Young weniger zu leisten haben wird. Es erstrebt daher eine Aenderung des Verteilungs­schlüffels. Young fam angesichts des französischen Wider­standes daher auf den Gedanken, Englands Reparations­anteil zu fürzen. Churchills Unterhauserklärung ist die Gegenantwort darauf. England will an dem Grundsatz der Balfour - Note, daß es soviel von Deutschland , Frankreich , Belgien und Italien zu bekommen hat, wie es an Amerifa

zahlen muß, unverändert festhalten.

So geht, ohne daß im Augenblick Deutschland hinein­gezogen ist, der Kampf um den Anteil an der Reparation scharf weiter. Der Zwang zu einer schließlichen Einigung be­steht darin, daß eine Transfereinstellung wegen allzu hoher Reparationsleistung die Gläubigernationen schwerer treffen muß als der Verzicht auf einen Teil, der ihnen schwerer treffen muß als der Verzicht auf einen Teil, der ihnen den dauernden Bezug der Reparationen sichert. Ob diese Erwägung der wirtschaftlichen Vernunft sich bereits in den nächsten Tagen durchsetzt, wird sich zeigen.

Bom, Maffenstreit".

Auf dem Bau in der Auenstraße von der Firma Günther wurde am Freitagabend von der Belegschaft beschloffen( mit 22 gegen 4 Stimmen),

am Sonnabend an dem 24stündigen Proteststreit gegen den Arbeitermord in Berlin teilzunehmen.

Als am Sonnabend früh die Belegschaft zur Demonstration Als am Sonnabend früh die Belegschaft zur Demonstration gehen sollte, fanden sich allerdings nur drei Kollegen, die den Be­schluß des vorigen Tages durchführten."

Diesen schlichten Bericht hat nicht etwa ein sozialfaschistischer" Diesen schlichten Bericht hat nicht etwa ein sozialfaschistischer" Gewerkschaftsmann abgefaßt. Er stammt von einem revolutionä­ren" Arbeiterforrespondenten und ist am 9. Mai im Klassen. tampf" erschienen( Kommunistisches Organ für den Bezirk Halle­Merseburg"), der an Stelle der verbotenen ,, Roten Fahne" in Berlin verbreitet wird.

Der Schüler Artmann hat gestanden.

Er hat seinen Bater umgebracht.

Wien , 10. Mai. ( Eigenbericht.) Jm Elternmordprozeß gegen den Schüler Fer dinand Artmann hat der Angeklagte gestanden, seinen Vater getötet zu haben.

Mittwoch abend fand der Lotaltermin in der Villa Art­mann statt. Dabei spielte sich eine erschütternde Szene ab. Der junge Artmann bat, eine Weile im Sterbezimmer allein zu sein, das Gericht gab dem Wunsche statt. Dann geftand er, daß er dem Bater, der mit gezüdtem Meffer gegen die Muffer losgegangen sei, das Messer entriffen und ihn damit erstochen habe. Er schilderte dann die Art, wie er zustach, und sagte, er habe rasch einige Stiche geführt. Was dann geschehen sei, weiß er nicht mehr. Die Schöffen hatten ihm vorher eindringlich zugeredet, die Wahrheit zu sagen, um damit die furchtbare Laſt abzuschütteln, die er sonst sein Leben lang mit sich schleppen müßte. Einer der Schöffen beschwor ihn bei Gott und den toten Eltern, ein rückhaltloses Geständnis ab­zulegen.

Die Verhandlung im Prozeß Artmann stand dann ganz unter dem Eindruck des Geständnisses. Der Verteidiger bittet für seinen Klienten um Schonung für den heutigen Verhandlungstag. Er ersucht, ihn abtreten zu laffen. Dem Wunsche wird stattgegeben, aber erst nach Einvernehmung der Erzieherin Bende. Sie hat den Angeflagten von feinem 6. bis zum 10. Lebensjahre betreut und bei dem Rinde Gegenliebe gefunden. Der Knabe sei immer sehr nervös gewesen. Bon seinen Eltern sei er sehr verwöhnt worden.

