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Nr. 273 46. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Abgewiesene Schadenersatzklage.

Empfindliche Schlappe der Textilbarone.

Leipzig , 12. Juni.

Nachdem die deutschen Textilunternehmer sich einen Kampf fonds zugelegt und ihre Scharfmacherei auf alle Unternehmerver bände der Textilindustrie ausgedehnt hatten, suchten sie nicht nur burch Drohungen mit Massenaussperrungen und Verwirklichung dieser Drohungen die Lebenshaltung des Tertilarbeiterproletariats noch tiefer herabzudrücken, sondern gleichzeitig auf dem Wege einst weiliger Verfügungen und durch Drohungen mit Schaden erlatilagen die Textilarbeiter zu verhindern, sich gegen die Ausbeutung durch ihre Herren zur Wehr zu sehen. Die folgende Entscheidung des Reichsgerichts bedeutet einen bemer fenswerten Abschnitt aus diesem Kampfe.

Am 11. April 1927 war zwischen dem Textilarbeiter- Berband, Filiale Brandenburg a. d. H. und drei Firmen in Brandenburg , darunter die

Deutsche Fein- Jute- Garnspinnerei AG.

in Brandenburg ein Bertrag abgeschlossen worden.

Schon im Mai 1927 wollte die Jutespinnerei Mehrarbeit in An­spruch nehmen, erhielt aber nicht die nach dem Vergleich erforderliche

Das Arbeitsgericht in Brandenburg hat die Klage abgewiesen. Die gegen dieses Urteil von der Klägerin eingelegte Berufung wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin

Derworfen.

Es handelt sich bei dem am 11. April 1927 vor dem Schlichter abgeschlossenen Vergleich um einen selbständigen Tarifvertrag im Sinne des§ 1 der Verordnung vom 23. Dezember 1918, der die in der Natur und dem innersten Wesen eines Tarifvertrages begründete Friedenspflicht den Vertragsparteien auferlegt.

Das Gericht tam zu der Ueberzeugung, daß von den Beklagten durch die Ablehnung der Mehrarbeit die Friedenspflicht nicht ver­legt sei. Sie konnte deshalb für den entstandenen Schaden der durch Arbeitsverweigerung der Klägerin

entstanden ist, nicht verantwortlich gemacht werden. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision der Klägerin und des Verbandes der Tegfilindustriellen.

Der Unternehmersyndikus Dr. Meissinger, Berlin , versuchte nachzuweisen, daß nur allein der Textilarbeiter­

Freitag, 14. Juni 1929

Internationale Arbeitskonferenz.

Die alte gegen die neue Zeit.

Genf , 13. Juni. ( Eigenbericht.) Auf der Arbeitstonferenz wandte sich der englische Ar­beitgebervertreter am Donnerstag scharf gegen die Ratifita= tionsabsichten der neuen englischen Regierung. Der Bertreter der schwedischen Regierung verteidigte die Sonderberatungen der nordischen Staaten über sozialpolitische Fragen, die Thomas in seinem Bericht bemängelt hatte. Der ipa­niche Arbeitervertreter wandte sich gegen die bedingte Ratifitation, die nur dazu führe, daß ein Abkommen nicht in Kraft träte. Sehr scharf griff der Sekretär der bulgarischen Gewerkschaften, Dan off. die bulgarische Regierung an. Danoff, der deutsch sprach, teilte mit, daß die soziale Gesetzgebung Bulgariens zum großen Teil nur auf dem Papier stünde. Die wirklichen Nöte der bulgarischen Arbeiter­schaft kämen eben erst wieder in dem Kampf der 25 000 Ta= batarbeiter zum Ausdruck. Die Koalitionsfreiheit werde immer noch durch polizeiliche Maßnahmen eingeschränkt. Danoff forderte den anwesenden bulgarischen Arbeitsminister auf, eine Vermittlungs­aktion der Regierung im Tabakkonflikt anzubahnen. Er wandte sich schließlich gegen die Reparationslasten seines Landes, die dazu bei­trügen, die Lebensbedingungen der bulgarischen Arbeiter herabzu­drücken.

