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die Stube bewohnte. In der Nacht zum Sonntag begegnere öte der Hamburger   Dynamit- Aktiengesellschaft( vorm. Nobel u. Co.)[ sonen: Heinrich Pariser, Richard Meyer, Leiter ber Wittwe dem Rutscher W. aus der Ringbahnstraße in Tempelhof   Karl Friedrich Heinrich Bander wegen wiederholter Untreue, Blumenfäle", den Hypothekenmakler Karl Herrmann, in der Bergmannstraße und wußte ihn zu verlocken, in ihrer zum theil mit gewinnsüchtiger Urkundenfälschung in Jdeal welcher für die beiden ersten Angeklagten die Vermittler­Wohnung zu übernachten. Als W. sich am Sonntag früh um fonkurrenz, wiederholter Unterschlagung und einfachen Bankrotts geschäfte besorgte. und einen Kaufmann August Riederich  , 312 Uhr auf den Heimweg machen wollte, vermißte er und gegen die Fondsmakler Fürth, Nathan Jacobsohn und der der Beihilfe in einigen Fällen beschuldigt wird. Letterer seine Geldbörse mit Baarschaft. Da er wußte, daß er D. Petrusch wegen Beihilfe zu dem letzteren Vergehen. Der erste war früher Bureaubeamter des Rechtsanwalts Lisser und hat fie in das Haus mitgebracht hatte, so stellte er Frau Spiegel- Angeklagte Bander, ein 69 jähriger Mann, fam 1861 mit mäßigem in einzelnen Fällen seinen Namen zur Einflagung der Wucher­berg zur Diebe und verlangte von ihr energisch die Heraus- Vermögen nach Hamburg  . Schon in den sechziger Jahren hatte forderungen der beiden ersten Angeklagten hergegeben. Zu gabe feines Eigenthums. Die Frau bestritt, es zu besitzen, und er fein gesammtes Vermögen im Börsenspiel verbracht. Im gleichen Liebesdiensten hatte sich übrigens noch ein Schreiber und Damit mag fie formell recht gehabt haben. Denn nächtlicherweile Jahre 1871 nahm er dann eine Stellung als Prokurist bei ein Bureaugehilfe des Rechtsanwalts Lisser verstanden und letzterer war die Börse wohl schon in die Hände einer dritten Person der oben genannten Aktiengesellschaft an, die ihm erst selbst hat ohne Bedenken solche Mandate von seinem Bureau­gewandert, von deren Anwesenheit der Kutscher keine Ahnung 5000 M., später gegen 9000 M. jährlich einbrachte. In den personal angenommen. Sein Berhalten hat zu einem für ihn hatte. Dieser dritte, der Schlächter Riege, fam aus seiner Stube fiebenziger Jahren und 1892 erbte er noch in zwei Malen eine ungünstig ausgefallenen Verfahren vor dem Ehrenrath der An­erst zum Vorschein, als er merkte, daß mit dem Kutscher aus Gesammtsumme von 180 000 m., wovon ihm jedoch nur 80 000 m. waltskammer geführt. Tempelhof   nicht so leicht fertig zu werden war. Nun fiel er mit zu freier Verfügung standen. Im Jahre 1883 nahm Bander Wegen eines Hochs auf die internationale revolutio: der Spiegelberg über ihn her, bearbeitete ihn mit dem, was ihm feine Börsenspekulationen wieder auf, und zwar in einem so un­gerade in die Hände fiel, und beide versuchten mit vereinten Kräften, glaublichen Maßstabe, daß er 1887 seine Differenzen nicht mehr näre Sozialdemokratie ist am Sonnabend ebenfalls der Partei­ihn zum Fenster hinaus auf die Straße zu schieben. W. aber, der bezahlen konnte. Er beging deshalb schon in diesem Jahre Ber- genosse Zimmermann Karl Dieße auf grund des groben Unfug­jetzt erst seine Situation ganz erfannte, wehrte sich verzweifelt. untreuungen zum Nachtheile der Dynamitgesellschaft in Höhe paragraphen verurtheilt worden. Während das Schöffengericht gegen Es gab einen Höllenlärm, ber die Hausbewohner aus dem Morgen von 153 000 M. Diese Veruntreuungen sind jedoch