Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum ,, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Mr. 30.

Abgeordnetenhaus.

=

12. Sigung vom 4. Februar, 11 Uhr. Am Ministertische: Frhr. v. Hammerstein- Lorten und Rommiffarien. Das Haus fetzt die zweite Etatsberathung fort bei dem Kapitel: Landwirthschaftliche Lehranstalten" des landwirth schaftlichen Etats. Abg. Dr. Dünkelberg( natl.) erörtert die Vertheilung des Lebistoffs auf den Lehranstalten und findet die getroffenen An­ordnungen vielfach unzweckmäßig.

Abg. v. Pappenheim  ( t.) bestätigt die Vorwürfe des Vorreduers. Es muß verhütet werden, daß solche Fachschulen lediglich zu dem Zwecke von Schülern aufgesucht werden, um das Einjährigfreiwilligen 3eugniß zu er werben.

1

Mittwoch, den 5. Februar 1896.

Dem Angeklagten wurde vorgehalten, daß er vor dem Schöffengericht, nachdem der Vorsitzende wiederholt und ein dringlich vor dem Meineide gewarnt und die Zeugen zunächst zum Verlassen des Sigungszimmers aufgefordert hatte, beim Hinausgehen eine lächelnde Miene gemacht habe, was fofort aufgefallen und im Protokoll vermerkt worden sei. Diesbezüglich erklärte der Au­geklagte, nicht zu wissen, ob er damals gelächelt habe. Es sei möglich, absichtlich habe er dieses aber nicht gethan.