Nachtfitzung im Mordhause.

Unwahrscheinlichkeiten in der Aussage der Frau Jaquet.

Jnfferburg, 10. Mai.

Das Wiederaufnahmeverfahren des Hilfsgendarms Paul Dujardin hat am Mittwoch in später Nachtstunde nach einer mehr als zehnftündigen Zeugenvernehmung im wichtig­sten Abschnitt der Beweisaufnahme feinen vorläufigen Ab­fchluß gefunden, der die Basis für die weitere Berhandlung in Insterburg gebracht hat. Der zweitägige Cofaltermin in Klein- kolischten hat zu Ergebnissen geführt, die für den jetzt beginnenden Endkampf zwischen dem Angeklagten Dujardin und der Hauptbelastungszeugin Frau Jaquet- Hoelzner von größter Bedeutung sein wird.

Die Gerichtsverhandlung in den Abendstunden bot ein unge­wöhnlich phantastisches Bild. In dem großen Bauernzimmer, das zum Gerichtssaal" umgewandelt war, marschierte die Reihe der 3eugen auf, die für oder gegen den Angeklagten oder Frau Jaquet Hoelzner aussagten, und die zum großen Teil sich nach zehn Jahren der Einzelheiten nicht mehr zu erinnern vermochten. Auf dem Bauern

Das Haus hat kein

hof stand die Bevölkerung der umliegenden Dörfer und suchte über die Zäune hinweg durch die kleinen Fenster wenigstens einen Blid herabsant, wurde es in der Gerichtsstube einigermaßen schwer, eine in diesen Verhandlungssaal zu werfen. Als dann die Dunkelheit geordnete Verhandlung aufrechtzuerhalten. elektrisches Licht, und so blitzten dann am Richtertisch, an den Presse­tischen und beim Protokollführer bald elektrische Taschenlampen auf, fünf Betroleum lampen, die ein fpärliches Licht verbreiteten, so daß das ganze Zimmer im Halbdunkel lag. Draußen wuchs die Zahl der Neugierigen immer weiter an. Aus erklärlichen Gründen standen die Fenster des Raumes weit offen, und so war auch die Deffentlichkeit auf diesem Wege hergestellt, denn von außen lehnten die Zuhörer in das Zimmer hinein.

bei deren Schein man vorläufig arbeitete. Dann endlich tamen

Schlafzimmer. Der Helligkeitsgrad in dem fahlen ungemütlichen Raum entsprach gestern abend fast genau den Bedingungen der Mordnacht. Es war so finster, daß man den Umriß eines Menschen, selbst wenn er nur drei Schritt entfernt war, nicht mehr fah, daß man die Umrisse selbst nicht mehr erkannte, wenn der andere sich gegen ein Fenster zu bewegte, durch das doch immer eine gewisse Helligkeit der sternenklaren Nacht hereinbrach Richter und Ge­schworene nahmen nacheinander in einem der Betten die Stellung ein, die Frau Jaquet in der Mordnacht gehabt haben will, als der Todesschrei des Mannes sie aus dem Tiefschlaf aufweckte. Be­tanntlich will Frau Jaquet aufgefahren sein und neben sich, zwischen den Betten, den schwarzen Schatten" über ihren Mann gebeugt gesehen haben. Aber bei den gestrigen Versuchen vermochte feiner der Richter oder Geschworenen in diesem undurchdringlichen Dunkel zu erkennen, ob zwischen den beiden Betten ein anderer Mensch stand oder nicht Diese sehr wichtige Feststellung führte zu dem zweiten Experiment, ob der Mörder die Frau hätte entkommen lassen, wenn seine Absicht dahingegangen wäre, eine Flucht der Frau Jaquet zu verhindern, deren Geschrei ihm doch zum Verhängnis werden mußte.

Gericht am Tatort

Angeklagler Dujardin gibt dem Gericht Er­klärungen ab.