Zustimmung der Betriebsvertretung oder der beteiligten Organi- Berband für den Schaden, den die Klägerin durch die Arbeiter Klassenbewußte" Kraftdroschkenfahrer.

fationen.

weigerung erlitten hat, verantwortlich ist. Denn die Ortsverwaltung habe Zeitungsartikel, die zum Rampf anfeuerten, veröffentlicht. Auch habe der Verband die Arbeitnehmer während des Ausstandes unter­

Es trat eine Schiedskommission zusammen und diese fällte am 31. Mai 1927 ein Urteil, daß die Arbeitszeit vom 1. Juni 1927 an für die Jutespinnerei AG. auf 54 Stunden zu erstützt!! höhen sei. Am 1. Juni 1927 legten 274 Arbeitnehmer der Klägerin die Arbeit eine Stunde vor Ablauf der nach dem Urteil vom 31. Mai 1927 festgesetzten Arbeitszeit nieder und weigerten sich, Mehr arbeit zu leisten. Die Jutespinnerei AG. erließ am nächsten Tage eine Bekanntmachung, in der sie bei erneuter Berweigerung der Mehrarbeit den Arbeitnehmern fristlose Entlassung an­drohte.

Am 2. Juni 1927 verweigerten die Arbeitnehmer erneut die Mehrarbeit. Die Jutespinnerei AG. enfließ hierauf die Arbeiter. Bor dem Ausbruch des Arbeitsstreites hat die Klägerin dem Textilarbeiter Berband teine Mitteilung gemacht. Die Klägerin ist der Ansicht, daß die Beklagten ( Textilarbeiter- Verband und Gauleitung des Berban­des) die durch den Bertrag vom 11. April 1927 tarifgebunden seien, durch ihr Verhalten gegen die ihnen obliegende Friedenspflicht ver stoßen hätten. Sie hätten die Arbeitsverweigerung der Arbeitnehmer nicht nur stillschweigend geduldet, sondern auch durch( 3eitungs­artikeln und Zahlung von Unterstügung) unterſtüßt. Es sei ihr durch die Arbeitsverweigerung und niederlegung

ein Schaden von 31 000 Mark

entstanden. Die Klägerin verlangt, daß der Deutsche Tertil. arbeiter Berband und seine Gauleitung für den entstandenen Schaden zu haften hat.

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Sie spalten weiter!

Nach den Rohrlegern die Eisendreher.

Nachdem der KPD. der Versuch vorbeigelungen ist, die Berliner Rohrlegerbranche vom Deutschen Metallarbeiterverband geschlossen in eine ,, revolutionäre" Gegenorganisation überzuführen, soll das Erperi­ment nunmehr an der Branche der Eisendreher und Rundschleifer wiederholt werden.

Dem von Niederkirchner aufgemachten eigenen Laden muß Rund schaft zugeführt werden. Deshalb hat die kommunistische Branchen leitung der Dreher den Parteibefehl erhalten, mit der Ortsverwaltung einen Konflikt heraufzubeschwören, damit bei den Mitgliedern der Branche die nötige Stimmung geschaffen wird, in die Niederkirchner : Front einzuschwenken. Die Branchenleitung der Dreher hat den Be­fehl ausgeführt und zu heute, Freitag, abend nach den ,, Sophien­Sälen" eine Branchenversammlung einberufen, um, wie es in einem Don ihr herausgegebenen Flugblatt heißt, zu dem provokatorischen Borgehen der Ortsverwaltung und ihren Spaltungsmaßnahmen Stellung zu nehmen".

Als Referenten hat die Branchenleitung den aus dem Verbande ausgeschlossenen früheren Branchenleiter der Rohrleger, den sowjet­ruffischen Angestellten Niederfirchner bestellt. Die Branchen­tommission der Dreher ist sich von vornherein darüber klar gewejen, daß sie mit einem solchen Borgehen einen offenen Konflitt mit der Ortsverwaltung heraufbeschwört. Denn daß es sich feine Organisation gefallen läßt, daß ein von ihr wegen verbands: schädigenden Verhaltens ausgeschlossenes Mitglied in einer Mitglieder­versammlung als Redner gegen fie auftreten soll, dürfte jedem flar fein, der nur einige Wochen Verbandsmitglied iſt.