13. Jahrg.

Maurer Henze von der Arbeit kommen sehen. Schade sei ver- Kähne's, daß die Notiz falsch sei, von dem am zweiten Oster­muthlich hierauf durch eine die Beefener- und Wörmligerstraße feiertag durch Kähne verhafteten jungen Mann Teubner verbindende Schlippe gegangen und dem Henze begegnet, worauf unterstüßt. Teubner erklärte nämlich, die Aeußerung Halt die er ihn angesprochen habe und etwa 10 Schritte mit ihm gegangen sei. Fresse!" nicht gehört zu haben, da er betrunken gewesen sei. Erst dann häbe Schade auf Henze eingehauen und sei links ab- Für Schneckenburger war diese Angabe um so fataler, als gegangen. Als Henze aber dann eine unanständige Bemerkung Teubner's Begleiter am zweiten Ostertage, ehle, geistes­ausstieß, fei Schade nochmals auf ihn losgegangen und habe ihm schwach ist. Schneckenburger beantragte nun die Vertagung der mehrere Schläge verfest. Am Tage nach dem Vorgange habe er Sigung, um weitere Zeugen zu laden und den Wahrheits­( Schulz) in Begleitung Schade's den Henze auf dem Markte getroffen beweis doch noch antreten zu können. Das Gericht lehnte und auf Befragen von ihm die Mittheilung erhalten, er, Henze, wolle aber den Antrag ab und verurtheilte Schneckenburger wegen seine Papiere vom Bau holen. Henze sei hierauf mit Schade zum Beleidigung des Sergeanten Kähne zu 14 Tagen Gefängniß. Maurermeister Reichardt gegangen, habe seine Papiere geholt Infolge eingelegter Berufung kam die Sache am 4. Juli vor der und sich darauf dem Streit angeschlossen, worauf er in der Strafkammer zur Verhandlung. Schon damals gewann die Moritzburg   eine Streiffarte bekommen hätte und in Leipzig   Arbeit Sache zu gunsten Schneckenburgers ein wesentlich anderes Aussehen. fuchen wollte. Zeuge Kähne blieb zwar bei seiner früheren Aussage, obwohl mehrere Zeugen das Gegentheil bekundeten. Die Verhandlung wurde aber vertagt, da sich herausstellte, daß noch ein zweiter Schußmann, Namens Lühow, dem Vorgange beigewohnt hatte. Es wurde beschlossen, den Lüzow als Zeugen zu laden. In der Verhandlung am 27. Juli gelang es, den Wahrheits­beweis für die Darstellung im Volksblatt" zu erbringen, so daß der Gerichtshof auf Freisprechung des Medakteurs Schnecken­burger erkannte. In der Begründung des Urtheils wurde gesagt, daß der Wahrheitsbeweis vollständig erbracht worden ist, somit Zur Klarstellung des Sachverhalts waren 20 Zeugen ge- von einer Beleidigung gar keine Rede sein könne. Die Aussagen laden, die sich über den Vorgang am 9. Juli, sowie über den Rähne's wurden als unzuverlässig bezeichnet. Gs wurde Minister Freihern v. Hammerstein wird die Angelegenheit Charakter und die Führung des Angeklagten äußern sollten. nun gegen Kähne das Verfahren wegen Meineids eingeleitet. in Erwägung ziehen. Daß der Angeklagte Sozialdemokrat ist, oder, Kähne ist inzwischen aus dem Polizeidienst ausgeschieden und Abg. Barthold( ft.) hält eine Besserstellung der Lehrer an sozialdemokratische Anschauungen gehabt habe, Magistratsbote geworden. den landwirthschaftlichen Mittelschulen für dringend nöthig; wußte teiner der Zeugen zu befunden, die Am 24. Januar d. J. hatte sich nun das Schwurgericht mit wichtig wäre auch, das Institut der Wanderlehrer zu vervoll- längere Jahre mit ihm umgang gehabt hatten. der Sache zu befaffen. Nachdem der Bericht des Volksblattes" Er soll nicht einmal Mitglied des Maurer- Fachvereins und auch und die Urtheile der ersten und zweiten Instanz gegen Schnecken­Regierungs- Kommissar Geh. Nath Thiele: Die Gehalts- fein Versammlungsbesucher gewesen sein. Von dem Maurer- burger verlesen waren, ließ der Vertheidiger des Angeflagten, verhältnisse der Mittelschul- Lehrer sind an den meisten Anstalten meist er Reichardt wurde ihm das Zeugniß eines ruhigen Rechtsanwalt Jentzsch, durch die Aften feststellen, daß am 21. Sep­geregelt. Daß die Wanderlehrer diese Schulen ersetzen könnten, und' tüchtigen Arbeiters ausgestellt. Bezüglich des heute tember v. J. im Auftrage des Ersten Staatsanwalts ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht anzunehmen. Die Be- als Zeugen auftretenden, damals angeklagt gewesenen Maurers vom Hallischen Landgericht, Herrn Göße, der fürchtung, daß durch Fortbildungsschulen der Mangel an Ge Schade wurden auch die Fragen gestellt, ob Echade Sozial- Antrag gestellt worden ist, den Angeflagten sinde vergrößert werden könnte, scheint nach demokrat oder Mitglied eines Fachvereins ist oder war. Die mangels hinreichender Belastung außer Ver­ den   Erfahrungen, die mit diesen Schulen im Westen gemacht sind, Eltern des Zeugen Schade suchten ihre Aussage, daß ihr Sohn folgung zu sehen. Die beschließende Straffammer war nicht begründet. tein Sozialdemokrat sei, durch den Hinweis darauf zu be- aber entgegengesetzter Meinung und beschloß die Er weisen, daß er sich freiwillig beim Militär gemeldet affnung des Hauptverfahrens.

Regierungs- Kommissar Geh. Rath Thiel: Daß die Lehr­anstalten als Einjährigfreiwilligen Pressen benutzt würden, ist faum anzunehmen, denn die Anforderungen an die Schüler sind Dort höher als auf anderen Lehranstalten. Die Anordnung des Abg. v. Mendel- Steinfels( f.): Auf den landwirthschaft lichen Lehranstalten fehlt ein gründlicher Unterricht in den Fächern des Handelsverkehrs und des landwirthschaftlichen Ge­schäftsverkehrs.

tommmen.

