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Sonnabend
15. Juni 1929
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Sofortprogramm gescheitert Der Bertrag mit der Kirche
Ohne Beitragserhöhung kein Gofortprogramm!
Wer feins von beiden wählt, muß sich darüber klar sein, daß er die Versicherung in ihren Grundlagen gefährdet, wenn nicht gar zerstört.
Am Donnerstag war am Schluß der interfrattionellen Bartei bei Schaffung des Gesezes gewesen ist, wobei wir uns angeBerhandlungen über die Erwerbslosenversiche fichts der gesamten Situation gewisser Gefahren für die Selbst rung vereinbart worden, die Beratungen am Freitag nachmittag verwaltung bei Reichszuschüssen durchaus bewußt sind. fortzusetzen. Die Fraktionen der Regierungsparteien sollten vor dieser Sigung nochmals zur Beitragserhöhung und zur Regelung der Saisonarbeiterunterstützung Stellung nehmen. Die sozialdemokratische Frattion billigte die bisherige Haltung der Unterhändler und gab ihnen Vollmacht, die Verhandlungen über das Sofortprogramm unter Einbeziehung der Beitrags erhöhung und der Saisonarbeiterunterstützung fortzuführen.
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Einen entgegengesetzten Beschluß faßte die Fraktion der Deutschen Bolfspartei. Sie beschloß einmütig eine Beitragserhöhung wenn auch nur befristet unter allen Umständen abzulehnen. Aehnlich ist die Haltung der Demofraten. Sie sind so fest von der Richtigkeit ihrer ablehnenden Haltung zur Beitragserhöhung überzeugt, daß sie bereit sind, diesen Standpunkt aufzugeben, wenn es die Deutsche Boltspartei auch tut. Nachdem der Vorsitzende des Ausschusses Abg. Esser( 3.) den Beschluß der Deutschen Bolkspartei entgegengenommen hatte, teilte er den übrigen Regierungsparteien mit, daß er infolge der ablehnenden Haltung der Deutschen Volkspartei nunmehr feine Mission als erledigt betrachten müsse. Die in Aussicht genommene interfraktionelle Sihung fand infolgedessen nicht mehr statt.
Das Reichskabinett wird sich jetzt nochmals damit zu beschäftigen haben, auf welchem Wege es die Neuorganisation der Erwerbslosenversicherung vorzunehmen gedenkt. Das Kabinett hatte ursprünglich bei der Beratung seines Sofortprogramms von einer Beschlußfassung Abstand genommen, um den Regierungsparteien Gelegenheit zu geben, eine Verständigung in den Fragen der Beitragserhöhung und der Regelung der Saisonarbeiterunterstützung zu verfuchen.
Nachdem diese Berständigung gescheitert ist, dürfte auch das Schidfal des Sofortprogramms besiegelt sein; denn die Sozialdemokratie ist nicht geneigt, ein Gesetz zur Beseitigung der Miß
stände in der Arbeitslosenversicherung zu verabschieden, ohne daß der schwerste Mißstand, nämlich die Finanzschwierigkeit der Reichs
anstalt gleichzeitig behoben wird.
Der Kirchenvertrag zwischen Preußen und dem Papst ist gestern vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments abgeschlossen und veröffentlicht worden. Damit wird endlich die preußischen Konkordatsverhandlungen verbreitet worden den wilden Gerüchten ein Ende gemacht, die seit Jahren über
find. Gerüchten, die niemals auf einer Tatsache beruht haben, denen aber schwer entgegenzutreten war, weil während der schwebenden Verhandlungen der Verhandlungsinhalt nicht bekanntgegeben werden konnte. Ueber den Diskussionen in der Preffe und an allen Biertischen möge in 14 Artikeln durchweg nur reine KirchenverDer Vertrag Preußens mit der katholischen Kirche regelt niemand übersehen, daß auch die Augen der gesamten Arwaltungsangelegenheiten. Nach einer Einleitung, beiterschaft in diesem Augenblid auf den Reichs tag gerichtet sind. Jahrzehntelang hat die Arbeiterschaft für schäzen. Es gilt nicht, der Beseitigung von Mißständen aus dem diese Versicherung geworben und gefämpft; sie weiß ihren Wert zu Bege zu gehen, es gilf, die Bersicherung zu erhalten. So sehen wir, so sieht auch die Arbeiterschaft die Lage."
Chriftliche Gewerkschaften gegen Volkspartei.
Das Organ der christlichen Gewerkschaften„ Der Deutsche" äußerte sich über die Haltung der Deutschen Bolts. partei zur Arbeitslosenfrage scharf fritisch. Das Blatt schreibt:
,, Die starre, von den Arbeitgebern start beeinflußte Haltung der Deutschen Bolkspartei schafft nicht nur die stärkste Gegenfäglichkeit, fondern sie birgt auch einen ernsten politischen Konfliftstoff in fid. Die Deutsche Volkspartei muß sich angesichts dessen darüber klar sein, daß alle anderen Parteien eine Gefährdung des Gesetzes felbft nicht zulassen. Will diese Partei das Odium auf sich nehmen, das Gesetz selbst in seinen Grundlagen unmöglich machen zu wollen? Benn fie dazu nicht gewillt ist, dann muß sie die nach Ansicht fast aller Sachverständigen notwendige Beitragserhöhung zugeben oder aber dafür eintreten, daß das Reich nicht nur die bisher gewährten Darlehen niederschlägt, sondern auch zukünftig mit Zuschüssen einspringt.