Die Ortsverwaltung des Metallarbeiterverbandes hat so­fort, als sie von dem Vorgehen der Branchenleitung Kenntnis erhielt, an alle Branchentommissionsmitglieder ein Schrei­ben gerichtet mit der Aufforderung, fich umgehend dahin zu er

Rechtsanwalt Genoffe Dr. Weinberg, Berlin , verlangt die Burückweisung der Revision und die Abweisung der völlig unbegründeten Klage der Unternehmer, die nur eine Machtprobe sei. Der Verband habe die Arbeiter während des Ausstandes unterstüßt, da sie sonst hätten verhungern müssen, weil fie von feiner Seite Zuwendungen erhalten hätten.

Es sei das gute Recht der Gewerkschaften, daß sie ihre Mitglieder bei Ausständen und anderen wirtschaftlichen Kämpfen unterstützte. Aus diesem Vorgehen des Tertilarbeiter- Berbandes einen Tarifbruch herzuleiten, sei irrig und eine vollständige Berkennung der Bestrebungen der Gewerkschaften. Bereits vier Instanzen hätten zugunsten des Textilarbeiter- Verbandes entschieden und das Reichsarbeitsgericht könne fich den Entscheidungen der Vor-­instanzen nur anschließen.

Nach mehrstündiger. Verhandlung vertündete das Reichsarbeits­gericht folgende Entscheidung:

Die Revision der Klägerin wird als unbegründet zurüd­gewiesen. Der Klägerin werden die nicht unerheblichen Kosten des Rechtsstreits auferlegt."

Die Schadenersatzansprüche der Klägerin seien unbegründet, da die Beklagte weder direft noch indirekt die Friedenspflicht ver­legt habe.

tlären, ob sie mit dieser Handlung einverstanden sind oder ob fie

Die eigene Kampfleitung" macht schlapp.

Hamburg , 13. Juni .( Eigenbericht.) Im Streit der Kraftdroschtenfahrer ist die Bil­dung eigener Rampfleitungen von der kommunistischen ,, Hamburger Volkszeitung " gefordert worden mit der Begründung, daß die reformistischen Gewerkschaften bereit seien, bei den Verhandlungen mit den Unternehmerorganisationen einen faulen Vergleich zu schließen.

Am Donnerstag morgen fonnte das bürgerliche ,, Hamburger Fremdenblatt" unter der Ueberschrift: Die freigemerfschaftlich nicht Organisierten brechen den Streif ab" melden, daß sich ein Aktionsausschuß, der nicht im Deutschen Ver­fehrsbund organisierten Kraftfahrer gebildet hat, der eine Ver. sammlung einberief, worin einmütig zum Ausdruck kam, daß man sich nicht dem Terror der Gewerkschaften beugen, sondern die Ar beit am Donnerstag wieder aufnehmen sollte.

Die unorganisierten Kraftdroschtenfahrer, die dauernd von der tommunistischen Presse und auch von den Arbeitgebern umschmeichelt wurden, haben sich selbständig" gemacht. Sie haben aber das getan, was die Bolschemisten hoffentlich nicht wollten; nämlich den Streit abgemürgt". Sie haben damit zu erkennen gegeben, daß troß allen Liebeswerbens der Kommunisten der Unternehmereinfluß bei den Unorganisierten doch noch größer ist. Wenn etwas den wahren Sinn der kommunistischen Methoden kennzeichnen kann, dann dieser Beschluß der Unorganisierten. Sie fallen auf fommunistisches Geheiß den Organisierten in den Rücken.

dagegen schärfsten Protest erheben und Maßnahmen ergreifen wollen, Verhandlungen im niederschlesischen Metallfonflikt.

diese wild einberufene Bersammlung zu verhindern. Das haben die Mitglieder der Branchentonmmiffion abgelehnt; fie mußten es ablehnen, weil ihnen als Kommunisten der Befehl der KPD . höher steht als die Wahrnehmung der Interessen der Dreher.

Breslau , 13. Juni. Die Lohnverhandlungen in der niederschlesischen Metallindustrie werden am 18. Juni vor dem Schlichter wieder aufgenommen werden. Falls es wiederum zu feiner Einigung kommt, ist die Bil­dung einer Schlichterkammer in Aussicht genommen, deren Spruch maßgebend sein soll.

