waren.
Die Bewegung
in der Konfektions- Industrie.
Blättern,
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2. v. G.
follte Jahn behauptet haben, daß in der Fabrik geradezu haar| Von der seit 20. Januar 1895 verbüßten Untersuchungshaft wird sie mit einer gewissen Naivität hofft, daß die Unternehmer sträubende Zustände herrschten, ein Arbeiterausschuß existire 1 Jahr auf die Strafe angerechnet. Den Maklern F. und P. fie aus„ Einsicht und Menschenliebe" annehmen werden. nicht und über die den Arbeitern abgenommenen Strafgelder werden auch die Kosten für die Vertheidigung aus der Staats- Sie appellirt zu gleicher Zeit an alle Besitzenden und Ge den berechtigten Kampf der Arbeiter auf jede werde keine Rechenschaft abgelegt; die Ankleideräume und kaffe ersetzt, während Fürth , der über 12 000 m. an den bildeten, Reinlichkeitsverhältnisse entsprächen nicht den gesetzlichen Be- Spekulationen des Haupt Angeklagten verdient hat, die Ver- Weise zu unterstützen. Ihre fleine Schrift ist hauptsächlich an ftimmungen; bei über 40 Grad Hize hätten Arbeiter theidigung selbst bezahlen soll. Zur Verkündigung des Urtheils die Kreise derer gerichtet, die so viel von ihren sozialen und Arbeiterinnen bis 14 Stunden arbeiten müssen, dabei hatten sich eine Unzahl Börsenjobber eingefunden. Interessen" sprechen und ihre Liebe zum Proletariat nicht genug betonen können, bisher aber sich noch immer zurückfei nicht einmal Trinkwasser vorhanden gewesen, auch Dem hätten Arbeiter und zogen, wenn es darauf ankam, sie zu bethätigen. Arbeiterinnen während der EssensArbeiter sagt sie nichts neues, vielleicht aber gelingt paufen gearbeitet, um 6 bis 9 Mart verdienen zu können. ein anonymer Brief gerichtet An das Polizeipräsidium war es ihrer ruhigen, sachlichen und dabei von innerer Wärme durchworden, der die Bitte enthielt, die Zustände in jener Berlin . In den letzten Tagen sind mehrfach in hiesigen glühten Darstellung, die Aufmerksamkeit auf die Lage der KonFabrit einer strengen Untersuchung zu unterziehen, was auch gevor allem in Der Deutschen Warte" feftionsarbeiter zu lenken und dazu beizutragen, daß die Gesetzschah, aber zu keinem Ergebniß geführt hatte; als Absender dieses( Intelligenzblatt) und im" Deutschen Blatte", gebung sich diesem auf das schnödeste vernachlässigten Gebiet Briefes wurde ebenfalls Jahn vermuthet. Wegen diefer Jahn unter- thatsächlich unrichtige Meldungen über die Bewegung in der endlich zuwendet. schobenen Behauptungen hatte der angebl. Inhaber der Fabrit Dr. Konfektions- Industrie verbreitet worden. Allen Interessenten ist Mengert bei der Staatsanwaltschaft Klageantrag gestellt. anzuempfehlen, die Berichte und Veröffentlichungen anderer Soziale Nebersicht. Jahn erklärte sich bereit, den Wahrheitsbeweis anzutreten und Blätter nur mit Mißtrauen zu benußen. Unternehmer Organisationen. Das Wolff'sche Telehatte zu diesem Zweck 11 Zeugen geladen, von denen 10 erschienen Hamburg , 3. Februar. ( Privat Telegramm des Vor Eintritt in die Verhandlungen stellte der Ver- Vorwärts".) Die Schneider in der Herren- Konfektion haben graphenbureau theilt mit, daß am Sonntag, den 2. d. M., in Altona eine Versammlung von Vertretern fast aller deutschen theidiger Dr. Herzfeld den Antrag auf Einstellung des Ver- Das Eintreten in die Lohnbewegung beschlossen. fahrens, da niemals von einer Person, sondern stets nur Breslau , 3. Februar. ( Privat- Telegramm des Rüftenschiffer- Vereinigungen des Nordsee - und Ostseegebiets tagte, an welcher die Reichstags- Abgeordneten Dr. Diederich Hahn und über die Zustände in der betr. Fabrik gesprochen sei, mit Borwärts".) Der Schneiderverband am hiesigen Orte hat Liebermann von Sonnenberg theilnahmen. Auf grund eines von hin der Thatbestand einer Beleidigung einer Person gegenüber, fich für das Eintreten in die Lohnbewegung entschieden. wenn auch der Dr. Mengert wirklich für die Firma Prokura Magdeburg . Am Donnerstag, den 30. Januar, hatte der den Einberufern Bröhan- Cranz und Wölber- Osten und dem zeichne und die angeblichen Behauptungen auf unwahrheiten be- Vertrauensmann der Schneider Magdeburgs unter Hinzu- Amitsrichter Hottendorff- Testedt