verjährt. Antrick jedoch auf 3 Tage Saft erkannte, sprach es gegen Dieße, der fchlummer weckte. Diese holten die Polizei des Reviers, die dem In den folgenden Jahren hatte er erst erhebliche Gewinne, dann das Hoch in einer am 17. November in der Memelerstraße ab­Spektakel ein Ende machte. Der Kutscher war übel zugerichtet, aber solche Verluste, daß er 1890 wiederum außer stande war, gehaltenen Volksversammlung ausgebracht hatte, einen Tag aber auch fein Gegner hatte nicht wenig abbekommen; nament aus eigenen Mitteln die Differenzen zahlen zu können. Bon da haft aus. lich hatte ihm W. einen Arm ausgerenkt und ihn gebissen. ab bis zu seiner am 20. Januar 1895 erfolgten Verhaftung erlitt er Wegen Beleidigung des Gerichtsvollziehers Koch in Während der Kutscher zum Arzte ging, brachte man Rieze auf fortdauernd Verluste, zu deren Deckung er in 21 Fällen große Rigdorf hatte sich der Kaufmann Johann Christian kindel die Gefangenenstation der Charitee. Sobald er geheilt ist, wird Summen veruntreute, in zwei Fällen unterschlug. Der aus Brandenburg   a. H. vor dem Nixdorfer Schöffengericht er sich wegen Diebstahls und schwerer Körperverletzung mit ge- Gesammtbetrag dieser veruntreuten Summen hat die zu verantworten. Der Angeklagte wohnte früher in Rigdorf. fährlichen Werkzeugen zu verantworten haben. Gegen 11 Uhr enorme Höhe von 772 887,75., wovon die kleinste Am 18. Juli v. J. erschien der Gerichtsvollzieher Roch mit einem vormittags holten Schuhleute auch die Wittwe Spiegelberg ab Summe 6000 m. und die größte 85 000 m. war. vollstreckbaren Schuldtitel bei ihm und bei dieser Gelegenheit und führten sie der Kriminalpolizei am Alexanderplatz   zu. Die mitangeklagten Fondsmakler, die die Spekulationen Bander's foll der Angeklagte den Gerichtsvollzieher ohne jede Veranlassung besorgt haben, sollen sich dadurch schuldig gemacht haben, daß arg beschimpft haben. Kindel bestritt dies jedoch ganz energisch und Die Artistin Marie Minna Krüger aus Wittenberg  , welche sich in der Nacht zum 19. Januar im Café National mit fie, obwohl sie einsehen mußten, daß ihr Mandant bei seinen gab über den Sachverhalt folgende Schilderung: Am genannten Tage Sublimatpillen vergiftet hatte, ist am Sonntag Mittag 1 Uhr im Riefenspekulationen sich zu grunde richten mußte, seine Geschäfte fei Roch zu ihm gekommen, habe sich ohne weiteres auf einen mit ruhig weiter besorgt und ihn dadurch dem Bankrott zugeführt Kleidungsstücken belegten Stuhl gefeßt und sich angeschickt, auf Krankenhause am Urban gestorben. Die Arme litt an hochgradiger haben. Wie groß die Geschäfte Zander's gewesen sind, geht dem mit einer werthvollen Decke belegten Sophatisch die Quittung Syfterie; mit dem Selbstmord wird der Umstand in Zusammen daraus bervor, daß zwischen ihm und dem Mitangeklagten Jacob- zu schreiben. In der Befürchtung, daß die Decke beklegt werden hang gebracht, daß sie im Café von einigen jungen Rüpeln durch sohn in den Jahren 1886 bis 1893 über 40 Millionen umgefeßt fönne, habe er den Gerichtsvollzieher höflich gebeten, sich doch verlegende Worte getränkt worden ist. Sie ging nach Beendigung sind und daß Zander's Nettoverlust bei Jacobsohn in den an den Schreibtisch zu sehen und ihn auch darauf aufmerksam des Streites erregt nach Hause, nahm dort das Gift und kehrte Jahren 1890 bis 1894 447 345 M. betrug. Der Angeklagte Fürth   gemacht, daß er sich auf Kleidungsstücke gesetzt habe. Koch sei dann wieder in das berüchtigte Lokal zurück. Die unglückliche hat mit Bander