Einzelbild herunterladen
 
  
Vor Landtagswahsen in Mecklenburg  . Oes Landtags letzte Sitzung.- Einheitsliste der Rechts. Parteien. Zchwerio. 14. Mai. Heute nachmittag fand die letzt« Sitzung des Mecklen- kmrgischen Landtag» vor der Zluflösung statt. Der Nachtrag». etat fiir 1928 wurde mit den Stimmen der Regierungspartei«, gegen die Stimmen der Rechten angenommen. Zu sehr erregten Aueeinanderfetzungen zwischen der Regierung und den Oppositionsparteien kam es nach einer Anfrage des völkischen Abg. Maerten» über das Gefchäftsgebahren der in Konkurs geratenen Firma Iosephy in Rostock   und über die Beamtenpolitit der Regierung. Danach wurde eine Reih« kleinerer Gesetzentwürfe er» ledigt und angenommen. Die Völkischen, die Deutschnationalen, die Volkspartei und die W-.rtschaftspartei haben sich zu Verhandlungen über eine C i n» h e I t s l i st e für die bevorstehenden Landtagswahlen berreit erklärt. Die Nationalsozialisten verhalten sich gegenüber einer solchen Liste ablehnend, während die Demokraten schon eine«igeneListe aufgestellt hoben. Der Mecklenburgische Bauernverein. der die Linksregierung bisher unterstützt hat, dürft« ebenfalls mit einer eigenen Liste hervortreten._ Geichs- und Verwallungsreform. Forderungen des Allgemeinen Oevtfchen Deamlenbuades. In einer öffentlichen Versammlung des ADD. sprach am Montag Bürgermeister Genosse Dr. Karl Herz über Reichs- und Verwal. tungsreform. Gr führte unter anderem aus: Reichs, und Verwaltungsreform sind voneinmcher untrennbar. Das Reich hat die Finanzverwaltung. Arbeit», und Derkehrsvenval- tung. Den Ländern bleibt nur noch ein Ausschnitt. Darum muß die Reichsreform der Verwaltungsreform voran« gehen. Grundsätzlich gebührt dem Reich allein die Gesetz« gebungshlcheit. Die von Preußen umschlossenen K leinstaaten sind in Preußen einzugliedern. Bayern  , Württemberg, Baden   und Sachsen   müssen das parlamentarische System durch eine kommunale Provinzialoerwaltung und Einrichtung einer Auf« tragsverwaltung nach Weisung der Reichsorgan« ersetzen. Der Zu« sammenhang zwischen Reich und Preußen ist herzustellen durch Be- seitigung der preußischen Ministerien und des Landesparlaments und Unterstellung der preußischen Verwaltung unter das Reich. Darauf läuft auch diedifferenzierte Endlösung* der Referenten des Verfassungsausschusses hinaus. Im Gegensatz zu ihnen muß aber Fortfall des Reichsrats gefordert werden. Die DerwaUung ist zu demokratisieren und zu rational!« sieren auf dem Wege der kommunalen Dezentralisation. Die parla- mentarische Demokratie hat die Verwaltung nicht in die Hand be- kommen, die Bureairfrati« ist, stärker geblieben. Die Einheit der inneren Verwaltung ist verloren gegangen. Wir haben nur noch ein« Reihe selbständig nebeneinander stehender Fachverwaltungen, wie Finanzamt, Arbeitsamt. Polizeiamt, kommunal» Dienststellen usw. Das große politisch« Problem besteht darin, die starr« Behördenver- waltung mit den wechselnden Bedürfnissen des gesellschaftlichen' Lebens in Einklang zu bringen, das Berufsbeamtentum durch Der« bindung mit aussteigenden Kräften»er breltsn Mass« vor Erstarrung und kastenmäßiger Absonderung zu schützen. Genosse Dr. Hans Völler vom Vorstand de» ADV. besprach die beawtenpolitische Seite des Reformproblems und fordert« die Schaffung eines einheitlichen Beomtenrecht«. Ein« Entschließung im Sinne der Referats wurde angenommen. Insbesondere wird darin zur Reichsreform gefordert: Uebertragung de« gesamten Justiz« mesens einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarteit auf das Reich. Aenderung des Zuständigkeitskatalogs der Artikel 6 bis 12 RV. im Sinn« der Zusammenfassung der Gesetzgebung»« kompetenz im Reich. Länderautonomi« nur in der Ausführung der von der Reichsgesetzgebung aufgestellton Grundsätze. Inventarisierung des geltenden Rechts, c) Demokratische Organisation der allgemeinen Verwaltung, insbesondere reichsgesetzlich« Regelung des Der- hältnisses von reichseigener, landeigener und kommunaler Verwaltung. Reichsgesetzliche Regelung des Aufbaus und der Glied«. ntng der Länderverwaltung. Erlaß einer Reichsgemeinde» und Reichekreisordnung. Erlaß eines Reichspolizei- gefetzes. Reichs gesetzliche Regelung des allgemeinen V« r w a l- tungsrechts, de» Verwaltungsverfahrens einschl. des Verwal- tungszwangsverfohrens und der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ein- heitliche Reichsgesetzgebung für all« Fachgebiet« des materiellen Verwaltungsvechts, z. B. des Wirffchaftsrechts. ä) Schaffung eines einheitlichen Beamtenrechts..
