Einzelbild herunterladen
 

Nr. 30546. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Ausbeutung von Stellungslosen.

Eine gemeingefährliche Schwindlerbande.

Erfinderische Köpfe sind die Mitglieder einer Schwindler­bande, die feit Monaten ihr Unwesen treibt, ohne daß es gelingen will, ihrer habhaft zu werden. Die Opfer find aus­nahmslos Stellungssuchende beiderlei Geschlechts oder Ge­schäftsleute.

Fast jeden Monat erfindet die Gesellschaft einen neuen Trid. Den größten Coup landeten die Betrüger im Januar. Unter Mißbrauch eines angesehenen Namens eröffneten sie einen umfangreichen Briefwechsel mit Leuten, die Hausmeister oder Bförtnerstellungen suchten. Sie boten eine Stellung in einer Villa in Swinemünde   an, mit der noch der Vorteil ver­bunden war, daß der Hausmeister Zimmer seines eigenen Wohn­hauses an Sommergäste vermieten dürfe. Angeblich sollte die Besizerin vorausfahren und den Bewerber im Ostseebad an einem bestimmten Tage treffen. Ehe aber der Tag herantam, schrieb die Tochter", daß die Mutter er frantt sei und von einer Reise Abstand nehmen müsse. Der Bewerber solle aber tro dem nach Swinemünde   fahren, seine Referenzen feien so gut ge­wesen, daß man teine Bedenken trage, ihn zu engagieren. In demselben Briefe wurde er gebeten, ein Schmuckstüc, das repariert worden sei, von einem Boten in Empfang zu nehmen und das Geld auszulegen. Es werde ihm in der Villa zugleich mit den Reisekosten wieder erstattet werden. Die vorange­gangenen Briefe hatten die Bewerber so in Sicherheit gewiegt, daß sie an feinen Betrug dachten. Die Kriminalpolizei, die auf das Treiben aber aufmerksam geworden war, beobachtete die Boten

Deffentliches Flaggen am 11. Auguft. Eine Berordnung des Preußischen Staatsministeriums. Auf Grund der Artikel 7 und 51 der Preußischen Berfaffung und in Durchführung des Flaggen­gefehes vom März 1929 hat das Preußische Staats­ministerium eine Berfügung erlassen, aus der wir das Wichtigste wiedergeben.

und stellte fest, daß sie selbst ahnungslos waren. Ihr Auf­traggeber hatte sie nach einem Treffpunkt bestellt, wo er das verauslagte Geld in Empfang zu nehmen gedachte. Wahrscheinlich hatte der raffinierte Gauner aber Wind von der friminalpolizeilichen Beobachtung bekommen, denn er ließ sich am Stelldichein nicht sehen. Die Zahl der Befrogenen war jehr groß.

Als der Stellenschwindel nicht mehr genügend zog, erdachte die Bande etwas Neues. Bei Pensionsinhaberinnen bestellte ein Mann für sich und seinen Chauffeur zwei Zimmer. Dann laufte er ohne Bezahlung in Geschäften alles mögliche ein und ließ es nach der neuen Behausung liefern. Der Wirtin hatte er eine 3 ession übersandt, mit der sie die Rechnung begleichen sollte. Sie war gebeten worden, den Ueberschuß einstweilen auszulegen. Wohlweislich war der Betrag, auf den die Zession lautete, immer niedriger als die Rechnung. Die Frauen legten aus und sahen weder den Mieter noch seinen Chauffeur jemals erscheinen. In den Pateten waren mur Lumpen oder Steine. Mit Rücksicht auf den großen Schaden, den die Betrüger angerichtet haben, hat die Kriminalpolizei alle verfügbaren Mittel aufgeboten, um ihrer endlich habhaft zu werden.

Stellungsuchende, die Angebote erhalten, sollten sie mit äußer ster Vorsicht behandeln und sie zum Handschriftenvergleich lieber erst bei der Kriminalpolizei vorlegen. Kriminalfommissar Dr. Wächter von der Dienststelle D 5 fahndet auf die Gauner.

Auf Grund von Indizien. Ein Brandstifter vor dem Schwurgericht.

Unter der Anklage, seine Wohnlaube in einer kolonie bei Köpenid in Brand geffect und damit einen Versicherungs. befrug versucht zu haben, stand der Werkzeugdreher Friedrich Riedel  , der jede Straftat energisch bestritt.