entworfenen Statuts wurde ein Verband deutscher Küstenschiffer" zur Vertretung der gemeinruhten, garnicht vorhanden sei. Denn es sei nicht Klageantrag wegen ziehung einiger Kollegen eine Sigung mit den Konfektionären samen Interessen der gesammten deutschen Küstenschifffahrt be= Beleidigung der Fabritleiter, sondern nur wegen Beanberaumt um mit denselben über die Forderung der leidigung der Person des Dr. Mengert gestellt! Da der Staats Konfektionsschneider zu verhandeln. Obgleich fämmtliche gründet. Demfelben traten sofort einige 20 Schiffervereinigungen bei. Der neubegründete Verband beschloß unter anderm, eine anwalt sich gegen den Antrag erklärte, zogen sich Richter und Geschäftsinhaber Einladungen erhalten hatten, war nur Schöffen zurück und erkannten nach etwa 1/ 4stündiger Berathung einer, Herr Schlesinger, erschienen. Herr Schlesinger er- Deputation nach Berlin zu entfenden, um wegen der Schädigung dem Antrag des Vertheidigers entsprechend auf Einstellung flärte, in seinem Geschäft würden schon jetzt die Löhne, der heimischen Rüftenschifffahrt durch die Konkurrenz der des Verfahrens. Die bisher entstandenen Kosten wurden wie sie der aufgestellte Zarif aufweise, bezahlt, theil- Solländer und Dänen vorstellig zu werden. der Staatstaffe auferlegt. Herr Dr. Mengert machte über weise sogar noch mehr, so u. a. für Artikel, die in Zur Bekämpfung der Prostitution ziehen in den Bordellen den Ausgang diefer Verhandlung ein äußerst verdutztes Gesicht. Berlin bei Konfektionsschneidern angefertigt werden. Da letzteres der amerikanischen Stadt Baltimore einige philanthropische Eine äußerst wichtige Entscheidung für die Zeitungs- bezweifelt wurde, bat Herr Schlesinger, daß eins der Kommissions Damen der tonangebenden Gesellschaft herum und suchen die händler fällte heute das Kammergericht. Seit einiger Zeit geht mitglieder zu ihm fomme, um durch Einsichtnahme in seine Prostituirten durch Ueberredung und Gebet zu dem Verzicht auf die Polizei gegen die zahlreichen Zeitungshändler, welche ihr Geschäftsbücher sich von der Wahrheit der gemachten Angaben ihr Gewerbe zu veranlassen. Ueber einen dieser Streifzüge gegen Gewerbe in Hausnischen, Thorwegen, Eingängen zu Schantzu überzeugen. Eine bestimmte Busage betreffs Einführung von die Un fittlichkeit berichtet ein amerikanisches Blatt das folgende: Frau Edholm fniete neben einem sehr schönen, aber sündigen wirthschaften u. dgl. betreiben, wegen des Verkaufs an Betriebswerkstätten fonnte nicht erzielt werden. Sonn- und Festtagen in den für den Zeitungshandel Mädchen nieder und betete für es, daß es den moralischen Muth freigegebenen Stunden von 7-10 Uhr morgens vor. So erhielt erlange, feiner Umgebung zu entfliehen. In Thränen aus der Zeitungshändler G. wegen solchen Verkaufs im Juli v. J. brechend erwiderte das Mädchen schluchzend: Ich weiß, Sie meinen es gut, indem Sie hierher kommen, aber ich weiß einen Strafbefehl. Es wurde ihm Verlegung des§ 55 a der Gewerbe- Ordnung zur Last gelegt, welcher an Sonn- und Fests nicht, ob es viel nüßt. Anstatt hierher zu kommen, thäten Sie tagen das Feilbieten von Waaren an öffentlichen Orten verbesser daran, wenn Sie zu den Inhabern einer bietet, soweit nicht die Polizeibehörde, was für den Zeitungsjener Fabriken und Wertstätten gingen, welche handel nicht geschehen ist, Ausnahmen zuläßt. G. betreibt seit einem armen Mädchen einen Hungerlohn geben, Jahren den Zeitungshandel gewerbsmäßig in der Nische des und suchten, daß diese bessere Löhne erhalten. Ein Mädchen Hauses Dresdenerstraße 54, welche nach der Straße zu vor tann nicht von dem leben, was es in der Fabrik der Hausthüre, aber noch unter dem Thürbogen belegen, und von bekommt. Hierauf sollten Sie Ihre Aufmerksamkeit richten." In dieser Antwort der Prostituirten liegt mehr Berstand der Straße in teiner Weise geschieden ist. Die Erlaubniß als in sämmtlichen Reden und Handlungen derer, die gegen die zur Benutzung dieses Playzes für seinen Gewerbebetrieb hat er von dem Eigenthümer des Hauses gegen Zahlung eines Unfittlichkeit antämpfen, ohne sich um deren ökonomische Ursache zu kümmern. fleinen Entgelts erhalten.