keine selbständigen Geschäfte gemacht, sondern jedoch nicht aufgestanden, sondern habe die Quittung an dem Person hatte vorher schon dreimal, zuerst im 16. Lebensjahre, den nur seine Aufträge an andere Makler weitergegeben, wofür er in Sophatisch fertig geschrieben und dabei Bauer" und dergleichen Versuch gemacht, sich zu ertränken. den Jahren 1886-1894 eine Schlepper- Courtage von 147 862 M. Ausdrücke fallen laffen. Bei Aushändigung des Schuld. und 44 Pf. empfangen hat. Die großen Verluste ihres Angestellten titels habe er auf eine Ecke desselben gezeigt und wiederholt ge famen schließlich Ende 1894 den Aufsichtsräthen der Dynamit- äußert:" Das sind Sie." Dann habe er sich entfernt und die Thür Gesellschaft zu Ohren. Die Bücher wurden endlich genau revidirt heftig hinter sich zugeschlagen. Zunächst habe er, der Angeklagte und die Schwindeleien entdeckt. Als Entschuldigung für seine fich die Worte: Das sind Sie" nicht erklären können, bei Beruntreuungen führt Bander an, daß er gehofft habe, durch näherer Betrachtung des Schuldtitels habe er aber entdeckt, daß Börsenspiel seinen beiden Söhnen ein Vermögen zu erwerben. in einer Ecke desselben das Wort Ochse" stand. Diese Angabe Für sich will er nicht viel verbraucht haben, jedoch liegen Rech- des Angeklagten erwies sich aus dem von ihm zu den Akten ein­nungen bei den Akten, nach denen er große Summen an Restau  - gereichten Schuldtitel als richtig, während die übrigen rants gezahlt hat, z. B. einmal einen Posten von über 500 M. Behauptungen durch das Zeugniß der früheren Wirth­für ein Diner bei Pfordte. Weiter hat 3ander einem Ver- schafterin des Angeflagten, welche bei dem Vorfall in der bältniß" jährlich ca. 1200 M. gezahlt. Außerdem hat er diesem Nähe der offenen Stubenthür gestanden hatte, bestätigt wurden. Mädchen 6000 M. zur Errichtung eines Puzgeschäftes gegeben, Der Zeuge Gerichtsvollzieher Koch gab zu, das Wort Ochse" und als dieses nicht ging, mehrere Jahre 18 m. pro Woche. geschrieben zu haben, und zwar sei dies eines der Schimpfwörter Dagegen soll er für seine Frau und Kinder nicht zu hohe Auf- gewesen, mit welchen Rindel ihn belegt habe. Er habe sich die­wendungen gemacht haben. Den Umfang seiner Schwindeleien felben behufs Erstattung der Anzeige notirt, aus Bersehen aber entschuldigt er mit der schlechten Kontrolle. Die angeklagten das erste Wort auf den Schuldtitel geschrieben, die übrigen aber Fondsmakler wollen nicht schuldig sein. Sie wollen Zander für auf ein Blatt seiner Handakten. In der Aufregung babe er dann einen schwerreichen Bolivianer gehalten haben, der nur zum Ver- vergessen, das ominöse Wort auszuftreichen. Zum Beweis dafür, gnügen die Prokuristenstelle angenommen hatte. Bestärkt in daß sich die Sache so verhalte, legte Stoch die betr. Handakten dieser Meinung seien sie dadurch, daß Zander stets auf die vor. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Dr. Schlossingt, Minute die Differenzen gezahlt habe. Das Gericht setzte die gab dem Zeugen Koch den Rath, den Strafantrag zurückzuziehen, Urtheilsverkündigung in dieser Sache bis zum 1. Februar aus. was dieser jedoch ablehnte. Die Verhandlung nahm hierauf eine Betreffe der Kranken- Versicherung der Kellnerinnen hat überraschende Wendung. Auf grund des Augenscheins erachtet der Straffenat des Rammergerichts in feiner legten Sizung eine es der Gerichtshof für sehr zweifelhaft, ob das Wort Ochse Entscheidung gefällt, welche auch für alle anderen Angestellten, und die Notizen in den Handakten mit ein und derselben Tinte die keinen Geldlohn beziehen, sondern auf Trinkgelder und geschrieben seien. Es wurde daher beschlossen, die Verhandlung event. Rost angewiesen sind, von Bedeutung ist. Der Gastwirth zu vertagen und die Tinten beider Schriftstücke durch den Ge Schmidt, welcher in der Naunynstr. 