Auch hier zeigte es sich, daß die Darstellung der Frau Jaquet außerordentlich angreifbar ist, und daß der Mörder mit Leich­figkeit die aus dem Bett nach ihrer Darstellung herausspringende Frau hätte paden und in die Kissen zurückdrüden können. Wenn ferner Frau Jaquet so, wie sie es schilderte, in dem Augen­

reißen wollte, dann hätte der Mörder nach Ansicht der Sachver

blick an der linken Hand verwundet worden wäre, in dem sie die Klinte berührte oder in dem sie die Schlafzimmertür auf­ständigen ein Meisterschüße sein müssen, wenn er gerade die Hand getroffen hätte, denn es erscheine fast als ein Wunder, daß Frau Jaquei bei der Geschwindigkeit, mit der sie geflüchtet sein will, nicht die Kugel in den Nacken oder in den Kopf erhalten hat. Das Gericht aber prüfte alle sich in diesem Prozeß ergebenden Even­tualitäten, und so stellte man auch den Versuch an, ob es denkbar Um 10 Uhr abends, als dann die Vernehmungen zum großen sei, daß eine Kugel, die aus dem Bette der Frau Jaquet von einem Teil abgeschlossen waren, begannen die Experimente, Menschen in liegender Stellung abgefeuert wurde, einen im gegen­die für das Schicksal der beiden Menschen, die in diesem Prozeß überstehenden Bett liegenden Menschen mit Sicherheit in die Schläfe fo erbittert fämpfen, von größter Wichtigkeit waren. Auf Anord- hätte treffen können. Die obduzierenden Aerzte haben vor zehn nung des Vorsitzenden herrschte im ganzen Haus bis auf den Ge- Jahren ihr Urteil dahin abgegeben, daß die Kugel aus größerer richtssaal tiefste Finsternis". Alle Lampen waren verlöscht, nicht Entfernung abgefeuert sein müsse, da Wirkungen des Mündungs­einmal eine elettrische Taschenlampe durfte aufblizen, denn Richter, feuers auf der Haut des Toten nicht zu erkennen waren. Krimi­Antläger, Verteidiger und der Angeklagte wollten sich ganz auf die nalrat en nat erklärte dazu gestern nacht, daß über Wesen und Jaquet, deren Aussage vor 10 Jahren hauptsächlich zur Verfahrungen vorliegen als früher. Weiter stellte das Gericht Ber­Berhältnisse der Mordnacht einstellen, um zu ermitteln, ob Frau Wirkung von Nahschüssen heute ganz besondere Ansichten und Er­urteilung Dujardins führte, mit ihrer Erzählung von der Er- suche an, ob ein Mensch in der angegebenen Stellung einen anderen Verwundung durch den Schwarzen" Glauben verdiene oder nicht. Taschenlampe aufbligen ließ. Dabei zeigte sich, daß in der Tat mordung ihres Ehemannes durch den Schatten" und ihre eigene zu erschießen vermag, wenn er bei dieser Tat für eine Sekunde die So begaben sich alle Prozeßbeteiligten zunächst in das winzigkleine in diesem Fall ein genaues Bielen möglich war.

Ein Kopfschuß. hatte ihr das Gehirn zerstört und war, wenn auch Die Explosion in der Landsberger Allee

nicht unmittelbar, tödlich. Die Frau hatte fünfschwere Stich wunden. Ihr Tod ist durch Verbluten eingetreten.

Großfeuer bei der AEG. Deltränferei und Spulerei Oberschöneweide ausgebrannt

In der Transformatorenfabrik der AEG. in der Wilhelminenhofstraße in Oberschöneweide entstand gestern abend ein Großfeuer, das zahlreiche Löschzüge der Feuerwehr an der Brandstelle beschäftigte.

