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Nr. 28946. Jahrgang

3. Beilage des Vorwärts

Entwurf des Hausgehilfengesetzes

Wann wird er Gesetz?

Die Aenderungen gegenüber dem Entwurfe von 1921 find er wesentlich. Der Geltungsbereich ist erweitert, umfaßt nicht nur die sogenannten Dienstboten, sondern auch die höheren Hausangestellten, und nicht nur die in die häusliche Ge­meinschaft aufgenommenen, sondern auch die nur zu häuslicher Arbeit eintretenden Arbeitnehmer.

Der in den Jahren 1921/22 vom Vorläufigen Reichswirtschafts­rat beratene und von der Reichsregierung dem Reichsrat vorgelegte Entwurf eines Hausgehilfengejeges ist infolge der damaligen fchwierigen Wirtschaftslage nicht erledigt worden. Inzwischen haben die Fortschritte der Gesetzgebung, insbesondere die Entwürfe eines Arbeitsschutzgesetzes und eines Berufsausbildungsgesetzes, weit­eines Berufsausbildungsgesetzes, weit­gehende Aenderungen auch des Hausgehilfengefeßes notwendig In der wichtigsten Streitfrage, der Regelung der gemacht. Diese sind in einem neuen Entwurf zusammen­gefaßt, der in Heft 18 des Reichsarbeitsblattes vom 6. Juni 1928 Arbeitsdauer, verzichtet der Entwurf auf eine positive Be­als Referentenentwurf veröffentlicht wurde. Die daran grenzung der Tätigkeit und sichert nur eine Mindestruye eit DOI   neun, für Jugendlich e zehn anknüpfenden neuen Erörterungen haben zu nochmaliger Ueber- Stunden. Der als Ersatz für die wegfallenden Dienstbücher ver­arbeitung geführt. Nunmehr ist der Entwurf als Aenderungsantrag langte Personalausweis ist nicht allgemein vor­zum früheren Entwurfe dem Reichsrat zugegangen und geschrieben, sondern die Länder haben die Befugnis, ihn für folche Hausgehilfen und Hausangestellte, die in die häusliche wird nebst Begründung in Heft 18 des Reichsarbeitsblattes vom 25. Juni veröffentlicht werden. Sonderdrude des Entwurfes nebst Gemeinschaft aufgenommen werden, in Großstädten einzuführen. Begründung können schon jetzt vom Bureau des Reichsarbeitsblattes, Berlin   NW.   40, Scharnhorststraße 35, zum Preise von 50 Pf. bezogen werden.

Bon dem vor Jahresfrist bekanntgegebenen Referentenentmurf unterscheidet sich der endgültige Entwurf fast nur der Form nach. Insbesondere bringt er eine schärfere Trennung des Vertragsrechtes Dom Schußrechte, beschränkt die behördliche Aufsicht und die Strafdrohungen auf wenige, bestimmt um grenzte Tatbestände und verleiht den zwingenden Ver tragsvorschriften eine Normenwirkung, wie sie den Tarifvertragsbestimmungen eigen ist. Sie gehen in alle Arbeitsverträge ein und können nur zugunsten der Arbeit nehmer abgebungen werden.

Die Löhne nicht mehr tragbar". Schiedsspruch für die Süß, Bad- und Zeigwarenindustrie

Eine Funktionärversammlung der im Verband der Nahrungs­mittel- und Getränkearbeiter organisierten Arbeiter und Arbeite rinnen dieser Industrie befaßte sich mit dem neuen Lohnschiedsspruch, den Prof. Luz- Richter, Leipzig  , gefällt hat.

Die Unternehmer forderten einen Abbau der Löhne um 5 Proz., ta die jetzigen Löhne für die Industrie nicht mehr tragbar feien. Da die Herren offenbar nicht danach fragen, ob die Löhne für die Arbeiter tragbar sind oder nicht, müssen die Arbei ter ihnen klar machen, daß die Löhne noch sehr verbesserungsbe­dürftig sind und deshalb nicht nur feine Kürzung vertragen, fon­dern eine Erhöhung erfahren müssen. Der Nahrungsmittel und Getränkearbeiterverband forderte daher eine Lohnerhöhung um 10 Pro 3.

