Massenflug aus der KPTsch. Der Parteigründer fliegt voran. Slatmo. 17. Mai. v«r Abg. Muna. Gründer der KPTsch., die Senatoren Kugera und Pruza, ferner das Mitglied der kommunistischen Landesparteileitung Jirava und ein früherer Redakteur der „Eooboda" sowie deren Administrator sind aus der Kommunistischen Partei wegen oppositioneller Haltung ausgeschlossen worden.
Keine Autonomisten. Vom Seneralrat nicht einmal befürwortet. pari». 17. Mai. Der Seneralrat de» Departements vberelsah hat mit 17 gegen ti Stimmen bei einer Enthaltung einen Antrag der outonomistischen Senerolrotsmitglieder auf Amnestie der im Colmarer Prozeß ver- urteilten Autonomisten abgelehnt. Ver Präfekt hatte vorher vergeblich gegen dee Erörterung dieser Entschließung Einspruch er> hoben, da st« politischen Charakter Hab«.
Das Gistgas in der Klinik. 127 Todesopfer in Cleveland . Eleveland. 17. Mai. Stündlich erhöht fich die Zahl der Toten des G x P l»> sionsungliicks in der Klinik von Cleveland . Bisher wurde» 127 Personen al» tot gemeldet. Zwei weitere Personen liege» hoffnungslos danieder. Geheimnisvoll ist noch, auf welche Weise der Rönt- genfilm in Brand geraten ist. Spezialisten er» klären, daß diese Filme im allgemeinen gar nicht brenn». bar seien. Crs gewinnt die Auffassung mehr und mehr an Boden, daß die Katastrophe in dem Krankensaal durch daS Oeffnen der feuersichere.. Tür entstanden ist. Sechs verschiedene Untersuchungen sind ein- geleitet worden. Insgesamt sind mindestens 325 Personen durch die Explosion zu Schaden gekomme«. Bei vielen der gaSvergiftete« Personen wurde noch der Versuch gemacht, sie durch Blutübertragung zu retten, jedoch meist vergeblich. Die Aerzte befürch- ten, daß die 24 Gaskranken, die sich noch in den Kranken- Häuser« befinden, ebenfalls sterben werden, so daß die endgültige Zahl der Todesopfer auf 1 S 0 steige« dürfte. Oeuische Arbeiiersänger in Paris . Sine politisch interessante Konzertreise. ««it Iahren fahren Schauspieler. Musiker, regierende Diplo- maten aus Deutschland nach Paris . Nun schicken sich auch unser« rheinischen Arbeitersänger an, die Beziehungen zu Frankreich wieder aufzunehmen. Es gibt in Frankreich keinen Arbeit«r-Sängerbund Das Konzert, das der Volkschor„Freiheit" Düsseldorf und die„Freie Sängeroereinigung" Krefeld am Pfingstmontag, dem Lv. Mai, unter Leitung ihres Dirigenten Dr. Hans Paultg veranstalten(Verdi: Requiem und Beethoven : IX. Sinfonie), wird für die wenigen Arbeitersänger, die es in Paris und Frankreich (in den Hafenstädten) gibt, das Signal sein, sich ebenfalls zu einer Organisation zusammenzuschließen. „Radio-Paris" hat dem Dirigenten des Chores und dem an dem Konzert beteiligten Solisten-Quartett ermöglicht, durch Dortrag einzelner Arien und Duette au, dem„Requiem " von Verdi für das Konzert am Montag zu werben. Diese Uebertragung findet am Sonnabend, dem 18. Mat. um AW Uhr statt(Wellenlänge 1744). Unsere deutschen Sendegesellschaften sollen sich an dem Entgegen- kommen, das„Radio-Paris" deutschen Arbeiter sängern zeigt, ein Beispiel nehmen! Am Nachmittag des 18. Mai werden die 41)0 Arbeltersänger vom deutschen Botschafter v. Ho es ch in der deutschen Bot- schaft und am Abend im Pariser „Deutschen Klub" empfangen. Diese älteste und einzige, olle Partelen.umfassend« deutsche Bereinigung in Paris , der auch zahlreiche Oesterreiche? angehören, wird am Sonnabend ein großes Fest Mi Ehren der