Nach den französischen   Gemeindewahten Großer Erfolg der Sozialisten pari». 14. Mai.(Eigenbericht.)- Die Erfolge der französischen   Sozialisten stell«» sich bei völligem Ueberbssck über das Gesamtergebnis der Kommunal« wählen noch weit größer heraus als ursprünglich ange- nommen wurde. Es kann am Dienstag, worauf derPopulaire* mit Stolz hin- weist, festgestellt werden, daß keine ander« Partei ähnliches zur Seit« zu stellen hat. Fast in allen Städten, in denen die Sozialisten bisher am Ruder waren, haben sie sich voll behvupten können, so in Lille  , Roubaix  . Limoges  , Tours, Bordeaux  , Lens, Doual. Chorlsvill«, Ehtlons-sur-Saöne, Boulpgne. Toulouse   und zahlreichen anderen. Auch in Lyon   bilden sie die stärkste Gruppe. Reu hiyzugewonnen wurden u. a. Avignon  , Arra», Armenttöres. Dünkirchen  , Hazebrout. Besonders imposante Ergebnisse wurden in den Departements des Rorhens erzielt. Hier ist der Sozialismus aus den Wahlen als unbestrittener und olleiniger Sieger hervor. gegangen. In LÄö durchzog noch der Bekanntgabe der endgültigen Ergebnisse ein gewaltiger, von den Parteimitgliedern und der sozia- I stischen Jugend gebildeter Zug mit roten Fahnen und unter dem Absingen der, Internationale* die Stadt. Di« Liller Sozialisten bereiteten dabei gleichzeiitg dem bisherigen Bürgermeister Sa- l e n g r o ein« Huldigung. Dieser mar al» einziger nicht ge« wählt worden. Die Verleumdungen«Ines bisherigen sozialistischen Stadtrats, der von der Liste gestrichen worden war und sein« eigen« Kandidatur aui gestellt hatte, trugen so ihr« schlimmen Früchte. Wenn in Pari« die Partei drei Stimmen im Stadtrat oer« l o r e n hat. so ist das nicht zum mindesten opf die Tatjlt der Kommunisten zurückzuführen, die auch diesmal wieder im zweiten Wahlgang gänzlich aussichtslos« Kandidaturen aufrecht er« hielten und durch die so erzielte Slimmenzersplitterung zum Erfolg« der Reaktion beitrugen. Im ganzen Lande befolgten die Kommu- nisten die gleiche Methode. Daß trotzdem und trotz de, an vielen Orten beobachteten offenen Ausammengehen» der Radikalen die So- zialisten zu solchen Erfolgen gelangen konnten, beweist am besten ihre stets zunehmende Kraft,,'»vr.v* ifii: t A.-
Thätmann muß sich verantworten...
Stalin  :»Was lese ich in der Münzenbergpresse? Keine Schlacht nur Opfer! Welch' unerhörte Schlappheit. Thälmann  :»Großer Stalin  , das ist nur für die pazifistisch verseuchten Berliner   geschrieben. Hier bringe ich die authentische Mostauer Lesart! Unmögliche Strafbestimmung. �Verleitung zum Selbstmord" sott bestrast werden.