Bremen . Die Bewegung in der Konfektionsindustrie nimmt in Bremen einen guten Fortgang. Das in mehr als zehntausend Exemplaren verbreitete Flugblatt hat eine sehr günstige Aufnahme gefunden.
In Elberfeld wurde am 30. Januar eine große Verfammlung der Konfektionsarbeiter und Arbeiterinnen abgehalten, in der Haberland aus Barmen referirte. Eine Einladung zu Verhandlungen war an 35 der größten Ronfektionäre und Händler versandt worden, mit dem Ergebniß, daß in der Konferenz nur ein einziger erschien und sich zum theil mit den Forderungen der Arbeiter einverstanden erklärte, während ein anderer in einem Schreiben mittheilte, daß wegen Abreise des Chess noch 14 Tage zu warten fei.
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Gewerkschaftliches.
Die Versammlung nahm schließlich folgende Resolution ein stimmig an: Das Schöffengericht und die Straffammer bestätigten den Die heute im Lokale Obbelobe tagende öffentliche VersammStrafbefehl. Die Thürnische, welche nach der Straße zu teine ung der Schneider und Schneiderinnen, vernimmt mit Entrüstung Einfriedigung und von dieser in feiner Weise geschieden werde, aus dem Bericht der von derselben in voriger Versammlung einAchtung, Zimmerer! In dem Baugeschäft von Bu nicht zur ausschließlichen Benutzung durch die Hausbewohner gesetzten Kommission zum Zwecke der Unterbreitung ihrer aufgestellten bestimmt und eingerichtet, sondern jedermann zugänglich sei, Forderungen an die Unternehmer, daß lettere troy mehrfacher schrift sow sti in Schöneberg bei Berlin haben sämmtliche dort urüsse als„ öffentlicher Ort" angesehn werden. In der licher Einladung es nicht der Mühe werth finden, sich gegen- beschäftigten Zimmerer am Montag die Arbeit niedergelegt. Der diesen gerechten Forderungen zu äußern. Die genannte Unternehmer läßt seine Arbeiten auf dem Holzplatz von gegen diefe Urtheile eingelegten Revision, welche heute vor dem über Rammergericht verhandelt wurde, machte Rechtsanwalt Dr. Herz- Versammlung erkennt in diesem stillschweigenden Verhalten der George u. Nikolai, Frankfurter Allee , anfertigen. Gleichzeitig feld u a. geltend, daß es nicht darauf ankomme, ob die Thür Unternehmer eine völlige Nichtachtung ihrer Arbeiter und ver- machen wir die Zimmerer Berlins und Umgegend auf den Be nische ein öffentlicher Ort sei, sondern darauf, ob der Angeklagte spricht mit aller Macht für ihre Forderungen einzutreten schluß der letzten öffentlichen Versammlung aufmerkſam: daß an diesem angeblich öffentlichen Orte eine offene feste Ber- und fein Mittel unversucht zu lassen, denselben Geltung überall da, wo länger als 9 Stunden gearbeitet werden soll, die taufsstelle im Sinne des§ 41a der Gewerbe- Ordnung inne- zu verschaffen. Des weiteren verpflichtet sich die Ver- Arbeit niederzulegen ist. gehabt habe. Eine solche offene feste Verkaufsstelle an einem fammlung ganz besonders, auf das fonsumirende Publikum Die Lohntommission der Berliner Zimmerer, J. A.: Theodor Fischer , Danzigerstr. 