Sängerchöre veranstalten. Zahlreiche französische Künstler und Schauspieler haben sich dem Deutschen Klub zur Verfügung gestellt, um den Sängern«ine» an- genehmen Empfang zu bereiten. Es ist dies da- erste größer« deutsch - französische Geselligkeitefest. das nach dem Kriege in der franzö- fischen Hauptstadt organisiert wird. All den zahllosen französischen Künstlern, die an der Ausgestaltung dieses Festes teilnehmen, sind die beiden Chöre zu großem Dank oerpflichtet, ebenso den franzö- fischen Behörden, die dm Vereinen in jeder Weise entgegenkommen. Ein Empfang im Pariser Rathaus ist gleichfalls vorgesehen. Für die Mitglieder der Chöre wird dieser dreitägige Paris - Aufenthalt ein Ereignis für ihr ganzes Leben bedeuten. Jenes Paris , das man noch vor elf Iahren mit Kanonen beschoß, empfängt deutsche Arbeitersänger als Künder einer neuen Zukunft, in der für Kunst und Geist mehr Platz übrig fein soll als in der allen zer» schossenen Welt. Herrenpartie ins Gefängnis. Himmelfahrtserlebnis dreier Sachsen . Rinnburg(Nordböhmen ), 17. Mai. Drei Bautzen «? Bürger sind an der Grenze als Spion« ver» haftet und in da» Kreisgericht Böhmisch-Lupa eingesperrt worden. Di« Vorgeschichte ist dies«: Die drei Bautzener Himmelfahrtz. ausflügler hatten in Rumburg mehrer« Soldaten madjarischer Nationalität ausgiebig mit Getränken bewirtet, offenbar durch die billigeren Preise in Böhmen dazu angeregt. Da die Ber- ständigung mit ihnen schwierig war, wurd««in deutschsprechender Svkdat gesucht und auch ausgegabelt, der den Dolmetscher machte, aber auch an dem Saufgelage rechtschaffen teilnahm. Die schon stark angeheiterte Gesellschaft setzte dann ihr« Bierreise nach Georgswolde fort, jedoch kamen dem Dolmetscher Bedenken, und er verständigte die Gendarmerie in Georgswalde, die die Sachsen vevhaftet«. Di« militärische Untersuchung gestaltete sich schwierig, da die Sol- daten derart betrunken waren, daß sie keine klaren Aus- sagen mehr machen können, auch der Anzeiger. Der von den Bautzenern des D leb sta hl» beschuldigte Soldat sitzt in Haft beim Garnisontommando in Rumburg , doch konnte die Höh« de» g«. ftohlenen Betrage» noch nicht festgestellt werden.
Die Plädoyers im Prozeß Oujarbi« Letzte Zeugen.— Oer Staatsanwalt spricht.
Jnsterburg, 17. Mai. lEigenbericht.) Im Prozeß Dujardin wurde heute die B e» Weisaufnahme Geschlossen. Die Vertreter der Staatsanwaltschaft nahmen das Wort. Zu Beginn der Sitzung gab der Vorsitzende kurz eine Rechts- belehrung. Rechtsanwalt Schön feld stellte daraus den Antrag, 1 nochmals die Beweisaufnahm« zu eröffnen und einen Zeugen j namens Grün zu hören, der in der Wohnung über Hoelz- n e r s wohnte, in der Nacht, als die Prügelei stattfand, die Worte Hoelzners gehört habe, die dieser seiner Frau zuries:„Einen hast du unterdie Erde gebracht, den Paul Hoelzner nicht." Der Vorsitzende ließ darauf den Zeugen Grün, der sich im Gericht befand, aufrufen. Cr erklärte, daß er in der bewußlen Nacht durch großen Lärm aufgewacht und die Worte gehört habe:„Los lasten." Nach einigen Minuten habe er Hoelzners Stimm« gehört, welcher rief:„Einen hast du unter die Erde gebracht, den Paul Hoelzner nicht." Hoelzner rief dann nach seinem Stiefsohn Heinz mit den Worten:„ijeinz, sieh bloß, was passiert ist." Daraus verließ er die Wohnung, setzte sich auf die Treppenstufen und stöhnte furchtbar. Dann rannte er aus dem Hause mit den Worten:„Jetzt gehe ich zur Polizei." Der Vorsitzende ließ daraus den Zeugen Hoelzner nochmals vorrufen. Vors.: Zeuge Hoelzner was sagen Sie zu dieser Aussage? Hoelzner: Das ist mir nicht«rinner- l i ch. Ich soll gesagt haben, daß meine Frau mich unter die Erde bringen wolle?