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und.

Kriegserklärung der Holzindustriellen.

120 000 Holzarbeiter vor dem Kampf.

Der Arbeitgeberverband der deutschen Holzindustrie und des Holzgewerbes" hat sich für den Kampf entschieden. In langwierigen Verhandlungen haben sich die Beauftragten der Unternehmer des Holzarbeiterverbandes über den Inhalt des Mantelvertrages verständigt. Die Vertreter beider Parteien haben die vereinbarten Vertragsbedingungen als tragbar anerkannt und sich verpflichtet, bei ihren Organisationen für deren Annahme einzutreten. Eine Ausnahme machten allein die Bestimmungen, durch welche

die Entschädigungsfäße und Ferien für die Lehrlinge geregelt werden sollten. Diese Bestimmungen wurden von den Unternehmern abgelehnt. Die Verhandlungskommission einigte sich darüber, diese Frage der schiedsgerichtlichen Entscheidung zu unterbreiten. Die schließlich als Bestandteil des Mantelvertrages anerkannten Lehrlingsbestimmungen sind das Ergebnis eines Schiedsspruches, der unter dem Vorsitz von Prof. Brahn gefällt wurde. Nach einer Vereinbarung sollten die beiderseitigen Organisationen am 27. April über die Annahme des Mantelvertrages entscheiden. Man verständigte sich aber dahin, den Erklärungstermin bis zum 16. Mai zu verlängern, da im Arbeitgeberverband die jagungs­mäßige Mehrheit für die Annahme des Mantelvertrages nicht zu erreichen war. Seine Vertreterkonferenz lehnte aber auch an diesem Tage das Verhandlungsergebnis ab. Damit war

das Produkt der langwierigen Verhandlungen zerschlagen. Das Barometer stand auf Sturm. Der Vorstand des Arbeit. geberverbandes, der von seinen Mitgliedern so glänzend Desavouiert war, versuchte aber noch einmal, die verfahrene Situation zu retten. Er wandte sich an Prof. Brahn, der bei der Vertragsberatung Hilfe geleistet hatte. Dieser stellte sich erneut zur Verfügung. Es gelang ihm, die zerrissenen Fäden wieder zu fnüpfen. Man fam überein, die schon früher für den 22. und 23. Mai angesetzten Lohnverhandlungen zu führen.

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Nach dem früher vereinbarten Plan hätte erst der Mantel­vertrag verabschiedet sein sollen, ehe über die Löhne verhandelt wird. Nunmehr wurde unter der fiktiven Annahme verhandelt, daß der Mantelvertrag angenommen sei, wobei vereinbart wurde, daß am Schluß mantelvertrag und 2bhnabkommen der Entscheidung der Parteien unterbreitet werden. Das Ergebnis der Lohnverhandlungen waren Schiedssprüche, die unter dem Borsiz von Prof. Brahn gefällt wurden. Sie besagen im wesent­lichen, daß der tarifliche Spitzenlohn in allen Ecklohnstädten ab 1. Juni um 4 Pf., ab 1. November um weitere 2 Pf. erhöht werden. Am 2. Juni sollten sich die Parteien erklären.

Der Arbeitgeberverband, der seine Generalversammlung auf den 1. Juni nach München berufen hatte, hielt sie statt dessen in Berlin ab. Zur gleichen Zeit hatte auch der deutsche Holz­arbeiterverband eine Konferenz seiner Städte Dertreter berufen. Man war auf beiden Seiten der Meinung, daß die Entscheidung bereits am 1. Juni getroffen werden könne. Beim Arbeitgeberverband wiederholte sich aber das alte Spiel. Statt eine Entscheidung zu treffen, bot er neue Berhand­tungen an. Bis nach Mitternacht saßen die Unterhändler am 1. Juni zusammen, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Selbst­verständlich konnten die Arbeitervertreter auf das Verlangen, die in den Vertragsverhandlungen erzielten Errungenschaften wieder preis­zugeben, nicht eingehen.

Noch am Vormittag des 2. Juni machten Vertreter des Arbeitgeberverbandes einen letzten Versuch, die Arbeitervertreter umzustimmen, der natürlich gleichfalls vergeblich bleiben mußte. Darauf kam dann die Mitteilung aus dem Unternehmerlager, daß der Arbeitgeberverband den Mantelvertrag und das Lohnabkommen abgelehnt habe. Diese Mitteilung bedeutet die Kriegserklärung.

Der Kampf in der deutschen Holzindustrie ist damit eröffnet.

nicht angeschlossen, dort gelten besondere Verträge. Auch Berlin ist an dieser Bewegung nicht beteiligt. Immerhin kommen für diese Bewegung etwa 120 000 Holzarbeiter in Betracht. Durch den Beschluß des Arbeitgeberverbandes ist ein Kampf herauf­beschworen, der für das ganze deutsche Wirtschaftsleben von weit tragender Bedeutung werden kann.

Die Mitglieder des Deutschen Holzarbeiterverbandes müssen sich, um den ihnen aufgezwungenen Kampf erfolgreich bestehen zu fönnen, streng an die Anweisungen halten, die in den nächsten Tagen durch die Organisationsleitungen an sie ergehen werden.

Der Amtsschimmel im Landesarbeitsamt.

Ein Arbeitsloser stellt uns eine Postkarte zur Verfügung, aus der hervorgeht, daß er am 8. März einen Unterstützungs­antrag beim Arbeitsamt Berlin- Mitte gestellt hat und dieses am 21. Mai durch Postkarte mit Poststempel vom 22. Mai ant­wortete, daß der Antrag abgelehnt wird.

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Wir kennen den Fall nicht. Es mag sein, daß Ermittlungen notwendig waren, Rückfragen bei anderen Aemtern, beim Unter­nehmer usw., die die Antwort verzögerten. Es müßte aber dafür gesorgt werden, daß der Geschäftsgang etwas modernisiert wird. Elf Wochen für einen Bescheid mag vor 100 Jahren hingegangen sein. Heute ist so etwas unerträglich.

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Soziale Gemeinschaft Deutschland- Desterreich

treter der österreichischen Regierung über einen neuen Ver­Im Reichsarbeitsministerium wurde dieser Tage mit einem Ver­trag auf dem Gebiete der Sozialversicherung verhandelt. Der Vertrag soll das bisherige Abkommen vom 8. Januar 1926 dem jezigen Stande der Gesetzgebung auf beiden Seiten anpassen und zugleich auf neue Gebiete ausdehnen. Die schon jetzt engen Be­ziehungen zur österreichischen Sozialversicherung werden durch den Vertrag, der in den nächsten Monaten unterzeichnet werden soll, weiter verstärkt werden.

Die Beamtenausschußwahl bei der Stadt Köln hatte folgendes Er­gebnis: Komba 9 Size, freie Verbände 7, christliche Gewerkschaften 7. Interessengemeinschaft( christlich?) 2, neutrale Beamtengruppen 7 Size. Die freien Gewerkschaften gewannen einen Siz, ebenso die

Das Vertragsgebiet umfaßt nicht das ganze Reich. In einigen Bezirken sind die Unternehmer dem Arbeitgeberverband| christlichen Gewerkschaften. Der Komba hat drei Size verloren.

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