Ueber das Ergebnis der Verhandlungen berichtete Genosse Hetzschold Während die Unternehmer früher stets angaben, die Schwierigkeiten für ihre Industrie beständen darin, daß es zu viele Betriebe gebe, schützten sie jetzt als Beispiel für die angebliche Notlage der Industrie den Umstand vor, daß die Zahl der nicht mehr lebensfähigen Betriebe zunehme. Die Lahmlegung der unrentablen Betriebe bildet den besten Beweis für einen Gesundungsprozeß der Industrie. Da die Herren aber immer noch schwer an der Lohnsche u franken, fommen sie faum zu der lleberlegung, mer schließlich ihre Produkte konsumieren soll, wenn alle Unternehmer die Löhne abbauen wollen, anstatt sie zu erhöhen.

In der Zentralausschußßigung in Gotha   wurde der Lohnab­Die Unterneh bauantrag der Unternehmer abgelehnt. mer forderten darüber einen Schiedsspruch des Thüringer Schlichters, während die Arbeitervertreter die Entscheidung dem Frankfurter   Schlichter zugewiesen wissen wollten. Schließ­lich wurde das Reichsarbeitsminsterium angerufen, das den Schlich ter Prof. Lu- Richter mit der Abgabe eines Schiedsspruchs be­traufe.

Der am 14. Juni gefällte Schiedsspruch läßt die geltenden Löhne unberührt bis 31. August 1930. Sie tönnen erstmalig zum 31. Dezember 1930 gekündigt werden und dann vierteljährlich zum Die Erflärungsfrist läuft Schlusse eines Vierteljahres. 28. Juni ab.

am

In der Aussprache wurde der Schiedssprud, der Lutz- Richter heiße, scharf fritisiert. Die Funktionäre beschlossen ein stimmig, den Schiedsspruch abzulehnen. Tritt der Haupt­vorstand diesem Beschlusse bei, dann sind die Mitglieder der Branche nicht mehr an die alten Löhne gebunden. Die Funktionäre wollen en der Lohnforderung von 10 Pro3. festhalten. Sie sind sich jedoch darüber klar, daß mit revolutionären Phrasen oder mit der Führung einer 50prozentig fommunistisch revolutionären unorgani fierten Belegschaft, wie im Sarotti- Betrieb im letzten Jahre, ein ge­wertschaftliches Borwärtskommen nicht möglich ist.

Sie Situation ist ernst! Darum rufen die Funktionäre der gesamten Belegschaften der Süßwarenindustrie Berlins  hiermit auf, sich der freigewerkschaftlichen Organisation anzu­schließen.

Sonntag, 23. Juni 1929

die Stunde 80 Bf., während doch schon eine Waschfrau 65 Pf. Stundenlohn erhalte.

Trogdem die Firma seit Mitte Dezember dem Tarif unterstehe zahle sie nicht den Tariflohn, denn die Angestellten wurden fast ausnahmslos in eine niedrigere Gehaltsstufe ein. gereiht, als es ihrer Arbeitsleistung nach der Fall sein müßte. Auf diese Verhältnisse, die mit Recht scharf fritisiert werden müssen, beziehe sich die Dfterfundgebung und der Artikel der ,, Roten Fahne", der übrigens von dem neuen Angestelltenrat( den Klägern) nicht gebilligt worden sei. Der Angestelltenrat habe nur erklärt, daß die tatsächlichen Angaben des Artikels der Wahrheit ent= [ prechen. Habe doch auch Frau Dr. Fuchs, eine höhere Ange stellte der Firma, erklärt, das Peinlichste an der Sache sei, daß die tatsächlichen Angaben des Artikels zutreffen.

Nach alledem fönne also dem Angestelltenrat nicht der Vorwurf verhetzt und den Frieden im Betriebe gestört habe. gemacht werden, daß er durch unwahre Angaben die Angestellten Bergleichsversuche, die der Borsigende des Gerichts machte, blieben erfolglos. Das Urteil foll am 25. Juni per­fündet werden.

Der Arbeitslose mit dem Auto.

Wie gegen die Arbeitslosenversicherung gehegt wird, zeigt folgen Für die Durchführung des Gefeßes tnüpft der Entwurf an den der Fall: Unter der Ueberschrift: Der zahlungsträftige im Reichstage liegenden Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes an, die Arbeitslose" wurde vor einigen Tagen eine Nachricht ver dort vorgesehenen Arbeitsschußämter sollen auch die Ein- breitet, monach in einem Dorfe bei Rolberg ein arbeitsloser haltung der wenigen Schutzvorschriften sichern; aber nicht durch Tischler für 1650 m. ein Auto ersteigert habe. Die Nach ständige leberwachung der Haushaltungen, sondern nur durchforschungen hatten, wie amtlich mitgeteilt wird, folgendes Ergebnis: Eingreifen auf Anruf Beteiligter, wenn eine Ber. Das Auto gehörte dem selbständigen Reinhard Lischner, dem es legung der Schutzbestimmungen vorliegt. zwangsweise versteigert wurde. Lischner schickte zur Ber­für die Einhaltung des Gesetzes soll in erster Linie die Haus steigerung als Strohmann seinen Bruder Martin, eben jenen frau sein. Wenn auch an der Ordnung des bürgerlichen Rechtes, arbeitslosen Tischler, und dieser bekam den Zuschlag. Der Wagen wonach der Ehemann der Arbeitgeber ist, festgehalten wird, so wird wird jetzt nach wie vor von Reinhard Lischner benutzt, während doch die Ehefrau als Haushaltsleiterin mit seiner Bertretung Martin nach zweimonatigem Bezug der Arbeitslosenunterstützung bereits seit dem 6. April wieder in Arbeit ist.