Wir sind gewiß teine Freunde der Beitragserhöhung und haben unsere Bedenken dagegen wiederholt geltend gemacht. Aber wir haben von Anbeginn der Debatte den Standpunkt vertreten, daß wir bei der Frage: Entweder schwerer Einbruch in die Struktur des ganzen Gesetzes oder Beitragserhöhung für die Beitragserhöhung Stellung nehmen. In dieser Hinsicht sind sich auch die Angestellten, die mehr denn je von der Arbeitslosigkeit betroffen werden, mit den Arbeitern einig. Wenn zudem das Reich die gewährten Darlehen niederschlägt und es wird sich und es wird sich Die Stellungnahme der Gewerkschaften die Beitragserhöhung auch wohl nur für eine gewiſſe Beit notwendig dieser Forderung gerechterweise taum entziehen tönnen, dann wirs sein. Es ist schließlich nicht damit zu rechnen, daß auch der nächste Winter so anormal schwer wird. Bei dem ehrlichen Willen auch der Gewerkschaften, vorhandene Mißstände auszuräumen, dürfte eine Einigung nicht unmöglich sein. Wenn die Arbeitgeber aber glauben, ihren parteipolitischen Einfluß bis ins Unerträgliche geltend ihren parteipolitischen Einfluß bis ins Unerträgliche geltend zu machen, dann werden sie auf stärtste, für sie unüber. windliche Widerstände stoßen. Das Gesetz ist einmal da. Es muß und wird weiterleben."
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Die Gewertschaftszeitung", das Organ des ADGB. , schreibt: Wer die Versicherung erhalten will, muß wählen zwischen fofortiger Beitragserhöhung oder dem grundsäß lichen Entschluß, Reichsmittel in genügendem Ausmaß zur Verfügung zu stellen, wie es ursprünglich die Forderung der Gewerkschaften und der Sozialdemokratischen
Stresemann durch einen Ausfall Baleffis gereizt.
V. Sch. Madrid , 14. Juni. ( Eigenbericht.) Im Bölkerbumbrat tam der Dringlichkeitsantrag Stresemanns über die neue Liquidation des Eigentums ehemaliger Reichsdeutscher in Polen zur Sprache. Dabei hat es einen 3wischenfall gegeben, dessen Tragweite sich erst in der Schlußßigung übersehen lassen wird. Stresemann gab einen furzen historischen lleberblick über die Angelegenheit, die er als eine ausgesprochene Frage des Minderheitenschuhes bezeichnete. Er teilte mit, daß der Versuch, diese Frage durch direkte Berhandlungen zwischen Deutschland und Polen zu regeln, gescheitert sei.
Der polnische Außenminister 3 alefti antwortete mit einer langen Erklärung ziemlich ablehnend.
Die Liquidationsfrage gehöre nicht vor den Rat, denn sie sei gar feine Minderheitenfrage.
Sie fönne nur in direkten Verhandlungen behandelt werden. Zaleski hielt es für angebracht, mit einer Retourfutsche zu argumentieren, die nichts mit der Frage der Liquidation zu tun hat. Er sagte, daß er ebenso gut den Oppelner Zwischenfall vor den Rat hatte bringen fönnen, doch würde er davon absehen, um nicht die Diskussion zu verschärfen.
Stresemann, über diese scheinheilige Erwiderung sichtlich erregt, verlangte im Gegensatz zu den Vorschlägen des Vorsitzenden
Adatschi, daß die Rede Zalestis in vollem Wortlaut ins Englische übertragen werde. Dann bat er um Bertagung bis auf Sonnabend, da ihn diese Ausführungen zu einer Antwort zwinge. Adatschi antwortete, daß er fürchte, man würde dann die Tagung am Sonnabend faum schließen fönnen. Er wollte
zwischen den beiden Parteien noch am Freitag abend vermitteln, um am Sonnabend darüber zu berichten. Stresemann verlangte darauf mur, eine Schiedskommission unter einem neutralen Vorsitzenden einzusetzen unter der Voraussetzung, daß bis zu ihrem Spruch die Liquidationen eingestellt würden, andernfalls Deutschland den Liquidationen eingestellt würden, andernfalls Deutschland den Haager Gerichtshof anrufen werde.
Zaleski antwortete darauf nichts. Adatschi wird zu vermitteln suchen und am Sonnabend berichten. Die Frage ist, inwieweit Stresemann am Sonnabend nochmals das Wort ergreifen wird, um die Anspielung Zaleftis auf Oppeln zurückzuweisen. Er scheint die Abficht zu haben, mit aller Schärfe die Hineinziehung dieser bedauerlichen Borkommnisse, die die Reichsregierung bereits zur Genüge verurteilt hat, zurüdzuweisen und zu betonen, daß zwischen den Liquidationen und den Ausschreitungen der Hakenkreuzler in Oppeln nicht der geringste Zusammenhang besteht.