Am 10. Juli 1928 brannte die Laube ab, und Riedel machte an die Feuerversicherung Ansprüche von einigen tausend Die Beflaggung der staatlichen und kommunalen Mart geltend. Es ließ sich nicht feststellen, ob der Brand zu= Dienstgebäude sowie der Gebäude der öffentlichen Schulen fällig entstanden oder absichtlich angelegt worden war. erfolgt in den Reichsfarben Schwarzrotgold und in den Riedel behauptete, daß feindliche Nachbarn in der Kolonie preußischen Landesfarben Schwarzweiß. Gemeinden mit eigenen Stadt- oder Provinzfarben können diese neben den Reichs- ihm das Haus angezündet haben müßten. Der Berdacht lenkte sich aber immer mehr auf Riedel selbst, so daß der Staatsanwalt und Landesfarben zeigen. Zu den Gebäuden der öffentlichen Anflage erhob. Das Schwurgericht verurteilte ihn nach zwei­Schulen gehören auch die, an denen Religionsgesellschaftägiger Berhandlung zu einer 3uchthausstrafe von 1 Jahr. ten teilhaben. Es ist zu beflaggen am 11. August, dem Ber. In der Begründung hob Landgerichtsdirektor Schneider hervor, faffungstage, ohne besondere Anordnung, aus besonderen das Gericht fei gezwungen gewesen, aus der Kenntnis aller Ulm  Anlässen auf Anordnung des Staatsministeriums und aus stände einen Schluß zu ziehen, ob der Angeklagte der Täter sei, ortlichen Anlassen unter Genehmigung der zuständigen Dienst­da eine Brandstiftung fast im met ohne Tatzeugen geschehe. ftellen. In allen anderen Fällen ist von einer Beflagging a b= Das Gericht wäre sich der Verantwortung bewußt, daß jedes Indiz zusehen. Inhaber von Dienstwohnungen, die sich in täuschen fönne. Solange aber Menschen Richter feien, gäbe es staatlichen oder fommunalen Dienstgebäuden befinden, dürfen von feinen mathematisch sicheren Beweis, so daß der Richter nur aus ihren Wohnungen aus nur dann, wenn das Dienstgebäude selbst seiner vollen Ueberzeugung urteilen dürfe. Der Ange. beflaggt wird, und nur in den hierfür zugelassenen Farben flaggen. flagte hätte sich während der Berhandlung in so viele Lügen ver­Von Dienstwohnungen aus, die sich nicht in Dienstgebäuden bc­finden, darf gleichfalls nur in den bezeichneten Farben geflaggt fet, wenig Glauben schenken könne. Besonders schwerwiegend finden, darf gleichfalls nur in den bezeichneten Farben geflaggt strict, daß man ihm, der auch schon mehrmals vorbestraft werden. Für die Art der Beflaggung gelten diese Grundsäge: Ist wären die Umstände, daß er den Verdacht der Brandstiftung auf mir ein Flagenmast vorhanden, so ist an ihm stets die Reichsflagge alle Nachbarn, die gar keinen Grund zu so einer Tat hatten, a b Schwarzrotgold zu hissen, die preußische Flagge ist, soweit sich ein zweiter Flaggenmast nicht anbringen läßt, an bevorzugter Stelle ob und daß er sein Eigentum, das nach Schätzung der Sach als hängende Flagge anzubringen. Die Reichsflagge hat unter allen verständigen nicht viel mehr als tausend Mark wert war, mit 4000 m. versichert hat. Trotz der Behauptung des Angeklagten, daß Umständen den Vorzug. Die Bestimmungen finden auch auf das Flaggen durch andere Körperschaften des öffentlichen Rechtes durch die Zeugen bewiesen, daß er in Armut gelebt hätte, da ſeine er in durchaus gesicherten Verhältnissen lebe, sei es dem Gericht Anwendung. Bei Beflaggung von öffentlichen Straßen und Plätzen Frau auch seit langem frant und arbeitsunfähig war. Troß schwerer dürfen nur die im Anfang angeführten Farben zur Verwendung Bedenken, diesem Angeklagten die Mindeststrafe von einem Jahr gelangen. 3uchthaus zuzuerkennen, sei das Gericht doch nicht darüber hinausgegangen, weil die Strafe an sich sehr schwer sei.

Die Verordnung des Staatsministeriums entspricht durchaus den Gefühlen der Mehrheit des preußischen Boltes, die reichs= und republiftreu ist.

Milchfest des Waisenhauses.

Das Berliner   Waisenhaus Rummelsburg   feierte am Montag das alt hergebrachte Milchfest, das alljährlich in den ersten Tagen des Juli wiederkehrt. Seinen Namen hat dieses Feft wohl davon, daß dabei die Kinder des Waisenhauses mit Milch bewirtet wurden. Ein Spaziergang ins Freie hinaus wurde schon damals am Tage des Milchfestes regelmäßig veranstaltet und bis heute ist es so geblieben, daß das Milchfest ein Ausflug sein muß. Diesmal fuhren die zweihundert Kinder auf einem Sonder dampfer mit Musit hinaus nach Woltersdorf  , das hinter Eriner an Wasser, Wald und Berg anmutig liegt. Der Waisenhaus direktor Seyer und die Lehrer und Erzieher führten die fröhliche Schar. Für die nötige Festtagsbeköstigung hatte die Anstalt reichlich geforgt, und in Woltersdorf   tonnte man sich auch an einer mit lederem Kuchen befekten Kaffeetafel laben. Im nahen Wald ent­midelte sich dann ein lustiges Treiben. Knaben und Mädchen er Eine gößten sich an Reigentänzen, Ballspiel, Wettrennen fm.

rief

Man wird trotz dieser Begründung betonen müssen, daß jedes Urteil auf Indizien hin gefährlich und außerordentlich be­dentlich ist.