beauftragt.

Berantwortlich

Bolle muß zahlen.

Der Lohnfchiedsspruch für verbindlich erklärt.

Für die Arbeiter der Meierei Bolle war am 16. Mai ein Schiedsspruch gefällt worden, wonach die Löhne der Hand­werfer ab 1. April von 52,19 M. auf 54,50 M., die der Kutscher  und Schwerarbeiter von 48,38 m. auf 50,50 m, der Leichtarbeiter von 45,18 m. auf 47 M., der Schwerarbeiterinnen von 33,95 auf 35,90 m. und die der Leichtarbeiterinnen von 30,18 m. auf 31,50 m. erhöht werden sollen. Die Löhne der männlichen Jugendlichen sollen je nach der Altersklasse um vier bis fünf Mark pro Woche und die der weiblichen Jugendlichen um nier bis sieben Mark auf­gebeffert werden. Das Lohnabkommen foll bis zum 31. Mai 1930 gelten.

Die Funktionäre der Meierei Bolle hatten diesem Schiedsspruch zugestimmt, während ihn die Meierei Bolle mit der Begründung ablehnte, daß die allgemeine Wirtschaftslage sowie die Lage ihres Unternehmens die Lohnerhöhung untragbar" erscheinen laffe. Vom Verkehrsbund mar daraufhin die Verbindlichkeitserklä rung des Schiedsspruches beantragt worden, die vom Schlichter am Mittwoch auch ausgesprochen wurde, so daß damit der feit fast einem Vierteljahr schwebende Lohnstreit endgültig bei­gelegt ist.

Die Deutsche Buchgemeinschaft  .

Die ihren Angestelltenrat gemaßregelt hat.

Die Streifbewegung in Bulgarien  .

Sofia  , 22. Juni.  ( Eigenbericht.)

In Südbulgarien stehen noch immer über 20000 Tabatarbeiter im Ausstand. In Has tomo, mo vor acht Tagen eine Einigung erzielt worden war, besteht neue Streifgefahr, weil einige der Fabrikanten das Lohnabkommen durch brochen haben. zurzeit finden in Philippopel   Verhandlungen statt; ihr bis heriger Verlauf war verhältnismäßig günstig, so daß mit einer baldigen Beendigung des Streits gerechnet wird. Die Streitwelle hat unterdessen auch andere Berufe erfaßt. So find in Sliwen  3000 Arbeiter, darunter 2000 Tertilarbeiter, in den Streit getreten. Sie verlangen eine Lohnaufbesserung um 30 Pro3. Ebenso ist unter den Eisenbahnern eine Lohnbewegung im Gange.

Ministerpräsident Liaptschew tut nichts, um die Streitwelle nicht noch weiter anwachsen zu lassen. Er erklärte in der Kammer, die Streits intereffierten ihn nicht. Er habe sich nur um die Aufrechterhaltung der Ordnung zu fümmern. Die Arbeiter­presse wirft dem Ministerpräsidenten verbrecherische Sorg­tosigkeit vor.

Die Pharus- Lichtspiele, Müllerstraße 142, find wegen Differenzen vom Deutschen   Musikerverband, Ortsverwaltung Berlin  , für organi­fierte Mufifer gesperrt.

Die Bergarbeiterorganisationen des Saargebietes unter Führung des freien Bergarbeiterverbandes haben bei der französischen   Berg­merksdirektion die gleiche Lohnerhöhung durchgefeßt, wie sie die französischen   Bergarbeiter fürzlich erhalten haben. Im Durch schnitt bekommt jetzt ein Hauer 2,10 Franfen Schichtlohn mehr.

