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Zuchthaus gegen Koalitionsrecht.

Scharfmacherei vor vierzig Jahren.

Der Sturmlauf, den die Unternehmerkreise und ihre parlamen- hausen. Dort erzählte Wilhelm   der Redselige, daß sich ein Gesetz tarischen Vertretungen gegen die Arbeitslosenversiche seiner Vollendung nahe, wonach jeder, der einen deutschen   Arbeiter, rung ins Wert gesetzt haben, ist keineswegs, wie man vorgibt, der willig wäre, seine Arbeit zu vollführen, daran zu hindern von der Sorge um die Reichsfinanzen diktiert. Die Arbeitslosenver- versucht, oder gar zu einem Streif anreizt, mit 3ucht ficherung verhindert, daß Erwerbslose als Lohnbrüder wirken; also haus bestraft werden solle. Damit hatte der Gesezentwurf fordern die Industrieherren Abbau der Arbeitslosenversicherung, um seinen Namen, Die Zuchthausvorlage", den er nie wieder so die Widerstandskraft der Arbeiter gegen Lohnduck zu schwächen. verloren hat. Wir haben in Deutschland   Versuche, durch gesetzgeberische Maß­nahmen die Kampfkraft des Proletariats zu schwächen, schon wieder­holt erlebt. Die Form solcher Vorstöße war verschieden, der Be= weggrund blieb stets der gleiche: Die Sorge um den Profit!

Sturmlauf der Scharfmacher.

Als nach dem Fall des Sozialistengesetzes das mächtige Er­flarken der Arbeiterbewegung immer deutlicher fühlbar wurde, folgte ein gesetzgeberischer Vorstoß gegen das Proletariat dem anderen. Die treibenden Kräfte waren stets die in dustriellen Scharfmacher. Zuerst versuchte man es ver­geblich im Jahre 1890 mit der Aenderung der Gewerbe= ordnung im Sinne einer Verschlechterung des Koalitionsrechts. Der Angriff wurde im Reichstag abge­schlagen. Dann kam 1894 die Umsturz vorlage, die Straf­gesetzbuch, Militärstrafgesetzbuch und das Gesetz über die Presse ver­schandeln sollte. Auch diese, vcm Kaiser in seiner Königsberger Rede vom 6. September 1894 angefündigte Umsturzkampagne endete mit einer schmählichen Niederlage der Dunkelmänner.

Die Zuchthausvorlage vor dem Reichstag  .

Am 26. Mai 1899 ging der Entwurf des Gesetzes zum Schuße des gewerblichen Arbeitsverhältnisses" an den Reichstag  . Diese Be­des gewerblichen Arbeitsverhältnisses" an den Reichstag  . Diese Be­zeichnung war eine Beschönigung, denn in Wirklichkeit handelte es fich dabei um eine Vorfage zur Beseitigung des Koalitions. rechts, die den Streif, die Aufforderung zur Teil­nahme am Streit und das Streitposten stehen mit schweren Strafen bedroht. Am schlimmsten war der§ 8, der für den Fall, daß durch einen Streit die Gefährdung der Sicherheit des Reiches oder eines Bundesstaates eingetreten oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben oder das Eigen tum herbeigeführt worden" ist, Zuchthaus bis zu drei Jahren, gegen Rädelsführer" bis zu fünf Jahren verhängt. Die Begründung der Zuchthausvorlage fiel recht dürftig aus. Ge­radezu jämmerlich aber war die an den Reichstag geleitete Dent schrift über die Ausschreitungen bei den Arbeitskämpfen der ießten Jahre". Da wurde die Angstmeierei so weit getrieben, daß man selbst Bandinschriften in einem Klosett, wie: Streifbrecher und Denunziant ist der größte Lump im ganzen Land" zu revolutio­nären Handlungen aufpluſterte.