Nachdem noch der Abg. Dr. Glatthalter( 3.) einige Wünsche in bezug auf die Unterrichts- Ertheilung an den ländlichen Forth a be. Wit Rücksicht darauf, daß Schulz in Schöffengericht Die Beweisaufnahme wurde mit Vernehmung des Ober bildungsschulen geäußert, wurde das Kapitel genehmigt. noch vor der Verwarnung vor dem Meineide gelächelt haben Polizei- Inspektors Wey dem ann eröffnet. Zeuge bekundet, Bei dem Kapitel, Veterinärwesen" führt der sollte, waren einige Zeugen geladen, die bekunden sollten, daß daß sich Angeklagter Rähne als Beamter gut geführt und sich Abg. Graf Hoensbroech( 3.) aus, daß die Fleischschau die Angeklagter gewöhnlich eine etwas verlegen eines außerordentlich höflichen Benehmens befleißigt habe. Er Viehzüchter ganz nuylos mit einer schweren Abgabe belaste; auch lächerliche Miene macht, die er bei ernsten, wie sei als Beamter eher zu milde als zu schroff verfahren. Gegen ist es schon vorgekommen, daß Schweine für trichinös erklärt auch bei nichternsten Anlässen zur Schau trägt, Buhälter und Lattcher( berlinisch: Sonnenbrüder) sei er zuweilen wurden, die es garnicht waren. Trichinosis kommt selten vor: ohne sich etwas dabei zu denken. Einige Zeugen nicht energisch gewesen. Vor den Festen erhielten die Beamten jeder kann sich durch Kochen des Fleisches dagegen schützen. bekundeten dieses; der als 3euge geladene von ihm, dem Ober- Polizeiinspektor, immer Ordre, mit dem Gegen den Bandwurm, der aus den Finnen entsteht, wende man Amtsgerichtsrath Dr. Bindseil bekundete aber, Publikum nicht so streng zu verfahren, und da sei es möglich, für 50 f. Extratt: fidicis maris aus der Apotheke an und daß ihm das Lachen des damals aufgetretenen daß Angeklagter diesbezüglich die Aeußerung: Es ist warte den natürlichen Verlauf ab.( Heiterkeit.) Zeugen Schulz so fraß erschienen sei, daß er ihn zweiter Festtag" gebraucht hat. Ueber die Führung zur Rede gesetzt und den Vorgang habe im Protokoll vermerken des Kriminal Sergeanten Vienbort befragt, erklärt Beuge, lassen. Bom Zuschauerraum aus sei ihm, dem Vorsitzenden, auch daß Vienbork einer seiner gewissenhaftesten Beamten sei, damals bestätigt worden, daß Schulz gelacht habe, währenddem der ohne zurückzuhalten, aber auch ohne Angeber zu sein, seine letterer dieses bestritten habe. eigenen Kollegen anzeige, wenn sie etwas Sträfliches begingen.

Minister v. Hammerstein: Die Frage gehört zum Reffort der Medizinalverwaltung.

Die Abgg. Graf Hoensbroech   und Ring( f.) wünschen, daß die Kosten der Fleischschau, die ja doch der Allgemeinheit zu gute tommt, auf die Staatstafse übernommen werden.

Abg. Lamprecht( t.) bittet um Beibehaltung der Fleisch Schau, die doch recht gute Resultate aufzuweisen habe. Abg. Szmula( 3) wünscht Ermäßigung der Fleischschau­Gebühren. Bei dem Kapitel Förderung der Fischerei" wünscht Abg. Szmula( 3) die Ausbildung von Fachmännern, um die Teichfischerei nußbar zu machen. Bom Regierungstische her wird bemerkt, daß die Anregung des Vorredners, für die Regierung von besonderer Bedeutung ist und weiter geprüft werden soll. Uebrigens werden auch für die Binnenschifferei erhebliche Beträge verausgabt.

"

