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Z?r. Z39» 4S. Jahrgang<��08*0? 05*�5� CoitnuSeni/ 25. 31« 1929
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In Moabit   sind bekanntlich die Strafabteilungen samt- ficher Berliner   Gericht« bis auf wenige Zlusnachmen vereinigt, es ist dort also für die Strafjustiz bereits ziemlich das erreicht, was für die Zioiljustiz mit immer größerem Nachdruck angestrebt wird: Die Zusammenlegung aller Gerichte in einem Gebäudekomplex. Die Eigentümlichkeit des Strafver- f-chrens bringt es nun mit sich, daß man in Strafsachen mehr Zu­hörern begegnet, die nicht zu den Organen der Rechtspflege ge- hören, als in streitigen Zivilsachen auf den Zivitgerichten. Das liegt einmal daran, daß in gewissen Zivilsachen Anwaltszwang be- steht und daß in Sachen, in denen er nicht besteht, die Parteien sich doch häufig der Anwälte bedienen und deshalb nicht selbst an GerichtssteCe erscheinen. Zeugen werden zu bestimmten Tagen, die für Beweisausnahmen reserviert sind, geladen. So kommt es, daß in Zivilsachen die Anwälte gegenüber dem sonstigen Publikum in größerer Zahl in Erscheinung treten und dem Gerichtsbild ein besonderes Gepräge geben. Anders in Moabit  . Hier hat einmal der Angeklagt« fast ausnahmslos selbst zu erscheinen. Di« Zeugen- Vernehmungen finden stets im Anschluß an das Verhör des An- geklagten statt, und fast zu jeder Sache sind immer einig« Zeugen geladen, deren Zahl noch oft durch die vom Angeklagten gestellten
verstärkt wird. Dazu kommt die nicht unerhebliche Zahl der Schau- und Hörlustigen, die sich aus Freunden. Bekannten und Feinden des Angeklagten zusammensetzen und sich für sein Schicksal inter  - «fsieren, ferner die aus Senfattonslust Gekommenen, die interessante Geschichten hören wollen und schließlich diejenigen, die demnächst selbst vor dem Richter erscheinen müssen und sich den Betrieb vorher ansehen wollen. Alles das läßt in Moabit   ein anderes Bild als auf den Zivilgerichten entstehen. In Berlin-Mitte   sind die Strafob- teilungen zusammengeschrumpft, und auch bei den Landgerichten ist mit Ausnahme eines Landgerichts ein« Verringerung der Straf  - kämme rn eingetreten. Sehr beliebt bei dem schaulustigen Publikum scheinen die Verhandlungen zu sein, die vor dem Einzelstrafrichter, dem Amtsrichter stattfinden. Offenbar, weil es sich hier meist um kleinere Sachen handelt, die sich verhältnismäßig schnell abwicketn und so Gelegenheit geben, in einer Stunde verschiedenartige Bilder zu sehen. Vor den Amtsrichter kommen einmal alle Uebertrewngen und ferner diejenigen Vergehen, bei denen kein« besonders hohe Strafe zu erwarten steht. Sie sind meistens in tatsächlicher Be- ziehung einfach gelagert, manchmal brauchen sogar keine Zeugen
Alles Mriminalgericht £cfce AUmoahHtRalhenowflrafle vernommen werden, da der Angeklagte geständig ist, und deshalb geht es ziemlich schnell vorwärts. Viele Sachen sind schon durch Strafbefehl, den der Amtsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen hat, gewissermaßen zum Abschluß gekommen, und nur weil der Bestraste Einspruch eingelegt hat, findet ein« Haupt- Verhandlung statt. Da handelt es sich einmal um Paßoergehen: Ein Ausländer, meistens aus den östlichen Ländern, hat die Aufent-
