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Das Unterhaus hat ausgelitten.

Auflösungsdekret unterschrieben.

Condon, 10. Mai.  ( Elgenbericht)

Das Unterhaus ist am Freitag mit einer nightslagenden Throntede zu Grabe getragen worden. Der Throarede folgte eine unter dem Borfit des Königs in Bognor   abgehaltene Sihung des Geheimen Rates, in der mit der Unterschrift des Königs die Auflösung des Parlaments formell vollzogen wurde.

Der Stand der im Felde stehenden Kandidaten ist nach den letzten Statistiken folgender: Konservative 587 Kandidaten ( 9 Frauen): Arbeiterpartei 568 Randidaten( 30 Frauen); Ciberale 512 Kandidaten( 25 Frauen); Kommunisten 25 Kandidaten ( 5 Frauen). Außerdem werden noch 34 unabhängige Kandidaten genannt. Die Gesamtzahl der Kandidaten beträgt 1726.

Die deutsche Minderheiten Denkschrift.

Der Widerstand der Kleinen Entente.- Nur fleine Bers besserungen, teine grundsägliche Aufrollung.

Genf  , 10. Mai.  ( Eigenbericht.)

Die deutsche   Dentschrift zu dem Minderheiten. problem besteht aus zwei Zeilen. In dem ersten Teil wird die Einsegung einer Untersuchungstommission von Min derheitenfachleuten und Staatsmännern gefordert, die prüfen soll, wie eine bauernde Beachtung der Durchführung der Minderheiten. verträge gewährleistet werden kann. Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Behandlung der Betitionen und fordert hier un­gefähr die Verbesserungen, die auch der tanabische Bertreter im Rat gefordert hat: Rückfrage bei den Beschwerdestellern und Re gierungen, Bericht des Dreierfomitees an den Rat, Beröffentlichung der Entscheidungen.

Der Widerstand der kleinen Entente

richtet sich vor allen Dingen gegen den ersten Teil der deutschen  Dentschrift. Das Dreiertomitee soll sich diesem Widerstand im Berlauf seiner Londoner   Sigung angeschlossen haben. Da­gegen schlägt das Romitee vor, im gewissen Umfange einer Ber. besserung des Beschwerdeverfahrens näherzutreten. Man will anscheinend möglichst schon in Madrid   das Minderheiten­problem erledigen, indem man fleine Berbesserungen trifft, ohne das Problem in seiner Gesamtheit aufzurollen und zu lösen. Der Bericht über die Londoner   Beratungen umfaßt ungefähr 16 Seiten. Ihm sind die Minderheitenbentschriften der Regierungen vollständig und die privater Stellen im Auszug bei­

Owen Young, der fühne Ritter.

Frei nach Schillers Bandſchub".

YOUNG

PLAN

ITALIEN  

ENGLAND

VERTEILUNGSSCHLUSSEL

FRANKREIGHG

Wagt er, den Schlüffel anzutasten?

Die neue Reichsanleihe.

Die Vorlage vom Reichsrat angenommen.

Der Reichsrat hielt am Freitag eine öffentliche Bollfizung ab, in der der Gesezentwurf über Maßnahmen zur Besserung der Rassenlage des Reiches auf der Tagesordnung stand, über den die Ausschüsse des Reichsrats am Freitag vormittag beraten

hatten.

gefügt. Gegen die Veröffentlichung werdet fich namentlich Polen  , Vorlage( 500- Millionen- Anleihe) Ministerialdirektor Dr. Brecht, der

wie man sagt, aus innen politischen Gründen.

Kanton- Krise.

Meuternde Flotte zwischen Auslandsschiffen.

