1. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 30.
Mittwoch, den 5. Februar 1896.
13. Jahrg.
richtspraxis, namentlich auf das Reichsgericht. Erst wenn wir ein geschlossen bleiben die überkommenen mittelalterlichen einheitliches Recht haben, wird das Reichsgericht seine Aufgabe Machtverhältnisse, das Ausnahmerecht der arbeitenden erfüllen können. Jezt macht sich der Formalismus der Recht Klasse und in dem Einführungsgesetz wird ausdrücklich der 31. Sigung vom 4. Februar, 1 Uhr. sprechung und die Berfahrenheit des Rechtes geltend. Ich schließe Landesgesetzgebung die Fortsetzung dieser veralteten Rechtss Am Tische des Bundesraths: v. Bötticher, Nieber mit dem Wunsche, daß auf dem Schutt der Jahrtausende ein großer institute anheimgegeben. Dazu gehören die Familien- Fideiding, Professor Sohm, Profeffor Mandry, Geheimrath und stolzer Bau entstehen möge, den unsere Nachfolger wohnlicher tommiffe. Welcher wirthschaftliche Grund liegt vor, die Familien Künzel, Professor Planet. ausgestalten mögen, als es uns jetzt möglich ist.( Beifall links.) Fideikommisse noch weiter auszudehnen? Wer ist nun mehr für die Die erste Berathung des bürgerlichen Gefehbuchs Geheimer Justizrath Plank: Es handelt sich nicht darum, Einheit, ich oder jene Herren, die sagen:" Nur schnell fertig, damit wird fortgesetzt. ein neues Recht zu schaffen, sondern nur darum, das bestehende es so scheint, als ob wir eine Einheitlichkeit haben"? Das Wasserrecht, Abg. v. Dziembowski- Pomien( P.): Man muß fragen, ob Recht festzulegen. Es war das gemeinsame, dem gesammten Be- das Jagdrecht, das Fischereirecht ist in den meisten Partitularstaaten die Kommission etwas neues geschaffen hat; die Kommission hätte wußtsein der deutschen Nation am meisten entsprechende Recht nichts weiter als ein besonderes Raubrecht der Großgrundbesitzer, fich von allen partikularrechtlichen Strömungen frei machen herauszufinden und auch das werdende Recht zu berück der Jagd- und Fischereiberechtigten. Das Versicherungsrecht und müssen. Es entsteht die weitere Frage, ob die Umwandlung des fichtigen und, soweit es bereits reif, zum Abschluß zu bringen. das Verlagsrecht ist in den Entwurf wohl deshalb nicht aufbürgerlichen Rechts nicht die wirthschaftlichen Verhältnisse stört. Endlich mußten die wirklichen praktischen Bedürfnisse im Leben genommen, weil die Regierungen es besser bei Gelegenheit des Für den Anfang würde das sicher der Fall sein; es wird eine berücksichtigt werden, und diese Aufgaben hat der Entwurf erfüllt. Handelsrechts zu erledigen gedenken. Es darf aber nicht gesagt gewisse Rechtsunsicherheit Play greifen. Ich glaube, daß die Der Entwurf bemüht sich aufs äußerste, nicht blos allgemeine werden in dem Entwurf, daß das Versicherungs- und das VerlagsVorlage sich nicht unbeeinflußt gehalten hat von politischen Rechtsgedanken hinzustellen, sondern flare, bestimmte, präzise recht der landesgesetzlichen Regelung vorbehalten sei. Die Haft= Tendenzen, indem sie z. B. die Ansiedelungs- Gefe- Rechtsfäße aufzustellen und zu einem geschlossenen System zu pflicht der Beamten müßte in gründlicherer Weise eingebung ausschließt und damit für die polnischen Bauern verbinden, so daß für jeden Fall des Lebens auch die Entscheidung geführt werden. Bei den Bergarbeitern und beim Geeine Ausnahme schafft bezüglich der Erwerbung des aus dem Gesetzbuch zu entnehmen ist. Es wäre aber unmöglich, finberecht könnten Sie die Einheitlichkeit schon heute durchEigenthums. Mängel in politischer Beziehung Beziehung zeigen für alle Fälle allgemeine Regeln zu geben. Besondere Einwendungen führen. Das Einführungsgesetz aber schließt sie aus. Ist das sich auch bei dem Abschnitt von den juristischen Personen. sind erhoben worden gegen die Vorschriften des Entwurfes Ihr Patriotismus? Von der