( Weitere Nachrichten siehe 2. Seite.)
den Schutz der Religionsfreiheit wiederholt werden, wird die in der die Bestimmungen der Weimarer Verfassung über erhalten Breslau und Paderborn ( neben Köln ) ErzEinteilung Deutschlands in Kirchenbezirke festgelegt. Dabei bistümer, Berlin und Aachen Bistümer. Der Beitrag des Staates zu den Kosten dieses Kirchenregiments, bisher auf 1,4 Millionen Mart festgesetzt, aber tatsächlich schon wesentlich höher, wird auf 2,8 Millionen Mark jährlich figiert. Der 5. Artikel sichert der Kirche das Benutzungsrecht an denjenigen staatlichen Gebäuden, die sie bisher besessen hat. Die nächsten Artikel geben dem Staat ein Einspruchsrecht bei der Besehung der leitenden Kirchenstellen, sichern also eine Art politischen Einfluß des Staates auf die katholische Kirche . Weiter wird die Borbildung der katholischen Geistlichen geregelt und allgemein an die drei Voraussetzungen geknüpft: deutsche Reichsangehörigkeit, deutsche Abschlußprüfung, deutsches Universitätsstudium. Endlich werden die Fragen der Theologieprofessoren an den katholisch- theologischen Fakultäten geregelt. Die Berufung eines solchen Universitätslehrers angehender katholischer Geistlicher bedarf bischöflicher Zuftimmung; ist ein Theologieprofeffor berufen und gerät nachträglich wegen feiner Lehre oder seines Lebenswandels mit der Kirche in Konflikt, so bleibt er Universitätslehrer, scheidet aber aus der theologischen Fakultät aus.
In der Weimarer Nationalversammlung hat Erzberger eine seiner berühmten Antworten auf eine deutschnationale Anklagerede mit den Worten begonnen:„ Ist das alles?" Konkordats die gleiche Frage zu erheben. Aber es steht Mancher wird geneigt sein, angesichts des Wortlauts des lichen Bestimmungen, insbesondere jegliche Bestimmung über wirklich nicht mehr darin. Alle gefährlichen und bedentdie Schule, die Schulaufsicht, die Lehrerbildung, die Geldansprüche für die später etwa kommende finanzielle Mönchs und Nonnenorden und alle Erhöhungen firchlicher Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche sind aus dem Vertrag ferngehalten worden. Insofern geben, einen großen Erfolg der preußischen Regierung dar, stellt dieses Vertragswert, wie auch seine Gegner offen zuder in erster Linie auf das Konto Otto Brauns fommt, unter dessen persönlicher Aufsicht die Verhandlungen mit dem Nuntius Bacelli geführt worden sind.
Bei der Beurteilung des Kirchenvertrages ist von zwei Tatsachen auszugehen. Einmal von der Weimarer Ver faffung, die der Kirche volle Freiheit und Selbstverwaltung all ihrer Angelegenheiten zusichert, aber zugleich dem Staat erhebliche finanzielle Leistungen an die Kirche als Pflicht auferlegt. Zweitens davon, daß seit dem Jahre 1821 eine päpstliche Bulle, welche die Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche in Preußen regelt, durch Aufnahme in die preußische Gesetzesammlung preußisches Gesek geworden ist, so daß also seit 1821 diese Zirkumsfriptionsbulle ,, de salute animarum" eine Art preußisch- päpstlichen Konkordats darstellt. Dieses Kontordat wollte die preußische Regierung, wie der Kultusminister Genosse H aenisch 1919 dem Papst schrieb, aufrechterhalten wissen. Rom stellte sich aber auf den Standpunkt, daß durch den Wegfall des preußischen Königs, des Vertragspartners, und durch die Grenzänderung des Versailler Vertrags das alte Konkordat hinfällig geworden sei. Ein wichtiger Gesichtspunkt für die, die in dem Kirchenvertrag eine Kündigungsklausel vermissen! In den langjährigen Verhandlungen mit dem Papst über einen neuen Vertrag hat es gefährliche Momente gegeben. Am 6. Januar 1920 hat der volksparteiliche Kultusminister Dr.Boeliß dem päpstlichen Stuhl mitgeteilt, er sei bereit, in Verbindung mit dem Reichsinnenminister über die Sicherstellung der katholischen Ansprüche auf die Schule Vereinbarungen zu treffen. Auch die Versuche, unter einem Zentrumskanzler zu einem Reichskonkordat zu gelangen, mußten erhebliche Befürchtungen erwecken. Der jetzt zustandegekommene preußische Bertrag erneuert lediglich das Kontordat von 1821, gibt feine Staatshoheitsrechte preis und bringt feine wesentliche Mehrbelastung der Staatskasse.
Allerdings wird die Dotation des katholischen Kirchenregiments auf 2,8 Millionen Mark erhöht. Aber bei den 75 Millionen Mark jährlichen Zuschusses, den die Kirche sich von der bürgerlichen Landtagsmehrheit abgesehen von