61 eine Damenkneipe" unterrichtschemiker Dr. Bischoff in Berlin   auf ihre Identität unter­hielt, war vom Schöffengericht und vom Landgericht wegen suchen zu lassen. Bergebens gegen§ 53 Absatz 3 des Kranken- Versicherungs­in Greifs- Bergehens gegen§ 53 Absatz 3 des Kranken- Versicherungs: Das Recht zum Anheften oder Anschlagen von Plakaten feine Beiträge bezahlt; und als dann im Zwangsbeitreibungs- laubniß der Orts Polizeibehörde abhängig gemacht, nerinnen bei der zuständigen Ortskaffe angemeldet, aber geseges vom 12. Mai 1851 von einer vorherigen Gr verfahren seine Zahlungsunfähigkeit festgestellt worden war, hatte und nach§ 41 desselben Gesetzes fann, wer dem§ 10 zuwider­er auch die im§ 58 Absatz 3 für diesen Fall vorgesehene Ver- handelt, mit Geld bis zu 150 M. oder mit Gefängniß bis zu pflichtung nicht erfüllt, den Angestellten den auf sie entfallenden 6 Wochen bestraft werden. Der Arbeiter Lange hatte im Bweidrittelbetrag des vollen Beitrags vom Lohn abzuziehen Februar des verfloffenen Jahres ein Platat im Saale und sofort nach vollzogenem Abzuge an die berechtigte Staffe eines Gastwirthes angeheftet, auf dem eine Versamm= abzuliefern. Die beim Kammergericht gegen das Urtheil zweiter lung angezeigt war. Er wurde deshalb vom Schöffen­Instanz eingelegte Revision begründete Schmidt damit, daß er gericht und auch in der Berufungsinstanz wegen Bergehens gegen den Kellnerinnen gar feine Lohnabzüge habe tönnen, machen Sie erwähnten Paragraphen zu einer Geldstrafe verurtheilt. Als da sie feinen Lohn bekommen hätten. Verdienst habe in Trinkgeldern bestanden, er, der weil jedermann Zutritt hatte. Ihr öffentlicher Drt wurde der Saal vom Landgericht angesehen, Revisionskläger, hätte ihnen nur Roft gegeben. Der Senat Rechtsgiltigkeit jener Bestimmungen des In der Revision wurde die des alten preußischen wies die Revision ab. Die Kellnerinnen seien Personen, Preßgesetzes bekämpft. Des weiteren berief sich der welche nach§ 1 des Kranken- Versicherungsgesetzes dem Ver- Revisionstläger auf den§ 43 Absatz 5 der Reichs. sicherungszwange unterlägen. Der letzte Abfaß dieses Para Gewerbe Ordnung, wonach es einer Erlaubniß zut graphen stelle dem Gehalt oder Lohn im Sinne des Gesetzes nicht gewerbsmäßigen Bertheilung von Druckschriften, anderen vom 15. Juni 1883 bezi. 10. April 1892 Tantiemen und Schriften oder Bildwerken in geschlossenen Räumen Naturalbezüge gleich. Solcher Gestalt sei aber der Arbeits  - nicht bedarf. Der Vertreter des Bange folgerte bieraus, daß verdienst der Kellnerinnen bei Schmidt gewesen, wie auch sich dieser auch nicht erst einer polizeilichen Erlaubniß hätte ver­im allgemeinen diese Art der Bezahlung für Kellnerinnen sichern brauchen. Die Revision wurde jedoch am 23. Januar üblich sei. Die Trinkgelder würden durch den Ausdruck Tantiemen vom Straffenat des Kammergerichts zurück­mit getroffen. Auf jeden Fall hätte Schmidt dafür sorgen müssen, daß er in die Lage tam, aliwöchentlich die zwei Drittel des Bei trags abzuliefern, welche die Kellnerinnen zu zahlen verpflichtet waren. Im übrigen hätte sich dem Revisionskläger auch bei der Auswechselung der Biermarken die Gelegenheit zu den Abzügen geboten.

