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sieht für die SaisonarSsiter vor, daß m den ersten drei Dachen keine Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird. Außerdem soll ein allgemeiner Abbau der Unter st ützunassätze für alle Anwartschaften unter 52 Wochen erfolgen. Nach der Erhebung vom 15. März würden davon 72,8 Proz. aller Ar beitslosen betroffen. Bei 35,2 Proz. soll eine Kürzung der Unterstützungssätze um 25 Proz., bei 37,6 Proz. sogar eine Kürzung um 50 Proz. eintreten. Ein Verheirateter mit zwei Kindern in der höchsten Lohnklasse würde im ersten Falle eine Unterstützung von 23,63 M., im zweiten Falle von 15,75 M. pro Woche erhallen. Gehört dieser Arbeits- lose zu dem zugelassenen Personenkreis der Krisenfürsorge, dann erhält er nach der Aussteuerung aus der Versicherung 22,56 M., kann er nur 13 Wochen Anwartschaft nachweisen dann erhält er sofort diesen Satz. Es ergibt sich also, daß der Arbeitslose mit 13 Wochen Anwartschaft in der Krisen fürsorge 6,75 M. mehr an Unterstützung erhalt als der Arbeitslose mit 38 Wochen Anwartschaft in der Versicherung und fast ebensoviel wie der Arbeitslose mit 51 Wochen An warffchaft in der Versicherung. Nun sind in der höchsten Lohnklasse nur 16 Proz. der Arbeitslosen. Der Widersinn steigert sich in den unteren Lohnklassen. So erhält der Versicherte mit zwei Kindern in Lohnklasse VI: in der Krisenfürsorge bei 13 Wochen Anwartschast 18,15 M. pro Woche, nach dem Vorschlag der Volkspartei in der Versiche rung bei 38 Wochen Anwartschaft 9,68 M. pro Woche, bei 51 Wochen Anwartschaft 13,62 M. pro Woche und erst bei 52 Wochen Anwartschaft den gleichen Satz wie in der Krisen fürsorge. Auf diese Weife soll vielleicht auch der Abbau der Krifenunterstützungssätze eingeleitet werden. Der Vorschlag der Vollspartei bleibt in großem Um­fange auch unter den Sätzen der stüheren Erwerbslosenfür­sorge, die ebenfalls nur eine Anwartschast von 13 Wochen kannte. Da er vielfach unter den Richtsätzen der Wohlfahrts- pflege bleibt, müßte diese in weitem Umfange ergänzend ein greifen. Das Rezept der Deutschnationalen besteht darin, die Wartezeit zu verlängern und die Vezugsdauer zu verkürzen. So soll in der Lohnklasse IX die Arbeitslosenunterstützung erst nach Ablauf von 24 Tagen gezahlt werden, handelt es sich um einen Saisonarbeiter, erst nach Ablauf von 72 Tagen. Ist dieser Arbeitslose ein Ehemann mit zwei Kindern, dann soll die Wartezeit um 6 Tage verkürzt werden. Man sieht, die Deutschnationalen haben darauf verzichtet, sich in irgend- welche geistigen Unkosten zu stürzen. Diese Vorschläge heben die Grundlagen unseres ge- samten Arbeitslosenschutzes auf: sie machen die Wohl- sahrtspfleg« in großem Umfange zum Träger des A r b« i t s l o f e n f ch u tz e s. DieSanierung" der Arbeits- iofenverficherung besteht in einer Abwälzung der Lasten auf die Wohlfahrtspflege. Eine solche Regelung wäre auch ein Rückschritt gegenüber der früheren Erwerbslosenfürsorge. Diese Art von Sanierung ist nichts anderes als soziale Kurpfuscherei und wird den schärfften Widerstand der Sozialdemokratie finden.