(Lachen im Zuhörerraum.) Zeug« Grün: Ich habe jedes Wort mit absoluter Deutlichkell gehört und kann mich nicht irren. Hoelzner: Ich kann mich dieser Unterredung mit meiner Frau nicht entsinnen. R.-A. Schönseld: Eine Unterredung war diese furchtbare Szene wohl nicht. Darauf nahm Oberstaaisanwalt Eichwald das Wort zu seinem Plädoyer: Acht dramatisch«, bewegte Tage liegen hinter uns, in deren Berlaus die Szene oft zum Tribunal würbe. Der Prozeß hatte ein« besonder« Note, da es sich um«in Wieder- aufnahmeverfahren handelt. Das Urteil, das die Geschworenen zu fällen haben, bedeutet entweder«in« Ausrechterhaltung des ersten| Urteils anzuerkennen, oder ein anderes Urteil zu fällen. Ein Ranken- wert von Klatschgeschichten hat sich um den Prozeßstofs und besonders um Frau Iaquet gelegt, aber bei genauer Prüfung bleibt
von dem Klatsch nicht viel übrig. Weim man das abrechnet. wird man den Berlaus der Tat klar durchschauen können. Darauf erhob sich Staatsanwalt Pries«. Er schilderte darauf im einzelnen nochmals den Einbruch und die Mordnacht. Bemerkenswert war, daß das Iaqetsch« Haus geschützt war, wie selten ein Bauern- haus. Trotzdem kam der E i n b r u ch a m 9. M a i dessen unerklär- liche Nutzlosigkeit sehr verständlich sei im Zusammenhang mit der Mordnacht vom 14. Mai. Daß außer Frau Hoelzner oder Dujardin noch ein« dritte Person in Frage kommen könne, habe sich nicht ergeben. Es ist jetzt auf den Bruder der Frau Hoelzner ein Serdacht ausgesprochen worden der ober nicht zutreffen dürste. Der Täler sah im Haus. Waren nun Dujardin und Frau Hoelzner zusammen die Täter, oder hat s i e a l l« i n den Mord begangen? Ich will einmal unterstellen. Frau Hoelzner sei die M ö r d e r i n. Ist sie es, dann war die Tat von langer Hand vorbereitet, dann hat st- im Arbeits- zimmer die künstliche Unordnung geschosfeiv die Wertsachen im Garten niedergelegt, die Schränke im Schlafzimmer durchwühlt und die Tür im Arbeitszimmer abgeschlossen. Noch diesen Vorbereitungen muß sie chren Mann getötet und sich selbst einen Schuß in die Hand beigebracht haben. Das war ein ruhig und kaltblütig vorbereiteter Mord. Dafür würde als Lerdachtsgrund sprechen, daß Frau Hoelzner nicht auf dem direkten Wege durch den Flur, sondern durch die Küche zu Dujardin geflohen ist Frau Iaquet hat ferner auf der Flucht nicht sofort, sondern erst in der Küche geschrien, freilich kann man auch annehmen, daß sie erst nach Sekunden die Sprache wiedergefunden hat. Verdächtig ist ferner die Abhebung der 30000 M. am Tage vor dem Mord«. Der Anklagevertreter war ferner der Meinung, daß Frau Hoelzner sich selbst den Schuß in die Hand nicht beigebracht haben könne, da man bei einer Frau, die eben erst ihren Mann getötet hat. eine soschnelleseelischeUmstellung nicht annehmen könne. Am stärksten gegen die Verübung der Tot spreche die Be» Nutzung des Dujardinschen Revolvers zum Mord. Wäre die Frau die Täterin, so hätte sie die Waffe nie hinter dem Ofen oerborgen, sondern mit einer Handbewegung aus dem Fen� er geworfen, weil sie sich genau sagte, daß dos Verbergen des Revol- vers hinter dem Ofen die Tat auf einen Hausbewohner lenken müßte.