Alter schützt vor Thorheit nicht. Der im Ruhestand lebende Geheime Kanzleisekretär aus dem Finanzministerium Otto Schilling aus der Gartenstr. 38 ist heute Morgen mit einer Schußwunde in der linken Seite in seinem Zimmer aufgefunden worden. Der Greis ist seit dem vorigen Jahre Wittwer, nach dem feine 63 Jahre alte Gattin ihm durch den Tod ent­rissen wurde. Er wohnt auf demselben Flur mit der Familie feines Sohnes, der gleichfalls Kangleisekretär ist. Bald nach dem Tode seiner Frau fühlte Schilling, trok feiner 76 Jahre, eine Leidenschaft für die 22 Jahre alte un­verehelichte Jda Streichhahn, die in demselben Hause als Dienst mädchen in Stellung war. Er überhäufte das Mädchen mit Artigkeiten, schenkte ihm Sachen aus dem Nachlaß seiner Frau und machte schließlich den Antrag, das Mädchen möge als Wirth: fchafterin zu ihm ziehen. Dazu hatte Fräulein Streichbahn keine Lust. Schließlich machte ihr der alte Mann einen Heiraths antrag, und Fräulein Streichhahn willigte ein, um für die Zukunft versorgt zu werden. Das Bündniß für's Leben wurde von dem jungen Paare" am 2. dieses Monats auf dem Standesamte geschlossen. Das neuvermählte Paar wollte feine Heirath selbst vor den nächsten Angehörigen geheim halten, bis es ihm gelungen sein würde, eine weiter ent­fernt liegende Wohnung zu finden. Demgemäß wohnte die junge Frau noch allein in der Juvalidenstraße und fam stets erst am Morgen zu ihm. So auch gestern, und da fand sie ihn stöhnend vor dem Sopha liegen, eine Schußwunde in der linken Brust. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er nach anfänglichem Lengnen zugestanden hat, daß er sich selbst die nicht sehr gefähr liche Schußwunde beigebracht habe.