Ein Feft der Alten.

Am vergangenen Sonntag veranstaltete das Bezirksamt Brenzlauer Berg   für seine Kleinrentner und Wohl fahrisempfänger im Saalbau und Garten am Friedrichshain  ein Fest. Etwa 5000 hatten sich eingefunden, die Alten selber mit ihren Freunden, Bekannten und Verwandten. Da faßen sie bei Kaffee und Kuchen im wärmenden Sonnenschein, und all die Fröh­lichkeit und Wärme taten ihnen unendlich wohl. Die wenigen Stunden halfen ihnen, Leid und Not von Jahrzehnten ein wenig der zu vergessen. Ein hübsches, abwechslungsreiches Programm Roslediche Bläserchor, Gesang, Tanz und Artistik sorgte für die richtige Stimmung. Der Reinertrag des Festes, das in materieller, vor allem auch in ideeller Beziehung so gut abgeschnitten hat, soll zu einer sommerlichen Dampferfahrt dienen.

drollig nachgeahmte Zirkusvorstellung" mit Clownfäßen ein Reise- Abonnements!

dem Ring der Zuschauer lauten Jubel hervor. Freundlich und heiter war der Anblick der Kinderschar in ihren licht- farbigen Kleidern, die in neuerer Zeit die Tracht der Waisenhausfinder geworden sind. Die faft düfter aussehende Kleidung, die früher im Waisenhaus üblich mar, ist abgeschafft worden. Auch das gehört zu der Wandlung, die sich in der Erziehungsweise des Waisenhauses vollzogen hat. Freundlich und heiter will man heute den Kindern das Leben im Waisenhaus gestalten.

Mittwoch, 3. Juli 1929

Gehr richtig, Herr Minister!

Eine ungeeignete Roßbachfeier.

Am 12. Mai wollten Kreisfriegervereine in Halle und ilmgegend zur Erinnerung an die Schlacht bei Roßbach auf dem ehemaligen Kampfgelände eine öffentliche Feier veranstalten, die vor den Schulen besonders vorgeführt werden sollte. Der Ober­präsident der Provinz Sachsen   verwahrte sich gegen einen Unter­richtsausfall an den ihm unterstellten Schulen und gab einen Erlaß heraus, in dem die Erwartung zum Ausdrud gebracht wurde, daß keine Schule an dieser Veranstaltung teilnehme. Ueber dieses Verbot führte eine deutsch   nationale Landtagsab geordnete in einer Kleinen Anfrage Beschwerde.

Wie der Amtliche Preußische Bressedienst mitteilt, bezeichnet der preußische Kultusminister in seiner Antwort die geplante Veran­staltung als gänzlich ungeeignet, den Schülern das geschicht­liche Ereignis dieser Schlacht so nahezubringen, wie anerkannte Grundsäge des Geschichtsunterrichts es erfordern. Die geschlossene Teilnahme von Schülern an der Veranstaltung fam nicht in Frage und ist vom Provinzialschulkollegium mit Recht verboten worden.

Teltows neue Kraftwirtschaft.

Vertrag mit der Dessauer Gas.

Der Kreis Teltow hat seinem gestern von uns gemeldeten Ber­frag mit den Charlottenburger   Wasserwerten einen Vertrag mit der Continentalen Gasgesellschaft in Dessau   folgen laffen, durch den auch die Kraftwirtschaft des Kreises einheitlich und neu geregelt wird. Gemeinsam mit der Dessauer Gasgesellschaft gründet der Kreis Teltow die Teltomer Kreiswerte G. m. b. H.", die die Zentrale der Kraft- und Gaswirtschaft.des Kreises werden soll. Die Continentale Gasgesellschaft bringt alle Anlagen der Gesellschaft zur Gas- und Stromversorgung, die im Kreise vorhanden sind, in die Teltower Kreiswerte G. m. b. 5. ein. Dasselbe tut der Kreis Teltom mit den ihm gehörigen, zurzeit den Berliner   Elektrizitätswerken und den Berliner   Bororts- Elektrizitäts­werfen verpachteten Anlagen. Das Gesellschaftsfapital beträgt 6,4 mill. m., wovon die Conti Dessau und der Kreis je die Hälfte übernehmen.