Haltszeit, die ihm in seinem Paß gesetzt war, überschritten und will absolut nicht abreisen. Das Fremdenamt teilt den Vorgang mit, es kommt schließlich zur Hauptverhandlung, aber im letzten Moment hat es der an Gerichtsstelle Vorgeladene vorgezogen zu verschwinden wohin, läßt sich nicht feststellen, denn er bleibt einstweilen un- auffindbar. In anderen derartigen Fällen erscheint der Vorgeladene und wehrt sich eigentlich nur gegen eine zu hohe Geldstrafe. Wenn die Umstände es rechtfertigen, kommt er mit einer kleinen Geld- strafe davon. Geringfügige Körperverletzungen, manchmal auch schwere. Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigungen gehören zu den häufigsten Sttaf taten. Radaumacher haben in angetrunkenem Zustande Schlägereien gehabt oder sind kurz vor der Polizeistunde, trotz Protestes des Wirtes, noch in ein Tanzlokal eingedrungen: es entwickelt sich eine Schlägerei, deren Folge eine Körperverletzung ist, dazu stiegen Beleidigungen hin und her: beim Abtransport der Radaulustigen durch die Schutzpolizei leisten diese Widerstand, indem sie sich gegen den Boden stemmen oder an sonstwie erreichbaren Gegenständen festklammern und erst unter Anwendung von Gewalt durch die Polizei zur Wache zwecks Feststellung ihrer Personalien gebracht werden können. Gleich fft «in Kranz von Straftaten fertig. Anklage wegen Kör­perverletzung. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Wider st and gegen die Staatsgewalt. Trotz dieser Häufung von Straftaten fällt die Strafe nicht so schlimm aus, wie man annehmen könnte. Ist der Angeklagte nicht vorbestraft, dann erfüllt eine Geldstrafe, die seinen Einkominensverhältnissen ange­paßt ist, den Sttafzweck. Liegt der Fall schlimmer, dann kommt auch Gefängnisstrafe zur Anwendung. So ein Angeklagter, der zwölfmal vorbestraft ist, u. a. wegen räuberischer Erpressung, Zuhallevei und mehrfacher schwerer Körperverletzung. Er hat sich wiederum ein« schwere Körperverletzung zuschulden kommen lassen, indem er einen Zechkumpan nach beendeter Bierreise mit einem Schlagring bearbeitet hat. Der Verletzte wurde durch das Dazwischen- treten eines Polizisten aus seiner unangenehmen Situatton befreit. Hier wurde auf drei Monate Gefängnis erkannt. Offen- bar hatte der Angeklagt« es auf die gefüllte Brieftasche seines Zech- kumpans, den er erst im Laufe des Tages kennen gelernt hatte, abgefehen. Aber das war ihm nicht nachzuweisen. Dieses Moment mußte also auch bei der Strafbildung vollkommen ausschalten. Auch Diebstähle und Llnterschlagungen gehören zum täglichen Brot des Amtsrichters. Meistens liegen die Fälle leicht. Ein junges Mädchen geht mit ihrer verheirateten Schwester in ein Warenhaus, um für die oerheiratete Schwester ein Kleid zu kaufen. Sie kaufen auch-das Kleid. Da unterliegt das junge Mädchen der Versuchung, versteckt eins von den ausgestellten Kleidern und will es mitgehen heißen. Das Personal entdeckt das Verschwinden des Klebdes, das Mädchen wird untersucht. Leugnen ist zwecklos. Sie ist nicht vorbestraft, bereut ihre Tat, und so kommt sie mit einer geringen Geldstrafe davon. Auffallend sind die U n- ters ch la gu ng e n an unter E i g e n t u m s v o r b e h a l t gekauften Sachen. Die meisten Geschäft« verkaufen heut« auf Kredit. Die Entwicklung, die die Wirffchast genommen hat, hat dieses Krediffystem außerordenttich zur Blüte kommen lassen. Di« Abzahlungsgeschäfte florieren. Es ist auch zu verlockend, einen lang« ersehnten Gegenstand zu erwerben, ohne das nötige Bargeld gleich auf den Tisch des Haufes legen zu müssen. Man macht ein« Anzahlung, die sich in erschwinglichen Grenzen hält und