88. öffentlichen Ort sei nicht nur denkbar, sondern spiele im Zeitungs - dahingehend einzuwirken, daß dasselbe nur da seinen Bedarf an Achtung, Holzarbeiter! Für die verschiedenen Spezial handel eine große Rolle, wie namentlich durch den Zeitungs- Kleidungsstücken deckt, wo geregelte, den Forderungen der Arbeiter handel in den Bahnhöfen, sicherlich öffentlichen Orten, oder in entsprechende Betriebswerkstätten vorhanden sind." branchen finden Mittwoch, Donnerstag und Freitag Ber Der Kommission wird das Recht zugesprochen, zweds plan- trauensmänner Versammlungen ftatt.( Siehe den Trinkhallen, auf den öffentlichen Straßen, augenfällig werde. Sie liege jedesmal dann vor, wenn jemand sein Ge- mäßiger Arbeit noch nach Bedarf mehrere Kollegen und Annonce.) Dieselben werden die Forderung auf prozentuale werbe an einer für jedermann offenen feften Stelle Kolleginnen zu ihren Arbeiten zuzuziehen. Des weiteren wird 2ohnerhöhung besprechen und, soweit eine Verständigung betreibe, auf deren Benutzung er ein ausschließliches Recht habe. noch darauf hingewiesen, daß in nächster Zeit wieder ein Flug- erzielt wird, festsetzen. Ferner werden den Vertrauensmännern Das Rammergericht schloß sich diesen Ausführungen an, hob die blatt herausgegeben wird, worauf alle Unternehmer und Kon- Fragebogen mit Fragen über die Verhältnisse in den WerkVorentscheidungen auf und sprach G. frei. Die Kosten fektionäre vermerkt sind, welche sich unseren Forderungen gegenfämmtlicher Instanzen hat die Staatstaffe zu tragen. Gleich über ablehnend oder nichtachtend verhalten. Der Erfolg der Ber. giltig sei, so führte das Gericht aus, ob die Verkaufsstelle in sammlung war, daß 20 Kollegen und Kolleginnen sich zur Auf irgend welcher Weise äußerlich abgeschlossen oder sonstige Einnahme in den Schneiderverband meldeten, richtungen zum Zweck des Gewerbebetriebes getroffen seien. Eine solche offene feste Verkaufsstelle sei daher wohl denkbar auf einer offenen Straße, auf einem öffentlichen Platze; die offene Verkaufsstelle werde aber dadurch, daß sie sich auf einem
Weitere Nachrichten siebe im Depeschen
theil.
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ftellen und über Betheiligung an dem Streit übergeben werden. Diese Fragebogen müssen am Sonnabend ausgefüllt auf den Zahlstellen des Verbandes abgeliefert werden, da durch die Zusammenstellung der Fragen eine Uebersicht über die zu erwartende Betheiligung am Streit gewonnen werden soll. Die Wichtigkeit der Versammlungen erfordert deshalb die regste Be theiligung. Die Kollegen in denjenigen Werkstellen, die bisher noch keinen Vertrauensmann entsandt haben, werden ersucht,
öffentlichen Plaze, an einem öffentlichen Orte befinde, noch nicht as Elend in der Hausindustrie der Konfettion. dies zu thun. Legitimationstarten werden in den Bersammlungen felbst zu öffentlichen vor der offenen Verkaufsstelle befindlicher freier Raum an öffentlicher Straße zu dem Geschäftsbetriebe mitbenutzt werde.
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ausgestellt.