Zerrissenheit Deutschlands , von den Die Vereine, welche Politik und Sozialpolitit treiben, sollen keine über die politischen, religiösen und sozialpolitischen Vereine. veralteten Feudalverhältnissen tritt uns so ein Stück Hörigs juristische Persönlichkeit erhalten. Die Regelung des Wenn man den Vereinen die juristische Persönlichkeit und dadurch keit noch heute in dem Gesinde recht entgegen, und es ist Vereinsrechtes, wie sie der Entwurf bringt, einen außerordentlichen Machtzuwachs einräumte, so war man charakteristisch, daß es nach dem Entwurf auch weiter konservirt paßt nicht für einen Rechtsstaat, sondern für auch verpflichtet, dafür zu sorgen, daß diese Gestaltung nicht bleiben soll. Der Code civil ist seinerzeit so außerordentlich einen Polizeistaat.( Sehr richtig! bei den Polen ). Dritten schädlich würde, was durch die Vorschriften über das populär geworden, weil er den politischen und wirthschaftlichen Dem freien Ermessen des Richters ist zu viel Spiel- Statut und über die Nothwendigkeit der Eintragung Strömungen der Zeit theilweise recht gab und mit einem Feder raum gelassen; die Richter selbst werden dadurch in eine gewährleistet wird. Auch ein Einspruchsrecht der Verwaltungs- strich die alte erst im 16. Jahrhundert aufgekommene Gesinde sehr mißliche Lage kommen. Auch dem Partikularrecht ist zu hehörden wurde in den Entwurf aufgenommen. Vielleicht wäre Ordnung befeitigte; er fügte die Gesinde- Ordnung einfach in viel Raum gelassen. In religiöser Beziehung schließe es nicht nothwendig gewesen diese Bestimmungen, die ja nicht den Arbeitsvertrag ein. In deutschen Landen dagegen, wenn ich mich den Ausführungen des Abg. Rintelen an. Wenn die wünschenswerth sind, aufzunehmen, wenn wir ein allgemeines auch nicht überall, z. B. nicht auf dem platten Lande in Mecklen Zivilehe aufrecht erhalten wird, dann entstehen Schwierigkeiten Reich 3 geset über das öffentliche Vereinsrecht burg seit 1894, wohl aber in Altpreußen besteht noch mit den Nachbarstaaten; Rußland erkennt z. B. eine vor dem hätten, ein Gesez, welches uns die Möglichkeit böte, gegen immer das besondere Prügelrecht der Herrschaft, unter dem das Standesamt geschlossene Che nicht als eine vollgiltige an. gemeinschädliche und gefährliche Vereine vorzugehen. Gesinde seufzt. Natürlich haben sich die beiden Großgrundbesizer Abg. Kauffmann( frs. Vp.): Ich fann namens meiner Dazu bieten aber nicht einmal alle Einzelstaaten eine genügende Hand- in der Kommission ihr Prügelrecht nicht nehmen laffen wollen, Freunde erklären, daß wir meinen, daß der Reichstag einer habe. Es ist dem Entwurf der Vorwurf gemacht, daß die Schuld- ebenso wenig wie am Anfang des Jahrhunderts, als die allNachprüfung einzelner großer Materien, namentlich des verhältnisse fapitalistisch geregelt sind. Der Entwurf ordnet das gemeine Gesinde- Ordnung in Preußen eingeführt wurde; da hat Vereinsrechtes sich nicht entziehen kann. Der Redner Verhältniß nach der Gerechtigkeit. Auch beim Miethsvertrag und Suarez den Junkern erflärt, ein ausdrückliches Züchtigungsrecht schildert eingehend die Zersplitterung des in Deutschland gelten- Dienstvertrag finden sich Abweichungen von der Regel zu gunsten brauche in die neue allgemeine Gesinde- Ordnung nicht hineinden Rechtes und die daraus hervorgehende Verschiedenheit in der der wirthschaftlich Schwächeren. Bei der Miethe ist der Grund- geschrieben zu denn die Ansicht des Richters Rechtsprechung; sodann geht er in eine Kritik des Entwurfes ein. faz aufgestellt: Kauf bricht nicht Miethe; das ausgedehnte würde sich ja immer auf die Seite der Herrschaft stellen. Bei der Rechtssprache des Entwurfes, die vielfach an- Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Miethers ist Der Herr Vorredner hat auch gar nicht den Arbeitern nahe ge gegriffen