Krage und Aniwori. Hetzinserate in amtlichen Kreisblattern. Der Landrat des Kreises Echlochau hatte, wie«in« Klem« Anfrage der Deutfchnationalen Volkspartei mitteilte, di« Ausnahme einer Ankündigung zweier Versammlungen im Inse- ratenteil des amtlichen Kreisblattes»«rhind«rt, weil dem Text folgender Satz vorangestellt war: Der Kampf um das Friedensdirtat von Versailles ist neu ent- brannt. Immer weiter« Dolkskreise fordern gebieterisch den Widerruf der Kriegsschuldlüge. Durch das Pariser Abkommen sollen noch unser« Kinder und Kindeskinder zu Tributzahlungen gezwungen werden. di« Deutschnationole Partei nimmt offen den Kampf ans gegen Kriegsschuldlüge und Tributoersklavung� Das Staotsministerium wurde gefragt, od es die Stellungnahme des Landrotes billige. Der preußische Minister des Innern hat die Klein« Anfrage ebenso knapp wie entschieden klar beantwortet: Das Staatsministerium billigt die Stellungnahme des stell- vertretenden Landrats in Schlochau . Politisch. polemische, agitatorische Inserat« haben in einem amtlichen Kreisblatt k ei n e n Raum und finden daher in dem amtlichen Kreisblatt des Kreises Schlochau mit Recht grundsätzlich keine Ausnahme.

Oer regierende Kerschi. Er heiratet mit fünfundsiebzig. Mitunter wird die Well daran erinnert, daß es trotz ISIS noch«inen deutschen regierenden Fürsten gibt. Es ist dies der Fürst von Liechtenstein , Herr über 12 Dörfer und 10000 Seelen, dessenLand", zwischen Dorarlberg und Grau- bänden gelegen, infolge seiner Winzigkeit bei ollen weltgeschichtlichen Aufräumungsarbeiten übersehen worden ist. Von Rechts wegen führt Preußen sogar noch Krieg mit Liechtenstein , nicht etwa von 1914, sondern von 1866 her, wo man den Friedensschluß mll diesemFeinde" total v« rgessen hatte! Da der jetzig« regierend« Herr sich im ehrwürdige« Aller von 75 Iahren befindet und aus seinen greisen Schultern sozusagen die Verantwortung ruht, daß nicht etwa das einzige noch regierende deutsche Fürstenhaus durch Mangel an Nachkommenschost aussterbe. so hat der hohe Herr in selbstloser Opserbereitschoft das einzige getan, was ihm zu tun übrig blieb:«r hat geheiratet. Am Montag fand seine Vermählung in Dien mll der verwitweten Frau ffiifa mb Erös statt, die sich just an der Schwelle ihres zweiten Halb- jahrhunderts befindet. Wenn auch hier der Viktoria-Soubkosfsch« Altersunterschied von 40 Iahren auf das Wilhelm-Herminische Maß von netto 25 herab- gedrückt wurde, so fürchten wir doch, daß unsere Nationalisten mll dieser Eheschließung nicht ganz zufrieden sein werden. Denn, wie die Hugenberg-Presse verschämt meldet: die verehelicht« Fürstin Liechtenstein , verwitwete Elsa von Erös, ist eine geboren« Baronesse Gutmann. Wer darüber informiert ist, wieviel Gutmonns, Gut- ields, Rothschilds , Hofmannsthals usw. in alten Oesterreich geadelt worden sind, der weiß genug: Das letzte regierende deutsche Fürstenhaus v e r j u d e t I Verhülle dein Haupt. Hitler! Der einzig« Lichtblick m dieser Rassenschmach ist, daß nach Ansicht medizinischer Autoritäten die Hoffnung auf leibliche Nachkommenschast alles in allem einigermaßen begrenzt erscheint... Jonathan.

Vorbereitungen für die Brandenburger Provinzialwahlen. Die Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei wird die Provinzial- laudtagswohlen in Brandenburg gemeinsam mit dem Branden - burgischen Landbund, dem Stahlhelm, der Deutschnationolen Volks- Partei, der Deutschen Dolkspareti und den Nationalsozialisten durch- führen. Die dazu erforderliche Kandidatenliste wird ein schöner Mischmasch werden.