D

Als Hauptbelastungszeugen traten auf die Arbeiter Pretsch Einen Auftrag, über die Belastungszeugen gegen Kähne Er­und Föhse, sowie die Maurer Henze und Sch a de. Zeuge lundigungen einzuziehen, hat Zeuge Weydemann ausführen lassen, Preßsch war in seinen Angaben etwas eigenthümlich zu Werke dabei aber nicht ermittelt, ob die Zeugen So gegangen und hatte sich, als er durch den Bertheidiger auf einen zialdemokraten waren. Ob der Zeuge Rockert Zuhälter Widerspruch aufmerksam gemacht wurde, einmal sogar zu der gewesen sei, ist ihm ebenfalls unbekannt. Angeflagter wirft ein, Aeußerung verstiegen: Na, fo genau nehmen wir das daß er acht Jahre Unteroffizier gewesen und beim Militär nicht." Diese Angabe wurde vom Gericht gerügt. Zeuge Henze für seine Führung vorzüglich" bekommen habe. Danach befragt, blieb bei seiner früheren Angabe, wonach Schade seitwärts von was Zeuge mit dem Kähne unternommen hätte, wenn dieser die hinten plöglich auf ihn zugesprungen und ohne weiteres geschlagen Aeußerung: Halt die Fresse" zugegeben hätte, erwidert der haben solite. Als unwahr wurde bezeichnet, daß Echade erit Ober- Polizeiinspektor, daß Kähne in diesem Falle einen ernsten mehrere Schritte mit Henze gegangen fei. Zeuge Schade, aus Verweis bekommen hätte, oder mit 3 M. Geldstrafe belegt der Strafhaft vorgeführt, stellte den Vorgang vom Abend des worden wäre. Des weiteren giebt Zeuge an, daß er, als er den Bei dem Kapitel Moor- Deich Dünenwesen äußern die Abgg. 9. Juli zunächst so dar, wie er im wesentlichen vom Angeklagten Gerichtsbericht des Voltsblattes" über die Freisprechung Ring(), Pappenheim  ( f.), Kirsch( 3.), 2o3( fraktionsgeschildert worden war. Er war bis dato stets uneidlich vernommen Schneckenburger's gelesen habe, er diesen Bericht dem Ersten les), Mooren( 3.) Wünsche in bezug auf Wasserbauten in und beklagte sich über die harte Bestrafung, sowie auch darüber, daß Staatsanwalt zugesandt habe mit der Anfrage, ob der Bericht verschiedenen Landesgegenden; letzterer beklagt namentlich er mir nichts dir nichts wegen ein paar Ohrfeigen eingefperrt richtig sei. Bezüglich Rähne's Verhalten wegen event. Unter die Verunreinigung kleiner Flüsse in industriellen Gegenden worden sei. Durch die Strafe sei ihm seine Ehre genommen, da lassung einer Anzeige wegen Widerstandes meint Zenge, daß er des Westens. Würde die Industrie so von der Landwirth man ihm nun nachreden könne, er habe auf dem Kriminal gesessen. sich mit aller Kraft dagegen wende, aus den Reihen der Beamten schaft geschädigt, wie die Landwirthschaft es sich von der Nach wiederholter eindringlicher Verwarnung vor dem Meineide mit Widerstandsanzeigen überschwemmt zu werden. Er sei nicht Industrie gefallen lassen muß, die Behörden in den Industrie- durch den Vorsitzenden konnte sich der Zeuge zur Abgabe einer anderen der Meinung, daß jemand schon einen Widerstand begehe, wenn bezirken würden längst eingeschritten sein. Aussage als früher nicht entschließen. Erst nachdem der er den Arm rühre. Minister v. Hammerstein: Es ist unmöglich, auf die ein- Staatsanwalt die Erklärung abgegeben, daß Seitens des Kriminalfergeanten Lühe, dem der damalige gehende Besprechung dieser Angelegenheiten hier einzugehen, die wenn Zeuge Schade das beschwöre, was er bis Arrestant Teubner durch Kähne überliefert wurde, wurde erklärt, mehrere Stunden erfordern würde. Ich kann nur wohlwollende heute bekundet habe, ein Untersuchungs- daß er, Lühe  , damals nicht den Eindruck be= Erwägung zusichern, sobald die Wünsche im Ministerium vor- verfahren wegen Meineides gegen ihn ein- tommen, daß Teubner betrunken gewesen sei. gebracht werden. geleitet werde, und nachdem es Schade gestattet worden Sieben Zeugen bekunden hierauf mit Bestimmtheit, daß die war, einmal mit seiner Frau außerhalb des Gerichtssaales zu Worte Halt die Fresse" und" Ich habe keine Fresse" ge­sprechen, da erklärte er, der Vorgang habe sich im wesentlichen fallen sind.

Bei dem Titel: Förderung des Obst- und Weinbaues" wiederholt Abg. Ring( t) feinen bereits in früheren Jahren geltend ge­machten Wunsch, ein Dezernat für Gartenbau im Ministerium einrichten.