bekommt den Gegenstand ausgehändigt. Dabei vergißt man in der Freude ganz, daß man den gekauften Gegenstand nicht gleich bei der lieber- gäbe zu Eigentum erhält, da sich die Verkäuferfirma stets ausdrück- lich das Eigentum an dem Gegenstande bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises vorbehält. Man darf also nicht mit dem Gegenstände machen, was man will. Man. darf ihn also nicht verkaufen und auch nicht verpfänden. Das passiert aber manchen Leuten. Sie körnten aus irgendeinem Grunde die Raten nicht bezahlen, aber nicht genug damit, sie brauchen Geld, verfallen schließlich aus den Ausweg, den Gegenstand, der ihnen laut Abmachung mit der Ver- käuferfirma garnicht gehört, zu verlausen. Er verschwindet auf diese Weise, und selbst wenn er noch aufzufinden ist, kann sich meistens der Erwerber auf seinen guten Glauben berufen, und er ist Eigen-
tümer geworden. Die Verkaufsfirma, die die Raten nicht erhall. verlangt ihr Eigentum zurück, erfährt den Vorfall, macht Anzeige und das Verfahren geht los. Kriegt sie ihr Geld rechtzeitig� siehi sie von einer Anzeige ab: kriegt sie es nicht, verfolgt sie mit In­teresse das Verfahren. Gelingt es chr, vor der Verurteilung doch noch das Geld zu erhalten, so erklärt sie, daß sie kein Interesse an der Strafverfolgung habe, und dann wird das Verfahren häufig, das es sich uni geringfügige Sachen handelt, eingestellt. Ig der- artigen Fällen bedient sich cm« Firma des Strafverfahrens als Druckmittel, um ihre Forderungen beizutreiben, was
Heues Siriminalgerichl in der Vurmflraße gesetzlich nicht unzulässig ist, und als in höchstem Maße unerwünscht bezeichnet werden muß. Man müßte hier einen Weg finden, um einem derartigen Mißbrauch der Strafverfolgungsbehörden einen Riegel vorzuschieben. * So stellt joder Verhandlungstag den Strafrichter vor neue Auf- gaben. Zwar wiederholen sich die Fälle in großen Umrissen. Aber Mer Fall bietet doch Abweichungen, läßt den Richter in ein an­deres soziales Milieu schauen, das ihm die Erklärung für manche Straftat gibt und die Höhe der Strafe oft entscheidend beeinflußt.
Vorspiel zum Gtinnes-Prozeß. Die Geheimhaltung der Anklageschrist. Räch den gesetzlichen Bestimmungen ist die Anklage. s ch r i s t in jedem Prozeß als Bestandteil des Akten- i n h a l t s zu betrachten, und dementsprechend dürfen vor der Erössnung der Hauptverhandlung Veröffentlichungen aus der Anklageschrift nicht erfolgen. Da» Gesetz hat sogar die Möglichkeit, die Presie, wenn eine llebertretung nach dieser Richtung hin erfolgt, strafrechtlich z« verfolgen. Diese im Gesetz verankert« Bestimmung hat jedoch in den letzten Jahrzehnten kein« praktische Anwendung mehr gefunden. Ini allgemeinen wurde vor jedem großen Prozeß der Inhalt der Anklageschrist veröffentlicht, wobei immer darauf Rücksicht genommen wurde, daß die Darstellung deutlich als die Auffassung des Staatsanwalts gekennzeichnet wurde, um einen Ange- schuldigten in den Augen der Oeffentlichkeit nicht von vornherein zu schädigen. Auch vor dem am kommenden Dienstag beginnenden Stinnes-Prozeß wollt« die Justizpressestelle Berlin  
dach Xondon: 88]