ist, handelt es sich um Formulirung von allgemeinen erheblich beschränkt. Gesundheitsgefährliche Wohnungen fönnen legt, besonderes Vertrauen zu dem richterlichen Ermessen zu Rechtssätzen; um diese technische Sache tann sich wohl der ohne Kündigung geräumt werden. Beim Dienstvertrag ist dafür haben, er hat sich ausdrücklich nur an die anderen Parteien ge= Reichstag nicht fümmern. Man fann manches anders fassen. gesorgt, daß die persönliche Freiheit nicht allzu sehr beschränkt wendet. Das stimmt genau zu dem Verhalten des preußischen Bezüglich der materiellen Rechtsfäße ist der Vorwurf erhoben, wird. Der Abg. Rintelen hat die Begriffsbestimmung des Eigenthums Justizministers, der uns hier au hören gab, daß er als Rechtssatz daß der Entwurf kein deutsches Recht enthalte. Aber ich fritifirt. Der Entwurf behandelt das Eigenthum durchaus nicht bereits früher gelernt habe: si duo faciunt idem, non est idem( wenit bin der Meinung, daß dieser Vorwurf ganz unberechtigt nach römischen Begriffen.( Beifall.) Der Staat ordnet nur die zwei dasselbe thun, so ist es nicht dasselbe), d. h. daß er das als iſt. Redner geht geht die einzelnen Partien des Gesetz- rechtliche Seite der Ehe. Die Hauptbedeutung der Ehe liegt auf Rechtssah gelernt, was der Dichter Terenz spöttisch von einer buches durch und unterzieht sie einer Prüfung, ob dem sittlichen und religiösen Gebiete. Aber die rechtliche Seite schlechten Rechtspflege gesprochen hat. Bisher glaubte die fie deutsch - oder römisch- rechtlichen Ursprunges feien. hat nur das bürgerliche Recht zu ordnen, deshalb müssen Arbeiterklasse, das Recht der gleichen Behandlung auch in der Prof. Gierte hat getadelt, daß die alten, längst rückständig ge- die Voraussetzungen festgestellt werden, unter welchen recht- Justiz zu haben, dank dem preußischen Justizminister wissen wir wordenen Bestimmungen des Agrarrechtes nicht aufgenommen lichen Umständen die Ehe giltig ist oder unter welchen Formen jegt: das ist falsch. Nun ist hier selbst im Zivilrecht find. Er kommt mit all' den mittelalterlichen Belastungen, die sie aufgelöst werden kann. Der Entwurf hält sich bezüglich der überall das Ermessen des Richters ausgedehnt, der doch allenglücklicherweise die Stein- Hardenberg'sche Gesetzgebung auf- Eheschließung lediglich an das bestehende Recht, welches im falls hie und da die Verhältnisse der Besitzenden, nun gehoben hat. Unter dem Bärenfell des Germanisten guckt plök Bivilstandsgeseh enthalten ist. Bezüglich der Ehe giebt und nimmer aber die der Befitlosen tennen kann. lich der agrarische Fuchspelz heraus. Die deutschen es zwei Richtungen: die eine meint, daß mit der Liebe die Ehe Wenn die Anführung einzelner Fälle verlangt wird, so weise ich Bauern werden sich für ein solches Agrarrecht bedanken, durch aufhören müsse; die andere, daß die Liebe nicht stirbt und die auf die Kündigungsfristen beim Dienstvertrage bin, mit welchem welches sie zurückgeschleudert würden in die Verhältnisse, wo der Ehe unzerreißlich sein muß. Beide Auffassungen können nicht die Ausdruck anscheinend im Gesetzbuch der Arbeitsvertrag gemeint Bauer noch hörig war. Herr Rintelen will den Bauern den Grundlage für das bürgerliche Recht geben. Der Entwurf trägt denn ist. Hier haben Sie nach dem Entwurf das freie Ermessen des Wald wiedergeben. Er sollte uns einmal ein Verzeichniß der sittlichen Forderungen und den praktischen Bedürfnissen Rechnung. Richters. Welcher Richter wird bei irgend einem Gesinde- oder jenigen seiner Freunde vorlegen, die bereit wären, den Bauern Wenn Geisteskrankheit jede geistige Gemeinschaft aufhebt, wenn Arbeitsverhältniß eine andere Stellung als der sogen. Arbeitden gemeinsamen Wald und die gemeinsame Mart der Blödsinn eingetreten ist, der dem Tode gleich zu achten ist, geber einnehmen können. Ist der