Der Strafgesetzausschuß des Reichstag  » beriet gestern die Be- stimiwmigen über die Verleitung zum Selbstmord. Nach Z 248 soll derjenige mit Gefängnis bestraft werden, der einen anderen oerleitet, sich selbst zu töten. Abg. Dr. R o s e n f e l d(Soz.) wandt« sich gegen den§ 248, da nach geltendem Gesetz Verleitung zum Selbstmord straflos fei und ein Bedürfnis, Bestrafung eintreten zu lassen, nicht hervorgetreten fei. Vor allem fei es notwendig, die jetzt bestehend« Strafbar» keit der Sterbehilf« zu beseitigen oder wenigstens einzu« schränken. Wenn jemand im Sterben liege und wegen qualvoller Schmerzen den Wunsch habe, daß seinem Leben ein Ende gemacht werde, dürfe Bestrafung nicht eintreten. Dem leidenden Tiere werde niemand den Gnadenstoß versagen. Dem Menschen aber dürfe nach dem Strafgesetz die Erlösung von seinen Schmerzen nicht zuteil werden. Wenn ein Arzt den Sterbenden dem quala ollen Todes- kämpf überlassen müsse, so könne solche gssstzlich« Regelung nicht befriedigen Gewiß würden vernünstiae Aerz:« dem Sterbenden ohne Rücksicht aus das Strafgesetz helfen. Dann liege ab«r ein unerträglicher Widerspruch zwischen Rechtsempfinden und Mensch vor, und solch« Widerspruch« dürfe das kommende Strafrecht nicht übernehmen. Gewiß sei anzuerkennen, daß bei Freigabe der Sterbe- Hilfe ein« große Macht in die Hand des Arztes oelegt werde: es gäbe aber, zum Beispiel, bei Kreb, und Tuberkulose, Fälle völliger Aussichtslosigkeit, und irt solchen Fällen müsse dem Kranken Hilfe werden. Ein Liebesakt. wie ihn in manchen Fällen die Darreichung von Gift darstelle, dürfe niemals slro'.or sein. Abg. Kahl wendet sich gegen die Anregung, Sterbehilfe stras» los zu lassen. Eine solche Straslosigkeit lief« geradezu auf«ine Her- aussorderung zur Tötung hinaus und das müsse man ablehnen. Abg. Dr. Moses(Soz.) gab zwar zu, daß es sür die Aerzte nicht immer möglich sei, mit Sicherheit vorauszusagen, wann der Tod eines Kranken«intreten würde. Es gäbe aber Fälle, wo man den Tod mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit vor- aussagen könne und in solchen Fällen sei es wünschenswert, daß Sterbehilfe straflos geleistet werden könne. Wer. wie er,»6 Jahre als praktischer Arzt gewirkt habe, der hat in vielen Fällen am Sterbebett gestanden und sich gefragt, ob er nicht dem Leben eines schwer Leidenden und unrettbar Verlorenen ein Ende machen und Ihn von seinen Qualen erlösen solle. Auch er Hab« in vielen Fällen St-rvchilse geleistet und«« habe ihn nicht beschwert, ob er sich damit strafbar gemacht habe. Er Hab« dann zur Linderung der Schmerzen Morphium gegeben, obwohl er wußte, daß
durch die großen Dosen Morphium die Lebensdauer abgekürzt würde. Oft drängten die Angehörigen von Menschen, die im Todes- kämpf leben, auf Verabreichung von Morphium. E? fei gewiß wünschenswert, eine den Arzt vor Bestrafung Ichützeud« Bestimmung in das Strafgesetz hineinzunehmen. Oft sei es menschlicher, Sterbe- Hilfe zu leisten, als den Menschen seinen Qualen zu überlassen. In der weiteren Aussprache wendeten sich die Vertreter des Zentrum«, der Bayerischen   Volkspartci und der Deutschen   Volks- parte! gegen die Anregung, Stexbehilfe straflos zu lassen. Ministerialdirektor<s ch ä s« r erklärte sür die Rcichsvegierung, daß das Problem der Sterbehilfe noch nicht hinreichend geklärt sei. Kein ausländisches Gesetz erkenn« den Fall der Sterbehilfe an, nur lm norwegischen Recht sei eine Strasmilde�ng vorgesehen, hie nach dem bestehenden Strasgesetzentwurf ohne weiteres gegeben sei, da in solchen Fällen mildernde Umstände immer norlägen. Bei. der Abstinunung wurde§ 248 nach der Regierungsvorlage angenommen, nachdem Dr. R o s s n s e l d erklärt hatte, daß er sich für die zweite Lesung vorbehalte, bestimmte formulierte Anträge in bezug aus di« Sterbehilfe zu stellen. § 248 droht Gefängnisstrafe demjenigen an, der einen anderen verleitet, sich selbst zu töten. Abg.. Landsbera(Soz.) begründete«inen Antrag auf Streichung. Nach dem bisherigen Gesetz sei man ohne die Straf- bestimmung ausgekommen, und es sind keine Fälle bekannt ye- worden, in denen die Straflosigkeit der Verleitung zum Selbsttnord Bedenken hervorgerufen habe. Niemand werde die Ersadrung gemacht haben, daß zurechnungsfähige Menschen leicht geneigt seien. auf das Zureden anderer sich das Leben zu nehmen. Wenn ad«r wirtlich solch« Fälle vorkämen, wie sollten sie bewiesen werden, da doch der wichtigste Zeuge tot sei. Amerikanische   Duelle, auf die zur Begründung des K 248 hingewiesen worden sei, spielten doch nur in Romanen eine Rolle, ober nicht im Leben. Im übrigen gäbe es Fälle, In denen höhere Gesichtspunkte zur Verneinung der' Straf- Würdigkeit führten. Wenn ein Ehrenmann einen Sohn Hab«, der ein Lump sei, der zum Beispiel Wechsel gefälscht habe, und wenn der Vater ihm dann den Revolver hinlege mit den Worten: Schieß dich tot, dann sei gewiß kein Bedürfnis zur Bestrafung gegeben. Die Vertreter des Zentrums und der Deutschen Volkspartei hielten F 248 für notwendig. Bei der Abstimmung gelang es nur, die Bestimmung zur Streichung zu bringen, nach welcher in besonders schweren Fällen Zuchthaus bis zu zehn Jahren angedroht werden sollte. Im übrigen wurde§ 248 angenommen. Weiterberatung am Donnerstag.