Docarno. 16. Mai. Rechtsbegriffe und Rechtsverfahren sind in Italien anders als in anderen Ländern. Da, mag an zwei Fällen gezeigt werden, von denen einer, die politische Krlmwalsuftiz. der andere das Gebiet des Arbellsrecht« betrifft. Zunächst der Kriminalfall: Am 22. August des vorigen Jahres wurde in G o e r z der Polizeikonfident K o g e y in seinem Bett ermordet. Der Mörder B r e g a n t entkommt über die Dächer. wird dann von einem faschistischen Milizmann gestellt, schießt diesen nieder und findet dann den Tod durch die Kugel eines Carabinier«. Da Dregant Sprengmaterial bei sich trug, wird dieses durch die Kugel entzündet, so daß sein Körper in gräßlicher Weise, zerrisien wird. Bor dem Sterben gibt er noch das Mstw seiner Tat: er hat Sogey getötet, weil er ihn haßt«. Die Sache scheint erledigt: der Spitzel hat seinen Beruf, der Mörder seine Rache, mit dem Tode bezahlt. Aber min fängt die Polizei an, von den Leichen ihr« Ernte einzubringen. Nicht umsonst ist man in G o e r z, wo es eine.Lrredenta" zu verfolgen gibt. Es ist freilich nicht lange her, als noch die Italiener selbst hier die Ber - folgten waren, aber das scheint ihr« Grausamkeil als Verfolger nur erhöht zu haben. Also große Kommunistenrazzia, denn der Getötet« hatte in dieser„Branche" gearbeitet. Man findet wieder einen Spitzel, einen gewissen M a r ch i ch, der«Ine Liste von Namen liefert und ein Waffendepot anzeigt. Ob die Polizei die Waffen dort vorher hat hinbringen lasten, läßt sich natürlich nicht seststellen. Jedenfalls kommen sechs Studenten und Arbeiter vor das Spezial- gericht unter der Anklage, die Kommunistische Partei in Goerz und Umgebung wieder ins Leben gerufen zu haben: vier von Ihnen auch wegen Delhilfezum Morde. All« sollten außerdem Mitglied der slawischen Orjuna sein, wofür der Beweis darin bestand, daß st« slawischer Abstammung und Gesinnung waren und daß Dregant, der den Spitzel getötet hatte, sich mit der Absicht trug, in Jugoslawien Sicherheit zu suchen. Als ob nicht jeder politische Verbrecher im Ausland Sicherheit sucht und findet! Beweise gegen die Angeklagten kommen n I ch t zu Tage— nichts, gar nichts. Polizeirapporte. Hauptbelastungszeug« der Mltange- klagte Marchich. ein geistig und körperlich zurückgebliebenes ver- kümmert«» Kerlchen. Don einer Mitschuld im juristischen Sinne kann nicht dl« Rede sein: der Präsident sucht nur zu beweisen, daß die als Mitschuldige angeklagten vier von der Abficht der Tat gewußt hätten. Hvalic gibt das zu.„Und ihr habt ihn nicht angezeigt?" fragt der Präsident, offenbar verblüfft, daß man sich ein« solche Gold- grub« entgehen läßt„Rein," antwortet der Tor. Die Derhandlung ergibt nichts, denn Marchich erscheint so offenbar minderwertig, daß man nicht annehmen kann, irgendein« kommunistische Gruppe wäre so töricht gewesen, ihn in Geheimnisie einzuweihen, wie die des Waffendepots. Dabei weih der Präsident des Spezialgerichts die ganze Zeit über nicht, ob er die Angeklagten des Kommunismus oder des kroatischen Rationalismus überführen soll. Da ihm weder das«in« noch das andere gelingt, hält er sie im Zweiselsfalle als der beiden Perbrechen überführt, etwa, wie das Produkt von zwei nega- tiven Zahlen eine positiv« ergibt. Das Urteil lautet für den Studenten Hoalie, den Kellner Longo und den Angeber Marchich auf je 30 Zahre Zuchthau». für den Studenten Krefcat, weil minderjährig, auf 27 Jahre Zuchthaus, für zwei andere Angeklagte auf 5 und 2% Jahre. Daß der Hauptangeber Marchich zu 30 Jahren verurteilt wurde, läßt darauf schließen, daß er zu viel über die Aufmachung des Prozesies wußte, um freigelassen zu werden. Und nun ein Fall aus dem Gebiet des Arbeitsrechts: Bekanntlich ist der italienische Arbeiter heute in bezug aus den Schutz irgendeine» au» dem Arbeitsverhältnis enllpringenden
