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Konflikt im Holzgewerbe.

Die Unternehmer desavouieren ihre Vertreter.

Ueber das Ergebnis der langwierigen Berhandlungen, die am 12. April zu einer Verständigung zwischen den beiderseitigen Unterhändlern über einen neuen Mantelvertrag für das deutsche Holzgewerbe führten, haben wir in der Abend ausgabe vom 15. April ausführlich berichtet. Die Entscheidung der Organisationen über das Vertragswert hat sich länger hinaus. gezögert, als vorausgesehen war. Augenblicklich ist die Situation jedoch so, daß das ganze Bertragswert gefährdet er­scheint, noch ehe es zu den Lohnverhandlungen gekommen ist, die nach der Verabschiedung des Mantelvertrages geführt werden sollten.

Während der Mantelvertrag das Ergebnis direkter Berhand­lungen zwischen den Beauftragten der beiden Parteien war, das zum Schluß auch von den Unternehmervertretern in der Berhand­lungskommission einstimmig gutgeheißen wurde, waren die Bestimmungen über die Kostgeldsäge und die Ferien für die Lehrlinge das Ergebnis eines Schiedsspruches, der von einer tariflichen Schlichtungsstelle unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Brahn gefällt wurde. Dr. Brahn hatte auch vorher den Parteien wertvolle Hilfe für eine Verständigung über ver­schiedene andere Streitfragen geleistet.

In Tagungen ihrer Organisationsvertreter, die nach getroffener Abrede beide Parteien am 27. April veranstaltet hatten, sollte die Entscheidung über den Mantelvertrag fallen. Die Entscheidung mußte vertagt werden, weil die Unternehmerorganisation, ber 2r­beitgeberverband der deutschen Holzindustrie und des Holzgemerbes zu feinem Entschluß tommen fonnte. Am 16. Mai sollte nach der neuen Abmachung endgültig ent schieden werden.

Den Unternehmern gefielen einige Bestimmungen in dem neuen Vertrag nicht, ganz besonders aber lehnten sie die tarif­Dertragliche Regelung der Lehrlingsverhältniffe ab. Um ihnen die Entscheidung zu erleichtern, entschloß sich der Borstand des Deutschen Holzarbeiter- Berbandes zu einem Schritt, von dem er bisher stets Abstand genommen hat: er beantragte beim Reichsarbeitsministerium die Berbindlichteitserflärung des Schiedsspruches über das Lehrlingswesen. Der übrige Teil des Mantelvertrages tommt für die Berbindlichkeitserklärung nicht in Betracht, da er das Ergebnis freier Berständigung ist, also nicht auf einem Schiedsspruch beruht.

Das Reichsarbeitsministerium hatte die üblichen

Berhandlungen über den Antrag auf den 16. Mai anberaumt. Es fam aber zu feinen Verhandlungen. Die Vertreter der Unternehmer erklärten, daß der Arbeitgeberverband den Mantelvertrag abge­

lehnt habe.

Darauf zogen die Bertreter des Deutschen Holzarbeiter- Ver­bandes ihren Antrag zurück. Die Verhandlungen waren gegen­standalos geworden, das Vertragswert mar zer= schlagen.

Einen solchen Abschluß hatten aber die Vertreter des Arbeit. geberverbandes nicht gewollt. Sie waren wohl von den Mitgliedern

in aller Form desavouiert worden, aber weiterblickend als ihre Auftraggeber wollten sie doch ihr möglichstes tun, un den nun unausbleiblich scheinenden Kampf zu verhüten. Eine sofort herbeigeführte Aussprache mit den Arbeitervertretern fonnte natürlich bei der Sachlage zu feinem Ergebnis führen. Da entschlossen sich die Unternehmer, die Hilfe von Prof. Brahn in An­spruch zu nehmen. Dieser stellte sich den Parteien zu einer under­bindlichen Aussprache zur Verfügung, und nach vieler Mühe gelang es ihm, am 17. Mai einen Weg zu finden, der vielleicht die Wiederanknüpfung der zerriffenen Fäden ermöglicht.

Für den 23. Mai war vorher, unter der Voraussetzung der vorherigen Verabschiedung des Mantelvertrages, die Aufnahme der zentralen Lohnverhandlungen vereinbart worden. Dem Eingreifen von Prof. Brahn ist es zu danken, daß die Einladungen zu diesen Berhandlungen nicht rückgängig gemacht wurden. Voraussetzung

für die Aufnahme der Lohnverhandlungen ist allerdings die vor­herige Zustimmung beider Parteien zu der von Prof. Brahn vor. geschlagenen Formel, deren Annahme aber noch feineswegs fest

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| steht. Das deutsche Holzgewerbe. soweit es dem Mantel pertrag untersteht( für Berlin fommt er nicht in Betracht), steht somit unmittelbar vor Entscheidungen von weittragen der Bedeutung.