Zensur wüiet in Ostoberschlefien. In zwei Iahren 60 mal beschlagnahmt. « Satkowih, 14. Mai. Di« Sonnabendausgaben der Opppsitionspresse in Kattowitz  wurden fast ausnahmlos beschlagnahmt. Di«.Katto- witz«r Zeitung* wurde seit dem 1. April 1927 zum K0. Male beschlagnahmt, auch der.flZb-rschlesische Kurier' sowi  « der sozialdemokrittsch«Dolkswille* wurden wegen der Bericht« über die Gewaltakt« polnischer St u.d enden in den Kattowitzer und Königshütter Kinos konfisziert. Die P o l o n i a*. das Organ Korfanlys. siel seit dem Dienstantritt des Wojewoden Dr. Grazynski zum 88. Mal« der Konfiskation anhcim. Sinnlose Revanche für Oppeln  . Satkowiß. 14. Mai. Die von dem Verbandder Ausständischen systematisch organisierte Hetze hat jetzt dahin geführt, daß fast alle Kinns Ost- Oberfchlesienp, und besonder» in Aattowitz, keine deutschen  Filmoufschriften mehr z«igen können, wenn si» sich nicht der Gefahr einer Demolierung ihre» Lokal» aussetzen wollen. In einem kinp. dos noch deutsche Aufschriften zeigte, gab«m Offizier den Soldaten, di« sich in d«m Kino befanden, den dienstlichen B e- f» h l. den Raum zu verlassen- Polen  , die gegen di« sinnlos« Hetze auftreten und der Vernunft da» Wort reden, wie der Stadtverordnete in Kattowitz   Dr. Ziclkewiyz, werden beschimpft, und sogar in dem Organ des Woiwodsn, derPolska Zachodma', wird ihnen Mangel an nationaler Gesinnung vorgeworfen. Italien   wird seine bisherige Gesandtschaft in Warschau   in eine Botschaft umwandeln, und umgekehrt Polen   seine Gesandtschaft in Rom  . F r a nk r« i ch hat den Polen   diesen Befallen bereit» vor Jahren erwiesen, um Polens   Großmacht st ellungzu attestieren.
Keine Wahlpropaganda durch Inferaie. In England verboten. London  . 14. Mai.(Eigenbericht.) Der verschwenderische Gebrauch von Zeitungsannoncin al« Wahlpropagonda durch das Hauptquartier der Lids- ralen Partei hat die konfervativ« Parteileitung zu der Erklärung veranlaßt, daß nach der Ztusfassung ihrer Rechtsberater die Wahl» Propaganda im Annoncenteil als ungesetzlich be- krachtet werden müsse. Die Liberale Partei antwortete auf den ton- seroattven Angriff, der angesichts des britischen Wahlgesetzes als stichhaltig zu betrachten ist, daß die Ausgaben für die Wahlpropa- ganda im Annoncenteil der Zeitungen mit der Auslösung des Parla- ments, und damit mit dem offiziellen Beginn de« Wahlkampfes eingestellt worden seien. Weitere Verhaftungen in Litauen  . Alle Attentaisteilnebmer angeblich bekannt. Der Polizei sind, wie da» Memeler., Dampfboot" avff K o p n» meldet, all« an dem Anschlag auf Äoldemara» Beteiligten be» kennt geworden. Insgesamt handelt es sich um zehn Stu- Kenten der Ausro-Organisation. In einem Wolde in der Rahe der Demarkationslinie wurden zwei«eitere XÄer, darunter der Dorsitzende der Ausra-Organisation Taoiltschiu», fest- genommen. Bei der Verhaftung wurden sie verletzt. Bezüglich der Verhastung der Studenten der christlich. demokratischen Ateiteninkai-Organisation hat sich der Borsitzende dieser Organisation beim Innenminister sür die Freilassung der Verhafleten verwandt. Wie verlaulet, erklärt der Innenminister, daß er der Intervention keine Folge geben könne, da die verhafteten Ateiteninkai sich poli- tisch betätigt hätten. Si« würden aus Kowno   nach ihren Heimats- städten 8 b g e s ch o b c n werden.