Namens der Ausschüsse erstattete den Bericht über den§ 1 der folgendes ausführte: Reichsrat und Reichstag   haben der Reichs regierung seit Jahren Anleiheermächtigungen gegeben, die nicht ausgenugt werden fonnten. 3urzeit beträgt die offene Ermächtigung 917 millionen RM. Da das Geld vor­schußweise größtenteils in den letzten Jahren längst ausgegeben ist, Sanfon über Condon, 10. Mai.  ( Eigenbericht.) wird es faffenmäßig hohe Zeit, die Anleihen zu erhalten, um aus Die hier stationierte Ranonenbootflottille, bisher der Zentral. Anleihe ohne besonderen Anreiz verspricht zurzeit feinen Erfolg. Die der furzfristigen Berschuldung herauszufommen. Eine freiwillige regierung von Nanting gegenüber loyal verhalten, hat sich für die Reichsregierung ist nach den Erfahrungen der letzten Monate der Kwangsi- Truppe entschieden. Die Regierung von Ranting hat diesen Meinung, daß sie zur Bermeidung einer verhängnisvollen Lage nicht Schritt mit der Entsendung von Bombenflugzeugen mehr länger marten tann. Als besonderen Anreiz hat die beantwortet. Das beabsichtigte Bombardement der zu den Auf Reichsregierung die Ermächtigung zu Steuerbefreiungen ſtändigen übergegangenen Kriegsschiffe tonnte allerdings nicht er. erbeten. Die Bedenken dagegen werben von der Reichsregierung folgen, da die Kanonenboote gegenüber Schamien, dem Ausländer zugegeben, fomohl auf dem Gebiete der steuerlichen Gerechtigkeit mie ba- bie Gdjomiem, bang the foggegeben, foot quartier Rantons, 3mishen ausländischen Kriegs. auf dem Gebiete des Einflusses auf den Wertpapiermarft, insbe­sondere auf alle öffentlichen Anleihen und schließlich hinsichtlich der jchiffen vor Anter gegangen find. Beschneidung der Steuereingänge für die Bänder, die ja von der Einkommensteuer 75 Broz. erhalten. Ein vollständig über zeugender Gegenporslag, der ohne Steuerbefreiung arbeitet, liegt nach Auffassung der Reichsregierung und auch nach Ansicht der Reichsratsmehrheit nicht vor. Jedoch war in den Ausschüssen viel Neigung für einen Borschlag Bremens   vorhanden, die Befreiung auf die Einkommensteuer zu be hränken, also nicht auszudehnen auf Vermögens- und Erb­

Das Kownoer Attentat. Eine Berbaffung an der Grenze.

jahren 1929 und 1930 ausgeben, bis zum Gesamtbetrage von 40 Proz. der für das Reich gezeichneten Anleihe von den in Abs. 1 genannten Steuern bis zur Höhe des Betrages befreien, ber auf ein Land nach Maßgabe der Bevölkerungszahl entfallen würde."

Ein solcher Zusatz war notwendig, weil eine Reichsanleihe unter folchen Bedingungen auf die Anleihen der Länder, die in Vorberei tung sind, aufs schärfste drücken würde.

Der Freistaat Sachsen   beantragte, statt fann" in dem von den Ausschüssen beschloffenen Zufaß zu sagen der Finanz­minister ist verpflichtet". Dieser Antrag Sachsens murde in namentlicher Abstimmung mit 36 gegen 29 Stimmen abge­lehnt. Dafür stimmten der Bertreter der Provinz Pommern, ferner die Länder Bayern  , Sachsen  , Thüringen  , Hessen  , Oldenburg  , Lippe.

§ 1 murde unverändert angenommen, nachdem vor der Abstimmung noch der Bertreter der Proving Pommern erflärt hatte, er befürchte zwar von der Vorlage einen schlechten Einfluß auf ben Realkredit und unter Umständen eine schwere Schädigung der Landwirtschaft, er werde aber doch dafür stimmen, meil der chlechte Kaffenbestand des Reiches das größere lebel sei, das be­Ichlechte bas be: fämpft werden müsse.

§ 2 ermächtigt den Finanzminister, die im Eigentum des Reiches stehenden Vorzugsattien der Reichsbahn an öffentliche Sparfaffen, Girozentralen, Landesbanken und Kommungl banten sowie an die Träger der Sozialversicherung unter lleber nahme der Garantie für die Zahlung einer Borzugsdividende ppn 7 Proz. zu veräußern. Soweit die genannten Stellen verpflichtet find, ihr Bermögen in Anleihen des Reiches anzulegen, fönnen fie diese Verpflichtung auch durch Uebernahme von Borzugsaktien er. füllen.