Die Teltower Kreiswerke G. m. b. 5. ist eine gemischt mirtschaftliche Gesellschaft, bei der sich der Kreis offenbar den größeren Einfluß gesichert hat. Die Kapitalanteile sind zwar hälftig verteilt, in dem aus mindestens sechs Personen bestehenden Aufsichtsrat stellt der Kreis Teltom jedoch den Vorsitzenden. Dem Kreis Teltom ist auch ein entscheidender Einfluß bei der Festsetzung der Tarife und Normen für die Gas- und Strompreise gesichert.

Der Kreis ist berechtigt, nach 50 Jahren die der Continentalen Gasgesellschaft gehörenden Anteile zu erwerben. Die Betriebs= führung der Teltower Kreiswerke G. m. b. H. soll durch die Dessauer Gasgesellschaft erfolgen, worüber noch ein besonderer Betriebsvertrag geschlossen werden soll.

Der Sparkassenskandal von St. Jugbert.

Vor dem Schwurgericht pon Saarbrüden begann heute der Brozeß gegen den ehemaligen Leiter der Stadtipartaffe St. 3ngbert, Finanzrat Bircher  , und den Kassierer Bermaltungs­oberinspektor Omlor, die durch ihre Amtstätigkeit an der Stadt­spartasse St. Ingbert   den Zusammenbruch der Stadt St. Ingbert  verschuldet haben sollen. Die Anflage lautet auf fortgesette schwere Untreue im Amt und fortgesetten Betrug sowie gegen Omlor auf fortgesetzte schwere Amts unterschlagung in Lateinheit mit handlungen. Der Schaden der Stadt St. Ingbert   beträgt etma Amtsuntreue. Man rechnet mit einer sechstägigen Dauer der Ber= 33½ Millionen Franken, von denen aber etwa ein Drittel noch zu retten sein dürfte. Mit ungenagelten Schuhen.

Der 29jährige Kaufmann Steiner und die 24jährige Trude Kleinknecht, beide aus Stuttgart  , die zum Sommer­nahmen am 28. Juni eine Bergfahrt auf den hohen Häderich. aufenthalt in Hittesau im Bregenzer Wald weilten, unter Da fie am folgenden Tage nicht zurückkehrten, wurde eine Streife unternommen. Beide wurden abgestürzt und tot aufgefunden. Der Absturz dürfte in der Weise erfolgt sein, daß sie mit ihren ungenagelten Schuhen im Gras ins Rutschen tamen und 150 bis 200 Meter das nicht sehr steile, aber felfige Gelände hin­unterfielen.

Omnibusausflüge während der Ferien.

Die Verkehrsabteilung der BVG. teilt mit, daß mit Beginn der Ferien für den Ausflugsverkehr an Werktagen folgende Maß­nahmen getroffen sind:

Bon Mittwoch, dem 3. Juli, an fahren bei günstigem Wetter Omnibusse täglich vom Bahnhof 300 nach Schildhorn ab 9 Uhr halbstündlich, nach Cladom ab 12 Uhr halbstündlich, nach Nedlitz   ab 13 Uhr stündlich. Sonnabend vom Stettiner Bahnhof nach Wand­ligsee ab 12 Uhr stündlich. Sonderfahrten: Mittmos und Sonnabends 14 Uhr ab Bahnhof 300 nach Mellensee  . Dienstags und Donnerstags 14 Uhr ab Bahnhof 300 nach Strausberg  . Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt 5 m. Rüdfahrt 20 Uhr. Kein Zusammenbruch der Devo".

In Rechtsblättern ist eine Nachricht verbreitet worden, wonach die Devo( Deutsche  . Boltserholungsheime Berlin  ) zusammenge

brochen fei. Dabei wurde natürlich erwähnt, daß die Devo von der jet.

Stadt Berlin   einen größeren Kredit erhalten hat. Die Nachricht trifft, wie durch den Berliner Magistrat mitgeteilt wird, nicht zu. Allerdings hat das Geschäft der Devo, die mit billigen Pensions­preisen bis zu 4 M. pro Tag arbeitet, unter der schlechten Vorsaison gelitten. Von einem 3usammenbruch tann aber feine Rede sein. Vielmehr wird das Unternehmen im Herbst 1929 in eine Hotel und Kurhaus- 2.- G. übergeführt, die auch die Ansprüche

Unsere werten Leser, welche während ihres Urlaubs Nach­sendung des Vorwärts" wünschen, werden im Interesse einer pünktlichen Belieferung gebeten, die Urlaubsadresse möglichst 1 Woche vor der Abreise mitzuteilen, und zwar entweder der zuständigen Ausgabestelle oder der Hauplexpedition des Vorwärts", Berlin   STD 68, Lindenstr. 3 der bisherigen Beteiligten übernimmt.

SP

Keine Reise ohne

SALAMANDER

Schuhe und Strümpfe

MARKE

SALAM

AND