Der Rest des Drdinariums wird bewilligt. Sodanu vertagt sich das Haus.

fo zugetragen, wie die Belastungszengen befunden. Er wurde Zeuge Sergeant üow, noch einmal streng vor dem nun vereidigt, desgleichen auch der Zeuge Stößel, der anfänglich Meineid verwarnt, bekundet, daß Kähne, als er auf Teubner zu in seinen Angaben mit Schade barmonirte und nachträglich ging, die Redensart: Es ist zweiter Festtag", geäußert habe. nicht mehr ganz dabei verblieb. Nach Verlesung der Schuld- Die Worte:" Halt die Fresse" oder:" Ich habe keine Fresse" fragen plaidirte der Staatsanwalt auf Schuldig des wiffentlichen seien nicht gefallen, und wenn sie gefallen wären, müßte er sie

Nächste Sigung morgen 11 Uhr: Initiativ Anträge. Meineides; der Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Herold, hin- ganz bestimmt gehört haben, da er ja bei jenem Vorgange nur Schiffsregister für Binnenschiffe 2c.) Schluß 4 Uhr.

Bwei Schwurgerichtsurtheile.

I.

II.

Das sozialdemokratische Voltsblatt für Halle" brachte am 18. April v. J. folgende Lokalnotiz:

gegen auf fahrlässigen Falscheid. Nach dem Spruche der 3 Meter von Kähne entfernt stand. Es wurde dem Zeugen Geschworenen wurde der Angeklagte des fahrlässigen Falscheides vorgehalten, daß die anderen 7 einwandsfreien Zeugen, die die für schuldig erklärt. Der Staatsanwalt beantragte hierauf, da Aeußerungen: Halt die Fresse" 2c. gehört haben, viel vor der Grad der Fahrlässigkeit ein sehr hoher gewesen sei, eine fichtiger wären und er, Lüzow, sich der Gefahr aussetze, auch Gefängnißstraße von 9 Monaten. Der Gerichtshof ging auf die Anklagebant zu kommen. Er solle dem Angeklagten nicht aber über den Antrag des Staatsanwalts etwa aus Kameradschaft mit dem Eide   einen Dienst leisten. In Halle a. G. soll beim letzten Maurerfireit der Maurer hinaus und erkannte nach§ 163 des Str.-G.-B. auf das Zeuge blieb aber auch dann noch bei seiner Aussage, als ihm Gustav Schade den Maurer Henze met Faustschlägen gemiß- höchst zulässige Strafmaß bei fahrlässigem Falscheid, die entgegengesetzt aussagenden Zeugen gegenübergestellt wurden. handelt haben, weil er am Streit nicht theilnahm. Das Schöffen- auf ein Jahr Gefängniß. Bei Verkündung des Urtheils Kommissar Goldmann schildert den Angeklagten als einen gericht, unter Vorsitz des Amtsrichters Bindseil, hielt die Anklage wurde gesagt, daß, wenn Angeklagter den Eid aus Fahrlässigkeit besonnenen und ruhigen Beamten und äußert sich über das von für erwiesen und verurtheilte Schade zu der verhältnißmäßig sehr verlegt, er in hohem Maße fahrlässig gehandelt habe. Dem ihm abgefaßte Protokoll bei Kähne's Boruntersuchung. In dem hohen Strafe von 6 Monaten Gefängniß. Auf Verlangen des Verurtheilten wurden zwei Monate der Untersuchungshaft an- Protokoll hieß es, Kähne habe zugegeben, daß er aus Teub­Autrichters Vindfeil ist Schade sofort nach der Sigung in Haft gerechnet. ner's Mund die Worte: Ich habe keine Fresse", vernommen hat. Dieser Umstand könne aber darauf zurückgeführt werden, genommen worden. Dasselbe geschah mit dem Maurer Ferdi= naud Schulz, den man des Meineids verdächtig hielt, weil daß Teubner ihn, Rähne, mißverstanden habe. Heute stellte nun Kommissar Goldmann die Sache so dar, als habe Rähne gar seine entlastenden Aussagen mit den Erklärungen der Belastungs­zeugen in Widerspruch standen. Am 23. Januar wurde wegen Eine rettende That. Am zweiten Osterfeiertage famen nicht zugegeben, aus Teubner's Mund die Worte: Ich dieser Sache vorin Schwurgericht gegen Schulz verhandelt, der abends gegen 8 Uhr zwei etwa 18-20jährige