Wie es die Reichsanstalt auffaßt.

Zu den Berliner Massenfündigungen.

Bon einem Angestellten des Berliner Arbeitsamts wird uns geschrieben:

Wie bereits mitgeteilt, hat die Reichsanstalt sämtlichen An­

gestellten der Arbeitsämter gekündigt, ohne Rücksicht auf die von ihnen

durch ihre Tätigkeit beim Magistrat erworbenen und von der Reichsanstalt bei der Uebernahme anerkannten Rechte. Wenn mun der Präsident in der Pfingstausgabe des " Borwärts" erklärt, daß diese Kündigungen nicht als solche aufzu­faffen feien, sondern nur der Ueberführung in den Tarifvertrag dienen sollten, so muß ich schon sagen, daß diejenigen Personen, die. diese Verwirrung unter den Angestellten angerichtet haben, sich der Tragweite ihrer Handlung nicht bewußt waren.

Meine Herren von der Reichsanstalt, wie wäre Ihnen zu Mute, wenn Sie am Pfingstsonnabend, wo man doch schon sein Programm für die zwei arbeitsfreien Tage fertiggestellt hatte, Ihrer Frau die mitteilung machen müssen: Pfingsten ist für uns erledigt, wir müssen sparen; in 6 Wochen bin ich stellungslos."

"

Man wird vielleicht sagen, so etwas hören wir ja alle Tage. Ja, mas soll man aber davon denfen, wenn eine Stelle, die aus diesen Situationen heraus ins Leben gerufen wurde, sich selbst solche Seelenfißel erlaubt? Im übrigen kann man sich mit der Erklärung noch nicht zufriedengeben, daß Entlassungen nicht gedacht sind. So verworren die ganze Aftion eingeleitet wurde, so undeutlich und meiseitig sind die Kündigungen ausgebrückt. Meine Kündi­

gung lautet wörtlich:

Im Hinblick auf ein fürzlich ergangenes Urteil des Arbeits­gerichts Berlin , das der Rechtsauffassung der Reichs­anstalt zu widerläuft, sieht sich das Arbeitsamt Berlin SD. veranlaßt, Ihnen das Dienstverhältnis zum 30. Juni 1929 zu fün digen unter Aufrechterhaltung unserer bisherigen Rechtsauffaffung." Nun sehe einer zu, was er daraus verstehen soll. Es gab auch

Bor furzem fand nun eine Betriebsversammlung ohne felne Anwesenheit statt, in der ein organisierter Arbeiter dem Arbeiterrat den Vorschlag machte, zu versuchen, mit der Firma den Sonn­abendfrühschluß zu vereinbaren und die ausfallende Arbeitszeit auf die übrigen Wochentage zu verteilen. Das genügte Herrn Patschte, diesen Mann als Sezer zu bezeichnen und ihn, obwohl er schon mehrere Jahre in seinem Betriebe arbeitet, turzer Hand zu ent lassen. Nicht genug damit, Ichädigt er ihn auch noch dadurch, indem er seine Entlassungspapiere so ausfertigte, daß dem Mann vier Wochen lang die Erwerbslosenunterstügung gesperrt wurde!

Auf Einspruch des Arbeiters gegen diese Entlassungsbescheini­gung verwies der Firmeninhaber den Arbeiter an einen ihn be freundeten leitenden Beamten eines Arbeitsamtes, der dafür sorgen sollte, daß der Entlassene die Erwerbslojemunterstügung erhält! Fest steht jedenfalls, daß dieser Beamte das Anfinnen des Herrn Patschte energisch zurückgewiesen hätte, wenn es ar ihn überhaupt geftellt worden wäre. Der betreffende Arbeiter aber ist gar nicht erst zu diesem Beamten gegangen, sondern hat den Empfehlungs­

zettel", den ihm Herr Batschte gegeben hatte, feiner Organisation

zur Verfügung gestellt. Dieser Fall ist bezeichnend dafür, zu welchen Mitteln heute noch Unternehmer greifen, um ihre Belegschaft davon abzuhalten, daß sie sich gewerkschaftlich organisieren.

In Todesnot...

Er rettete nicht, sondern photographierte.