vorliegende Entwurf wiederzugeben! Wir würden mit Frenden dabei sein. Die lange dann muß die Scheidung eintreten auch aus wirthschaftlichen sozial oder nicht? Ich verlange, daß überall da, Lifte, welche das Einführungsgesetz aufstellt, von Rechtsgebieten, Gründen, z. B. in den arbeitenden Klaffen. Die väterliche Ge- wo ein Recht des wirthschaftlich Schwachen mindestens in denen die Landesgeseze in kraft bleiben, kann man nur mit walt faßt der Entwurf auf als den Schuß der Familie im von weiten Boltstreifen bereits anerkannt wird, dieses Bedauern lesen. Sie ist die Verlust liste des deutschen Interesse des Kindes. Daraus folgt, daß, wenn das Kind nicht geschütt werden foll, um nicht eine neue Aus Einheitstampfes.( Sehr richtig! links.) Diese aus mehr schußbedürftig ist, die väterliche Gewalt fortfallen muß. beutungs- Ordnung unter dem patriotischen Schein eines ein geschlossenen Rechtsgebiete tönnen wir nicht mehr hineinarbeiten; Für den Fall des Todes des Vaters tritt die mütterliche heitlichen bürgerlichen Gesetzbuches zu schaffen. Von dem Augen3. B. das Wafferrecht; ein solcher Entwurf würde allein eine Gewalt ohne weiteres ein, nicht durch die Bestimmung blick an, wo unsere jetzige wirthschaftliche Ordnung besteht, ist ganze Session in Anspruch nehmen. Mir würde besonders d as des Vormundschaftsgerichts. Das ist ein Fortschritt. fein Zweifel darüber, daß der Arbeiter frei sein muß, frei über Gesinde recht am Herzen liegen. Es wird zu erwägen sein, Redner fordert dann die Parteien auf, die unwesentlichen For- seine Persönlichkeit muß verfügen können, muß verfügen können, wenn er die ob nicht eine Reichs- Gesinde Ordnung auszuarbeiten derungen ganz fallen zu lassen, um so den Fortgang des Unter- Arbeitskraft verwenden tann. Nun finden wir in den wäre. zu beklagen ist, daß nicht einmal auf dem Gebiet des nehmens zu fördern und das Werk, das ein großes und von fünf Paragraphen über die Selbsthilfe dem bestehenden Enteignungsrechtes ein einheitliches Gesetz zu stande gekommen ist. hervorragender nationaler Bedeutung sei, zum guten Ende zu führen. Bustand gegenüber eine wunderbare Neuerung. Der Meinen Freunden liegt besonders am Herzen das Kapitel von Nächst der gemeinsamen Sprache, so schließt er, ist das gemeinsame moderne Staat erklärt es für hochreaktionär und staats. den juristischen Personen. Der Bundesrath hat es entgegen dem Recht die edelste und köstlichste Frucht des nationalen Geistes, das feindlich, in einem geordneten Staatswesen die Selbsthilfe Entwurf verschlechtert. Der Entwurf ist sich nicht fonsequent. stärkste und festeste Band der nationalen Einheit. Jezt ist die zuzulassen. In den meisten bestehenden Gesetzgebungen ist fie Er gestattet die Eintragung in das Vereinsregister, er verleiht kostbare Frucht reif an Ihnen ist es jetzt, sie zu pflücken, das daher ausdrücklich verboten. Hier im Entwurf wird die Selbstaber auch die juristische Persönlichkeit durch Anerkennung des eherne Band der deutschen Einheit zu schmieden! Geben Sie dem hilfe in einem Umfang zugelaffen, daß die persönliche Freiheit Etaates, dem auch ein Auflösungsrecht gewährt wird. Die Deutschen sein gutes und einheitliches Recht, und das deutsche des Arbeiters dadurch geradezu ausgeschloffen wird.§ 223 fagt: Vereine, welche Politik oder Sozialpolitit Bolt wird Ihnen diese That danken in aller Zeit!( Lebhaftester Wer zum Zweck der Selbsthilfe den Verpflichteten festnimmt treiben, sind geradezu der Polizei preis Beifall auf allen Seiten des Hauses.) oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung. gegeben.