Memel  , 10. Mai Wie bem Memeler Dampfboot" aus Romno berichtet wird, wurde in der Nähe von Roschebary auf der Strecke nach Bilna ein verwundeter Student der Technik namens Bosilius fchaftssteuer. Die Ausschüsse halten es aber bei dem fortgeschrittenen denken dagegen, daß auch die Sparkassen unter diese Deklaration verhaftet, der bewaffnet gewesen und bei Stande der Verhandlungen nicht für möglich, die haben soll. Bofilius soll durch Explosion einer Handgranate verwundet worden sein, so daß er nicht flüchten fonnte. Angeblich soll Bofilius, der der politischen Polizei schon als extremer Revolu­tionär bekannt war, feine Teilnahme an dem Anschlag auf Wolde­maras eingestanden haben.

Bofilius ist seit einiger Zeit aus Romno verbannt, wo er Chemie studierte. Bofilius mußte sich, wie viele andere Studenten, in der Provinz aufhalten. Es ist möglich, daß es sich hier, falls sich der Verdacht gegen Bofilius bestätigt, um den Racheaft verbannter Studenten handelt, denen das Leben durch die Berbannung verpfuscht ist.

Hetze gegen die Universität.

Kowno  , 10. Mai.

einzelnen festzulegen. Der Reichsrat gibt der Reichsregierung nur eine Ermächtigung. Die Befreiung kann sich danach auf eine oder die andere der drei Steuern beschränken. Dies hängt natürlich mit dem Zinssat zusammen. Die Ausschüsse haben die Reichsregie­rung ersucht, diese Gesichtspunkte bei ihren Verhandlungen zu be­rüdfichtigen. Sie haben ferner folgenden Zusatz beschlossen:

Macht der Reichsfinanzminister von der Ermächtigung des Abs. 1 Gebrauch, so tann er mit Zustimmung des Reichsrats in der gleichen Weise die Schuldverschreibungen und Schaanweisungen, die die Länder in den Rechnungs

Ein interessanter Flaggenprozeß. Gewohnheitsverbrecher als Hafenkreuzhelden.

Das Regierungsblatt Lietuvos Aidas" bringt einen scharfen Artikel gegen die Professoren der Komnoer Universität, die in Braunschweig  . 10. Mai.( Eigenbericht.) ihren Borlesungen die akademische Jugend gegen die Regierung auf. Ein intereffanter Flaggenprozeß beschäftigt zur­hezten. Die Fehde der Regierungspresse gegen die Kownoer Hochzeit das Braunschweiger große Schöffengericht: Drei National schule wird schon seit einiger Zeit geführt, weil die Universität als fozialisten hatten im Januar von dem Gaubureau des Reichs. ein Bollwert der Opposition gilt. banners die schwarzrotgoldene Fahne heruntergerissen und gestohlen; die Fahnenstange wurde zerbrochen. Von den Angeklagten ist einer dreimal megen Diebstahls und unbefugten Waffentragens, der andere zehnmal megen Diebstahls im Rüdfall, Betrugs, Unterschlagung, Urkundenfälschung und widernatürlicher Unzudyt vorbestraft. Diese Musterterle gehören dem Sturmtrupp der Nationalsozialistischen   Arbeiterpartei in Braunschweig   an.

Der Prozeß gegen den kommunistischen   Parteisekretär Groß­mann und Genossen ist beendet. Seitdem die Bartei verboten ist, bestand im geheimen ein Barteivorstand, den die Polizei bei einer Sigung festnahm. Großmann, der lettischer Staatsangehöriger ist, lebte in Romno mit einem falschen Baß. Er und seine Mit angeflagten wurden zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.

Boncour für Wehrpflicht. Er erklärt Abschaffung für unmöglich.