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Aber die Scharfmacher gaben feine Ruhe. Heftige Lohnfämpfe, die mit steigender Konjunktur einsetzten, insbesondere der Ham burger Hafenarbeiterstreif von 1896/97, brachten den Unternehmern die Macht der organisierten Arbeiterschaft deutlich zum Bewußtsein. Eine lebhafte Agitation sette in der Deffentlichkeit ein, die sich immer mehr auf die Parole fonzentrierte:" Schutz der Arbeits= milligen gegen die Tyrannei der Streifenden." Ganz unverblümt tamen die Absichten der Unternehmer zum Aus­druck in einer Eingabe des Zentralverbandes deutscher Industrieller an den Reichskanzler. Es wurde darin offen gesagt, wenn die Gewerbeordnung im Sinne der Unternehmer ge­ändert worden wäre, dann hätte man dem Hamburger Streit, der Streitagitation rechtzeitig entgegentreten fönnen und es wäre aller Boraussicht nach gelungen, den Ausstand im Reime zu erlicheres Ende hat wohl kaum je eine Gesetzesvorlage gefunden. stiden. Man schrie förmlich nach einer gesetzlichen Handhabe, die es ermöglichte, gegen Streifende vorzugehen.

Bei der ersten Lesung im Reichstag vom 19. bis 22. Juni 1899 erlebte die Regierung wenig Freude an ihrer Vorlage. Die sozial demokratische Agitation hatte dafür gesorgt, daß auch die Stimmung im Lande leidenschaftlich gegen die Zuchthausvorlage gerichtet war. Die sozialdemokratischen Abgeordneten Bebel und Heine zer pflückten Vorlage und Denkschrift bis ins kleinste und selbst von bürgerlicher Seite tam scharfe Kritik und Ablehnung. Nur die Re­gierung und die Scharfmacher auf der Rechten verteidigten das un­mögliche Gesez. Kurz nach der ersten Lesung wurde das Parla­ment vertagt und in der zweiten Lesung im November verfiel ein Paragraph nach dem anderen der Ablehnung, ja selbst die lleber= weisung an eine Kommission fand keine Mehrheit. Ein unrühm

Kaiserreden und geheimes Rundschreiben.

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Bald wurde es merkbar, daß die Regierung dem Willen der Scharfmacher gehorchte. Wilhelm II.   deckte in seiner Bielefelder  Rede vom 17. Juni 1897 die Karten auf, als er sein Programm" bekanntgab vom Schutz der nationalen Arbeit aller produktiven Stände, Kräftigung eines gesunden Mittelstandes, rüdsichtslose Niederwerfung jedes Umsturges, und die schwerste Strafe dem, der sich untersteht, einen Neben menschen, der arbeiten will, an freiwilliger Ar­beit zu hindern".

Am 15. Januar 1898 fonnte der Borwärts" bereits ein ver: trauliches Rundschreiben des Reichsamts des Innern ver­öffentlichen, das Graf Posadowsky am 11. Dezember 1897 an die einzelnen Landesregierungen verschickt hatte Darin wird zur Prüfung der Frage aufgefordert, ob sich nicht das Bedürfnis her­ausgestellt habe, bei Arbeitsausständen den arbeits­willigen Personen gegen Bergewaltigung und Einschüchterung seitens der Ausständigen oder anderer für diese eintretenden Ber­jenen einen träftigeren Schuh als bisher zu leihen. Vor allem sollten sich die Regierungen unter Mitteilung gemachter Er­fahrungen vertraulich darüber äußern, ob nicht eine Erweite rung der strafbaren Tatbestände und eine Ver schärfung des Strafmaßes geboten erscheine.

Die Veröffentlichung dieses geheimen Bojadowskyschen Rund­schreibens war ein schmerer Schlag für die sozialpolitischen Rück­schrittler. Eine leidenschaftliche Agitation von seiten der Sozialdemo­fratie und der Gewerkschaften setzte ein, und bei den Reichstags: mahlen 1898 stand die Bedrohung des Koalitionsrechts mit im Mittelpunkt der Kämpfe. Die Wahl brachte der Sozialdemokratischen Partei über 2 Millionen Stimmen und 56 Mandate, einen Zuwachs

von 320 000 Stimmen und 12 Mandaten.

Im Bundesrat bestand nach diesem Votum der Wähler Neigung, die Sache fallen zu lassen. Das wurde aber unmöglich gemacht durch eine zweite Kaiserrede am 6. September 1898 in Deyn­

Theater, Lichtspiele usw.

Mittwoch, 19. 6.

Staats- Oper

Unter d. Linden A.-V. 157

20 Uhr

Gastspiel

Diaghileff­

Ballett

Mittwoch, 19. 6.