( Sehr wahr!) Es genügt, daß die Polizei den Abg. Stadthagen : Der Vorredner irrt in der Vermuthung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht Verein als einen mit Politit beschäftigten betrachtet. Welcher ich könnte vielleicht gegen den Gesetzentwurf sein, weil er eine widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu ergemeinnüßige Verein kann aber der Politik oder Sozialpolitik Schuhwehr gegen die Sozialreform errichten solle. Das Gesetz: langen ist und ohne sofortiges Gingreifen die Gefahr besteht, ganz fern bleiben?( Sehr richtig! rechts.) buch würde uns die schärfsten Waffen in die Hand geben. Die daß die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich ers Benn ein Verein die Scylla des Einspruchsrechtes der Polizei jenigen aber, die begeistert ein einheitliches Recht wünschen, find schwert wird." Danach würde der Arbeitgeber, der glaubt auf die Arumschifft hat, dann kann er der Charybdis der Auflösung ver- nicht die Verfechter der bestehenden Gesellschaftsordnung, sondern beitsleistung Anspruch zu haben, berechtigt sein, den Arbeiter ein: fallen. Die Bestimmungen verdanten ihre Form fast ausschließlich die Sozialdemokraten, die Arbeiterklasse. Ein- us perren, oder im Falle des Streits seine Fabrik zu der Furcht vor der Sozialdemokratie. Aber die heitliches Recht nenne ich aber nicht das to difisirte Recht schließen und feinen Arbeiter herauszulassen, weil nach seiner AnGerechtigkeit ist stets die beste politische Klugheit und durch die der Ausbeutung, und so wenig ich als Sozialdemokrat ficht ein Recht auf die Arbeit besteht. Hier hat man also angenBorenthaltung der juristischen Persönlichkeit kann man die verlangen kann, daß hier in diesem Reichstage die Möglichkeit fällig ein Gewaltverhältniß der Arbeitgeber gegenüber den ArSozialdemokratie nicht aufhalten. Ich hoffe, daß die Kommission vorhanden wäre, die soziale Rechtsordnung jetzt durch Ge- beitern mit hineinfließen lassen, wie es stärker garnicht gedacht Abschnitt verändern wird. Für die Berufs fetesparagraphen festzusehen, so bin ich doch bereit, die werden kann. Den Verfassern des Entwurfes dürften vereine und Fachvereine in weitester Ausdehnung muß Arbeit สิน fördern, ein wirklich einheitliches Recht diese Konsequenzen taum flar geworden sein, den eine sichere Rechtsbasis geschaffen werden, dann zu schaffen und zu diesem Zweck die ausnahmerechtlichen Be- Interessenvertretern hätte es aber kaum entgehen können, werden diese Vereine ihre soziale Aufgabe beffer lösen ftimmungen des Entwurfs gegen die Arbeiter und die Be- wie hier ein schwer fchiver erkämpftes Arbeiterrecht wieder 1önnen. Das freie Vereinswesen ist ein Bundesgenosse günstigung der Sonderrechte der Unternehmer, Großgrundbefizer entfernt wird. Gewiß soll auch der Arbeiter fein im Kampfe gegen die Sozialdemokratie.( Bustimmung und Kapitalisten gegenüber den wirthschaftlich Schwachen zu Recht der Selbsthilfe haben; wie sieht es aber in Wirklichkeit linf) Der Abg. Rintelen gefiel sich in der Rolle der Kassandra bekämpfen. Es ist eben anerkannt worden, daß die wirthschaft: damit aus? Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts ist ein und folgerte aus dem Familien- und Cherecht, daß der Entwurf lichen Bedürfnisse die Träger der Rechtssätze sind, daß der Arbeiter, der von seinem Arbeitgeber 20 M. weniger 73 Pf. gu die Gemeinde, den Staat und die Monarchie zu grunde richtet. Gefeßgeber die Aufgabe hat, den wirthschaftlichen Bedürfnissen erhalten hatte, und bevor er den Lohn erhielt, erst die In Diese Ausführungen des Abgeordneten Rintelen, der die alte nachzuforschen und dies in Gefeßesform zu bringen. Der Staats- validitätsfarte u. bergl. holen follte, wegen Diebstahl zu Sturmfahne des Zentrums führte, nehme ich nicht tragisch. sekretär hat gestern das gerade Gegentheil gesagt, daß näm- fech 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden, weil er die Ich hoffe, daß er die Fahne wieder zusammenrollt und auf den lich hier ein Ausnahme, ein Klassenrecht geschaffen wird. Er 20 M. genommen, gewechselt und die 73 Pf. zurückgebracht hat. Aftenwagen packt und mit uns zusammen arbeitet.