Die Ortsverwaltung
Literatur zur Frage der Konfektion. Dda Dlberg, Leipzig , Fr. Wilh. Grunow. 1896. Preis 1 M. Mitten hinein in die Kämpfe der Arbeiter der Konfektionsindustrie um die des deutschen Holzarbeiter: Berbandes. Verbefferung ihrer Existenzbedingungen ist zu sehr gelegener Zeit Wegen Nachdrucke hatten sich gestern der Verleger der die vorliegende kleine Broschüre erschienen. Die Verfasserin hat Die Verfilberer der Firma D. Scholz in Berlin , Lichtstrahlen", Friedrich Harnisch, sowie der Redakteur nicht nur die vorhandene Literatur, so weit sie die Konfektion Lottumstr., haben sämmtlich die Arbeit niedergelegt. Alles des Blattes, August Teistler, vor der ersten Strafkammer berührt, in geschickter Weise benugt, um ein möglichst flares nähere in der öffentlichen Versammlung. Die Agitation3des Landgerichts I zu verantworten. Im Jahre 1890 wurde Bild von der traurigen Lage diefer Heimarbeiter zu geben, fie fommission der im Vergildergewerbe be= zwischen dem Angeklagten Teistler, dem Kaufmann Dtto hat sich auch in Leipzig an privaten Untersuchungen betheiligt, fchäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Bera Harnisch, dem Bruder des Angeklagten und dem Schrift- die zwar noch zu feinem Abschluß gekommen find, aber von denen lins. steller Sommer Gesellschaftsvertrag zwecks Heraus- sie doch schon einige bemerkenswerthe Resultate mittheilt. Gegen 100 Korbmacher und Korbmacherinnen haben gabe der„ Lichtstrahlen" geschlossen. Otto Harnisch hatte So erzählt sie von einer Näherin, die bei ununterbrochener in Hamburg die Arbeit eingestellt und ersuchen die aus die geschäftliche Leitung zu übernehmen, Teistler und vierzehnstündiger Arbeitszeit in einem Raum von 3,87 Meter Höhe, wärtigen Berufsgenossen um Bethätigung der Solidarität. Näherer Sommer hatten mit den Redaktionsarbeiten zu thun. Der 2,90 Meter Breite und 3,70 Meter Länge, wo gefocht, Bericht folgt morgen. lettere hatte sich verpflichtet, für das Blatt zwei von ihm zu geschlafen und gearbeitet wird, 1,30 Mart täglich verdient. In Die Maurer Zwickaus beschloffen am Sonntag in öffentverfassende Broschüren betitelt Die Bibel, oder die sogenannten einer anderen Schneiderwerkstatt, die 2,80 Meter hoch, licher Versammlung, bei den Meistern um 33 Pfennig- Stundenheiligen Schriften der Juden und Christen" und" Das 2,97 Meter breit und 6,12 Meter lang ist, standen drei Betten, lohn vorstellig zu werden; wenn die Meister nicht darauf einneue Teftament" zu liefern. Sommer sollte dafür, um in denen fünf Personen schliefen; außerdem wurde der Raum gehen, soll bei Beginn des Frühjahrs in den Streit eingetreten feine nothwendigsten Bedürfnisse befriedigen zu können, gleichfalls als Küche benutzt. Von besonderem Interesse ist die werden. dem Verleger Otto Harnisch wöchentlich 25 M. Busammenstellung der Einnahmen und Ausgaben zweier In Zwickau beschloß eine von ca. 60 Mann besuchte Das Unternehmen ging nicht. Vorschuß erhalten. Im Schneider, von denen der eine ein außerordentlich Februar 1892 hatte Sommer wegen Preßvergehen eine brei gefchickter, selbständiger Arbeiter ist, der für eine bedeutende rauerversammlung einstimmig den Anschluß an den Berband deutscher Brauer, Siß Hannover . monatige Gefängnißstrafe zu verbüßen. Er erhielt während Firma die feinste Arbeit liefert und verhältnißmäßig dieser Zeit die Anzeige von Teiftler, daß der Gesellschaftsvertrag gut bezahlt wird. Ju Nürnberg streiken die Buchdrucker des Gutenberg Er erzielte bei einer vierzehnstündigen Sie verlangen tarifmäßige Bezahlung aufgehoben und ein neuer abgeschlossen worden sei, mit der Arbeitszeit an Wochentagen und einer fiebenstündigen an Sonn- Tempels von Knoll. Aenderung, daß an stelle des Otto Harnisch, dessen Bruder Friedr. tagen in zehn Monaten einen Verdienst von 1139,90 M. Bisher mußten sie die in dieser Buchdruckerei erscheinende Zeitung Harnisch getreten sei, welcher sich an die früher getroffene Ber- Bon Ende April bis Anfang Oktober leistete seine Frau Eüddeutsche Landpost" bei einem Wochenverdienft von 20 bis nicht eine an Sommer Buarbeit von sechs einbarung in betreff des