(Berechtigte üebersetzung von Erwin Magnus  ). Und noch eins, Herr ijarnish," sagte Guggenhammer. Wenn der Betrag, über den Sie oerfügen oder den Sie in die Sache hineinstecken wollen, überschritten werden sollte, dann wenden Sie sich nur sofort an uns. Denken Sie immer daran, daß wir hinter Ihnen stehen." Jawohl, daß wir hinter Ihnen stehen," wiederholte Dowsett. Nathaniel Letton nickte zustimmend. Und was die doppelte Dividende betrifft, die am acht- zehnten erklärt wird" John Dowsett zog ein Papier aus seinem Notizbuch hervor und setzte seinen Kneifer auf.Ich will Ihnen die Zahlen zeigen. Sehen Sie hier--." Und nun begann eine lange technische und historische Aus- einandersetzung über die Entwicklung von Ward Valley. Die ganze Besprechung dauerte nicht länger als eine Stunde, und in dieser Stunde fühlte Daylight sich dem Gipfel des Lebens näher als je. Diese Männer, das waren große Spieler. Sie waren Großmächte. Allerdings war er sich klar darüber, daß sie noch nicht zu den Allergrößten ge­hörten. Sie standen noch nicht in einer Reihe mit Morgans und Harrimans. Aber sie waren doch in Berührung mit ihnen und selbst schon Giganten. Auch die Haltung, die sie ihm gegenüber einnahmen, gefiel ihm sehr. Sie waren liebenswürdig, ohne herablassend zu sein. Es war die Liebens- Würdigkeit gegen ihresgleichen, und die feine Schmeichelei in diesem Auftreten verfehlte ihre Wirkung auf Daylight nicht: war er sich doch klar darüber, daß sie an Erfahrung wie an Reichtum weit über ihm standen.Wir wollen diese Spekulantenbande mal ordentlich aufrütteln," erklärte Leon Guggenhammer triumphierend.Und Sie sind der rechte Mann dazu, Herr Harnish. Alle Welt muß ja glauben, daß Sie auf eigene Faust handeln, und wenn es gilt, einen Neu- ling wie Sie zu stutzen, sind alle Scheren scharf geschliffen." 'Die werden sich wundern," fügte Letton   hinzu, und seine unergründlichen Augen leuchteten aus den umfang- reichen Falten des wollenen Schals hervor, den er sich jetzt
um Hals und Ohren wickelte.Die Gedanken dieser Leute geben immer bestimmte Bahnen. Das Unerwartete wirft alle ihr« Berechnungen über den Haufen sei es eine neue Kam- bination, irgendein fremder Faktor oder eine neue Variante. Und das alles werden Sie für die Leute sein, Herr Harnish. Ich wiederhole: Es sind Spieler, und sie verdienen ihr Ge- schick. Sie hemmen und stören jedes regelrechte Geschäft. Sie, Herr Harnish, haben ja keine Ahnung von dem Acrger, den diese Spekulanten Leuten wie uns verursachen, wenn sie was vorkommt mit ihrem Spiel die vernünftigsten Pläne durchkreuzen und die sichersten Geschäfte über den Haufen werfen." Dowsett und der junge Guggenhammer fuhren zusammen in einem Auto fort, Letton allein in einem anderen. Auf Daylight,-dessen Gedanken immer noch von den Ereignissen der letzten Stunde erfüllt waren, machte die Art ihre Abreise einen tiefen Eindruck. Wie seltsame Un- geheuer standen die drei Maschinen am Fuße der breiten Treppe unter der unbeleuchteten Einfahrt. Es war finstere Nacht, und die Scheinwerfer der Automobile durchschnitten wie Messer die feste Substanz des Dunkels. Der ehrerbietige Lakai, der automatische Hausgeist, der keinem der drei ge- hörte, stand, nachdem er ihnen beim Einsteigen geholfen, wie aus Stein gehauen da. Auf den Führersitzen saßen die pelz- gekleideten Chauffeure. Dicht hintereinander jagten die Wagen ins Dunkel hinaus und verschwanden um die Ecke. Daylights Wagen war der letzte, und als er hinaussah, erblickte er einen Schimmer des unbeleuchteten Hauses, das groß und mächtig wie ein Berg in der Finsternis dalag. Wem mochte es gehören? Wie kam es, daß sie es für ihre heimliche Besprechung benutzten? Ein Mysterium? Die ganze Geschichte war voller Mysterien. Aber Hand in Hand mit