Leute am Hospital- habe keine Fresse", gehört zu haben. Der Gerichtsvorsitzende machte bis dahin 42 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. platz vorbei. Sie sangen ruhig vor sich hin. Ohrenzeugen be- den Zeugen auf die erheblichen Widersprüche aufmerk­Schulz hatte seinerzeit eidlich bekundet, Schade habe am stätigen, daß von Brüllen durchaus nicht die Rede sein konnte. fam mit dem Bedeuten, ja an den Eid und nicht daran zu Abend des 9. Juli bei Henze's Herankommen nicht gleich auf Ein Polizeisergeant sagte zu ihnen: Macht, daß Ihr nach Hause denken, daß ein früherer Polizeibeamter auf der An­diesen losgeschlagen, sondern sei nach dem Zusammentreffen mit tommt!" Der eine junge Mann antwortete: Na, Herr Ser- flagebant size. Einent anderen Zeugen würde das viel härter Henze erst mehrere Schritte gegangen; beide hätten darauf mit geant, es ist ja noch nicht um 8 Uhr."" Halte die Fresse!" angerechnet werden. Kommissar Goldmann bedauert seinen Irr einander gesprochen, und dann erst habe Schade auf Henze los- antwortete der Mann des Gesetzes. Nana, ich habe über- thum und berichtigt sich dahingehend, daß das von ihm ab: geschlagen. Diesen Angaben standen die Bekundungen mehrerer haupt keine Fresse!" ließ sich nun in ganz ruhigem Tone gefaßte und von Kähne unterschriebene Protokoll wohl Belastungszeugen gegenüber, welche erklärten, daß Schade an der der Angeredete vernehmen. Darauf der Sergeant:" Vorwärts, richtig sei und er nicht annehme, daß Kähne damals bestritten Ecke der Ludwigstraße gelauert, dann dem Henze entgegengegangen tommen Sie mit!" Und der Wächter der Ordnung faßte den habe, von Teubner die Aeußerung:" Ich habe keine Fresse!", ge­und plößlich vom Fahrwege aus fcitwärts von hinten auf jungen Mann am Kragen und schob ihn vor sich her. Als dem hört zu haben. Henze zugesprungen sei und geschlagen habe. Angeklagter er Arretierten dabei die Mühe vom Kopfe gefallen war, durfte Wachtmeister a. D. Später bestätigt im wesentlichen die flärte fich für nichtschuldig und behauptete, als Zeuge nur die er sie nicht einmal aufheben. Daß der Vorgang sich genau so, Angaben des vorgenannten Zeugen. Wahrheit gesagt zu haben. Er sei mit den damals gleichfalls wie vorstehend geschildert, zugetragen hat, sind mehrere Augen- Der feinerzeit arretirte 18 jährige Zeuge Teubner erklärt in den Streit getretenen Maurern Stößel und Schade nach dem und Ohrenzeugen bereit zu bekräftigen." zunächst, sich nicht mehr entsinnen zu können, die Aeußerung: Riebeckstift Neubau gegangen, um zu sehen, ob dort bei dem Da der Sergeant Karl Friedrich Kähne, gegen den fich Halt die Fresse" gehört und darauf erwidert zu haben: Ich Maurermeister Reichardt noch Maurer   arbeiten. Vor der Beesener- die Notiz richtete, auf Befragen seines Vorgesezten erklärte, daß habe keine Fresse". Kurz vor der Vereidigung verändert straße habe sich Schade von ihnen getrennt und sei die Beefener die Notiz unwahr sei, wurde gegen den Redakteur des Volks er aber seine Aussage ganz wesentlich. Straße entlang gegangen, während er, Angeklagter, und Stößel blatte", Schne cf enburger, Strafantrag wegen Beleidigung Es folgt fodann die Vernehmung des Amtsgerichts. die Wörmlicherstraße hinaufgegangen seien. In der Nähe der genellt. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht, das unter raths Dr. Bindseil. Zeuge bezeichnet es als eigenthümlich, Lutwigstraße hätten sie bald nach 6 Uhr den nicht mitstreikenden Vorsik des Amtsrichters Bindseil tagte, wurde die Angabe daß der damals angeklagt gewesene Redakteur Schneckenburger,

"