Die Spitzel im Generalkonsulai. polnische Polizeimethoden vor dem Gericht. Prozeß Lllih hat begonnen.

Sakkomitz, 23- IuL. Dienstag früh begann unter großem Andrang der polnischen, ostoberschlesischen, deutschoberschlesischen, reichsdeutschen und aus- lündischen Presse es waren u. o. Vertreter der Times, des Manchester Guardian, des Herald Tribüne und des Messa- gero angemeldet der Prozeß gegen den Gsschöftsführer des Deut­schen Volksbundez in Ostoberschlesien, Otto Ulitz , wegen Beihilfe zur Entziehung vom Militärdienst. Der Prozeß dreht sich formell vor allem um die Frag«, ob«ine angeblich von Ulitz unterzeichnete Bescheinigung über die deutsche Gesinnung eines nach Deutlchlattd geflüchteten Bialucha«cht oder gefälscht ist. Nach dem Zeugenaufruf und nach der Verlesung de» Eröffnung». beschlusses erhielt der Angeklagt« Ulitz das Wort. Als er sich zunächst über die schwere Verantwortung, die den Richtern obliege, äußern wollte, fiel ihm der Vorsitzende in» Wort und erklärte ihm, daß er sich nur zur Sache äußern dürfe. Ulitz bestritt die ihm zur Last gelegten Straftaten in vollem Umfang«. Di« Anklageschrift enchav« eine ganze Reih« von Fehler». Ufitz verwies zunächst darauf, daß es eine Unmöglichkeit fei, daß den Akten vom 29. Mai und 9. Juni 1925 eine Bescheinigung vorangehen könne, di« vom 15. Juni 1925 datiere. Ulitz erklärte, er habe keinen Zweifel darüber, daß, als die Wien an den polnischen Nachrichtendienst gelangten, die De- schetnigung vom 15. Juni sich noch nicht urtter ihnen befanden: er hege vielmehr de« besllmmteu verdacht, daß diese Bescheinigung erst nachträglich hergestellt wurde. Der Angeklagte betonte sodann, daß es sich um einen politischen Prozeß Handel«, und bekanntlich werde in politischen Prozessen häufig mit gefälschten Dokumenten operiert, wie dos ja der Drey- fus-Prozeß und erst in kürzester Zeit der Orloff-Prozeß bewiesen hätten. Als Ulitz auf die drei Hauptbelostungszeugen eingehen will, unterbricht ihn der Vorsitzend« mit dem Bemerken, daß er sich zum Beweisverfahren noch nicht zu äußern habe. Der Angeklagte fragt dann, ob er grundsätzliche Ausführungen zu seiner Stellung zur Militärdienstpflicht machen dürfe, was ihm der Vorsitzende be- willigt. Ulitz oerlos dann einen Aussatz aus derKattowitzer Zeitung' vom 18. Mai 1924 mit der Ueberfchrist:Sollten wir optieren?" In diesem Aussatz hat er geschrieben, daß, wer optiere, sich selbst schade und damit auch seinen deutschen Volksgenossen in Ostoberschlesien. Er unterstrich damals als wichtigste Pflicht der Deutschen in Ostoberfchlesien, auf der Heimaterde zu ver- bleiben. Wenn er damals Zehntausend« von Menschen auf- gerufen habe, auf die Option zu verzichten, fo bestehe gegenüber der Behauptung der Anklageschrift, daß er am 15. Juni 1925 dem Bialucha angeraten haben sollte, nach Deutschland zu flüchten, um sich der Milftärdienstpslicht zu entziehen, eni� unüberbrückbare Kluft. Auf«ine Frag« des Vorsitzenden erklärt Ulitz sodann, er bestrette, daß die inkrnnierte Urkunde in seinem Bureau angefertigt worden sei. Ebenso bestreite er. daß die Uuterfchrsst unter diesem Dokument von ihm herrühre. Der Vorsitzende fragt ULtz weiter, ob er, wenn er annehme, daß er das Dokument unteischricben hätte: bies als Prwatmonn oder als Vorsitzender des Volksbimbes getan haben würbe. Der Angeklagte erklärte hierzu, daß er weder als Privat«»»«»och als Geschäftsführer de» VokkÄnmdes ein« derartige