Der Augenarzt Prof. Schirmer ist am Montag in Greifs­ wald   gestorben.

Mit Salzsäure hat sich am Sonnabend die Frau des in der Modewaarenbranche sehr bekannten Agenten P. zu vergiften versucht. Die erst seit einem halben Jahre verheirathete Dame litt an einer unheilbaren Krankheit. Ihr Zustand ist hoffnungslos.

Beim Besteigen eines Stadtbahnzuges ist am Sonnabend Nachmittag 4 Uhr auf dem Bahnhof Bellevue ein etwa 60 jähriger unbekannter Mann plötzlich am Herzschlage gestorben.

Zengen gesucht. Die Personen, welche gesehen haben, wie am 17. November nachmittags einem alten Manne beim Ein steigen in den Stadtbahnzug auf Bahnhof Alexanderplatz   die Finger zerquetscht wurden, werden gebeten, sich bei Torff, Gollnowstr. 26 III. au melden. Witterungsübersicht vom 27. Januar 1896.

Stationen.

Barometer

stand in mm,

reduzirt auf

d. Meeressp.

Windrichtung

Windstärke Wetter  

Temperatur

nach Celsius

Swinemünde

779

SSD

3

Hamburg

777

DGD

1

Berlin

778

4

woltig woltenlos wolfenlos

<-0 -2 -5

Wiesbaden

773

SM

1

bedeckt

3

München  

772

Still

-

Schnee

<-0

Wien  .

776

SSM

bedeckt

776

Still

halb bedeckt

27

Petersburg

777

WNW

woltenlos

15

.

Cort

762

SW

7

Regen

11

Aberdeen. Paris  .

761

6

bedeckt

7

O

772

1

bedeckt

6

Haparanda

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Vertheilen

gewiesen. Gründe: Die§§ 9, 10 und 41 des preußischen Breßgesetzes beständen noch zu recht und zwar werde ihre Rechtsgiltigkeit durch§ 30 des Reichs- Preßgefezes zugelaffen. Lange hätte, bevor er das Platat in dem Saale  , einem öffentlichen Orte im Sinne des Gesetzes, anheftete, sich ett die polizeiliche Erlaubniß holen müssen.§ 43 Abs. 5 der Reichs -6 Der Kampf um das Gasglühlicht. Anfangs vorigen Gerverbe- Ordnung sei hier nicht anwendbar, denn dort sei nur aber Druckschriften, nicht Jahres reichte die Deutsche Gasglühlicht Attien vom auf gesellschaft gegen eine Anzahl Konkurrenzfirmen Klagen vom Anbeften solcher die Rede. Nach diesem wegen Verlegung ihrer Brenner- und Glühförper Patente den Wortlaut des Gefeßes" sich aufbauenden Erkenntnis Mr. 43 991, 39 162, 41 945, 44 016 und 74 745 ein. Mit diesen können, wie auch der Präsident zugab, in einem Tanzfaal als Klagen war gleichzeitig der Antrag gestellt, das Gericht möge im geschlossenem Raum" Plakate ohne Erlaubniß der Wege der einstweiligen Verfügung erkennen, gegen eine einmalige Polizei vertheilt werden, während das Anheften derselben fistalische Strafe den Beklagten zu untersagen, bestimmte Brenner- Plafate im selben Tanzsaal, diesmal als öffentlich e m Frost- fonstruktionen herzustellen und zu vertreiben. Ein gleicher Antrag Ort", bei Vermeidung einer Strafe nur mit Erlaubniß der wurde auch in bezug auf die Glühtörper- Patente gestellt. Der erste Polizei erfolgen darf. Termin zur mündlichen Verhandlung über diesen Rechtsstreit stand

Wetter- Prognose für Dienstag, 28. Januar 1896. Trockenes und vielfach heiteres, zeitweise woltiges wetter mit ziemlich frischen südöstlichen Winden.

Berliner   Wetterbureau.

Gerichts- Beitung.