Die Klage war durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet worden; der Bundesführer des Reichsbanners, Otto Hörfing, fungierte als Nebenkläger. Die Verhandlung ergab einmandfrei die Täter­schaft der drei Angeklagten, sie versuchen jedoch mit der Ausrede Paris  , 10. Mai.  ( Eigenbericht.) finnloser Betrunkenheit eine milde Strafe zu erwirfen. Der Staats­anwalt erblickte in der Tat eine Beschimpfung der Reichsfarben und Der sozialistische Abgeordnete Baul Boncour erflärt in cinem dem Excelsior" gewährten Interview, daß Frankreich   unter beantragte wegen Bergehens gegen§ 8 Abs. 2 des Republitschutz teinen Umständen auf die allgemeine Heerespflicht vergefeßes, wegen Diebstahls und Sachbeschädigung gegen zwei der zichten könne. Die deutsche Forderung nach Beschränkung Säter je vier Monate und zwei Wochen Gefängnis, gegen den zehn der Reservetruppen bedeute aber nichts anderes als die Auf- mal porbestraften Nazi eine Zuchthausstrafe von einem Jahr zwei Monaten. Der Berteidiger der Fahnenräuber versuchte darzulegen, hebung der allgemeinen Wehrpflicht. Sie sei deshalb unan. nehmbar. Wenn Deutschland   eine Abrüstungsregelung habe hin- daß Reichsbannerfarben und Reichsfarben zweierlei feien, schwarz­nehmen müssen, so tonne es deshalb doch die freien europäischen rot gelb sei durch das Gesetz nicht geschüßt, sondern nur schwarz­Mächte nicht zu der gleichen Beschränkung zwingen. Im Interesse rotgold. Im übrigen sei das Herunterreißen der Fahne mur ein Bierult. Als der merkwürdige Verteidiger einjah, daß er mit dieser her Landesverteidigung und der Wahrung ihrer Freiheit müßten die fonderbaren Begründung fein Glüd haben würde, erklärte er, es fontinentalen europäischen Nationen die Behrpflicht beibehalten. müsse vom Gericht überhaupt erst geprüft werden, wer Eigentümer der Fahne sei. Nach dreiviertelstündiger Beratung vertagte das Ge­richt die Berhandlung, weil inzwischen vom Amtsgericht Magdeburg  ein Auszug aus dem Vereinsregister über die Eintragung der Bestimmung angefordert werden soll, daß die Farben des

Die Eismeerinsel Jan Mayen   ist durch königlichen Erlaß der norwegischen Souveränität unterstellt und dem Direttor der meteorologischen Station Bolizeibefugniffe verliehen worden. Das Storthing hat die Annexion vorher einstimmig gebilligt

Der Berichterstatter Ministerialdirektor Dr. Hog äußerte Be­fielen. Die Reichsratsausschüffe haben deshalb den zweiten Satz mit einer Einschränkung angenommen, die die Sparkassen aus dieser Interpretation herausläßt. Der zweite Sap besagt danach, daß, so­weit die genannten Stellen durch reichsrechtliche Vorschrift ver. pflichtet sind, ihr Vermögen in Anleihen des Reiches anzulegen, sie diese Verpflichtung auch durch Uebernahme von Vorzugsaftien er füllen können.

Dem Antrag der Reichsratsausschüsse wurde vom Plenum mit mehrheit zugestimmt. Damit war die Borlage im Reichsrat angenommen.

Reichsbanners die verfassungsmäßigen Farben des Reiches find. Man darf nach dieser seltsamen Attion des Braun schweiger großen Schöffengerichts auf dessen Urteil gespannt sein.

Amnestie in Rumänien  .

Aber unzulänglich.

Bufareft, 10. Mai.( Eigenbericht.) Die Regierung hat alle bisher nicht abgeurteilten politischen Delitte amnestiert, die Strafen für die wegen politischer Berbrechen und Bergehen Berurteilter aber nur herabgesetzt. Am Montag dürfte das Barlament eine Amnestie für Militärpersonen beschließen.

In der Sozialdemokratie herrscht wegen der Unzulänglich teit der Amnestie große Unzufriedenheit.

Reichswehroffiziere in USA  . Zwei deutsche Reichswehroffiziere, die Hauptleute Barlimont vom 6. Preußischen Artillerieregiment und Speidel vom 13. Württembergischen Infanterieregiment, pur den in Washington   dem Kriegsamt vorgestellt. Sie werden der amerikanischen   Armee zugeteilt, um die amerikanische   Ausbildung, zu ftudieren.

Borkampf mit tödlichem Ausgang.

Ein Schlag aufs Herz.

23ien, 10. Mai

Heute abend fanden nach fünfjähriger Bause zum ersten Male in Wien&   ampfe zwifchen Berufsbogern statt, Be­dauerlicherweise ereignete fich dabei ein tödlicher Unglücksfall, und jwar traf der österreichische Meister Anderschih, ein Wiener   Polizei­beamter, den Ungarn   kudra  , der zweimal Schwergewichtsmeiffer feines Landes war, durch einen Schlag auf das Herz so unglüd­lich, daß dieser tof zu Boden stürzte