Bescheini- gung jemals unterschrieben hätte. Der Vorsitzende fragte hierauf den Angeklagten noch dem Zweck de» Volksbundes und nach der Art und Weif« der Verwirklichung der Ziel« de» Bunde », worauf der Angeklagte ein« Erktänrng abgab, baß der Bottsbimd es sich zum Ziel gesetzt habe. kulturell« Rechte der Deutschen in Ostoberschleflea zu wahre». Der Vorsitzende fragte den Angeklagten, welchen Wog der Lokksbunb im Falle einer Beschwerde beschrette, und fragt« weiter, ob Ulitz es mit seiner Loyalität als vereinbar halt«, wenn er sich mit einer Beschwerde an«in« fremde Regierung wende. ver Angeftagte erklärte ganz entschieden, daß er sich niemals an eine fremde Regierung in Minderheitssachen gewandt hob«: er würde das mich nie tun, da ja der Weg unmitteibor nach Genf gegeben sei. Aus ein« weiter« Frag« bezüglich de» Bialucha jagte Ulitz, daß er diesen Namen zum erstenmal gehört habe, als der Auslieferung sdntrag an den Schlestschen Esem gekommen sei. Er wisse im übrigen nicht, wer im einzelnen Mitglied de» Dolk»- bundc» sei. Die Versuche, eine Zentralkartothek anzulegen. seien durch die Beschlagnahme der entsprechenden Liste« durch die polnische politische Polizei zunichte gemocht worden. Der Vorsitzende stellte an Ulitz dann die Frage, ob nicht irgendein Angestellter des Bureaus die Bescheinigung ausgestellt haben könnt«, was Ulitz mit dem Hinweis darauf verneinte, daß di« ganzS Abfassung der Be- scheinigimg derart gewesen sei, daß ein Angestellter, der sich derartiger grober stilistischer Fehler schuldig gemocht hätte, keinen Tag länger in der Verwaltung des Deutschen Voik»- bundes hätte geduldet werden können. Er verwie» u. a. daraus, daß in dem Dokument statt des Worte»Hier" das Wort..Bier" zu lesen sei und daß außerdem in dem Passus, der die Unterschrift enthält und in dem es heißtDer Vorstand" da» Wort.Her' statt groß klein geschrieben sei. Auf di« Frage des Vorsitzenden, ob er die Unterschrift als gefälscht betrachte, antwortet« Ulitz mit einem lauten Ja. Auf die weitete Frage, ob er einen Verdacht heg«, wer die Unterschrift gefälscht haben könnte, erklärte Ulitz, daß er früher ««genommen habe, baß Biatiuha selbst der Fälscher sei: er sei aber jetzt anderer Auffassung geworden und werde im Lause der Deweis- «nrfnahme nochmals auf diese Frage zurückkommen. Ulitz wie» auch ausdrücklich darauf hm, daß der bei der Abfassung der Urkunde verwandte Stempel nicht derjenige sei, den er zu verwenden pflegte. Aus eine weiter« Frag« des Darsitz enden erklärte Ulitz dann noch, daß entweder er allem, oder zwei andere Beamte der Leitung des Dolksbundes zur Unterzeichnung von Dokumenten berechtigt feien. Darauf folgte ein« Vergleichung der Unterschristen. Der Hauptbelastungszeuge Hauptmann Cychon vom Generalkommissariat in Danzig , ging bei seiner Vernehmung zu- nächst auf die Tätigkett des Deutschen Volksbunde» ein und erklärt«, im Jahre 1925 sei der Nachrichtenabteilung zur Kenntnis gekommen, daß vom Lolksbund ausgestellte Bescheinigungen von deutschen Be­hörden als Pässe angesehen würden. Da di« Vermutung bestand, daß dadurch die Heeresflucht begünstigt werden könne, feien Schritte unternommen worden, um derartige Bescheinigungen in di« Hand zu bekommen. Zu diesem Zwecke seien durch die Vertnitthrng des ebenfalls als Zeugen geladenen P i e l a w s k i sowohl beim Deutschen Generalkonsulat in Sattowitz wie auch beim Deutschen volksbund vier Spitzel angestellt worden.