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am 21. Februar v. J. an; er schloß damit, daß das Verfahren wegen Werth für die Preffe? Der Frants. 3tg." wird aus Hannover  Hat der§ 193 des Strafgesetzbuches noch einer Verlegung der Auer'schen Glühtörper- Patente so lange ausgesetzt wurde, bis über die feinerzeit beim Patentamte eingereichten folgender Vorfall berichtet: Ein Preßprozeß, der aufs Neue Wer ungebührlicherweise rnheftörenden Lärm erregt, Nichtigkeitstlagen entschieden sei. Die letzteren waren von zeigt, wie wenig Verständniß oft die Aufgabe der Presse bei den fann nach§ 360, Biff. 11 des Strafgesetzbuches für das Deutsche 8 Firmen am letzten Tage vor Ablauf der gesetzlichen Frist beim Gerichten findet, ist am 20. Januar vor der hiesigen Straffammer verhandelt worden. Der Feuilleton- Redakteur des Hannoverschen Reich bestraft werden. Der Gastwirth Pietsch wurde auf grund Patentamte anhängig gemacht worden. Inzwischen hat das dieser Bestimmung sowohl vom Schöffengericht wie auch vom Patentamt in der Gizung vom 7. November v. J. zu gunsten Courier", Wilhelm Meyer   Förster, hatte sich wegen Bes Landgericht verurtheilt, die ihn für den Lärm verantwortlich der Deutschen Gasglühlicht Aktiengesellschaft erkannt, so daß leidigung der Königlichen Akademie gemeinnüßiger Wissen machten, der eines Nachts nach 12 Uhr aus seinem Lokal drang. Die Patente, mit Ausnahme einer geringfügigen Streichung eines Schaften zu Erfurt  " durch einen Artikel über die Akademie. In der Revision berief sich P. vor allem darauf, daß nicht er, Theils der Patentansprüche, weiter zu Recht bestehen. Die Deutsche verantworten. Der Artikel kritisirte ein Preisausschreiben der sondern daß seine Gäste sich der ausgelaffenen Luftigkeit Glasglühlicht- Gesellschaft hat nun sofort den Antrag gestellt, das Akademie für 1896. Die Akademie hatte eine Preisaufgabe hingegeben hätten, welche die Bestrafung veranlaßte. Der Gericht möge Termin zur mündlichen Verbandlung über die gestellt, wie fich die Erziehung der weiblichen Jugend in den Straffenat des Rammergerichts hob denn auch die Vorentschei- Patentverlegungs- Prozesse auberaumen. Das Gericht hat hierauf höheren Berufsklassen vom 15. bis zum 20. Lebensjahre am dung auf und sprach den Angeklagten frei. Der§ 360 Biffer 11 Termin am 1. Februar gegen folgende Firmen anberaunit: weckmäßigsten gestalten lasse, und auf die beste Abhandlung des Strafgesetzbuches wolle den häter bestraft wissen, denn er 1. Kontinental- Gasglühlicht Gesellschaft Meteor"; 2. Frig ist ein Preis von 300 m. als Honorar gefeßt, wofür aber der Verfasser das Eigenthum an die königliche fage: Wer u. f. f. wird bestraft." Hier sei nun nicht Trendel, Berlin  ; 3. E. Billeit, Berlin  ; 4. Horwit u. Saalfeld  , ersichtlich, daß P. der Thäter war. Wenn aber deffen Gäfte den Berlin  ; 5. E. Kramme, Berlin  ; 6. C. Benas, Berlin  ; 7. Fr. Atademie abtreten sollte. Der Angeklagte hatte daran eine scharfe Kritik getnüpft, indem er gewissermaßen Standal verursachten, dann wäre es Sache der Polizei gewesen, Siemens u. Co., Berlin  ; 8. Neue Gasglühlicht- Aktien- Gesellschaft, gegen diese einzuschreiten. Der zitirte Paragraph biete teine Berlin  ; 9. S. Salzmann, Berlin  ; 10. Aktiengesellschaft vorm. Namens der geistigen Arbeiter" Verwahrung gegen eine Handhabe dazu, den Gastwirth für den ungebührlicher Weise C. H. Stobwasser u. Co., Berlin  ; 11. F. Butte u. Co., Aktien nach seiner Ansicht ungebührliche Ausnugung ihrer Arbeitskraft von seinen Gästen erregten ruheftörenden Lärm verantwortlich zu gesellschaft für Metallindustrie, Berlin  ; 12. Neue Deutsche   Gas- einlegte und auch das Publikum aufforderte, gegen ein derartiges Verfahren Front zu machen. Die Beleidigung wurde der Anklage machen. glühlicht- Rompagnie F. H. Aschner u. Co., Berlin  . zufolge namentlich gefunden in den Ausdrücken tindisch kleiner Preis"" Albernheiten und Ausbeutereien", die der Angeklagte angewandt hatte. Der Angeklagte erklärte, daß er sich gegen die Mehrzahl der heutigen Preistonkurrenzen überhaupt habe

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Material für das Börsengesek. Bm Hamburger Land- Der Wucherprozeß gegen Pariser und Genoffen wird gericht, Straffammer IV, fand am Freitag und Sonnabend ein am 29. d. M. vor der 8. Straftammer des Landgerichts I   zur Aufsehen erregender Prozeß statt gegen den früheren Prokuristen Verhandlung gelangen. Die Anklage richtet sich gegen vier Per

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