dem Mysterium schritt die Macht. Er lehnte sich zurück und atmete den Rauch seiner Zigarette ein. Großes war im Gange. Eben jetzt wurden die Karten zu einem mächtigen Spiel ausgeteilt, und er war dabei. Er erinnerte sich seines Pokerspiels mit Jack Kearns und lachte laut. Damals ging es um Tausende, jetzt um Millionen. Und wenn am acht­zehnten die Dividende erklärt wurde, er lachte laut bei dem Gedanken an die Scheren, die geschliffen wurden, um ihn zu stutzen, ihn, Burning Daylight. * Es war fast zwei Uhr morgens, als er in sein Hotel zurückkehrte, aber noch warteten Reporter auf ihn, um ihn zu interviewen. Am nächsten Morgen kamen wieder welche. Und so wurde er mit schmetternden Zeitungsfanfaren in New Dork empfangen. Wieder einmal wanderte seine male- rische GestaU unter dem Lärm des Tamtams, unter wildem
Spektakel durch die Druckspalten. Der König von Klondike, der Held des hohen Nordens, der dreißigfache Dollarmillionär aus Alaska   war nach New Pork gekommen. Warum? Wollte er jetzt den New-Iorkern an den Kragen wie früher der To- mopah-Bande in Nevada  ? Wall Street mußte auf dem Posten sein: Der wilde Mann aus Alaska   war da. Oder würde diesmal Wall Street ihm an den Kragen gehen? So war es schon vielen wilden Männern ergangen. Wie würde es ihm ergehen? Daylight grinste und sprach sich den Inter- viewern gegenüber in dunklen Wendungen aus. Man war darauf vorbereitet, daß er spielen würde, und als am selben Tage ein mächtiger Kauf von Ward Valley begann, gab es keinen Zweifel mehr, daß er dahintersteckte. Die Wogen der Börsengerüchte gingen hoch. Wieder hstte er es also auf die Gugsienhammers abgesehen. Die Geschichte von Ophir wurde wieder hervorgeholt und so sensationell ausgeputzt, daß Daylight sie selbst kaum wiedererkannte. Aber das' war nur Wasser auf seine Mühle. Es war klar: die Spekulanten gingen auf den Leim. Von Tag zu Tag kaufte er mehr, aber das Angebot war so groß, daß Ward'-Valley- Aktien nur ganz langsam stiegen. Die Woche, die Donnerstag, dem achtzehnten, voraus- ging, war eine wilde, aufgeregte Zeit für Daylight. Ganz allmählich hatte das anhaltende Kaufen doch die Aktien in die Höhe getrieben, und je näher der Donnerstag kam. desto mehr spitzte die Lage sich zu. Irgendwie mußte die Bombe platzen. Wieviel Ward Valley wollte dieser Klondikespieler denn kaufen? Wieviel konnte er kaufen? Was taten die Ward-Valley-Leute unterdessen? Die Interviews mit ihnen. die in den Blättern erschienen Interviews, die prachtvoll ruhig und beherrscht waren belustigten Daylight sehr. Leon Guggenhammer äußerte sogar die Meinung, daß dieser Nordlandkrösus sich vielleicht doch verrechnet hätte. Aber das mache ihnen keine Sorge, erklärte John Dowsett. Sie hätten auch nichts dagegen. Sie hätten keine Ahnung von seinen Plänen, und nur eines sei sicher: Ward Valley lägen ü. lu hansse. Dagegen hätten sie auch nichts. Wie es ihm und seinen Operationen auch immer erginge, Ward Valley sei jedenfalls in schönster Ordnung, so fest wie der Felsen von Gibraltar   und würde es bleiben. Nein, sie hätten keine Ward Valley zu verkaufen, besten Dank. Der ganze unnatürliche Stand des Marktes müsse sich bald ändern, und Ward Valley sei durch ein so wahnsinniges Börsenspiel nicht aus seinem ruhigen Gang zu bringen.Es ist das reine Spiel von An- fang bis zu Ende," sagte Nathaniel Letton,wir haben nicht das geringste damit zu tun und nehmen keine Notiz davon." (Fortsetzung folgt.»