die dem Rachrichtendienst Mitteilungen zur Verfügung stellen sollten, Das geliefert« Material sei photographiert und die Akten sodann wieder zurückgegeben worden. Unter den erhaltenen Akten befanden sich auch die des bereits mehrfach genannten Bialucha. Ulitz fragt den Zeugen, ob die Akten beim Photographieren auseinandergenommen worden seien, worauf Hauptmann Cychon erklärt, daß es ein Apparat neuester Konstruktion gewesen sei, der es ermöglicht habe, verschiedene Akten aus einmal aus- zunehmen Das müßte allerdings der neueste Apparat sein, warf der Angeklagte Ulitz ein. Ulitz wies auch darauf hin, daß zwei Dokument« zusammen photographiert worden seien,, die über- Haupt nicht zusammengehören: di« Akten wühlen osso auseinandergenommen worden sein. Ulitz stellte weiter fest, daß die dem Gericht vorliegenden Abschriften, die von dem Zeuge.« Cychon beglaubigt worden waren, mit den Dokumenten nicht über- einstimmten. Im wetteren Verlans semer Vernehmung sagte der Zeuge Eychon aus, daß die Post de» Devkscheu Volksbundes immer über das deutsche Generalkonsulat gegangen sei. Ulitz bestreitet das mit Ent- schiedenheit und stellt den Antrag, den E ha uff e u r P r imu«. der sich zurzeit in Brasilien aufhält, als Zeugen dafür zu laden, daß dem Deutschen Volksbund über das deutsche Generalkonsulat niemals Post zu» gestellt worden sei. Der Zeug« Cychon bekundet wetter, er habe in Erfahrung gebracht, daß Ulitz mit Redaktionsmttgttedern der Katto - witzer Zeitung geheime Konferenzen abgehalten hätte. Ulitz fragt den Zeugen, ob er damit sagen wolle, daß es ihm nicht«rlaubr sei, mit irgend einer Person etwas zu besprechen. Der Zeuge will das allerdings nilht zugeben. Der Angeklagte Ulitz stellt den Antrag, die Redaktionsmitglieder der Kattowitzer Zeitung in diesem Zusam- menhang zu fragen, ob es sich bei den Konferenzen um st a a t s- gefährliche Angelegenheiten gehandelt habe. Von der Verteidigung wie auch von den Angeklagten selbst wurde ferner er- klärt, daß diese Konferenzen lediglich den Zweck hatten, die kattowitzer Zeitung zn veranlassen, sich ans eine mehr| staatsb�ahende Politik in bezug auf Polen einzustellen. Der militärisch« Sachverständig « bekundete demgegenüber, man sei bezüglich des Zwecks der Einflußnahme auf die Kattowitzer Zeitung in polnischen Kreisen gerade gegenteiliger Meinung gewesen. Die Zeugenvernehmung, die sich außerordentlich lebhaft gestaltete, mußte schließlich wegen eines Unwohlseins des Zeugen Cychon auf kurze Zeit unterbrochen werden. Als erster Entlastungszeuge wurde der aberschlestsche Sejm­marschall W o l lny vernommen. Cr verneinte die Frage des Vorsitzenden, ob er die BescheirriguM, die Usttz zugeschoben, seinerzeit aber vom Sejm als nicht eckst erkannt wurde, sür«cht hotte. Ueber di« Loyalität des Angeklagten im schlestschen Sejm befragt, erklärt« der Zeuge, daß immer objektiv ge- wesen sei. Di« Belastungszeugen Pielawski und Wuzit wurden dar­aufhin vernommen. Sie mußten beide zugeben, daß sie die lltttz zur Dast gelegte Bescheinigung uiemai« im Volk» band« gesehen haben., und auch nicht sagen können, daß Ulitz«in« solche ausgestellt hat. Im einzelnen erklärt« der Zeuge Pielawski. daß« im Jahr« 1925 von Kapitän