Die revolutionären" Mitglieder der Branchenkommission der Berliner Eisendreher und Rundschleifer wollen also einen weiteren Teil der Berliner Metallarbeiter auf einen Weg bringen, det zur gewerkschaftlichen Ohnmacht führt. Das Gerede von Klassenkampf und Einheitsfront dient den Mostauanbetern nur als Mastierung ihres verbrecherischen Vorgehens. Die heutige Branchenversammlung soll schluß des Lohnvertrages, Stellungnahme zum Leistungstarif. Referent: Koll. der Auftakt sein für die Loslösung der Branche von der Mutterorganisation, dem Deutschen Metallarbeiterverband .

Jeder Eisendreher und Rundschleifer, der seine in der Organisa­tion erworbenen Rechte nicht leichtfertig preisgeben will durch Beteiligung an dem verbandsschädigenden Treiben der Moskauer, jeder Dreher und Rundschleifer, der wirklich klaffenbewußt ist, geht heute abend nicht zur Versammlung in die Sophien- Säle ", in der der Anfang zur Zerschlagung der Dreherbranche gemacht werden soll.

Lohnerfolg auf dem Berliner Schlachthof.

Der Tariftampf der Darmarbeiter auf dem Berliner Schlachthof ist beendet. Am 11. Juni wurde die Arbeit wieder aufgenommen, nachdem der Tarifvertrag von den Unternehmern anerkannt

worden war.

Der Lohn für erwachsene Arbeiter ist auf 62 bzw. 65, Mart pro Woche festgelegt. Die Arbeitszeit beträgt täglich acht Stunden. Urlaub und soziale Vergünstigungen find tariflich geregelt. Streifbrecher haben sich nicht gefunden. Alle Streifenden find wieder eingestellt worden. Der Kampf endete also mit einem vollen Erfolg der Arbeiter.

Berband der Maler. Heute, 19% Uhr, im Berliner Gewerkschaftshaus, Engelufer 24-25, Gaal 4, Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Der Ab. Otto Schiemann. 2. Aussprache. 3. Berschiedenes. Verbandsbuch legitimiert. Ohne Verbandsbuch kein Zutritt. Jedem Kollegen wird es zur Pflicht gemacht, in Anbetracht der wichtigen Tagesordnung, an diefer Versammlung teil­zunehmen.

Freie Gewerkschafts- Jugend Groß- Berlin

Heute, Freitag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Zeppelinplag: Jugend­heim des Bezirksamts Wedding, Turiner Ede Geestraße. Bortrag: Theorie der Körperschulung". Charlottenburg : Gruppenheim, Jugend­heim, Spreeftr. 30. Lustiger Abend. Rordring: Jugendheim. Schule Son nenburger Str. 20. Diskussionsabend: Die Ausgestaltung unseres Commer festes und Wanderungen". Hermannplay: Gruppenheim, Jugendheim, San. derftr. 11, Ede Sobrechtstraße. Vortrag: Warum Arbeiterunternehmen?" Cüben, Südwesten: Jugendheim Yordstr. 11. Lichtbildervortrag: Berlin als Lieferant von Gas, Wasser und Elektrizität". Treptow : Jugendheim Wilden. Webbing: Städt. Jugendheim Orthstr. 10. bruchstr. 53-54. Brettspielabend. Löns- Abend im Boltspark Rehberge. Weißenfee: Wir spielen ab 18 Uhr im Stadion am Faulen See in Weißensee . Südosten: Wir spielen auf dem Sportplag am Urban. Ostkreis: Wir baden im Flußbad Klingenberg.

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Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Heute, Freitag, finden folgende Beranstaltungen statt: Pankow - Rieber. fchönhausen: Jugendheim Görschstr. 14( großes Zimmer). Abendspazier. Oberspree: Jugendheim Laufener Str. 2. Spielabend im Freien. Köpenid: Jugendheim Grünauer Str. 5. Frik- Reuter- Abend". Referent: Arthur Rachow. Südwest: Jugendheim Belle Alliance- Str. 7-10. Wir bes Sprechen und lefen die Kriegsbücher. Neukölln und Urban: Ab 20 Uhr Spielen auf der Spielwiese im Neuköllner Volkspark.

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