Innsbrud, 21. mai. Gestern traten ein 25jähriger Tourist und eine 23jährige Tourist in von Innsrud auf dem Wege vom Paschertofel- Schuz haus zur Meißner- hätie ein Snee brett los, das fie ungefähr 200 meter in die Tiefe riß. Da sie sich während des Gleitens mi Händen und Füßen fräftig bewegten, blieben sie ziemlich an der Schneeoberfläche, so daß sie sich, als diese zum Stillstand gefommen war, bald herausarbeiten fonnten. Unmeit ter Unfallstelle bemerkten die beiden Berunglückten einen anderen Tou­risten, der ihnen zusa h. Sie erbaten sich seine Hilfeleistung. Dieser jedoch suchte selbst aus dem gefährlichen Terrain wegzu­kommen, und als ihm dies geglüdt mar, photographierte er die beiden Berunglückten und machte sich dann seelenruhig davon, ohne sich um die Verunglückten zu fümmern.

Der verunglückte Tourist erlitt anscheinend nur leichtere Berlegungen, während seine Begleiterin Rüd grat ober Hüftverlegungen davongetragen hat. Die beiden wurden mit der Seilschwebebahn zu Tal gebracht.

noch andere Abfaffungen, unter anderem Kündigung zum 30. Juni Wieder Eisenbahnunglück in Rumänien

1929. Sie könnten jedoch weiterbeschäftigt werden nach Tarif. Ich möchte nun den Genossen, die dort an leitenden Stellen sich be finden, nahelegen, hier mal ein Wörtchen mitzureden, damit ähn­liches in Zukunft vermieden wird.

Nachschrift der Redaktion: Es versteht sich von selbst, daß die Gemertschaftsvertreter im Vorstand der Reichsanstalt das ganze Berfahren weder veranlaßt haben, noch billigen. Die hohe Bureau­tratie, die die Seele dieser unverständlichen Aktion ist, scheint sich heute noch nicht darüber klar zu sein, welche Konsequenzen diese Aktion nicht allein für die Reichsanstalt, sondern auch für die Bu­reaukratie haben kann. In Zutunft wird man darauf bedacht sein müssen, die Bureaukratie überhaupt auszuschalten.

Ein Musterexemplar.

Die Firma G. Regeler u. Co., Emaillehandel, Ritterstr. 71, legt anscheinend Wert darauf, in der Deffentlichkeit des öfteren als besonders reaktionär gefennzeichnet zu werden. Schon vor einiger Zeit berichteten wir darüber, daß fie die Arbeiter, die zum Betriebsrat fandidierten, oder für die Organisation agitierten, fristlos entließ.

Der Inhaber der Firma, Herr Patschke, hat sich jetzt wieder ein ähnliches Bravourſtüd geleistet. Dieser Herr scheint der sonder. baren Auffassung zu sein, daß eine Betriebsversammlung ohne sein Beisein nicht stattfinden darf! Für eine tarif liche Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse seiner Belegschaft ist er ebenfalls nicht zu haben.

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Der liebe Augustin

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Künstlerische Leitung: Erik Charoll.

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Volksbühne Theater am Bülowplatz 8 Uhr

Trojaner Thalia- Theater

81 Uhr Pfarrhaus­komödle

Staatl. Schiller - Th. Heute und morgen

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Staatsoper am Platz der Republik 8 Uhr

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Der Zug brannte, vier Menschen famen um.

Bufareff, 21. Mal

Am Sonntag vormiffag ereignete sich in der Nähe der Eisenbahnffaflon Also Temeji zwischen Predeal und Kronstadt eine schwere Eisenbahnfatastrophe, der nach dem offiziellen Bericht vier Personen zum Opfer fielen.

Ein Güterzug, der in der Richtung nach Kronstadt fuhr und zehn Tankwagen mitführte, hatte vor der Station Also Temest signalisiert, daß die Bremsen des Zuges versagten und der Lokomotivführer den Zug nicht zum Halten bringen konnte. Auf Station Also Temesie stand gleichzeitig ein Berfonenzug. Des­halb leitete der Stationsvorsteher den Güterzug auf ein totes Gleis. Der Laftzug fonnte jedoch an dem Prellbod des toten Gleises nicht zum Halten gebracht werden und ent gileifte. Die Lokomotive stürzte um, die Benzintants explodierten, worauf der ganze Zug in Flammen stand. Der Lokomotiv­führer, der Heizer und zwei Eisenbahner verbrannten, drei Eisenbahner erlitten lebensgefährliche Berlegungen.

Wetter für Berlin und Umgegend. Heiter und nachts mieder sehr fühl, am Tage mäßig warm, schwache, meist südliche Winde. Für Deutschland : Im Küstengebiet vorübergehend stärker bewölkt, sonst allgemein heiter, nachts sehr fühl.

Berantwortlich für die Redaktion: Franz Alühs, Berlin : Anzeigen: Th. Glode, Berlin . Berlag: Borwärts Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts Buch . bruderei und Verlagsanstalt Baul Ginger& Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierzu Beilage

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