Rechts auf das Syndikat angewiesen. Geschieht ihm Unrecht, so kann er als Individuum iveder ein Grwerbegericht noch ein gewöhnliches Gericht anrufen: er ist praktisch nicht rechtssähig. wie etwa ein Minderjähriger oder ein Idiot. Sich selbst kann er auch nicht Recht schassen: er kann wohl als einzelner von der Arbeit wegbleiben, sobald aber mehr als drei sich zum Wegbleiben ver- abreden, sind sie strafbar. Mso muß sein Synditat für ihn vorgehen, das gewissermaßen seine Rechtsfähigkeit absorbiert hat. Sehen wir uns nun einen solchen am 11. d. M. in B r« s c i a entschiedenen Fall an. Ein Grundbesitzer mll Namen Borgo stellt weniger Arbeiter an, als nach dem örtlichen Tarifvertrag auf sein Land entfallen, und zwar begeht er diesen Vertragsbruch im Sommer 192 6. Im Ottober desselben Jahres verurteill ihn die faschistisch« Kontroll- konrmission zur Zahlung von 714 Lire rückständigen Lohnes, der nicht angestellten Arbeiter. Der Grundbesitzer ruft die faschistische Be- rusungsinstanz an: die stellt fest, daß er 16 statt 26 Arbeiter be- schäftigt hat und verurteill ihn, die rückständigen Löhne zu zahlen und die fehlenden 10 Arbeiter vom Tag« des Urteils an einzustellen. Der» Grundbesitzer denkt nicht daran. weshalb dieselbe faschistische Kommission, die schon einmal vom Grundbesitzer angerufen wurde und entschieden hat, nun noch einmal in derselben Sache(ne bis in idew! sagt der Jurist) entscheiden soll. Inzwischen sind es 2938.50 Lire geworden. Der Grundbesitzer zahlt wieder nicht, nun wird also der Stadtrichter angerufen, und zwar vom Provinzialamt der nationalen Konföderation der faschistischen Syndikate. Gleichzeitig verklagt der Grundbesitzer Borgo den Präsiden!«» der ersten Kontrollkommission, de? ihm die Zahl von 16 Arbeitern angegeben hätte. Inzwischen sind wir im Oktober 1928. Der Stadtrichter verurteilt den Borgo zum Zahlen des Lohnes und der G-richtskosten. Dann hat der Verurteilte noch an das Landesgericht appelliert/ das ihn am 11. Mai 1929 in Brescia a b g e w i« s en hat. Die faschistische Presse führt den Fall zur Verherrlichung der italienischen Gesetzgebung zum Schutz der Arbeiter an. Es ist zu dem lehrreichen Fall mancherlei zu bemerken. Erstens, daß wir ja da in einem faschistischen Tarifvertrag die verpSnle Klausel wiederfinden, die die Landarbeitergewerkschast eingeführt hatte und nach der in gewissen Gegenden die Grundbesitzer, um die Abwand«- rung vom Land« zu verhindern, von der Gewerkschaft gezwun- gen wurden, einer gegebenen Zahl von Arbeitern Beschäftigung zu geben. Diese Klausel ist als anttötonomifch, als den Rechten des Eigentums widersprechend, verhöhnt worden. Wie mancher Grund- besitzer hat die Schwarzhemden mit Waffen und Sold versehen, damit sie ihm gerade diese Verpslich!ung vom Leibe schaffen! Zweitens bedenke man den ungeheuren Zeitverlust dieses Instanzenzuges. Im Sommer 1929 bekommen die Arbeiter das Geld, das ihnen durch Vertragsbruch im Sommer 1926 entzogen wurde. Dazu haben drei faschistische Kommissionen und zwei richtige Gericht« getagt, geschrieben, Urteil verkündet usw. In gewerkschaft- lichem Regime würde die Gewerkschaft der B-rtretung der Grund- besitze? den Fall vorgelegt und mit einer Einstellung der Arbeit gedroht haben. Alle Grundbesitzer hätten sich an den Widerspenstigen geweichet, um ihn zur Vernunft zu bringen, in der Mehrzahl der Fälle mit Erfolg. Beharrte der Grundbesitzer aus seiner Auffaflung, so wäre über sein Gehöft der Boykott verhängt worden. Die ganze Sache hätte im Höchstsall 14 Tage gedauert. Im flotten Faschistenschrttt dauert sie d r e i I a h r e und kostet Berge von Papier . So zeigen beide Fälle, die auf so verschiedenen Gebieten liegen. daß Rech sbegriffe und Rechtsversahren im faschistischen Italien anders sind als in anderen Ländern. Daß sie besser sind, kann nur eine Presse behaupten, die selber faschistisch ist, und gegen die es einen fühlbaren Widerspruch im Lande nicht gibt.