( Widerspruch behauptete, daß zu der zweiten Lesung der Kommission die( Hört! hört! links.) Nach dem jezigen Entwurf würde im Zentrum.) Er würde sonst alle Parteien gegen fich haben. Vertreter aller maßgebenden politischen Parteien hinzugezogen mit dem Arbeiter genau dasselbe geschehen, denn das Die einzigen Herren, die auf Herrn Rintelen's Seite stehen worden seien. Nun, die 98 pet. der werkthätigen Bevölkerung Reichsgericht würde später sagen, wie jetzt gefagt ist, fönnten, wären die Herrn Stöcker und v. Hammerstein( Heiter sind nicht hinzugezogen worden. Zugezogen waren zwei Herren der Mann hätte nur auf 20 M. weniger 73 Pf, nicht aber auf keit), und diese gehören glücklicherweise nicht dem Hause an. der konservativen Partei und des Großgrundbesitzes, die 20 M. ein Recht gehabt, er durfte sie also nicht wegnehmen, Ein Gefeß, wie das vorliegende, kann auf die Ausgestaltung zwei von der Partei der Schlotbarone, ein Herr aus nicht umwechseln gewinnsüchtige Absicht ist bekanntlich zum von Gitte und Religion, auf die Heiligkeit der Ehe u. f. w dem Zentrum, ein Vertreter des Großkapitals, der Börse, Diebstahl nicht nothwendig. Der Entwurf enthält weiter feinen Einfluß haben. Glaubt man denn, daß die ein Herr, der früher auf der freisinnigen Seite gefeffen erhebliche Eingriffe in die persönliche Freiheit Eheleute, die Ghe eingehen wollen, ein hatte, und ein nationalliberaler Herr. Von dem des Arbeiters. Schon im Sachsenspiegel ist ausdrücklich die Kapitel des bürgerlichen Gesetzbuches aufschlagen? Wenn organisirten Proletariat einschließlich des Mittel- Frage, ob jemand sich lebenslänglich verdingen fann, die Eheleute das Gesetzbuch aufschlagen, dann ist es mit standes ist auch nicht einer gehört worden. Und mit nein beantwortet worden. Seitdem die Hörigkeit der Ehe vorbei. Durch die Einschränkung der Ehescheidung wird die ganze Sache wurde in einem kauderwälschem Deutsch vorgetragen, und Leibeigenschaft abgeschafft sind und der Arbeiter über seine die Heiligkeit der Ehe nicht verstärkt. Die Frauen, die feit das auch im zweiten Entwurf nicht viel besser geworden ist. Arbeitskraft frei verfügen kann, ist als allgemeines Prinzip an Jahren bemüht find, das Recht der Frau zu heben, protestiren Auch die Uebersetzung des Code, das badische, württembergische erkannt, daß sich niemand zu einem lebenslänglichen Dienste vergegen eine solche Einschränkung der Ehescheidung. Wir müssen Landrecht, das schweizerische Obligationenrecht, das alte öfter- pflichten kann. Solche Verträge sind ungiltig, weil sie gegen die Biese zu allgemein gehaltenen Borschriften genauer formuliren. reichische Recht, ja selbst das preußische Landrecht übertrifft die öffentliche Ordnung verstoßen. In dem Entwurf wird unter Bezüglich der geschäftlichen Behandlung sind wir wohl jetzt ein- Sprache des jetzigen Entwurfs. Will man die Sprache in der Umständen ein lebenslänglicher Vertrag zugelassen und die verstanden, daß der ganze Entwurf der Kommission Kommission verbessern, so ist es auch gut. Mir kommt es aber örigkeit zu gunsten der Großgrundbefizer überwiesen werden soll. Im übrigen verspreche ich mir weniger auf die Form als auf den Inhalt an. Da ist es zu wieder eingeführt. Der Regierungskommissar hat vorhers eine unwahrheit, wenn behauptet wird, von dem Zustandekommen des Entwurfs eine segensreiche Wirkung. nächst es gefagt, es wäre sozialpolitisch hoch anzuschlagen, daß Wir werden eine lebendige Wirkung davon haben auf die Ge- würde eine Einheit geschaffen. Es sollen davon. Es sollen davon aus- bei dem Arbeitsvertrag eine Bestimmung getroffen fei,
diesen
fie wenn
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