Betriebsfraktion der bei der Sozialdemokratischen Partei organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten beim Bezirksamt Charlottenburg  . Diens tag, 25. Juni, 20 Uhr, im Lofal von Röhrig, Schloßstr. 45, Bersammlung. Wohlfahrts- und Jugendpflege der Stadt Berlin  . Referentin Genoffin Stadt. Der Fraktionsvorstand. Bez­Werbeausschuß bez Post- und Telegraphenbeamten und Anwärter. sammlung morgen, Montag, 20 Uhr, im Jugendheim: Unsere Arbeiten und die anderen." Zahlreicher Besuch wird erwartet. Bartelausweis mitbringer. Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, Filiale Berlin  , Bezirk 15. Montag, 24. Juni, 19 Uhr, im Einsiedler", Johannisthal  , Sterndamm 4, Bezirksmitgliederversammlung.

Nach den Ausführungen, die der Bertreter der Deutschen   Buch­gemeinschaft vor dem Arbeitsgericht machte, soll der Angestelltenrat dadurch Grund zur fristlosen Entlassung gegeben haben, daß er ,, aufhebende Kundgebungen gegen die Firma" er= lassen und dadurch den Betriebsfrieden gestört habe. Im Dezember rätin Bent. vorigen Jahres soll der Angestelltenrat, besonders dessen Vorsitzender, die laut Tarif zulässigen Ueberstunden verweigert haben. Der inzwischen neugewählte Angestelltenrat soll nach Angabe des Firmenvertreters zu Ostern eine Rundgebung erlassen haben. worin die Firma schwer beleidigt wurde; ein die Ange stellten aufhebender Artikel in der ,, Roten Fahne" soll durch den Angestelltenrat ausdrücklich gebilligt worden sein, und das soll schließ­lich den Anlaß zur Entlassung gegeben haben.

Der die Sache der Kläger   führende Vertreter des 3d A. führte demgegenüber aus, daß die Firma sich wegen der Ueber­stundenverweigerung im Dezember nicht auf den Taris berufen tönne, weil sie damals noch nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes, also nicht Tariftontrahent war und überdies bestritten habe, ein Betrieb zu sein, auf den der Tarif überhaupt zutreffe. Nachdem die Firma dem Arbeitgeberverbande beigetreten war, seien die tariflich zulässigen Ueberstunden nicht mehr verweigert worden. Die Ostertundgebung sei ein Wert des alten Angestelltenrats. Verhegend sei sie nicht. Wenn darin von dem Elend der An­gestellten der Firma und von Hungerlöhnen die Rede sei, so entspreche das den tatsächlichen Verhältnissen, denn das durchschnittliche Monatsgehalt von 350 An­gestellten betrage nach den Angaben der Firma 165 M., nach den Feststellungen des 3d2. aber nur 154 Mart. Das mache für

Freie Gewerkschafts: Jugend Groß: Berlin  

Morgen, Montag, 19% Uhr, Sprechchorprobe im Caal 11 des Gewerk­schaftshauses, Engelufer 24-25.

Jugendgruppe des Zentralverbandes der Angestellten Morgen Montag, find folgende Beranstaltungen: Tegel  - Reinidenborf: Jugendheim Reinickendorf- Ost, Lindauer Straße, Barade, Aussprache­abend: Fahrten einst und jezt". Webbing: Jugendheim Turiner Ede Seestraße. Bunter Abend" mit den Gruppen Reinickendorf   und Gesund Norden: Jugendheim Kastanienallee 81. Bortrag: Hermann Löns  ". Referent Kurt Echaefer. Lichtenberg  : Jugendheim Gunterstr. 44. Vortrag mit Lichtbildern: Das Rote Wien". Referent Georg Heilbrunn. Urban: Jugendheim Hobrecht. Ecke Sanderstraße. Luftiges Durcheinander". Tempelhof  : Jugendheim Germaniastr. 4-6. Lustiges Monatsende" Char lottenburg: Jugendheim Rosinenstr. 4. Wandern und Schauen".

brunnen.

Berliner   Gewerkschaftsschule.

Achtung, Arbeiter und Angestellten Betriebsräte! Der Tetzte Arbeitsrecht.  liche Informationsabend für Betriebsräte vor den Commerferien ist am Diens tag, 25. Juni, 19 Uhr, im Gaal 3 des Gewerkschaftshauses, Engelufer 24-25. Leiter des Abends ist Genofie Dr. Bröder vom Vorstand des ADGB  . Zahl reiche Beteiligung wird erwartet. Die Teilnahme ist fostenlos.

Preußengold

JETZT

AUCH: PRIVAT

EDEL- CIGARETTE   AUS MACEDONISCHEN TABAKEN * PHANOMEN*

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