Vorschusses und Stunden, 22 Mart herstellen, während die dafür verlangte Arbeitsgebunden erachte. Sommer erhob gegen dies eigenmächtige legten Oktoberwoche an beschäftigte er noch drei Silfeleistung nach den Bestimmungen des Tarifs über 30 Mart aus. Vorgehen vom Gefängnisse aus Einspruch, aber ohne mädchen. Die Nebenausgaben, Buthaten, Lohn, Werkstattmiethe 2c. macht. Erfolg. Die Lichtstrahlen" erschienen wie früher, es betragen 291,36 M., sodaß ihm in 10 Monaten ein Monats= In Lemberg ist ein Segerstreit ausgebrochen. Die aber auch die gelangten von die Fortsetzungen Sommer's Einkommen von 84,85 m. bleibt. er Davon muß seine Blätter erscheinen in verkleinertem Format. Es handelt sich um Arbeiten darin zum Abdruck und wurden außerdem noch Separat- Familie er hat fünf Kinder ernähren und kleiden. die Einführung des zwischen den Buchdruckereibesizern und Buchabdrücke davon hergestellt. Sommer erstattete Anzeige wegen Nach der genauen Berechnung gab die Familie 2 M. brudergehilfen Desterreichs vereinbarten Normaltarifs; Nachdrucks, welches Bergehen Staatsanwalt Dr. Oppermann auf 50 Bf. täglich für ihre Beföstigung aus. Der zweite weniger was die anarchische Tendenz des Unternehmerthums wieder grund der Beweisaufnahme für erwiesen erachtete. Der in geschickte Arbeiter hat einen Jahresverdienst von nur 611,10 M. recht ins Helle rückt. zwischen verstorbene Otto Harnisch habe sich zweifellos nur um feine aus vier Köpfen bestehende Familie zu kleiden und zu Aus Lausanne wird telegraphirt, daß eine im Freien adCommer der Verpflichtung gegen befreien wollen, ernähren, bleiben ihm jährlich 401 M. Dabei arbeitet er fünf gehaltene, von 700 Personen besuchte Protestversammlung der und deshalb die Schiebung vorgenommen, seinen Bruder an seine zehn Stunden täglich und gönnt sich keinerlei Zerstreuung. Stelle treten zu lassen. Er beantragte gegen die Angeklagten, Neben diesen Mittheilungen aus ihren persönlichen Unter- Angestellten der Jura Simplonbahn einstimmig beschloß, die nicht mehr berechtigt gewesen seien, aus der geistigen Arbeit suchungen erörtert die Verfasserin auch die Lebenslage der allein- die von dem Verwaltungsrath der Bahn in der Lohnfrage bedes Sommer Kapital zu schlagen, eine Geldstrafe von je 150 M. stehenden Arbeiterin und verurtheilt mit berechtigter Schärfe nicht willigten Zugeständnisse abzulehnen, alle früheren Forderungen Der Gerichtshof erkannte auf je 100 M. Geldstrafe. nur das Verhalten der besser fituirten Frauen, welche, weil es aufrecht zu erhalten, mit der Führung der weiteren VerhandMaterial für das Börsengeset. Unter dieser Stichmarte fich für sie nur um eine Nebenbeschäftigung handelt, die Löhne ungen mit der Gesellschaft das Zentralfomitee der Angehellten der schweizerischen Transportanstalten zu beauftragen und sich ist in Nr. 23 des„ Vorwärts" berichtet über einen großen Prozeß der Arbeiterinnen durch billige Arbeit drücken, sondern auch die mit den Werkstättenarbeitern der Gesellschaft in Biel und Yverdon gegen den früheren Prokuristen der Hamburger Dynamit- Attien- Buchthausarbeit, unter deren Konkurrenz die Wäschekonfettion Gesellschaft 3 ander wegen Untreue u. f. w. und die Ham - besonders zu leiden hat. Sie verurtheilt eine Gesellschaft, welche solidarisch zu erklären. burger Fondsmakler Jacobsohn, Fürth und Petrusch die Moral stets im Munde führt oder Zustände duldet, durch wegen Beihülfe zum einfachen Bankrott. Das am Schlusse der die zahllose Frauen der Prostitution in die Arme getrieben zweitägigen Verhandlung ausgefette Urtheil wurde am werden, und sich angstvoll gegen alles auflehnt, was zur BeAbend des 1. Februar verkündet. Daffelbe spricht die anseitigung dieser Zustände beitragen fönnte, Zum Schluß führt sie die bekannten Forderungen der getlagten Fondsmakler frei und verurtheilt den Hauptan, von denen geklagten zu 8 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust. Konfektionsschneider und Schneiderinnen Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey, Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin .
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