Gegen 21% Uhr bemerkte ein Wächter in der sogenannten De l- tränterei und Spulerei starten Feuerschen. Die alarmierte Feuerwehr, die zunächst mit drei Löschzügen anrückte, fand jedoch einen so ausgedehnten Brandherd vor, daß Großfeueralarm gegeben werden mußte. Daraufhin rückten drei weitere Löschzüge zur Hilfeleistung heran. Die Flammen, die an Delen und anderen leicht brennbaren Gegenständen reiche Nahrung fanden, hatten bald das ganze Gebäude ergriffen. Die Löscharbeiten wurden durch Hitze und Qualm sehr erschwert. Nach dreistündiger angestrengter Arbeit war es endlich gelungen, das Feuer einzudämmen. Die Auf­Der räumungsarbeiten dauerten die ganze Nacht hindurch an. Schaden ist sehr hoch. Die Entstehungsursache ist zurzeit noch der Gegenstand der kriminalpolizeilichen Untersuchung.

Ein größerer Brand brach ferner in der Nacht zum Donners

tag auf einem Holzlagerplag in der Scharnweber straße 2 in Weißensee aus. Große Holzvorräte und mehrere Schuppen wurden vernichtet. Die Feuerwehr, die mit fünf Löschzügen zur Stelle war, mußte aus neun Schlauch leitungen Wasser geben, um des Brandes Herr zu werden. Auch hier ist der Schaden sehr hoch.

Dachstuhlbrand im Norden.

Bährend des Gutachtens der Gerichtsärzte wird der Angeklagte aus dem Saal geführt. Auf Wunsch der Psychiater erzählt der Borsigende, wie es zu dem Geständnis des Artmann gekommen ift. Das gerichtsärztliche Gutachten stellt fest, daß Re- Im Dachstuhl des Hauses Lychener Straße 113 entstand gierungsrat Artmann drei Schuß- und 12 Stichwunden hatte. Bon heute mittag Feuer, das in furzer Zeit große Ausdehnung annahm. den Schüssen war einer in die Brusthöhle gedrungen, der tödlich Bei Schluß des Blattes ist die Feuerwehr mit vier Zügen mit den war. Frau Artmann wies ebenfalls Schuß- und Stichwunden auf.| Löscharbeiten an der Brandstätte beschäftigt.

Freisprechung in der Berufungsinstanz.

Die Große Straftämmer des Landgerichts I sprach nach mehrtägige Verhandlung den Gasporarbeiter Beste von der Anklage, durch Fahrlässigkeit das Explosionsunglück in der Lands­ berger Allee verschuldet zu haben, frei.

Nachdem in der ersten Instanz die beiden anderen mitange flagten Basanstaltsarbeiter bereits freigesprochen worden waren, Straffammer den Beweis nicht für erbracht, daß Geste vergessen und Geste zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, hielt die hat, das Verschlußstück anzubringen, wie die erste Instanz ange nommen hat.

Millionen verließen die Stadt.

Der Berkehr am Himmelfahrtstage.

Selten hat ein mit großen Hoffnungen und Erwartungen be­gonnener Festtag so fläglich geendet wie der gestrige Festtag, der nach dem Willen der Kirche Himmelfahrtstag heißt.

Eine leise Bewöltung am frühen Morgen wurde von der steigen den Sonne siegreich verjagt. Dann behauptete das Tagesgeftien das Feld und der azurne Himmel und das goldene Leuchten verführte alle Menschen. Millionen verließen die Stadt. Werber, Glin dow und Kaputh hatten einen Massenansturm auszuhalten.

Und

Potsdam und Wildpart hatten reichen Besuch, die Gebiete des Tegeler des Müggel. und des Wannsees waren übervöltert, am Strand der Dahme pilgerten Tausende. alles, was vom frühen Morgen bis in den frühen Nachmittag hin. ausgefahren war, wollte plötzlich zurüd, weil dice graue Wolken herauftamen. Ein Ansturm auf die Berkehrsmittel sette ein, der ohnegleichen ist. Dann brachen ungeheure Wassermassen vom Himmel und schwemmten weg, was megzuschwemmen war: Den Staub, die schwere Schwüle, die Blütenzweige, die Bügelfalten der Kavaliere, die Dauerwellen der Damen und die gute Laune des festfrohen Menschen. Aber schließlich und endlich war jeder froh, wieder daheim zu sein.

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