Cychon aus den Deutschen Volksbund aufmerksam ge- macht worden sei und daß e» ihm binnen drei Tage« gelungen sei, von Fräulein Wuzik Originalakten zu erhalten, die er je- doch immer bi» 3 Uhr zurückzugeben hatte. Einsicht in die Akten habe er nicht nehmen können, da et dazu keine Zeit gehabt habe. Den Akt Bialucha habe er gesehen, aber den InHall hätte er eben- falls nicht zur Kenntnis genommen. Er Hab« die Bescheinigung nur später nach der Photographie zu Gesicht bekommen. Nach seiner Schreibmaschinenfertigkeit befragt, erklärt« der Zeug«, daß er im Jahre 1925 noch nicht Hobe Maschine schreiben können. In der weiteren Verhandlung ergibt sich schließlich daß der Zeug« wegen Fälschung eine» Dokument» bereit» mit Gefängnis bestraft ist. Er hott« seine Schulzeit um zwei Gymnasialjahr« erhöht, um auf diese Wesse in den vfftziersdienst treten zu können. Auf Grund seiner Verurteilung wurde er jedoch zum Unteroffizier degradiert. Der Angeklagt« Ulitz stellt« fest, daß er«inen Mann, der bereits einmal wegen Urkundenfälschung verurteilt worden sei, nicht für glaubwürdig halten könne. Die darauf oernornmen« Zeugin Martha Wuzik bekundet«, daß sie die Ulitz zur Last gelegten Bescheinigungen niemal» gesehen habe und auch derartige Bescheinigungen nie herausgegeben habe. Sie habe nur in, Bureau des Volksbundes vom Bestehen derartiger Bescheinungnr gehört. Daß Ulitz selbst solche herausgegeben Hab«, könne sie nicht behaupten. Sie erklärte weiter, daß das Dokument auf der Schreibmaschine von Fräulein Neumann geschrieben worden sein könnte. Aus der weiteren Vernehmung ergibt sich, daß die Zeugin über di« innere Organisation des Volksbundes überhaupt nicht im klaren war, da sie den Unterschied zwischen Bezirks- Vereinigung Kattorvitz des Deutschen Dolksbundes und der Zentral- leitung nicht kannte. Auffallend ist jedoch, daß sie, die im dritten Stockwerk ihr Bureau hatte, über die Verhältnisse im zweiten Stockwerk sehr gut unterrichtet war. Den Stempel der Zentrale, der nur von dem Vorsitzenden des Volksbundes, Ulitz, benutzt wurde. kennt die Zeugin nicht, wie sie ausdrücklich nach einer Probe des Stempel», der am Nachmittag aus dem Bureau des Volks- Kunde« herbeigebracht worden war, erklärt.

Reichswehr und Verfaffungsfeiern. Das Reichswehrministerium hat angeordnet, daß die Reichswehr sich in stärkerem Maß« als bisher an den Versassungsseiern beteiligt. Auf Grund dieser Anordnung werden in den Garnisonorten die Reichswehrkapellen Festkonzerte veranstallen. Außerdem werden an den amtlichen Feiern Abordnungen der Stäbe und Truppen teil­nehmen. Auch werden Ehrenkompagnien mit Musik und Spielleuten zum Verfassungstag bestellt werden und schließlich werden bei den Sportkämpsen aus Anlaß der Verfassungsfeier die Reichswehrkapellen ebenfalls konzertieren. * Wie amtlich mitgeteill wird, gibt«in gemeinsamer Runder laß des Ministers des Innern und des Finonzministers den nachgeord- neten Behörden bekannt, daß der Reichsrat durch Verordnung vom 2. Juli 1929 die Bestimmungen über di« Vergnügungssteuer dahin ergänzt hat, daß Veranstaltungen, die am 11. August aus Anlaß und zu Ehren des Verfassungstages unter- nommen werden, der Vergnügungssteuer nicht unterliegen.