Städt. Oper

Bismarckstr. Turnus II 1912 Uhr

Othello

Staats- Oper Staatl. Schausph.

Am Pl.d.Republ.

A.-V. 25

20 Uhr Oedipus rex D. Geschichte vom Soldaten

am Gendarmenmarki

A.-V. 142 20 Uhr

Störungen

Staatl. Schiller- Theater, Charith.

20 Uhr

Der Friseur von Roßlagen

PLAZA

Am Küstriner Plats

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Tägl.5 u. 815: Intern.Varieté

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und die weiteren Attraktionen

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Die Industrie gibt Geld zur Agitation.

Ein interessantes Nachspiel hatte der Kampf um die Zuchthaus vorlage noch. Die Leipziger Boltszeitung" fonnte am 21. Oftober 1900 einen Brief des Generalsekretärs Bueď   vom 3entrakverband deutscher   Industrieller veröffent­lichen, der nach der ersten Lesung der Vorlage geschrieben worden war.

Berlin  , 3. Auguſt 1899.

Das Reichsamt des Innern hat mir persönlich gegen= über den Bunsch geäußert, daß die Induſtrie ihm 12000 mart Gesetzes zum Schuße des gewerblichen Arbeitsverhältnisses zur Verfügung stellen möchte. Ich habe diese Angelegenheit dem ftell­vertretenen Vorsitzenden des Zentralverbandes, Herrn Geh. Finanzrat Jente, unterbreitet, der es aus naheliegenden Gründen für zweckmäßig erachtet hat, diefes etwas eigentümliche Verlangen nicht zurückzuweisen. Herr Geheimrat Jenke hat für die Firma Krupp 5000 M. zu dem erwähnten Zweck zur Ver­fügung gestellt.

Die Echtheit des Briefes fonnte nicht in Abrede gestellt werden, so beschämend die darin zum Ausdruck kommende Interessensolidarität zwischen Regierung und kapitalistischen Ausbeutern auch war. Tat­sächlich ist das Geld auch in der verabredeten Weise verwendet worden. Das Zuchthausgesetz war zum Zeitpunkt der Veröffent lichung des Briefes längst begraben, beweint von den Exponenten des industriellen Kapitals. Die Veröffentlichung des Bued  - Briefes

verstärkte noch nachträglich die schwere Niederlage, die Regierung

Wenn Kinder ,, Kaufmann" spielen.

Ein großer Gelddiebstahl aufgeklärt.

Wie ein Städ aus einem Roman mutet die Aufklärung eines großen Gelddiebstahls an, der nach Jahren ans Licht fam.

Im Januar 1927 verschwand in Bremervörde   eine Bar­geldsendung in Höhe von 23 900 Marf auf rätselhafte Weise. Der Verdacht tenkte sich auf verschiedene Post beamte, doch gelang es nicht, den Täter zu ermitteln. Unter den Verdächtigten war auch der Postbeamte Heinrich Peters. Er erklärte jedoch, zur Zeit des Diebstahls auf Urlaub gewesen zu sein, und schied infolgedessen bei den Nachforschungen aus.

Am 14. Juni spielten nun der Sohn Fietje Peters und andere Kinder auf dem Hofe des Grundstücks, das Peters in Bremervörde   besitzt. Fietje erzählte den Spielgefährten, daß die Rage Junge habe, und die ganze Schar machte sich auf die Suche nach den kleinen Käzchen. Auf dem Dachboden fanden sie die Jungen zwar nicht, wohl aber lag in einer dunklen Ede ein ganzer Haufen Papiergeld. Sofort ließen die Kinder von weiterem Suchen ab und beschlossen., auf man n" zu spielen. Bezahlen" fonnten sie ja. Bis zur Abendzeit war auf dem Hofe ein lebhaftes Spiel im Gange.

Als alle Jungens und Mädels nach Hause gerufen wurden, steckte sich jedes soviel Scheine ein, als Hosen- und Rocktaschen fassen wollten, denn am nächsten Tage wollte man das Spiel fortsetzen.

schrank. Dort fanden es Mutter und Schwester und fragten ihn Einer der Jungens legte zu Hause sein Geld in den Küchen­nach der Herkunft aus. Der Junge erflärte wahrheitsgemäß, daß man es auf Peters Dachboden gefunden habe. Die Frauen hielten es für Inflationsgeld und ließen die Sache auf sich beruhen. Inzwischen war aber der Postbeamte Peters nach Hause gekommen und hatte von dem Spiel der Kinder erfahren. Er eilte von Haus zu Haus, um, wenn möglich, alle Scheine wieder­zubekommen. Einiges mußte er sogar aus dem Torfkasten herausfischen. Auch der Landjäger hatte mittlerweile von dem Kaufmannspiel" gehört, sah sich einige Scheine an und erklärte sie ebenfalls für wertloses Inflationsgeld. Dem alten alten Peters war aber gar nicht wohl zumute. In der Nacht ge= stand er seiner Frau, daß das Geld tatsächlich aus dem Diebstahl stamme und daß er der Täter gewesen sei. Es war ihm gelungen, noch am Abend des Spieltages fast alles wieder in seine Hände zu bekommen. Mit diesem Gelde ging er am 15. Juni auf und davon.

Jetzt wird er von den Strafbehörden gesucht. Für seine Ergreifung hat die Oberpost direktion Bremen eine Be­lohnung von 2000 Mart ausgesetzt. Das Mißverständnis mit dem Inflationsgeld ist darauf zurückzuführen, daß es sich bei den Scheinen um Rentenbanknoten handelte, die nicht mehr so häufig im Verkehr sind.

Das Bonner   Todesurteil.

Dr Richter zur Begnadigung empfohlen.

Der Gerichtshof im Bonner   Mordprozeß hat beschlossen, den zum Tode verurteilten Dr. Richter zur Begnadi­gung zu empfehlen. Als das Urteil verkündet worden o war, wurde der Angeklagte leichenbiaß. Richter erklärte nachol einer Rüdsprache mit seiner Verteidigung, daß er das Ur­feil nicht annehme und Revision einlegen werde. In der Begründung des Urteils gegen Richter wird ausgeführt, daß Frau Mertens feine Selbstmordgedanken hatte. Das sei durch die Beweisaufnahme voll und ganz erwiesen. Frau Mertens habe zwar öfters Aeußerungen dieser Art getan, die je= doch keineswegs auf eine ernstliche Absicht des Selbstmordes schließen ließen. Gegen den Selbstmord spreche auch die unendliche Todes­angst, die sie nach Bekundung aller Zeugen auf ihrem letzten Wege von ihrer Wohnung nach den verschiedenen Kliniken gehabt habe. Richter habe dennoch wiederholt abgeleugnet, Frau Mertens Strophantin verabreicht zu haben. Diese Aussage sei durchaus unglaubwürdig. Unglaubwürdig sei auch die Aussage dar­über, wie er das Gift angeblich in seinem Berufe verwendet habe. Die Angaben der Frau Mertens verdienten unter den gegebenen Mertens erzählt habe, sei durch die Beweisaufnahme durchaus als Umständen mehr Glauben als die des Angeklagten. Was Frau

wahr erwiesen worden, während Richter in viele Widersprüche ver wickelt worden sei. Das Motiv der Tat liege zweifellos darin, daß Frau Mertens durch die Schuld Richters frant geworden und ihm schließlich zur Last gefallen sei. Das Gericht jei jedenfalls nach flagte des Mordes schuldig gemacht habe. dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, daß sich der Ange­

und Scharfmacher bei ihrem Vorstoß erlitten hatten. Heute wagen die Industriellen feinen Anschlag gegen das Koalitionsrecht mehr. Sie suchen sich andere Gebiete der Sozial­gesetzgebung für ihre Pläne aus. Aber ebenso entschieden, wie vor vierzig Jahren die reaktionären Achten der Industrie vereitelt wurden, muß jeßt der Sturmangriff gegen die Arbeitslosen versicherung abgeschlagen werden. Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Grundpfeilern der deutschen   Sozialgesetzgebung.| Berantwortlich für die Redaktion: Franz Klühs  , Berlin  : Anzeigen: Th. Gloce, an denen die Arbeiterschaft nicht rütteln läßt! Berlin   Verlag: Forwärts Berlag G. m b S.. Berlin   Druck: Borwärts Bich druckerei und Berlagsanstalt Paul Singer& Co. Berlin SW 68. Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.

Felix Fechenbach.  

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